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Roland Ulbrich

AfD 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Mir kommt es nicht so vor, dass wir bei dieser Rechtsprechung – das betrifft jetzt bestimmte Diverse, auch auf biologischer Ebene – diese natürlich berücksichtigen müssen. Aber nach meiner Prüfung ist das nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes. Ich fahre fort. Ein Vergewaltiger, der sich als Frau identifiziert – vielleicht ist das jetzt die Antwort –, aus ideologischen Gründen in ein Frauengefängnis zu stecken, halte ich für hochgradig gefährlich und menschenverachtend. Es wurden bereits weibliche Strafgefangene von sogenannten Transfrauen hinter Gittern vergewaltigt. Hierbei muss der Schutz biologischer Frauen unbedingt Vorrang haben – oder möchte die Staatsregierung diese Gefahren bewusst fördern? Den Unfug mit der gehypten geschlechtergerechten Sprache lehnen wir ebenso ab. Gerade haben wir in Sachsen die Gendersprache in Schulen verboten – endlich, muss man sagen. Nun soll es im Strafvollzug durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort – das nehme ich schon einmal vorweg – zum Änderungsantrag der Linken verlieren. Besondere Sicherungsmaßnahmen sollen im Jugendarrest nur noch in Ausnahmefällen angewandt werden. In einer Zeit, in der Straftäter immer jünger werden, in der Minderjährige rauben, morden und vergewaltigen, darf das Alter allein für notwendige Sicherungsmaßnahmen kein Kriterium sein. Hierbei muss allein der Schutz der Allgemeinheit gelten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für DIE LINKE spricht jetzt bitte Rico Gebhardt.

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