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Ronny Wähner

CDU 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch wir als CDU sehen bei den aktuell hohen Flüchtlingszahlen Handlungsbedarf. Notwendig wird dies, weil man sieht, an welcher Belastungsgrenze unsere Kommunen bei diesem Thema arbeiten müssen. Aber wir haben auch schon gehandelt. Unser Innenminister hat es zur rechten Zeit lange und stetig in Form von Grenzkontrollen gefordert, die wir jetzt an den sächsischen Außengrenzen nach Polen und Tschechien durch die Bundespolizei durchführen. Entgegen Ihrer Aussage, Herr Wippel, zeigen sie Wirkung. Es gibt Zurückweisungen auf der Grenzlinie, (Sebastian Wippel, AfD: Zu wenig!) und die Flüchtlingszahlen sind zum Teil deutlich gesunken. Trotzdem ist uns als CDU klar, dass das nur ein vorübergehendes Mittel sein kann und ein eigentlich schlechtes Mittel ist. Wir sind für einen freien Waren- und Personenverkehr in Europa und die derzeitig notwendigen Grenzkontrollen behindern das ein Stück weit. Deshalb muss das Ziel sein, dass wir effektiv die EU-Außengrenzen schützen. Das Ziel in der EU – darin sind wir uns einig, denke ich – muss sein, (Sebastian Wippel, AfD: Eines von vielen!) dass wir den freien Waren- und Personenverkehr wieder aufnehmen können. Ebenso notwendig sehen wir es als CDU, dass die Vereinbarungen auf EU-Ebene und auch auf Bundesebene jetzt in die Umsetzung kommen. Ich denke, es gibt entsprechend gute Vereinbarungen. Wenn sie konsequent umgesetzt werden, dann ist es erreichbar, dass man die Flüchtlingszahlen senkt und dass das Thema Ordnung wieder deutlicher wird. Zu Ihrem Vorschlag in Ihrem Antrag, rechtliche Änderungen vorzunehmen: Ja, darüber kann man diskutieren, darüber kann man sprechen. Aber wenn man so etwas angeht, dann ist gerade in diesem Punkt besondere Sorgfalt angezeigt, zumal man auf Rechtsgebiete zugeht, für die wir als (Sebastian Wippel, AfD: Mittelbar!) Das Grundgesetz liegt in den Händen des Bundestages. Aber selbst wenn man trotz Nichtzuständigkeit darüber diskutieren will, ist gerade bei dieser schwierigen, komplexen Rechtsmaterie hohe Sorgfalt angezeigt. Damit ist es zwingend, dass die vorgeschlagenen Änderungen im zuständigen Ausschuss diskutiert werden müssen und nicht als Antrag mit 25 Änderungspunkten hier ins Plenum eingebracht werden und salopp gesagt wird: Ja, darüber reden wir mal schnell, und dann beschließen wir das. Wenn man es ehrlich meint und darüber diskutieren will, dann muss man sich auch die Zeit nehmen und die Sache im entsprechenden Ausschuss behandeln. Aber ich glaube, darum ging es Ihnen nicht, sondern man wollte schnell mal wieder bei diesem Thema einen Punkt setzen und die Sache hier eilig abhandeln, um dann zu sagen: Wir haben mal wieder was gemacht. So kann man mit solch einem Thema nicht umgehen. Schon das ist ein Grund für uns als CDU, Ihren Antrag abzulehnen. Aber nicht nur aus dem Grund gibt es eine Ablehnung aus der CDU. Selbst wenn ich mir mal aus den vielen Änderungspunkten, die Sie vorgetragen haben, zwei herausnehme, ist das schon ein weiterer Grund, um den Antrag abzulehnen: Eine generelle Streichung des Asylrechts, das in Artikel 16 a Grundgesetz verankert ist, ist mit der CDU nicht zu machen, weil ich glaube, dass uns die Lehren aus der Nazizeit zeigen, dass es für politisch Verfolgte nach wie vor ein Asylrecht geben muss. (Sebastian Wippel, AfD: Ein Asylgesetz gibt es trotzdem, auch wenn es nicht im Grundgesetz steht!) Sie haben selbst ausgeführt, dass sehr wenige Menschen über diese Vorschrift ein Bleiberecht in Deutschland haben. Ein Großteil derer, die in Deutschland Bleiberecht haben, haben diesen Anspruch aufgrund anderer Vereinbarungen auf EU-Ebene, aufgrund der Genfer-Flüchtlingskonvention – das haben Sie selber ausgeführt. Deshalb ist es schon ein Stück weit – man kann sagen – verlogen zu sagen: Wir müssen diesen Artikel aus dem Grundgesetz streichen, um am Ende weniger Flüchtlinge in unserem Land zu haben. Das ist ein Stück weit Augenwischerei. Auch bei der generellen Streichung des Familiennachzugs, glaube ich, sollte man darüber nachdenken, ob das unserem Menschenbild entspricht. Dem Menschenbild der CDU entspricht das nicht. Man sollte damit sorgsam umgehen. Nicht ein genereller Nachzug soll möglich sein, aber in begründeten Fällen, denke ich, ist es nach wie vor angezeigt, die Möglichkeit zu eröffnen. Wir, die CDU, haben ein klares Bild in Bezug auf die Flüchtlingspolitik unter der Prämisse Humanität und Ordnung. Das aber passt mit Ihrem Bild keineswegs überein und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte, Herr Abg. Gebhardt.

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