Rico Gebhardt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der sinnlosen Sondersitzung des Landtags, die die AfD erzwungen hatte – Herr Barth hat sie gerade erwähnt –, nun also diese Aktuelle Debatte zum gleichen Thema mit neuem Titel: „Was nun, Frau Köpping? Aufarbeitung der Korruptionsaffäre im Sozialministerium!“. Nach dem Lesen Ihres Titels habe ich mich gefragt: Können Sie nicht lesen, oder sind Sie nicht in der Lage, zu verstehen? Aber wahrscheinlich beides. Das Ministerium räumte erstens auf 25 A4-Seiten verschiedene Feststellungen des Rechnungshofes ein und legte zweitens dar, welche Maßnahmen seitens des Ministeriums ergriffen wurden. Selbst der Rechnungshof schreibt auf Seite 12: „Das SMS hat die Defizite im Förderverfahren für den Zeitraum 2015 – 2022 eingeräumt“. Auch die Staatsministerin hat Fehler eingeräumt – Herr Barth, Sie sprachen gerade darüber –, die in ihrem Ministerium passiert sind. Daraus hat sie seit dem Bekanntwerden nie einen Hehl gemacht. Vielmehr wurden zügig Konsequenzen gezogen, indem der Hauptverantwortliche, immerhin ein Staatssekretär, in den Ruhestand versetzt wurde. In der Pressekonferenz des Rechnungshofs am vergangenen Donnerstag sagte der Rechnungshofpräsident, Herr Michel: Wir haben kein Dokument gefunden, auf dem mit grünem Stift von der Ministerin formuliert wird, es solle irgendetwas rechtswidrig ausgezahlt werden. (Dirk Panter, SPD: Hört, hört!) Sie selber hat also nachweislich keinen Einfluss auf Entscheidungen genommen. Es geht der AfD nicht um Aufarbeitung, sondern um Skandalisierung; aber das passt zu Ihnen, da Sie sonst nichts vorzuweisen haben. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich bleibe bei meiner Aussage vom letzten Mal: Sie sind eine Bande gewissenloser Gesellen, gesichert rechtsextrem und ohne Kinderstube, wie Herr Barth eben bei seiner Wortwahl gegenüber der Ministerin bewiesen hat. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Nun zum Thema: Ich bleibe auch bei meiner Aussage, dass sich meine Fraktion immer dafür eingesetzt hat, fehlerhaftes und rechtswidriges Verhalten, egal wo, ob in der Regierung oder der Verwaltung, schonungslos aufzuklären. Das gilt natürlich auch für diesen Fall. Fakt ist: Es gab bei der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ erhebliche Defizite im Verwaltungsvollzug; so steht es selbst in der Stellungnahme des Staatsministeriums. Vor allem ist dem Ministerium vorzuhalten, dass mindestens ab 2019 ein Verwaltungshandeln anzuwenden gewesen wäre, das den allgemeinen Anforderungen an Verwaltungshandeln entspricht und weniger Hemdsärmeligkeit in der Förderpraxis. Mittlerweile wurde die Förderrichtlinie überarbeitet und vom Kabinett beschlossen. Dennoch ist der Rechnungshof noch nicht damit zufrieden; nachzulesen auf Seite 4 des Sonderberichtes. Die Aussage des Rechnungshofes, der vorgelegte Entwurf entspreche weiterhin nicht den Anforderungen, welche das Haushalts- und Verwaltungsrecht an eine Richtlinie stellt, halte ich für notwendig und zulässig. Die Aussage in der Stellungnahme des Rechnungshofes: „Insgesamt ist das Förderkonzept keine für den Fördervollzug verwendbare Grundlage“, halte ich für anmaßend. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Ich frage mich: Wann ist der Rechnungshof denn eigentlich zufrieden? Mit welcher Berechtigung stellt er das vom Kabinett beschlossene Förderkonzept infrage? Andererseits fragen wir uns: Ist es Aufgabe des Rechnungshofes, politische Bewertungen für eine Förderrichtlinie vorzunehmen? (Zuruf von der AfD) Auch der vom Rechnungshof immer wieder vorgetragene Vorwurf, dass es politische Einflussnahmen gab, ist sehr auffällig. Heißt das etwa, dass andere Vereine und Initiativen deshalb benachteiligt wurden? (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Gibt es solche Fälle überhaupt? Ich habe darüber nichts gelesen, außer, dass nicht alle Fördermittelanträge bewilligt wurden, weil es nicht genügend Mittel gab. Ich wiederhole mich an dieser Stelle, und das ist für mich auch entscheidend: Der Sächsische Rechnungshof sollte zwingend darauf achten, nicht den Eindruck zu erwecken, politische Entscheidungen zu beeinflussen bzw. beeinflussen zu wollen, um keinen falschen Eindruck zu erwecken. Im Staatsministerium wurde rechtsstaatliches Verwaltungshandeln teilweise sträflich missachtet – keine Frage. Ich habe dennoch die Hoffnung und den Wunsch, dass Verwaltungshandeln und insbesondere Entscheidungsstrukturen innerhalb der Staatsverwaltung dadurch nicht weiter verkompliziert werden. Bei aller Kritik: In den einzelnen Verwendungen von Mitteln ist es notwendig, weiterhin ausreichende Mittel für die soziale Integration von Personen mit Migrationshintergrund aufzuwenden, egal, was die AfD davon hält. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der SPD
