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Lucie Hammecke

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank. Wir lehnen den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab, doch ich möchte sehr gern begründen, weshalb. Wenn wir Resozialisierung wollen – und das ist das Ziel des Strafvollzugs –, benötigen wir einen zukunftsgewandten Strafvollzug. Das heißt auch, sich der Digitalisierung nicht komplett zu verweigern. Der Gesetzesentwurf lockert – das wird von Ihnen angeprangert – das absolute und pauschale Handyverbot, das momentan in den Justizvollzugsanstalten existiert. Erstmals – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf – „kann die Anstaltsleitung abweichende Regelungen treffen.“ Die AfD möchte mit ihren Änderungen, dass das Handyverbot nur für die Polizei, die Rettungskräfte und die Notärzte gelockert und nicht – wie im Gesetz vorgesehen – auch für externe Firmen wie Wartungsfirmen, Baufirmen usw. – die Beispiele wurden genannt – ermöglicht wird, und das aus Sorge vor Missbrauch. Diese Sorge teile ich nicht. Auch das möchte ich gern begründen. Die Entscheidung über die Zulassung verbleibt bei der Anstaltsleitung. Eine Pandemie an mitgebrachten Handys kann nicht plötzlich die Anstalten überschwemmen. Eine Sachverständige hat die Notwendigkeit noch einmal sehr deutlich gemacht. In der JVA Torgau finden aktuell große Baumaßnahmen statt, durch die bis zu 30 externe Firmen pro Tag in der JVA sind. Diese Firmen sind ihren beruflichen Alltag, den ganzen Tag ohne Kontakt nach außen – und eben nicht nur für wenige Stunden. Das funktioniert so nicht. Hier soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Anstaltsleitung in einzelnen Fällen einzelnen Menschen die Möglichkeit geben kann, ihr Telefon hineinzunehmen. Es gibt ein großes Bedürfnis in den Anstalten nach rechtssicheren, flexiblen Lösungen, die die Anstalten selbst für ihre eigenen Bedürfnisse festlegen können. Nun zu den Funktionspostfächern, die die AfD aus dem Gesetzentwurf herausstreichen möchte, da diese zu viel Aufwand machen würden. Ja, E-Mails ausdrucken und verteilen kostet Zeit und Papier. Aber die Frage ist: Was ist die Alternative? Das sind Briefe, die in den Justizvollzugsanstalten ankommen und die auch Kosten, Zeit und Papier bedeuten. Nicht zuletzt liefern Briefe – und das möchte ich als ein Mitglied in einem Anstaltsbeirat einbringen – ein großes Risiko von versendeten Drogen. Das sehen wir tatsächlich bei uns in den sächsischen Anstalten, aber natürlich auch in anderen Bundesländern. Das heißt, das Problem von Drogensendungen in Briefform ist real. Aber es wird handhabbarer, wenn die Anzahl der Briefe sinkt, weil auf digitale Kommunikation und Funktionspostfächer umgestellt wird bzw. immer mehr Leute darauf umstellen. Von daher können wir auch diese Änderungen nur ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Lucie Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion sehe ich nicht. Daher stimmen wir über den Änderungsantrag mit der Drucksache 7/15127 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür, aber einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion nicht entsprochen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu zwei Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/15134 und Drucksache 7/15140. Rico Gebhardt spricht für die Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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