Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lippmann ist gerade auf die Historie der Schuldenbremse eingegangen. Ich kann an einen Punkt anknüpfen, und zwar an den Beschluss der Schuldenbremse im Bund, an das Jahr 2009. Dies ist 14 Jahre her und es war eine völlig andere Zeit. Die Redakteurin der „ZEIT“, Mariam Lau, hat geschrieben: „Die Schuldenbremse stammt aus einer Zeit, als die deutsche Verteidigung den Amerikanern überlassen wurde und das billige Gas aus Russland kam.“ Ich meine, sie hat recht. Aber der neuen Realität, in der wir leben – wie gerade ausgeführt wurde –, müssen wir uns doch stellen. Gleichzeitig haben wir weiterhin eine der härtesten, wenn nicht die härteste Schuldenregelung in Europa, in der Welt. Was haben wir davon? Wir haben eine marode Bahn. Wir haben ein Bildungssystem, das große Probleme hat –, auch im internationalen Vergleich. Wir haben eine zahnlose Bundeswehr und wir haben die niedrigste Schuldenquote der G7-Staaten. Super, da haben wir richtig was geschafft. Diese Bilanz hat selbstverständlich kein anderes Land in der Welt dazu bewogen, die Schuldenbremsenregelung der Bundesrepublik Deutschland in ihre Regelungen zu übernehmen. Unsere Quote war schon einmal besser, siehe BGB oder das Grundgesetz. Damit haben wir schon einmal bessere Vorlagen geliefert. Aber nun haben wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – im Übrigen ein Urteil des Gerichts, das auch der Bundesrepublik Deutschland ins Stammbuch geschrieben hat, dass der rechtzeitige Übergang zur Klimaneutralität auf jeden Fall zügig anzugehen ist. Man fragt sich ein Stück weit: Wie passt das zusammen? Dieser Übergang geht nur mit Investitionen. Die Transformation der Wirtschaft, die Energiewende, der Aufbau der Wasserstoffindustrie – das alles ist in vollem Gange. Das müssen wir begleiten und das gibt es nicht zum Nulltarif. Nun sprechen wir hier über die Schuldenbremse des Bundes. Wenn wir auf die Schuldenbremse des Landes schauen, dann ist die des Bundes noch um Längen besser; denn der Bund kann jedes Jahr 0,35 % seines BIP nominal als Kredite aufnehmen. Das sind beim Bund ungefähr 13,5 Milliarden Euro, die theoretisch möglich sind. Wenn wir das auf Sachsen übertragen würden, dann wären in Sachsen jedes Jahr 500 Millionen Euro möglich. Aber Sachsen hat nun wirklich die härteste Schuldenregelung der Welt. Darauf können wir richtig stolz sein, das ist eine ganz tolle Geschichte – wenn wir ein kleines gallisches Dorf wären, wäre das alles richtig und schön. Wir sind aber kein gallisches Dorf, sondern wir sind ein Freistaat mit einer großen Historie und mit einem großen Anspruch an die Zukunft. Diesem Anspruch wollen wir doch gerecht werden. Das werden wir aber nicht durch Kaputtkürzen, sondern nur mit mutigen Investitionen. Mittlerweile ist es so, dass wir in Sachsen zum Beispiel bei kommunalen Investitionen im Bundesländervergleich Vorletzter sind. Noch schlimmer: Statt sich für die Krise – in der wir gerade stecken – und die Transformationen zu wappnen, wurden die Kommunen in den letzten Jahren sogar dazu gezwungen, in Größenordnungen Schulden zu tilgen, und das haben sie gemacht. So doof ist ja noch nicht einmal Bayern. Der Freistaat zwingt die Kommunen dazu, aber gleichzeitig wird über die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen lamentiert. Das passt in unseren Augen nicht zusammen. Wir freuen uns gleichzeitig immer über die hohe Investitionsquote. Aber auch das sage ich: Denkmalschutzsanierungen sind zwar schön, aber nicht unbedingt Zukunftsinvestitionen. Diese müssen deutlich zielgerichteter kommen. Das Problem ist ja nicht – wie vorhin gehört –, dass man Kredite in guten Zeiten nicht zurückzahlt. Das haben wir seit vielen Jahren getan, das ist auch richtig so; aber momentan sind die Zeiten nicht gut. Deshalb muss doch zumindest die Chance bestehen, darüber zu reden, wie wir die Investitionen der Zukunft tätigen wollen. Wenn das aus dem laufenden Geschäft geht, gar kein Problem, dann machen wir das. Wenn es aber nicht geht, dann ist es unserer Meinung nach eine Versündigung an den künftigen Generationen, darauf zu verzichten; denn wir können ihnen keine marode Infrastruktur hinterlassen oder ein Land, das im internationalen Kontext nicht wettbewerbsfähig ist. Deshalb ist es in unseren Augen ein Gebot der Generationengerechtigkeit, zumindest darüber zu reden – auch über die sächsische Schuldenregelung –; denn Verfassungsrecht ist kein Naturgesetz, sondern es ist ein Gesetz, das man ändern kann. Oder wie der Verfassungsrechtler Udo Steiner einmal gesagt hat: „Wer Verfassungsrecht sät, wird Verfassungsrechtsprechung ernten.“ Das ist völlig logisch. Deswegen sind wir der Meinung, wir müssen über die Schuldenbremsenregelungen im Bund und im Land reden, weil es sonst für unsere Zukunftsfähigkeit keine Alternative gibt. Herzlichen Dank. (Beifall der Abg. Volkmar Winkler und Albrecht Pallas, SPD, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Als nächster Redner spricht Herr Abg. Teichmann und danach Sie, Herr Brünler.
