André Barth
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung kann Sondervermögen bilden, sie kann aber die Kreditermächtigungen nicht über Jahre hinziehen, nicht umschwenken oder Ähnliches. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dort hat das Verfassungsgericht richtigerweise Grenzen eingezogen und die Grenzen werden wir auch noch bei unserem Coronafonds merken. Liebe Kollegen! Es wird irgendwann ein Verfassungsgerichtsurteil geben (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit welchem Schriftsatz?) und womöglich hat dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch noch Auswirkungen auf die Frage: Hätten wir in Sachsen jedes Jahr den Notfall neu feststellen müssen? Aber uns wird ja im Haushalts- und Finanzausschuss die Meinung des Finanzministeriums dargestellt, alles sei in Ordnung, alles sei safe, alles sei sicher. Wir schauen letztendlich, was passiert. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja! –
