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Dr. Matthias Rößler

13.12.2023 Sitzungen 7/80

Jetzt kommen wir zum Schlusswort. – Die Einbringenden haben kein Schlusswort gewünscht. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle nun die Drucksache 7/14777 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Dem Antrag ist zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist somit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu überarbeiten: Es gibt Wirtschaftsmigration! Antrag der Fraktion AfD Anrecht. Gleichwohl soll nach Auffassung der AfD-Fraktion der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet werden. Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die GFK eingehen – nicht in der Tiefe wie in der letzten Debatte, aber kurz. Die GFK ist der internationale Standard, auf den sich sehr viele Staaten auf dieser Welt geeinigt haben. Sie beinhaltet unter anderem, dass niemand an der Grenze in ein unsicheres Drittland zurückgewiesen wird. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass man in sichere Drittländer auch nach der GFK selbstverständlich zurückweisen darf. Nun stelle ich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland nur von solchen sicheren Drittländern umgeben ist, auch die Europäische Union ist von solchen sicheren Drittländern umgeben; denn dort hat niemand ernsthaften Schaden zu erwarten. Gleichzeitig haben wir eine explizite, aber auch eine implizite Erwartung an die Flüchtlinge, die den Schutz der GFK für sich in Anspruch nehmen wollen. Aus der Logik mit der Zurückweisung ergibt sich, dass der Schutz im ersten sicheren Land zu nehmen ist und nicht nach einer langen Reise im siebten. Es ergibt sich daraus logischerweise auch, dass man im eigenen Kulturkreis verbleibt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Die GFK formuliert ziemlich klar, man hat den Gaststaat nicht zu gefährden. Man hat den Gastgeber auch nicht zu schädigen. Wer in einem Land Schutz bekommt, der muss sich den Gesetzen dieses Landes unterwerfen, und zwar ohne Wenn und Aber. Gleichzeitig haben wir eine Erwartung an die Vereinten Nationen; und die heißt, wir müssen den Schutz in den Ländern gewährleisten, aus denen die Leute kommen, oder in den Nachbarländern oder auf den Transitrouten. Dafür muss Geld zur Verfügung gestellt werden, und mit diesem Geld können wir einer Vielzahl mehr an Leuten helfen, als wir das in Deutschland mit dem gleichen Einsatz tun könnten. Ich denke, bis dahin haben wir einen Konsens. Schauen wir aber einmal auf die Realität; denn die Realität sieht leider anders aus: Man erschleicht sich faktisch illegal den Zugang nach Deutschland oder man erzwingt ihn sich, wenn man sich die Schleuserfahrten ansieht. Wir müssen erkennen, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen faktisch nicht stattfinden – außer, man hat einmal jemanden, der eine Wiedereinreisesperre hat, der in einer der lückenhaften Grenzkontrollen angetroffen wird. Man erhebt dann den Anspruch, in Deutschland Schutz zu bekommen, und man hat den Anspruch, sich innerhalb der Europäischen Union das Land auszusuchen, in dem man Schutz haben möchte. Gleichzeitig möchte man in der Zeit, in der man hier ist, von dem Staat, bei dem man angeklopft hat, vollständig alimentiert werden und seine eigene Ideologie, seine eigene Politik, seine eigene Weltanschauung vorantreiben. Das sehen wir bei den Demonstrationen, die nichts mit deutschen Interessen zu tun haben, die derzeit auf deutschen Straßen stattfinden. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Gleichzeitig beansprucht man für sich Sonderrechte, die unter Umständen stark von der bisherigen Lebenswirklichkeit des Landes abweichen können, wie wir das bei großflächigen öffentlichen Gebeten wahrnehmen können. Die Eintrittskarte in die Bundesrepublik Deutschland ist die Forderung: Asyl. Sodann will man hierbleiben und möchte die Menschen, die einem lieb und teuer sind, oder seine Familie nachholen. Familiennachzug, na klar. Man möchte hier nach den Regeln leben, wie man sie zu Hause hat. Das hat zum Beispiel eine Umfrage ergeben, die schon 2016 unter Türken gemacht wurde. Es wurde gefragt, was höher steht, das Gesetz der Scharia oder das deutsche Grundgesetz. Fast die Hälfte der Türken hat gesagt, die Scharia steht im Zweifel über dem Grundgesetz. Dabei haben wir noch nicht über diejenigen geredet, die aus wirklich fundamentalistischen Ländern, zum Beispiel aus Afghanistan, kommen, von denen wir auch sehr viele Menschen hier haben. Wahrscheinlich sieht es da zum Grundgesetz noch deutlich nachteiliger aus. Gleichzeitig haben wir mit immensen Kosten zu tun: 400 Milliarden Euro in den vergangenen acht Jahren. Das müssen unsere Bürger wiederum schultern, die für all diejenigen aufkommen, die hierherkommen. Das Geld reicht trotz Rekordsteuereinnahmen, die der deutsche Staat hat, hinten und vorne nicht. Aber an der Stelle schauen wir nicht auf die Ausgaben. Meine Damen und Herren! Den Ansprüchen an Integration und Spracherwerb, die von der CDU, den GRÜNEN und den beiden linken Parteien angesprochen wurden und die immer wieder eingefordert werden, wird man auch nicht gerecht. (Zuruf des Abg. Frank Richter, SPD) Man wartet sehr lange auf einen Platz, bis man zum Beispiel bei der Volkshochschule einen Sprachkurs bekommt. Die Qualität dieser Sprachkurse ist – so wurde mir von Teilnehmern zugetragen – teilweise echt unterirdisch. Die bekommen fast überhaupt nichts mit, aber Hauptsache, es wird irgendwie durchgeschleust. Das sind die Eindrücke, die mir von Teilnehmern solcher Sprachkurse mitgeteilt wurden. Schauen wir uns an, ob wir diese Probleme gelöst bekommen, oder bekommen wir die Probleme, die Sie auch durch Ihr Nichtstun veranlasst haben, eventuell nicht gelöst? Ich komme zu dem Ergebnis: Wir schaffen das – nicht. Sie haben es in den vergangenen Jahren auch nicht geschafft. Wenn wir jetzt nichts tun, wird die Migration als Waffe einer hybriden Kriegsführung auch gegen Deutschland weiterhin eingesetzt werden können, und die organisierte Kriminalität wird weiterhin fröhliche Urständ feiern. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, unser Land wird beim Nichtstun schlicht und ergreifend ruiniert, und deshalb sind die Maßnahmen, die wir in diesem Antrag beantragen, bitter notwendig. Jetzt komme ich zu den einzelnen Maßnahmen. Zum einen: Flüchtlingslager sind nach Möglichkeit im eigenen Kulturkreis eines Krisenherds und auf den Transitrouten einzurichten. Das kann die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union, aber im Zweifel kann man es auch ohne. Wir haben internationale Bündnisse wie die Vereinten Nationen. Es gibt genug Möglichkeiten, wie man hier etwas machen kann. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen. Die Länder, in denen man das macht, müssen unterstützt werden. Die können wir finanziell unterstützen, die können wir auch wirtschaftlich unterstützen, aber bitte auf Augenhöhe; denn das gebietet der Anstand in der internationalen Diplomatie. Manchmal fällt er in Deutschland durchaus hinten herunter. Zweitens. Asylanträge werden in den jeweiligen Lagern bzw. in Zukunft bitte an den Botschaften gestellt. Wer an der deutschen Grenze ankommt und hier einen Asylantrag stellen will, kommt aus einem sicheren Drittland, und deshalb muss § 18 aus dem Asylgesetz wieder seine Geltung erlangen. Das heißt, er wird an der deutschen Grenze zurückgewiesen. (Beifall bei der AfD) Drittens. Wir fordern den Grenzschutz ein – den Grenzschutz am Rande der Europäischen Union, aber auch den Grenzschutz an der Bundesrepublik Deutschland; und zwar effektiv und nicht so lückenhaft und improvisiert, wie er derzeit stattfindet, (Sören Voigt, CDU: Wie denn?! Wie denn konkret?!) wo wir wahrscheinlich weniger Leute aufgreifen, als dass die eingesetzten Polizeibediensteten am Ende des Tages nur mit Erkältung zu Hause liegen, weil sie den ganzen Tag im Regen stehen. Wir müssen an der Dublin-Überstellung arbeiten. Man muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Land, in dem die Ersteinreise stattgefunden hat, bitte wieder die Asylanträge bearbeitet. Dazu haben sich die Staaten der Europäischen Union verpflichtet, und jeder, der in der Europäischen Union hinzugekommen ist, hat diese Verpflichtung, diese Gesetze quasi mitgekauft. Wenn das nicht klappt, wenn das gemeinsame europäische Asylsystem nicht so umgesetzt werden kann wie es dort steht, dann ist es ja wohl das Recht der Bundesrepublik Deutschland als größter Nettozahler dieser EU zu sagen: Dann halten wir uns auch nicht daran. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir müssen im Übrigen die Überstellungszeiten von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängern. Es kann nicht sein, dass man hier eine gewisse Zeit untertaucht und dann doch irgendwie in Deutschland bleibt und das Asylverfahren dann hier durchgeführt wird. Das muss man auch den Staaten ganz klar sagen, die sich diesbezüglich verweigern: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Die Solidarität müssen wir – auch als Land Deutschland – üben. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, was wir denn anders machen als alle anderen. Sind unsere Leistungen vielleicht zu hoch? Wenn unsere Leistungen zu hoch sind, dann brauchen wir einen gemeinsamen europäischen Leistungsstandard, und zwar auf der Basis von Sachleistungen. Dann gibt es keinen Grund mehr für Sekundärmigration nach Deutschland innerhalb der Europäischen Union. Wir werden auch unsere Partner auf der internationalen Ebene sicherlich dabei unterstützen, den Grenzschutz an der europäischen Außengrenze zu gewährleisten, wenn das gewünscht ist; finanziell tragen wir unseren Anteil sowieso schon dazu bei. Wir müssen den Familiennachzug nach Deutschland stoppen. Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass Leute hierherkommen, einen Asylantrag stellen, und dann holen sie ihre Zweit-, Dritt- und Viertfrau und ihre Kinder nach, und alle müssen als Abkömmlinge oder als Ehefrauen dieses Mannes vom deutschen Steuerzahler versorgt werden. Die entsprechenden Beispiele sind ja bekannt. Die gibt es, aber man kann es nicht ignorieren. Es kann auch nicht sein, dass wir nach dieser langen Reise die unbegleiteten minderjährigen Ausländer hier haben. Sie werden irgendwann 18 Jahre alt, dann holen sie ihre Familien nach oder wir machen hier die Zusammenführung. Das kann nicht sein. Denn damit leisten wir diesem wirklich verantwortungslosen Treiben der Eltern sowie der Schlepperorganisationen nur Vorschub. (Beifall bei der AfD) Da das Asylrecht nicht aus der Menschenwürde heraus resultiert, muss es auch nicht zwingend im Grundgesetz enthalten sein. Das bedeutet, dass Artikel 16 a Grundgesetz gestrichen werden kann. Wir fordern die Staatsregierung auf, eine Bundesratsinitiative anzuregen, um das Grundgesetz zu ändern. Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen, die offensichtlich unbegründet sind. (Sören Voigt, CDU: Lauter realistische Anträge! Die sind offensichtlich unbegründet! –

Protokoll ↗