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Valentin Lippmann

GRÜNE 13.12.2023 Sitzungen 7/80

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stärken die, die uns retten. Mit diesem Anspruch sind wir 2019 in diese Koalition gegangen. Heute kommen wir diesem Ziel hoffentlich ein gutes Stück näher; denn auch wenn diese Neufassung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz keine Revolution ist, ist es allemal eine bemerkenswerte und umfassende Reform. Wir machen den Brandschutz fit für die Zukunft, wir stärken den Rettungsdienst und wir verbessern den Katastrophenschutz in Sachsen. Es ist ein großer Erfolg dieser Koalition, der sich nach langen Verhandlungen auch sehen lassen kann. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Armin Schuster) Werte Kolleginnen und Kollegen! Bitte, vergegenwärtigen Sie sich: Die Diskussion um den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat wird normalerweise in zwei Stichpunkten geführt: kommunale Selbstverwaltung und das Thema Waldbrände. Beide sind spätestens seit dem letzten Jahr in aller Munde, wenn wir über die Struktur der sogenannten nicht polizeilichen Gefahrenabwehr im Freistaat Sachsen reden. Ich erinnere nur an die Große Anfrage der LINKEN zur Situation der Feuerwehr aus dem letzten Jahr, bei der die Staatsregierung auf 67 Seiten Antworttext 42-mal auf die kommunale Selbstverwaltung verweisen musste. Schon in meiner Rede dazu habe ich angemerkt, dass ein wirksamer Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen vor allem einheitliche Standards braucht. Einheitliche Standards, damit alle Menschen in Sachsen – egal, wo sie wohnen – den gleichen Anspruch auf Schutz und Rettung haben. Deshalb finden sich in diesem Gesetzentwurf sowohl eine Vorgabe zu einheitlichen Fort- und Ausbildungsunterlagen als auch zum Kostenersatz, sodass der bürokratische Aufwand in den Gemeinden und auch für Ehrenamtliche verringert wird; denn sie stellen nicht nur das Rückgrat der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr dar. Ohne sie wäre Brandschutz im ländlichen Raum schlicht nicht möglich. Genau hier spüren wir zunehmend den demografischen Wandel im Freistaat Sachsen. Die bestehende Aufgabe muss auf immer weniger Schultern verteilt werden und gleichzeitig ist sie doch unverzichtbar. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Brandschutzes entschieden stärken. Dazu soll die Aufgabenerfüllung in Zukunft flexibler gestaltet werden. Zukünftig können die Kommunen beispielsweise bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren, bei der Durchführung der Brandverhütungsschau und bei anderen Aufgaben ihre Zuständigkeiten mit anderen Kommunen teilen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das wesentliche Instrument ist eine Stärkung des Brandschutzes vor Ort. Es ist die Möglichkeit, Stützpunktfeuerwehren in Sachsen zu errichten. Dadurch soll und wird die Tageseinsatzbereitschaft sowie die Verfügbarkeit von besonderen Einsatzmitteln in Zukunft besser abgesichert werden. Nur so kann in der aktuellen Situation und mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft dauerhaft ein Brandschutz auf hohem Niveau gewährleistet werden. Dies ist tatsächlich ein Meilenstein, der nun Gesetz wird. Bereits mit dem Spatenstich der neuen Feuerwache in Riesa wurde ein Fundament für eine derartige zukünftige Zusammenarbeit gelegt. Die Absichtserklärung zielt darauf, dass sie ein Pilotprojekt für Stützpunktfeuerwehren sein kann. Es ist nun an den Brandschutzbehörden, das Potenzial zu erkennen und an den Kommunen, dass dieses mit diesem Gesetz eröffnet wird. Hier gilt es, die neue Brandschutzbedarfsplanung zukünftig umzusetzen und zudem weitere Modellprojekte im ländlichen Raum zu initiieren und zu evaluieren. Das führt nicht nur dazu, dass die Gewähr für ausreichend Personal und Spezialkräfte geboten wird, sondern auch zu einer Optimierung der Verteilung von kostenintensiver und selten gebrauchter Einsatztechnik, und es ermöglicht einfachere Sammelbeschaffung und somit die Kostenersparnis für die Kommunen. Werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich zum zweiten Stichwort vom Anfang meiner Rede kommen. Die Waldbrände im vergangenen Sommer haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass uns der Klimawandel auch in den nächsten Jahren vor eine entscheidende Herausforderung stellen wird. (Lars Kuppi, AfD: Brandstiftung!) Auch wenn sich der AfD-Vertreter gerade an den Kopf greift – ich wünsche Ihnen viel Spaß, wenn der Waldbrand da ist. Dann werden Sie feststellen, dass das keine Mär ist, (Lars Kuppi, AfD: Das war Brandstiftung! –

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