Frank Peschel
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Egal, wie oft ich diesen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten gelesen habe, mein Fazit lautet immer: Er ist zukunftsfeindlich. Er ist wirtschaftsfeindlich. Wenn er durchgehen würde, wäre er mit einem erheblichen Bürokratieaufwuchs verbunden. Die Hauptforderung des Entwurfs lautet: Von Montag bis Samstag dürfen die Verkaufsstellen von 8 bis 20 Uhr öffnen. Ganz gleich, ob ich in Torgau, Glauchau oder Bautzen bin, die meisten Supermärkte außerhalb der kreisfreien Städte haben jetzt nur noch bis 20 Uhr offen. Die Einzelhändler, ob Takko, Kress oder andere große Ketten, öffnen ebenfalls nur von 9 bis 19 Uhr. Sogar die Dresdner Altmarktgalerie hier um die Ecke – ein bekanntes Einkaufszentrum – hat ebenfalls nur von 10 bis 20 Uhr offen. Gleiches gilt für das Paunsdorf Center in Leipzig und das Kornmarkt-Center in Bautzen. Ich frage mich ganz ehrlich: Wozu braucht man diesen Gesetzentwurf der LINKEN? Wie viele Beschäftigte im Einzelhandel in Sachsen sind wirklich mit einer Arbeitszeit bis 22 Uhr belastet? Mir sind keine Zahlen bekannt. Den LINKEN offensichtlich auch nicht, sonst hätten wir irgendwelche Zahlen vernommen. Ich gebe zu: Es gibt einige wenige Discounter in den Großstädten, die bis 22 Uhr geöffnet haben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Selbst in den Großstädten haben sehr viele Discounter bereits um 20 Uhr geschlossen. Daher ist Ihre Behauptung, dass der Einzelhandel von Öffnungszeiten bis 22 Uhr häufig Gebrauch macht, ohne dass Sie dafür eine konkrete Datengrundlage liefern, wenig aussagekräftig. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Im Gegenteil, viele Discounter – das ist auch in Ihrem Antrag zu lesen – haben sich freiwillig entschieden, ihre Öffnungszeiten aus unternehmerischen Gründen zu kürzen. Das ist gut so. Das zeigt, dass wir keinen staatlichen Eingriff brauchen, um die Öffnungszeiten zu reglementieren oder zu reduzieren. Der Handel allein kann für sich entscheiden, zu welchen Zeiten eine Ladenöffnung Sinn macht und zu welchen Zeiten das nicht der Fall ist. (Beifall bei der AfD) Was wir brauchen, gilt auch im Einzelhandel. Wir brauchen freies Unternehmertum. Ich staune, dass dieser linke Gesetzentwurf ihr Klientel in Leipzig maximal betreffen würde. Allein in Leipzig gehören 40 Spätverkaufsstellen – so heißt es ja – zum Stadtbild. Warum Sie diesen kleinen Unternehmern die Existenzgrundlage nehmen wollen, ist mir vollkommen schleierhaft. Aber das werden Sie Ihren Wählern in Connewitz erklären. (Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht um die Konzerne, nicht um die Spätis! Es geht um Arbeitnehmer und nicht um Selbstständige!) Werte LINKE, ich weiß nicht, wer bei Ihnen die Anträge oder Gesetze schreibt. Sie behaupten: Aufgrund von Feiertagen soll der dringend gebotene Schutz für familiäre Belange gewährleistet werden. Diese Aussage bezüglich des Einzelhandels halte ich für zweifelhaft. Dazu zitiere ich das Statistische Bundesamt: „Dank der herrschenden Ladenöffnungsgesetze kann die Mehrheit der Erwerbstätigen im Einzelhandel hier regelmäßig einen freien Tag genießen. Nur 11 % mussten 2019 an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Von den Erwerbstätigen aller Branchen leisteten dagegen 21 % Sonn- und Feiertagsarbeit.“ Wenn Sie, werte LINKE, konsequent wären, dann müssten Sie die Gastronomie in Deutschland oder in Sachsen ab 20 Uhr verbieten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch!) Werte Abgeordnete! Ich komme noch zu ein paar weiteren Punkten. Die LINKEN fordern nicht nur die radikale Kürzung der Ladenöffnungszeiten. Nein, es geht noch weiter. In das Sächsische Ladenöffnungsgesetz soll folgender Absatz aufgenommen werden – ein Kollege von der CDU sagte es bereits –: „Arbeitnehmer, die mit einer minderjährigen Person im Haushalt leben […], sind ab 18 Uhr freizustellen.“ Da frage ich Sie: Wer soll denn das überprüfen? Wollen Sie jetzt auf die familiären Verhältnisse Einfluss nehmen und wissen, wer mit wem wann wo wohnt? Es geht doch keinen Arbeitgeber etwas an, wie ich privat lebe, wie viele Personen in meinem Haushalt sind. Deshalb halte ich es für sehr befremdlich, welche Forderungen Sie hier aufmachen. Aber es geht noch weiter. In Abs. 6 wird gefordert: „Der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsdauer der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer und über diesen gemäß Absatz 2 zum Ausgleich der Beschäftigten gewährte Freistellung zu führen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.“ Werte Abgeordnete, der linke Überwachungswahnsinn lässt grüßen. Getreu Lenin – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – soll zusätzlicher Bürokratieaufwuchs installiert und freies Unternehmertum schikaniert werden. Werte Abgeordnete! Wir wissen alle, dass der Einzelhandel – das wird auch immer wieder hier im Hohen Haus besprochen – mit dem Onlinehandel konkurriert und massiv Marktanteile verliert. Arbeitsplätze gehen verloren und unsere Innenstädte veröden. Der heutige Antrag der LINKEN hilft bei diesem Problem kein Stück weiter, nein, er steht auch im Widerspruch zu den bisher getätigten eigenen Aussagen. Wenn ich mich recht erinnere, sahen die LINKEN noch im September 2021 das Hauptproblem des Handels in der Verlagerung vom stationären Einzelhandel zum Onlinehandel, was durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht ausgeglichen werden könne. Sie hatten sogar den Vorschlag, der stationäre Einzelhandel müsse sich kreative Gedanken machen und zum Beispiel auf Events setzen. So sprachen die LINKEN im Jahr 2021. Von der Möglichkeit auf Events zu setzen, sprach auch die AfD-Fraktion, denn wir sagten damals im Antrag 7/6832, „Novellierung der Ladenöffnungszeiten“ – und jetzt möchte ich die wirtschaftsfreundlichen Abgeordneten daran erinnern –: Wir wollen das Sächsische Ladenöffnungsgesetz entbürokratisieren und modernisieren. In unserem Antrag ging es nicht um zusätzliche verkaufsoffene Sonntage. Wir wollten nichts weiter, als unseren Kommunen mehr Rechtssicherheit zu geben, dass sie bei der Organisation von verkaufsoffenen Sonntagen einen „besonderen Anlass“ in „öffentliches Interesse“ umwandeln konnten. Leider wurde das im Landtag abgelehnt. Heute steht unserem wirtschaftsfreundlichen und verbraucherfreundlichen Sachantrag von damals ein marktfeindlicher linker Gesetzentwurf maximal entgegen. Werte LINKE, wir lehnen Ihren Antrag nicht nur deswegen ab, sondern auch, weil er keine Antwort auf zukünftige Entwicklungen gibt. Jetzt schaue ich kurz auf den Wirtschaftsminister, denn in seinem Wahlkreis gibt es eine neue zukunftsoffene Idee für den Einzelhandel. Im Moritzburger Ortsteil Friedewald eröffnete vor Kurzem Sachsens erste automatisierte 24-Stunden-Einkaufsbox. Dort werden Waren des täglichen Bedarfs auf 40 Quadratmeter rund um die Uhr an sieben Tagen angeboten und verkauft, gelegen direkt am Buswendeplatz und damit gut zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Bus oder mit dem Auto erreichbar. Dieses Geschäft wird komplett ohne Personal betrieben. Es gibt über 800 Artikel zu kaufen. Auch hier entsteht eine weitere Konkurrenz zum personalintensiven Einzelhandel. Wenn wir den Einzelhandel und seine Beschäftigten tatsächlich schützen wollen, dann braucht der Handel mehr Freiheiten und nicht noch mehr staatliche Verbote. Wir lehnen Ihren wirtschafts- und zukunftsfeindlichen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
