Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Staatsminister! Ich möchte gern auf einige grundsätzliche Fragen zum Thema Transformation und Innovation eingehen. Sie haben vorhin die Digitalisierungsstrategien in Ihrem Hause selbst kurz angerissen. Die in der Vision 2030 vorgegebenen Ziele sind vernünftig. Niemand bei Verstand kann gegen Netzwerkinfrastrukturausbau, sichere Informationsverarbeitung, digitale Verwaltung, Barrierefreiheit und interdisziplinäre Zusammenarbeit sprechen. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass Sie in Ihrer Rede vorhin die Open-Access-Agenda angekündigt haben, die in Ihrer Digitalisierungsstrategie prominent platziert ist. Zu Deutsch: Was öffentlich finanziert wird, muss auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Die LINKE kann dieses Mal ausdrücklich befürworten: Wissenschaft als Wettbewerb, falsifizierbare Aussagen, brauchen nichts so dringend wie Transparenz. Ich hoffe, dass die Umsetzung konsequenter als die Open-SourceStrategie der Staatsregierung allgemein und in der Verwaltung ist. Die von Ihnen vorgelegte Strategie zur Digitalisierung der Hochschulbildung macht bei den Herausforderungen, vor allem akteurseitig, Schwächen fest, was den Einsatz digitaler Lernmittel usw. angeht. Diesbezüglich kann man nicht jede und jeden zum Jagen tragen. Vonseiten der Hochschulen müssen aber die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, und damit kommen wir zum Haken an der Sache. Konkrete Digitalisierung muss sowohl mit Software, Hardware und Personal untersetzt sein, das heißt: Es kostet Geld. Ja, Sachsen nutzt die Entlastung des Bundes bei der Finanzierung des BAföG für Investitionen. Der Bund spielt generell in der Hochschulfinanzierung eine immer weiterwachsende Rolle. Nun sind wir als LINKE schon länger der Auffassung, dass hier bundesweit mehr Einheitlichkeit überhaupt nicht schaden würde – aber doch bitte nicht, weil die Länder dazu finanziell nicht willens oder nicht in der Lage sind. Es ist gut und richtig, Fördermittel von Bundesund europäischer Ebene abzugreifen. Auch bei den Landesmitteln muss die sächsische Hochschullandschaft jedoch auskömmlich und langfristig planbar ausfinanziert sein, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Nun zum Bereich Kooperation mit der Wirtschaft: Im Hochschulbarometer sehen Direktoren und Präsidenten die Unabhängigkeit ihrer Hochschulen bei Unternehmenskooperationen weitestgehend gewahrt. Sie bescheinigen den Unternehmen einen fairen und in wissenschaftlichen Regeln entsprechenden Umgang bei Kooperationen. Versuche, wissenschaftliche Veröffentlichungen zu steuern oder Forschungsergebnisse zu beeinflussen, sind die Ausnahme. Dies sollte allerdings an keiner Stelle zum Zurücklehnen führen. Die Freiheit in Wissenschaft und Lehre ist ein sehr hohes Gut. Schon der Anschein, dass wirtschaftliche Einflussnahme auf den Wissenschaftsbetrieb stattfindet, muss dringend vermieden werden. Es braucht auch hier größtmögliche Transparenz. Was mit öffentlichem Geld an Hochschulen getan wird, muss für die Bürgerinnen und Bürger verständlich, nachvollziehbar und ersichtlich sein. Das bedeutet für uns: Offenlegung von Kooperationspartnern und Transparenz bei Vertragsinhalten. Sie sprachen vorhin GlobalFoundries, Infineon und TSMC an. Selbstverständlich sollte man Synergieeffekte solcher Ansiedlungen für und mit dem akademischen Forschungsbereich nutzen. Das gilt aber nicht nur für die Ansiedlung finanzstarker Großunternehmen, sondern muss insbesondere auch für sächsische KMU gelten. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass staatliche Bildungseinrichtungen weder die Ausbildungsbetriebe noch die ausgelagerten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Großkonzernen sind und dies auch nicht werden sollen. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der Wert der Universität als Ort der humanistischen Bildung bemisst sich nicht allein an ihrer Verwertbarkeit. Wir begrüßen – trotz allem – die Weiterentwicklung der Sächsischen Berufsakademie zur Dualen Hochschule, welche eine besondere Scharnierfunktion auch in Bezug auf den Fachkräftebedarf sächsischer Unternehmen spielen kann und wird. Wir sagen allerdings auch ganz klar, dass das keine „Hochschule light“ werden darf. Die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule muss zwingend auch in Bezug auf die Löhne bei Lehrkräften und Mitarbeitenden und in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte von Studierenden und Lehrenden den Standards im Hochschulbereich entsprechen. Es ist nicht damit getan, dass die Art der Abschlüsse angeglichen wird. Die Unternehmen und Einrichtungen vergüten die Studierenden zudem höchst unterschiedlich. Sehr häufig wird nur die Mindestvergütung von 440 Euro gezahlt. Wenn die Mindestvergütung bei einer Berufsausbildung jedoch höher als bei einem dualen Studium liegt, dann wird die Duale Hochschule schwerlich attraktiv sein. Lassen Sie mich noch kurz zur Hochschulinnovationsstrategie kommen. Ja, in der Kundenbeziehung zwischen Unis und Unternehmen bei Forschungsaufträgen sehen in Deutschland nur zwei von drei Hochschulleitern Einflussnahme durch das beteiligte Unternehmen. Ich sage das nicht, um Unternehmen per se zu verteufeln. Sie handeln im Rahmen der Interessen, die sie in unserem Gesellschaftssystem wahrnehmen. Worum es uns aber im Kern politisch gehen sollte, ist ein transparentes System, sowohl im Wissenstransfer von Grundlagenforschung zu anwendungsorientierter Forschung als auch im Wissenstransfer von anwendungsorientierter Forschung zur konkreten Produktentwicklung. Dass es keine europäischen Unternehmen wie Microsoft, Google und Apple gibt, hat nichts mit den Wild-West-Geschichten von Tüftlern in kalifornischen Garagen zu tun, sondern mit einem hocheffizienten System, in dem in den Bereichen des Wissenstransfers und der Gründungsunterstützung gearbeitet wird. Angesichts der Aufgaben, die sowohl im Bereich des sozialökologischen Umbaus als auch im hochlaufenden Wettbewerb um Marktanteile in KI und Biotechnologie vor uns liegen, ist es richtig, hierfür politische Rahmenbedingungen zu schaffen und gute Forschung in gute Realität umzusetzen. Der Transferprozess von hochschulpolitischem Know-how in praktische Anwendung braucht eine strategische Begleitung und ein stimmiges Konzept, das in den nächsten Monaten erstellt werden soll. Zu bedenken ist dabei, dass Unternehmensausgründungen nachhaltig unterstützt werden müssen. Eine Förderung zum Start einer Ausgründung ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Lassen Sie mich diesbezüglich mit einer Debatte schließen, die wir hoffentlich im Anschluss an diese heutige Diskussion in Zukunft öfter führen werden. Man kann bei strategisch wichtigen Investitionen in durch staatliche Mittel erforschte Technologien auch ruhig einmal über eine öffentliche Beteiligung und öffentliches Eigentum an Hightech-Start-Ups nachdenken. Dazu spricht weiter in der zweiten Runde meine Kollegin Frau Gorskih. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
