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Plenarprotokoll 18/73

11.09.2024 · 404 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (67)CDU (32)GRÜNE (25)AfD (23)FDP (20)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 73. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich elf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichten wir ein neues Mitglied des Landtags. Die Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mit Schreiben vom 3. September 2024 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 3. September 2024 Frau Ina Brandes, CDU, als Nachfolgerin für den Abgeordneten Herrn Lutz Lienenkämper, CDU, Mitglied des Landtags geworden ist. Ich darf nun Frau Ina Brandes zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Alle Anwesenden bitte ich, soweit es Ihnen möglich ist, sich für die Verpflichtung von den Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) Sehr geehrte Frau Kollegin Ina Brandes, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen: „Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“ Sehr geehrte Kollegin, herzlichen Glückwunsch! Ich wünsche Ihnen alles Gute im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.) Wir kommen zu: 1 Nordrhein-Westfalen nach Solingen: Sicherheit, Migration, Prävention – den Worten Taten folgen lassen Unterrichtung durch die Landesregierung 11.09.2024 Der Minister und Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 9. September mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag zu dem oben genannten Thema zu unterrichten. Die Unterrichtung durch die Landesregierung erfolgt durch Herrn Ministerpräsidenten Wüst. Ich erteile dem Ministerpräsidenten das Wort.

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Hendrik Wüst

„Ich habe mir nicht vorstellen können, so etwas zu sehen, und ich möchte mir nicht vorstellen, so etwas noch einmal sehen zu müssen.“ Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich vor zwei Wochen an dieser Stelle gesprochen habe, habe ich gesagt: Diese Worte einer Ersthelferin aus Solingen werde ich nicht vergessen. – Heute, fast drei Wochen nach der grausamen Tat, nach dem grausamen Terrorakt haben diese Worte nichts von ihrer Eindringlichkeit verloren. Diese Sätze gehen einem nicht mehr aus dem Kopf, weil sie etwas so Schwerwiegendes auf so einfache Weise beschreiben. Es gibt eine Zeit vor Solingen, und es gibt eine Zeit nach Solingen. In meinen persönlichen Gesprächen mit Angehörigen und Opfern durfte ich erleben, wie Menschen, deren Liebsten und denen selbst unermessliches Leid zugefügt wurde, von Zusammenhalt gesprochen haben, die sich wünschten, dass wir in Nordrhein-Westfalen unsere offene und freie Art zu leben erhalten, die sich wünschten, dass es jetzt nicht zu Ausgrenzungen, zu Diskriminierung und Hass kommt. Was für eine unglaubliche Stärke, was für eine unfassbare Größe spricht aus diesen Menschen im Angesicht größten Leids? Und wie groß ist der Auftrag zum Handeln an uns alle, der daraus erwächst? Wir sind es diesen Menschen schuldig, alles zu tun, damit wir weiter in Freiheit und Sicherheit leben können. Wir sind es diesen Menschen schuldig, alles zu tun, damit Personen, die unsere Menschlichkeit ausnutzen wollen, um unmenschliche Verbrechen zu begehen, und unsere Freiheit angreifen, unser Land verlassen. Diese Landesregierung hat diesen Auftrag gemeinsam mit Besonnenheit und Konsequenz angenommen. Wir übernehmen Verantwortung. Der Anschlag von Solingen ist der eine Teil einer doppelten Zäsur für Deutschland; denn die Wahlen in Thüringen und Sachsen sind ebenso ein tiefer Einschnitt in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zum ersten Mal ist eine rechtsextreme Partei stärkste Kraft in einem Landtag geworden. Das ist für viele Menschen weit über die Landesgrenzen hinaus zutiefst beunruhigend, ja, und auch beschämend. Wer das als Phänomen der neuen Länder abtut, wer darin vielleicht sogar das verspätete Erbe einer Landtag sozialistischen Diktatur erkennen will, dem sage ich ganz klar, er hat die Schwere der Herausforderung nicht verstanden. Diese beiden Zäsuren des Spätsommers 2024 hängen miteinander zusammen, sie lassen sich nicht losgelöst voneinander betrachten. Wir alle müssen jetzt Verantwortung übernehmen und Extremisten und Populisten etwas entgegensetzen. Im Angesicht der doppelten Zäsur sollten wir uns fragen: Wozu sind wir bereit, um unsere Freiheit und Sicherheit zu verteidigen? Wozu sind wir bereit, um bei der Migration Humanität und Ordnung wieder miteinander in Einklang zu bringen? Fakt ist: Migration ist eine globale Herausforderung. Laut UNHCR lagen die weltweiten Flüchtlingszahlen im Jahr 2023 auf einem neuen Rekordhoch: 117,3 Millionen Menschen befanden sich demnach auf der Flucht. Fakt ist auch: Deutschland steht dabei wegen seiner Lage und seiner Stärke im besonderen Fokus. Klar ist: Der Umgang mit der Migration ist zentral für das Grundvertrauen der Menschen in unseren demokratischen Staat. Ich will es beim Namen nennen: Dieses Vertrauen hat zweifellos Schaden genommen. Die irreguläre Migration ist ein Problem, das vielen Menschen große Sorge bereitet. Sie sehen die Zeichen von Überforderung in den Kommunen, die die Hauptlast der Versorgung und Unterbringung tragen, in Kitas und Schulen, in denen Zehntausende zusätzliche Kinder betreut und unterrichtet werden müssen, sowie im gesellschaftlichen Zusammenhalt, wenn Integration scheitert und Menschen sich isolieren, manche auch kriminell werden oder sich radikalisieren. Die Menschen spüren: Die Belastungsgrenze unserer Gesellschaft ist an vielen Stellen erreicht. Ich bin Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dankbar, dass auch er in aller Klarheit ausgesprochen hat, was richtig ist: „Wir dürfen die Gutwilligen nicht überfordern!“ Diese Worte des Bundespräsidenten sind ein Auftrag an uns alle, in der Migrationspolitik zu wegweisenden und vor allem wirksamen Maßnahmen zu kommen. Und mit „uns“ meine ich die gesamte demokratische Mitte in Deutschland. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine feste Überzeugung ist: Wenn wir einen weiteren Vertrauensverlust der Menschen in unseren demokratischen Staat abwenden wollen, muss sich jetzt substanziell etwas ändern. Nach dem Anschlag von Solingen war unser Land in Trauer vereint. Unser Land ist zusammengerückt. Wir als Landesregierung haben Vorgänge aufgeklärt und im Sicherheitsbereich sowie in den Ausländerbehörden erste Maßnahmen als Konsequenz aus der Tat ergriffen. Ich bin sicher, dass viele Menschen erleichtert auf die Nachricht reagiert haben, dass es 11.09.2024 dem Staatsschutz und der Ausländerbehörde in Bonn gestern gelungen ist, einen islamistischen Hassprediger in Abschiebehaft festzusetzen. Ich danke Ministerin Paul, dass sie so schnell Transparenz geschaffen und im Asylmeldewesen erste Korrekturen vorgenommen hat. Ich danke Herrn Minister Reul für sein besonnenes und schnelles Handeln gerade im Bereich der Messerkriminalität. Jetzt geht es darum, einen weiteren Schritt im Umgang mit der Terrorgefahr zu gehen. Wir haben in den vergangenen Wochen hart daran gearbeitet, den Herausforderungen gerecht werdende Lösungen zu finden. Gestern hat das Landeskabinett ein weitreichendes und von allen Ressorts dieser Landesregierung breit getragenes Reformpaket für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen beschlossen, übrigens auch mit vonseiten der Opposition vorgeschlagenen Maßnahmen. Mit Blick auf die Anzahl der Maßnahmen und die Detailtiefe kann man sagen: Das ist das umfassendste Sicherheitsund Migrationspaket in der Geschichte unseres Landes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ruht auf drei Säulen und ist ein entscheidender Durchbruch für mehr Sicherheit, Konsequenz in der Migrationspolitik und bessere Prävention. Wir lassen den Worten Taten folgen. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute ist der 11. September. Heute vor genau 23 Jahren kamen bei den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon fast 3.000 Menschen ums Leben – Menschen auch aus unserem Land. Seitdem gehört der islamistische Terrorismus zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Seine Erscheinungsformen haben sich gewandelt. Wir haben es immer mehr mit radikalisierten Einzeltätern zu tun, die nicht in sichtbare Netzwerke eingebunden sind. Einzeltäter radikalisieren sich über das Internet und insbesondere in den sozialen Medien. Sie lassen sich von anderen Terroristen anleiten und inspirieren. Auf diese neue Gefährdungslage geben wir zeitgemäße Antworten: Wir werden die Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden ausweiten. Wir werden unseren Verfassungsschutz stärken. Wir werden potenzielle Extremisten noch stärker überwachen. Wir werden den Datenaustausch zwischen Behörden verbessern. Das heißt konkret: Sicherheitsrelevante Personen nutzen bestimmte Messengerdienste aufgrund der Kommunikationsverschlüsselung oft ganz bewusst für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Anschlägen. Daher stärken wir die Befugnisse unseres Verfassungsschutzes bei der Quellenund Telekommunikationsüberwachung. Auch Kinder und Jugendliche schließen sich inzwischen terroristischen Vereinigungen an oder planen Landtag und begehen schwere Straftaten. Wir werden die Altersgrenze für die Verarbeitung personenbezogener Daten deshalb auf 14 Jahre absenken. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen der Funkzellenabfrage und zur Nutzung privater Videoüberwachung werden wir gesetzlich normieren. Sie sollen der richterlichen Genehmigung unterliegen. Nordrhein-Westfalen wird sich gegenüber dem Bund für die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof ermöglichten Verkehrsdatenspeicherung für die Sicherheitsbehörden einsetzen. Für uns gilt: Technologischer Fortschritt darf kein Rückschritt bei der inneren Sicherheit bedeuten. Wir wollen den technologischen Fortschritt für mehr Sicherheit nutzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deswegen werden wir die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz nutzen, um genau sehen zu können, was sich im digitalen Raum im Bereich der islamistischen Radikalisierung tut. Wir werden virtuellen Ermittlern, die im digitalen Raum auf Streife gehen, Künstliche Intelligenz zur Seite stellen. Wir werden eine KI entwickeln, die in der Lage ist, seltene Sprachen und Dialekte zu verstehen. Wir werden die Strafverfolgung im Internet zentralisieren und enger abstimmen. Wir werden Software einsetzen, um Personen zu identifizieren und Profile mit Datenbanken abzugleichen. Wir werden eine zentrale Übersicht der abzuschiebenden Personen einführen und den Datenaustausch zwischen Behörden erleichtern. Wir werden islamistische Influencer verstärkt in den Blick nehmen. Wir befähigen alle unsere Sicherheitsbehörden dazu, zu wissen, was im digitalen Raum vor sich geht. Bei alldem werden wir wissenschaftliche Erkenntnisse über verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Bestrebungen stärker einbinden. Dafür schaffen wir eine Koordinierungsstelle Radikalisierungsforschung. Und wir werden den Opferschutz stärken und besser vernetzen. Wir tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten getan werden kann. Wir zeigen Handlungsfähigkeit und Konsequenz lagerübergreifend aus der politischen Mitte heraus. In anderen Bereichen sind wir auf die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern angewiesen. Auch hier werden wir, wie etwa bei der Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung oder beim Gebrauch von Alltagsgegenständen als Tatmittel, die Initiative ergreifen. Diese Säule steht für einen konsequenten Sicherheitskurs in Nordrhein-Westfalen: sachlich geboten und besonnen in der Auswahl der 11.09.2024 Mittel. So wahren wir die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen hat eine lange Tradition als Einwanderungsland. Wir wissen um den Wert derer, die zu uns gekommen sind und zu uns kommen, die mit ihrer Arbeit an diesem Land und seiner Zukunft mitbauen. Wir wissen, dass wir auch langfristig auf sie, auf ihre Kreativität, auf ihren Tatendrang angewiesen sind, um den anstehenden Herausforderungen zu begegnen. Weltoffenheit, Toleranz und Solidarität gehören zum Wesenskern dieses Landes. Das soll und das wird auch so bleiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit Blick auf Menschen, die zu uns fliehen, wollen wir unsere Kräfte auf die Menschen konzentrieren, die unseren Schutz wirklich brauchen, weil sie in ihrer Heimat vor Krieg und Verfolgung nicht sicher sind. Die Menschen, die kein Recht auf Schutz bei uns haben, müssen unser Land wieder verlassen. Nordrhein-Westfalen hat dabei schon einiges erreicht. Kein Land schiebt so viele Menschen ab wie wir – Tendenz von Jahr zu Jahr steigend. Hinzu kommt, dass wir immer mehr Menschen zur freiwilligen Rückkehr bewegen. 2023 wurde fast jede vierte bundesweite Abschiebung aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Der Anteil der Abschiebungen ist höher als der Anteil der Zuweisungen. Unsere Haltung ist da klar. Natürlich ist das immer noch zu wenig. Wahr ist auch: Manche Stellschrauben in der Migrationspolitik können nur auf nationaler und europäischer Ebene verändert werden. Aber da, wo wir Verantwortung tragen und selbstständig handeln können, tun wir das. So ist es uns gelungen, die Dauer der Asylverfahren bei uns bereits um ein Drittel zu verkürzen. Wir werden noch weitere Maßnahmen ergreifen, um Ordnung und Humanität in der Asylpolitik wieder besser in Einklang zu bringen. Die Hebel, die wir selber betätigen können, legen wir um. Das heißt konkret: Wir werden die Verwaltungsgerichte zusätzlich personell stärken und drei weitere Asylkammern einrichten. Wir wollen, dass Menschen aus einem sicheren Herkunftsland bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag unbefristet in Aufnahmeeinrichtungen wohnen müssen und bei einem negativen Entscheid auch befristet dortbleiben, bis sie unser Land verlassen haben. Das wird die Kommunen entlasten. Für Migration sind in unserem Land viele Behörden zuständig – zu viele. Das macht sich insbesondere bei der Abschiebung bemerkbar. Richtig wäre es, wenn der Bund die Zuständigkeit für die Dublin-Landtag Rückführungen grundsätzlich übernehmen würde; denn er verhandelt auch die Regeln. Ob es dazu kommt, ist ungewiss. Deshalb machen wir das, was in unserer Verantwortung möglich ist. Wir werden gewährleisten, dass für die Unterstützung der freiwilligen Ausreise stets ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Wir erweitern die Zuständigkeit der fünf Zentralen Ausländerbehörden zur stärkeren Unterstützung bei Abschiebungen. Wir identifizieren und wir reduzieren Schnittstellen. Das bedeutet zum einen die Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden mit zusätzlichem Personal, besserer, einheitlicher IT und neuen Zugriffsrechten. Das bedeutet außerdem, dass überall da, wo Schnittstellen unvermeidbar sind, Datenverarbeitung zentralisiert wird. Wir haben im Land erste Maßnahmen ergriffen, um die Erfolgsquote bei Dublin-Überstellungen zu erhöhen, und wir werden diesen Kurs konsequent fortsetzen. Wir werden innerhalb der Landeszuständigkeit die gesamte bestehende Erlasslage zum Komplex „Abschiebung“ einer umfassenden Überprüfung unterziehen. Wir gehen aufgrund der beschriebenen Maßnahmen von einem steigenden Bedarf an Abschiebehaftplätzen aus. Deshalben planen wir eine zweite Abschiebehaftanstalt; das gehen wir jetzt an. Wir müssen eine Schneise schlagen in das Dickicht überkomplexer Regelungen im Migrationsrecht. Das geht nur, wenn Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir werden uns daher auf Bundesebene dafür einsetzen, das Dublin-System zu verbessern. Es ist zurzeit schlicht und ergreifend dysfunktional. Wir werden den Bund und die EU-Kommission auffordern, humanitäre Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen für alle dort ankommenden Menschen zu ermöglichen. Die Bundesregierung muss außerdem die Lageeinschätzung für Herkunftsländer regelmäßig überprüfen und dabei auch die aktuelle Rechtsprechung, wie das OVG-Urteil vom Juli dieses Jahres, berücksichtigen, um durch differenzierte Einschätzungen zur Sicherheitslage in Teilregionen Abschiebungen zu ermöglichen. Außerdem wollen wir Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote unter 5 % beschleunigen. Wir werden eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einbringen, dass für solche Länder automatisch Art. 16a Abs. 3 des Grundgesetzes gilt. Der Bund muss zudem weitere verbindliche Rücknahmeabkommen mit Herkunftsländern schließen. Bei besonders schweren Straftaten muss die Schwelle für eine Ausweisung abgesenkt werden. Mitglieder krimineller oder terroristischer Vereinigungen sowie deren Unterstützer müssen einfacher ausgewiesen werden können. Die Rückführung einer 11.09.2024 ausreisepflichtigen Person darf nicht an einer zeitlichen Begrenzung des Ausreisegewahrsams scheitern. Die Bundespolizei muss die Möglichkeit bekommen, selbst Ausreisegewahrsame beantragen zu können. Die Abschiebung von Straftätern mit syrischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit muss regelmäßig möglich werden. Wer in sein Heimatland reist, ohne dass dies unbedingt notwendig ist, muss seinen Schutzstatus verlieren und mit einer Wiedereinreisesperre belegt werden. Wir brauchen eine bundesweite Datenplattform zu Identitäten und Aufenthaltsorten, die von allen zuständigen Behörden im Bund, in den Ländern und in den Kommunen genutzt werden kann. Nordrhein-Westfalen geht auch im Bereich der Migration seinen Weg. Wir zeigen, dass Führung in Verantwortung und politischer Konsens kein Widerspruch sind, sondern zu guten und wirksamen Ergebnissen führen. Nordrhein-Westfalen handelt entschlossen, besonnen und konsequent. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zu einem umfassenden und nachhaltigen Ansatz im Bereich der Sicherheit gehört zwingend auch die Prävention. Wir wollen Eltern helfen, die ihre Kinder in den Extremismus abgleiten sehen. Wir wollen Jugendlichen Wege zeigen, die aus dem Labyrinth bestehend aus Hass und Ideologie herausführen. Radikalisierung ist ein Prozess, und gerade bei jungen Menschen kann dieser Prozess innerhalb sehr kurzer Zeit stattfinden. Es ist wichtig, diesen Prozess zu durchbrechen und den Kampf gegen die Radikalisierung so früh wie möglich zu beginnen. Ich weiß, dass dieses Thema allen Fraktionen in diesem Haus wichtig ist und dass es sie umtreibt. Ich bin allen für ihre Vorschläge dankbar, wie wir bei der Prävention noch besser werden können. Wir müssen vor allem an drei Stellen ansetzen: im Internet, in den Flüchtlingsunterkünften und an Schulen. Um islamistische Ideologisierung möglichst schon im Ansatz zu verhindern, werden wir die Aufklärung über und Informationen zu Islamismus im öffentlichen Raum verstärken, die allgemeinen Präventionsangebote vernetzen, ausbauen und auch online stellen, Präventionsarbeit in Flüchtlingsunterkünften und für Flüchtlinge ausbauen, Extremismusprävention in der Schule und auch im Justizvollzug verbessern, Extremismus und Islamismus im Internet noch entschlossener bekämpfen und Anbieter in die Pflicht nehmen. Wir werden neue Wege gehen, um Prävention kreativ und digital zu vermitteln. Es war und ist Anspruch dieser Landesregierung, vorausschauend und nachhaltig Politik zu machen. Am nachhaltigsten bekämpft man Islamismus, indem man verhindert, dass er neue Anhänger gewinnt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Wir müssen bereit sein, den Kampf um die Herzen und die Köpfe unserer Kinder mit aller Kraft zu führen. Denn auch für diese Kinder gilt: Sie alle sind unsere Kinder. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Dieses umfassende Maßnahmenpaket zeigt: Wir haben verstanden, wir sind fest entschlossen, und wir werden unserer Verantwortung gerecht – gemeinsam, ohne Streit und lagerübergreifend. Wir laden alle demokratischen Kräfte in diesem Haus ein, sich anzuschließen und dieses breite Maßnahmenpaket mitzutragen. Ich sage aber auch: Wir werden hier nicht stehen bleiben. Unser Maßnahmenpaket ist die erste, aber sicherlich nicht die letzte Antwort auf die doppelte Zäsur, die unser Land erlebt. Wir werden Kurs halten mit unserer konsequenten und besonnenen Politik für mehr Sicherheit in unserem Land und für den Erhalt der Freiheit in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Ich weise darauf hin, dass allen Fraktionen bei Bedarf eine zusätzliche Redezeit von 1 Minute 20 Sekunden zur Verfügung steht. Für die Fraktion der SPD spricht nun ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott.

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sie hätten heute die Chance gehabt, das verlorene Vertrauen (Lachen und Zurufe von der CDU: Oh! – Zuruf von der SPD: Hört doch mal zu!) in Sie und in die Arbeit der Landesregierung zurückzugewinnen. Diese Chance haben Sie nicht genutzt. Stattdessen zeigt sich, dass Sie im Bereich der inneren Sicherheit jahrelang eben nicht erfolgreich waren. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP] – Widerspruch von der CDU) Diese Unterrichtung ist kein Befreiungsschlag, sondern sie wirkt ehrlicherweise bescheiden. Sie hätten in dieser Stunde eine zwischen den Ressorts abgestimmte Regierungserklärung abgeben müssen, um zu zeigen, dass die Regierung einig und in der Krise handlungsfähig ist. Das haben Sie nicht getan. Man kann doch Zweifel daran haben, ob der Koalitionspartner den Weg, den Sie beschrieben haben, mitgeht. 11.09.2024 (Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU) Herr Wüst, eines sage ich Ihnen am Anfang in aller Deutlichkeit. (Unruhe – Glocke) Wenn Sie fragen, wozu wir bereit sind, um die Freiheit zu verteidigen, dann antworte ich Ihnen ganz klar: Wir sind nicht bereit, die Freiheit mit der Abschaffung der Freiheit zu bezahlen. (Beifall von der SPD) Darauf komme ich später zurück. Sie haben wieder viele bundespolitische Forderungen vorgetragen. Ob Sie dafür die Mehrheiten im eigenen Haus haben, werden wir in den nächsten Wochen sehen. Wir müssen uns allerdings auch fragen: Wer hat hier eigentlich unterrichtet, der Ministerpräsident für seine Regierung oder der Bewerber für die Kanzlerkandidatur der Union? (Zurufe von der CDU: Oh!) Wer sich selbst als Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers ins Spiel bringt und dann in einer solchen Krise in den letzten Wochen so wenige Vorschläge macht, ist weder führungsstark noch glaubwürdig. (Zuruf von der CDU: Niveaulos!) Deshalb will ich zu Beginn sehr deutlich sagen: Der Ministerpräsident hat umfassende Maßnahmen angekündigt, und bis heute Morgen liegt diesem Parlament kein einziger geschriebener Satz vor. Die Missachtung des Parlaments kann man förmlich spüren. (Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Ich habe gestern im Ältestenrat gesagt, dass jede Fraktion einen Antrag abgeben muss, wenn sie eine Aktuelle Stunde wünscht. Diese Regierung erzählt hier etwas von „umfassend“ und ist nicht bereit, auf Augenhöhe mit uns zu diskutieren, wie es in der parlamentarischen Demokratie üblich ist. Das ist eine schwere Missachtung des Parlaments. (Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Dann erzählen Sie etwas von der „Gemeinsamkeit der Demokraten“ und „aus der Mitte“, obwohl Sie diesen Weg überhaupt nicht gesucht haben, nicht einmal in einem Telefonat, um zu klären, was dabei passieren könnte. Es wird noch zu klären sein, welche Konsequenzen das Verhalten von heute Morgen sowie der Versuch, die Haushaltsdebatte von der Tagesordnung zu versenken – wohl wissend, dass der Finanzminister heute ab 13:00 Uhr abgemeldet ist –, haben. Man muss sich das einmal vorstellen: Es gibt eine Haushaltsdebatte, in der der Finanzminister Landtag nicht anwesend ist. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel, und wir lassen Sie uns nicht mehr bieten. (Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Was müsste eigentlich Gegenstand dieser Debatte sein? In Nordrhein-Westfalen gibt es kein funktionierendes Abschiebemanagement. Der Attentäter von Solingen hätte am Tag seiner Verbrechen nicht mehr im Land sein dürfen. Wäre es nach Recht und Gesetz gegangen, wäre er längst nach Bulgarien abgeschoben geworden. Dazu waren die Behörden in Nordrhein-Westfalen aber nicht in der Lage. Der Grund dafür war nicht das dysfunktionale Dublin-System, sondern das dysfunktionale Regierungsmanagement der Landesregierung. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Fehler wurden hier unter der politischen Verantwortung von Josefine Paul und Hendrik Wüst gemacht. Um künstlicher Empörung vorzubeugen: Niemand, wirklich niemand macht Sie persönlich für die Toten verantwortlich. Die Verantwortung für das Verbrechen trägt allein der Mörder. (Beifall von der SPD) Es steht aber außer Zweifel, dass wir es hier mit einem eklatanten Behördenversagen zu tun haben. Das Missmanagement und die Kompetenzdefizite im Hause Paul liegen offen zutage. Dass sich weder der Ministerpräsident noch die Ministerin zu einer Entschuldigung, zu einem Wort des Bedauerns oder zu ein wenig Selbstkritik durchringen können, ist keine Auszeichnung für die politische Kultur unseres Landes. (Beifall von der SPD und der FDP) Stattdessen macht der Ministerpräsident das, was er immer macht, indem er sagt: Berlin ist verantwortlich. Und Ministerin Paul verstrickt sich in den letzten Wochen immer wieder in neue Widersprüche. Einmal mehr wird der Untersuchungsausschuss deshalb für eine Aufklärung sorgen, um das Missmanagement zwischen den Ressorts aufzuarbeiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Sondersitzung des Integrations -und Innenausschusses hat Innenminister Reul auf die Frage meiner Kollegin Christina Kampmann zur Datenlage der Abschiebungen von Gefährdern geantwortet – ich zitiere –: „Ich habe die Daten wirklich nicht. Das ist auch gar nicht meine Zuständigkeit.“ – Zitat Ende. So viel lässt sich heute schon sagen: Ich will hier nie wieder hören, dass der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen nicht weiß, ob und wie viele Gefährder abgeschoben werden! (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) 11.09.2024 Wie kann es sein, dass sich Minister dieses Kabinetts in so relevanten Sicherheitsfragen nicht austauschen? Ihre Ankündigung, jetzt einen Datenaustausch einzuführen, ist das Eingeständnis, dass Ihre Regierung in Sicherheitsfragen schlecht organisiert war. Sie sind bei der inneren Sicherheit nicht auf der Höhe der Zeit, auch wenn Sie eben versucht haben, das darzustellen. Was Sie uns hier als Maßnahmenpaket vorstellen, werden wir uns in Ruhe anschauen. Wir gehen davon aus, dass die Regierung irgendwann die Freundlichkeit hat, das zur Verfügung zu stellen, damit wir uns mit dem umfassenden Paket im Detail beschäftigen können. Eines ist allerdings klar: Es gab in NRW ein Regierungs- und ein Behördenversagen. An erster Stelle muss jetzt kommen, das geltende Gesetz in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Das ist Ihre Aufgabe. (Beifall von der SPD) Vielleicht sollten Sie das mit der CDU-Bundestagsfraktion noch einmal besprechen. Beim Anschlag von Solingen hat nicht das Asylrecht, sondern Ihre Landesregierung versagt. (Beifall von der SPD und der FDP) Nicht nur wir, sondern auch viele andere haben gesagt, die Regierung und insbesondere Sie, Herr Wüst, müssten vor der eigenen Haustüre kehren. Solange Sie das nicht machen, sind Sie wirklich die Allerletzten, die das Recht haben, Verantwortung zu leugnen und den Bund zu kritisieren. Da steht Ihnen dann nämlich nicht zu. Diese Versäumnisse der Regierung – es sind viele – sind nicht neu. Die Kommunen schreiben Ihnen seit Jahren ins Stammbuch, dass sie beim Thema „Migration“ mehr Unterstützung vom Land wünschen. Das gilt sowohl für die Unterbringung als auch für die Integration von Geflüchteten. Dass Sie zuletzt der Ministerin sogar einen ehemaligen Staatssekretär zur Seite stellen mussten, um überhaupt so etwas wie Ordnung in das Flüchtlingsmanagement zu bringen, spricht Bände. Allerdings können wir wirkliche Erfolge nicht erkennen. Im Gegenteil: Sie weisen den Kommunen sogar weiterhin Menschen ohne Bleibeperspektive zu. Dann sind Sie auch noch, wie im Fall der gescheiterten Abschiebung des Tatverdächtigen von Solingen, so dreist, mit dem Finger auf die Kommunen zu zeigen, wie das Ministerin Paul getan hat. So etwas darf eine Regierung nicht machen. Sie brauchen hier mehr Rückgrat. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sag’ doch mal was zur Sache!) Landtag Dass der Ministerpräsident viel weniger aus den eigenen Fehlern gelernt hat, als er uns heute glauben machen will, zeigt im Übrigen auch der Haushalt, den man uns vorgelegt hat und der jetzt gerade hätte diskutiert werden sollen. Sie kürzen darin über 10 Millionen Euro im Bereich der Integration. Um über 63 % kürzen Sie die Mittel für die soziale Beratung von Geflüchteten und um fast 77 % die Mittel für Verwaltungsaufgaben bei integrationspolitischen Maßnahmen. Für die Schulen und Kitas, die einen Großteil der Integrationsleistung erbringen, haben Sie keine zusätzlichen Stellen geschaffen, sondern als „Belohnung“ haben Sie jetzt auch noch im Bereich „Integration durch Bildung, Handlungsfeld C“ – das ist für die Feinschmecker im Raum – Stellen gestrichen. Frau Feller, Sie haben diese Stellen gestrichen, nachdem das Schuljahr begonnen hat und die Leute eigentlich schon eingeteilt waren. Das ist kein Umgang mit denjenigen, die sich um die Köpfe unserer Kinder kümmern sollen. Herr Merz … (Zurufe von der CDU: Ah! – Beifall) – Jetzt sage ich schon „Herr Merz“. Manche Freud’sche Fehlleistung kann man sich gar nicht besser wünschen. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Herr Wüst hat eben noch davon gesprochen, dass wir uns um die Köpfe der Kinder kümmern müssen. Wir müssen aber auch endlich denjenigen, die mit den Kindern in den Kitas und in unseren Schulen zusammenarbeiten, die Freiheit geben, ihnen den Rücken zu stärken. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Sie setzen den Rotstift bei „Kurve kriegen“ an. Ich habe es Ihnen geschrieben, und Sie haben geantwortet, dass der Bund schuld sei. Das ist wirklich unglaublich. Sie haben im letzten Jahr bei „Wegweiser“ gestrichen. Wir sind gespannt, wie sich das weiterentwickelt. Was diesem Land fehlt, ist eine Regierung, die zu ihrer Verantwortung steht. (Beifall von der SPD) Schauen wir auf die innere Sicherheit. Diese Regierung kürzt bei der Polizei trotz steigender Kriminalität und der Terrorgefahren. Das ist nicht zu glauben. Sie kürzen bei Dienst- und Schutzkleidung, bei Präventionsprogrammen des Innenministeriums und beim Verfassungsschutz obgleich dieser Gefahrenlage. Das ist fahrlässig, Herr Ministerpräsident. Das ist schlichtweg fahrlässig. (Beifall von der SPD und der FDP) 11.09.2024 Die Zahl der Straftaten ist heute übrigens höher als beim Regierungswechsel 2017. Damals ist die Kriminalität gesunken. Heute steigt sie wieder. Auch die Zahl der Intensivtäter steigt; siehe gestern Rheinische Post. Ihr Rat: Familien müssen sich kümmern. – Ihre Idee: Präventionsprojekte kürzen. – Na herzlichen Glückwunsch! (Beifall von der SPD) Herr Wüst, Ihr Innenminister mag eine gute PR-Abteilung haben, aber er hat eine schlechte Bilanz. Insbesondere die Jugendkriminalität ist ein Riesenproblem. Wie man in einer solchen Lage erfolgreiche Präventionsprogramme wie „Kurve kriegen“ zusammenstreichen kann, ist mir wirklich ein Rätsel; in jedem Fall ist es grob fahrlässig. Für eine Promilleeinsparung im Haushalt riskiert Schwarz-Grün eine höhere Jugendkriminalität. Offensichtlich ist innere Sicherheit für diese Koalition nur eine Ansammlung von Haushaltstiteln. (Verena Schäffer [GRÜNE]: Hä?) So bekämpft man keine Kriminalität. Das ist die völlig falsche Haltung. (Beifall von der SPD) Herr Ministerpräsident, wenn Sie den Landtag schon für eine bundespolitische Profilierung benutzen, (Lachen von der CDU) müssen wir auch Klartext zu „Asyl“ und „Migration“ reden. Alle demokratischen Parteien wollen die irreguläre Einwanderung eindämmen und die Kommunen entlasten. Deshalb hat es gestern Gespräche zwischen den Regierungsparteien und der Opposition im Bund gegeben. So schwer der SPD weitere Verschärfungen auch fallen, denn Sozialdemokraten wissen, was politische Verfolgung bedeutet, waren wir doch zu einer Lösung bereit. Wir hatten die Chance zu einer parteiübergreifenden Lösung, Dublin-Flüchtlinge an der Grenze aufzugreifen und von dort in die zuständigen EU-Länder zu überstellen. Dieser Plan bedeutete auch eine unmittelbare Entlastung der Kommunen. Herr Wüst, Sie haben gerade gesagt, dass Sie Ihren Beitrag leisten wollen. Dann wäre es sehr sinnvoll, wenn Sie gerade an dieser Stelle Ihren Beitrag auch in Berlin leisten würden, (Beifall von der SPD) von dem Sie ja glauben, dass er keinen Sinn hätte. Dieser Vorschlag ist europakonform und eben kein Rechtsbruch. Trotzdem hat die Union die Gespräche abgebrochen. Jetzt verrate ich Ihnen ein Geheimnis: (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Landtag CDU und CSU wollen gar keinen Kompromiss. Sie wollen gar keine Lösung, denn sie brauchen das Thema für ihre Kampagne. (Gregor Golland [CDU]: Lächerlich!) Die Merz- und Söder-Union hat jeden Sinn für staatspolitische Verantwortung verloren. (Beifall von der SPD und der FDP – Wider- spruch von der CDU) Die Union will pauschale Zurückweisungen an den Grenzen, aber das kann und wird die SPD nicht mitmachen. Das kann Deutschland nicht mitmachen, (Zurufe von der CDU) denn wir wollen ein Land guter Nachbarn sein. Wir wollen ein europäisches Land sein. Wir stehen für Recht und Ordnung. Deshalb stehen wir auch zu den Menschenrechten. Deshalb stehen wir auch zum individuellen Recht auf Asyl. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Wir werden Menschen, die um ihr Leben bangen müssen, wenn sie nicht fliehen, niemals unsere Hilfe verweigern – niemals. (Beifall von der SPD – Norwich Rüße [GRÜNE]: Das hat auch niemand gesagt!) Der Asylradikalismus der Union hingegen zerstört europäische Lösungen. (Zurufe von der CDU: Nein!) Es wäre das Ende der europäischen Solidarität und das Ende der offenen Grenzen in Europa. Die CDU bricht damit nicht nur mit Angela Merkel, sondern sie bricht auch mit Helmut Kohl. Mit einer solchen Vorgehensweise wäre sie keine Europapartei mehr, um das ganz klar festzuhalten. (Beifall von der SPD – Widerspruch von Gre- gor Golland [CDU]) Was die CDU gestern aufgeführt hat, war ein Spiel mit gezinkten Karten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Und jetzt?) Friedrich Merz wollte keine Lösung, (Gregor Golland [CDU]: Lächerlich!) und ich bin mir sicher, die Mehrheit der Menschen in unserem Land hat auch verstanden, dass es ihm nicht um Deutschland ging, sondern dass es um Merz ging. (Zuruf von der CDU: Wir sind in Nordrhein- Westfalen, Herr Kollege! – Weitere Zurufe von der CDU) Deshalb sage ich in Richtung unseres Innenministers: Die Forderung der CDU würde bedeuten, dass der nationale Notstand ausgerufen werden müsste. 11.09.2024 Auch hier müsste der Innenminister den Notstand ausrufen, damit das überhaupt europarechtskonform geht, so wie es Herr Merz eben gerne hätte. Ganz ernsthaft: Das passt doch nicht ins Bild. Sie haben doch noch letzte Woche hier gesagt: Der Staat ist voll handlungsfähig, und mit Ihnen wird der Staat auch handlungsfähig bleiben. Herr Reul, würden Sie wirklich den Notstand ausrufen wollen, wie es Ihr Parteivorsitzender in Berlin will? Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Andere aufzufordern, rechtlich oder tatsächlich Unmögliches zu machen, selbst aber nicht bereit zu sein, mit anzupacken und Verantwortung zu übernehmen, ist unverantwortlich. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) Herr Wüst, dadurch, dass Sie sich dagegen nicht wehren, missachten Sie auch ein Vermächtnis, denn vor einem Jahr haben Sie Angela Merkel – ich hatte darauf hingewiesen – für ihre Flüchtlingspolitik den Staatspreis des Landes verliehen. Heute brechen Sie mit dem, für das Ihre ehemalige Bundeskanzlerin steht. (Zuruf von Hendrik Wüst, Ministerpräsident) Ich kann für die Sozialdemokratie versichern: Wir werden das Vermächtnis von Willy Brandt und Helmut Kohl schützen, so gut es geht. (Lachen von der CDU) Ich bin mir sicher: Die Grünen werden das auch tun. Ihre Position, Herr Ministerpräsident, ist nämlich nicht die geeinte Position Ihrer Regierung; da sind wir uns sehr sicher. Ihre Unterrichtung wäre auch eine Gelegenheit gewesen, den Schmähungen gegen Ihren Koalitionspartner entgegenzutreten – Schmähungen, Beleidigungen und Diffamierungen aus Ihrer eigenen Partei, aus Ihrem eigenen Landesverband, von Friedrich Merz, von Jens Spahn, von Carsten Linnemann. Ich werde nicht wiederholen, was sie über Ihren Koalitionspartner gesagt haben. Nur so viel: Die Grünen sind unser demokratischer Mitbewerber. In Nordrhein-Westfalen stellen sie die Regierung, und die SPD ist in der Opposition. Frau Neubaur, Frau Paul, Herr Limbach und Herr Krischer, ich habe deshalb nicht die geringste Hemmung, Ihre Politik inhaltlich zu kritisieren und Fehler aufzudecken, denn das ist die Aufgabe einer demokratischen Opposition, aber ich weiß um die Verdienste der grünen Partei für Nordrhein-Westfalen und für Deutschland. (Lachen von Sven Werner Tritschler [AfD]) Vor 90 Jahren war die SPD alleine, als die Demokratie verteidigt werden musste. Ich weiß, dass wir nicht alleine sind. Wir wissen, dass die Grünen an unserer Seite stehen. Sie sind ein Pfeiler der Demokratie in unserem Land. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Genauso sind es auch die Freien Demokraten. Die Konservativen hingegen werden sich entscheiden müssen, ob sie eine Partei der demokratischen Mitte bleiben wollen oder ob sie den Weg der Republikaner oder der britischen Tories gehen. (Widerspruch von der CDU) Der Flirt mit dem Populismus der letzten 14 Tage mag Feuer in die Umfragen bringen, aber es wird nur ein Strohfeuer sein. Ich appelliere dringend an die CDU in Nordrhein-Westfalen: Gehen Sie diesen Weg nicht. Kehren Sie zurück. Kehren Sie um. (Beifall von der SPD – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Schwacher Anfang und nicht gestei- gert!)) Zuallererst müssen wir den Weg der radikalisierten Sprache verlassen. Im Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen muss man anders über Flüchtlinge und Einwanderer sprechen, als es Rechtsradikale und verirrte Konservative tun. Wollen Sie wirklich, dass Ausländer in unserem Land Angst haben müssen? Das erste Opfer des Terroranschlags von Solingen war übrigens Siavash Hosseini. Er ist 32 Jahre alt. Vor 14 Monaten ist er aus dem Iran geflohen; jetzt lebt er hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Er sagt, sein Alltag bestehe aus Arbeit und Deutschlernen. Er konnte die schlimmsten Folgen des Angriffs auf sich verhindern. Er wurde an der Schulter verletzt, eine Schnittwunde, die mit 21 Stichen genäht werden musste. Er lebt, aber er kann die schrecklichen Bilder nicht vergessen. Dass auch Siavash Hosseini ein Opfer wurde, zeigt, dass Terror ein blinder Hass ist, ein Hass, dem es egal ist, wer verletzt oder getötet wird. Das Ziel ist es, zu spalten. Unsere freiheitliche Grundordnung, unser Zusammenleben sollen ins Wanken gebracht werden. Das werden wir nicht zulassen. (Beifall von der SPD) Wir werden zusammenstehen, und wir werden unsere Freiheit und unsere Demokratie gegen die Feinde der Demokratie verteidigen. Wir werden dabei aber den Blick für unsere Mitmenschen und unsere Menschlichkeit nicht verlieren. Das ist eigentlich der demokratische Konsens in unserem Land. Herr Ministerpräsident, wir sind uns sicher darüber einig, dass Sie und die Opferbeauftragte des Landes alles unternehmen werden, damit die Hinterbliebenen, die Opfer, die Helferinnen und Helfer jede Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Dazu gehört auch, dass all die Überstunden, die hier von unserer Polizei geleistet worden sind, nicht verfallen. Dazu gehört auch, dass es einen umfassenden Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, 11.09.2024 der Rettungskräfte, der Verwaltungen und auch der Verantwortungsträger gibt. Sie leisten gerade einen überragenden Job, sie sind abscheulichen Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Für ihre Arbeit haben sie nicht nur unseren Dank, sondern auch unsere Solidarität und Hilfe dringend verdient. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Herr Ministerpräsident, es ist bedauerlich, dass in einer solchen Stunde die Opposition in das sogenannte umfassende Paket nicht frühzeitig eingebunden ist. Ich kann nur appellieren, den Umgang mit dem Parlament zu überdenken und in den Debatten der nächsten Wochen vor allen Dingen eines zu berücksichtigen: Nordrhein-Westfalen darf nicht dem Populismus anheimfallen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Ott. – Für die CDU spricht ihr Fraktionsvorsitzender Thorsten Schick.

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Thorsten Schick CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen steht für eine offene, vielfältige und tolerante Gesellschaft. Deshalb müssen wir den Terrorangriff in Solingen als das bezeichnen, was er ist: ein Angriff auf unsere Form des Zusammenlebens. Wir haben versprochen, dass wir handeln, der Ministerpräsident und die gesamte Landesregierung haben – das zeigt diese Unterrichtung – geliefert. Einen großen Dank dafür! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Ott, Sie haben auch geliefert. Die Überschrift über Ihre Rede dürfte wohl lauten: Auf dem falschen Fuß erwischt und dann nicht richtig zugehört. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie fordern immer, dass der Ministerpräsident hier redet und keine Pressekonferenzen macht. Genau das ist heute Morgen im Rahmen dieser Unterrichtung passiert. Und jetzt beklagen Sie sich. Ich habe gesagt „nicht richtig zugehört“. Der Ministerpräsident hat nicht seine Meinung vorgetragen, sondern den Beschluss des Kabinetts. Es ist schäbig, dass Sie wiederholt behaupten, dass es die Meinung eines Teils der Regierung ist. Das ist das Maßnahmenpaket dieser Landesregierung. Das ist die Antwort auf Solingen, auf die diese Menschen in diesem Land warten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Den einzigen positiven Punkt, den ich in Ihrer Rede erkennen konnte, war, dass Sie klargestellt haben, dass Frau Paul nicht für den Tod von drei Menschen Landtag verantwortlich ist. Das klang in einigen Reden etwas anders. Ich nehme das mal als Entschuldigung an. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Quatsch!) Ein Wort zur Verantwortlichkeit. Diese Regierung hat niemanden vor Ort in den Kommunen verantwortlich gemacht. Es sind Ihr Kanzler und Bundesinnenministerin Faeser, die diejenigen vor Ort in den Kommunen verantwortlich machen. Das ist die Wahrheit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dass Sie fortlaufend über Berlin gesprochen haben, zeigt, dass Sie auf dem falschen Fuß erwischt worden sind. Ausgerechnet Sie sprechen über Berlin, wobei das sonst bei Ihnen eigentlich verboten ist. Also, mehr Hilflosigkeit kann man kaum an den Tag legen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Aber zurück zum Thema. Schon eine Woche nach der Tat haben wir nicht nur den Einsatzkräften hier im Plenum gedankt, sondern auch der Opfer gedacht und angekündigt, die Tat und deren Vorgeschichte im Parlament lückenlos aufzuklären. Auch heute noch, fast drei Wochen nach der Tat, ist unsere Trauer nicht verflogen. Ein Anschlag wie der in Solingen hinterlässt Narben, einige sind sichtbar, andere sieht man nicht, aber sie haben sich tief in unser Bewusstsein eingebrannt. Wenn wir versprechen, dass wir unsere Art zu leben nicht ändern und gegen islamistische Terroristen und gegen rechte Hetzer vorgehen und uns gegen sie verteidigen werden, dann müssen wir handeln, schnell, entschlossen und gründlich. Unsere Landesregierung hat den Worten sehr schnell Taten folgen lassen: mit Sofortmaßnahmen wie der erhöhten Polizeipräsenz etwa auf dem Bonner Pützchens Markt oder auf anderen Volksfesten bei uns im Land und mit dem Maßnahmenpaket, das der Ministerpräsident gerade für die Landesregierung vorgestellt hat. Dieses Paket enthält Maßnahmen, die nachhaltig Wirkung entfalten, die nicht den Geist von Aktionismus atmen, sondern die Probleme an der Wurzel angehen. Es gibt – das ist die Wahrheit – nicht die eine Lösung, und es gibt nicht die eine Maßnahme. Wir müssen an vielen Stellen ansetzen, im Bereich der inneren Sicherheit, der Migration und der Prävention. Wir haben versprochen, die Probleme in der Breite anzugehen, und heute liefern wir. Einige Beispiele aus dem Maßnahmenpaket: Vor einer Woche war der Terrorismusexperte Professor Peter Neumann in einer gemeinsamen Fraktionssitzung von CDU und Grünen zu Gast. Das beschreibt, glaube ich, sehr gut den Geist dieser Koalition, dass wir nach solchen Ereignissen gemeinsam versuchen, Politik zu machen, dass wir zusammenstehen, 11.09.2024 um Lösungen zu finden. Ich glaube, ich kann für beide Fraktionen sagen, dass uns die Worte in Erinnerung geblieben sind: Der islamistische Terror ist wieder auf dem Vormarsch. Professor Neumann und sein Team haben gezählt, dass es seit Oktober vergangenen Jahres in Europa 29 versuchte und durchgeführte Anschläge gab. Verglichen mit den Zahlen von Europol aus dem Jahr 2022 bedeutet das eine Vervierfachung. Die Erscheinungsform, wie sich islamistischer Terror zeigt, hat sich gewandelt. Früher dominierten von langer Hand geplante Anschläge, die durch islamistische Terrororganisationen koordiniert und organisiert waren, wie die Anschläge am 11. September, also heute vor 23 Jahren, und die Anschläge in Paris und in Madrid. Heute dominieren Einzeltäter, die überall pure Angst und Schrecken verbreiten wollen, so wie bei der Messerattacke in Mannheim vor mehr als drei Monaten, so wie bei dem Messerangriff in Solingen. Es sind Einzeltäter, die sich vorrangig im Internet und in sozialen Medien radikalisieren und islamistischer Propaganda auf den Leim gehen. Die Konsequenz ist, unsere Sicherheitsbehörden müssen in der Lage sein, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Deshalb müssen wir online noch stärker auf Streife gehen. Es ist richtig, dass die Sicherheitsbehörden mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung mehr Befugnisse bekommen. Wir müssen im Bereich „Islamismus“ verstärkt auf virtuelle Ermittler setzen, wie es schon im Bereich „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ geschieht. Wir brauchen Ermittler, die wissen, was im digitalen Raum passiert. Jeder, der sich im Netz auch nur etwas auskennt, weiß, die Datenmenge, die dort in jeder Sekunde hochgeladen und übermittelt wird, ist riesengroß, zu groß, um zu glauben, dass die Ermittler diese Datenmenge mit den gegebenen technischen und rechtlichen Möglichkeiten beherrschen können. Sie brauchen neue Methoden, um systematisch zu analysieren. Dazu gehört auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz. So können beispielsweise andere Sprachen und seltene Dialekte übersetzt werden. Dazu gehören auch technische Möglichkeiten wie Gesichtserkennungssoftware, um vorhandene Daten abzugleichen. Unser Augenmerk muss aber auch auf den sozialen Netzwerken, auf Hasspredigern, auch auf Influencern liegen, die mit ihren islamistischen Botschaften niederschwellig Zugang zu unseren Kinderzimmern erhalten. Es ist unerträglich, wenn sich junge Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben, der Idee des islamistischen Terrors hingeben. Dagegen müssen wir vorgehen. Landtag (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Entschlossen ist das Maßnahmenpaket aber auch in der Frage, welche Anpassungen im Migrationsrecht erfolgen müssen; denn der mutmaßliche Täter hätte nicht mehr in unserem Land sein dürfen. Der Fall von Solingen hat gezeigt, dass wir bei Rückführungen schneller, besser und konsequenter werden müssen. Deswegen werden wir unsere Verwaltungsgerichte mit drei zusätzlichen Asylkammern ausstatten, damit Asylverfahren schneller zu einem Ende kommen. Wir sind schon heute das Bundesland – der Ministerpräsident hat es gesagt – mit den meisten Abschiebungen. Aber diese Rückführungen müssen reibungslos verlaufen. Die Menschen fragen sich zu Recht, wieso die Rücküberstellung von Deutschland nach Bulgarien im Fall des Täters von Solingen nicht funktioniert hat. Alle Beteiligten müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Überführung gelingt. Was nicht funktioniert hat, das muss verbessert werden. Dazu gehört auch die Prüfung eines zweiten Rückstellungsversuchs. Nicht angetroffene Personen müssen nach ihrer Rückkehr in der Unterkunft gemeldet werden. Ausländerbehörden werden in der Zukunft einsehen können, ob und wann eine Person in der Unterkunft anwesend ist. Abschiebungen dürfen nicht am Datenschutz scheitern. (Beifall von der CDU) Mit dem Maßnahmenpaket leistet diese Landesregierung einen konkreten und praxistauglichen Beitrag, damit sich Solingen nicht noch einmal wiederholt; denn es darf erst gar nicht so weit kommen, dass sich Menschen in Deutschland radikalisieren. Aber nur, wer sich als Teil dieser Gesellschaft sieht, nimmt die Regeln dieser Gesellschaft auch als seine an. Das ist Voraussetzung für eine gelungene Integration, und auch das haben wir im Blick. Deswegen setzt das Maßnahmenpaket hier ebenfalls an. Die Integrationsarbeit für junge geflüchtete Menschen muss ausgebaut werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen werden entsprechend geschult und weiter sensibilisiert. Wir werden bestehende Präventionsangebote im Internet ausbauen, damit islamistische Propaganda keinen Weg in die Köpfe junger Menschen findet. Bodo Löttgen hat es in der letzten Plenardebatte auf den Punkt gebracht: Es geht nicht nur um Klingen, es geht vor allen Dingen um Köpfe. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden unsere Art zu leben verteidigen. Wir bekämpfen den gewaltbereiten Islamismus. Wir stärken die Arbeit der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Wir ordnen, steuern und begrenzen Migration, und wir tragen unseren Teil dazu bei, zu verhindern, dass sich Menschen in unserem Land radikalisieren. All 11.09.2024 das sind wir den Opfern, den Menschen in Solingen und in ganz Nordrhein-Westfalen schuldig, die friedlich, offen und tolerant zusammenleben wollen. Dafür kommt es einmal mehr auf das Zusammenwirken aller demokratischen Kräfte an. Herr Ott, das ist auch ein Appell an Sie, das wünsche ich mir insbesondere auch von Ihnen: Lassen Sie uns in der Sache streiten, aber hören Sie auf, diese Tat für Ihre Zwecke politisch zu instrumentalisieren. (Beifall von der CDU) Terrorangriffe, um es ganz klar zu sagen, sind keine Regierungskrisen. Terrorangriffe zeigen, dass es allerhöchste Zeit ist, um zu handeln, wie das die Regierung und der Ministerpräsident getan haben. Diese Regierung handelt, dieser Ministerpräsident handelt, und das nicht erst seit heute, sondern von Anfang an, vom ersten Tag seiner Amtszeit an, als er – gerade im Amt – als Chef der Ministerpräsidentenkonferenz mitgeholfen hat, die Coronakrise zu bewältigen, und als diese Landesregierung – gerade im Amt – mit der Krisenhilfe reagiert und die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abgefedert hat. So ist es auch heute mit dieser Unterrichtung passiert. Die Hand ist ausgestreckt. Kommen Sie auf den Boden der Tatsachen. Helfen Sie mit, dieses Land sicher zu machen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen merken: Wir haben die richtigen Lehren aus Solingen und aus den Wahlergebnissen in den ostdeutschen Bundesländern gezogen. – Ich denke, das stärkt das Vertrauen in die Demokratie. Ihr Auftritt am Redepult gerade tut das nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die FDP-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordnete Höne.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich geht diese Debatte und auch das Paket, was diese Landesregierung im Kabinett auf den Weg gebracht hat, zurück auf den Terroranschlag in Solingen. Ich will aber an eines noch einmal erinnern, denn nicht alle Vorredner scheinen das so auf dem Schirm zu haben. Das Attentat von Solingen wäre auch mit der bestehenden Rechtslage zu verhindern gewesen. Das Attentat von Solingen hätte mit der bestehenden Rechtslage verhindert werden müssen. Dafür, dass das nicht passiert ist, gibt es einen politischen Verantwortungsträger: Das ist die Landesregierung hier in Nordrhein-Westfalen. Landtag (Beifall von der FDP, der SPD und Enxhi Seli- Zacharias [AfD]) Ich habe hier schon in der vorletzten Woche gesagt, dass es bei dem Asylsystem natürlich an zwei Bereichen hapert. Ich glaube auch, dass der eine Bereich der der fehlenden Gesetze ist, weil viele der Regelungen, die wir heute haben, auf viel, viel niedrigere Zahlen, auf viel weniger Menschen, die zu uns kommen, ausgelegt sind. Da stößt ein System selbstverständlich an die Grenzen. Dieses System krankt aber an vielen Stellen viel mehr: Es krankt an fehlender Konsequenz bei der Umsetzung, an fehlender Umsetzung von heute schon bestehendem Recht und Gesetz. Niemand soll in dieser Debatte so tun, als hätte es an fehlenden rechtlichen Möglichkeiten gelegen. Solingen war wegen eines Behördenversagens möglich. (Beifall von der FDP und der SPD) Unabhängig von Regierung und Opposition finde ich es gut, dass sich die Regierung auf den Weg gemacht hat, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Das klang in der vorletzten Woche noch ganz anders, Herr Ministerpräsident. Da haben Sie für die landespolitische Zuständigkeit noch Transparenz und Aufklärung zugesagt und ansonsten über die Vorratsdatenspeicherung und den Grenzschutz gesprochen. Konkret sind Sie vor 14 Tagen ausschließlich bei Bund und Europa geworden; die Landespolitik haben Sie ein wenig umschifft. (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Das ist eine Methode, die wir hier seit zweieinhalb Jahren erleben, Herr Ministerpräsident. Schöne Bilder – das geht. Gestern noch haben Sie bei Isabell Werth Möhrchen an die Pferde verfüttert. Diese Termine müssen Highlights im Terminkalender eines Ministerpräsidenten sein. (Zurufe von der CDU) Nach zweieinhalb Jahren kommt diese Methode Wüst – schöne Bilder, kein Maschinenraum – an ihre Grenzen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wären Sie vorher mal hier und da im Maschinenraum gewesen, dann wüssten Sie, dass die Überforderung zum Beispiel in den Kommunen lange vor Solingen, lange vor den letzten Landtagswahlen sichtbar war. Sie haben das gerade so dargestellt, als müsse man jetzt auf diese Zäsur antworten, weil man vorher gar nicht wusste, dass die Kommunen bei der Bereitstellung von Wohnraum, bei der Integration, bei den Kita-Plätzen und in der Schule überfordert sind. Haben Sie in den letzten Jahren eigentlich nicht zugehört? Das sind doch keine Neuigkeiten. 11.09.2024 (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Überforderung war in Wahrheit schon da, und trotzdem hat das Land beim Ausbau der Kapazitäten in den landeseigenen Unterbringungseinrichtungen kein Tempo gemacht. Trotzdem hat das Land Menschen, die nur eine geringe oder gar keine Bleibeperspektive haben, an die Kommunen verwiesen. Sie sind stur auf einem Kurs geblieben und haben die Überforderung der Kommunen und in weiten Teilen der Gesellschaft ignoriert und wollen das jetzt nach dem Motto „Vorher konnten wir das gar nicht wissen“ auf diese Zäsuren schieben. Die Wahrheit ist: Man hätte das vorher wissen können, wenn man Politik als Handwerk und als Arbeit im Maschinenraum versteht. (Beifall von der FDP und der SPD) Jetzt erleben wir einen Kurswechsel. In Wahrheit ist das kein Kurswechsel, es ist auch keine Kurskorrektur, sondern eine 180-Grad-Wende. Dieses Maßnahmenpaket wurde gerade von dem Ministerpräsidenten vorgestellt, der sich den Satz „Wir schaffen das“ von Angela Merkel an diesem Pult hier zu eigen gemacht hat und der Angela Merkel wenige Monate später den Verdienstorden den Landes Nordrhein-Westfalen übergeben hat. Die versammelte politische Szene und die Medienlandschaft Nordrhein-Westfalens fragte sich: Warum denn eigentlich? (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Der Staatspreis war das!) – Es war der Staatspreis. Vielen Dank, Herr Kollege Heinisch. Noch besser! Ich sage Ihnen, woran das lag. Der Ministerpräsident ist bei diesem Kurs und dieser Kommunikation geblieben, solange er glaubte, dass es ihm politisch nützt – damals in Abgrenzung zu Friedrich Merz. Jetzt kommt die Kurskorrektur, weil er sieht, dass ihm heute ein anderer Kurs politisch nützlich ist. „Södern“ nennt man das in anderen Bundesländern, Herr Ministerpräsident. (Beifall von der FDP und der SPD) Diesen Kurswechsel vollzieht jetzt auch die Regierung. Sie haben zum wiederholten Male an dieser Stelle die demokratische Mitte aufgefordert, mitzuarbeiten. „Allianz der Mitte“ hieß das in den letzten Haushaltsberatungen. Jetzt ist es die demokratische Mitte. Ich würde gerne daran glauben, aber das sind mittlerweile nicht mehr als leere Versprechen. Die dpa schickte um 10:04 Uhr, in der Minute, in der Sie Ihre Rede begannen, eine Eilmeldung zum Sicherheitspaket. Da lag es der dpa also schon vor. Um 10:19 Uhr kam die lange Meldung. Um 10:36 Uhr wurde dann die Pressemitteilung aus der Staatskanzlei verschickt. Andere kannten das Paket schon, während hier die Debatte läuft. Landtag (Sven Wolf [SPD]: Das ist mehr als eine Frage des Stils!) Ich bin bereit, mit Ihnen über eine ganze Menge Veränderungen zu sprechen. Unsere Hand ist ausgestreckt. Ich sage Ihnen aber auch: Eine Allianz der Mitte kann es nicht geben, wenn eine Regierung „Hier ist das Paket; friss oder stirb“ sagt. Eine Allianz der Mitte gibt es, wenn man vor der Verabschiedung eines solchen Pakets in das Gespräch einsteigt. (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Ansonsten ist das keine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Ansonsten ist das ja auch immer nur das Signal, dass Sie in Wahrheit gar nicht bereit sind, inhaltlich zusammenzuarbeiten. (Beifall von der FDP und der SPD) Durch dieses Vorgehen wird der Satz von einer demokratischen Mitte zu einem leeren Versprechen, zu einer rhetorischen Finte, aber zu mehr eben auch nicht. Wir werden diesen Kurswechsel in den nächsten Tagen genauer prüfen. Bei vielen Punkten – das kann ich Ihnen schon jetzt sagen – müssen wir auf eines achten. In solchen Situationen wird immer sehr schnell – zu schnell – gesagt: Wir wollen unsere Art zu leben nicht aufgeben. – Das finde ich richtig. Dann dürfen aber nicht im zweiten Satz Vorschläge kommen, die in Wahrheit unsere Art zu leben, unsere Art zu kommunizieren, unsere Arbeit zu feiern schon sehr lange einschränken. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist gerade nach solchen Attentaten besonders schwer zu halten. In der Geschichte dieser Bundesrepublik ist das mal besser und mal schlechter gelungen. Oft genug haben Verfassungsgerichte die politischen Entscheidungen, die in den Wochen nach einem solchen Attentat getroffen worden sind, hinterher korrigiert. Ich glaube, dass Sie bei dem einen oder anderen Vorschlag zum Sicherheitsbereich im Moment mit genau dieser Grenze spielen, und sage Ihnen: Die Freien Demokraten werden sehr genau darauf achten, dass diese Balance bestehen bleibt. (Beifall von der FDP) Sie haben hier etliche Dinge vorgestellt. Das ist ja eine lange Liste. Ich habe mir die Pressemitteilung eben kurz angeschaut. Da gibt es – das kann ich nach dem ersten Überfliegen sagen – unterschiedliche Kategorien. Die erste Kategorie ist die einfachste: ohnehin bereits geplant. Sie haben über die Strafbarkeitsschwelle bei Menschen, die hier Asyl beantragt haben, bei denen die Ausweisung vereinfacht werden soll, gesprochen. Sie haben in das Paket auch den Verlust des Schutzstatus nach Rückreise in das Heimatland aufgenommen. Ich will Sie daran erinnern, dass diese Maßnahmen am Tag vor der letzten Unterrichtung zu 11.09.2024 dieser Thematik schon in Berlin beschlossen wurden. In der CDU-Fraktion gibt es, wie in den Medien zu lesen war, über den Ministerpräsidenten einen Satz, der da lautet: Er schmeißt sich gerne mutig hinter den ausfahrenden Zug. (Heiterkeit von Christina Kampmann [SPD] und Sven Wolf [SPD]) Das trifft auf diese Kategorie auch zu. Es ist gar nicht Ihre Idee und auch gar nicht Ihr Paket, sondern schon längst an anderer Stelle beschlossen. Dann gibt es eine zweite Kategorie, die ich mit „längst überfällig“ überschreiben möchte. Längst überfällig sind diese Maßnahmen gerade deshalb, weil wir schon vor den Wahlen im Osten und vor Solingen von der Überforderung wussten. Sie wollen jetzt doch eine zweite Abschiebehaftanstalt einrichten. Ich begrüße das ausdrücklich. Wir haben es auch schon mehrfach beantragt. Im Haushaltsplanentwurf, den wir am Freitag in erster Lesung beraten werden, sind die Mittel allerdings gestrichen. (Sven Wolf [SPD]: Vergessen!) Sie wollen die Zentralen Ausländerbehörden stärken. Richtig so! Ich glaube, dass es klug ist, da zu zentralisieren. Bislang haben Sie Anträge aus der Opposition für mehr Finanzmittel der ZABs bei den letzten beiden Haushaltsberatungen stets abgelehnt. Sie wollen den Verfassungsschutz stärken. Das scheint ja auch notwendig zu sein. Der Innenminister hat sich vor zwölf Tagen hier – er wollte die Rede des Kollegen Ott ins Lächerliche ziehen – nach dem Motto geäußert: Sollen wir denn in jedem Zimmer einer Flüchtlingsunterkunft mit dem Verfassungsschutz stehen? – In jedem nicht. Aber in den letzten zweieinhalb Jahren haben Sie die Mittel für den Verfassungsschutz um 8 % gekürzt. Damit schaffen Sie das auf keinen Fall. (Beifall von der FDP und der SPD) Insofern ist dieser Kurswechsel überfällig. Aber da hätte man Dinge auch schon vorher nicht nur wissen können, sondern wissen müssen. Die Kriminalitätsstatistiken, auch aus den Verfassungsschutzberichten, der letzten zwei, drei Jahre geben schließlich wahrlich nicht den Hinweis, dass jetzt die Zeit ist, weniger Geld für den Verfassungsschutz und weniger Geld für die Ausstattung von Polizistinnen und Polizisten auszugeben. In Wahrheit haben Sie sich auf den völlig falschen Weg gemacht und nutzen die jetzige Zäsur zu einer Kurskorrektur. Diese Korrektur ist inhaltlich richtig, aber wir sollten dabei ehrlich bleiben und nicht so tun, als sei das alles erst jetzt offensichtlich geworden. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Herr Ministerpräsident, über die Verkürzung der Verwaltungsgerichtsverfahren im Asylbereich reden wir heute auch nicht zum ersten Mal. Gerade haben Sie behauptet, Sie hätten die Verfahren durch Ihre Maßnahmen schon jetzt um ein Drittel verkürzt. Rechnen Sie das bitte noch einmal nach. Wir kommen von 24 Monaten und sind bei 19. Die Richtung stimmt, aber Rheinland-Pfalz ist bei dreieinhalb. Von 24 auf 19 herunter ist auch nicht ein Drittel, sondern rund ein Fünftel. Insofern sollten wir auch hier bei der Wahrheit bleiben. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Viele der Maßnahmen finden inhaltlich unsere Zustimmung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Viele dieser Maßnahmen sind hier debattiert und in den letzten zweieinhalb Jahren von dieser Landesregierung abgelehnt worden. Sie sind auch von den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen immer wieder abgelehnt worden. Das gehört zur Verantwortung mit dazu. Manches wurde schon in Auftrag gegeben. Manches wurde schon in Berlin beschlossen. Manches habe ich hier übrigens schon vor zwölf Tagen konkret angesprochen. Insofern werden wir in den weiteren Debatten jetzt schauen: Kommen wir zu einer neuen Realpolitik bei Flucht und Migration? Und auf wen kommt es dabei eigentlich an? Vor zwölf Tagen habe ich hier ja gefragt: Auf was können sich die Menschen in diesem Land eigentlich verlassen? Ist es die Rhetorik des Ministerpräsidenten, oder ist es das konkrete Regierungshandeln von Ministerin Paul oder von Minister Limbach bei den Verwaltungsgerichten? – Das war ja eine durchaus spannende Frage: schwarze Rhetorik oder grüne Fakten im Regierungsalltag? Ich höre, dass das Paket in der Landesregierung nicht etwa durch Herrn Minister Reul oder durch Frau Ministerin Paul koordiniert wurde, sondern durch den Chef der Staatskanzlei. (Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Das ist ja ein Riesenunterschied!) Nachdem vorher in so vielen Bereichen Dinge abgelehnt wurden – übrigens auch in Bezug auf Fragen wie: Wie gehen wir mit Menschen aus Ländern mit Anerkennungsquoten unter 5 % um? –, freue ich mich zwar inhaltlich über weite Teile dieses Kurswechsels, kann aber auch feststellen: Das Flüchtlingsministerium ist mit dem heutigen Paket zu einer nachgeordneten Behörde der Staatskanzlei geworden. Gut fürs Land, schlecht für diese Ministerin! (Beifall von der FDP) 11.09.2024

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Co-Vorsitzende Frau Kollegin Schäffer.

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Verena Schäffer GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die verübten und vereitelten Anschläge von Solingen, Mannheim und München sowie eine Vielzahl weiterer Anschläge machen eines sehr deutlich: Wir stehen offenbar am Beginn einer neuen islamistischen Terrorwelle in Europa. – Die gute Nachricht ist: Wir können diese Welle brechen, wenn wir jetzt besonnen und zugleich entschlossen handeln. Ich muss wirklich sagen: Ich bin schon sehr irritiert, dass die SPD offenbar jeglichen Gestaltungsanspruch hinsichtlich der inneren Sicherheit, immerhin eine Landeszuständigkeit, aufgegeben hat. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von der SPD) Wir als schwarz-grüne Koalition sind selbstverständlich untereinander abgestimmt, und wir handeln. Wir handeln mit sehr konkreten Maßnahmen auf Landesebene. Wir handeln für die Sicherheit aller Menschen in Nordrhein-Westfalen und zur Verteidigung unserer Freiheit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nicht zuletzt das heutige Datum zeigt: Die Bedrohung durch den Islamismus ist nicht neu. – Sie wächst aktuell wieder deutlich. Der IS ruft wieder verstärkt, insbesondere nach dem 7. Oktober, zu Anschlägen in Europa auf. Der IS will uns gesellschaftspolitisch in die Steinzeit zurückkatapultieren. Dafür bedient er sich der neuesten Technik von TikTok bis Telegram. Deshalb müssen wir die Sicherheitsbehörden auf die Höhe der Zeit bringen. Die Möglichkeiten verschlüsselter Kommunikation, die rasante Verbreitung von menschenverachtenden Inhalten in sozialen Medien stellen unsere Sicherheitsbehörden und unsere gesamte Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Wir werden den digitalen Raum deshalb zukünftig stärker mit virtuellen Ermittlern bestreifen und KI nutzen, um bei islamistischem Terrorismus schneller eingreifen zu können. Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum. Islamisten werden das zukünftig noch stärker zu spüren bekommen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Verschlüsselte Kommunikation ist wichtig. Sie ist wichtig, damit unser aller Kommunikation nicht wie eine Postkarte offen durch das Internet flattert. Unsere Freiheit und das Recht darauf, selbstbestimmt über die Verwendung der persönlichen Daten entscheiden zu können, haben Verfassungsrang. Landtag Aber kein Terrorist würde heute eine Anschlagsplanung über den Festnetzanschluss durchgeben. Auch Terroristen nutzen verschlüsselte Kommunikation. Deshalb werden wir zum Schutz unserer freiheitlichen Gesellschaft den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen analog zum Bund in die Lage versetzen, anlassbezogen, im Einzelfall und unter engen Voraussetzungen laufende Kommunikation mitlesen zu können. Ich halte das in der heutigen Zeit für angemessen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich finde das auch angemessen angesichts der aktuellen Bedrohungslage, in der wir uns gerade befinden, und nach einer neuen Rechtsprechung. Man muss ja zur Kenntnis nehmen, dass Gerichte neu urteilen. Wir haben eine neue Rechtsprechung. Ich finde es richtig, auch neue Schlüsse daraus zu ziehen. Die neue Rechtsprechung bezieht sich auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung zum anlassbezogenen Zugriff auf die IP-Adressen, die von Ermittlungsbehörden im konkreten Einzelfall zur Aufdeckung von Netzwerken benötigt werden. Klar ist auch: Es gibt nicht die eine Wunderwaffe gegen den islamistischen Terrorismus. Aber – das ist mir sehr wichtig – wir setzen eben nicht auf Symbolpolitik in der Innenpolitik, sondern auf Lösungen, die echte Sicherheit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen bringen. Wir machen unseren Rechtsstaat noch wehrhafter. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sicherheitsbehörden brauchen für ihre Arbeit Wissen über Radikalisierungsprozesse, über Kommunikationswege und Strategien des Islamismus. Deshalb ist es wichtig, dass die Sicherheitsbehörden wissenschaftliche Erkenntnisse noch stärker in ihre Analysen einbeziehen sollen. Die Wissenschaft kann nicht alle Probleme für uns lösen, aber sie ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den demokratiefeindlichen Islamismus. Ich will deutlich sagen: Wir werden unsere freiheitliche Art, zu leben, verteidigen. Wir stehen für die Errungenschaften einer freiheitlichen Europäischen Union, die auf Kooperation und Zusammenarbeit statt auf nationale Abschottung setzt. Wir werden unsere humanitären Werte auch und gerade in der Asylpolitik gegen den Islamismus verteidigen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das individuelle Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention gelten zu Recht. Die Genfer Flüchtlingskonvention als internationales Abkommen über den Schutz und die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen war die Antwort auf die großen Fluchtbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie ist eine der großen humanitären Errungenschaften in Europa. 11.09.2024 Niemals dürfen wir den Islamisten die Macht geben, unsere Werte „Humanität“ und „Verantwortung gegenüber Menschen, die auf unseren Schutz angewiesen sind“, aufzugeben. Das gilt insbesondere gegenüber denjenigen, die Opfer des mörderischen Islamismus geworden sind. Wir bleiben humanitär und solidarisch mit denjenigen, die unseren Schutz dringend brauchen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gleichzeitig wissen wir, dass nicht alle, die nach Deutschland kommen, hier werden bleiben können. Wir haben Regeln im Asylverfahren. Zu einem Rechtsstaat gehört für uns Grüne auch, dass Verfahren funktionieren und Gesetze gelten. Die Landesregierung hat bereits vor dem furchtbaren Anschlag von Solingen Schritte unternommen, um die Verfahren bei Rückführungen zu verbessern. Es ist nur konsequent, diesen Weg weiterzugehen. Dazu gehört die weitere Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden, aber auch die Verbesserung des Datenaustausches zwischen den unterschiedlichen Behörden. Wir gehen diesen Weg konsequent weiter. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Von schnellen Verfahren und schneller Klarheit profitieren schließlich alle Beteiligten. Das sind auch die Kommunen. Wir wissen, dass die Herausforderungen für unsere Kommunen enorm sind. Es ist oftmals vor Ort ein Kraftakt, die große Zahl an Geflüchteten menschenwürdig unterzubringen, Kita und Schulplätze vorzuhalten und von Anfang an für die Integration derjenigen zu sorgen, die langfristig hierbleiben werden. Wir brauchen deren Integration, wir brauchen deren Potenziale für unsere Gesellschaft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb will ich an dieser Stelle auch einmal denjenigen Danke sagen, die dies jeden Tag leisten – in der Flüchtlingsarbeit, in den Kommunen, in der Integrationsarbeit. Von schnellen Verfahren profitieren auch die betroffenen Menschen. Denn es ist einfach nur fair und ehrlich und richtig, ihnen Klarheit über ihre Perspektive zu geben. Schnelle Verfahren haben auch etwas mit Sicherheit zu tun. Die Zeit, in der Menschen nicht wissen, ob sie in Deutschland bleiben können und, in der sie nicht wissen, wie es für sie weitergeht, dieses In-der-Luft-Hängen, diese Zeit ohne Perspektive: Das ist ein Einfallstor für Radikalisierung. – All jene, die unsere freiheitliche Gesellschaft attackieren wollen, kennen dieses Tor und marschieren hindurch. Natürlich gibt es keine Rechtfertigung für Terrorismus, denn Terrortaten lassen sich niemals recht-Landtag fertigen. Wir dürfen aber doch nicht zulassen, dass diejenigen, die radikalisieren wollen, es zu einfach haben. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Auch deshalb sind schnelle Verfahren wichtig, und wir brauchen sie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich muss schon sagen: Mit Blick nach Berlin und auf so manche Debatte dort erstaunt es mich, wie unterkomplex über die Tat von Solingen gesprochen wird. Selbstverständlich müssen wir Humanität und Ordnung in der Asylpolitik zusammenbringen. Doch wir alle wissen, dass der IS auch hier in Deutschland unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft anwirbt und radikalisiert. Deshalb wäre es sicherheitspolitisch absolut fahrlässig, die Terrorgefahr allein auf Geflüchtete zu beschränken. Genau das machen wir als schwarz-grüne Koalition nicht. Wir gehen mit einem breiten Ansatz gegen Islamismus vor. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir brauchen starke Sicherheitsbehörden und starke Strukturen in der Prävention und in der Intervention. Das Ziel muss doch sein, dass wir die Befugnisse und die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nicht brauchen, weil sich Menschen gar nicht erst radikalisieren oder wir es schaffen, frühzeitig zu intervenieren. Wir haben hier in Nordrhein-Westfalen eine breite Präventionslandschaft und viele Angebote. Ich glaube, es muss jetzt darum gehen, diese auf neue Phänomene auszurichten, dorthin zu gehen, wo junge Menschen sich aufhalten, nicht zuzulassen, dass TikTok ein Ort der unverhohlenen Radikalisierung ist, nicht zuzulassen, dass junge Menschen auf den Pfad des radikalen Islamismus und damit ins Verderben geführt werden. Genauso wenig dürfen wir zulassen, dass bestimmten Gruppen in unserer Gesellschaft mit einem Generalverdacht begegnet wird. Wenn eine junge Frau mit Kopftuch dreimal überlegt, ob sie wirklich zum öffentlichen Gedenken für die Opfer von Solingen gehen soll, weil sie Angst hat, angefeindet zu werden, dann stimmt doch etwas nicht in unserer Gesellschaft. Rechtsextreme versuchen längst, die Tat von Solingen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren; auch das haben wir erlebt. Wir dürfen diesen Hass nicht zulassen. (Beifall von Josef Hovenjürgen, Parlamentari- scher Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, aus den Reihen der Abgeordneten, und Klaus Kaiser [CDU]) Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, von Religion, von sexueller Identität frei und 11.09.2024 sicher hier leben können. Dafür setzen wir uns jeden Tag ein. – Danke schön. (Anhaltender Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Wagner.

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Markus Wagner AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle sind in Sorge um unser Deutschland. „Wir alle“ – das sind die gut integrierten, ausländischstämmigen Menschen genauso wie wir schon immer Deutschen. Wir alle erkennen unser Land kaum noch wieder. Die Industrie deindustrialisiert, Insolvenzen, die produzieren nicht mehr, Arbeitslosigkeit ist wieder ein Thema, die Kriminalität explodiert. Die Zukunft ist mehr als düster. Nur ein Beispiel: Solingen – wieder ein Täter, der gar nicht im Land hätte sein dürfen, wieder Opfer, dieses Mal drei Tote und fünf Verletzte, die es gar nicht gegeben hätte, wären nicht Olaf Scholz, Ricarda Lang und Hendrik Wüst verantwortlich – politisch verantwortlich – dafür. Es handelt sich um politisch-ideologisch motivierte Kriminalität. Dieser Begriff erfährt mit ihnen eine ganz neue Bedeutung. (Beifall von der AfD) Es ist klar: Wir alle haben von dieser Regierung die Nase gestrichen voll. Wir ertragen das nicht mehr. Die Grünen und die, die mit ihnen koalieren – wir wollen sie nicht mehr. Die Menschen stehen auf, auch an den Wahlurnen. Wir haben das gerade in Sachsen und Thüringen gesehen. Diejenigen, die sich „Gemeinschaft der Demokraten“ nennen, beschädigen damit nicht nur den Begriff der Demokratie, nein, sie alle richten unser Land zugrunde. Ob aus Dummheit oder mit Absicht geschieht, mag jeder für sich selbst bewerten, aber der Befund ist eindeutig – Erinnerungslücken-Scholz, Insolvenz-Habeck, Ernährungsberaterin Ricarda Lang und der Rest dieser geistigen Überflieger. Hier in NRW haben wir Ricarda Langs Freund Hendrik Wüst, der Obergrüne mit CDU-Parteibuch. Er sagte nicht nur, wir könnten die Grenzen nicht schützen, nein, wir dürften es nicht. Das wäre ja Nazi. Jetzt ist er nach seiner eigenen Logik selbst ein bisschen Nazi, der ach so gute Gutmensch. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Die Abschiebung von Kriminellen und Illegalen, so der schwarz-grüne Koalitionsvertrag, hat keine Priorität. Der Schutz der Grenzen kommt gar nicht erst vor. Doch wie wichtig, ja, wie lebenswichtig Abschiebungen und Grenzschutz sind, sehen wir jeden Tag Landtag bei neuen Gruppenvergewaltigungen, bei neuen Messertoten, zuletzt eben wieder in Solingen – der Täter: Issa al-Hasan. Issa al-Hasan konnte morden, weil der deutsche Staat massiv versagt hat – absichtlich und gewollt. Issa al-Hasan kam illegal aus der Türkei via Bulgarien. Von dort aus ist er unerlaubt weitergezogen. Wohin? Nach Deutschland natürlich – das Deutschland von Olaf Scholz, Ricarda Lang und Hendrik Wüst, das Deutschland des Bürgergelds, das Deutschland der ungeschützten Grenzen, das Deutschland des Abschiebeversagens. (Beifall von der AfD) Seine Einreise nach Deutschland zeigt völlig unstrittig: Art. 16a unseres Grundgesetzes – und damit verbunden die konsequente Zurückweisung an der Grenze – wird einfach nicht angewandt. Geltendes Verfassungsrecht wird nicht angewandt, weil die Gemeinschaft der selbsternannten, tatsächlich aber selbstherrlichen Demokraten sich über unsere Verfassung hinwegsetzt. Ihnen ist dabei egal, dass dadurch die Bevölkerung zwangsläufig zum Opfer dieser Missachtung geltenden Rechts wird. Denn das Attentat von Solingen hätte ganz konkret verhindert werden können. Die Toten, die Verletzten, das Leid der Angehörigen: Es ist so sinnlos, es ist so unnötig. Man muss vorsichtig sein mit Versprechen, aber hier kann ich es wahrhaftig geben: Eine AfD-Regierung hätte Solingen verhindert. Denn wir hätten bereits die Einreise von Issa al-Hasan verhindert. Weil wir uns an unser Grundgesetz halten, wäre er gar nicht im Land gewesen. Drei Menschen könnten noch leben. (Beifall von der AfD) Nancy Faeser, Olaf Scholz, Christian Lindner und ihre grünen Freunde aber ließen ihn ins Land: unberechtigt, ungesetzlich, unverantwortlich. Schon das war falsch. Als AfD hätten wir dies nicht zugelassen. Dann geht es weiter hier in NRW. Selbst die linksgrüne Süddeutsche Zeitung nennt die verantwortliche Ministerin Josefine Paul „das Gesicht des Versagens“. Sie war nicht in der Lage, besser gesagt, sie war nicht willens, den illegalen Islamisten abzuschieben – und das, obwohl Bulgarien der Überstellung zugestimmt hatte. Stattdessen erhielt er auch noch den Status „subsidiär“ und damit Unterkunft und reichlich Geld, unser Geld. Das Schlimmste ist: Das politische Versagen hat schließlich zum Verlust dreier unschuldiger Menschenleben geführt. Und die Ministerin ist noch immer im Amt. Sie selbst will als typisch grüne Ideologin nicht zurücktreten, und ihr Chef, Hendrik Wüst, entlässt sie nicht, denn er hat sich von den Grünen und deren vollkommen verrückter Weltsicht abhängig gemacht. 11.09.2024 Wir haben als Minimum eine Entschuldigung bei den Hinterbliebenen und dem Volk eingefordert, so wie sich das gehört, wenn man politisch verantwortlich ist. Aber weder die grüne Ministerin noch Hendrik Wüst wollen das tun. Das, meine Damen und Herren, ist auch menschlich schäbig. (Beifall von der AfD) Herr Wüst, ich biete Ihnen nicht nur den menschlichen Rat, sich zu entschuldigen. Ich biete Ihnen an: Verfügen Sie über mich, wenn Sie einen echten Abschiebeminister wollen! Ich stelle mich zur Verfügung. Und ich mache den Job mit Freude und Leidenschaft, ganz anders als Ihre jetzige Besetzung. (Beifall von der AfD – Zurufe von der CDU und den Grünen) Werfen Sie das Gesicht des Versagens endlich raus! Beenden Sie den grünen Spuk! Ich weiß natürlich, dass Sie das nicht tun. (Zurufe von der CDU) Ihre Priorität liegt woanders. Dazu muss man wissen: Es gibt hier im Haus eine Mehrheit aus CDU, FDP und AfD. Aber Hendrik Wüst will keine Brandmauer für islamistische Mörder, lieber ist ihm eine Brandmauer, die linksgrünes Abschiebeversagen schützt. Die Mehrheit der Menschen will Vernunft, Logik und ein gutes Leben. Aber die CDU liefert grün. Das gilt im Übrigen auch für die neuen Sprüche von Friedrich Merz. Dabei ist die Sachlage doch eindeutig: Die CDU arbeitet in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und eben NRW mit den linksgrünen Ampelparteien zusammen. Das heißt logischerweise auch: Im Bundesrat könnte Friedrich Merz nichts von dem, was er sagt, umsetzen – wenn er das, was er sagt, überhaupt ernst meint. Er will ja auch nach den Bundestagswahlen mit den Ampelparteien koalieren. Es ist klar: Die unpünktliche Bahn, die nicht verlässliche Post, die mangelnden Termine bei Ärzten, die verrückte sogenannte Energiewende, die maroden Straßen und Brücken – eine ist gerade eingestürzt –, die nicht einsatzbereite Bundeswehr, das Migrationschaos – all das haben die Kartellparteien zusammen gegen uns Bürger beschlossen, und die alten Medien geben Schützenhilfen beim verbalen Schießen auf die demokratische Opposition, beim Schießen auf die, die Realität und gesunden Menschenverstand über bornierte Ideologie stellen. Jetzt, nach den Wahlen in Sachsen und Thüringen, geht ihnen allen der Allerwerteste auf Grundeis. Wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen versucht man jetzt, etwas Asylgipfelkosmetik aufzutragen, damit die AfD von der Regierung ferngehalten wird. Das alles ist so erbärmlich – ein Trümmerhaufen, der sich die Mehrheiten aus allen Ecken zusammenkratzt, um ja nicht Volkes Wille, das Gute und Richtige, zu tun. Landtag Nur eines ist wichtig: Machterhalt, egal wie schlecht die Ergebnisse sind. Dabei wäre es so einfach, endlich anders als bisher, nach 10 Jahren gewolltem Kontrollverlust. Erstens: Zurückschiebung an den Grenzen gemäß Art. 16a Grundgesetz und § 18 Asylgesetz für Kriminelle, Illegale und Terroristen. Wir haben eine Notlage nach europäischem Recht. Die Kriminalität nimmt überhand, die Menschen haben zu Recht Angst. Die Wohnungen fehlen und machen die Mieten teuer. In den Innenstädten fühlen sich viele nicht mehr heimisch. Die Sozialkosten sind außer Rand und Band. Diese Fakten können Sie nicht mehr länger ausblenden. Oder wollen Sie wirklich jeden, der sehen, hören und rechnen kann, zum Rechtsextremisten erklären, meine Damen und Herren? (Beifall von der AfD) Zweitens: Abschiebung aller vollziehbar Ausreisepflichtigen, aller Schwerkriminellen und terroristischen Gefährder mit nichtdeutschem Pass. Drittens: Asyl- und Flüchtlingsstatus werden auf Zeit eingeräumt. Auch daran halten sich CDU, SPD und FDP in grüner Manier schon lange nicht mehr. Es ist aber ganz einfach: Fällt der Asylgrund weg, fällt auch die Grundlage des Hierseins weg. Andere Länder schieben bereits nach Syrien ab. Das gilt auch für Afghanistan, Irak und insbesondere für die Maghreb-Staaten. In diesem Zusammenhang, Herr Wüst, führen Sie wie so oft die Bürger hinters Licht. Unter Zuhilfenahme eines Hofberichterstatters, der natürlich nicht nachfragt, erzählen Sie der FAZ, NRW schiebe angeblich am meisten ab. Wir kennen seit Jahren Ihr Verhältnis zur Wahrheit. NRW schiebt natürlich nicht am meisten ab, sondern liegt unter 16 Bundesländern auf Platz 10. Gestimmt hätte der Satz: NRW hat die meisten Ausreisepflichtigen im Land, die nicht abgeschoben werden. (Beifall von der AfD) Nicht einmal terroristische Gefährder schieben Sie konsequent ab oder setzen sie zumindest in Haft. Dazu passt: Das neu geplante Abschiebegefängnis haben Sie auch schon wieder gestrichen. Wer CDU wählt, bekommt Grün. Er bekommt mehr Migranten, mehr Kriminalität, mehr Verlust von Heimat und Sicherheit. Selbst die neuen Vorschläge von Friedrich Merz, die ein Teil des Standardrepertoires der AfD sind, bedeuten doch nur eine teilweise Anwendung des geltenden Rechts, und selbst das geht mit seinem Lieblingskoalitionspartner nicht. Es ist klar: Wer die Migration geregelt haben möchte, kann nur noch die AfD wählen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD) 11.09.2024

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der abscheuliche terroristische Anschlag auf friedlich feiernde Menschen in Solingen hat uns alle erschüttert. Wir alle spüren noch immer Trauer und Fassungslosigkeit. Für viele Menschen war das Attentat ein Einschnitt – für diejenigen, die um Freundinnen und Freunde sowie um Verwandte trauern, und auch für diejenigen, die sich gemeinsam mit den Verletzten auf den Weg machen, deren Wunden zu heilen. Diesem mutmaßlichen islamistischen Terroranschlag sind drei Menschen zum Opfer gefallen. Der Terror von Solingen stellt eine Zäsur dar – für uns als Gesellschaft, für das gesamte Land, für die Politik als Ganzes und auch für diese Koalition sowie für mich als Ministerin. Für uns erwächst daraus die Verantwortung, zu handeln. Wir als demokratische Kräfte müssen gemeinsam die Kraft finden, Lösungen zu erarbeiten. Politik muss gerade in Krisensituationen die Kraft haben, auch schwierige und uns möglicherweise etwas zumutende Antworten zu suchen und zu finden; Antworten, die Ausdruck unserer Verantwortung sind. Die Landesregierung zeigt heute, dass sie diese Kraft hat. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass wir hier geeint und gemeinsam stehen und zeigen, dass wir willens sind, mutige und wichtige Schritte zu gehen. Nun liegt es auch und gerade in meiner Verantwortung, die von der Landesregierung gemeinsam auf den Weg gebrachten Maßnahmen umzusetzen. Wir müssen entschlossene Antworten geben, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu erhalten und dort zurückzugewinnen, wo es in Frage gestellt wurde. Es ist daher die richtige Antwort auf die Ereignisse in Solingen und im Übrigen auch auf die gesamtgesellschaftliche Debatte. Wir werden Schutzbedürftigen nur dann weiter zur Seite stehen können, wenn wir denjenigen entschieden entgegentreten, die unsere Hilfsbereitschaft missbrauchen und vor Gewalt gegen unsere Art zu leben, nicht zurückschrecken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Übrigen werden wir nur so nicht nur unsere offene Gesellschaft verteidigen, sondern auch die so wichtige gesamtgesellschaftliche Akzeptanz dafür erhalten können, dass wir Migration natürlich brauchen und dass wir eine vielfältige Gesellschaft sind. Ich stehe mit all meiner Überzeugung für eine offene Gesellschaft in einem funktionierenden Rechtsstaat. Landtag Wenn aber Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland oft scheitern, dann müssen wir auf allen Ebenen gegensteuern. Rückführungen von denjenigen, die kein Aufenthaltsrecht erhalten – das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder –, müssen besser und vor allem sehr viel konsequenter gelingen. Uns in unserer Art zu leben bedrohende, gewaltbereite und unsere demokratischen Werte verachtende Menschen müssen ausreisen. Dafür stehe ich. Dafür steht die gesamte Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nach dem terroristischen Akt von Solingen stand für mich die Aufklärung der Umstände im Zentrum. Mir war es wichtig, mir alles auf den Tisch zu holen und anzuschauen. Die Ergebnisse haben wir in der gemeinsamen Sitzung von Innenausschuss und Integrationsausschuss, in der Sondersitzung des Plenums sowie in der vergangenen Sitzung des Integrationsausschusses erläutert. Dabei waren wir sorgfältig, und wir sind es auch weiterhin. Das ist wichtig, um richtige und konkrete Schlüsse zu ziehen. Gleichzeitig sind wir aber auch in der Lage, schnell zu handeln: Bereits wenige Tage nach dem Anschlag haben wir einen Erlass vorgelegt, der die Zentralen Ausländerbehörden sowie die Bezirksregierungen über Maßnahmen informiert, die die Quote der erfolgreichen Dublin-Überstellungen erhöhen soll. In diesem Erlass regeln wir, dass die Zentralen Ausländerbehörden nach einem gescheiterten Überstellungstermin unverzüglich weitere Maßnahmen prüfen müssen, um vor Ablauf der Frist eine Überstellung zu realisieren oder für Fristverlängerung sorgen zu können. Die Zentralstelle für Flugabschiebungen wird beauftragt, ab sofort die verbleibende Überstellungsfrist bei jeder eingegangenen Stornierung zu überprüfen und umgehend, soweit möglich, weitere Flüge und andere Möglichkeiten auszuloten. Wir als Ministerium haben den Zugriff der Zentralen Ausländerbehörden auf die Anwesenheitssysteme der Einrichtungen geregelt. Das MKJFGFI regelt darüber hinaus die strenge Prüfung der Ausschreibung zur Festnahme in Dublin-Fällen. Die Zentralen Ausländerbehörden haben bei der Fallbearbeitung und insbesondere nach gescheiterten Maßnahmen zu prüfen, ob der Tatbestand des Flüchtigseins vorliegt, um die Überstellungsfristen möglicherweise verlängern zu können. Ja, das alles ist im Ganzen nicht neu, aber es ist mir wichtig, zu unterstreichen, dass wir als Landesregierung handlungsfähig sind und alles tun werden, um diesbezüglich konsequent zu handeln. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 11.09.2024 Ich habe bereits vergangene Woche im Integrationsausschuss angekündigt, dass mein Haus mit den Zentralen Ausländerbehörden spricht, um Wege zu finden, bei den bestehenden Dublin-Fällen in den Landeseinrichtungen zu prüfen, ob Möglichkeiten zur Verlängerung der Überstellungsfristen bestehen oder ob weitere Maßnahmen getroffen werden können. Diese Gespräche haben gestern begonnen. Nach diesen Sofortmaßnahmen zeigt die Landesregierung mit dem heute vorgelegten Paket, dass wir weitere Lehren ziehen und diese in ganz konkrete Politik umsetzen. Dass wir diese großen Veränderungen nun schnell auf den Weg bringen, zeigt unsere unbedingte und vor allem auch gemeinsame Überzeugung als Landesregierung und als Koalition. Wir stellen uns den Realitäten und sind natürlich bereit, Positionen an der einen oder anderen Stelle zu überprüfen. Die durch den Terror von Solingen hervorgerufene Zäsur bedeutet auch, differenzierte und angepasste Antworten in der Migrationspolitik zu geben. Wir stellen uns dabei der Verantwortung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und einen Beitrag für das Vertrauen in einen funktionsfähigen Staat zu leisten. Ich möchte beispielhaft auf vier Maßnahmen eingehen. Wir schöpfen zukünftig die Regelungen zur Wohnsitzverpflichtung für Menschen aus sicheren Herkunftsländern aus. Diese Menschen werden den Kommunen künftig nur noch dann zugewiesen, wenn das BAMF ihren Asylantrag positiv bescheiden sollte. (Christian Dahm [SPD]: Na endlich mal!) Das stellt eine weitere wichtige Entlastung für die Kommunen dar. Mit dem Ziel einer deutlichen Entlastung der Kommunen erweitern wir schrittweise die Zuständigkeiten der fünf Zentralen Ausländerbehörden zur stärkeren Unterstützung von Rückführungen. Diesen Schritt haben wir bereits angelegt, und wir werden ihn jetzt konsequent weitergehen. Die freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger Personen ist ein weiterer Weg, Menschen in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Hier werden wir gewährleisten, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die konsequente Umsetzung aller Maßnahmen der Landesregierung und der von der Bundesregierung vorgestellten Ideen und schon bestehenden gesetzlichen Veränderungen wird zu einem Mehrbedarf an Haftplätzen in Ausreisegewahrsamen führen. Daher wird die Schaffung weiterer Haftplätze in einer weiteren Haftanstalt in den Blick genommen. Dies sind exemplarisch nur 4 von 13 Maßnahmen, die wir landesseitig im Bereich der Migration vorgelegt haben, die wir umsetzen, die wir konsequent angehen. Landtag Auch dem Bereich „Prävention“ widmen wir uns intensiv zum Beispiel mit der Weiterentwicklung der Angebote für Mitarbeitende in den Flüchtlingsunterkünften, die sich zum Thema „islamistische Radikalisierung“ fortbilden und beraten lassen. Wir werden außerdem bei der Weiterentwicklung von Projekten in der Integrationsarbeit die Prävention und Intervention bei beginnender Radikalisierung noch mehr in den Mittelpunkt stellen, aber gleichzeitig auch immer mit den Menschen gemeinsam an individuellen Perspektiven arbeiten. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, um Radikalisierung vorzubeugen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Debatten der letzten Tage haben aber auch deutlich gemacht, dass es eine gemeinsame Verantwortung braucht, dass wir über alle Ebenen hinweg Maßnahmen angehen müssen. Daher fordern wir den Bund auf – und wir sind auch dazu bereit –, gemeinsam mit uns diese Schritte im Bereich der Dublin-Überstellungen zu gehen. Die Dublin-Modalitäten müssen verbessert werden; darüber haben wir auch hier im Haus schon ausführlich gesprochen. Der Bund als zuständige Stelle hätte die Verbesserungen der Dublin-Überstellungsmodalitäten, auf die die Länder keinen Einfluss haben, in der Hand. Daher soll zur Entlastung und zur konkreteren Regelung der Zuständigkeiten auch die Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung zentral durch den Bund durchgeführt werden. Auch die Abschiebung von Straftätern mit syrischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit soll vom Bund rechtssicher und praktikabel auf den Weg gebracht werden. Es ist wichtig, dass die Landesregierung heute diese Schritte präsentiert, dass wir gemeinsam diese Schritte gehen. Wir sind gemeinsam fest entschlossen, die vor uns liegenden Herausforderungen auch im Bereich der Migration zu lösen. Bereits vor dem Attentat von Solingen sind wir als Landesregierung Schritte gegangen, um Rückführungen konsequent zu verbessern. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Wir haben mit dem letzten Haushalt die Zentralen Ausländerbehörden gestärkt, indem wir 5 Millionen Euro mehr in die Zentralen Ausländerbehörden gegeben haben. Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen sieben Jahren 113 sicherheitsrelevante Personen und Gefährder abgeschoben. Bundesweit hat NRW die mit Abstand meisten Rückführungen von Gefährdern aus dem Phänomenbereich „PMK – religiöse Ideologien“ durchgeführt. Das zeigt, dass wir uns als Nordrhein-Westfalen über die Legislaturperioden hinweg der Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 11.09.2024 Das Attentat stellt einen Einschnitt dar und erfordert politische Antworten auf allen Ebenen, im Besonderen in den Bereichen „Migration“, „Sicherheitspolitik“ und „Prävention“. Nordrhein-Westfalen kann Antworten geben, und wir tun das heute. Wir werden das in der Umsetzung ebenfalls entschlossen und gemeinsam tun. Wir nehmen die Verantwortung, die diese Zeit an uns stellt, wahr, und wir füllen sie mit voller Kraft aus. Nur gemeinsam werden wir es schaffen, den Herausforderungen zu begegnen und Antworten zu finden, die unsere offene Gesellschaft gewährleisten. Nur so kommen wir unserer Verpflichtung zu Humanität und Solidarität nach und lösen gleichzeitig das Versprechen von Rechtsstaatlichkeit auch wirklich ein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Abgeordneter Panske.

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Dietmar Panske CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem schrecklichen islamistischen Attentat von Solingen dürfen die Menschen in unserem Land zu Recht Antworten auf viele Fragen rund um die Themen „Migration“, „innere Sicherheit“ und „Prävention“ erwarten, und dabei – das sage ich ganz deutlich – sind alle politischen Ebenen gefragt. Der Anschlag von Solingen – wir haben den Ministerpräsidenten gehört – war eine Zäsur. Nun geht es darum, daraus die richtigen Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen und den vielen Vorschlägen der letzten Tage auch die richtigen Taten folgen zu lassen. Deswegen müssen jetzt alle den Blick nach vorne richten, jeden Stein umdrehen, prüfen und das ändern, was in eigener Zuständigkeit zu ändern ist. Mit diesem Maßnahmenpaket, das die Landesregierung hier vorstellt, sendet sie ein starkes und klares Signal den Bereichen „innere Sicherheit“ und „Migrationspolitik“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte mich jetzt nur auf den Teil „Migration“ des Pakets konzentrieren. Zunächst darf ich ganz herzlich Frau Ministerin Paul als zuständige Fachministerin danken. Sie hat in den letzten beiden Wochen mit ihrem Haus sofort reagiert und ist schnell ins Handeln gekommen. Es gibt einen Erlass, mit dem die Kontroll- und Aufsichtspflichten der kommunalen und Zentralen Ausländerbehörden bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber konsequent verschärft werden. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik zu gewährleisten. Landtag Lassen Sie mich auf einige Punkte, die hier aufgeführt worden sind, eingehen. Richtig ist es, dass Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten zukünftig bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und darüber hinaus bis zu ihrer Ausreise in den Landesunterkünften verbleiben sollen. Das wird auch unsere Städte und Gemeinden stärken, weil wir sie nicht auf die Kommunen verteilen und sie auch keine Maßnahmen im Rahmen der Integration in Anspruch nehmen müssen. Zu viele Abschiebungen scheitern an einem komplexen und fehlerhaften System, das auch – das muss man ehrlich sagen – durch bundesgesetzliche Regelungen beeinflusst wird. Deswegen muss jetzt das Ziel aller Maßnahmen sein, die Regeln auf allen Ebenen einheitlich, einfacher und einfacher umsetzbar zu machen, damit auch konsequent zurückgeführt werden kann. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Daher ist es eine richtige Maßnahme, die Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken. Henning Höne hat eben gesagt, dass trotz vieler Anträge der FDP nichts passiert sei. Wir haben im Haushalt 2024 5 Millionen Euro mehr eingestellt, um die Arbeit der Zentralen Ausländerbehörden zu stärken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch die Planung, weitere Abschiebehaftplätze zu schaffen, wurde angesprochen. Man darf an dieser Stelle auch feststellen – dazu kam bislang überhaupt nichts –: Wir haben eine Abschiebeeinrichtung in Büren, die noch nicht mal zu 50 % ausgelastet ist. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) In Nordrhein-Westfalen scheitert keine Abschiebung an einer fehlenden Möglichkeit. Trotzdem ist das im Maßnahmenpaket enthalten, und es ist der richtige Weg, um auf einen steigenden Bedarf reagieren zu können. Henning Höne stellt sich aber hier hin und sagt: Das war schon immer die Forderung der FDP. – Ich kann mich gut an die letzte Legislaturperiode mit dem Koalitionspartner FDP erinnern. Das ist kein Vorwurf, aber der zuständige Minister Joachim Stamp hat dafür nichts übriggehabt. (Marcel Hafke [FDP]: Ihr habt es blockiert!) Er und die FDP-Fraktion haben das ständig blockiert, daher ist das möglicherweise … (Beifall von der CDU – Henning Höne [FDP]: Das ist die Unwahrheit! Das können wir gerne überprüfen!) – Ich bin ja auch schlauer geworden. 11.09.2024 Das verstehen Henning Höne und die FDP unter Politik, als Handwerk im Maschinenraum. Jetzt habe ich eine Vorstellung davon, was du damit eben angesprochen hast. (Henning Höne [FDP]: Das war seit 2021 ge- plant!) Für uns ist klar: Auch wenn die rechtlichen Hürden hoch sind, um schwerkriminelle Straftäter und Extremisten abzuschieben, muss das konsequent umgesetzt werden. Wer das Gastrecht hier missbraucht, der hat es verwirkt und muss das Land verlassen. Mit einem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt, dass der subsidiäre Schutz für Migranten aus Syrien und Afghanistan nicht zwingend angemessen ist. Ich erwarte, dass dieses Urteil auch in die Praxis umgesetzt wird. Die Herausforderungen der Zeit verlangen nach einem gemeinsamen, abgestimmten, koordinierten Vorgehen und nach zeitgemäßen Antworten in der Migrationspolitik. Auch der Bund muss dabei seine Hausaufgaben machen. Nur durch konsequentes Handeln von Bund und Ländern können Lücken im System geschlossen sowie Gerangel um Zuständigkeiten und Kompetenzen und Verzögerungen bei Zugriff und Vollzug vermieden werden. Das ist die große Herausforderung für die demokratische Mitte, der wir uns auf allen politischen Ebenen zu stellen haben. (Jochen Ott [SPD]: Ihr seid aufgestanden und gegangen!) Abschließend: Herr Ott, vielleicht habe ich Sie falsch verstanden, aber Sie haben gesagt, dass Zurückweisungen an den Grenzen mit der SPD nicht zu machen seien. Wenn ich die Nachrichten gestern richtig verstanden habe, dann hat Ihre Bundesinnenministerin gesagt, es gebe rechtliche Bedenken. Klären Sie erst einmal im eigenen Laden, was das Problem ist und wo die Gründe liegen, (Jochen Ott [SPD]: Jeder weiß das! Jeder weiß, was das Problem ist!) bevor Sie das hier im Parlament vertonen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Panske. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Achtermeyer.

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Tim Achtermeyer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Terroranschlag in Solingen wurde von einem Mörder ausgeführt, aber er hatte nicht nur einen Täter. Hinter jedem islamistischen Täter und jeder verachtens-Landtag werten islamistischen Tat stehen Hintermänner; Menschen, die den Islam zum Islamismus pervertieren, die radikalisieren, die menschenverachtende Hetze verbreiten. Genauso klar, wie man die Terroristen bekämpfen muss, müssen wir auch endlich die Hintermänner, die Radikalisierer und die Hetzer in den Fokus nehmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie sind überall auf dem ganzen Globus verteilt. Sie radikalisieren jeden, der ihnen in die Finger kommt, übrigens völlig unabhängig von Nationalität und Hautfarbe. Sie radikalisieren in unseren Geflüchtetenunterkünften, sie radikalisieren unsere Kinder – der Ministerpräsident hat das zu Recht gesagt –, und sie radikalisieren unsere Nachbarn. Deswegen müssen wir uns vor unsere Kinder und Nachbarn stellen und nicht zulassen, dass sie in diese Radikalisierungsfalle geraten. (Beifall von Josef Hovenjürgen, Parlamentari- scher Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, aus den Reihen der Abgeordneten) Die Radikalisierung funktioniert nicht mehr wie noch vor zehn Jahren über den persönlichen Kontakt, sondern sie funktioniert mittlerweile über TikTok. Dort werden in 30 Sekunden scheinbar harmlose Fragen, die Jugendliche umtreiben, beantwortet. Zum Beispiel: Ich bin verliebt. Darf ich ein Mädchen küssen, obwohl ich nicht verheiratet bin? Darf ich als gläubiger Muslim beim Ordnungsamt arbeiten, obwohl ich Schanklizenzen kontrollieren muss? Darf ich Freunde haben, die nicht gläubig sind? – Die Antworten – ich rate Ihnen allen, es sich mal anzugucken – sind immer ein sehr verständnisvolles, aber klares Nein. Die Antwort dieser offenen Gesellschaft muss aber „Ja“ lauten. Ja! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Wir müssen an mehreren Fronten ansetzen. Es darf nicht sein, dass islamistische Influencer ungestört menschenfeindlichen Hass und Propaganda unter unseren Kindern und Nachbarn verbreiten. Der Staat muss eingreifen. Wer unsere Freiheit missbraucht, um sie zu zerstören, muss mit unserem erbitterten Widerstand rechnen. Plattformen wie TikTok fördern durch ihre Algorithmen die Verbreitung extremer Inhalte. Wer das ignoriert oder wie TikTok diese sogar indirekt unterstützt, mit dem müssen der Gesetzgeber und vor allem die europäische Ebene in den Konflikt gehen. Wo Unsicherheit und Perspektivlosigkeit herrschen und man nicht weiß, was mit einem passiert, da setzen diese Radikalisierer an und bringen das Gift und den Hass zu den Menschen. Auch deswegen ist es wichtig, dass da, wo das passiert und wo Unsicher-11.09.2024 heit entsteht – das passiert auch im Asylverfahren – schnell Klarheit herrscht. Perspektivlosigkeit und Unsicherheit sind das Gift bei Radikalisierungen. Deswegen braucht es in jeder Hinsicht ein funktionsfähiges Asylsystem, und zwar im Hinblick auf Personal und Unterkunft. Es ist gut, dass Josefine Paul hierbei bedacht und durchdacht vorgeht und nicht nur bereits Sachen umgesetzt hat, sondern weiterhin Punkte auf den Tisch legt, die zeigen, wie es gehen kann. Dafür erneut vielen Dank! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir müssen unsere Kinder und unsere Nachbarn gegen diese islamistische bzw. gegen jede radikale, menschenfeindliche Propaganda resilient machen. Junge Menschen müssen erkennen, dass ihre Stärke in ihrer Individualität liegt. In den Schulen müssen wir klarstellen, dass der Islam eine Religion, aber Islamismus Terror ist. Da gibt es einen Unterschied, und den benennen wir. Wenn islamophobe Sachen in die Schulen gebracht werden, widersprechen wir dem. Wir stellen uns vor unsere Nachbarn, denn der Kampf gegen den Terror darf nicht zu Islamophobie führen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Viele Muslime hier im Land, aber auch junge Menschen zweifeln gerade, wenn sie nach Gaza schauen oder die eine oder andere AfD-Rede hören, ob sie noch ein Teil dieser Gesellschaft sind. Die demokratische Mitte muss deshalb sagen: Ja, ihr seid ein Teil dieser demokratischen Gesellschaft. Wir kämpfen um euch, und wir verteidigen euch vor Radikalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es gilt, nach außen hart entschlossen zu handeln und unsere Freiheit mit einem klaren Kopf und starken Strukturen zu verteidigen. Nach innen gilt es, aufeinander achtzugeben und das zu schützen, was uns zusammenhält. Solingen hat uns als Einzelne und als Gesellschaft tief erschüttert, aber das Fundament unserer Werte steht. Wir werden den Islamismus nur dann hart, mit Entschlossenheit und kühlem Kopf bekämpfen können, wenn wir das hochhalten, was er im Kern bekämpft: unsere Wertegrundlagen. Denn aus dem, was Islamisten am meisten verabscheuen – unsere Humanität, unsere Freiheit und unseren Individualismus –, kann erwachsen, was die Islamisten am meisten fürchten: unsere Entschlossenheit, diese Werte gemeinsam zu verteidigen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Solingen steht symptomatisch für eine neue Lebensrealität. Ministerpräsident Wüst hat es heute mit keiner Silbe für nötig gehalten, über diese neue Lebensrealität zu sprechen. In dieser Lebensrealität – sie ist auch im Rahmen der Sondersitzung zutage gekommen – hat der Herr Innenminister seit Wochen und Monaten vor einer abstrakten Bedrohungslage gewarnt. Sie warnen die Menschen, die mit dieser Warnung im Hinterkopf – ich glaube, da stimmen Sie mir aufgrund Ihrer Gespräche mit vielen Bürgern zu, Herr Minister – zu Sommerfesten und zu öffentlichen Festen am Abend gegangen sind. Dabei haben sie sich – ich wiederhole das, ich sagte es bereits in der Sondersitzung – die Frage gestellt, ob sie ihre Großmutter mitnehmen können, die alt und gebrechlich ist, ob diese schnell genug wegrennen kann oder ob sie ihre kleinen Kinder mitnehmen können. Denn eine Mutter mit zwei kleinen Kindern überlegt sich genau, ob sie, wenn die Gefahr eintreten sollte, die Situation schnell genug handeln kann. Was macht das mit uns? Es macht Folgendes mit uns: Diese Situation, diese Bedrohungslage bzw. das neue Leben, mit dem Terror zu leben, konditioniert uns. Herr Ministerpräsident, ich hätte heute erwartet, dass Sie sich in dieser Aktuellen Stunde für genau diesen Umstand, den Sie maßgeblich mitverantworten, nämlich dass Sie das in unserem Bundesland in dieser Form erst möglich gemacht haben, bei den Bürgern entschuldigt hätten. (Beifall von der AfD) Neben der Tatsache, dass uns der islamische Terror konditioniert, geht es sogar noch weiter. Wenn wir uns zurückerinnern – so lange liegt das noch gar nicht zurück –, dann stellen wir fest, dass der Herr Innenminister unmittelbar nach Solingen eine Debatte aufgegriffen hat. Diese Debatte war zwar schon warm, aber er sagte noch einmal ganz dezidiert, dass man jetzt über die Messer im öffentlichen Raum sprechen müsse. Das war sozusagen die Ad-hoc-Reaktion auf Solingen. Es dauerte nicht lange – dieser Umstand sollte uns allen zu denken geben –, und Sie, Herr Innenminister, schafften es in den Newsletter, in die Zeitschrift des „hochkompetenten“ Islamischen Staats. Der Islamische Staat machte sich über die Bundesregierung und über unseren Innenminister lustig, indem er seine Gotteskrieger und seine Mohammedaner in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik ad hoc aufrief, statt des Messers lieber auf den Hammer zurückzugreifen. Meine Güte! Was für eine Leistung ist es, wenn sich inzwischen der Islamische Staat über die Bundesregierung und über eine entsprechende Landesregierung lustig macht? 11.09.2024 (Zuruf von der CDU) Wenn ich das alles in Gänze betrachte – leider Gottes bleibt mir in Bezug auf den Artikel, in dem der Herr Innenminister sagt, dies würde nicht stimmen, nicht so viel Zeit, um in der Tiefe auszuführen, aber Sie können es in der WELT selbst nachlesen –, dann fasse ich noch einmal zusammen, insbesondere weil der Kollege von den Grünen vor mir gesprochen hat: Wenn wir neben den vielen effektiven Maßnahmen, die mein Kollege gerade angesprochen hat, die in der Schnellreaktion wirksam wären, nicht bei einer entscheidenden Frage umsteuern, dann sehe ich, ehrlich gesagt, keinen Ausweg mehr aus dem Leben mit dem Terror. Es geht – meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür können Sie mich gerne kritisieren, aber zu dieser Aussage werde ich immer stehen – um die Grundprämisse und die Grundhaltung zum Islam. Denn wir stellen heutzutage fest, dass es keinen so großen Unterschied mehr zwischen Islam und Islamismus an den Schulen und in der Gesellschaft gibt. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Oh, oh!) Wir müssen zu dieser neuen Grundprämisse finden, denn Islam bedeutet nicht Frieden, sondern Islam bedeutet in unserer Gesellschaft inzwischen Unterwerfung. Wer das immer noch nicht kapiert hat, wird dem Leben mit dem Terror Vorschub leisten. Die politischen Verantwortlichen, wie sie hier sitzen, müssen eines Tages dafür geradestehen. Deshalb noch einmal die Warnung: Es ist ganz wichtig, diese Grundprämisse in der neuen politischen Laufbahn mitzunehmen. Dann brauchen Sie auch keine Angst vor den Ergebnissen im Osten zu haben. Wenn Sie jedoch nicht umsteuern, werden diese Ergebnisse im Westen genauso eintreffen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Herbert Reul das Wort. Bitte sehr.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte Ihnen jetzt eigentlich alle Maßnahmen vorstellen. Dafür habe ich aber keine Zeit. Ich werde ein paar Sätze sagen, die mir wichtig sind. Ich habe in den letzten sieben Jahren an dieser Stelle immer versucht, dafür zu sensibilisieren, dass wir das große Problem haben, dass sich die Menschen zunehmend vom Staat entfernen und immer mehr auf die Sprücheklopfer und Einfachredner hereinfallen. Wir haben bei den letzten Wahlen gesehen, was das bedeutet. Wenn die demokratischen Parteien dann nicht die Kraft haben, sich zusammenzutun und Landtag gemeinsam Weichenstellungen zu verändern, sondern nur in Kleinkram, in Einzelmaßnahmen verfallen, wird das nicht gelingen. Wir haben eine Riesenverantwortung, und zwar alle: Regierung und Opposition. Herr Ott, bei Ihrer Rede bin ich fast vom Stuhl gefallen. Glauben Sie ernsthaft, dass man, indem man Verfahren kritisiert, indem man über mehr oder weniger Geld redet, indem man in parteipolitische Streitereien verfällt und die Regierung anmeckert, dieser Herausforderung auch nur ansatzweise gerecht wird? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich könnte Ihnen gerne erzählen, wie der Etat für den Verfassungsschutz und für „Wegweiser“ im Vergleich zu 2017 gewachsen ist; das mache ich jetzt nicht. Ich fange mit einer kleinen Geschichte an, damit Sie vielleicht verstehen, was heute eigentlich passiert. Zu Beginn dieser Legislaturperiode habe ich mit dem Kollegen Limbach zusammengesessen; ich hoffe, ich darf das erzählen. Wir haben relativ schnell gemerkt, dass die beiden Fraktionen gerade in der Innenpolitik sehr weit auseinanderliegen. Wir beide haben aber kapiert: Wir haben eine riesige Verantwortung, dafür zu sorgen, dass das Vertrauen der Menschen in den Staat zurückkehrt. Das müssen wir irgendwie hinkriegen. So sind wir miteinander umgegangen, und so haben wir uns ans Werk gemacht, als es immer dringender wurde. Verena Schäffer, Kollege Limbach und ich haben in den letzten Tagen viele Male zusammengesessen und haben uns zusammengerauft. Einfach war das nicht. Man kann jetzt sagen: Das ist alles Quatsch. – Dann bitte ich um Gegenmaßnahmen; das wäre eine interessante Idee. Meckern hilft nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Reden Sie mal über In- halte!) Terrorismus im Netz ist eine gigantische neue Herausforderung in einer Qualität, die mit der simplen Antwort auf die Frage „Messer mit 3 cm oder 5 cm Klinge?“ nicht zu beantworten ist. Das ist verantwortungslos, weil es bei den Leuten den Eindruck erweckt, wir hätten eine Lösung, aber dann gibt es gar keine Lösung. Den Versuch machen wir mit diesem Vorschlag. Das ist qualitativ etwas total Neues. Natürlich geht es auf den ersten Blick um mehr Befugnisse für Sicherheitsorgane, aber es geht um abgewogene Überlegungen. Es geht um die Maßnahmen im Einzelnen, die wirklich gravierende Veränderungen bedeuten. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir müssen beim Terrorismus vor die Lage kommen, wir müssen vorher wissen, was passiert. Deswegen müssen wir wissen, was im Netz passiert. Deswegen 11.09.2024 sind Quellen-TKÜ und Verkehrsdatenspeicherung nicht irgendetwas. Ich weiß, wie schwer es für den einen oder anderen ist, so etwas hinzukriegen. Umgekehrt sage ich: Ich weiß, wie wertvoll es ist, dass wir das hingekriegt haben. Das ist wertvoller als alle Reden, die hier sonst immer gehalten werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der digitale Raum muss stärker beachtet werden. Wir brauchen Maßnahmen, zu denen der Datenaustausch und Maßnahmen gehören, die ich gerade genannt habe. Dazu gehört, dass wir darüber nachdenken, wie wir besser kontrollieren können, wenn wir dem Verfassungsschutz mehr Kompetenzen geben. Es ist doch kein Zufall, dass hier vom Einzelrichter die Rede ist. Es ist doch kein Zufall, dass die G 10-Kommission eine neue Bedeutung bekommt. Es ist doch kein Zufall, dass wir auch die Forschung einbeziehen wollen. Es geht nicht darum, ein Institut zu eröffnen, sondern eine Stelle zu haben, die Alarm schlägt und fragt: Habt ihr daran eigentlich schon gedacht? – Es gibt nämlich eine rasante Veränderung. Wir wollen offen für die Herausforderungen sein und darauf einwirken können. Vor allen Dingen wollen wir den Bürgern und Bürgerinnen zeigen: Wir haben es begriffen, wir haben es verstanden. Auch wenn uns die eine oder andere Maßnahme sehr schwerfällt, gehen wir diese Schritte. (Marcel Hafke [FDP]: Mein Gott! Können Sie tiefer in die Inhalte einsteigen? Sie reden jetzt zehn Minuten!) – Ich verstehe Sie nicht; vielleicht ist es auch nicht so wichtig, wenn ich es nicht verstehe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Wi- derspruch von Henning Höne [FDP]) – Das hat mit Beleidigung nichts zu tun. Ich bin erschüttert, wenn ich sehe, welches Problem wir haben. Mich treibt die Sorge um, dass 60 % mit dem Staat nichts mehr anfangen können und was die AfD und andere Figuren an Stimmen einsammeln. Dann habe ich keine Zeit mehr für kleinkarierte Debatten, sondern ich möchte, dass wir alle gemeinsam die großen Weichen verändern. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Diese Regierung, Schwarz und Grün, hat in den letzten Tagen mehr geleistet als alle Bücherschreiber der letzten Jahrzehnte. Das ist die Wahrheit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt kommt es darauf an, jetzt sind Sie gefragt, Herr Ott und Herr Höne. Sie sind gefragt, ob Sie mitmachen oder draußen bleiben. Ich wünsche: Bitte machen Sie mit, denn dann bekommt es eine andere Kraft, dann bekommt es eine andere Bedeutung. Landtag (Henning Höne [FDP]: Wenn wir Zeit haben, es zu lesen!) Wenn Sie nicht mitmachen können, sagen Sie wenigstens, warum Sie nicht mitmachen, aber seien Sie nicht nur aus Prinzip dagegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Henning Höne [FDP]: Lächerlich!) Ballern Sie doch nicht nur aus Prinzip dagegen! Meckern Sie doch nicht nur aus Prinzip! Kritisieren Sie doch nicht nur aus Prinzip die Überschrift! (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Das sind ganz große Herausforderungen. Das alles sind Maßnahmen an der Schnittstelle zwischen Freiheit und Sicherheit. Glauben Sie mir: Ich habe in meiner Amtszeit viel dazugelernt, was Datenschutz angeht, und zwar bei einem Kollegen aus Ihren Reihen, bei Burkhard Hirsch, der mich damals beim Polizeigesetz sehr nachdenklich gemacht hat, aber bereit war, diese Schritte mitzugehen – das ist der Unterschied –, nämlich zu sagen: Wir verändern das jetzt, gehen weiter und versuchen, Wege zu finden, wie wir der Polizei mehr Möglichkeiten geben. Dasselbe steht jetzt für den Verfassungsschutz und auch für bundesgesetzliche Regelungen an. Ich weiß auch, dass wir das hier nicht regeln können, aber wenn wir bei der Verkehrsdatenspeicherung nicht weiterkommen, dann sehen wir ganz schön dumm aus. Viele in diesem Saal können sich noch daran erinnern, wie es war, als wir über Kinderschutz, über Kindesmissbrauch geredet haben. Nicht jeder hat es gesagt, aber viele haben doch gespürt, dass uns dieses Instrument auch damals schon gefehlt hat. Wenn wir das schaffen, was wir jetzt aufgeschrieben haben – wir müssen es ja auch noch machen; (Marcel Hafke [FDP]: Ja!) das ist nicht so einfach, aber ich würde mir wünschen, es würden viele demokratische Parteien mitmachen –, (Andreas Keith [AfD]: Viele gibt es nicht mehr! Es gibt nur noch eine!) dann haben die, die herumkläffen und Angst in der Bevölkerung verbreiten, keine Chance. Das ist die eigentliche Aufgabe, die wir haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Henning Höne das Wort.

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Henning Höne FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu einem beliebten 11.09.2024 Muster beim Innenminister geworden, zum Schluss der Debatte Kopfnoten zu verteilen. (Jochen Ott [SPD]: Genau das! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das würde dir ja nie passieren, Henning!) Herr Reul, dieses Parlament braucht keinen kleinkarierten Oberlehrer, um Ihren Begriff aufzugreifen, sondern einen Innenminister, der handelt. (Beifall von der FDP und der SPD) Wenn Sie hoffen, dass wir mitmachen, wäre die erste Voraussetzung, dass die Landespressekonferenz nicht über Inhalte eines Sicherheitspakets berichtet, bevor die Debatte beendet ist. Dann kann man darüber auch ins Gespräch kommen, das tue ich sogar sehr gerne. Aber die Pressemitteilung der Landesregierung umfasst 25 oder 30 Seiten. Sie stellen sich dann hin und fragen: Warum reden Sie denn nicht konkret dazu und machen weitere Vorschläge? Herr Reul, der Ministerpräsident hat hier schon vor 14 Tagen gesagt, dass man Dinge gemeinsam machen kann. Es gab unmittelbar nach dem Attentat eine Telefonschalte, an der Sie und ich und viele andere auch teilgenommen haben. Hätten Sie an diesem Geist festgehalten, hätten Sie darüber mal Gespräche angefangen, dann wäre die Debattenlage heute eine völlig andere. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Die Wahrheit ist: Sie haben intern gerungen und wollen, dass andere einfach nur applaudieren. Dazu kann ich sagen: Diesen Gefallen tun wir Ihnen nicht. (Beifall von der FDP – Zuruf von Herbert Reul, Minister des Innern) – Herr Innenminister, ich habe Ihnen zugehört. Ich brauche den Oberlehrer auch während meiner Rede nicht. Josefine Paul hat eben von „Verantwortung dieser Zeit“ gesprochen. Darauf will ich noch mal eingehen, denn Sie wollen auch hier wieder den Eindruck erwecken, dass es um eine Verantwortung geht, die sich erst in den letzten 14 Tagen, drei Wochen ergeben hat. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Die größte Unverschämtheit war der Auftritt des Kollegen Panske. Die Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden, dass wir überhaupt fünf ZABs in Nordrhein-Westfalen haben, die den Kommunen bei Passersatzpapieren und Co. helfen, ist das Verdienst von Joachim Stamp. Es gab zwei, als er Minister wurde, und am Ende waren es fünf. Ich kann mich sehr gut daran erinnern – Frau Feller wahrscheinlich auch, Dietmar Panske auch –, dass es schwarz-grüne Mehrheiten zum Beispiel in Münster waren, die schon die Ansiedlung einer ZAB nicht Landtag wollten, weil das mit Abschiebung zu tun hat. Deshalb ist sie jetzt im Kreis Coesfeld. Das war das organisierte Wegsehen der Grünen. Grüne Kreisverbände im ganzen Land sind Unterstützer des Bündnisses gegen eine zweite Abschiebehaftanstalt am Flughafen Düsseldorf – auch hier organisiertes Wegsehen. Sie machen eine 180- Grad-Wende und wollen so tun, als sei das schon immer Ihr Ziel gewesen. Die Wahrheit ist: Mit dem dysfunktionalen System kamen die Grünen inhaltlich bis vor 14 Tagen gut klar. Wir werden das immer wieder genauso sagen. Denn man hätte vorher viel mehr machen können. (Beifall von der FDP) Herr Minister Reul, Sie haben eben gesagt, die Kürzungen im Verfassungsschutz würden nicht stimmen. Kapitel 03 010, Titelgruppe 60: Es waren mal fast 20 Millionen Euro, jetzt sind es noch 18,2 Millionen Euro im Haushaltsentwurf des nächsten Jahres. (Sven Wolf [SPD]: Genau!) Lassen Sie uns bitte bei der Wahrheit bleiben. Sie haben um 8 % in den letzten zweieinhalb Jahren gekürzt. Lieber Dietmar Panske, wir sollten auch bei der Wahrheit bleiben, wenn es um die Abschiebehaft geht. Hier zu behaupten, dass die FDP und Joachim Stamp diese Einrichtung blockiert hätten, ist eine Lüge. Das ist die Unwahrheit. (Beifall von der FDP) Es steht seit 2021 im Haushalt, dass sie eingerichtet werden soll. Es gab schon Gespräche in Düsseldorf, es gab Gespräche in Mönchengladbach, und es gab direkt ein breites, von den Grünen unterstütztes Bündnis gegen die Einrichtung dieser Anstalt. Hier zu sagen, sie hätte schon längst da sein können, hätte die FDP nicht blockiert, ist Geschichtsklitterung. Das ist die Unwahrheit. Sie sollten sich dafür entschuldigen. (Beifall von der FDP) Auf eines wurde in der ganzen Debatte keine Antwort gegeben: Warum hat die Landesregierung zweieinhalb Jahre die Hilferufe von Kommunen und Gesellschaft überhört? Warum brauchte es das Attentat von Solingen, um jetzt zu einem solchen Sicherheitspaket zu kommen? Das ist Ihre Verantwortung. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Achtermeyer das Wort. Bitte sehr.

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Tim Achtermeyer GRÜNE

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich 11.09.2024 gemeldet, weil die Kollegin Zacharias von der AfD suggeriert hat, der Islam sei das Problem. Mein Opa kam in den 1960er-Jahren nach Deutschland. Er hat sich hier den Arsch abgearbeitet. Er hat eine Christin geheiratet, hat Kinder in die Welt gesetzt, hat dieses Land lieben gelernt und das Land ihn. Ich lasse es nicht zu, denn er war Moslem, dass Sie seine Lebensleistung und die von Millionen anderen in diesem Land derart diskreditieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wer die Komplexität von großen Problemen auf eine Personengruppe oder sogar eine Religion reduziert, der ist im Kern menschenfeindlich. Das ist das Problem. Da werde ich immer widersprechen und die Demokraten auch, egal, von wem es kommt, egal, ob es mittlerweile aus diesem Parlament von ganz rechts kommt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatte, kommen aber jetzt noch zu einer persönlichen Erklärung des Kollegen Jochen Ott. Drei Minuten.

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der Debatte in zwei Punkten persönlich angesprochen worden, deshalb will ich das hier noch sagen. Ich habe die Missio und durfte damals als katholischer Religionslehrer tätig sein. Religionsfreiheit und in den Schulen mit unseren Kindern über Religion zu sprechen, ist mir immer ein Anliegen gewesen. Die pauschale Verunglimpfung einer großen Weltreligion, wie die AfD es eben hier getan hat, ist nicht hinnehmbar. Das ist das Allerletzte, und ich weise das entschieden zurück. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Das Zweite, was mich ratlos zurücklässt, ist, dass der Innenminister sehr persönlich erklärt hat: Die Krise der Zeit ist doch so, dass sich alle zusammentun sollten. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Ich bin der einzige Redner des heutigen Vormittags, der keine Chance hatte, die Punkte ein einziges Mal zu sehen. Um 10:36 Uhr ist das Papier herumgeschickt worden. (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Die FPD hatte 20 Minuten, andere weniger. Ich will hier persönlich sagen: Wenn wir uns als Menschen ernst nehmen, auch in der Politik, dann gehört es dazu, dass ein Abgeordneter, auch wenn er in der Landtag Opposition ist, in der Lage sein müsste, von dem Sachverhalt, der diskutiert werden soll, vorher zu erfahren oder zumindest einen Hinweis bekommt. Diese Art des Umgangs ist aus meiner Sicht menschlich inakzeptabel. (Beifall von der SPD – Zuruf von Sven Wolf [SPD] – Christian Loose [AfD]: Wo war denn die persönliche Erklärung? – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Dr. Ralf Nolten [CDU]: Das heißt nichts!)

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Christof Rasche

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit schließe ich die Unterrichtung durch die Landesregierung. Ich rufe auf: 2 Gefälschte Lehrerlaubnisse erschüttern Vertrauen in den Islamunterricht in NRW: Wie soll mit dem Islamunterricht zukünftig umgegangen werden? Die Landesregierung muss sich erklären und Konsequenzen ziehen. Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10589 Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 9. September gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat nun Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr. (Mehrere Abgeordnete verlassen den Saal.)

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Franziska Müller-Rech FDP

Es ist so schade, dass sich bei Schulpolitik die Reihen leeren. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen heute über gefälschte Lehrerlaubnisse für den islamischen Religionsunterricht sprechen. Sie erschüttern das Vertrauen in die Bildungslandschaft, in unser Bildungssystem insgesamt, aber eben auch massiv in den islamischen Religionsunterricht. Anlass war ursprünglich der Betrüger Herr Ü., der falsche Studienabschlüsse und einen gefälschten Doktortitel vorlegte, um im Schulministerium und vorher schon als Lehrer zu arbeiten. Im Rahmen des Falls kam nun der Verdacht auf, dass auch Lehrerlaubnisse gefälscht worden sind. Daher haben wir Freie Demokraten dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Erst durch unsere Anfrage kam nun ans Licht: Mindestens drei gefälschte Lehrerlaubnisse für den 11.09.2024 islamischen Religionsunterricht führten dazu, dass Lehrkräfte diesen fälschlicherweise gegeben haben. Ganze drei Fälle! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Einzelfall, und deswegen müssen wir heute dringend darüber debattieren. Es ist einmalig in der Geschichte dieses Landes, dass so mit Lehrerlaubnissen betrogen wurde. Dazu kommt, dass der islamische Religionsunterricht ein kleines Fach ist, das nicht flächendeckend angeboten wird. Umso schlimmer sind schon diese drei Fälle. Noch einmal: Das kam erst aufgrund unserer Anfrage heraus. Die Landesregierung hatte nicht proaktiv darüber informiert. Ähnlich war es übrigens gestern, als alle Schulpolitikerinnen und Schulpolitiker zu einer Anhörung hier im Raum saßen und das Parlament dann durch eine Pressemitteilung von einem sehr umfangreichen Schulrechtsänderungsgesetz erfahren hat. – So viel zum Thema „proaktive und transparente Kommunikation der Landesregierung“, auch im Umgang mit diesem Parlament. Warum ist der Hinweis so wichtig? Weil in dieser Pressemitteilung unter „ferner liefen“ auch eine Verlängerung des IRU, des islamischen Religionsunterrichts, bis 2031 enthalten ist. Frau Feller, ich hatte ehrlicherweise erwartet, dass Sie mir heute erklären, warum es wichtig ist, Ihre Evaluation, die nächstes Jahr kommen soll, abzuwarten. Diese Evaluation wollen Sie jetzt selbst nicht mehr abwarten, Sie nehmen sogar Abstand davon. Was genau hat Sie dazu bewogen, ausgerechnet jetzt den IRU kritiklos zu verlängern? Verheimlichen Sie etwas? Liegt Ihnen die Evaluation schon vor, aber dem Parlament noch nicht? Was ist in den letzten Tagen und Wochen denn passiert, dass Sie zu dieser Entscheidung gekommen sind? Welche Reformen haben Sie mit dem IRU vor? Lauter Fragen, keine Antworten! Der Ministerpräsident sprach eben von einer „vorausschauenden und nachhaltigen Politik“. Diese Ankündigung ist weder vorausschauend noch nachhaltig. Das ist Politik ohne sachliche Grundlage. (Beifall von der FDP) Wie gut, dass wir heute auf unsere Initiative hin über dieses wichtige Thema debattieren; denn die Realität ist hart, sie schmerzt, und wir haben uns das auch ganz klar anders gewünscht. Aber der islamische Religionsunterricht ist leider gescheitert. Ich möchte auf die Kritikpunkte am IRU eingehen, in deren Licht man diesen Vorfall, aber leider auch den IRU insgesamt betrachten muss. Erstens möchte ich die Studie erwähnen. Das ist eine aktuelle Studie, die leider vielfach antisemitische und extremistische Positionen unter angehenden Lehrkräften belegt. Uni Münster, 2024 veröffentlicht: 53,5 % wollen dem anderen Geschlecht nicht die Landtag Hand geben, 60 % antiwestliche Einstellungen, 47 % sprechen Israel das Existenzrecht ab. Meine Kolleginnen und Kollegen, diese Leute bilden wir gerade in Deutschland aus. Das erschüttert das Vertrauen in unsere Lehrkräfte massiv, und das können wir nicht einfach laufen lassen. (Beifall von der FDP) Zweitens ist der Einfluss erzkonservativer Islamverbände trotz unseres neuen Kommissionsmodells immer noch viel zu groß. Es bestehen immer noch erhebliche Zweifel an der Staatsferne der DİTİB, die der türkischen Religionsbehörde und damit direkt Erdogan untersteht. Das müssen wir offen ansprechen. Im November wurde ein Taliban-Prediger in eine DİTİB-Moschee in Köln eingeladen. Was ist daraus geworden? Was hat eigentlich die Landesregierung daraufhin gemacht? Nichts. DİTİB ist weiterhin Teil der Kommission und macht zum Beispiel weiter bei Lehrplänen für den IRU mit. Drittens fehlen uns qualifizierte Lehrkräfte. Das führt dazu, dass nur 6 % der muslimischen Schülerinnen und Schüler überhaupt am IRU teilnehmen. Unter anderem melden Eltern ihre Kinder vom islamischen Religionsunterricht ab, weil sie diesen als zu liberal empfinden. Das sind doch genau die Kinder, die wir eigentlich erreichen wollen. Deren Eltern wählen den Unterricht ab, und genau diese Kinder bringen wir deswegen nicht von extremistischen Positionen ab. Viertens sind die Schulleitungen skeptisch. Sie sagen, aufgrund all dieser Probleme wollen sie gar keinen IRU an ihrer Schule anbieten und sich – ich zitiere – keine weiteren Probleme ins Haus holen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität schmerzt. Die tut mir auch weh, und ich hätte mir das anders gewünscht. Aber jetzt anhand dieser Probleme unüberlegt zu verlängern und bei all diesen Problemen wegzusehen, ist der falsche Weg. Wir brauchen jetzt ein Umsteuern. (Beifall von der FDP) Wir machen daher folgenden Vorschlag: Wir wollen den islamischen Religionsunterricht ersetzen und flächendeckend praktische Philosophie oder Ethik anbieten. Dieser Unterricht soll allen Kindern offenstehen als Alternativfach, das demokratische Werte vermittelt, kritisches Denken und Toleranz fördert und gerne auch über unterschiedliche Religionen informiert. Das sind aus unserer Sicht ganz willkommene Inhalte. Unser Ziel ist es, eine Bildung zu ermöglichen, die unsere Kinder zu mündigen und weltoffenen Bürgerinnen und Bürgern erzieht, Extremismus und Radikalisierung effektiv entgegenwirkt und, das sagen wir deutlich, auch nicht von erzkonservativen Eltern 11.09.2024 einfach abgewählt werden kann, weil ihnen die vermittelten Werte nicht passen. Es hilft nicht, die Augen zu verschließen und den IRU jetzt kritiklos bis 2031 zu verlängern, wenn erhebliche Zweifel an einem großen Teil der angehenden Lehrkräfte besteht, wenn Islamverbände weiterhin so viel Druck auf Lehrkräfte und den Unterricht ausüben, wenn Schulleitungen berichten, dass sie das Fach nicht anbieten wollen, wenn Kinder von religiös konservativen Eltern nicht erreicht werden, weil der IRU ihnen angeblich zu liberal sei. Diese Lage wird sich nicht lösen, indem man blind bis 2031 und ohne Begründung verlängert. Ministerin Feller, Sie verteidigen den Islamunterricht als unverzichtbar. Das ist in unseren Augen eine Verweigerung der Realität. (Beifall von der FDP) Unverzichtbar ist, dass Sie nicht die Kontrolle verlieren und endlich den Mut zu notwendigen Reformen aufbringen. Wir Freie Demokraten setzen auf eine liberale, offene und demokratische Bildung, die extremistischen Tendenzen entgegenwirkt und vor allem alle Schülerinnen und Schüler erreicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Florian Braun das Wort. Bitte sehr.

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Florian Braun CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eingangs sagen: Insbesondere nach der heutigen Debatte über Solingen und die Konsequenzen aus der Tat sollten wir aufpassen, wie wir über die Dinge sprechen, um nicht zu einfache Schlüsse zu ziehen. Politik ist nicht dafür da, einfach zu denken, Politik muss auch in der Lage sein, komplexe Sachverhalte zu händeln. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Mittelpunkt der jetzt anstehenden Debatte steht der Religionsunterricht, insbesondere der islamische, an unseren Schulen. Ich selbst habe zu meiner Schulzeit das Fach Katholische Religionslehre besucht, sogar im Abitur als viertes Fach belegt. Ich hatte nicht das Gefühl, dass man mich zum Priester, Mönch oder Fanatiker ausbilden wollte. Stattdessen habe ich sehr viel über meine eigene Religion gelernt, über meine eigene Konfession und über das Christentum im Allgemeinen und die Weltreligionen grundsätzlich, was sie verbindet, aber auch, was sie trennt, welche Bedeutung sie in der Weltgeschichte spielen und gespielt haben. Landtag Ich weiß noch sehr genau, dass ich in meiner Schulzeit auch eine Hausarbeit über die ökumenische Zusammenarbeit der Konfessionen geschrieben habe. Man lernt also, sich selbst in seiner Religion und seine Religion innerhalb der Welt zu verorten, sich selbst mit seiner Religion als auch mit anderen Religionen kritisch auseinanderzusetzen. Für mich war das eine tolle Bereicherung, ein Mehrwert, den mir so ein Fach Ethik nicht hätte bieten können, mit einer völlig anderen pädagogischen Zielrichtung. Vor diesem Hintergrund fällt es vielleicht auch leichter, auf die Thesen der FDP einzugehen und klarzumachen: Es gibt hier Dinge, die muss man voneinander trennen können. Erstens ist das der Betrug durch Herrn Ahmet Ü., der sich einfach selbst durch betrügerisches Vorgehen einen Doktortitel zugeschrieben hat, ein Mann, der bis zum Jahr 2021 viele Jahre für damalige Landesministerien gearbeitet hat. Er ist mit seinen Machenschaften aufgeflogen und wird seitdem vor Gericht strafrechtlich verfolgt. Der Fall wird aufgearbeitet. Es ist ein Fall, der nicht dazu geeignet ist, allgemeine Schlüsse zu ziehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zweitens. Als im Juli dieses Jahres der Verdacht aufkam, dass Ahmet Ü. für eine andere Person eine Idschaza, also die islamische Lehrerlaubnis, gefälscht hat, hat das Schulministerium die zurzeit knapp 300 ausgestellten Lehrerlaubnisse überprüft. Daraus erscheinen sich nun zwei weitere Verdachtsfälle ergeben zu haben, zwei von knapp 300. Es ist klar, dass diese Fälle nun ebenso strafrechtlich und disziplinarisch aufgearbeitet werden müssen. So etwas darf nicht geduldet werden und wird auch nicht geduldet. Aber was passiert drittens? Die FDP fängt an, Generalverdachte zu formulieren, spricht dem islamischen Religionsunterricht jegliche Daseinsberechtigung ab und will ihn gänzlich abschaffen. Damit wird eine ganze Religion ins Visier genommen, und das finde ich in diesen sowieso schon gesellschaftlich aufgeladenen Zeiten nur schwer erträglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der islamische Religionsunterricht dient dazu, dass muslimischen Kindern Orientierung in ihrer Religion gegeben wird. In den Schulen findet keine Missionierung statt, dafür sind sie gar nicht da, für keine der Religionen. Die Ausbildung im Glauben findet rund um die Gemeinden statt. Parallel dazu ist es doch unser Anspruch, an unseren deutschen Schulen, in unserem Werteund Hochschulsystem guten Religionsunterricht durch ausgebildete Lehrkräfte zu vermitteln. Wer sich in Schule mit seiner Religion auseinandersetzt, setzt sich auch mit anderen Religionen auseinander, und das ist gut für unsere Gesellschaft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 11.09.2024 Kann und soll die Ausbildung der Lehrkräfte noch besser werden? Vermutlich ja. Wie läuft es, wie funktioniert es im Schulalltag? Für all das wird derzeit eine Evaluation durchgeführt. Als Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Bildung habe ich Ende Mai Professor Khorchide im Ausschuss begrüßen dürfen. Wir haben uns als Fachpolitiker ausführlich darlegen lassen, wie das weitere Verfahren dieser Studie aussehen soll, was die bisherigen Datenerhebungen ergeben und wie man sie einzuordnen hat. Das läuft, und wenn es abgeschlossen ist, dann werden wir es auch wieder gemeinsam auswerten. – Evaluation, ganz nüchtern und sachlich, damit man schauen kann, was man besser machen kann. Die FDP will aber gar nichts besser machen. Sie will einfach nur den islamischen Religionsunterricht abschaffen. Damit will sie allen muslimischen Kindern die Chance nehmen, sich ihrer Religion aus einer schulpädagogischen Perspektive zu nähern. Ich halte das in keiner Weise für klug. Konsequent wäre es dann, wenigstens die Abschaffung jeglichen Religionsunterrichts zu fordern, aber dafür fehlt Ihnen entweder der Mut, oder Sie sind tatsächlich verleitet, Ressentiments gegenüber einer bestimmten Religion zu schüren, (Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP]) und das in dieser Zeit. Ich sage nur: Wasser auf die Mühlen. Wir haben es leider in der vorherigen Debatte heute Vormittag erlebt, wie hier Islam und Islamismus gleichgesetzt wurden. Das ist grob falsch. Ich danke sehr herzlich den Kollegen Tim Achtermeyer und Jochen Ott, die hier klar Stellung bezogen haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, lassen Sie uns in der Sache streiten, aber betreiben Sie nicht das Geschäft derer, die Zwietracht in unserer freiheitlichen Gesellschaft säen wollen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Noch einmal: Wenn wir Religionsunterricht aus dem Blickwinkel des Islams in deutscher Sprache ermöglichen wollen, dann müssen wir das an Schulen realisieren, und zwar nach vorheriger Lehrkräfteausbildung an deutschen Universitäten. (Dilek Engin [SPD]: Sehr gut!) Wir haben klare Vorgaben, die ihren Beitrag leisten, um den einenden Gedanken von Religion zu vermitteln. Ich möchte noch einen letzten Gedanken mit auf den Weg geben, da erst vor zwei Wochen bei mir zu Hause in Köln-Porz das Fest der Religionen stattgefunden hat. Friedlich haben Muslime, Juden, Bahai, Katholiken, Protestanten, Aleviten zusammen gefeiert. Sie haben ihre Religionen vorgestellt. Es gab Landtag Baklava, es gab Waffeln, es gab Pommes. Der katholische Priester hat eine Modenschau betrieben, um zu erläutern, wofür das steht, welche Symbole sich dahinter verbergen. Es ging darum, Rituale näherzubringen. Es gab Tanz zum Mitmachen und ein Gebet zum gemeinsamen Innehalten. Dieses friedvolle Zusammenleben ist Vorbild. Dieses Vorbild sollte auch für uns im Umgang mit dem Religionsunterricht an unseren Schulen gelten. Lassen Sie uns den offenen Dialog nicht schließen, sondern aufrechterhalten. Lassen Sie ihn uns ausbauen und diese uns so wichtigen Anliegen, die Anliegen des Dialogs und des Miteinanders, fördern. Daher mein Appell: Lassen Sie uns gemeinsam den islamischen Religionsunterricht weiterentwickeln, um Angebote für guten Unterricht in einem unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt verschriebenen Wertegerüst zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Sven Wolf das Wort. Bitte sehr.

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Sven Wolf SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Überschrift des Antrags der FDP-Fraktion liest, könnte man meinen, dass es tatsächlich um den ganz konkreten Fall dieser gefälschten Lehrerlaubnisse geht. Ohne Zweifel ist das ein Fall, der viele Menschen sprachlos zurücklässt, der verärgert und der konsequent aufgeklärt werden muss; diesem Betrüger muss das Handwerk gelegt werden. Anscheinend geht es aber um mehr; das hat die Kollegin ja gerade ausgeführt. Wer Ihnen Böses unterstellen wollte, könnte sagen, dass dieser Fall wie gerufen kam, um insbesondere Ihren politischen Forderungen nach der Abschaffung des islamischen Religionsunterrichts hier in einer Aktuellen Stunde diesen Raum zu geben. Das will ich Ihnen aber erst einmal gar nicht unterstellen. Ich möchte noch einmal ausdrücklich ein wenig die verfassungsrechtliche Bedeutung der Religionsfreiheit und daraus abgeleitet den Religionsunterricht in den Mittelpunkt rücken. Art. 4 unseres Grundgesetzes, dessen 75. Jubiläum wir gerade gemeinschaftlich begangen haben, formuliert klar und deutlich in Abs. 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Abs. 2 ergänzt: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ 11.09.2024 Das beinhaltet das Recht derjenigen, die glauben, dass der Staat Raum gibt, diesen Glauben zu leben, und gleichzeitig das Recht derjenigen, die nicht glauben, den gleichen freien Raum zu haben. Das Grundgesetz und wir alle wollen doch „glauben“ und „nicht glauben“ nicht gegeneinanderstellen – ich gehe davon aus, die FDP auch nicht. In Bezug auf den Religionsunterricht gab es, wie Sie sehen, wenn Sie sich die Geschichte unserer Verfassung und auch die Kommentierungen anschauen, damals eine sehr intensive Diskussion um die Formulierung des Art. 14 der Landesverfassung. Am Ende hat man sich für folgende Formulierung, die fast genauso im Grundgesetz steht, entschieden: „Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen, […]“ Das steht so in der Verfassung. Einen Antrag auf Änderung der Verfassung haben Sie hier aber noch nicht eingebracht. Ich möchte jetzt auch nicht in eine ganz tiefe verfassungsrechtliche Debatte einsteigen. Aber einen Gedanken daraus will ich hier noch vortragen. Der Religionsunterricht ist ausdrücklich kein Privileg der großen Kirchen, sondern er ist grundsätzlich für alle Religionsgemeinschaften verbürgt. Für die SPD-Fraktion kann ich es ganz kurz machen: Wir stehen zum Islamunterricht in den Schulen; wir stehen zum IRU. Er muss den gleichen Stellenwert haben, weil viele junge Menschen sich inzwischen wieder Religionen zuwenden. Der Kollege Florian Braun hat das aus seiner persönlichen Erfahrung geschildert; ich könnte jetzt meine evangelische Erfahrung schildern, Tim Achtermeyer hat es eben in der Debatte auch getan: Im Rahmen der Identitätsbildung ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Religion, in die Kinder hineingeboren werden, unglaublich wichtig. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt im Erwachsenwerden. Ein guter Religionsunterricht gibt tiefe Einblicke in die Inhalte des Glaubens, in die Geschichte, in das Wertesystem – und auch in andere Weltreligionen, damit man das vergleichen kann, damit man Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennt. Das sollte in jedem Religionsunterricht und auch im IRU das Ziel sein, damit Schülerinnen und Schüler mehr lernen, als sie vielleicht im Freundeskreis erfahren und möglicherweise auch in einer Moschee hören. Wenn 20 % der Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen muslimischen Glaubens sind, dann gehört es in Nordrhein-Westfalen auch dazu, dass man ihnen einen staatlichen Religionsunterricht anbietet. Denn wir wollen diesen jungen Menschen auch an unseren Schulen einen Raum geben, damit wir am Ende starke junge Menschen haben, die sich eben Landtag nicht von extremistischen Phänomenen, die es leider eigentlich in jeder Religion gibt, beeinflussen lassen. Sie sollten lernen, dass die monotheistischen oder abrahamitischen Weltreligionen im Kern nicht die Botschaft des Hasses haben. Die Kernbotschaft dieser Weltreligionen ist die Zuwendung und die Liebe. Wenn Sie es noch deutlicher wollen, dann lesen Sie bitte alle noch einmal Lessing. Lessing lässt Nathan den Weisen auf die Frage, welches die größte Religion ist, mit der weltbekannten Ringparabel antworten. Wie Herr Kollege Braun ausgeführt hat, läuft im Schulausschuss eine sehr intensive Debatte dazu. Es wurde eine Evaluation angekündigt. Auch werden Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie man diesen Religionsunterricht bereichern kann. Ich will einen wichtigen Punkt herausgreifen, der auch heute Morgen beim ersten Tagesordnungspunkt ein wesentlicher war. Ein Ziel muss es auch sein, zu klären, welchen Einfluss soziale Netzwerke und Medien auf junge Menschen haben. Gerade in der Evaluation soll darauf eine klare Antwort gegeben werden. Auch das merken wir, wenn wir über Radikalisierung von jungen Menschen sprechen, immer wieder. Wir lassen junge Menschen anderthalb Stunden am Tag in TikTok alleine. Dort werden sie von Extremisten berieselt. Deswegen müssen wir sie in jeder Religion stark machen, damit sie diesem Hass und dieser Hetze widerstehen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Herr Kollege Braun hat auf den Vortrag von Herrn Professor Khorchide hingewiesen. Da muss ich nicht viel zitieren. Er hat das ja selber sehr deutlich gesagt. In der Öffentlichkeit ist die Studie, die die FDP jetzt in Auszügen zitiert, immer falsch zitiert worden. Dann tun Sie das doch bitte nicht an dieser Stelle wieder. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Was wollen wir denn gemeinsam am Ende der Schulzeit? Wir wollen junge Menschen, die widerstandsfähig gegen Hass und Hetze sind, die für unsere demokratischen Werte und unseren Rechtsstaat einstehen, die ihre eigene Religion kennen und trotzdem tolerant gegenüber anderen Religionen sind. Wir wollen jungen Menschen eine Haltung mitgeben für eine freiheitliche Gesellschaft. Es ist doch absurd, dass ich als Sozialdemokrat das den Liberalen in einer solchen Debatte zurufen muss. Wer wie Sie eine zugespitzte Debatte zur Abschaffung des Religionsunterrichts führt, einen 11.09.2024 Einzelfall herausgreift, die Studien falsch zitiert und versucht, Stimmung zu machen, (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das stimmt überhaupt nicht!) trägt zu einer sachlichen Debatte nicht bei. Die SPD-Fraktion wird sich daran nicht beteiligen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Lena Zingsheim-Zobel das Wort.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben in Nordrhein-Westfalen 271 Lehrkräfte für islamische Religionslehre; 271 Personen auf rund 470.000 Schüler*innen muslimischen Glaubens. Das ist offensichtlich ein Verhältnis, das nicht alle Bedarfe abdecken kann. Das einmal vorweg. Selbstverständlich muss ergründet werden, wie es zu den gefälschten Idschazas kam, und es muss dafür gesorgt werden, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt. Die gefälschten Lehrbeauftragungen dürfen keinen Auslöser für eine Debatte darüber sein, ob wir den islamischen Religionsunterricht abschaffen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auf diese Debatte werde ich mich auch nicht einlassen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In unserem Grundgesetz ist die Religionsfreiheit fest verankert, und diese Freiheit werden wir nicht schwächen. (Beifall von den GRÜNEN und Dilek Engin [SPD]) Durch § 132a Landesschulgesetz ist der islamische Religionsunterricht geregelt und wird es bleiben. Auf keinen Fall werden wir 470.000 Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit entziehen, einen ihrer Konfession entsprechenden Religionsunterricht zu besuchen, während das Angebot christlichen Religionsunterrichts eine Selbstverständlichkeit ist. (Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE] und Gönül Eğlence [GRÜNE]) Über Verbesserungen und Weiterentwicklungen spreche ich hingegen gerne. Ich bin der Ministerin ausdrücklich dankbar, dass sie für das kommende Schulrechtsänderungsgesetz die Weiterführung des IRU bis 2031 angekündigt hat. Ich möchte betonen, wie wichtig die bereits vorhandenen Studiengänge gerade in diesem Fachbereich sind. In Münster, hier sogar im Exzellenzcluster Landtag „Religion und Politik“, und in Paderborn erfolgt eine qualitativ hochwertige Ausbildung für das Fach der islamischen Religionslehre. Eine universitäre und perspektivenreiche Ausbildung stellt eine gute Basis für die Bewerbung um eine Idschaza dar. Da die FDP davon spricht, dass eine ordentliche Durchführung des islamischen Religionsunterrichts gewährleistet werden soll, möchte ich auf diese bereits eingerichteten Studiengänge in Münster und Paderborn und erneut darauf verweisen, dass wir hier nicht ein gesamtes System infrage stellen. Wenn wir eine Frage stellen, dann doch lieber die, wie wir mehr gut ausgebildete Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht gewinnen können. Wir haben ein Interesse daran, dass religiöse Unterweisungen nicht hinter verschlossenen Türen und nicht über das Netz passieren, sondern von dafür ausgebildeten Menschen übernommen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das System grundsätzlich infrage zu stellen, würde – im Gegenteil – bedeuten, dass wir den starken Nachfrageaufwuchs im Bereich des IRU nicht ernst nehmen. Selbstverständlich ist eine wissenschaftliche Begleitung essenziell und wichtig. Ebenso ist es wichtig, zu hinterfragen, ob und welche eventuell religiös-extremistischen Positionen existieren und wie man diesen begegnen kann. Die besagte Studie, die die FDP hier gerne heranzieht, wird von ihr nicht vollumfänglich dargestellt. Ja, es ist richtig, dass die Studie aufzeigt, dass bei Studierenden zu Beginn des Bachelors teils antisemitische und extremistische Ansichten da sind. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Problem. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Damit endet die Studie aber nicht, denn sie zeigt auch Tendenzen auf, die darauf hinweisen, dass die Studierenden, die in den Master gehen, weniger fundamentalistische Ansichten haben. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Einordnung, die Perspektivübernahme und der Kontakt zum liberalen Islam führen dazu, dass die Studierenden einen Haltungswandel durchlaufen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Die Konsequenz liegt also auf der Hand: (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Je früher und je intensiver Menschen muslimischen Glaubens mit einem Islam in Kontakt treten, der mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinkommt, desto besser. Wir können uns keine demokratiefeindlichen und antisemitischen gesellschaftlichen Tendenzen erlauben, egal, aus welcher Richtung sie kommen. Für Hass und Hetze ist an unseren Schulen kein Platz. 11.09.2024 Dass wir an Extremismusprävention definitiv nicht nur im religiösen Spektrum zu arbeiten haben, zeigten unter anderem die für mich sehr erschreckenden Wahlergebnisse in den letzten Wochen und die Debatte eben. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass wir Sachverhalte nicht vermischen. Die FDP wirft hier Betrugsfälle und Extremismus in einen Topf. Sie zusammenzubringen, wird ihnen nicht gerecht. Es ist zu Betrugsfällen gekommen, und die müssen aufgeklärt werden. Das kann ich nur unterstreichen, das ist unstrittig. Das andere ist die gesellschaftliche und politische Frage, die wir intensiv bearbeiten müssen. Wir müssen die Demokratieförderung insgesamt voranbringen. Hier möchte ich auf unsere Anhörung zu diesem Thema verweisen, in der deutlich wurde, welchen Herausforderungen Lehrerinnen und Lehrer täglich begegnen und mit welchen problematischen Haltungen und Einstellungen sie konfrontiert werden. Wir brauchen an dieser Stelle die Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht an unserer Seite. Wir haben eine große und komplexe Verantwortung. Deshalb ist es gut, dass aufgedeckt werden konnte, dass Lehrerlaubnisse in drei Fällen gefälscht wurden. Zu dieser Verantwortung gehört es aber auch und vor allem, allen Schülerinnen und Schülern Bildung, Schulunterricht und damit auch einen Religionsunterricht zu ermöglichen, der ihren Bedürfnissen und unserer gemeinsamen Lebensrealität entspricht. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde heute ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, warum Menschen immer weniger Vertrauen in die Politik haben. An der Stelle muss ich zunächst eine Frage stellen. Ich weiß nicht, ob dieses Thema insbesondere für die FDP inzwischen zur politischen Überlebensfrage geworden ist. Wenn wir uns nämlich die Genese und die Festigung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen konkret angucken, müssen wir natürlich ganz genau hinschauen, was unter der Regierungsbeteiligung der FDP hier in Nordrhein-Westfalen geschehen ist. (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) Landtag Mir ist es für den ersten Teil zur Aktuellen Stunde ganz wichtig, dass wir das explizit aufschlüsseln. Im zweiten Teil gucke ich auch gerne in die Reihen der Grünen. Herr Achtermeyer sitzt da. Er war eben so empört über meinen Aussagen zum Thema „Islam“. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Ja!) Gerne widme ich mich im zweiten Teil dem Thema „Islam“. Sie können direkt sitzen bleiben und sich dann gleich noch mal mit einer persönlichen Erklärung melden. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das hätten Sie wohl gerne!) – Ich freue mich. Schauen wir uns jetzt einmal an, was vor wenigen Jahren geschehen ist; um es genau zu sagen: im Jahr 2021. Wir haben vorhin schon einige Zahlen gehört. Wenn wir uns den gesamten Strang anschauen, stellen wir fest, dass wir eine Entwicklung haben: 2012 wohnten rund 1.800 Schüler dem islamischen Religionsunterricht bei, 2019/2020 rund 1.600 und heute 29.000. Wir haben da also einen gewissen Anstieg. Das heißt, das Interesse scheint vor Ort vorhanden zu sein. Ich kann mich noch erinnern: Als wir in den vergangenen Jahren und in der vergangenen Legislatur hier im Hohen Hause Anhörungen hatten, haben entsprechende Verbände gesagt, wenn man die Infrastruktur noch weiter ausbauen würde, würde der Bedarf gedeckt werden, weil die Nachfrage riesig sei. Ich denke, Frau Müller-Rech weiß aus den vergangenen Anhörungen auch noch, dass das schlichtweg hier im Hause immer so behauptet wurde. Schauen wir uns aber mal an, was die Ministerin damals getan hat, in diesem Zwischenschritt hin zur ständigen Kommission, und wie sich die FDP damals bei einer ganz zentralen Frage verhalten hat, und zwar in der zentralen Frage der Einbindung der Organisation DİTİB. Ich kann mich noch daran erinnern: Auf dieses Problem angesprochen, begründete die damalige Schulministerin Frau Yvonne Gebauer ihre Fürsprache für DİTİB mit einer Satzungsänderung der Organisation. Das alles, diese Vertrauensseligkeit, sage ich jetzt mal, beruhte damals also auf dieser kleinen Satzungsänderung. Man kann sich natürlich die Frage stellen: War DİTİB vor knapp drei Jahren so harmlos, dass der FDP-Ministerin keine andere Wahl blieb, als zu sagen: „Wir arbeiten jetzt mit DİTİB zusammen“? Dazu möchte ich einige, wenige Beispiele anführen. Denn diese kleine Satzungsänderung ist, wenn man gegenüberstellt, wie schwerwiegend und gravierend die ganzen Skandale rund um DİTİB waren, eigentlich fast schon lächerlich. Man muss sich wirklich fragen, 11.09.2024 wie es damals überhaupt in den Reihen der FDP so weit kommen konnte, dass man Ja gesagt hat. In diesem Kontext will ich Sie, Frau Müller-Rech, einmal zitieren. Sie haben damals in der Auseinandersetzung mit Herrn Seifen, als er den entsprechenden Antrag hier eingereicht hat, an diesem Rednerpult gesagt: Der islamische Religionsunterricht ist ein Mittel zur Integration. – Ganz so hörte sich Ihre Rede gerade nicht mehr an. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Weil sich leider Dinge geändert haben!) Ich finde es ja gut, wenn man zu neuen Erkenntnissen kommt. Das ist schön. Fakt ist aber, dass schon 2016 der Innenminister Jäger in Bezug auf DİTİB reagiert hat, als die Skandale hochploppten. Da blieb der SPD schon keine andere Wahl, als zu reagieren. Später dann, 2021, als die FDP schön zu DİTİB hielt, kam ein Comic heraus, in dem der Märtyrertod verherrlicht wurde. Trotzdem meinte man in Reihen der SPD, zu DİTİB halten zu müssen – aber geschenkt. DİTİB war also ein stetiger Wegbegleiter. Dazu habe ich von hier vorne nicht sonderlich viel gehört. Es hätte mich gefreut, wenn man das in Gänze ausdiskutiert hätte. Aber machen wir mal weiter. Die FDP hat den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen weiter gefestigt, obwohl sie eigentlich genaue Erkenntnisse dazu hatte, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Wenn es darum geht, sich genau anzugucken, wie es in anderen Bundesländern aussieht, möchte ich gerne ausführen. Zum Beispiel hat 2020 die hessische Landesregierung die Zusammenarbeit mit DİTİB beendet. Das Kultusministerium begründete diese Entscheidung mit Zweifeln an der Unabhängigkeit. In Rheinland-Pfalz führte die Landesregierung die Gespräche mit DİTİB zunächst fort, doch im März 2021 gab es aufgrund einer bedenklichen Entscheidung von DİTİB einen Rückschlag, weshalb auch dort aufgrund von Skandalen eine weitere Evaluation anstand. In Baden-Württemberg wird der Islamunterricht seit dem Jahr 2019/2020 auf Grundlage eines Stiftungsmodells fortgeführt. Insbesondere DİTİB hatte der Landesregierung vorgeworfen, eine staatliche Einrichtung schaffen zu wollen, um Religionsunterricht erteilen zu können, und somit die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften auszuhebeln. In Bayern wird ohnehin seit Jahren ein staatlich organisierter Islamkundeunterricht ohne Beteiligung muslimischer Verbände angeboten. Festzuhalten bleibt also zunächst für die erste Runde der Aktuellen Stunde, dass die FDP ganz explizit – das ist ein Unterschied – zur Festigung des isla-Landtag mischen Religionsunterrichts beigetragen hat. Deswegen habe ich gerade die Ausführungen nicht so ganz verstanden. Man kann ja durchaus umdenken, weil es eine neue Lagebeurteilung gibt. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja, gibt es! Ge- nau!) Das ist richtig. Aber festzuhalten bleibt, dass die FDP bei der Festigung eine ganz, ganz zentrale Rolle gespielt hat. Ihre ehemalige Bildungsministerin hat da eine Vertrauensseligkeit an den Tag gelegt, die sie eigentlich als Wächterin und Schulministerin so nicht hätte an den Tag legen dürfen. Aber wir kommen ja gleich ohnehin noch zum zweiten Teil. Da möchte ich sehr gerne über die Rolle des Islams an sich ausführen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Ministerin Feller hat jetzt das Wort für die Landesregierung. – Bitte. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist wie kaum ein anderes Bundesland durch kulturelle und religiöse Vielfalt geprägt. Diese Vielfalt ist Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens als Gesellschaft. Damit dies auch so bleibt, ist es von großer Bedeutung, Schülerinnen und Schülern ein auf Offenheit, Toleranz und Respekt fußendes Weltbild zu vermitteln, ein Weltbild, das maßgeblich auch Religionsfreiheit beinhaltet. Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion, Sie säen mit Ihrem Antrag erhebliche Zweifel daran, dass die rund 20 % der Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen genauso Teil dieses offenen Weltbildes sein dürfen wie Schülerinnen und Schüler mit anderer Konfessionszugehörigkeit. (Angela Freimuth [FDP] Nein! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Nein, nein! Das ist wirklich nicht richtig, Frau Ministerin!) Anders ist die Forderung in Ihrem Antrag, den islamischen Religionsunterricht abzuschaffen, nur schwerlich zu deuten. Sie begründen Ihre Forderung letztlich mit dem Fall des Herrn Ü. Wollen Sie das wirklich? (Angela Freimuth [FDP]: Wollen Sie das wirk- lich so missverstehen?) Es wundert schon sehr, dass Sie heute einen solchen Antrag stellen. Denn der Betrug durch Herrn Ü. ist zu einer Zeit bekannt geworden, als Ihre Partei die Leitung des Ministeriums für Schule und Bildung innehatte. 11.09.2024 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Unter Ihrer Leitung ist aufgefallen, dass die Aktenführung von Herrn Ü. in einem desolaten Zustand war. Unter Ihrer Leitung ist kein sauberer Übergang vom Beirat hin zur Kommission Islamischer Religionsunterricht – eine Aufgabe von Herrn Ü. – organisiert worden. Unter Ihrer Leitung ist seitens der Bezirksregierung der Hinweis an die damals zuständige Abteilungsleitung erfolgt, dass möglicherweise eine gefälschte Idschaza vorliegt. Haben Sie daraufhin eine Prüfung der Idschazas veranlasst? Nein. Ebenfalls unter Ihrer Leitung hat die Bezirksregierung Düsseldorf entschieden, dass die Bezüge von Herrn Ü. nicht zurückgefordert werden. Wir wissen heute, dass zumindest dieser Bescheid dem damaligen Staatssekretär und dem damaligen zuständigen Abteilungsleiter, der heute im Ruhestand ist, zugesandt wurde. Welche Gespräche genau es dazu im Vorfeld gegeben hat, wissen wir nicht. Wir wissen jedoch, dass es Gespräche mit dem damaligen Staatssekretär, dem damaligen Abteilungsleiter und der Bezirksregierung zu dem Gesamtvorgang Ü. gegeben hat. Ob damals bei der Rückforderung der Bezüge Ermessen ausgeübt wurde, kann ich nicht sagen. Aus meiner Sicht hätte jedoch wenigstens eine Teilrückforderung, zum Beispiel auf die Beförderungswertigkeiten bezogen, in Erwägung gezogen werden können. Wir hingegen haben nach Bekanntwerden dieses Falls einer gefälschten religiösen Bevollmächtigung bei den Bezirksregierungen eine vollständige Überprüfung aller dokumentierten Idschazas von aktiv im islamischen Religionsunterricht eingesetzten Lehrkräften in Auftrag gegeben. Überprüft werden sollte dabei, ob es über den bekannten Fall hinaus weitere Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Der vorliegende Antrag moniert, dass diese Überprüfung erst infolge der Kleinen Anfrage 4215 der Fraktion der FDP stattgefunden habe. Das ist schlicht falsch. (Zuruf der Abgeordneten Franziska Müller- Rech [FDP]) Wir sind bereits vorher tätig geworden, genauer: unmittelbar nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens. Die dabei aufgefallenen Unregelmäßigkeiten in zwei weiteren Fällen fallen beide in die Zeit, bevor die Kommission im Schuljahr 2021/2022 ihre Arbeit aufgenommen hat. In der Arbeit der aktuell arbeitenden Kommission wiederum haben sich bei der derzeitigen Überprüfung keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten finden lassen. Landtag In einem zweiten Schritt prüfen wir nun alle Idschazas, also auch von den Lehrkräften, die keinen islamischen Religionsunterricht mehr erteilen. Damit das Verfahren zukünftig noch fälschungssicherer ist, haben wir mit der Kommission unter anderem vereinbart, dass stets mehrere Kommissionsmitglieder die Idschazas unterzeichnen. Zudem hat sich die Kommission bereiterklärt, über die ausgestellten Idschazas ein Register aufzustellen. Dies ist bislang nicht üblich gewesen, da eigentlich für alle Religionsunterrichte – egal, ob evangelisch, katholisch oder islamisch – die gleichen Verfahrensregeln gelten. Vor diesem Hintergrund ist das Misstrauen gegenüber der Arbeit der seit 2021 arbeitenden Kommission für den islamischen Religionsunterricht unangebracht. Die Kommission arbeitet mit dem Ministerium sehr vertrauensvoll zusammen. Ebenso unangebracht ist das Misstrauen gegenüber den vielen engagiert und verantwortungsvoll arbeitenden Lehrkräften im islamischen Religionsunterricht und gegenüber dem IRU als solchem. Der islamische Religionsunterricht ist einer der bedeutsamsten Meilensteine struktureller Gleichberechtigung unserer muslimischen Bürgerinnen und Bürger der letzten Jahrzehnte. Darüber hinaus ist er von großem Wert für unsere ganze Gesellschaft in Zeiten, in denen junge Menschen über soziale Medien mit radikalislamischem Gedankengut in Berührung kommen. Der islamische Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht ist eine Chance, dem etwas entgegenzusetzen, nämlich religiöse Bildung, die zu kritischem Denken anleitet und zu Pluralitätsfähigkeit erzieht und durch an deutschen Universitäten ausgebildete Lehrkräfte, die einen Eid auf die deutsche Verfassung geleistet haben, erfolgt. Ihn zu verbieten, wäre das denkbar falscheste Signal. Daher hat das Kabinett gestern dem Entwurf des 17. Schulrechtsänderungsgesetzes zugestimmt, in dem eine Verlängerung des IRU vorgesehen ist. Das war erforderlich, weil der IRU im Sommer nächsten Jahres ausläuft. Wir sollten daher die Ergebnisse der Evaluierung abwarten, die uns im Herbst nächsten Jahres wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den islamischen Religionsunterricht liefern wird. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Wieso verlän- gern Sie das jetzt nicht?) Erste Zwischenergebnisse werden schon im Herbst dieses Jahres vorliegen. Selbstverständlich werden diese Zwischenergebnisse auch im Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Sonst läuft uns die Zeit davon; das ist nun mal so. Bis dahin bitte ich alle 11.09.2024 Beteiligten um konstruktive Mitarbeit an der Evaluation. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Annika Fohn das Wort. Bitte sehr.

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Annika Fohn CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts ist eine überparteiliche, seit vielen Jahren kontinuierlich angegangene Aufgabe in Nordrhein-Westfalen.“ (Zuruf von Frank Müller [SPD]) „Der islamische Religionsunterricht in der Schule ist für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Signal für ihre Identität.“ Diese beiden Aussagen sind nicht von mir, auch wenn ihnen zustimmen würde. Sie sind von der Internetseite der Landesregierung. Es sind Zitate einer Schul- und Bildungsministerin. Da die Sätze etwas mehr als drei Jahre alt sind, stammen sie nicht von Dorothee Feller, sondern von der ehemaligen Schulund Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Sie stammen aus der Pressemitteilung, in der mitgeteilt wurde, dass die neue Kommission in Sachen „islamischer Religionsunterricht“ ihre Arbeit aufnimmt. Nun gab es leider einzelne Betrugsfälle. Man muss aus solchen Fällen lernen und sehr genau hinschauen. Sie reichen aber auch in die Zeit, in der das Ministerium noch in FDP-Hand war. So oder so wundert mich, dass die FDP nun das gesamte Projekt „islamischer Religionsunterricht“ abschaffen will. Zur Sache wurde bereits vieles gesagt, viele wichtige Punkte in den erfolgten Redebeiträgen genannt. Vieles wurde gesagt, was dafür spricht, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen fortzusetzen, auszubauen und weiterzuentwickeln. Dieser Unterricht bietet nämlich die Möglichkeit, über den Islam in deutscher Sprache zu lehren – und das unter staatlicher Schulaufsicht mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften und auf der Grundlage unserer demokratischen Werte und unseres Grundgesetzes. Er bietet die Möglichkeit, dass dies in einem geschützten Raum passiert, dass ein pluralistisches Bild des Islams gelehrt wird und die jungen Menschen ihre Religiosität frei entwickeln können. Er bietet außerdem die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler die eigene Religion reflektieren können, wie es auch bei anderen Religionen der Fall ist. Damit kann Integration in die Gesellschaft gefördert werden. Außerdem ist es eine Frage der Gleichberechtigung. Warum sollten muslimische Schülerinnen und Schü-Landtag ler nicht die Möglichkeit haben, mehr über ihre Religion zu lernen, Christen aber schon? Was wäre die Alternative, falls das Thema stattdessen in anderen Fächern unterrichtet würde und zu kurz käme? Setzen wir darauf, dass sich die Kinder bei TikTok oder bei YouTube die Informationen holen und diese unreflektiert als wahr begreifen? Hoffen wir darauf, dass der Algorithmus die richtigen Suchergebnisse hervorbringt? Ist es nicht unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kinder in der Schule ein Angebot erhalten, das ihnen hilft, die Religion zu verstehen? Ich glaube, niemand verschließt die Augen vor den mit dieser Thematik einhergehenden Herausforderungen. Die Einzelfälle gilt es, lückenlos aufzuklären. Man darf aber von so wenigen Einzelfällen nicht auf die Gesamtheit schließen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Statt in Populismus zu verfallen, sollten wir uns auf Fakten konzentrieren und den islamischen Religionsunterricht sachlich betrachten. Für uns ist klar: Das Thema muss weiterbearbeitet und weiterentwickelt werden. Natürlich ist es wichtig, dass wir die Lehrkräfte entsprechend ausbilden, vor allen Dingen die Qualität sicherstellen und mehr Nachwuchs zu diesem Studium bewegen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Ministerium dies im Blick hat und angeht. Das ist doch einer der Gründe, warum das Ganze wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Wir müssen nicht den islamischen Religionsunterricht abschaffen. Vielmehr müssen wir Extremismus jeder Art bekämpfen und weiter für eine aufgeklärte und freie Gesellschaft sowie für ein friedliches Miteinander arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun erneut die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Frau Ministerin, wenn Sie uns Freien Demokraten unterstellen, dass wir nicht zum friedlichen Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in NRW stünden, dann ist das eine absolute Frechheit, unbegründet und ein Tiefpunkt der parlamentarischen Debatte. (Beifall von der FDP) Das ist im Übrigen auch unter Ihrem Niveau. Wir sind an einer Sachdebatte interessiert, die wir mit harten Bandagen führen. Genau so möchte ich das 11.09.2024 hier fortsetzen. Ich fordere Sie dazu auf, diese Frechheiten zurückzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in Ihren Repliken bemerkt, dass niemand von Ihnen auch nur auf einen einzigen unserer Kritikpunkte eingegangen ist. Wir haben diese Kritikpunkte am islamischen Religionsunterricht vorgetragen und dargestellt, warum sich die Lage in den letzten Jahren verändert hat. Dass in unserer Regierungszeit auf das Kommissionsmodell umgestellt und der DİTİB noch eine Chance gegeben wurde, war damals richtig. Es gehört aber zur Politik, zu erkennen, wenn die eigenen Konzepte leider nicht aufgehen und man umsteuern muss. Konrad Adenauer hat dazu gegenüber dem Herrn Kollegen Wehner gesagt: Sehr geehrter Herr Wehner, nicht einmal Sie können mich davon abhalten, von Tag zu Tag klüger zu werden. Genau daran erinnere ich heute, und in diesem Kontext ist auch unser Antrag zu einer Aktuellen Stunde zu sehen. Ich bitte Sie, das genau so anzuerkennen und mit uns in die Sachdebatte einzusteigen. Ich möchte die Argumente wiederholen, warum die Zweifel entstanden sind. Zum einen haben wir die Studie angeführt. Herr Kollege Wolf, ich habe die Originalstudie gelesen und ihr diese Zahlen gestern entnommen, also aus dem englischen Original richtig zitiert. Diese Zahlen dürfen uns nicht kaltlassen. Frau Kollegin Zingsheim-Zobel, darauf zu vertrauen, dass diese Zahlen nur für den Anfang des Bachelorstudiums gälten und weniger Extremisten in den Master einstiegen, reicht mir nicht. Das darf uns nicht ausreichen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Lena Zings- heim-Zobel [GRÜNE]) – Frau Kollegin, ich möchte, dass kein einziger Extremist in unseren Klassenzimmern vor unseren Schülerinnen und Schülern steht. (Beifall von der FDP) Das ist ein Armutsbekenntnis! Wir können nicht sagen, dass wir gerne weniger Extremisten hätten. Wir brauchen gar keine. Deswegen: Arbeiten Sie doch daran mit, nehmen Sie unsere Kritikpunkte ernst und gehen Sie mal darauf ein. Zweitens hat niemand etwas dazu gesagt, dass Islamverbände starken Druck auf die Lehrkräfte und übrigens auch auf das Verfahren der Idschaza-Vergabe, also der Vergabe der Lehrerlaubnis, ausüben. Teilweise wird darum gezittert, dass diese Lehrerlaubnis überhaupt erteilt wird, wenn man eine liberalere Auffassung des Islams vertritt; dazu wurde hier auch nichts gesagt. Landtag Es wurde nichts dazu gesagt, warum Schulleitungen skeptisch sind, den IRU anzubieten. Darauf ist niemand eingegangen. Das Schlimmste: Warum ist niemand von Ihnen darauf eingegangen, dass erzkonservative und teils extremistische Ansichten vertretende Eltern den Unterricht abwählen können, dass wir den diese furchtbaren Prägungen erhaltenden Kindern nicht mal eine andere Seite der Medaille zeigen und dass wir sie nicht von einem liberalen Islam überzeugen können? Auch dazu hat niemand von Ihnen etwas gesagt. (Beifall von der FDP) Ebenfalls hat niemand von Ihnen und vor allem auch nicht die Landesregierung etwas dazu gesagt, warum jetzt plötzlich bis 2031 verlängert wird und welche Reformen Sie planen. Es muss doch irgendeine Entscheidungsgrundlage gegeben haben, warum Sie im Rahmen dieses Schulrechtsänderungsentwurfs gesagt haben: Wir verlängern jetzt mal eben um sieben Jahre. – Entweder liegen auch Ihnen diese Informationen nicht vor, oder Sie haben mal wieder darauf verzichtet, sie dem Parlament vorzulegen. Jedenfalls geht es nicht, dass unsere Fragen immer noch nicht beantwortet wurden: Was haben Sie mit dem islamischen Religionsunterricht vor? Was soll die Reform sein? Oder lassen Sie es einfach weiterlaufen? Letzteres wäre auf jeden Fall ein fatales Signal für unser Land. (Beifall von der FDP) Ich möchte nun auch noch etwas zu unserer Landesverfassung sagen. Herr Kollege Wolf, ich mag es immer sehr gerne, wenn Sie über unsere verfassungsrechtlichen Themen sprechen. (Heiterkeit von Oliver Krauß [CDU] und Sven Wolf [SPD]) Es ist immer etwas dabei, das man als Nicht-Juristin mitnimmt. Ich möchte auf einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen dem katholischen, evangelischen, jüdischen und dem islamischen Religionsunterricht hinweisen. Das Recht auf den Religionsunterricht besteht für anerkannte Religionsgemeinschaften. Ich weiß, dass es diese Debatte rund um die Anerkennung des Islams als anerkannte Religionsgemeinschaft seit Jahren gibt. Wir müssen aber festhalten, dass er im Rahmen unserer Landesverfassung und im Rahmen des Grundgesetzes nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt ist und sich deswegen daraus auch kein juristisches Recht auf den islamischen Religionsunterricht ableitet. Übrigens: Auch zu diesem Kommissionsmodell gibt es einzelne Stimmen … 11.09.2024 (Sven Wolf [SPD]: Dirk, Werner, erklärt es noch mal in der Fraktion! – Marcel Hafke [FDP]: Ich glaube, das musst du erklären! – Sven Wolf [SPD]: Da widerspreche ich!) – Ich habe mit dem Kollegen Dirk Wedel eben darüber gesprochen, Herr Kollege. (Heiterkeit) Einige Stimmen sagen sogar, dass dieses Kommissionsmodell dafür nicht ausreichend war. Kollege Braun, das ist der Unterschied, warum wir nicht direkt gefordert haben, sämtlichen Religionsunterricht abzuschaffen. Im Übrigen eint uns: Auch ich hatte katholische Religion als viertes Abiturfach. Mir wurde ebenfalls keine Karriere als Priester angeboten, aber wohl aus anderen Gründen. Das ist eben der Unterschied, warum wir keinen Generalschlag fordern: weil eine Änderung der Landesverfassung weder aussichtsreich noch geboten scheint. Die Probleme des islamischen Religionsunterrichts haben wir hier dezidiert fachlich dargelegt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Frau Kollegin Müller-Rech, Sie haben gerade gefragt, warum wir uns nicht auf das Thema einlassen, dass sich muslimische Eltern und Kinder vom Religionsunterricht abmelden. Die Antwort ist relativ einfach: Weil es rechtlich so ist. – Genauso hätte ich den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht in der Schule ablehnen können. Deswegen kann man auch nichts dazu sagen. (Marcel Hafke [FDP]: Wer ist denn der Gesetz- geber?) – Na ja, gut. Ich wollte nur kurz … Ich glaube, das wird jetzt eine komische Debatte, wenn wir sie führen. Ob wir es jetzt einschränken wollen, das Religionsrecht frei auszuüben, wollen wir woanders diskutieren. Ich bleibe bei meiner Rede. Das ist vielleicht besser. (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) Der konfessionelle Religionsunterricht an unseren Schulen – sei er katholisch, evangelisch, jüdisch, alevitisch oder islamisch – ist ein Fundament der Landtag Verständigung in unserer vielfältigen Gesellschaft und im Grundgesetz in Art. 7 Abs. 3 verankert. Die FDP fordert in ihrem Antrag nun die Abschaffung des islamischen Religionsunterrichts. Ich möchte Ihnen erläutern, warum ich diese Forderung als populistisch empfinde. Die Forderung nach einer Abschaffung dieses Unterrichtsangebots verkennt nicht nur die Realität an unseren Schulen, sondern auch die Bedeutung des Religionsunterrichts für die Weiterbildung und das friedliche Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft. Der Islam gehört zu Nordrhein-Westfalen. Über 470.000 Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen sind muslimischen Glaubens. Ihre religiöse Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrags an unseren öffentlichen Schulen. Die Lehrerinnen und Lehrer des islamischen Religionsunterrichts sind wichtige Ansprechpersonen der Jugendlichen für Fragen zu ihrem Glauben und damit auch ein Bestandteil der Prävention gegen Radikalisierung. So bringen Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern nahe, wie man radikale Thesen im Netz erkennt und sich mit diesen kritisch auseinandersetzen kann. Wer könnte besser feststellen, dass sich ein junger Mensch gerade in einer Auseinandersetzung mit seinem Glauben und der Welt befindet, als diejenigen, die mit den Jugendlichen über ihren Glauben sprechen und auch mitdiskutieren können? Die Lehrkräfte benötigen deshalb unsere volle Unterstützung und nicht unser Misstrauen. Natürlich kann die antragstellende Fraktion jetzt einwenden, dass der Geschichts- und Politikunterricht die AfD auch nicht verhindert hat. Aber wir werden uns sicher darauf einigen, dass das Wissen über die deutsche Vergangenheit die große Mehrheit der jungen Menschen vor Ideologien mit rechtsextremen Tendenzen bewahrt. Der islamische Religionsunterricht an Schulen in NRW steht für Gerechtigkeit, Chancengleichheit und den Dialog über Religionen und Weltanschauungen. Durch ihn ermöglichen wir unseren muslimischen Schülerinnen und Schülern, ihre Religion im schulischen Kontext kennenzulernen und Praktiken zu reflektieren. Ein wichtiger Punkt ist, dass der islamische Religionsunterricht immer dem staatlichen Lehrplan folgt und von an deutschen Universitäten ausgebildeten Islamwissenschaftlern unterrichtet wird, die dazu pädagogisch qualifiziert sind. Die Entwicklung einer eigenen Wertehaltung, die Auseinandersetzung mit religiösen Themen und der Aufbau von Brücken des Respekts und des Verständnisses im Miteinander mit verschiedenen 11.09.2024 Glaubensgemeinschaften sind unverzichtbare Bestandteile einer umfassenden Bildung. Bisher gab es immer einen klaren Konsens der demokratischen Fraktionen über den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen. Nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2017 hat sich auch die ehemalige Schulministerin 2018 klar und ausdrücklich für den Erhalt und Ausbau des islamischen Religionsunterrichts ausgesprochen. Ebenso sprechen und sprachen sich die christlichen Kirchen damals wie heute für den Erhalt des islamischen Religionsunterrichts in NRW aus. Der Religionsunterricht trägt zur Identitätsfindung unserer Schülerinnen und Schüler bei und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem wertschätzenden Zusammenleben und zum interkulturellen Dialog. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In dem Unterricht lernen sie auch, dass es neben der eigenen Meinung noch weitere Meinungen gibt. Die Vorfälle, auf die sich die FDP bezieht, werden gerade umfassend aufgeklärt. Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die bestehenden Prozesse zu überprüfen. Es wurden schon Straf- und Disziplinarverfahren eingeleitet, wo es notwendig war. Der Fehler Einzelner darf nicht dazu führen, dass wir ein ganzes Bildungsangebot, das für die kulturelle Vielfalt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land so wichtig ist, infrage stellen. Auch in einer liberalen Gesellschaft verbietet es sich, Lehre zu einzelnen Religionen und Weltanschauungen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Statt den islamischen Religionsunterricht abzuschaffen, müssen wir uns für eine Politik einsetzen, die auf Verständigung, Vernunft und Vielfalt basiert. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Feller hat gerade noch mal unterstrichen, wofür diese Landesregierung steht: Man möchte den islamistischen Religionsunterricht als Vorzeigeprojekt darstellen. Ich denke, um diese Idee tatsächlich aufrechterhalten zu können, blendet man die Erhebungen und die Erkenntnisse, mit denen man tagtäglich konfrontiert wird, gerne aus. Man geht sogar weiter: Man will die Eindämmung einer segregierenden islamischen Landtag Theologie, die desintegrative Wirkung auf das säkulare Gemeinwesen entfalte, erzielen. So weit, so gut. Das ist durchaus ein Grundverständnis, das man mitgehen kann. Man kann auch sagen – da sind wir als Fraktion offen und sagen das ebenfalls ganz klar –: Wir haben einen bestimmten Grundbedarf in der Gesellschaft. – Das beobachten wir alle. Das heißt, da ist etwas, worauf die Politik und der Staat reagieren müssen; darauf komme ich gleich noch mal zurück. Der Umgang damit ist allerdings wichtig, und darüber müssen wir politisch sprechen. Frau Feller, Sie sagten gerade, der islamische Religionsunterricht sei nach wie vor eine Chance und ein Zeichen von Pluralität. Uns ereilen allerdings Erkenntnisse, dass sämtlichen Erhebungen zufolge bis zu 25 % der jeweils Befragten die Scharia befürworten. Das hat sehr wenig mit Pluralität und Chancen zu tun. Vielmehr muss man sich selbst fragen, wie weit man da politisch mitgehen kann. Beim islamischen Religionsunterricht muss man offen darüber sprechen, wer Zugriff auf die Infrastruktur hat. Ich habe gerade über die DİTİB gesprochen, und hier geht es nach wie vor um das Zugriffsrecht, das auch Sie als Nachfolge-Landesregierung noch nicht geregelt haben. Keiner der hier Anwesenden kann wirklich sagen, was im islamischen Religionsunterricht unterrichtet wird, und keiner von Ihnen kann hier wirklich authentisch belegen, dass wir die Strukturen der DİTİB durchblicken. Das ist ein wesentlicher Bestandteil, weil wir im Kontext der daraus resultierenden Ereignisse, also vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts, genau wissen, wie Erdoğan seine eigenen Leute scharfmacht. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf den islamischen Religionsunterricht auch in Nordrhein-Westfalen; das kann noch niemand hier ernsthaft ausblenden. Fakt ist aber – ich sagte gerade, dass wir da mitgehen –, dass die religiöse Erziehung in ein Hellfeld gebracht werden muss. Das ist mitunter die wichtigste staatliche Aufgabe und durchaus eine große Herausforderung. Wir müssen an dieser Infrastruktur arbeiten. Wer aber ernsthaftes Interesse an der Entfaltung einer religiösen Erziehung der Moslems in Deutschland hat, die für die Teilnehmer und für den deutschen Staat gewinnbringend sein soll, muss sich endlich von falschen Prämissen zum Islam verabschieden. Das bleibt die wichtigste Aufgabe. Insbesondere die DİTİB hat bei der Errichtung ihrer Infrastruktur bislang maßgeblich davon profitiert, dass die politischen Entscheidungsträger diese Zusammenhänge – die Prämissen zum Islam – nicht kennen, sondern dazu neigen, den Islam mit dem in Deutschland tradierten Religionsbegriff zu fassen, 11.09.2024 wonach Religionsgemeinschaften a priori säkularisiert und politisch machtlos sind. Das ist wesentlich. Aus diesem Grund glauben Sie, also die politischen Entscheidungsträger, die konservativen Islamverbände könnten einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der sozialen Kohäsion sowie zur Integration leisten. Dabei übersehen Sie jedoch, dass der Islam eben nicht nur eine Religion ist, die ihren Anhängern ein Sinnangebot macht, sondern dass die islamischen autoritativen Texte konkrete Maßgaben für die Gestaltung von Gesellschaft, Politik und Staatswesen beinhalten. Die daraus abgeleiteten Imperative sind bis heute vielfach und eindrücklich von islamischen Autoritäten formuliert worden. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, einen der womöglich einflussreichsten sunnitischen Gelehrten zu nennen, dessen Werk den heutigen islamischen Diskurs maßgeblich geprägt hat. Es handelt sich um Maududi. Ich hoffe, ich spreche den Namen richtig aus – wahrscheinlich nicht; vielleicht wissen andere besser als ich, wie man ihn ausspricht. Eine seiner bekanntesten Aussagen lautet: Der Islam ist keine normale Religion wie die anderen Religionen der Welt. Der Islam ist ein revolutionärer Glaube, der antritt, jede von Menschen geschaffene Staatsform zu zerstören. Wenn wir uns die Befragung explizit auf das Thema „Scharia“ bezogen anschauen, dann ist das absolut deckungsgleich und auch die größte Gefahr, die wir nicht einfach ausblenden dürfen. Welche Auswirkungen die Umsetzung dieses Islamverständnisses im 21. Jahrhundert hat, kann man überall dort beobachten, wo islamische Kräfte die Politik eines Staates in nennenswerter Weise beeinflussen oder gar bestimmen. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Vor diesem Hintergrund sagen wir ganz klar: Es ist richtig, dass der Staat ein Eigeninteresse daran hat, am islamischen Religionsunterricht mitzuwirken. Der Staat darf aber unter Berücksichtigung dieser Prämisse und unter Berücksichtigung der drohenden Gefahren, die Ihnen, Frau Ministerin, doch mehr als zur Genüge vorliegen – die Umfragen erreichen Sie doch sicherlich vor uns Abgeordneten –, gerade diese Gefahr nicht außer Acht lassen. Ich wiederhole es: Wenn 25 % der Befragten die Scharia offen befürworten – darunter sind teilweise Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind –, dann muss man sich doch fragen, was das nachhaltig für unsere Gesellschaft bedeutet. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Sven Wolf das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Sven Wolf SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, dass man nach einem solchen Wortbeitrag darstellt, wie unsere demokratische Auffassung in der Bundesrepublik in der Verfassung festgelegt ist, damit das hier nicht so stehen bleibt. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ich habe eben sehr ausführlich dargestellt, was Religionsfreiheit bedeutet – das ignorieren Sie. Sie stellen den Islam weiterhin als einen politischen Islam dar. Das verkennt unter anderem, dass es nicht den Islam gibt, so wie es auch nicht den Katholizismus oder den Protestantismus gibt. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Oh man! – Dr. Ralf Nolten [CDU]: Genau so!) Es ist nicht einheitlich, sondern es gibt sehr viele Unterschiede. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Ich nenne ein Beispiel, worüber ich gerade noch mit Frau Engin gesprochen habe, nämlich die Trennung von Staat und Kirche. Die türkische Republik ist seinerzeit unter Atatürk als ein laizistischer Staat gegründet worden. Auch das ist der Islam. (Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Den gibt es aber nicht mehr!) – Ja, ignorieren sie es; Sie wollen mir überhaupt nicht zuhören. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch!) Es wird immer wieder deutlich: Sie tun so, als wollten Sie diesen Religionsunterricht irgendwie, aber eigentlich doch nicht so richtig. Vielmehr wollen Sie einen Kulturkampf gegen bestimmte Menschen in unserem Land führen. Sie wollen Hass säen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und Franziska Müller-Rech [FDP]) Das wird in jedem Redebeitrag deutlich. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Es ist selbstverständlich, dass Sie in sehr vielen Berichten von Verfassungsschutzämtern in der Bundesrepublik als Verfassungsfeinde dargestellt werden, (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) und wer noch irgendeines Beweises bedurfte, der muss sich nur solche Redebeiträge wie den von Ihnen anhören. (Beifall von der SPD, Dr. Ralf Nolten [CDU] und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Im Gegensatz dazu verlangen wir Verfassungstreue von allen, die an unseren Schulen mit Schülerinnen 11.09.2024 und Schülern arbeiten. Leider können wir die Verfassungstreue von Abgeordneten nicht einfordern. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Kirsten Stich [SPD]: Jawohl!)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der Grünen hat erneut die Kollegin Zingsheim-Zobel das Wort. Bitte sehr.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich bin meinem Kollegen für seine Ausführungen ausdrücklich dankbar. Ich möchte an die Sachdebatte von eben anschließen und eine Frage von Frau Müller-Rech beantworten. Sie fragen zu Recht, wie wir damit umgehen, dass Pluralität innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu Extremismus wird. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau!) Dem stellen wir uns miteinander sehr ernsthaft und sehr ehrlich, und das sollten wir auch weiterhin tun. Deswegen werden wir uns die Evaluation – sie ist noch nicht abgeschlossen – genau anschauen. Es ist lohnenswert, wenn wir alle als demokratische Kräfte zusammenstehen, „ja“ zu Pluralität innerhalb unserer Einwanderungsgesellschaft und innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sagen und uns dann anschauen, wie der IRU weiterentwickelt werden muss und welche Anpassungen notwendig sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Zinsheim-Zobel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aktuelle Stunde. Ich rufe auf: 3 Für mehr Verlässlichkeit an unseren Schulen. Dem strukturellen Unterrichtsausfall mit mehr Lehrkräften endlich ein Ende setzen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10500 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Engin das Wort.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wissen Sie, wie hoch der tatsächliche Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen Landtag ist? Sie könnten jetzt versuchen, die Zahlen der Unterrichtsausfälle der Statistik der Landesregierung zu entnehmen; zumindest hatte das Frau Feller in einem WDR-Interview groß angekündigt. Diese Statistik wird Ihnen aber trotz der Ankündigung der Ministerin nicht weiterhelfen, weil Sie in dieser Statistik weder die langzeiterkrankten Lehrkräfte noch die Lehrkräfte in Elternzeit finden. Es fehlen auch die Unterrichtsstunden, die die Schulen wegen fehlender Lehrkräfte von vorneherein streichen müssen. Erlauben Sie mir, Ihnen ein Beispiel zu nennen. Den Gesamtschulen in Gelsenkirchen oder im Bergischen Städtedreieck fehlen insgesamt 300 Schulstunden. Das bedeutet, dass sie fast in jeder Jahrgangsstufe kürzen müssen. In der Jahrgangsstufe sechs gibt es keinen Sportunterricht. In der Jahrgangsstufe sieben gibt es eine Stunde weniger Mathe pro Klasse. In der Jahrgangsstufe acht gibt es keinen Informatikunterricht und in der Jahrgangsstufe zehn keinen Kunstunterricht mehr. Ein Schuljahr, in dem der Unterricht wie vorgesehen stattfindet, ist in Nordrhein-Westfalen ein Wunschtraum. Das Chaos beginnt schon bei der Planung des neuen Schuljahres. Obwohl der strukturelle Unterrichtsausfall in dieser Statistik nicht erfasst wird, ist die Zahl der veröffentlichten Ausfälle schon jetzt eine Katastrophe. Im ersten Halbjahr des Schuljahres 23/24 fand nur jede fünfte Unterrichtsstunde wie geplant statt. Eigentlich ist die Zahl aber noch schlimmer, als es die offiziellen Zahlen vermuten lassen. Das ist die Realität in Nordrhein-Westfalen. Fragen wir doch einmal die Eltern. Eine repräsentative Elternumfrage zeigt uns, dass mehr als die Hälfte der Eltern von regelmäßigen Unterrichtsausfällen berichtet. Fast ein Viertel der Eltern gibt an, dass der Unterricht an den Schulen ihrer Kinder mehrmals pro Woche komplett ausfalle. Besonders betroffen sind die Hauptfächer. Die Hauptfächer sind die Fächer, die unsere Kinder auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten sollen. Diese Fächer fallen einfach weg, und was macht die Landesregierung? Die Landesregierung schweigt, vertuscht und hofft, dass keiner hinsieht. Wir müssen heute schon wieder festhalten, dass CDU und Grüne diese katastrophale Situation an unseren Schulen nicht in den Griff bekommen, geschweige denn, sie ernst nehmen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen fragen sich, wie lange Sie noch zuschauen wollen, bevor Sie etwas tun, das wirkt. Wie viele Kinder müssen noch darunter leiden, dass Unterricht ausfällt, weil es an Lehrkräften mangelt? Wie viele Familien müssen noch improvisieren, weil sie nicht wissen, ob ihre Kinder in der Schule Unterricht bekommen oder nicht? 11.09.2024 Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich vor, was in diesem Haus los wäre, wenn nur jede fünfte Plenardebatte ordnungsgemäß durchgeführt oder jede vierte Ausschusssitzung einfach abgesagt würde. Es würde sofort ein Aufstand beginnen. Bei der Bildung unserer Kinder lassen Sie Unterrichtsausfälle aber einfach geschehen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Statt endlich konsequent zu handeln, hören wir immer die gleichen leeren Phrasen: Man arbeite an Lösungen. Es gebe Fortschritte. Es werde besser. Ja, wo denn, bitte? Die Zahlen zeigen uns etwas ganz anderes. Wir haben 6.000 unbesetzte Lehrerstellen. Gleichzeitig kündigen immer mehr Lehrkräfte, weil sie die schlechten Arbeitsbedingungen nicht mehr ertragen. Im letzten Jahr haben fast 1.000 Lehrkräfte ihren Dienst quittiert. Frau Ministerin Feller, Sie sagen aber einfach nur, dass diese Zahl nicht auffällig sei. Das ist sehr schade, weil diese Situation verheerende Folgen für unsere Kinder und deren Zukunft hat. Unsere Kinder – hier rede ich besonders von denjenigen, die es ohnehin schon schwer haben – verlieren ihre Chance auf eine gute Bildung; Hauptfächer wie Mathe und Deutsch fallen besonders in sozial schwächeren Gegenden aus. Die Landesregierung lässt die Kinder im Stich. Das ist die Wahrheit, und das werden wir als SPD-Fraktion nicht länger hinnehmen. (Beifall von der SPD) Wir haben klare Forderungen, um das Problem des Unterrichtsausfalls systematisch anzugehen. Lieber Kollege, Sie haben gesagt, dass sei Bullshit. Es ist aber kein Bullshit, was ich hier erzähle, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) sondern es ist die Realität. Wie in der letzten Legislaturperiode möchten wir Ihnen auch in dieser Legislaturperiode Lösungsvorschläge anbieten. Vielleicht hören Sie einmal zu und setzen diese Lösungsvorschläge endlich um. (Beifall von der SPD – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Wir müssen die tatsächlichen Zahlen der Ausfälle an den Schulen ermitteln. Die Gründe dafür sind natürlich unterschiedlich. Bei einer Klasse gibt es nun einmal einen Personalmangel. Da muss man anders herangehen und helfen. Demgegenüber haben wir an anderen Schulen genug Personal, aber die Zahl der langzeiterkrankten Lehrkräfte ist zu hoch. Wir müssen schauen, warum diese Lehrkräfte einen Burn-out haben. Warum sind diese Lehrkräfte längerfristig erkrankt? Da fängt man auch an, zu überlegen, was hier falsch läuft. Landtag Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele. Die Lehrkräfte haben mehr Verantwortung. Immer wieder bekommen sie neue Aufgaben, aber es wird nichts weggenommen. Außerdem muss der Lehrplan reformiert werden. Das ist eine Sache. Wir müssen deshalb überlegen, wie wir die Lehrkräfte halten können, die im System sind. Die andere Sache ist, wie wir es schaffen, mehr Menschen für den Beruf des Lehrers zu begeistern. Das fängt bereits damit an, zu überlegen, wie man es schafft, dass die Ausbildung und das Referendariat nicht zwei verschiedene Welten sind, sondern eins sind, sodass man nach dem Referendariat das Gefühl hat, dass einem das Studium etwas gebracht hat. Wir haben Ihnen verschiedene Vorschläge dargelegt, wie man das Potenzial des an den Schulen vorhandenen Personals, das nicht unbedingt den normalen Werdegang als Lehrkraft hat, nutzen kann. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Seiteneinsteiger, HSU-Lehrkräfte oder ausländische Lehrkräfte, die einen wichtigen Beitrag leisten können. Das sehen Sie aber gar nicht. Seit Jahren appellieren wir, dass Lehrkräfte etabliert werden. In anderen Bundesländern ist das gang und gäbe, aber bei uns ist das leider noch ein ungenutztes Potenzial. Es ist auch kein Geheimnis, dass sich viele Lehrkräfte überlastet und nicht ausreichend wertgeschätzt fühlen. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung sind die beste Werbung für den Beruf und nicht irgendeine Werbekampagne. Wir müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um Lehrkräfte im System zu halten. Was macht aber die Landesregierung immer wieder? Das hatten wir auch in der Schulausschusssitzung letzte Woche: Sie lassen den Lehrkräftemangel immer weiter eskalieren. Sie sehen nicht, dass in Fächern wie Musik, Kunst und MINT in Zukunft Tausende Lehrkräfte fehlen werden. Sie ignorieren einfach, dass wir dort einen Mangel haben. Das ist nichts anderes als ein direkter Angriff auf die Zukunft unseres Bildungssystems und die Zukunft unserer Kinder. (Beifall von der SPD) Jede ausgefallene Unterrichtsstunde ist eine zu viel. Es darf nicht sein, dass wir im Jahr 2024 immer noch darüber reden, dass Unterricht ausfällt, als wäre es die neue Normalität. Das darf nicht längerfristig zur Realität werden. Ich mache es jetzt kurz: Wir brauchen Wertschätzung. Wir müssen unbedingt die tatsächlichen Zahlen des Unterrichtsausfalls erheben. Es wird am Anfang wehtun, Frau Feller, das haben wir Ihnen auch immer wieder gesagt. Dann werden Sie nicht sagen, 11.09.2024 dass wir 6.000 Lehrkräfte brauchen, sondern Sie werden von mindestens 10.000 fehlenden Lehrkräften sprechen. Nur so können wir aber gemeinsam aus der Bildungskatastrophe kommen. Unsere Kinder haben was Besseres verdient. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Engin. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Braun.

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Florian Braun CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Verlässlichkeit an unseren Schulen und dem strukturellen Unterrichtsausfall endlich ein Ende zu setzen, fordert die SPD-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag. Das ist selbstverständlich ein Ziel, das auch die CDU und die regierungsragende Koalition verfolgen. Dafür haben wir bereits einiges auf den Weg gebracht. Gerne will ich auf einige Punkte Ihres Antrags eingehen. Dazu zitiere ich eingangs aus dem Antrag der SPD; das kann ich Ihnen leider nicht ersparen: Im ersten Halbjahr 2023/24 fand nur jede fünfte Unterrichtsstunde statt. – So steht es in Ihrem Antrag. Ich wiederhole: nur jede fünfte Stunde. Wissen Sie, was das heißen würde? Dass nur 20 % des Unterrichts stattgefunden haben. Das glaubt hier wohl keiner. Das ist eine verdrehte Aussage, die die Statistik in keiner Weise erlaubt. (Dilek Engin [SPD]: Das haben wir auch nicht gesagt!) Ich will auch nicht so weit gehen, Ihnen Absicht zu unterstellen, aber das Gegenteil ist der Fall: Laut Statistik, auf die Sie sich beziehen, haben vier Fünftel der Unterrichtsstunden regulär stattgefunden. Hinzu kommen Schulausflüge, außerordentlicher Unterricht und Vertretungsunterricht. (Dilek Engin [SPD]: Herr Kollege, lesen Sie den Antrag richtig!) – Liebe Kollegin, ich glaube, ich darf nun aussprechen; ansonsten können Sie sich gerne melden. – Ersatzlos ausgefallen sind also weniger als 5 % des Unterrichts. Auch diese 5 % missfallen mir und geben uns Anlass für weitere Überlegungen und Diskussionen, aber machen Sie doch aus 5 % keine 80 %.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche, aber Sie haben ja geradezu dazu aufgerufen. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Kollegen Dr. Maelzer. Würden Sie die zulassen?

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Florian Braun CDU

Sehr gerne. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Lieber Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass es darum geht, dass jede fünfte Unterrichtsstunde nicht wie geplant stattfindet, aber die SPD-Fraktion nicht davon gesprochen hat, dass jede davon ersatzlos ausfallen würde?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Kollege. (Dilek Engin [SPD]: Das steht auch im Antrag!)

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Florian Braun CDU

Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für die Zwischenfrage. Ich darf noch einmal wiederholen: Wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, ist die Statistik schlicht falsch zitiert; nehmen Sie das zur Kenntnis. (Lachen von Dilek Engin [SPD]) Das kann man alles beheben, aber es ist nicht angebracht, an der Stelle so mit den Zahlen zu agieren; das macht die Lage auch nicht besser. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Herausforderung – ich glaube, an dem Punkt sind wir uns wieder einig – ist groß genug, auch wenn man die Statistik richtig liest. Die Herausforderung ist nicht neu, und sie ist Antrieb für all die Maßnahmen, die wir in dieser Legislaturperiode bereits auf den Weg gebracht haben. Die Kernherausforderung ist: Es herrscht Lehrkräftemangel bei gleichzeitig steigenden Schülerzahlen, den wir Stück für Stück bearbeiten. In den letzten anderthalb Jahren sind über 7.000 neue … (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Abge- ordnete der SPD unterhalten sich.) – Ich habe offenbar zu einer angeregten Debatte unter den Kollegen angehalten. Wir können später sicherlich noch im Rahmen von Basiskompetenzen aufklären, wie denn nun die Prozentrechnung am besten funktioniert. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Mach es nicht schlimmer!) Ich will auf eine andere Zahl hinaus: 7.000 neue Kräfte sind in den Schuldienst eingetreten. Das ist ein Erfolg, das ist gut und lässt sich auch nicht kleinreden. (Kirsten Stich [SPD]: Die unterrichten aber noch nicht alle!) Mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung hat die Landesregierung daher Ende 2022 ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das 11.09.2024 nun sukzessive wirken muss. Eine Maßnahme des Handlungskonzepts – auch darauf gehen Sie ein – war zum Beispiel der Ausbau von Studienplätzen. Sie sprechen das an, um sich noch im gleichen Absatz darüber zu wundern, dass die Zahl der ausgebildeten Lehrkräfte 2023 noch nicht gestiegen ist. Auch da darf Ihnen aber doch bewusst sein, dass dies von Dezember 2022 bis zum Schuljahr 2023/24 noch keine neuen Absolventen des Lehramtsstudiums hervorgebracht haben kann.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie abermals unterbreche, aber es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage, diesmal von der Kollegin Engin. Würden Sie die zulassen?

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Florian Braun CDU

Sehr gerne, Herr Präsident.

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Dilek Engin SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Braun, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade davon gesprochen, dass 7.000 Lehrkräfte mehr im Schuldienst sind. Wie viele von denen sind denn voll ausgebildet? Wie viele Unterrichtsstunden mehr gibt es durch diese 7.000 Lehrkräfte?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Kollege.

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Florian Braun CDU

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Zwischenfrage. Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, um korrekt zitiert zu werden, dass ich von Kräften im Schuldienst gesprochen habe. (Zurufe von der SPD: Ach!) Das sind natürlich Lehrkräfte, das sind Personen in Vollanstellung, in Teilzeit. Das ist doch völlig klar; das ist auch von niemandem in Abrede gestellt worden. Ihre Frage ist nicht allzu investigativ. Wir brauchen aber doch jede weitere Kraft in unserem System. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Das sind Men- schen! – Dilek Engin [SPD]: Das sind aber keine Lehrkräfte!) Ich bin sehr dankbar für all die Bemühungen von Alltagshelfern, von Schulpädagogen, von Sozialpädagogen, von all denen, die uns helfen. Das ist gut für das System, und ich bin dankbar für jeden, der neu hinzukommt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ebenso kritisieren Sie im Antrag die Möglichkeit der Abordnungen im Handlungskonzept. Ich habe allerdings verwundert zur Kenntnis genommen, Kollegin Engin, dass Sie im Schulausschuss selbst diese Möglichkeit noch begrüßt haben. Es ist doch klar, dass Abordnungen nicht Mittel Nummer eins sind, Landtag aber selbstverständlich gehört es mit in den Werkzeugkasten. Es gehört zu den Pflichten von Beamten, dort seinen Dienst zu verrichten, wo man besonders gebraucht wird. Sie sprechen die Problematik an, dass es Schulen mit schwierigen Standortbedingungen oder Sozialstrukturen schwerer haben, freie Stellen zu besetzen, und Lehrermangel sowie Chancengleichheit dort verschärft Thema sind. Erst vor der Sommerpause wurde das Startchancen-Programm auf den Weg gebracht. Wir haben uns ausführlich im Ausschuss darüber unterrichten lassen. Wir haben das eng begleitet. Es ist ein tolles Programm von Bund und Ländern, maßgeblich gerade aus Nordrhein-Westfalen heraus verhandelt, um Chancengleichheit zu stärken, um auch die Basiskompetenzen zu stärken und hier einen besonderen Fokus zu legen. Sie sprechen außerdem die Vorschläge aus der Kultusministerkonferenz an, wo natürlich auch Nordrhein-Westfalen maßgeblich mit verhandelt und diskutiert. So geht es unter anderem auch um die Frage der Einstellung von Ein-Fach-Lehrkräften. Ich finde, dass das eine interessante Option ist, gerade auch für Mangelfächer in MINT oder im musisch-künstlerischen Bereich. Aber klar ist doch, dass das ebenfalls keine einfache Lösung ist, sondern es auch da immer Hürden zu bedenken gibt, wenn es um die Einsatzmöglichkeiten, um Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung geht. Das alles sind keine leichten Fragen. Denen muss man sich ausführlich und in Ruhe widmen. Auf dem Weg sind wir. Deswegen freue ich mich an dieser Stelle über die weitere Debatte. Ich will für den Moment noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Im Antrag schreiben Sie in Bezug auf die Einstellung ausländischer Lehrkräfte: Herabsenkung des Sprachniveaus auf C2. Jetzt mögen Sie mich wieder spitzfindig finden, aber der europäische Sprachreferenzrahmen endet bei C2. Also kann da nichts herabgesenkt, sondern höchstens hochgesetzt werden. Da müssen Sie noch klarer werden, was eigentlich das Ziel Ihres Antrags ist. (Beifall von der CDU) Ich darf aber darauf hinweisen, dass im Rahmen des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung Frau Ministerin Feller bei der Anerkennung des Sprachniveaus bereits einen ganz wesentlichen Punkt auf den Weg gebracht hat. Seitdem müssen Lehrkräfte aus Drittstaaten zu Beginn der Einstellung nur C1 als Sprachniveau belegen. Ich begrüße das ausdrücklich. Ich hoffe, Sie tun das auch. Erst bei einer dauerhaften Übernahme ist weiterhin C2 notwendig. (Dilek Engin [SPD]: Aber wir haben nicht die Plätze dafür!) 11.09.2024 So wird Lehrkräften eben Zeit gegeben, um dieses Niveau zu erreichen. An den 19 Maßnahmen – ich wiederhole: 19 – des Handlungskonzepts mit dem Ausbau von fremdem Personal werden wir die Unterrichtsversorgung weiter stärken und den Schülerinnen und Schülern guten Unterricht ermöglichen. Wir werden über den heutigen Tag hinaus im Schulausschuss dazu sicherlich intensiv im Gespräch bleiben. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Braun. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Zingsheim-Zobel.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns ist daran gelegen, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Diese werden wir langfristig nur erreichen, wenn wir dafür den Personalmangel an unseren Schulen in den Griff bekommen. Sie müssen gleichzeitig aber auch deshalb keine Sorge haben, die schwarz-grüne Landesregierung blendete das Problem aus, weil wir durchaus auf dem Weg sind. Sie kennen die Auswirkungen offensichtlich auch, wie Ihrem Antrag zu entnehmen ist, in dem Sie Zahlen zitieren und die bereits angegangenen Lösungen kommentieren. Zu diesen Lösungen gehört das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung. Das Konzept ist nicht nur beliebt. Ich möchte mich gar nicht davor drücken, auch das zu benennen. Besonders das Verfahren der Abordnungen sorgt teilweise für Unmut. Wir greifen aber zu notwendigen Maßnahmen, um einer Notlage zu begegnen und dort für Entlastung zu sorgen, wo es am nötigsten ist. Vielleicht hätten Sie, liebe SPD, sich für andere Maßnahmen entschieden. Ich bin aber sicher, dass auch Sie zu dem Entschluss gekommen wären, dass es in der aktuellen Situation Entscheidungen gebraucht hätte, die nicht alle Personen maximal glücklich machen. So definieren sich wohl Kompromisse. Wir sind also in dem Befund, dass wir den Personalmangel im Bildungssystem beheben wollen, einig. Ich will mich heute nicht weiter mit Ihnen über die Beschreibung der Ausgangslage streiten oder mich in Gegenvorwürfe verstricken. Ich bin dem Kollegen Florian Braun ausdrücklich dankbar, dass er da schon vieles Richtiges geradegerückt hat. NRW hat auch im aktuellen ifo Bildungsbarometer erneut nicht so abgeschnitten, wie wir alle es uns wünschen würden. Erfreulich ist es immerhin, zu sehen, dass auch in Nordrhein-Westfalen umgesetzte Landtag Maßnahmen wie regelmäßiges Lesetrainings breite Zustimmen finden. Die andere Seite der Medaille ist, dass die Bevölkerung unsere eigenen Sorgen teilt. Rund 80 % der Befragten gibt an, dass sie erwarten, zukünftige Schüler*innen-Leistungen durch Lehrkräftemangel beeinflusst zu sehen. Deshalb finde ich es gut, dass wir über Ihren Antrag und über die damit verbundenen Vorschläge im Schulausschuss weiter diskutieren. Ich sehe dort auch Punkte, die ich sehr gern mit Ihnen besprechen und ausarbeiten möchte. Dazu gehören die Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die HSU-Lehrkräfte, die intensive Beschäftigung mit der Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung, das Nachdenken über die weitere und noch bessere Einbindung von Fachkräften im Sinne des Auf- und Ausbaus qualitativ hochwertiger multiprofessioneller Teams. Auch das Thema „Besoldung“ sollte nicht in Vergessenheit geraten. Ja, wir müssen noch mehr tun. Sie stellen die Frage: Wie viele Lehrkräfte müssen noch den Dienst quittieren, damit die Landesregierung endlich die Attraktivität stärkt? – Fragen wie diese verkennen, dass wir hier längst auf dem Weg sind und was für eine Kraftanstrengung entsprechende Anpassungen finanziell bedeuten. Die Einführung von A13 in der Primarstufe und in Sekundarstufe 1 fällt zu Unrecht in Ihren Darstellungen unter den Tisch. Sie wollen, dass die Attraktivität des Lehrkräfteberufs gestärkt wird. Dazu gehört auch, dass wir alle nicht durchgehend betonen, wie schrecklich angeblich alles ist. Lehrerin zu sein, ist trotz aller Widrigkeiten ein schöner Beruf. Das wissen Sie, Frau Engin, genau so wie ich. Lassen Sie uns das doch besser kommunizieren. Lassen Sie uns zum Beispiel anfangen, nicht nur zu problematisieren, welche Herausforderungen durch Quereinsteigende entstehen, sondern lassen Sie uns wertschätzen, wie großartig es eigentlich ist, dass so viele Menschen auf unseren Ruf reagieren, dass wir an den Schulen Personal brauchen und Schülerinnen und Schülern noch mehr Perspektiven bringen, Menschen, die sich ganz neu einarbeiten an einem Punkt in ihrem Leben, an dem Sie sich beruflich eigentlich schon gefunden hatten – und das in Zeiten, in denen der allgemeine Fachkräftemangel sicherlich nicht für eine Arbeitsmarktlage sorgt, die durch äußere Umstände zu solchem Umschwingen zwingt. Unsere schwarz-grüne Koalition hat diese Wertschätzung bereits im vergangenen Jahr durch unseren Antrag zur Fachkräfteoffensive zum Ausdruck gebracht, in dem wir unter anderem gefordert haben, Verbesserungen bei der Entfristung von Vertretungslehrkräften zu erwirken, die Anerkennung von 11.09.2024 ausländischen Abschlüssen zu beschleunigen und mehr Perspektiven für den Seiteneinstieg zu bieten. Und anstatt darüber zu lamentieren, dass das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung sich nicht als magisches Wundermittel entpuppt hat, das von heute auf morgen neue Lehrkräfte in die Klassenzimmer gezaubert hat, sollten wir den positiven Trend respektieren. Wenn wir unsere Energie nicht länger darauf verschwenden, die Lage an den Schulen, die ja in Teilen schwierig genug ist, aktiv schlechtzureden, dann ist das schon eine Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs. Alles Weitere machen wir dann im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Zingsheim-Zobel. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Kollegin Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lehrkräftemangel und der damit einhergehende Unterrichtsausfall sind in Nordrhein-Westfalen immer noch eine der größten Herausforderungen in unserem Bildungssystem. Deswegen haben wir schon sehr oft in diesem Hohen Haus über Verbesserungsmaßnahmen diskutiert. Aber es ist gut, das immer wieder zu tun, und gut, dass wir das heute noch einmal machen. Liebe Frau Kollegin Zingsheim-Zobel, lassen Sie mich eines aufgreifen. Wir wollen garantiert nicht den Beruf schlechtreden, aber wir wollen auch nicht die Probleme schönbeten. (Dilek Engin [SPD]: Ja!) Deswegen ist es wichtig, dass wir den Finger in die Wunde legen und zusammen um bessere Möglichkeiten ringen. Deswegen haben nicht nur die SPD, sondern auch wir als Freie Demokraten sehr viele Möglichkeiten, sehr viele Ideen vorgelegt, wie man es eben besser machen kann. Im Moment ist die Landesregierung dort noch viel zu langsam unterwegs. Statt eines Schneckentempos sollten wir jetzt das Rennrad von Herrn Dr. Heinisch rausholen, dann aber auch aufspringen und losfahren. Lassen Sie mich noch auf A13 eingehen. Das ist eine Maßnahme, die Sie zu Recht ins Schaufenster stellen, und die ich persönlich auch sehr begrüßt und unterstützt habe. Nur lassen Sie uns auch bitte einmal festhalten, dass A13 nicht dazu geführt hat, dass heute ein Lehrer mehr im System ist. Das wird sich erst langfristig, wenn überhaupt, auswirken. Trotz-Landtag dem war das ein wichtiger Schritt. Aber wir sprechen heute über Unterrichtsausfall und Lehrkräftemangel. Das ist deswegen so wichtig, weil es auch um die Chancengerechtigkeit unserer Schülerinnen und Schüler geht. Jede einzelne Unterrichtsstunde, die in Nordrhein-Westfalen ausfällt, ist eine zu viel, und jede, die ausfällt, trifft insbesondere die Schülerinnen und Schüler hart, die das nicht zu Hause auffangen können, in deren Elternhaus die Startchancen eben nicht so groß sind. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Deswegen sehen wir diesen Antrag der SPD als erneuten Weckruf, endlich aus den Puschen zu kommen. Es wurde zu Recht auf die hohe Zahl von Kündigungen und auch die geringe Zahl der neu ausgebildeten Lehrkräfte verwiesen. Dazu möchte ich auf eine Hiobsbotschaft vom heutigen Tage verweisen, dass nämlich die geplante Grundschullehrkräfteausbildung an der RWTH Aachen gescheitert ist, unter anderem, weil sich die Landesregierung dort einen sehr schlanken Fuß gemacht hat; das muss man dazusagen. Das haben auch die Antworten auf unsere Kleinen Anfragen ergeben. Das heißt, das Problem wird nicht kleiner. Es wird größer, und wir brauchen endlich ein beherztes Anpacken. (Beifall von der FDP und Dilek Engin [SPD]) Im Grunde ist der Antrag ein breites Sammelsurium von sehr, sehr vielen Forderungen, die nicht nur ihr gestellt habt, sondern die auch wir als Freie Demokraten gestellt haben. Ihr habt noch die aufgenommen, die euch gefallen haben. Das finden wir grundsätzlich gut. So stimmen wir zum Beispiel bei den Maßnahmen zur Personalgewinnung, bei der Notwendigkeit zur Transparenz bei Unterrichtsausfall und auch im Hinblick auf die Kündigungsgründe auf jeden Fall zu. Es braucht ein Gesamtkonzept, das auf Transparenz, auf Anreizen und modernen Arbeitsbedingungen fußt. Das alles sind keine neuen, augenöffnenden Informationen, die Sie hier bekommen, sondern es handelt sich um Forderungen, die wir schon zigmal diskutiert haben, die aber unseren Schulen wirklich nach vorne bringen würden. Statt mit uns an einem Strang zu ziehen, wird hier leider in Bausch und Bogen abgelehnt. Ich würde mir wirklich sehr, sehr wünschen, dass Sie einfach mal näher in die Prüfung einsteigen. Das richtet sich sowohl an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, aber eben auch an die Landesregierung. Wenn Ihnen nicht alles gefällt, dann greifen Sie sich gerne ein paar einzelne Aspekte heraus. Auch darüber freuen wir uns, und wir warten schon sehnsüchtig auf den Moment, in dem Sie endlich aus Ihrem Dornröschenschlaf aufwachen. (Beifall von der FDP) Es gibt eine Forderung, die wir Freien Demokraten nicht unterstützen können: Das ist die Forderung, 11.09.2024 das Alter für die Verbeamtung heraufzusetzen. Das müssten wir, wenn wir das täten, für alle Beschäftigten im Land tun. Das würden wir dann eben nicht nur für die Lehrer tun. Ich halte es auch nicht für den richtigen Weg, bei der Verbeamtung anzusetzen, weil wir gerade von jüngeren Lehrkräften, aber auch von Lehrkräften in anderem Alter immer wieder hören, dass sie sich mehr Flexibilität wünschen und sogar auf die Verbeamtung verzichten oder auch eine Verbeamtung aufgeben. Wir haben gesehen, dass unter den 930 Kündigungen sehr viele Beamtinnen und Beamte waren. Wir vermissen auch noch unsere anderen Vorschläge in dem Antrag wie zum Beispiel alternative Prüfungsformate, das Lehramtsstudium praxisorientierter und berufsintegriert aufzustellen, den Seiteneinstieg noch weiter zu öffnen und auch eine leistungsorientierte Entlohnung von Lehrkräften. Aber noch mal zum Positiven. Exemplarisch nenne ich drei Vorschläge, denen wie sehr, sehr gerne zustimmen: Erstens: die flexiblen Modelle zur Personalgewinnung. Wir fordern auch, dass man viel stärker über Ein-Fach-Lehrkräfte nachdenkt, dass man Verträge für Lehramtsstudierende schon während ihrer Ausbildung ermöglicht, damit man schneller und gezielter auf Personalengpässe, vor allem in den Mangelfächern wie MINT, Kunst und Musik reagieren kann. Zweitens wollen wir den Beruf durch Entlastung und vor allem bessere Arbeitsbedingungen verbessern. Das heißt, anstatt Lehrkräfte zwangsabzuordnen, sollten wir den Beruf attraktiver machen. Deswegen müssen wir vor allem die Lehrkräfte von bürokratischen und unterrichtsfremden Aufgaben entlasten. Es geht noch mal um den Einsatz von Schulverwaltungsassistenzen. Da hat die Landesregierung einfach Mittel gestrichen, statt sich darum zu kümmern, die Stellen zu besetzen. Wir haben immer wieder gefordert, dass das stattdessen erfolgt; denn die wären tatsächlich eine große Hilfe an den Schulen. Aber wir brauchen auch noch verstärkte Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung. Auch dort bleibt viel Potenzial bei Dingen, die an unseren Schulen helfen könnte, noch ungehoben. (Beifall von der FDP) Lassen Sie mich – drittens – noch zu einer ordentlichen statistischen Lage kommen. Wie Sie wissen, komme ich ursprünglich aus der freien Wirtschaft. Ich bin mir deswegen manchmal der Häme im Schulausschuss sicher. Eines möchte ich unbedingt noch anmerken, was in der freien Wirtschaft wirklich besser läuft: Jedes Unternehmen wird nach sogenannten KPI, also Key-Performance-Indicators, gesteuert. Das ist ein Teil der DNA jedes Betriebswirts. Das heißt, man kann früh erkennen, wenn etwas aus dem Ruder läuft, und dann auch früh gegensteuern. Das könnte sich die Landesregierung viel stärker auf die Landtag Fahnen schreiben; denn viele Antworten auf unsere Anfragen lauten: Wissen wir nicht, erheben wir nicht. – Das vermittelt leider den Eindruck: Wollen wir nicht, interessiert uns nicht. – Das wäre als Botschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unseren Schülerinnen und Schülern, fatal. Es ist kein Hexenwerk, genau das in unserer Praxis umzusetzen. Wir haben das in Hamburg gesehen. Hamburg macht das. Übrigens hat auch die Landesregierung etwas davon; denn die Hamburger Behörde hat uns erklärt, sie beantworte unsere nervigen Kleinen Anfragen innerhalb von zwei Tagen. Das wäre doch auch für Sie sicherlich ein Anreiz, sich etwas von Hamburg abzuschauen und entsprechende Statistiken einzuführen. (Beifall von der FDP und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Wir wollen Sie gerne weiter wecken, damit Dornröschen aus ihrem Schlaf aufwacht und sich tatsächlich etwas tut. Ich freue mich auch auf die weitere Debatte im Ausschuss. Bei den vielen Punkten wird das sehr spannend und hoffentlich auch ergiebig. Ich möchte noch einmal appellieren, wenigstens ein paar davon zu übernehmen. Davon bricht Ihnen kein Zacken aus der Krone. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Dr. Dennis Maelzer [SPD])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift wieder einmal zu Recht das Problem des Lehrermangels in Verbindung mit dem hohen Unterrichtsausfall auf. Er reiht sich ein in zahlreiche Anträge, Anfragen, Anhörungen und Plenardebatten zu diesem Thema. Gleichzeitig verarbeitet die antragstellende SPD viele Forderungen, die sie schon in Einzelanträgen gestellt hat, erneut in Form eines Großantrages. Das gibt Raum für eine grundsätzliche Aussprache und eine Halbzeitbilanz der schwarz-grünen Landesregierung. Die aktuelle Landesregierung hangelt sich von einer Negativmeldung zur nächsten. Die Bilanz ist schlecht: hoher Unterrichtsausfall, fehlende Datenkenntnis über diesen Unterrichtsausfall, hohe Abbrüche im Lehramtsstudium. Auch hier fehlt jegliche Datenbasis über Beweggründe und strukturelle Defizite. Die Ergebnisse NRWs in Bildungsvergleichen sind durchweg schlecht: kein Durchbruch bei einer verpflichtenden Sprachförderung im vorschulischen Bereich, rekordhoher Sanierungsstau bei steigenden Schülerzahlen und drohendes Chaos beim OGS-Rechtsanspruch. Wir steuern auf einen Eisberg zu. 11.09.2024 Der Antrag beschreibt eine Notlage, die seit vielen Jahren besteht. Es fehlen Lehrkräfte vor allem an Grundschulen und an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, hier gerade an Schulen mit besonders schwierigen Bedingungen. Der letzten PISA-Schock, der den Schülern in Deutschland die bisher schlechtesten Ergebnisse seit Beginn der Erhebungen bescheinigt hatte, steckt uns noch in den Knochen. Die Bildungskrise in NRW hat mittlerweile Züge angenommen, die das Vertrauen der Bürger mehr und mehr erschüttert. (Beifall von der AfD) Das jüngste ifo-Bildungsbarometer setzt NRW auf den drittletzten Platz aller Länder. Die allgemeine Unzufriedenheit mit unseren Schulen und der Bildungspolitik wächst jedes Jahr weiter. Die große Mehrheit der Befragten erwartet negative Auswirkungen auf die Schülerleistungen, allem voran durch den Lehrermangel, aber auch aufgrund zunehmender Unterschiede im familiären Hintergrund und, ja, auch durch die Zuwanderung. Allein die öffentlichkeitswirksamen Pressemeldungen der letzten Woche – einer Woche – lassen erahnen, wie der Unterrichtsalltag für viele Lehrkräfte mittlerweile aussieht. Neue Osnabrücker Zeitung: Die Gewalt an Schulen in Deutschland hat deutlich zugenommen, ein Anstieg von 27 % gegenüber dem Vorjahr, die meisten Gewaltdelikte mit über 4.800 Fällen – wer hätte es ahnen können? – in NRW. DIE ZEIT: Schulleiterstellen bleiben unbesetzt. Schulleiter und Lehrkräfte, die in Ermangelung eines Nachfolgers deren Aufgaben übernehmen, berichten vielfach von Überlastung. Süddeutsche Zeitung: Der Wechsel von internationalen Vorbereitungsklassen in den Regelunterricht gelinge aufgrund großer Sprachbarrieren selten. Ebenfalls die Süddeutsche – Erfahrungsbericht einer Rektorin vor dem Ruhestand –: Die soziale Kluft zwischen den Schülern nehme zu. Die Schule könne nicht Probleme lösen, die eine gesamtgesellschaftliche Lösung bräuchten. Meine Damen und Herren, das sind Auszüge aus der Realität. Es gibt eine flächendeckende Überlastung der Schulen. Der von den Antragstellern zu Recht beklagte strukturelle Unterrichtsausfall ist eine direkte Folge dieser systemischen Überlastung. Der vorliegende Antrag will mit zahlreichen Löschmaßnahmen überall Brände eindämmen. Die SPD will vor allem mit mehr Geld gegen immer schlimmer werdende Verhältnisse ankämpfen, bei denen man viel zu lange bewusst weggesehen hatte und die es in diesem Ausmaß ohne eine jahrzehntelange falsche Schulpolitik nicht geben würde – eine Schulpolitik, die in den letzten 40 Jahren alles umgekrempelt hat: die Art des Unterrichtens, das Selbstverständnis Landtag einer Lehrkraft, die Lehrerausbildung, das Verständnis von guter Bildung, die wirklich auf das Leben und den Beruf vorbereitet. Trotzdem wird man von der SPD niemals ein Eingeständnis hören. Sie werden niemals zugeben, dass vieles – und das gestehe ich Ihnen durchaus zu –, das mit gut gemeintem Reformeifer schulpolitisch durchgesetzt wurde, zu der heutigen Überlastung im System entschieden beigetragen hat. Deswegen sind Sie nicht an einer ehrlichen und schonungslosen Analyse der Ursachen für dauerhafte Stressfaktoren im System interessiert. Deswegen legen Sie dem Landtag nur diesen Notfallplan vor. Das, was Sie hier vorschlagen, die Besoldungsanpassung, Ein-Fach-Lehrkräfte, Berufseinstiegsfortbildungen, erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und niedrigerer Sprachniveaus, wirkt wir der Versuch, aus einem trockenen Schwamm noch etwas Wasser herausquetschen zu wollen. Die Landesregierung soll also beauftragt werden, über die Entschlackung von Lehrplänen und weniger Klassenarbeiten nachzudenken. Sie glauben, durch einen Zuwachs an Sozialarbeitern und Schulpsychologen den Lehrkräftemangel ausgleichen zu können. Und Sie meinen, Studenten, die genug mit ihrem Studium zu tun haben, noch als Hilfslehrer einsetzen zu können. Das, meine Damen und Herren, ist ein Herumdoktern an Symptomen. Sie müssen doch aufgrund Ihrer eigenen Zustandsanalyse selbst hellhörig werden. Sie führen in Ihrer Beschreibung doch selbst aus, dass eine Vielzahl von Referendaren den Vorbereitungsdienst nicht beendet hat und bis zu 1.000 Lehrer im letzten Jahr ihren Job frühzeitig aufgegeben haben. Wann hat es das schon einmal gegeben? (Beifall von der AfD) Auch die hohe Anzahl an Teilzeitlehrkräften deutet darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen an vielen Schulen offenbar so belastend sind, dass sich Lehrer auf Raten aus ihrer Tätigkeit verabschieden. Sie schreiben ganz verschämt in einem Halbsatz auf Seite 2: Arbeitsbedingungen – Zitat – „haben sich in den letzten Jahren jedoch angesichts der zunehmenden Herausforderungen an den Schulen verschlechtert.“ Doch wie viele dieser zunehmenden Herausforderungen haben Sie selbst hervorgerufen, selbst politisch forciert? Nicht einmal Sie von der SPD dürften doch mittlerweile bestreiten, dass das Unterrichten in Klassen des sogenannten Gemeinsamen Lernens mit zu hoher Heterogenität, mit zu vielen Schülern in einer Lerngruppe, die einen besonderen Förderbedarf haben, dass die weiter steigenden Anforderungen die Praktiker zunehmend überlasten. 11.09.2024 Mittlerweile gibt sogar Friedrich Merz zu, dass die Konsequenzen einer unregulierten Migration die Schulen überfordern. Ich schließe mich als Person, die selbst eine Zuwanderungsgeschichte hat und Schulen mit sehr hohem Ausländeranteil besucht hat, zumindest in diesem Punkt dem CDU-Vorsitzenden an. Die damals schon schwierige Situation in den sozialen Brennpunkten hat sich in rasanter Geschwindigkeit noch weiter verschärft. Die Migration hat die Herausforderungen für die Schulen verschärft. Das zeigen die Daten, das zeigen die Erfahrungsberichte ganz eindeutig. Schule, meine Damen und Herren, darf kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb sein. (Beifall von der AfD) Weiterhin müsste auch kritisch hinterfragt werden, inwiefern die pädagogische Favorisierung des sogenannten offenen Unterrichts oder die bewusste Dekonstruktion einer gewissen Lehrerautorität, die es schwer macht, Leistungsanforderungen aufrechtzuerhalten, zur Erschwerung der Arbeitsbedingungen beigetragen haben. Viele Lehrer erkennen nicht mehr die Sinnhaftigkeit ihres Tuns und resignieren angesichts der großen Belastungen. Solange die Bildungspolitik nicht willens ist, in verschiedenen Bereichen eine echte Umkehr anzugehen, so lange werden wir das Problem des systemischen Dauerstresses und des strukturellen Unterrichtsausfalles nicht lösen können. Die AfD hat in den letzten Monaten und Jahren verschiedene Vorschläge vorgetragen – etwa für eine praxisnähere Lehrerausbildung, für eine bessere Qualifikation von Seiteneinsteigern, für eine ganzheitliche verbindliche Deutschsprachförderung im vorschulischen wie auch im Grundschulbereich, für Zusatzprämien an Schulstandorten mit besonderem Lehrkräftebedarf, für ein systematisches Monitoring zum Lehramtsstudium etc. Das alles werden wir in eine gesonderte Diskussion im Fachausschuss einbringen. Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Clemens. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Inhalt des Antrags haben wir schon ausführlich im Ausschuss für Schule und Bildung gesprochen. Dennoch enthält der Antrag einige schiefe Angaben. Gleich im ersten Absatz steht, laut Aussage des Ministeriums hätte im ersten Halbjahr 2023/24 nur jede fünfte Unterrichtsstunde wie geplant stattgefunden. Landtag Das lässt sich allerdings der angegebenen Quelle, der Pressemitteilung des Ministeriums vom 8. April dieses Jahres, schlichtweg nicht entnehmen. Die richtigen Zahlen lauten: 83,6 % der Unterrichtsstunden konnten so wie von den Schulen gewollt erteilt werden. Diese 83,6 % setzen sich aus 78,3 % Unterricht gemäß Stundenplan und 5,3 % Unterricht in besonderer Form zusammen. Unterricht in besonderer Form sind zum Beispiel Exkursionen, Sportfeste, Klassenfahrten usw. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Unterrichtsausfall, sondern um unverzichtbare Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit in unseren Schulen. 9,7 % des Unterrichts wurden vertreten. Zusätzlich wurden 0,5 % – zumeist witterungsbedingt – in Distanz gehalten. Sicherlich sind die unterschiedlichen Vertretungsformen auch mit unterschiedlichen Qualitätserwartungen verknüpft. Gleichwohl gilt jedoch, dass viele Vertretungsstunden mit einem spürbaren Lernzuwachs für die Schülerinnen und Schüler verbunden sind. Wenn Sie in Ihrem Antrag jedoch formulieren, der Unterrichtsausfall sei noch deutlich höher als der Anteil der nicht planmäßig oder in besonderer Form erteilten Unterrichtsstunden, dann tun Sie Vertretungsunterricht pauschal als Unterrichtsausfall ab. Das ist falsch und wird dem hohen Engagement der Lehrkräfte, die Vertretungskonzepte entwickeln, sich gezielt auf Vertretungsunterricht vorbereiten und stets das Beste für ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen, nicht gerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kommen wir zur strukturellen Unterrichtssituation: Diese beschreibt die Abweichungen der Stundenpläne von den Vorgaben der Stundentafel. Die Abweichungen werden jährlich auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten ermittelt und jährlich in der Broschüre „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht“ veröffentlicht. Demnach ist in den Jahrgangsstufen, die im vergangenen Schuljahr 2023/24 ihren jeweiligen Bildungsgang in der Primarstufe oder Sekundarstufe I abgeschlossen haben, an allen Schulformen für den gesamten Bildungsgang im Durchschnitt mehr Unterricht erteilt worden, als die Stundentafel vorgegeben hat. In der Sekundarstufe I an Gesamtschulen waren dies beispielsweise im landesweiten Durchschnitt 196,4 Stunden anstatt, wie vorgesehen, 188 Stunden. Gleichwohl gibt es über alle Schulformen hinweg auch Schulen, die vor allem aufgrund des Lehrkräftemangels zeitweilig von den Vorgaben der Stundentafel nach unten abweichen mussten. Die Forderung, die Schulen im Rahmen der Unterrichtstatistik auch über die strukturelle Unterrichtssituation berichten zu lassen, ist zum einen nicht mit unserem Ziel vereinbar, die Schulen möglichst von Bürokratie zu entlasten. Das gilt erst recht, weil wir 11.09.2024 mit den bereits erwähnten Amtlichen Schuldaten schon längst eine sachliche und fundierte Datengrundlage haben. Zum anderen ist der Vorschlag methodisch nicht umsetzbar. Unterrichtsstunden können im Rahmen der sogenannten Kontingentstundentafel von den Schulen schuljahresübergreifend vorgezogen und nachgeholt werden. Darüber hinaus bestehen für die in den Stundentafeln ausgewiesenen Ergänzungsstunden keine Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen diese zu erteilen sind. Insofern kann struktureller Unterrichtsausfall nicht für ein einzelnes Schuljahr ermittelt werden, sondern immer erst, nachdem die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang vollständig abgeschlossen haben. Aus diesem Grund ist die längsschnittliche Betrachtung der strukturellen Unterrichtserteilung methodisch nicht in die periodenbezogene Unterrichtsstatistik integrierbar. Unbestritten ist, dass wir es in Nordrhein-Westfalen und bundesweit mit einem schwierigen Lehrkräftearbeitsmarkt zu tun haben, unsere Schulen seit vielen Jahren mit einer zu hohen Zahl an unbesetzten Lehrkräftestellen zurechtkommen müssen und es demzufolge auch zu Unterrichtsausfällen kommt. Zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung haben wir das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung bereits im Dezember 2022 vorgestellt, in diesem Jahr fortgeschrieben und insgesamt 34 Maßnahmen eingeleitet, darunter exemplarisch: Ausbau der Studienanfängerplätze und Einführung des Lehramtsstipendiums Ruhr. Lehramtsstudierende können bereits jetzt als Tarifbeschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen im Schuldienst tätig werden. Erweiterung der Möglichkeiten für den Seiteneinstieg in das Grundschullehramt und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Damit haben wir den Seiteneinstieg an allen Schulformen ermöglicht. Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsangebote für Seiteneinsteigende. Wir nutzen Personalüberhänge im Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen und stellen diese Lehrkräfte in unterversorgten Schulformen und Regionen ein. Wir vereinfachen die Anerkennung von ausländischen Lehramtsqualifikationen. Neueinstellungen können mit einer schulformübergreifenden Abordnung verbunden werden. Befristet Beschäftigte können entfristet werden. Lehrkräfte werden von Alltagshelfenden entlastet. Die Bezirksregierungen ordnen zeitlich befristet Lehrkräfte zur Unterstützung besonders belasteter Schulen ab. Die Hinzuverdienstgrenze wird zukünftig verlängert. Landtag Wir tun noch vieles mehr und nehmen beispielsweise Änderungen in der Lehrerausbildung ebenfalls in Angriff. Sie sehen: Wir befinden uns nicht, wie vorhin gesagt, im Dornröschenschlaf, sondern arbeiten daran, dass wir die Lehrkräfteversorgung in unserem Land verbessern. Ja, es fehlt derzeit noch Personal im Umfang von rund 6.050 Stellen, um den aktuellen Zielwert in der Personalausstattung von rund 168.700 Stellen zu erreichen. Erst damit werden alle Mehrbedarfe zum Beispiel für Inklusion und Integration sowie die Stellen gegen Unterrichtsausfall, für individuelle Förderung, die Vertretungsreserve Grundschule und die Vorgriffsstellen für die Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G8 auf G9 vollständig mit Personal hinterlegt. Dennoch zeigen unsere Maßnahmen deutliche Wirkungen. So hat sich die Personalausstattung in unseren Schulen seit Dezember 2022 im Umfang von über 5.600 mehr besetzten Stellen verbessert. Hinzu kommen noch mehr als 1.500 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen unterstützen. Somit ist die Zahl der zusätzlich an den Schulen in Nordrhein-Westfalen tätigen Personen seit Dezember 2022 auf mehr als 7.100 gestiegen. (Beifall von der CDU und Dagmar Hanses [GRÜNE]) Die Herausforderung der kommenden Jahre ist es, diesen Weg konsequent weiterzugehen und die Personallücke zu schließen. Wir arbeiten weiter daran, dieses Ziel zu erreichen. Für die wiederholt vorgetragene Behauptung, jegliche Form des Vertretungsunterrichts sei Unterrichtsausfall, habe ich jedoch kein Verständnis. Sie demotiviert unsere Lehrkräfte, indem sie ihre Leistung entwertet. Dagegen verwahre ich mich ausdrücklich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der SPD. Die Kollegin Engin hat jetzt das Wort. Bitte.

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Dilek Engin SPD

Vielen Dank. – Ich bin ziemlich enttäuscht von der Schönrederei der Statistik, nicht nur als schulpolitische Sprecherin, sondern auch als Lehrerin. Frau Feller, Sie haben zum Schluss sinngemäß gesagt, dass Vertretungsstunden für Sie als ordentlicher Unterricht gelten würden. Als Lehrerin möchte ich Sie daran erinnern, dass man teilweise – das 11.09.2024 habe ich persönlich gemacht, das habe ich Ihnen auch im Schulausschuss gesagt – vier Klassen gleichzeitig in der Mensa beaufsichtigt. Wenn das für Sie Unterricht ist, tut es mir wirklich sehr leid für die Schülerinnen und Schüler. Das war gerade eine Klatsche gegen die Schullandschaft. Ich möchte daran erinnern: Da oben sitzen auch Schülerinnen und Schüler. (Dilek Engin [SPD] deutet in Richtung der Zu- schauertribüne.) Mit welcher Botschaft gehen sie hier raus? Wir haben Ihnen klargemacht, dass die Stundentafel im Vorfeld gestrichen wird. Sie versuchen, die Statistik schönzureden, anstatt zu sagen: Daran müssen wir arbeiten. – Das finde ich sehr schade. (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Zur Beantwortung hat jetzt die Ministerin das Wort. Das Mikrofon ist freigeschaltet.

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Dorothee Feller

Vielen Dank. Erstens. Ich verwahre mich gegen die Behauptung, wir würden Statistiken schönfärben. Das tun wir nicht, das tun wir ausdrücklich nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben auch deutlich gesagt … (Zuruf von Frank Müller [SPD]) – Ich würde gerne ausreden. – Wir haben auch deutlich gesagt, dass wir die umfangreiche Auswertung der Unterrichtsstatistik im vierten Quartal dieses Jahres vorlegen werden. Das werden wir auch tun. Zweitens zum Vertretungsunterricht, Frau Engin: Auch da bitte ich darum, differenziert darauf zu schauen. Es gibt Menschen, die sich gezielt als Vertretungslehrkräfte in Schulen einstellen lassen. Wollen Sie diesen Menschen unterstellen, sie würden keinen guten Unterricht machen? (Zurufe von Dilek Engin [SPD] und Frank Mül- ler [SPD]) Ich finde, da muss man wirklich vorsichtig sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Frank Müller [SPD])

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat für die CDU ihr Abgeordneter Dr. Heinisch das Wort. Bitte. Landtag

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Dr. Jan Heinisch CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wurde gerade schon die Frage gestellt, mit welchem Bild die Schülerinnen und Schüler, die dieser Debatte hier folgen, das Haus später verlassen. Diese Frage stelle ich mir in der Tat auch. Wir diskutieren über die Frage des Unterrichtsausfalls, der unbestritten vorkommt. In welcher Höhe das der Fall ist, darauf gehe ich gleich noch ein. Aber die Frage, was Unterrichtsausfall bedeutet, steht nicht so ganz im Mittelpunkt unserer Debatte. Wir jedenfalls sind der festen Überzeugung, dass jede ausgefallene Unterrichtsstunde eine ausgefallene Unterrichtsstunde zu viel ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Eben wurde eine Brücke geschlagen zwischen den ausgefallenen Unterrichtsstunden und den Debatten in diesem Hause. Es stellt sich nämlich die Frage, ob Debatten hier in diesem Hause auch ausfallen könnten. Dazu muss man sagen: Manche wird man im Laufe der Zeit weniger vermissen als andere. Ersteres ist besonders dann der Fall, wenn sich die Debatten immer im Kreise drehen. Das ist eine Art moderne politische Kreislaufwirtschaft, in der immer wieder aus Vorträgen recycelt wird. Wir hören uns immer wieder an, was wir an verschiedenen Stellen schon 20-mal gehört haben, was von einem Antrag in den nächsten hin und her und her und hin kopiert wird, (Dilek Engin [SPD]: Genau, Sie hören einfach nicht hin!) und das, obwohl es noch nicht mal gut ist und in der Sache zur Lösung beitragen würde. Bevor wir darauf im Detail eingehen, möchte ich zunächst zur Wortwahl insgesamt kommen und zur Frage: Mit welchem Eindruck verlassen die Schülerinnen und Schüler hier das Haus? Ich habe mir gerade ein paar Punkte, ein paar Formulierungen aus der Rede der Kollegin Engin herausgeschrieben. Da sind zum Beispiel die ewig wiederkehrenden Worte, es herrsche das totale Chaos, hier eskaliere der Mangel, Frau Ministerin Feller quittiere das mit Schweigen. Wir vertuschten Zahlen, hieß es. Wir nähmen die Sache nicht ernst. (Dilek Engin [SPD]: Richtig!) Das gipfelte dann in der Formulierung, dass die Politik, die von der Landesregierung, der Zukunftskoalition gemacht werde, einen Angriff auf die Zukunft der Kinder darstelle. Wir schauten nur zu, wir ließen das System im Stich, und das Ganze sei insgesamt eine Klatsche. All das bringen Sie, nachdem hier ein Antrag gestellt wurde, bei dem man sich schon ganz am Anfang sagt – Sie kennen dieses berühmte Zitat aus einem Film –: Irgendetwas stimmt hier nicht. 11.09.2024 Es geht im ersten Absatz darum, wie viele Unterrichtsstunden stattgefunden haben oder eben nicht. Ich darf – mit der Bitte um Erlaubnis – zitieren: „So fand laut Aussagen des Ministeriums für Schule und Bildung allein im ersten Halbjahr 2023/2024 nur jede fünfte Unterrichtsstunde wie geplant statt.“ Um das zu belegen, gibt es eine Fußnote. Wenn man sich bei diesem Thema ein bisschen Mühe macht und der Fußnote folgt, kommt man zu einer Pressemeldung, einer Statistik, die genau das Gegenteil aussagt, nämlich dass vier von fünf Unterrichtsstunden stattgefunden haben wie im Stundenplan vorgesehen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie halten das für einen Erfolg, ne?) Man findet dort auch eine Statistik, in der die Vertretungsstunden konkret ausgewiesen werden. Man kann also nicht unterstellen, dass hier statistisch etwas gedreht, Vertretungsunterricht vertuscht oder als normaler Unterricht kaschiert werde. Keiner duckt sich an der Stelle weg. Wir haben eine Unterrichtsausfallstatistik, das wird entsprechend erhoben, darin sind genau die Daten. (Frank Müller [SPD] Da hat jemand in Mathe nicht aufgepasst!) Wenn man diese Zahlen hat, meine Damen und Herren, dann muss es doch selbst in diesem Hause irgendwie gelingen, dass wir uns alle am Riemen reißen, ordentlich damit umgehen und sie richtig zitieren. (Beifall von der CDU und Dennis Sonne [GRÜNE]) Ich komme zu den großen Vorschlägen. Man liest das und kommt irgendwann wieder an den Punkt, dass man wahrnimmt: Irgendetwas stimmt hier nicht. Haben wir das alles schon mal gelesen? Wir haben eben das Wort „Bingo“ gehört. Die Frage ist letztlich, was das eigentlich für Punkte sind, die aufgeschrieben werden, wenn man sagt: Wir haben ein Gesamtkonzept vorgelegt. Wir haben hier eine riesige Liste mit tollen Vorschlägen, und zwar soundso viele an der Zahl; damit ist das ein wahnsinnig tolles Konzept geworden. Dann denkt man sich: Na gut, dann gucken wir mal. Vielleicht werden wir dadurch in der Tat schlauer. Kollegin Müller-Rech hat das ja angemahnt. Es ist ja auch immer gut, wenn man in einer solchen Debatte sagt, wir hätten hier einen Erkenntnisgewinn gehabt. Wenn dann aber Vorschläge dabei sind wie derjenige, die Statistik, die wir haben – sie wurde während Corona ausgesetzt, wir setzen sie jetzt aber fort –, von Grund auf so umzukrempeln, dass sie quasi eine permanente Stundenmeldung in Echtzeit darstellt, Landtag fragt man sich allen Ernstes: Haben wir hier ein Erkenntnisproblem? Ist da irgendetwas, was wir nicht wüssten? Natürlich wissen wir, dass es Unterrichtsausfall gibt. Wir wissen, dass es ihn in der von Ihnen zitierten Höhe gibt, und wir müssen etwas dagegen tun. Aber die Schulen jetzt damit zu gängeln, dass wir ihnen noch mehr Statistikpflichten aufbrummen, kann sicherlich nicht die Lösung sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich komme dann zu der Frage der Attraktivierung des Lehrkräfteberufs. Man liest es, und spontan kommt einem der Begriff „Worthülse“ in den Sinn. Ich lese da: „Durch eine Entschlackung der Lehrpläne […].“ Bitte machen Sie konkrete Vorschläge. Was konkret soll da rausfliegen? Sonst sind das doch nur Dinge, die da irgendwie reingeschrieben werden. (Dilek Engin [SPD]: Haben wir doch in diver- sen Anträgen! „Bildung und nachhaltige Ent- wicklung“ ist das Stichwort!) Man sagt ja, eine Worthülse ist ein Wort, das man benutzt, damit man wenigstens irgendetwas sagen kann. Das scheint an dieser Stelle besonders zugeschlagen zu haben. Wir haben auch noch den Vorschlag in dem Antrag, Verwaltungsassistenten auf den Weg zu bringen. Das machen wir schon längst. Dass wir auf A13 gehen, ist hier immerhin wertgeschätzt und anerkannt worden. Aber von der Handlungstiefe her? Ich stoße insbesondere immer wieder auf das Wort „zeitgemäß“. Wir müssten zeitgemäße Personalwirtschaftsmaßnahmen machen. Das hatten wir neulich schon von der FDP. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Modern!) „Zeitgemäß“ ist wirklich ein extrem gut nachvollziehbarer und extrem konkret umschlagender Begriff. Endlich zeitgemäßes Personalmanagement? Ganz ehrlich, das kann doch nicht unser Ernst sein. Eines ist mir wichtig. Bei der Statistik, die wir zum Unterrichtsausfall führen – das sollten wir uns vor der Ausschussüberweisung vielleicht noch notieren –, wird von den Schülerinnen und Schülern her gedacht. Da mag es in der Tat mal sein, dass etwas verschoben wird usw. (Dilek Engin [SPD]: Gestrichen, nicht verscho- ben!) Das ist auch die große Managementleistung einer Schulleitung. Wenn es letztlich durch kluges Management gelingt, dass die Stunden, die im Plan stehen, auch stattfinden, dann haben wir eine Menge erreicht – nicht durch politisches Handeln, sondern durch großes Engagement derer, die im Schul-11.09.2024 system Verantwortung tragen. Die wollen wir weiter bestmöglich unterstützen, und zwar mit einer Vielzahl von Maßnahmen aus dem Handlungskonzept. Immerhin bietet uns eine solche Debatte den Raum, diese Maßnahmen, wie Ministerin Feller es getan hat, wiederholt vorzutragen und aufzuzeigen, wo wir handeln. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Heinisch. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon viel zitiert worden. Jede fünfte Unterrichtsstunde findet nicht wie geplant statt. Das ist eine Verschlechterung zur letzten Statistik aus dem Jahr 2019. Da gibt es gar nichts schön- oder kleinzureden. (Beifall von der SPD, Franziska Müller-Rech [FDP] und Susanne Schneider [FDP]) Ich finde, es ist ein Skandal, wie Sie hier die ganze Zeit formell argumentieren. Wir müssen uns doch einmal anschauen, welche Auswirkungen das hat. Denn es betrifft unsere Kinder und Jugendlichen, die jetzt auch noch zuhören. Wenn kein Unterricht stattfindet, dann findet Bildung nicht statt, und die Chancenungleichheit erhöht sich dadurch. – Erstens. Zweitens. Die Unzuverlässigkeit im Bildungssystem betrifft alle Eltern, vor allem die von Grundschülern. Das schafft Unsicherheit und zusätzlichen Ballast in der Familienorganisation. Das Dritte sind die Lehrerinnen und Lehrer. Frau Engin hat es gerade angesprochen. Sie versuchen, den Laden mit dem Mangel, der gerade verwaltet wird, am Laufen zu halten. Da entsteht Druck, und zwar Druck, in kürzerer Zeit mehr Stoff hinzukriegen. Denn an den Lehrplänen ändert sich gar nichts. Das macht etwas mit Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Eltern. In deren Sinne stehe ich hier, im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen, die ein Recht auf Bildung haben. Ich erinnere nur ungern daran: Laut aktuellen Studien kann ein Drittel der Kinder zum Ende der vierten Klasse nicht richtig lesen, schreiben, rechnen und zuhören. Das ist doch das Problem, über das wir heute reden. (Beifall von der SPD) Das Symptom heißt „Unterrichtsausfall“. Das Problem ist die Bildungskatastrophe, die Sie nur schönreden. (Zuruf von Florian Braun [CDU]) Landtag Ich stehe hier außerdem im Sinne der Eltern, die sich doch auf unser Schulsystem in so einem reichen Land verlassen können müssen. (Beifall von der SPD) Sie wiederholen Ihr vielzitiertes Handlungskonzept Unterrichtsversorgung. Ehrlich gesagt ist mir das peinlich. Zum Glück haben Sie den Marathon nicht mehr angesprochen. Das war letztes Jahr immer Thema. Sie haben offensichtlich schon aufgegeben. Wir stehen hier auch im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer, die es verdient haben, mehr als immer wieder diese technischen Verwaltungslösungen präsentiert zu bekommen. Es ist immer wieder das Gleiche. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Ich frage mich, ob Sie im Ministerium den Unterschied zwischen Effektivität und Effizienz kennen. Wenn man zum Beispiel einen brennenden Tannenbaum mit Sekt löscht, dann macht man das Richtige: Man löscht einen Baum. Das ist Effektivität. Aber wir finden, man muss die Dinge richtig angehen, und zwar effizient, indem man einen brennenden Weihnachtsbaum mit Wasser löscht. (Florian Braun [CDU]: Da würde die Feuer- wehr aber etwas anderes sagen!) Schauen wir uns das mal bezogen auf den Unterrichtsausfall an. Abordnungen bedeuten im System keinen einzigen Kopf mehr vor den Kindern oder vor den Jugendlichen. Die angesprochenen Schulverwaltungsassistenzen sind keine Entlastung, sondern das geht auf Kosten der Entlastungsstunden der Schulleitungen. Gut wäre, wenn das zusätzlich käme. Ihr Zitat auf der Homepage wurde vorhin auch schon angesprochen. Es ist von 7.000 Menschen die Rede, die seit dem Handlungskonzept zusätzlich in die Schulen gekommen sind. Wir fragen uns – das haben wir auch im Ausschuss häufiger gefragt –: Welche Menschen sind das? Sind es Lehrerinnen und Lehrer oder auch alle weiteren Nichtlehrkräfte in multiprofessionellen Teams und Schulsozialarbeiter? Die sind ebenso wichtig, aber Sie bezeichnen das als Maßnahme gegen den Unterrichtsausfall und sagen, wir kämen hier Schritt für Schritt voran. Das sehen wir eben anders, Frau Feller. (Beifall von der SPD – Florian Braun [CDU]: Ist das ein Rückschritt?) Noch eines zum Unterrichtsausfall: Es gibt regionale Unterschiede in NRW. Man muss Ungleiches eben ungleich behandeln. So betrifft es zum Beispiel das Ruhrgebiet mehr als andere, ländliche Regionen. Die letzte Landesregierung versuchte, erfolglose Besetzungsverfahren in Schulen durch befristete Zulagen attraktiver zu gestalten. Das wird seit fünf Jahren umgesetzt. Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Ruhrgebiet und ich hatten eine Kleine Anfrage 11.09.2024 gestellt, auf die Sie uns mitteilten, dass dadurch 200 Lehrerstellen zusätzlich finanziert werden konnten. Sie konnten uns aus Datenschutzgründen nicht sagen, an welchen Schulen. Sie konnten nicht sagen, was das haushalterisch bedeutet. Ich frage: Ist diese Maßnahme nachhaltig? Wir fordern eine zielgerichtete Steuerung, dass es effizienter ist, indem man auch ein Listenbewerbungsverfahren macht, um die Schulen in den sozial herausfordernden Lagen besser zu unterstützen. Ich bin wirklich froh, dass die Ampel in Berlin durch das Startchancen-Programm, das hier immer wieder vorangestellt wird, tätig geworden ist. Das ist eine Berliner Maßnahme, nicht aus dem Düsseldorfer Schulministerium. Ich hätte mir aber gewünscht, dass das von Ihnen kommt. Da können wir sehr froh sein. Das hilft nämlich gegen den Unterrichtsausfall. (Beifall von der SPD) Ich komme zu einem Thema, das mir wirklich am Herzen liegt. Die Unterrichtsversorgung ist ein Riesenthema an den Förderschulen und auch im gemeinsamen Lernen, zum Bespiel dadurch, dass Sonderpädagoginnen fehlen. Es hat sich eingeschlichen, dass im gebundenen Ganztag fast an jeder Förderschule für geistige Behinderungen und körperlich motorische Entwicklung in NRW zwei ganze Nachmittage strukturell ausfallen. Für mich ist das eine Verlässlichkeit des Mangels, die dadurch signalisiert wird. Auch das zeigt, wie man mit Eltern umgehen kann. Wir werden das nicht hinnehmen. Wir sehen auch nicht ein, dass Sie überhaupt nicht sprechfähig bezüglich dieser Unterrichtsausfallzeiten sind. Auch dazu hatte ich eine Kleine Anfrage gestellt. Sie sind in Ihrem Ministerium nicht in der Lage, ein Mindestmaß an Unterricht für die Förderschulen landesweit einzuschätzen. Ich frage mich: Wie dokumentieren Sie das denn? Wir müssen hier ganz genau hinschauen, wir müssen die Förderschulen im Blick behalten. (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Ralf Nol- ten [CDU]: Das hätten Sie schon sieben Jahre haben können! – Ich bin dran. Ich komme zum Schluss. Die Fachlehrer- und Fachlehrerinnenbesoldung war im letzten Schulausschuss Thema. Frau Feller, Sie können mir gerne zuhören. Sie hatten gesagt, dass es besoldungsrechtlich nicht möglich sei. Ich habe ein Gutachten von einem Rechtsanwalt Florian Hupperts gefunden, der es rechtlich so einschätzt, dass es laut Landesbesoldungsgesetz sehr wohl möglich ist, den Fachlehrerinnen und Fachlehrern den Einstieg über A10 zu ermöglichen. Genau das ist die Wertschätzung, die ich erwarte. Hier entsteht eine gefühlte Ungerechtigkeit. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Landtag Ich möchte damit schließen, dass jede Unterrichtsstunde, die ausfällt, unsere Bildungskatastrophe weiter verschärft. – In diesem Sinne: Glück auf! Danke schön. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Gosewinkel. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun ihr Abgeordneter Herr Sonne.

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Dennis Sonne GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zunächst bin ich mir sicher, dass jede Besuchergruppe das Gebäude mit vielen neuen Erkenntnissen, positiven Gefühlen verlässt, den Wert der Demokratie zu schätzen weiß und nicht mit einer Klatsche nach Hause geht – egal, ob es Schülergruppen oder Besuchergruppen aus anderen Einrichtungen sind. Des Weiteren ist es mir wichtig, zu erwähnen, dass die wohl schlechteste Lehrerimagekampagne, die es aktuell gibt, aus Ihrer Feder kommt, Frau Engin. Vokabeln wie „Bildungskatastrophe“ sorgen (Dilek Engin [SPD]: Fragen Sie mal die Lehr- kräfte!) bestimmt nicht für mehr Einstellungen oder für glücklicheres Personal. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie haben in der letzten Woche im Schulausschuss das Spiel „Bingo“ vorgeschlagen und gesagt, dass immer dann, wenn Ministerin Feller sage, dass man sich ein Beispiel an Hamburg nehme oder Schulpolitik ein Marathon und kein Sprint sei, ein Kreuz gemacht werden dürfe. Da frage ich mich tatsächlich, ob Sie die gegenteilige Meinung haben. Würden Sie sagen, dass Schulpolitik ein Sprint ist, dass es einfache, schnelle Lösungen gegen den Unterrichtsausfall gibt, dass der Lehrkräftemangel mit einem Fingerschnippen erledigt ist, dass Politik im Grundsatz fast ausschließlich einfache und schnelle Lösungen hat? Diesen Politikstil kennen wir aus einer anderen Ecke im Plenum. Das sollte uns doch kein Vorbild sein, liebe SPD. (Beifall von den GRÜNEN – Dilek Engin [SPD]: Das ist eine Frechheit! – Weitere Zu- rufe von der SPD) Sie sprechen in Ihrem Antrag über den Lehrkräftemangel. Ja, der Lehrkräftemangel wird in einigen Zweigen zu Recht mit Sorge betrachtet. Auch hier werde ich als Sprecher für Inklusion und Behindertenpolitik nicht müde. Denn eine Hilfe dazu (Unruhe – Glocke des Präsidenten) 11.09.2024 ist der inklusive Arbeitsmarkt. Alleine in NRW haben wir 50.000 Menschen mit Behinderungen, die arbeitslos sind. Die Hälfte dieser Menschen hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ist sogar Akademiker*in. Nutzen wir also auch dieses Potenzial. Dazu hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im April eine Inklusionsinitiative ins Leben gerufen. Das ist ein wichtiger und meines Erachtens längst überfälliger Schritt. Vor einigen Monaten durfte ich Kathrin Klapper kennenlernen, die an der Universität Köln im Fachbereich der Heil- und Rehabilitationspädagogik doziert. Sie kommuniziert ausschließlich mit den Augen, mit der Hilfe eines Kommunikationsgerätes, das die Wörter durch ihre Augenbewegungen findet. Sie ist eine beeindruckende Frau, der mit beeindruckender und moderner Technik Teilhabe ermöglicht wird. Klar ist, dass die Attraktivität von Lehrberufen nicht erhöht wird, wenn man so darüber kommuniziert, wie Sie das tun, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch im Beschlussvorschlag Ihres Antrags erkenne ich keinen Punkt, der schon morgen für eine Verbesserung der Situation sorgen könnte. Stattdessen – da möchte ich meine Vorredner wiederholen – werden in Ihrem Antrag aktuelle Zahlen zitiert und bereits angegangene Lösungen kommentiert. Eigentlich hätte ich auch Lust auf ein Spiel, vielleicht auf ein Trinkspiel: Immer wenn „Krise“ oder „Notstand“ von der SPD kommt, müssen alle anderen demokratischen Parteien einen trinken – alkoholfrei natürlich. Dann geht das Spiel auch länger. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: So ein Thema so ins Lächerliche zu ziehen!) Dann ist natürlich ein Scherz, denn das Thema ist uns viel zu wichtig, um es ins Lächerliche zu ziehen. (Frank Müller [SPD]: Anscheinend nicht! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nicht überzeu- gend!) – Lassen Sie mich bitte ausreden. Dann hätte der Kommentar von Ihnen auch gar nicht zu kommen brauchen. Der Überweisung in den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss stimmen wir natürlich gerne zu. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Sonne. – Für die Landesregierung spricht nun noch einmal Frau Ministerin Feller. Landtag

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand bestreitet die großen Herausforderungen, die wir im Schulsystem von Nordrhein-Westfalen haben. Ich bin jedoch immer sehr dafür, den Bürgerinnen und Bürgern keine falschen Versprechungen zu machen. Zur Wahrheit gehört: Bis wir die Herausforderungen im Schulsystem gemeistert haben, bedarf es einen langen Atem. Deswegen bemühe ich immer das Beispiel des Marathons. Wir kommen nur Schritt für Schritt voran, weil die Herausforderungen so groß sind. Wer hier etwas anderes verspricht, der hat hinterher Enttäuschung auf seiner Seite. Ich finde, das haben wir alle nicht nötig. Wir haben bewusst gesagt: Zur Bewältigung der Herausforderung im Schulsystem in Nordrhein-Westfalen brauchen wir kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Frau Gosewinkel, Sie haben gerade gesagt, dass Ungleiches ungleich behandelt werden müsse. Zu einer dieser kurzfristigen Maßnahmen gehört das Thema „Abordnung“. Es setzt genau dort an, dass wir Ungleiches ungleich behandeln, indem wir gerade durch Abordnungen Lehrkräfte kurzfristig an solche Schulen bekommen, an denen ein großer Lehrkräftemangel besteht. Dass das nicht die einzige Maßnahme ist, sondern dass wir langfristig dafür sorgen müssen, mehr Lehrkräfte für diesen Beruf zu gewinnen, ist uns allen doch klar. Dafür haben wir gesorgt, indem wir mehr Studienplätze im Hinblick auf Förderschulen und Grundschulen eingerichtet haben.

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André Kuper

Frau Ministerin, es besteht von Frau Gosewinkel aus den Reihen der SPD der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu?

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Dorothee Feller

Ja

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André Kuper

Bitte schön.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es bei einem Marathon auch wichtig ist, einen Input zum Beispiel durch Getränke oder Energieriegel zu bekommen? (Zuruf von Florian Braun [CDU]) Können Sie mir erklären, welchen Input Sie in Ihren Marathon eingepflegt haben? Welche Benchmarks sehen Sie dort also vor? Ich vermisse diese. 11.09.2024

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André Kuper

Frau Ministerin.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Abgeordnete, da ich selbst aktiv Marathon laufe, weiß ich, dass man zwischendurch trinken muss. Daher weiß ich auch, dass man immer wieder neue Maßnahmen ergreifen muss. Deswegen habe ich gesagt: Wir führen kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen durch. Die Abordnung ist eine kurzfristige Maßnahme, mit der wir schon etwas ins System hineingeben. Übrigens findet auch das Listenverfahren statt. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Ich könnte noch viele weitere Aspekte aufzählen oder Maßnahmen nennen, die wir in den letzten zweieinhalb Jahren in die Wege geleitet haben. Ich nutze dazu gerne die nächste Sitzung des Schulausschusses. Mir geht es darum: Ich finde, wir sollten wirklich ehrlich bleiben und den Leuten sagen: Wir stehen im Hinblick auf das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen vor großen Herausforderungen. Wir werden sie nicht von heute auf morgen lösen. Wir müssen Schritt für Schritt vorangehen. Dazu gehören Maßnahmen wie Abordnungen, aber eben auch langfristige Maßnahmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10500 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Niemand. Möchte sich jemand enthalten? – Auch das ist nicht der Fall. Die Überweisungsempfehlung wurde einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 4 Straßenverkehr der Zukunft – die Potenziale von Digitalisierung und KI nutzen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10426 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass zu Landtag diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache erfolgen soll. Wir kommen damit zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich außerdem darauf verständigt, dass der Antrag an den Verkehrsausschuss überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 5 Arbeit und Familie, statt Arbeit gegen Familie – Veranstaltungen des Öffentlichen Dienstes nach 17 Uhr nur mit Kinderbetreuung! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10502 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich bitte folgendes Szenario vor: Sie sind Mutter oder Vater von zwei Kindern im Alter von fünf und zehn Jahren. Beide Elternteile sind berufstätig. Heute schließt die Kita der Kleinen um 15:00 Uhr. Schulschluss war beim Großen um 14:00 Uhr. Ihr Partner hat das Abholen übernommen und muss deswegen um 17:00 Uhr noch einmal arbeiten. Um 17:30 Uhr findet eine durchaus jobrelevante Veranstaltung statt, an der Sie teilnehmen müssen – gar nicht mal zwangsläufig vom Arbeitgeber aus, sondern weil Sie vielleicht denken, dass die Veranstaltung wichtig ist, damit Sie Ihren Job gut machen können. Was passiert jetzt mit den Kindern? Ein Tausch mit dem Partner geht nicht. Das haben Sie letzte Woche schon getan. Die Großeltern einzuspannen, ist auch schwierig, denn diese wohnen nicht in der Nähe. Dieses Szenario und ähnliche Szenarien sind tagtäglich für ganz viele Familien in Nordrhein-Westfalen Realität. Was würde in so einer Situation helfen? Helfen würde es, wenn erstens die Veranstaltung tatsächlich während der regulären Arbeitszeit stattfände und zweitens bei der Veranstaltungsorganisation das Thema „Kinderbetreuung“ mitgedacht würde. Wir glauben, dahin müssen wir in puncto „Vereinbarkeit“ kommen. In immer mehr Familien, auch in Nordrhein-Westfalen, arbeiten beide Elternteile, weil sie es möchten und/oder auch, weil sie es müssen. Früher war es oft 11.09.2024 üblich, dass vor allem Frauen bzw. Mütter gar nicht oder weniger gearbeitet haben. Es hat aber ein Wandel stattgefunden, mit dem wir gesellschaftlich – im Familien- und im Berufsleben – noch nicht richtig umgehen können. Die Zeit, die Frauen früher für Care-Arbeit aufgewandt haben, verbringen sie heute teilweise mit Erwerbsarbeit. Die Care-Arbeit kommt dann noch hinzu. Viele Familien versuchen, diese Doppelbelastung im Alltag irgendwie zu kompensieren. Das funktioniert teilweise mit einer guten partnerschaftlichen Aufteilung der Arbeit. Wir müssen aber auch Rahmenbedingungen verbessern, in denen Vereinbarkeit stattfindet. Wir als Gesellschaft verlangen Familien immer mehr ab – ohne Ausgleich. Das Mehr an Arbeitsleben berücksichtigt nicht die Konsequenzen für die einzelnen Familien: Zeit ist knapp. Ohne Zeitmanagement ist alles nichts. Zeit ist auch wertvoll: Zeit mit den Kindern und Zeit in der Familie. Wir wollen Arbeit und Familie statt Arbeit gegen Familie. Ich weiß, der skandinavische Verweis wirkt fast schon wie eine Floskel, aber in Schweden beispielsweise ist es völlig normal, dass kein Arbeitstermin außerhalb der Kita-Öffnungszeiten stattfindet. Dort ist dies gesellschaftlich akzeptiert, weshalb Vereinbarkeit und auch gleichberechtigte Vereinbarkeit gleich viel besser funktionieren. Dort sagt auch mal ein Minister oder ein Staatssekretär im Termin um 15:45 Uhr: Ich muss jetzt los und mein Kind von der Kita abholen. – Und alle akzeptieren das, denn Zeit ist Lebensqualität. Wir müssen viel intensiver darüber nachdenken, wie wir diese Lebensqualität in der Arbeitswelt wieder stärker in den Blick nehmen. Es geht nicht um schicke Begriffe wie „Work Life Balance“ oder „Gen Z“, sondern es geht um die Lebensrealität von ganz vielen Familien. Wer könnte besser vorangehen als der öffentliche Dienst als einer der größten Arbeitgeber? Wir müssen die Bedürfnisse von Beschäftigten viel stärker berücksichtigen. Wir müssen ein Zeichen setzen, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familienalltag ein klares Ziel der Landespolitik, des Landes und der Landesregierung ist. Das Land kann bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst selbst tätig werden. Es hat eine Vorbildfunktion als einer der größten Arbeitgeber im Land Nordrhein-Westfalen. Deshalb schlagen wir in einem ersten Schritt vor, bei Veranstaltungen des öffentlichen Dienstes nach 17:00 Uhr Möglichkeiten für diese Kinderbetreuung zu bieten. Irgendwann müssen wir echte Schritte in Richtung mehr Vereinbarkeit gehen, und dieses Irgendwann sollte heute beginnen. Das wäre ein echtes Signal für viele berufstätige Familien im Land, Landtag und das würde uns auch beim Fachkräftemangel helfen. – Danke schön. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU spricht Frau Abgeordnete Gebauer.

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Katharina Gebauer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir in dieser Plenarwoche gleich mehrfach über Kinderbetreuung und Kita sprechen, zeigt, wie wichtig das Thema für uns alle ist. Ob uns die Einführung von Kinderbetreuung bei Veranstaltungen des öffentlichen Dienstes nach 17:00 Uhr jedoch voranbringt, wage ich zu bezweifeln. Auf den ersten Blick erscheint es wie eine sinnvolle Maßnahme, um Eltern zu entlasten und ihnen die Teilhabe an abendlichen Veranstaltungen zu ermöglichen. Doch bei genauerer Betrachtung gibt es mehrere Gründe, warum wir diesen Antrag kritisch hinterfragen: Wie viele Veranstaltungen finden im öffentlichen Dienst nach 17:00 Uhr statt? Wie viele Eltern im öffentlichen Dienst sind davon betroffen? – Leider liefert der Antrag keinerlei Zahlen und Fakten dazu. Sie, liebe SPD-Fraktion, verlieren sich mit dem Antrag in einem Nischenthema, anstatt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ganzes im Blick zu behalten. Für uns als CDU muss in der Debatte das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Kinder brauchen feste Strukturen und Routinen, die sie aus ihrer tagtäglichen Betreuung kennen, um sich sicher und geborgen zu fühlen. Eine unbekannte Betreuung am Abend kann diese wichtigen Strukturen stören. Denn die Betreuung würde in unbekannten Räumlichkeiten mit fremden Kindern und durch fremde Personen erfolgen. All das spricht nicht für eine stressfreie Betreuung von Kindern, aber auch nicht für die Eltern. Insbesondere bei Kindern unter drei Jahren kann das eine enorme Stresssituation auslösen. Zudem ist die Betreuung in den verschiedenen Altersklassen individuell und muss auch bei einer abendlichen Betreuung beachtet werden. Nicht umsonst gibt es in der täglichen Betreuung eine Eingewöhnungszeit. All das beachten Sie in Ihrem Antrag leider nicht.

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André Kuper

Frau Kollegin, es gibt aus den Reihen der SPD den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu?

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Katharina Gebauer CDU

Ich setze erst einmal fort. 11.09.2024

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André Kuper

Okay.

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Katharina Gebauer CDU

Die Qualität der Betreuung ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Wir haben bereits jetzt zu wenige Erzieherinnen und Erzieher. Von wem soll die zusätzliche Betreuung geleistet werden? Auch diese Antwort bleiben Sie uns in Ihrem Antrag schuldig. Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher zu steigern, beispielsweise durch das Sofortprogramm „Kita“ oder den erleichterten Zugang von ausländischen Studienabsolventen für die Arbeit in Kitas. Erfreulicherweise zeigen unsere Bemühungen auch erste Erfolge. Trotzdem können aktuell nicht alle Stellen besetzt werden. Wie soll da eine zusätzliche Betreuung nach 17:00 Uhr gewährleistet werden? Kinder verdienen es, in einer Umgebung betreut zu werden, in der sie sich wohlfühlen und in der auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird. Daher ist die Betreuung in geeigneten Räumlichkeiten von entscheidender Bedeutung. Es wird vor Ort ein adäquater Raum mit entsprechender Ausstattung benötigt. Wie Sie das umsetzen möchten, geht ebenfalls nicht aus Ihrem Antrag hervor. Es ist unsere Verantwortung, Wege zu finden, die es Eltern ermöglichen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Dabei dürfen die Bedürfnisse der Kinder nicht vernachlässigt werden. Die von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, angesprochenen flexiblen Arbeitszeiten und Home-Office-Möglichkeiten sind Beispiele für diese Rahmenbedingungen. Wir müssen Maßnahmen finden, die Eltern unterstützen, ohne dass zusätzliche Betreuungsangebote am Abend notwendig sind. Als CDU sind wir der Meinung, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht pauschal geregelt werden darf, sondern dass die individuelle und flexible Gestaltung des Berufs- und Familienlebens ein wichtiger Grundpfeiler unserer Gesellschaft ist. Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Ihr Antrag, liebe SPD, trägt leider nicht zur besseren Vereinbarkeit bei. Der Antrag ist lückenhaft und nicht fundiert. Er stellt eine Forderung auf, ohne sich um die praktische Lösung der damit einhergehenden Herausforderungen zu kümmern. Leider diskutieren wir Ihren Antrag nicht mehr im Fachausschuss. Da hätte man vielleicht viele offene Fragen klären können. Daher lehnen wir den Antrag an dieser Stelle ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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André Kuper

Danke, Frau Gebauer. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun … (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Meine Frage?) – Sie hatte die Zwischenfrage abgelehnt. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ich hatte sie so verstanden, als würde sie die am Ende beant- worten!) – Nein. Daher spricht jetzt Frau Woestmann für Bündnis 90/Die Grünen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Da ist ja jemand richtig diskussionsfreudig!)

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich habe den Antrag der SPD gelesen und würde der Ausgangslage total zustimmen. Die Fakten sprechen ganz klar eine Sprache, in der vor allem Frauen die Hauptlast der Care-Arbeit tragen. Frauen stecken beruflich zurück, wenn sie Mütter werden, und die Karrieren der Väter werden durch die Geburt eines Kindes sogar noch positiv gefördert. Ich würde auch zustimmen, dass wir eine gerechtere Verteilung von unbezahlter Care-Arbeit brauchen und dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam Lösungen für berufstätige Familien finden müssen. Aus dem Grund haben wir als grüne Landtagsfraktion im März einen Vereinbarkeitskongress hier im Plenarsaal abgehalten, bei dem wir Wirtschafts- und Familienverbände an einen Tisch geholt und geschaut haben, was wir gemeinsam machen können. Damit verlassen wir dann den gemeinsamen Weg, liebe SPD. Denn die Forderung, dass im öffentlichen Dienst Veranstaltungen nach Möglichkeit nur vor 17:00 Uhr stattfinden sollen, überrascht mich. Es ist bekannt, dass ich selbst im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, und ich kann berichten, dass mir oder anderen Menschen aus der Verwaltung, mit denen ich gesprochen habe, Veranstaltungen nach 17:00 Uhr außerhalb von kommunalpolitischen Sitzungen oder Bürger*innenveranstaltungen quasi nicht begegnet sind. Ich habe in einem Bereich gearbeitet, in dem wir von 8:00 bis 16:00 Uhr Rufbereitschaft hatten und durchgehend besetzt sein mussten, in dem wir viel Klientenkontakt hatten, in dem es spontane Krisen gab und in dem wir eine hohe Kooperationsdichte mit Gerichten, Trägern, Eltern, Polizei usw. hatten.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss Sie gerade unterbrechen. Es gibt erneut den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu? 11.09.2024

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Eileen Woestmann GRÜNE

Ja.

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André Kuper

Okay. – Frau Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Erst mal herzlichen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Frau Kollegin. Das macht es ja leichter, wenn man miteinander sprechen möchte. Wenn Sie sagen, dass Problem existiere de facto überhaupt nicht, dann wäre es ziemlich einfach, diesem Antrag zuzustimmen, weil es dann keine Arbeit mit sich brächte. Gleichzeitig würde es dem Rechnung tragen, was Sie gerade angemerkt haben, nämlich, dass es ein Problem der Vereinbarkeit ist. Wenn Sie sagen, dass im öffentlichen Dienst keine Veranstaltungen nach 17:00 Uhr stattfinden, dann wäre es doch kein Problem, dem Antrag zuzustimmen, oder? (Norwich Rüße [GRÜNE]: Dann ziehen Sie ihn doch zurück! – Matthias Kerkhoff [CDU]: Das ist ein Zirkelschluss!)

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André Kuper

Kollegin Woestmann hat wieder das Wort.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Das ist eine sehr interessante Logik, der ich nicht folge. Zu einem Problem, das nicht existiert, muss ich keinen Antrag stellen. (Beifall und Heiterkeit von den GRÜNEN und der CDU – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Sie behaupten nur, dass es nicht existiert!) Die Frage der Gestaltung von Arbeitszeit und die Frage, welche Veranstaltungen im öffentlichen Dienst oder im Rahmen von Arbeit für den öffentlichen Dienst stattfinden, müssen natürlich in einem Team geklärt werden. Bei uns im Team haben die Veranstaltungen alle in der Mittagszeit bzw. in den Vormittagsstunden stattgefunden. Dadurch hat sich die Frage, ob es eine Veranstaltung nach 17:00 Uhr gibt, nicht gestellt. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und weil Sie persönlich die Erfahrung nicht gemacht ha- ben, gibt es das Problem nicht?) Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, dass sich die Lage für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen hinsichtlich Vereinbarkeit anders gestaltet. Allerdings sind sie keine Mitarbeiterinnen des öffentlichen Diensts und daher von Ihrem Antrag explizit ausgenommen. In vielen Bereichen des öffentlichen Diensts gibt es in der Regel eine hohe Flexibilität von Arbeitszeit und ihrer Gestaltung. In allen Gesprächen, die ich in den Landtag letzten Wochen und Monaten zu dem Thema bzw. zu der Frage von Vereinbarkeit geführt habe, wurde die Flexibilisierung von Arbeitszeit als sehr wichtige Errungenschaft angesehen. Während der Coronazeit wurde die Flexibilität gerade im öffentlichen Dienst noch einmal durch flexibler gestaltete Dienstanweisungen, durch ausgeweitete Telearbeit und durch eine digitalisierte Zusammenarbeit im Team erhöht. Auch die Möglichkeit verschiedener Teilzeitmodelle ist im öffentlichen Dienst sehr weit verbreitet; der öffentliche Dienst hat dabei eindeutig eine Vorreiterrolle inne. In Ihrem Antrag wird das Thema „Pflege von Angehörigen“ überhaupt nicht behandelt. Auch das ist ein sehr zentraler Aspekt im Zusammenhang mit Vereinbarkeit. Ich würde einen anderen Weg gehen. Wir brauchen andere Lösungen. Um paritätische Elternschaft zu fördern, muss das antiquierte Ehegattensplitting abgeschafft werden; Frauen müssen aus der Rolle der Zuverdienerin raus. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Es darf nicht sein, dass einer dafür belohnt wird, zu arbeiten, und eine dafür bestraft wird. Wir brauchen andere Bilder in der Gesellschaft. Wir müssen die in der Gesellschaft bestehenden Bilder aufbrechen und dabei vor allem anerkennen, dass in den westdeutschen Bundesländern noch ein langer Weg aufzuholen ist, während es in den ostdeutschen Bundesländern schon völlig normal ist. Wir müssen andere Rollenbilder fördern. Dabei helfen zum Beispiel Väternetzwerke sehr explizit, in denen sich Männer austauschen und vernetzen können, in denen sie Vorbild sein und in denen Barrieren abgebaut werden können, damit sie sich trauen, mehr als nur zwei Vätermonate Elternzeit zu nehmen. Ja, wir müssen auch weiterhin Frauen fördern, und es darf nicht passieren, dass Frauen bei der Anmeldung von Elternzeit gefragt werden, mit wie viel Prozent sie zurückkommen werden, weil 100 % mit Kind ja nicht möglich seien. Führung in Teilzeit muss möglich sein, und zwar sowohl für Männer als auch für Frauen. Keine Frage: Wir müssen die Awareness für das Thema erhöhen. Dazu gibt es sehr spannende Ansätze, die mir in meinen Gesprächen in der letzten Zeit vorgestellt wurden. Es geht unter anderem um Paten, die in der Abteilung bei dem Thema den Hut aufhaben und es immer wieder einbringen, oder auch um niedrigschwellige Beratungsangebote zwischen Kolleginnen und Kollegen, die dafür explizit weitergebildet werden. Es gibt noch viel zu tun, um Vereinbarkeit tatsächlich auf den Weg zu bringen. Mein Eindruck aus den 11.09.2024 Gesprächen, die ich im Sommer vor allem mit großen Wirtschaftsunternehmen geführt habe, ist, dass sich alle auf den Weg gemacht haben, Lösungen für ihr Unternehmen zu suchen und dabei auch gute Lösungen entwickelt haben. Selbstverständlich gibt es dort auch Forderung an die Politik. Dabei geht es vor allem um die Frage der Flexibilisierung von Arbeitszeit, und es geht natürlich um die Frage einer verlässlichen Kinderbetreuung. Ohne sie funktioniert das ganze Gerüst nicht; das ist überhaupt keine Frage. Es gab auch die eindeutige Forderung nach der Abschaffung des Ehegattensplittings, aber die Forderung, dass keine Veranstaltungen mehr nach 17:00 Uhr stattfinden dürfen, ist mir nicht begegnet. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Woestmann. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Unsere Kitas in NRW pfeifen aus dem letzten Loch!“ Das schreibt die WAZ; es ist in den letzten Wochen und Monaten immer wieder zu lesen. Es fehlen insgesamt Kita-Plätze und vor allem auch Fachpersonal. Geschätzt brauchten wir 20.000 bis 28.000 Fachkräfte mehr. Die Mangelsituation führt zu gekürzten Betreuungszeiten und Einschnitten bei der Qualität der frühkindlichen Bildung. Die Belastung führt zu einem hohen Krankheitsstand bei den Kita-Beschäftigten; sie fehlen im Durchschnitt mehr als 30 Tage pro Jahr. Das verschärft die Situation zusätzlich. Eltern suchen händeringend Betreuungsmöglichkeiten. Außerdem besucht jedes dritte Kind mit Migrationshintergrund noch keine Kita. Diese Schlaglichter sollten reichen, um erneut deutlich zu machen, dass die Herausforderungen in der Kinderbetreuung in NRW wahrlich riesig sind. Jetzt formuliert die SPD-Landtagsfraktion weitreichende Forderungen für die Kinderbetreuung im öffentlichen Dienst. Liebe Genossinnen und Genossen, (Thorsten Klute [SPD]: Bist du Genossin?) glauben Sie wirklich, dass diese Landesregierung, die es nicht einmal schafft, eine zuverlässige Kita-Betreuung für alle Familien zu gewährleisten, es dann schafft, die Kinderbetreuung noch auszuweiten? Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen. Landtag (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD] – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Man muss ja noch träumen dürfen!) Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Thorsten Klute [SPD]: Genossin Schneider!) Natürlich sollen staatliche Institutionen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit gutem Beispiel vorangehen. Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, auch für Veranstaltungen des öffentlichen Dienstes familienfreundlichere Zeiten zu wählen. Es gehört auch zu einem modernen Arbeitgeber, seinen Beschäftigten eine Kinderbetreuung anzubieten. Allerdings ist es mehr als fraglich, ob dafür der Auftrag des Gesetzgebers erforderlich ist oder ob die Landesregierung das auf der Erlassebene regeln muss. Es geht vielmehr um Fragen der internen Organisation. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, interne Besprechungen zu Kernzeiten anzusetzen, in denen üblicherweise der Großteil der Beschäftigten anwesend ist. Die Überlegungen zu Veranstaltungen nach 17:00 Uhr halten wir in dieser Absolutheit für völlig illusorisch. Gerade bei den Bürgerveranstaltungen wird das besonders schwierig, oder wollen wir Bürgerinnen und Bürger, die in der freien Wirtschaft tätig sind, die zum Bespiel im Krankenhaus im Schichtdienst arbeiten, von solchen Veranstaltungen ausschließen, wenn sie nicht mehr nach 17:00 Uhr stattfinden sollen? Jedenfalls wird dann eine Kinderbetreuung nur im Rahmen individueller Lösungen, zum Beispiel über Tagespflegepersonen, möglich sein. Uns stellt sich auch die Frage, warum Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine besondere Kinderbetreuung erhalten sollen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist schließlich eine Herausforderung für alle Berufstätigen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Alle Teilneh- mer!) Vielen Eltern bereitet die Betreuung ihrer Kinder aufgrund der beschränkten Kitaöffnungszeiten Kopfzerbrechen. Mit wechselnden Arbeitszeiten oder im Schichtdienst haben sie außer privaten Babysitterdiensten oft keine Möglichkeit, ihre Kinder betreuen zu lassen. Bei der Randzeitenbetreuung muss ebenfalls noch sehr viel getan werden. Die Landesregierung muss endlich die Finanzierung für qualifiziertes Vertretungspersonal sicherstellen. Sie muss dafür sorgen, dass unsere Erzieherinnen und Erzieher die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Überfällig ist auch eine ernsthafte Aufgabenkritik bei den Erzieherinnen und Erziehern. Die Kitas müssen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Mehr Verwaltungskräfte könnten die Kitaleitungen unterstützen und entlasten. 11.09.2024 Wir benötigen außerdem einen erleichterten Zugang für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Qualifizierung on the job sowie eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Fachkräfte. Wie man den öffentlichen Dienst insgesamt attraktiver machen kann, werden wir auf Antrag meiner FDP-Landtagsfraktion später am Abend noch diskutieren. Bei der Kinderbetreuung brauchen wir jedoch erst mal Maßnahmen, um die Bedingungen für alle berufstätigen Eltern zu verbessern. Wir werden den vorliegenden Antrag daher ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Industrie in Nordrhein-Westfalen steckt in tiefer Krise. Jobs werden abgebaut. Das ruft natürlich die SPD auf den Plan, allerdings nicht, um die Industriejobs zu erhalten oder den Arbeitern dort zu helfen, sondern um sich neue Wählerschichten zu erschließen. So gibt es einen Wünsch-dir-was-Antrag, dass jetzt der öffentliche Dienst doch möglichst nach 17:00 Uhr nicht mehr zusammenkommen soll oder, wenn, dann nur mit Kinderbetreuung. Man möge sich das mal vorstellen: Die Krankenschwester im kommunalen Krankenhaus bei der Dienstplanbesprechung nach 17:00 Uhr – keine Möglichkeit. Der Elternabend in der Schule – schwierig, und wenn, dann nur mit Kinderbetreuung. Die Ratssitzung der Stadt – leider nicht möglich. Das muss man vielleicht am Vormittag machen, nachmittags ist das nicht zumutbar. Der Polizist – Zugriff erst morgens, und vielleicht kann man das den Straftätern dann per Memo mitteilen. Der Soldat bei der Wehrübung – aber bitte nur bis 17:00 Uhr und geschlafen wird zu Hause. Das ist völlig weltfremd, so nicht durchzusetzen und geht völlig an den Realitäten in Deutschland vorbei, wo gerade die Leute in der freien Wirtschaft mehr arbeiten müssen und wir eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber haben, wie wir das Wirtschaftswachstum in Deutschland wieder in Schwung kriegen. Vor allen Dingen fehlen derzeit über 100.000 Kitaplätze, und zwar für die Allgemeinheit, nicht nur für den öffentlichen Dienst. Sie wollen die Menschen quasi in zwei unterschiedliche Gruppierungen einteilen und für den öffentlichen Dienst Sonder-Landtag regelungen. Da soll es Kinderbetreuung bis 17:00 Uhr und darüber hinaus geben. Für Otto Normalverbraucher gilt allerdings an bis zu 27 Tagen in 2.300 Kitas in diesem Land: keine Betreuung, da zu viele Krankenstände. Wir haben es gerade gehört. Es fehlen Erzieher. Da müssen sich Familien darum bemühen, wie man an diesen Tagen in irgendeiner Art und Weise die Erziehungszeiten trotzdem hinbekommt, die Betreuungszeiten gewährleisten kann. Das Gegenteil von gut gemacht ist oft gut gemeint. Wir sehen das an Ihrem Antrag wieder. Es ist nachvollziehbar, dass man familienfreundlicher werden möchte. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass man für Familien vernünftige Betreuungskonzepte braucht. Das geht allerdings nicht, indem man Teilgruppen aus der Gesellschaft herausnimmt und denen ein besseres Morgen verspricht. Das geht nur, wenn man sich konsequent daransetzt, den allgemeinen Erziehermangel zu beheben und diese 100.000 fehlenden Plätze für das Land Nordrhein-Westfalen irgendwann zur Verfügung zu stellen. Das wird nicht von heute auf morgen gehen. Dazu haben Sie viel zu lange geschlafen. Aber noch einmal: Das geht auch nicht, indem man manchen Gruppen irgendwelche Privilegien einräumt. Zu guter Letzt – auch das muss man vielleicht noch einmal festhalten –: Wie soll es denn dann bitte schön bei denjenigen gehen, die in der freien Wirtschaft beschäftigt sind und bis 17:00 oder 18:00 Uhr arbeiten? Die haben dann also keine Möglichkeit mehr, jemals jemanden bei der Stadt zu erreichen, weil da nach 17:00 Uhr alle zu Hause sind. Interessant! Muss man demnächst in der fertigenden Industrie einen Urlaubstag nehmen, um sich einen Führerschein, einen Personalausweis oder anderes ausstellen zu lassen? Das ist ein spannendes Konzept. So führt man Deutschland endgültig in den wirtschaftlichen Niedergang. Also: Ihr Antrag kommt zur völlig falschen Zeit. In einer Situation, in der viele Menschen jetzt schon um ihre Jobs bangen, kann man das in dieser Art und Weise sicherlich nicht diskutieren. Es ist vollkommen wirklichkeitsfremd. Wir werden es daher ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Vereinbarkeit sprechen, dann geht es natürlich um mehr als darum, Eltern ihr Berufs- und Familien-11.09.2024 leben sozusagen strikt nach Stechuhr planen zu lassen. Zur Vereinbarkeit gehören familienfreundliche Arbeitgeber, flexible Arbeitszeitmodelle, der Zugang zu Kinderbetreuung, um es Eltern zu ermöglichen, ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen in Einklang bringen zu können. Richtig ist, dass Vereinbarkeit und eine darauf ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik Teil der Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft als Ganzes ist. Richtig ist auch, dass der öffentliche Dienst dabei eine Vorbildfunktion hat. Der öffentliche Dienst ist aber längst an vielen Stellen Schritte gegangen, um eine bessere Vereinbarkeit für Familien umsetzen zu können. Der öffentliche Dienst hat schon eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen geschaffen. Lassen Sie uns auf einen besonderen Teil blicken: die flexiblen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Es geht um die Schaffung flexibler Möglichkeiten, weil Lebensentwürfe, Alltagserfahrungen und Alltagsbedarfe von Familien eben sehr unterschiedlich sind. Darauf reagieren zu können, ist ein wichtiger Teil von Arbeitszeitgestaltung. Die Dienststellen sind auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes sowie der entsprechenden Verwaltungsvorschriften dazu angehalten, Arbeitszeiten zu ermöglichen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit nicht zwingend dienstliche Belange dem entgegenstehen. Allerdings zeigt uns die Erfahrung doch, dass es nicht so viele, aber doch sehr wichtige zwingend dienstliche Belange gibt, die dazu führen, dass dann nicht auf die Belange von Familien eingegangen werden kann. Über die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit im Einzelfall hinaus soll die Dienststelle familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden arbeitszeitrechtlichen Regelungen für die Beschäftigten mit Familienpflichten anbieten. Dieser Grundsatz gilt auch für die Durchführung von Veranstaltungen, die in die Abendstunden fallen. Das heißt, wir haben bereits über das Landesgleichstellungsgesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften einen Rahmen, der sich sehr deutlich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigt und das zu einem Leitprinzip des öffentlichen Dienstes macht. Zudem besteht eine Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Zu nennen sind die vielfältigen Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten und eine großräumige Ausgestaltung flexibler Wochenarbeitszeiten. Im Hinblick auf ein umfassendes und großflächiges Angebot für ein mobiles Arbeiten sind wir auch über die Pandemie besser geworden; es ist Landtag gut, dass das so ist. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einführung von Langzeitarbeitskonten. Die Arbeitszeitverordnung sieht die Einrichtung einer flexiblen Arbeitszeit vor. Davon wurde in der Verwaltung so weit wie möglich flächendeckend Gebrauch gemacht. Zudem sollen Fortbildungen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz so durchgeführt werden, dass Beschäftigten, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, und Teilzeitbeschäftigten eine Teilnahme ermöglicht wird. Das ist heute schon der Rahmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei der Planung von Veranstaltungen immer einzubeziehen. Das ist ein völlig richtiger Hinweis, und auch da gilt es, über flexible Modelle zu sprechen. Einigen Beschäftigen mag es vielleicht sogar entgegenkommen, dass man Dienstzeiten so ausgestalten kann, dass auch nach 17:00 Uhr gearbeitet werden kann, weil man so flexibel ist und sich zumindest manchmal beispielsweise mit der zweiten erziehungsberechtigten Person in der Kinderbetreuung abwechseln kann. Frau Kapteinat, Sie haben völlig zu Recht auf Skandinavien hingewiesen. Ich teile absolut die Auffassung, dass die dortige Familiengleichstellungspolitik durchaus viele Ansätze bietet, von denen wir zugegebenermaßen eine ganze Menge lernen können, denn dort wurden politische Rahmenbedingungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lebbar zu machen. Ein Beispiel dafür ist die partnerschaftliche Aufteilung bei der Elternzeit, die zu einer größeren Selbstverständlichkeit bei der gleichberechtigten Aufteilung von Care-Arbeit geführt hat. Mithin hat das auch dazu geführt, dass sich in der Tat, wie Sie das beschrieben haben, die Arbeitswelt geändert hat. Des Weiteren hat das dazu beigetragen, Geschlechterstereotype abzubauen. In dem von Ihnen vorgetragenen Sinne würde ich sagen, dass wir die Zielperspektive absolut teilen. Diese Zielperspektive ist zwar nicht unbedingt Gegenstand des Antrags, aber wir sind uns einig, dass sie die Zielperspektive des Antrags sein muss. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Herstellung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft. Im Übrigen nimmt sie die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft noch einmal im Speziellen in den Blick, denn das betrifft gesellschaftliche Prozesse, die Wirtschaft, die Politik und selbstverständlich auch die Verwaltung. Es braucht flexible Regeln, die auf die Lebenswirklichkeiten der Familien eingehen. Diesbezüglich ist der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt, aber er wird kontinuierlich weiter daran 11.09.2024 arbeiten, den Bedarfen von Familien in ihrer Vielfältigkeit Rechnung zu tragen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass dieser Antrag direkt abgestimmt werden soll. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10502. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10502 abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Kompetenzen für Rückführung und freiwillige Rückkehr bündeln – Zuständigkeiten im Ausländerwesen neu ordnen und zentrale Rückführungszentren schaffen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10532 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein neuer und realistischer Blick auf die Migrationspolitik in unserem Land ist überfällig. Statt grüner Heile-Welt-Vorstellungen braucht es vielmehr einer neuen Realpolitik, die sich den Risiken und Herausforderungen ehrlich stellt und die vor allem dafür sorgt, dass irreguläre Zuwanderung begrenzt wird. (Beifall von der FDP) Einerseits muss der Rechtsstaat die Kontrolle innehaben und eine illegale Einreise verhindern. Andererseits müssen Rückführungen in der Praxis viel schneller, effektiver und erfolgreicher umgesetzt werden. Die derzeitige Lage ist in Wahrheit ein einziges Durcheinander. Die Zuständigkeiten sind wie Spielkarten auf einem Tisch verteilt und niemand hat ein vollständiges Blatt in der Hand. Wir brauchen aber kein Flickwerk, sondern eine tiefgreifende Reform, die die Kompetenzen bündelt und uns aus diesem Bürokratiesumpf herausholt. (Beifall von der FDP) Landtag Solingen belegt recht schonungslos, dass wir schnellere und strukturelle Prozesse brauchen. Solingen belegt ebenfalls schonungslos, dass die Migrationspolitik bei den Grünen in schlechten Händen ist und auch unsere NRW-Fluchtministerin Josefine Paul die Abschiebepraxis offenkundig nicht ausreichend im Griff hat. (Beifall von der FDP) Deswegen braucht es konsequenterer Prozesse. Viel zu viele Rückführungen scheitern doch alleine deshalb, weil die Prozesse nicht straff genug sind. Damit muss Schluss sein. Wer für eine weltoffene Gesellschaft streitet, muss auch irregulärer Migration einen Riegel vorschieben. Da muss Nordrhein-Westfalen schlichtweg besser werden. Wir wissen, dass dann ganz schnell der Zeigefinger erhoben wird: Eigentlich ist Berlin zuständig. – Die Verantwortung für die operative Durchführung insbesondere von Rückführungen obliegt aber eindeutig den Behörden der Bundesländer und den Kommunen. Unsere Kommunen – das wissen Sie – können aber schon lange nicht mehr. Die Überforderung in unseren Städten und Gemeinden ist mit den Händen zu greifen. Gleichwohl verteilt diese schwarz-grüne Landesregierung weiterhin Personen ohne Bleiberechtstatus auf die Kommunen. Ein Umdenken ist dringend erforderlich, weil die kommunalen Ausländerbehörden später auch für die Rückführung genau dieser Personen zuständig sind. Das ist eine fatale Kettenreaktion. Wir schlagen Ihnen deshalb mit diesem Antrag eine operative Durchführung aller Rückführungen durch die fünf Zentralen Ausländerbehörden vor, weil damit die Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen von dieser herausfordernden Organisation der Rückführung maßgeblich entlastet würden. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD]) Die entscheidende Wahrheit ist, dass Rückführungen heute vor Ort oftmals schon mangels Ressourcen gar nicht richtig umgesetzt werden können. Das mag dem einen oder anderen grünen Weltverbesserer vielleicht sogar ins Kalkül passen. Damit muss aber Schluss sein. Wir müssen Rückführungen ausreisepflichtiger Personen in Nordrhein-Westfalen konsequent durchsetzen. Da ist das Land in der Verantwortung, Frau Ministerin. Die FDP fordert seit Jahren, dass Sie den Zentralen Ausländerbehörden mit Ressourcen massiv den Rücken stärken. Unsere Haushaltsanträge haben Sie abgelehnt. Sie haben die Notwendigkeit sehr lange nicht gesehen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) In Wahrheit könnten wir sehr viel weiter sein, wenn Sie mit unseren Vorschlägen nicht so beratungsresistent umgegangen wären. 11.09.2024 (Beifall von der FDP) Bitte machen Sie es aber jetzt endlich. Stärken Sie die Zentralen Ausländerbehörden, bündeln Sie Kompetenzen. Unser Vorschlag lautet: Warum schaffen wir neben den bestehenden Aufnahmeeinrichtungen des Landes nicht in jedem Regierungsbezirk ein echtes Rückführungszentrum, das Rückführungen in der Praxis schneller und erfolgreicher umsetzen kann? Tatsächlich sind wir doch Zeugen eines Systems, das sich wie ein zäher Brei ausbreitet, in dem jeder kleine Schritt Monate dauert, bis er endlich gegangen wird. Wir glauben, Rückführungszentren würden diese Prozesse deutlich beschleunigen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Dublin-Verdachtsfälle könnten so direkt nach der Erstaufnahme in diese Rückführungszentren überstellt werden. Dazu haben wir einen, wie ich finde, guten und sinnvollen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Offenbar ist er sogar so gut, dass Sie ihn zumindest teilweise in das heutige Ankündigungspaket der Landesregierung aufgenommen haben. Wir sind sehr gespannt: Ankündigen ist das eine, aber daran, dass Sie das dann in der Praxis auch so umsetzen, fehlt mir noch der Glaube, denn bislang waren es immer die Grünen, die bei allen Fragen der inneren Sicherheit und der Migrationspolitik, wenn es um mehr Steuerung und Kontrolle ging, quer im Stall standen und die Sachen blockiert haben. Vor einigen Tagen haben Sie uns noch erklärt, dass wir in Nordrhein-Westfalen keine zweite Abschiebehaftanstalt brauchen. Heute erfahren wir: Etwas anderes ist nötig. Wir könnten schon viel weiter sein. Deswegen sind wir sehr gespannt, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden. Angesichts des heutigen Ankündigungspakets der Landesregierung gehe ich aber davon aus, dass dieser Antrag im parlamentarischen Verfahren eine breite Zustimmung findet. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Lienesch.

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Sascha Lienesch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der dramatische Anschlag von Solingen lässt uns auch einige Wochen danach schockiert und sprachlos zurück. Wir denken noch immer an die Opfer und die Angehörigen und wünschen den Verletzten weiterhin eine schnelle und vollständige Genesung. (Beifall von der CDU) Landtag Ich unterstelle, dass sich alle im Hause vermehrt Gedanken darüber machen, wie man die Situation verbessern kann. Die Zahl der Rücküberstellungen zu erhöhen, ist gegebenenfalls einer von vielen Lösungsansätzen. Es gibt keine einzelne Maßnahme, die die Probleme löst. Lieber Kollege Lürbke, man kann natürlich Kritik an den Strukturen äußern, die wir teilweise auch teilen, etwa an den verschiedenen Zuständigkeiten, aber das an die Adresse von Josefine Paul zu richten, finde ich ein bisschen billig. Vor zwei Jahren galten die gleichen Strukturen nämlich auch schon, und da war sie nicht Ministerin; die Strukturen hat sie insofern übernommen. Man kann darüber reden, wie man sie verbessern kann, aber ihr zu sagen, das sei dort falsch aufgehoben, ist wirklich ein bisschen populistisch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ministerpräsident Hendrik Wüst, Fluchtministerin Josefine Paul und Innenminister Herbert Reul haben heute ein ganzes Maßnahmenpaket vorgestellt – zusammengesetzt zum einen aus Forderungen, die nur auf Bundesebene umgesetzt werden können. Es werden und wurden zum Beispiel Gespräche auf Bundesebene mit den Ländern und der Opposition im Bundestag geführt. Leider konnte kein umfassender Konsens hergestellt werden; wir alle haben das in den Medien oder durch direkte Kontakte verfolgt. Jetzt ist die Ampelregierung in Berlin am Zuge, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Bevor Sie jetzt wieder sagen, wir würden nur nach Berlin zeigen: Nein, wir wollen selbstverständlich nicht nur nach Berlin schauen. Es gibt zum anderen auch Maßnahmen, die hier vor Ort im Land realisiert werden können. Die werde ich nicht wiederholen; das haben wir heute Morgen vom Ministerpräsidenten mitgeteilt bekommen. Ich halte der FDP zugute, dass sie bei der Einbringung ihres Antrags, über den wir heute im Plenum beraten, das Maßnahmenpaket der Landesregierung noch nicht kannte, welches sich umfassend mit den Herausforderungen beschäftigt und ihnen begegnet. (Marc Lürbke [FDP]: Das kannten wir auch bei seiner Einbringung nicht! – Zustimmung von Thorsten Klute [SPD]) Sie beantragen heute eine Änderung bei der Zuständigkeit für Abschiebungen und Rücküberstellungen. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten, ob die Lösung, die Sie fordern, wirklich die zielführende ist oder ob es nicht noch bessere Strukturveränderungen geben kann. Über den Aufenthaltsstatus entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, des BAMF. Wäre es nicht folgerichtig, dass zumindest bei Überstellung nach Dublin-III-Verordnung eine Bundesbehörde, zum Beispiel die Bundespolizei, für die Durchführung 11.09.2024 von Rücküberstellungen zuständig ist – alles aus einer Hand? Die Zahl ist recht hoch. Der Teil der Geflüchteten, die als Dublin-Flüchtlinge gelten, ist aufgrund von Art. 16a des Grundgesetzes naturgemäß hoch, denn eigentlich kommen sie alle über einen sicheren Drittstaat. Die Idee ist aber nicht neu, sondern wurde schon diskutiert und auch in der gemeinsamen Sitzung des Integrations- und des Innenausschusses vor anderthalb Wochen angesprochen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Ausschussprotokoll Ministerin Josefine Paul: „Die Forderung, Maßnahmen aus einer Hand zu organisieren, um Schnittstellen zu schließen, ist nicht neu und stellt auch keine neue Erkenntnis dar. Zum letztmaligen Zeitpunkt hat die Konferenz der Innenminister im Juni 2024 noch einmal darauf hingewiesen. Damals haben alle Länder einen Beschluss verabschiedet, der genau darauf hinweist, dass die Verfahrensführung und auch die Rücküberstellungsverfahren in einer Hand, also beim Bund, konzentriert werden sollten.“ Die Länder haben sich also, egal wer sie regiert, gemeinsam beim Bund für eine Änderung eingesetzt, und zwar grundsätzlich und nicht als Reaktion auf den Anschlag in Solingen, der bekanntlich danach verübt wurde. Sie fordern in Ihrem Antrag weiterhin die Einrichtung von fünf Rückführungszentren, eines je Regierungsbezirk. Darüber könnte man nachdenken. Es ergeben sich aber weitere Fragen, die wir im Rahmen der Plenardebatte heute sicher nicht beantworten können, wie zum Beispiel: Welche Kapazitäten sollen diese Einrichtungen haben? Wie wird sichergestellt, dass vollziehbar Ausreisepflichtige bei Rücküberstellungs- oder Abschiebemaßnahmen wirklich vor Ort sind? Welche qualitativen Unterschiede oder Verbesserungen zur bisherigen Unterbringung in Zentralen Unterbringungseinrichtungen ergäben sich? Würden die Verfahren dann wirklich schneller, denn wenn die fünf ZAB das übernehmen sollen und nicht mehr die verschiedenen Behörden im ganzen Land, bündeln sich diese Maßnahmen natürlich in diesen fünf Behörden? Darüber, ob es dann schneller geht, müssen wir reden. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und werden der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lienesch. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lienesch, Sie haben gerade Berlin ange-Landtag sprochen. Was dort gestern passiert ist, hat bei mir zumindest die Hoffnung ausgelöst, dass sich die CDU auf Bundesebene vielleicht ein wenig von ihrer populistischen Art verabschiedet. Die vermeintlichen Vorschläge ihres Parteivorsitzenden sind mit geltendem Europarecht nicht vereinbar. Dann an einer Veranstaltung der Ampelpartner teilzunehmen und eigentlich allen Menschen nur Zeit zu stehlen, um eine Show hinzulegen, die aber Gott sei Dank mittlerweile von der Presse entsprechend goutiert wird, ist peinlich und der derzeitigen Situation absolut nicht angemessen. (Beifall von der SPD) Das Gute ist, dass da uns allen deutlich geworden ist, dass Friedrich Merz in diesem Land keine Verantwortung übernehmen will und kann. Ich bin mir sicher, dass sich das auch die Wählerinnen und Wähler merken werden. (Beifall von der SPD) Kommen wir nun zum Antrag. Liebe FDP, ich kann Sie verstehen. Der Anschlag von Solingen hat die Fehler, die im Abschiebesystem in NRW passiert sind, ganz plastisch dargelegt – mit der schrecklichsten aller Konsequenzen, nämlich dem Verlust von Menschenleben. Der Schutz von Menschenleben ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staats, und er hat diese Aufgabe im ganz konkreten Fall nicht erfüllt. Den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesbehörde darf hier kein Vorwurf gemacht werden. Die Konsequenzen aus Solingen müssen diejenigen tragen, die politisch dafür verantwortlich sind. (Beifall von der SPD) Deswegen ist es wichtig, dass wir schnellstmöglich zu Verbesserungen bei Rückführungen und Abschiebungen im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes kommen. Auch NRW muss seinen Beitrag leisten, um den Prozess an den Stellen, an denen das Land zuständig ist, möglichst reibungslos, aber immer unter Wahrung der Menschenrechte und des geltenden Rechts zu gestalten. Bei den im Antrag erwähnten Rückführungszentren habe ich Bedenken. Einerseits sagen Sie, Sie wollten Kompetenzen stärker bündeln, andererseits möchten Sie eine weitere Ebene im bestehenden System einführen. Das ist im vorliegenden Antrag noch sehr unkonkret formuliert. Aber dazu können wir weiter diskutieren. Das ist es: Wir sind offen für eine Diskussion über die Struktur und die Zuständigkeiten im Ausländerwesen in Nordrhein-Westfalen und finden es richtig, dass dieser Punkt auf den Weg gebracht wird. – Eines ist klar: Wir müssen in Nordrhein-Westfalen Konsequenzen aus dem Anschlag in Solingen ziehen. Welche strukturellen Veränderungen sinnvoll und 11.09.2024 notwendig sind, müssen wir fachlich und faktenbasiert diskutieren. Die konkreten Versäumnisse in NRW werden wir im Rahmen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses aufarbeiten. Eine davon losgelöste fachliche Debatte über die Funktionalität des Abschiebesystems in Nordrhein-Westfalen kann aber dennoch sinnvoll sein. Deswegen stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss heute selbstverständlich zu. Alles Weitere wird Gegenstand der politischen Debatte in den zuständigen Gremien sein. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der islamistische Terroranschlag von Solingen hat uns tief erschüttert. Jegliche Art von Terror und Gewalt hat keinen Platz in unserem Land. Ich möchte an dieser Stelle den Angehörigen der Opfer mein tiefstes Mitgefühl ausdrücken. Heute debattieren wir über einen Antrag der FDP, der vorgibt, die Rückführungspolitik in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Dazu möchte ich einwenden: Wir müssen Anpassungen machen, wo das System aktuell an seine Grenzen kommt, aber „es reicht nicht, eine These oder Rechtsmeinung zu haben“ – damit habe ich den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann von der FDP, zitiert. Ich möchte im Folgenden erläutern, warum die Darstellung der FDP nicht richtig ist. Die FDP spricht von der Notwendigkeit, Zuständigkeiten neu zu ordnen. Das Integrationsministerium hat bereits im Herbst 2023 vor dem Hintergrund der starken Belastung der kommunalen Ausländerbehörden eine intensive Prüfung verschiedener Ausbauvarianten der Zentralen Ausländerbehörden in Gang gesetzt. Wichtig dabei ist, Bürokratie abzubauen und kommunale Ausländerbehörden spürbar zu entlasten, anstatt neue Anforderungen zu schaffen. Erste Maßnahmen zur Entlastung der ABHs wurden bereits per Erlass vom 26. Februar 2024 veranlasst: Die ZABs übernehmen sämtliche Dublin-Überstellungen aus den Landeseinrichtungen und in Amtshilfe auch die Rückführungen aus dem kommunalen Bereich. Bislang waren sie nur für bestimmte Überstellungsländer zuständig. Die Transportunterstützung der ZABs gegenüber den Kommunen im Rahmen der Landestransportkoordination wird deutlich ausgeweitet. Die ABHs Landtag müssen den Transport im Regelfall nicht selbst übernehmen, und geplante Rückführungsmaßnahmen müssen nicht storniert werden. Die zentrale Stelle für Rückkehrkoordination übernimmt die Beantragung der medizinischen Inempfangnahme. Die Zentralstelle für Flugabschiebungen übernimmt die Flugplanung. Die finanzielle Stärkung der ZABs um 5 Millionen Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen, haben so einen ganz konkreten Entlastungseffekt für die Kommunen. Heute hat die Landesregierung ein Reformpaket vorgestellt, das zahlreiche Maßnahmen zur Schnittstelle von Sicherheit und Migration umfasst. Wir werden weiterhin gegen den Islamismus kämpfen und deshalb die Präventionsmaßnahmen sowohl in Schulen als auch in Landesunterkünften verstärken, um gegen islamistische Radikalisierung vorzugehen. Das Paket beinhaltet eine bessere Überwachung potenzieller Extremisten, eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden und eine Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes, etwa beim Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste und der Überwachung von radikalen Islamisten im Internet unter Einsatz von KI. In der Vergangenheit gab es Probleme und Verzögerungen bei Überstellungen und Rückführungen. Aber die Gründe dafür sind, wie Ministerin Paul stets betont hat, dem ineffizienten System und der Mehrebenenzuständigkeit geschuldet. Ministerin Paul hat daher bereits im August 2024 Maßnahmen ergriffen, um die Arbeit der Landesbehörden in diesem Bereich zu optimieren. Diese Maßnahmen adressieren genau die Probleme, die die FDP jetzt erkannt hat. Wir sind also bereits auf einem richtigen Weg, und weitere Anpassungen sind derzeit nicht notwendig. Schließlich möchte ich eine Sache betonen. Die Bundesregierung hat mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz weitere entscheidende Schritte bereits unternommen. Das Gesetzt erlaubt es den Sicherheitskräften nun, bei Abschiebungen auch die Durchsuchung weiterer Räume vorzunehmen. Es ist geplant, dass Menschen aus sicheren Herkunftsländern bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in den Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Deshalb benötigen wir keine Sondereinrichtung für diese Personengruppe. Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland, das für eine verantwortungsvolle und menschenwürdige Migrations- und Rückführungspolitik steht. Die Landesregierung nimmt ihre Aufgaben sehr ernst und hat bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Auch die Bundesregierung hat mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz weitere entscheidende Schritte unternommen. Deshalb ist dieser Antrag von 11.09.2024 der FDP überflüssig. Wir stimmen der Überweisung trotzdem zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rauer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt die Abgeordnete Seli-Zacharias.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der FDP geht es um eine Neuordnung der Landeszuständigkeiten im Bereich „Rückführung“ – weg von den kommunalen hin zu den Zentralen Ausländerbehörden. Zusätzlich werden Rückführungszentren gefordert. Das ist alles gut und richtig. Das hat die FDP gut bei uns abgeschrieben. An dieser Stelle möchte ich gerne an unsere regelmäßigen Änderungsanträge zum Thema „Zentrale Ausländerbehörden“, die wir jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen stellen, erinnern. Da geht es nämlich um eine Aufstockung um 50 Millionen Euro. In der Antragsbegründung heißt es dann regelmäßig: personelle Aufstockung des Personals der bestehenden Zentralen Ausländerbehörden, Aufbau von zwei weiteren Einrichtungen und federführende Übernahme weiterer Aufgaben wie zum Beispiel aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Rückführungen, die aktuell noch von den kommunalen Ausländerbehörden übernommen werden. Jetzt darf man dreimal raten, wer genau diese Anträge regelmäßig abgelehnt hat: Das war die FDP. Deswegen verwundert mich das an dieser Stelle, aber es passt in ein Bild. Heute Morgen haben wir in der Aktuellen Stunde über den islamischen Religionsunterricht gesprochen, an dessen Festigung die FDP maßgeblich mitgewirkt hat. Heute sprechen wir über das migrationspolitische Versagen, zu dessen Festigung die FDP im Bund ebenfalls beiträgt. Aber dieser Aktionismus scheint nach dem Terroranschlag von Solingen und insbesondere nach den desaströsen Wahlergebnissen in Thüringen und Sachsen System zu haben. Wenn Sie jetzt fünf neue Rückführungszentren fordern, dann sollten Sie nichtsdestotrotz den Bürgern bitte erklären, warum es Ihr Minister Stamp war, der 2020 beispielsweise die Sondernutzung von Landeseinrichtungen für Fälle in sogenannten beschleunigten Verfahren aufgehoben hat. Diese Einrichtungen dienten exklusiv der Abschiebung von Personen direkt aus den Landeseinrichtungen heraus, die keinerlei Anspruch auf unseren Schutz hatten. Die Zahl der abgeschobenen Gefährder unter FDP-Minister Stamp war eher erbärmlich. Diese Zahl – ich brauche die jetzt gar nicht wiederzugeben – bewegte sich im einstelligen Bereich. Landtag Fakt ist also – und das können wir tatsächlich festhalten –, dass Noch-Ministerin Paul ihren eigentlich gut durchdachten Asylstufenplan quasi schon abgewickelt hat. Aus 24 Monaten Aufenthaltszeit in den Landeseinrichtungen während des laufenden Asylverfahrens wurden mittlerweile in vier von fünf Fällen maximal 9 Monate. Damit werden immer mehr Asylbewerber noch im laufenden Asylverfahren an die Kommunen weitergeleitet. Das Ziel der Noch-Ministerin Paul – oder, wie es die Süddeutsche so schön formuliert hat, des Gesichts des Versagens – ist doch eindeutig: Der Aufenthalt soll unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens verfestigt werden. Das gilt auch für die vielen Millionen Syrer, jeden 20. weltweit, die nach wie vor ungestört illegal über sichere Drittländer ins Land gelassen werden. Statt eine Umsetzung des Urteils des OVG Münster – sprich: Abschiebungen nach Syrien – auf den Weg zu bringen, führte die Zustimmung der FDP zum rotgrünen Migrationsirrsinn in Berlin zum genauen Gegenteil. Statt den Schutz hierzulande endlich als temporär zu begreifen und Widerrufsverfahren in Bezug auf den Schutzstatus auf den Weg zu bringen, schaffen Sie in Eintracht mit Ihren Koalitionspartnern in Berlin vollendete Tatsachen. Dazu einfach mal ein paar Zahlen: So wurden allein in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 14.000 Syrer eingebürgert. 2023 waren es bereits 22.700, Tendenz weiter steigend. Genau das ist eben die FDP-Politik. Auch die FDP trägt maßgeblich zur Verschleierung des migrationspolitischen Staatsversagens bei. Bei dem Thema „Zentralisierung von Abschiebungen“ kann die Verlagerung auf die Zentralen Ausländerbehörden aber tatsächlich nur ein erster Schritt sein. Da bin ich bei Ihnen, Herr Kollege. Wir müssen an dieser Stelle dieses Zuständigkeitschaos ganz deutlich beenden. Da ist es natürlich auch wichtig, Richtung BAMF zu blicken. Als erster Schritt ist die Forderung, die die FDP sehr fleißig bei der AfD abgeschrieben hat, richtig, weshalb wir ihren Antrag positiv begleiten werden. Es sei aber ausdrücklich gesagt, dass das erst der halbe Weg zur Lösung der Zuständigkeiten auf Bundesebene ist. Da will ich einfach mal dezidiert auf die Problemlage beim BAMF hinweisen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute Morgen bereits sehr ausführlich über die 11.09.2024 Herausforderungen beim Thema „Migration“, aber eben auch beim Thema „innere Sicherheit“ gesprochen. Wir haben sehr ausführlich darüber debattiert, was nach dem schrecklichen Terrorakt von Solingen an Folgen kommen muss. Kluge und funktionierende Maßnahmen müssen die Antwort auf offensichtlich gewordene Lücken über alle Ebenen sein – wir stehen gemeinsam in der Verantwortung –, aber auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen, ganz konkret dort, wo wir Verantwortung tragen und wo wir organisatorisch Einfluss haben. Diese Maßnahmen hat Ihnen die Landesregierung heute Morgen vorgestellt. Es ist ein umfangreiches Paket, das die Landesregierung jetzt gemeinsam sukzessive und zügig umsetzen wird, um die richtigen Lehren aus dem schrecklichen Attentat von Solingen zu ziehen. Wir haben heute Vormittag ausführlich zu den Maßnahmen und den Weiterentwicklungen auch im Bereich der Fragen von Steuerung und Ordnung und auch in den Fragen einer Verbesserung von klaren Zuständigkeiten ausgeführt. Dazu gehört, dass im Land die Zuständigkeiten klarer geregelt werden sollen, im Übrigen auch in Fragen des Datenaustausches. Klar geregelt werden muss aber auch: Welche Zuständigkeiten hat sinnvollerweise der Bund? Deshalb ist es richtig, dass weiterhin Gespräche mit den Ländern über die Ebenen hinweg geführt werden sollen, um in der gemeinsamen Verantwortung zu definieren: Was muss jetzt passieren, was kann passieren und welche Ebene hat welchen Beitrag zu leisten? Wir haben natürlich nicht erst mit Solingen angefangen, uns auch diese Verantwortlichkeiten in unserem Zuständigkeitsbereich anzuschauen. Mein Haus hat bereits im Herbst 2023 auch und gerade vor dem Hintergrund der starken Belastung von kommunalen Ausländerbehörden eine intensive Prüfung verschiedener Ausbauvarianten der Zentralen Ausländerbehörden in Gang gesetzt. Dabei war mir wichtig, Bürokratie und Schnittstellen abzubauen und die kommunalen Ausländerbehörden tatsächlich zu entlasten. Ich kann Ihnen sagen: Wir werden diesen Weg, den wir da eingeschlagen haben, jetzt weiterverfolgen. Wir werden weiter Gespräche für die zielgerichtete Stärkung der ZABs führen. Aber bereits im Februar 2024 haben wir veranlasst, dass die Zentralen Ausländerbehörden sämtliche Dublin-Überstellungen übernehmen, dass auch die Transportunterstützung zur Entlastung der Kommunen ausgeweitet wird. Das ist nämlich in der Tat ein in der Durchführung nicht zu vernachlässigender Aspekt. Die Zentrale Rückkehrkoordination haben wir noch mal weiter mit Aufgaben gestärkt. Auch in der Frage der Identitätsfeststellungen haben wir die ZABs schon vorher mit zusätzlichen Befugnissen bei der Datenträgerauswertung ausgestattet, weil da eines der zentralen Landtag Hemmnisse in der Frage von Rückführungen besteht. Auch die finanzielle Stärkung der ZABs ist mit dem Haushalt 2024 schon erfolgt. Das sage ich auch all denjenigen, die darauf hinweisen, vor allem die FDP, sie hätten doch mit dem Haushaltsanträgen immer die Stärkung der ZABs gefordert. Richtigerweise hat die Landesregierung das in eigener Verantwortung nachvollzogen. Deswegen gibt es 5 Millionen Euro mehr. Wir werden uns auch weiter darüber unterhalten, welche zusätzlichen Ressourcen die Zentralen Ausländerbehörden brauchen, um Aufgaben besser bündeln zu können, um Datenaustausch besser sicherstellen zu können und um auch effektiv die Kommunen entlasten zu können. Im Sommer 2024 haben wir per Erlass zudem die Einrichtung staatlicher Rückkehrberatungsstellen bei den ZABs geregelt, die die freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger Personen fördern sollen. Auch das ist ein Baustein, um klarzustellen: Wer hier keine Bleibeperspektive hat, muss am Ende rechtsstaatlicher Verfahren dann eben auch ausreisen. Mit Erlass vom 30.08.2024 wurden die Zentralen Ausländerbehörden sowie die Bezirksregierungen über Maßnahmen zur Umsetzung zur Steigerung der Erfolgsquote bei Dublin-Überstellungen informiert. Auch das habe ich heute Morgen noch einmal dargestellt. Das Maßnahmenpaket, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben, ist deutlich zielgerichteter und weitreichender, um die Lehren aus Solingen zu ziehen und Antworten zu finden. Unter anderem erweitern wir jetzt noch schrittweise die Zuständigkeiten der Zentralen Ausländerbehörden. Ja, wir nehmen auch eine weitere Abschiebehaftanstalt in den Blick, weil aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen, also beispielsweise aufgrund der Ausweitung des Ausreisegewahrsams, aber eben auch wegen weiterer Regelungen, die wir auf Landesebene gefasst haben, davon auszugehen ist, dass es einen höheren Bedarf gibt. Wir werden uns jetzt aber gut anschauen, in welcher Art und Weise das der Dualität von Humanität und Ordnung und der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass wir gemeinsam diese Debatte führen und dass wir uns gemeinsam für das Ziel von Steuerung und Ordnung im Einklang mit Humanität auf den Weg machen, die Fragen von Migrationspolitik gezielt anzugehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, somit schließe ich die Aussprache. 11.09.2024 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10532 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 7 Über welche Zellen operiert der islamische Staat in NRW? – Die Landesregierung muss endlich die richtigen Prioritäten bei der Bekämpfung des fundamentalistischen Islams setzen. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10518 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Abgeordneten Seli-Zacharias das Wort.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter der Überschrift „Ein Dschihad in Europa“ kommentierte der Islamische Staat im Onlinenewsletter Al-Naba die Anschläge von Solingen und kündigt weiter an – wörtlich heißt es: „Stellt euch vor, wie das Messer – das in keinem Haushalt fehlt – zu einer Quelle des Terrors und des Schadens geworden ist, die die deutsche Regierung jetzt sogar dazu veranlasst hat, ‚neue Einschränkungen für den Verkauf und Besitz von Messern‘ zu fordern und die spezifische Klingenlänge auf ‚nicht mehr als sechs Zentimeter‘ zu begrenzen, in der Hoffnung, dass das Messer nicht in die inneren Organe ihrer Bürger eindringt.“ Weiter fantasiert der IS: „Es scheint, als hätten sie“ – die deutsche Regierung – „die Hoffnung aufgegeben, die Angriffe verhindern zu können und sich daher entschieden, sich auf deren Regulierung zu beschränken.“ Wer zwischen den Zeilen liest, begreift, dass der IS in einem Punkt traurigerweise – und es fällt mir nicht leicht, das zu sagen – recht hat. Sie haben den Kampf gegen den fundamentalistischen Islam aufgegeben und reagieren deshalb mit teils debilen Regulierungen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Landtag Glauben Sie ernsthaft, dass das, was der IS schon längst begriffen hat und gerade deshalb so erfolgreich seine Gotteskrieger hier auf deutschem Boden mobilisiert, nicht längst bei den Bürgern angekommen ist? So erinnere ich: Heute vor knapp drei Wochen ereignete sich der Terroranschlag von Solingen, und kurz darauf wurde bekannt, dass der Islamist eine IS-Flagge in seinem Zimmer hängen hatte. In diesem Presseartikel beruft man sich auf Zeugenaussagen und darauf, dass der Sicherheitsdienst in der Flüchtlingsunterkunft wohl eingeschritten sei. Ich fragte daher in der Sondersitzung den Innenminister und natürlich die Noch-Ministerin Paul, ob inzwischen zur Heimleitung Kontakt aufgenommen wurde, um zu erfahren, ob darüber überhaupt eine Kenntnislage vorliegt. Bis heute erfahren wir einfach schlichtweg nichts. Wir wissen nicht: Hat diese Landesregierung denn inzwischen mal die Heimleitung in dieser Sache befragt? – Bis heute keine Antwort. Ich bin gespannt, ob nachher vielleicht eine Antwort folgen mag. Es kann doch wahrlich nicht sein, dass sich ein Innenminister von Nordrhein-Westfalen für diesen Umstand schlichtweg nicht zu interessieren scheint. Gleiches gilt übrigens auch für das Islamische Zentrum Solingen, dem Ort, an dem sich der spätere Attentäter von Solingen mutmaßlich radikalisiert hat, dem Ort, an dem das Bekennervideo gedreht wurde. Diese Moschee, die unmittelbar nach Solingen ihre gesamte Internetpräsenz gereinigt hat, ist nach Aussage von Herrn Reul nicht auf dem Radar gewesen. Aber wenn es nach Herrn Reul geht, ist es auch so, dass wir keine Probleme mit Drahtziehern des Islamischen Staates in Nordrhein-Westfalen haben. Ich weiß nicht, Herr Reul, ob Sie sich für die Dutzenden Islamistenprozesse in NRW interessieren. Deshalb erlaube ich mir mal, aus einem zu berichten. Es geht um Tarik S., angeklagt wegen der Vorbereitung von Anschlägen für den Islamischen Staat. Besonders bekannt ist dabei der Umstand, dass zwischenzeitlich zwei Zeugen, geladene Mitarbeiter des Innenministeriums, wieder vom Gericht abgeladen werden mussten, da ihr Arbeitgeber, also Herr Reul, ihnen keine Aussagegenehmigung erteilt hatte. Dabei soll es sich mutmaßlich um Mitarbeiter des Aussteigerprogramms Islamismus gehandelt haben. Warum, Herr Reul, haben Sie diese zwei Mitarbeiter nicht aussagen lassen? Gibt es da irgendetwas zu verheimlichen? Etwa zum Beispiel den Umstand, so wie es der Rechtsbeistand des Angeklagten in der Presse verlautbaren ließ, dass Tarik S. vom Wegweiser-Programm ein Belobigungsschreiben des Innenministeriums erhalten haben soll. Ein Staatsschützer vor Ort sagte wortwörtlich: Wir wollten glauben, dass er deradikalisiert worden sei. 11.09.2024 Als sei das nicht genug – und das ist für mich die Spitze des Eisberges –: Dieser Islamist, der nun vor Gericht steht, hatte tatsächlich Größeres vor. Er hatte ein Attentat auf Michael Stürzenberger und Irfan Peci geplant. Obwohl es Hinweise des BKA gab – Anti-NRW-Polizei –, hat es niemand in NRW für notwendig gehalten, diese zwei gefährdeten Personen zu informieren. Ich habe mit Irfan Peci persönlich gesprochen. Er hat von dieser Bedrohungslage erst über die Presse erfahren. Bis heute kam vom NRW-Staatsschutz nichts in dieser Sache. Der gute Mann weiß bis heute nicht, was gegen ihn geplant worden ist und was womöglich in Zukunft noch folgen mag. Ich habe gedacht: Da hört es dann auf. Das ist vielleicht ein Einzelfall, wie wir das in Deutschland so gerne sagen. – Nein, es geht weiter, und zwar mit der Islamkritikerin Leyla Bilge, die inzwischen auch Strafanzeige gegen die Kriminalpolizei Nordrhein-Westfalen gestellt hat; denn sie erfuhr durch Zufall Ende August, dass eine Warnung über ein geplantes Attentat auf sie Anfang Juli eingegangen sei. Ein Anhänger des IS mit irakischer Herkunft, der als gefährlicher Straftäter in Frankreich registriert sei, plante wohl ihre Ermordung. Einen Monat ließ die NRW-Polizei verstreichen – anscheinend, weil sie wohl den Wohnsitz von Frau Bilge nicht ermitteln konnte –, bis sie dann Frau Bilge schließlich informierte. Das ist schlichtweg eine Farce und an Inkompetenz nicht zu überbieten. (Beifall von der AfD) Spätestens seit Mannheim wissen wir doch, dass Islamkritiker – es ist traurig, dass ich das aussprechen muss – in Deutschland gefährlich leben. Einerseits will uns der Innenminister weismachen, dass wir in NRW keine Drahtzieher des IS hätten, die hier operieren, und dass es auch sonst kein Problem mit dieser Terrororganisation gebe. Andererseits schaffen es seine Sicherheitsbehörden nicht, gefährdete Personen angemessen zu informieren. Ich sage das jetzt einmal ganz ehrlich – da braucht hier auch keiner zu lachen –: Morgen oder übermorgen könnten wir es auch selbst sein. Ich finde, dass an dieser Stelle auch ein bisschen Anstand angebracht ist. Deswegen frage ich ganz offen: Worum geht es hier? Sind beispielsweise Islamkritiker in Nordrhein-Westfalen zum Abschuss freigegeben? Ist das intern gewollt? Ich frage mich, wie es einer Behörde passieren kann, dass man diese pikanten Details, die zum Schutz … Vorhin hörte ich von einer Rednerin, dass oberste Aufgabe des Staates sei, die Menschen zu schützen. Der Schutz potenzieller Opfer und vor allem der Schutz von Kritikern des fundamentalistischen Islams muss oberste Priorität haben. Es darf nicht sein, dass Behörden, die in einem so sensiblen Landtag Bereich arbeiten und Informationen sammeln, das nicht zur obersten Priorität innerhalb der Behörde erklären. Ich persönlich werde nicht dabei zuschauen, wie redliche Bürger – unter anderem Leyla Bilge, die sich aktiv auch in ihrem Heimatland für junge Frauen und Mädchen eingesetzt hat, teilweise mit privatem Geld –, die von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen, von Islamisten mitten in Deutschland gejagt werden. Ich werde in dieser Angelegenheit auch nicht verstummen – das können Sie mir glauben –, weil ich diese Menschen auch persönlich kenne. Es darf nicht sein, dass Freunde von mir, die seit vielen Jahren gegen den fundamentalistischen Islam Aufklärung betreiben, hier Islamisten wortwörtlich zum Fraß vorgeworfen werden. Der Schutz dieser Menschen, Herr Reul – das sage ich auch ganz persönlich in Ihre Richtung –, sollte deshalb für Sie von oberstem Interesse sein; denn wenn ihnen etwas passiert, sind Sie spätestens nach dem heutigen Kenntnisstand Mittäter. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Blondin.

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Marc Blondin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn sie sich unmittelbar auf den barbarischen Terrorakt in Solingen bezieht, muss man bei der AfD in der Regel auch hinter die Fassade ihrer Anträge schauen. Dort finden sich massive Vorbehalte und Vorurteile gegen den Islam und somit gegen unsere islamischen Mitbürger. Das hilft nun gar nicht bei der Bekämpfung des radikalen Islamismus. Daran sehen wir deutlich: Es macht einen Unterschied, wer regiert. Es macht beim Umgang mit Problemen einen erheblichen Unterschied, wer das Innenministerium führt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen klaren Kurs und benennt die Probleme. Schon bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2023 wurde deutlich gemacht: Der Islamismus ist nicht weg. Im Gegenteil: Er nimmt zu. Er profitiert besonders von den modernen Kommunikationsmitteln. Noch nie war es für Hassprediger verschiedener extremistischer Strömungen so einfach, Menschen mit ihrer Ideologie zu infizieren, und noch nie geschah dies so direkt. Es ist ein Leichtes, bereits sehr junge Menschen noch im Kinderzimmer zu indoktrinieren. Hier schauen wir nicht weg, sondern wir handeln. Unser Ministerpräsident Hendrik Wüst hat heute Morgen in seiner Unterrichtung an dieses Haus ein 11.09.2024 umfassendes Maßnahmenpaket der Landesregierung vorgestellt. Damit ist klar: Schwarz-Grün handelt schnell, entschlossen und gründlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir setzen im Bereich der inneren Sicherheit und der Prävention an. Unsere Sicherheitsbehörden müssen noch besser und frühzeitiger in die Lage versetzt werden, zu wissen, was im digitalen Raum passiert. In Zukunft werden virtuelle Ermittler und Künstliche Intelligenz dabei helfen, dass sich Sicherheitsbehörden einen Überblick über den digitalen Raum verschaffen können. Künstliche Intelligenz wird insbesondere hilfreich sein, um sprachübergreifend Erkenntnisse zu gewinnen. Dabei richten wir das Augenmerk verstärkt auf Hassprediger in den sozialen Medien. Islamistische Influencer werden bewusst in den Fokus genommen. Gleichzeitig wird eine Zentralisierung und somit eine engere Abstimmung bei der Strafverfolgung erfolgen. Wir stärken die Arbeit der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Dazu braucht es auch erweiterte Möglichkeiten der Datenauswertung. Die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware zum Abgleich mit öffentlich zugänglichen Datenbanken ist ein Instrument. Der Datenaustausch zwischen Behörden wird erleichtert. Auch wird der Verfassungsschutz erheblich gestärkt. Sie fordern in Ihrem Antrag, den Umgang mit dem fundamentalistischen Islam zukünftig ausschließlich unter sicherheitspolitischen Aspekten zu betrachten. Damit machen Sie es sich ganz klar zu einfach. Der Islamismus agiert im Kern ähnlich wie der Rechtsund der Linksextremismus: Eine radikale und menschenverachtende Gruppe sucht Anhänger unter den Menschen in unserer Gesellschaft, die keine Hoffnung und keine Perspektive haben.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Blondin, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Professor Zerbin vor. Würden Sie die zulassen?

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Marc Blondin CDU

Ja, mache ich.

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Rainer Schmeltzer

Bitte.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Wir haben heute den 11. September, 23 Jahre nach dem Anschlag. Meine Frage ist: Was ist für Sie der Unterschied zwischen Islamismus und Islam? Ich glaube, dass Sie den nicht kennen, und ich empfehle Ihnen, sich da mal tiefer einzulesen, zum Beispiel bei Tilman Nagel. Da werden Landtag Sie erkennen, dass Islamismus eine Kreation des Westens ist und dass es diesen Begriff im Orient gar nicht gibt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Kollege Blondin.

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Marc Blondin CDU

Gut, das ist Ihre Auslegung. Für mich ist Islam eine Religion, die ich respektiere, und Islamismus ist eine Radikalisierung. Das ist für mich ein ganz klarer Unterschied. Darauf brauche ich nicht näher einzugehen. – Danke. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Auf jeden Fall gilt bei jedem anderen Extremismus und auch sonst: Wir müssen den Anhängerkreis deutlich reduzieren. Wir müssen sicherstellen, dass sich niemand zu den Gewalttätern hingezogen fühlt, dass sich niemand so verzweifelt fühlt, sich an Extremisten zu wenden, die durch ihr Schwarz-Weiß-Denken einfache Lösungen versprechen. Daraus folgt: Der Umgang mit dem so bezeichneten fundamentalistischen Islam muss auch unter sozialen und integrationspolitischen Aspekten erfolgen. Die Landesregierung wird die Prävention weiter stärken. Die bestehenden Angebote werden vernetzt und ausgebaut. Gleichzeitig werden Aufklärung und Informationen über Islamismus im öffentlichen Raum intensiviert. Dazu gehört auch, präventive Maßnahmen in Flüchtlingsunterkünften anzubieten. Gerade dort sitzen Menschen fernab der Heimat, oft ohne Familie und Perspektive. Das sollte man nicht vergessen. Das ist ein Nährboden für Hassprediger. Den werden wir ihnen entziehen. Das kann nur durch Angebote für die Mitarbeiter in den Unterkünften und durch eine Weiterentwicklung der Integrationsarbeit erreicht werden. Ebenfalls in den Blick nehmen werden wir die Schulen und den Justizvollzug. Sie sehen also: Es braucht ein Bündel an Maßnahmen, um der Gefahr des islamistischen Extremismus zu begegnen. Wir müssen den Menschen friedliche und freiheitliche Alternativen aufzeigen. Die Landesregierung leistet dazu mit den Aussteigerprogrammen einen wichtigen Beitrag. Denen aber, die sich auch durch diese und ähnliche Angebote nicht erreichen lassen, sagen wir deutlich: Euch erwartet die volle Härte des Rechtsstaates. (Beifall von der CDU und Dorothea Depper- mann [GRÜNE]) All das entbindet die Politik aber nicht davon, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Die Terroristen wollen den Menschen Angst davor 11.09.2024 machen, sich frei und unbeschwert in der Öffentlichkeit zu bewegen. Dem begegnet das Innenministerium unter anderem mit dem Konzeptpapier „Bekämpfung der Messergewalt im öffentlichen Raum“, das Minister Herbert Reul vor Kurzem vorgestellt hat. Dort wurde schonungslos aufgeschlüsselt, welche Zahlen, Daten, Fakten zur Messergewalt vorliegen. (Thorsten Klute [SPD]: Schonungslos, na ja!) Die Landesregierung plant im Rahmen dieses Konzeptes auch, zielgenau bestimmte Tätergruppen anzusprechen. Die AfD macht es sich in ihrem Antrag zu einfach, wenn sie von dem Islamismus schreibt. Hinter diesem Begriff stehen sehr viele verschiedene Strömungen, die sich in ihrer Herkunft, ihrer Vorgehensweise und ihren Interessen stark unterscheiden können. Das Innenministerium allein listet schon neun große Strömungen auf. Denen können wir nicht nur mit allgemein gehaltenen Forderungen begegnen. Zum Abschluss: Heute wurde wieder deutlich, wir handeln schnell, entschlossen und gründlich. (Lachen von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können sich auf die Landesregierung und die Koalition aus CDU und Grünen verlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Blondin. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Falszewski.

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Benedikt Falszewski SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zeigt eines sehr deutlich: Die AfD-Fraktion hat von innerer Sicherheit und dem Kampf gegen den Islamismus keine Ahnung. (Beifall von der SPD und Dorothea Depper- mann [GRÜNE]) Es wird daher nicht überraschen, dass wir diesen Antrag ablehnen werden. Wenn man den Antrag liest, hat man den Eindruck, dass Sie als AfD unter die Hobbydetektive gegangen sind, die unseren Sicherheitskräften ihre Arbeit erklären. Wir sind hier aber nicht bei irgendeiner Lesung eines Jugendbuches im Stile von „Fünf Freunde“ oder „Die drei ???“. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Hier im Parlament muss es um sinnvolle und damit wirkungsvolle und zielgerichtete Maßnahmen gehen, die wir ergreifen können, um den Kampf gegen Landtag jedwede Form des Extremismus und Terrors in NRW gewinnen zu können. Sie liefern hier mal wieder keine vernünftigen Antworten – natürlich nicht. Eigentlich müssten Sie beispielsweise die Stärkung des Landesverfassungsschutzes fordern, (Thorsten Klute [SPD]: Ja!) aber mit dem stehen Sie als AfD ja bekanntermaßen auf Kriegsfuß. (Beifall von der SPD, Dorothea Deppermann [GRÜNE] und Norwich Rüße [GRÜNE]) Wie wir alle wissen, lenken Sie bei derartigen Debatten gerne davon ab, dass Sie als AfD in weiten Teilen Deutschlands von unseren Sicherheitsbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurden. In Wahrheit wollen Sie die Verfassungsschutzbehörden abschaffen und damit dem Islamismus und dem Rechtsextremismus Tür und Tor öffnen. Wir als SPD gehen da natürlich nicht mit. Wir wollen den Verfassungsschutz und unsere Polizei personell, finanziell und technisch besser ausstatten und endlich gezielte landeseigene Präventionsprogramme vor allem im Netz schaffen, um im Kampf gegen jedwede Form des Extremismus noch wirkungsvoller sein zu können. Nicht abschaffen oder sparen, sondern ausbauen – das ist das Gebot der Stunde. (Beifall von der SPD) Auch über weitere verfassungskonforme Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden wird man diskutieren müssen, ohne unsere Freiheit dabei aufzugeben. Ich bin gespannt, ob die Landesregierung ihren Worten nun endlich Taten folgen lässt. Es wird höchste Zeit, NRW endlich besser für den Kampf gegen den Terror zu wappnen, denn die Islamisten haben NRW längst ins Visier genommen. Das sind alles Nebelkerzen, die Sie in Ihrem Antrag zünden. Sie wollen nur davon ablenken, dass Sie als AfD selbst ein Feind unserer Verfassung, ein Feind unserer Demokratie und ein Feind Deutschlands sind. (Beifall von der SPD, Dorothea Deppermann [GRÜNE] und Marc Blondin [CDU]) Ich persönlich verlasse mich auf unsere Polizei und auf unsere Sicherheitsbehörden insgesamt. An dieser Stelle sage ich diesen noch einmal vielen Dank für ihre wertvolle Arbeit im Rahmen unserer wehrhaften Demokratie. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Als SPD stehen wir ihnen fest zur Seite. Für uns gilt einmal mehr: Ein starker, freiheitlicher und sozialer Rechtsstaat sowie eine wehrhafte Demokratie und 11.09.2024 nicht die Nebelkerzen und Hetze der AfD werden den Islamismus besiegen. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Falszewski. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Deppermann.

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Dorothea Deppermann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Mit dem Antrag gibt die AfD vor, den islamistischen Terror bekämpfen zu wollen. Doch die AfD tut, was sie häufig tut: Sie nutzt ein Gefühl der Unsicherheit für die Verbreitung von Hass und Hetze – so auch nach dem schrecklichen Anschlag in Solingen. Die AfD versucht auf dieser Grundlage, ihre migrationsfeindliche und gesellschaftsspaltende Agenda zu fördern. Wir lehnen diesen Antrag entschieden ab, denn wir widersprechen einem solchem Generalverdacht. Gegen Terrorismus gehen wir überlegt und konzentriert vor, statt die Komplexität des Problems auf Slogans herunterzubrechen und Maßnahmen zu fordern, die letztlich sogar kontraproduktiv wären. Mit dem Antrag wird eine rein sicherheitspolitische Betrachtung des Islam gefordert. Es soll gleich das gesamte Referat 622 vom MKJFGFI in das Innenministerium verlagert werden. Dieses Referat befasst sich mit sämtlichen Fragen rund um den Islam. Soll dann also demnächst der Innenminister für den Austausch mit islamischen Verbänden und Vereinen zuständig sein? (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ja!) Ihr Vorschlag und auch Ihre Ausführungen heute Vormittag zeigen doch ganz klar, dass Sie die Trennung zwischen Islam und Islamismus völlig negieren. Sie stellen muslimische Menschen unter Generalverdacht. Dies widerspricht unseren demokratischen Grundwerten und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, indem Hass und Hetze geschürt werden. Der Islam ist fester Bestandteil der Kultur in NRW, und das ist auch gut so! (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]) Mit Ihrer Forderung, die Präventions- und Interventionsprogramme kritisch zu prüfen, sprechen Sie nicht nur der Landesregierung Ihr Misstrauen aus, sondern auch den Menschen, die dort tätig sind. Sowohl das Präventionskonzept „Wegweiser“ als auch das Aussteigerprogramm Islamismus des Verfassungsschutzes wurden vor Kurzem unabhängig wissenschaftlich evaluiert – mit einem positiven Ergebnis. Natürlich wird stets daran gearbeitet, diese Programme weiterzuentwickeln, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Landtag zuletzt mit einer zusätzlichen Möglichkeit der digitalen Kommunikationsebene für das Programm „Wegweiser“. Islamismus nutzt und missbraucht den Islam, um eine politische Ideologie zu verbreiten. Unsere Antwort darauf muss auf den Prinzipien der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität beruhen. Wir setzen auf Prävention, auf die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und auf eine starke Demokratie, die all jenen entschieden entgegentritt, die sie gefährden. Natürlich ist die Bekämpfung des Islamismus eine der wichtigsten Aufgaben unserer Sicherheitsbehörden. Hierzu haben wir bereits ein Maßnahmenpaket vorgestellt, und hierfür brauchen wir sicherlich keine gedanklichen Ergüsse Ihrer Fraktion. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Deppermann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Lürbke.

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Marc Lürbke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der schreckliche Terroranschlag in Solingen ist der erste Anschlag in Deutschland seit dem Anschlag am Breitscheidplatz, zu dem sich der IS bekannt hat. Die traurige Wahrheit lautet: Der IS war nie weg. Die Gefahren durch radikalen Islamismus und den IS, aber auch durch den ISPK, sind unverändert riesengroß. Umso mehr braucht es einen wehrhaften Rechtsstaat, der die Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt und den überall wie ein Krebsgeschwür wuchernden Extremismus konsequent bekämpft. Bei nüchterner Betrachtung stellt man fest, dass das schwarz-grüne Nordrhein-Westfalen leider ein waschechter Hotspot für radikalen Islamismus ist. Solingen ist auch nicht der erste Anschlag. Zudem wurden in den letzten Jahren mehrere Terroranschläge verhindert. In Duisburg gelang es im Februar 2023 einem syrischen IS-Anhänger, einen Mann in Duisburg zu töten und weitere Personen zu verletzen. Nordrhein-Westfalen steht hier – ich glaube, das muss man so offen sagen – besonders im Fokus. Das hat auch Gründe. Da muss Nordrhein-Westfalen ran, da muss diese Landesregierung ran. Dabei muss jedem klar sein: Den Kampf gegen islamistischen Terror macht man nicht im Vorbeigehen, das macht man nicht nebenher. Dafür brauchen unsere Sicherheitsbehörden die volle Rückendeckung dieser Landesregierung. (Beifall von der FDP – Zuruf von Gregor Golland [CDU]) 11.09.2024 Deswegen will ich deutlich sagen, Herr Minister: Wir können es uns nicht leisten, dass diese schwarzgrüne Landesregierung bei der Sicherheit spart. Wir haben uns im Ausschuss schon einmal darüber unterhalten. Sie haben da eine etwas andere Sichtweise, aber es ist ja nicht zu leugnen, dass Sie dem Verfassungsschutz in den letzten zwei Jahren die Mittel gekürzt haben. Es waren in den letzten zweieinhalb Jahren Kürzungen um über 8 %. Ich sage Ihnen: Wenn der Extremismus so durch die Decke geht, dann müssen wir auch den Verfassungsschutz stärken. Dann dürfen wir nicht kürzen, sondern dann müssen wir ihn finanziell unterstützen und ihm mit mehr Ressourcen den Rücken stärken. (Beifall von der FDP) Wir können es uns nicht leisten, dass Hassprediger nahezu ungebremst Hochkonjunktur in Nordrhein-Westfalen haben. Wir können es uns nicht leisten, dass wir wissen, dass in einer viel zu hohen Zahl von Moscheen in Nordrhein-Westfalen radikales Gedankengut gepredigt wird. Es stellt mich auch nicht zufrieden, dass die schwarz-grüne Landesregierung nahezu schulterzuckend akzeptiert, dass Moscheen in Nordrhein-Westfalen nachweislich salafistisch beeinflusst oder sogar salafistisch geprägt sind. Wir alle, die wir diese Diskussionen in den letzten Jahren geführt haben, wissen, dass es eine große Gefahr ist, dass immer mehr Kinder und Jugendliche in den Bann dieser Extremisten geraten. Wir können uns keine Kaderschmieden radikalen Gedankenguts vor unserer Haustür leisten. Wir können das nicht akzeptieren. Wir müssen wirksam verhindern, dass Gefährder ins Land kommen, und wirksam dafür sorgen, dass bekannte Gefährder umgehend abgeschoben werden. Das alles ist nicht neu; darüber diskutieren wir schon länger. Heute haben Sie mit dem Maßnahmenpaket eine Wende vollzogen. Jetzt wollen Sie beispielsweise auch Hassprediger stärker in den Blick nehmen, so ist die Formulierung. Wow! Ich sage Ihnen: Das reicht nicht. Sie müssen sie nicht nur in den Blick nehmen, sondern Sie müssen ihnen die Bühne nehmen. Sie müssen Ihnen die Möglichkeit nehmen, in Nordrhein-Westfalen aufzutreten. Sie müssen auch versuchen, radikalen Moscheen wirklich die Tür zu schließen. Sie müssen vor Ort die Bühne nehmen, aber auch im Netz. Ich weiß, dass das nicht ganz einfach ist, aber dass Sie jetzt als Erfolg verkaufen, dass Sie auf die Idee kommen, eine Hasspredigerdatei zu erstellen, lässt im Grunde tief blicken. Ich sage Ihnen: Da muss Nordrhein-Westfalen besser sein. Es muss vor allem unbequemer für radikalen Islamismus sein. Dazu liegen jetzt einige Vorschläge auf dem Tisch, das heutige Ankündigungspaket der Landesre-Landtag gierung, aber auch Vorschläge der Opposition. FDP und SPD haben einige Vorschläge gemacht. Ich will aber deutlich sagen: Es ist nicht die Zeit für politische Floskeln. Wer sich in extremistischen Netzwerken bewegt, muss wissen, dass unser Rechtsstaat entschlossen und hart durchgreift. Ich glaube, Prävention ist sehr wichtig. Aber wir dürfen uns nicht weiter in endlosen Präventionsmaßnahmen verlieren, wenn die Gefahr längst Realität geworden ist. Ich will auch sagen: Natürlich wollen wir keine Pauschalverurteilung. Die überwiegende Mehrheit der Muslime in unserem Land lebt friedlich und will in einer freien Gesellschaft leben. Doch wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten diese Freiheit ausnutzen, um Hass zu verbreiten und unsere Gesellschaft zu destabilisieren. Hier muss die Landesregierung klare Prioritäten setzen. Wir fordern als FDP daher keine Symbolpolitik, sondern konkrete wirksame Maßnahmen. Die Bedrohung durch den Islamischen Staat ist real. Wir müssen wirksame Schritte gehen, um unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen. Dafür brauchen unsere Sicherheitsbehörden die nötigen Mittel und den politischen Rückhalt, um schnell und konsequent handeln zu können. Wir fordern die Landesregierung auf, dies so umzusetzen, dass sie den Sicherheitsbehörden den Rücken stärkt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden unter diesem Tagesordnungspunkt zu einem konkret vorliegenden Antrag. Dazu will ich auch sprechen. Die generelle Debatte hatten wir heute Morgen. Dazu will ich nur einen Satz sagen: Das Maßnahmenpaket von heute Morgen ist kein Maßnahmenpaket mit vielen Detailpunkten, sondern es ist qualitativ etwas Neues und Weitreichenderes. Ich glaube, das ist der richtige Weg, wie man mit dem Thema umgeht, und nicht irgendwelche Einzelmaßnahmen. Der Antrag selber ist, wie er ist: Er schürt Stimmung, gibt Scheinantworten, wird uns aber in der Sache nicht weiterführen. Ich will das an drei Beispielen deutlich machen, die ich herausgreife. Erstens: Hier werden keine Lösungen vorgeschlagen. Sie schlagen vor, die Islamismusprävention in ein anderes Haus zu verlagern. Unter Tagesordnungspunkt 14 fordern Sie, die Zuständigkeit für 11.09.2024 Flucht und Asyl zu verlagern. Ich glaube nicht, dass man den Islamismus in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen mit einer Änderung der Organisationsstrukturen im Flüchtlingsministerium und im Innenministerium bekämpfen kann. Das ist Quatsch. (Zuruf des Abgeordneten Christian Loose [AfD]) – Nein, das löst überhaupt nichts, außer dass wir alle wieder mit Organisationsfragen beschäftigt sind. Das ist nicht besonders wirkungsvoll. Zweitens: Sie fordern ein Lagebild „Islamismus“. Nur zur Kenntnis: Das gibt es schon seit Mai 2024, also schon seit Monaten. Statt zu meckern, zu hetzen, Unruhe zu stiften und Unwahrheiten zu verbreiten, wäre es vielleicht besser … Kosmetik hilft hier nicht. Gucken Sie nach: In der Vorlage 18/2551 können Sie das nachlesen. Das dritte Beispiel: Sie fordern eine steigende Rückführung von Gefährdern. Nur damit wir uns richtig verstehen: Die Rückführung von Gefährdern hätte in Solingen nicht geholfen, weil der Mann gar nicht als Gefährder auf unserem Radar war. Er war überhaupt kein Gefährder. Es war ein ganz normaler, nicht entdeckter ... (Andreas Keith [AfD]: Er hätte nicht hier sein dürfen!) – Nein, wenn Sie sagen, die Rückführung von Gefährdern sei eine Antwort auf Solingen, dann kann ich nur sagen: aber voll daneben getatscht. (Beifall von den GRÜNEN) Das Problem des Solinger Attentäters, Terroristen war ja, dass er niemals auffällig war. (Andreas Keith [AfD]: Warum ist er nicht auf- gefallen?) – Sie hätten wahrscheinlich hellseherische Fähigkeiten gehabt. Wir haben die nicht. (Andreas Keith [AfD]: Sagen Sie mal, was Ihr eigener Verfassungsschutz macht!) Hellseherische Fähigkeiten wären sehr gewünscht. Wenn Sie einen haben, der uns dabei helfen kann, sagen Sie Bescheid. Ich stelle ihn ein.

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Rainer Schmeltzer

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es gibt viele lautstarke Zwischenfragen, aber es liegt auch eine offizielle Zwischenfrage vor, und zwar von dem Kollegen Klute. Wollen Sie die zulassen?

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Herbert Reul

Ja, klar.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön. Landtag

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank, Herr Minister Reul, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich finde, das passt gerade an dieser Stelle. Sowohl in der gemeinsamen Sitzung des Integrationsausschusses und des Innenausschusses als auch jetzt hat die AfD behauptet, dass im Wohnraum des Solinger Attentäters eine IS-Flagge hing. Gibt es irgendeinen belastbaren Hinweis dafür, dass das der Fall war?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Minister.

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Herbert Reul

Danke für diese Frage, Herr Abgeordneter. – Nein, überhaupt nicht. Das habe ich auch schon im Innenausschuss erklärt. Irgendjemand hat das mal verbreitet, und jetzt beten nicht alle, aber manche es nach, weil sie damit Unruhe schüren wollen. Wir haben einen Großteil der Menschen, die in dieser Unterkunft wohnen, befragt. Keiner hat die gesehen. Damit ist die Frage nach jetzigem Informationsstand klar mit „Nein“ zu beantworten. Die letzte Anmerkung, um das zu Ende zu führen: Natürlich ist es wichtig, Gefährder zurückzuführen. Das ist aber ein ganz anderes Thema. Da hat Nordrhein-Westfalen durchaus gute Zahlen: Bis Ende August 2024 wurden insgesamt 114 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Das heißt, wir sind da längst tätig und gut. Man kann immer noch sagen, es könnten mehr sein. Ich glaube, da kann sich Nordrhein-Westfalen sehen lassen. Dieser Antrag enthält Forderungen, die nicht passen, Forderungen, die längst erledigt sind, oder Forderungen, die warme Luft sind. Insofern: Gut, dass wir mal darüber geredet haben.

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Rainer Schmeltzer

Herr Minister, es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage von der Abgeordneten Seli-Zacharias. Würden Sie die zulassen?

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Herbert Reul

Ja, selbstverständlich.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister! Ich habe in meiner Rede Ausführungen gemacht, die sich unter anderem aus einem Islamistenprozess ableiten lassen. In unserem Antrag – das haben Sie gerade unterschlagen, Herr Minister – geht es unter Punkt I um den Schutz potenzieller Ziele vor Islamisten. Das ist 11.09.2024 dezidiert aufgeführt, ein elementarer Bestandteil unseres Antrags. Ich glaube, das ging auch aus meiner Rede hervor. Jetzt die konkrete Rückfrage an Sie: Wie wollen Sie – es gibt offensichtlich Anhaltspunkte, dass dieser Schutz durch Ihre Sicherheitsbehörden nicht gewährleistet ist, ich habe heute einige Beispiele genannt – garantieren, dass die Menschen nach wie vor die Meinungsfreiheit für sich beanspruchen können, ohne Gefahr laufen zu müssen, dass sie von irgendeinem x-beliebigen Islamisten, den Sie nicht als Gefährder einstufen, weil die sich ja alle heimlich im Hinterhof radikalisieren, abgemetzelt werden? Herr Minister, wie wollen Sie das garantieren? Wie wollen Sie Ihre Sicherheitsbehörden dahin gehend schulen, dass Informationen, wenn es um die Gefährdung von Leib und Leben geht, rechtzeitig an die gefährdeten Personen weitergegeben werden? – Danke.

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Abgeordnete. Das waren zwei Fragen. – Herr Minister, Sie werden sicherlich willens und in der Lage sein, eine zu beantworten. Bitte schön.

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Herbert Reul

Ich werde sogar versuchen, auf alles zu antworten, was nicht ganz leicht ist. Erstens. Danke für die Frage. Zweitens. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden tun alles, was möglich ist, wenn sie informiert sind und wenn die vorliegenden Dinge … (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) – Sie wollen doch eine Frage beantwortet haben. Es wäre klug, dann zuzuhören. Sie können ja nachher sagen, Sie seien nicht zufrieden. Es würde mich auch wundern, wenn Sie zufrieden wären, aber egal. Ich versuche es mal: Wenn wir Informationen erhalten, tun wir alles, um solche Menschen zu schützen. Nicht jeder der von Ihnen vorgetragenen Fälle – ich kann das nicht aus dem Stand heraus beurteilen – muss immer so begründet sein. Wenn der eine oder andere von uns bzw. Mitarbeiter vor Gericht keine Aussage machen dürfen, dann hat das etwas damit zu tun, dass wir diese Menschen schützen müssen. Im Verfassungs- und im Staatsschutz nehmen Menschen Aufgaben wahr, aufgrund deren sie in der Öffentlichkeit nicht sichtbar sein sollten. Deshalb kann ich diese Menschen nicht vor Gericht auftreten lassen; das wäre ja irre. Dann würde ich sie ins Licht der Öffentlichkeit zerren. Solche Argumente spielen manchmal eine Rolle, die kann man hier nicht immer voll ausbreiten. Landtag Sie können davon ausgehen: Wenn Menschen wirklich gefährdet sind, werden sich die Sicherheitsdienste unseres Landes darum kümmern. Abschließend: Eine Garantie, dass den Menschen irgendwo auf der Welt bzw. in Nordrhein-Westfalen nichts passieren wird, kann kein Innenminister und kein Politiker geben; alles andere wäre Lüge. Mich stört manchmal bei der Diskussion mit der AfD, dass Sie den Anschein erwecken, dass es das alles nicht mehr gäbe, wenn Sie etwas zu sagen hätten. Sie werden sich wundern. Die Welt ist komplizierter, als die einfachen Sprüche vorgeben. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10518. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10518 abgelehnt. Wir kommen zu: 8 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/10582 Mit dieser Drucksache liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 52 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann. Nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage kann jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 52 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Münd-11.09.2024 liche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt – das sehen Sie schon an dem Platzwechsel –, dass Herr Minister Reul zum Fragenkatalog 1 und Frau Ministerin Paul zum Fragenkatalog 2 antworten wird. Ich erteile als Erstes Herrn Reul das Wort. Bitte schön.

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Herbert Reul

Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Präsident! Frau Kollegin Kapteinat, ich befürchte, dass ich Ihnen heute nichts Neues werde sagen können. Die von Ihnen gestellten Fragen wurden schon an anderer Stelle beantwortet, und wenn man wahrheitsgemäß antworten will, kann man nicht plötzlich etwas anderes erzählen. Ich habe zu dem Fall „Solingen“ bereits in zwei Innenausschusssitzungen und auch in einem Sonderplenum etwas gesagt. Ich will versuchen, die an mich gerichtete Frage 1 zu beantworten. Zur Erinnerung: Am 24. August 2024, also am Tag nach der Tat, war der Täter noch flüchtig. Deswegen war die Priorität meiner Leute und mir, den Täter festzunehmen. Dazu wurde zahlreichen Hinweisen bzw. Spuren nachgegangen, es wurden Bilder und Videos gesichtet sowie Indizien gesammelt. Im Laufe des Tages verdichtete sich für die Ermittler dann eine Spur, die zu dem in Rede stehenden 26- jährigen Syrer geführt hat. Dieser wurde am Abend des 24. August 2024, um 22:47 Uhr, festgenommen. Mir war aus den polizeilichen Ermittlungen mittlerweile bekannt geworden, dass es sich bei dem in der Nacht festgenommenen Tatverdächtigen um einen Flüchtling handelt. Mir wurde auch mitgeteilt, dass es einen schon einige Zeit zurückliegenden und gescheiterten Rückführungsversuch gab; das waren mündliche Informationen. Darum ging es in dieser Nacht aber gar nicht, zumindest nicht für mich. In dieser Nacht ging es für mich darum, den Täter zu ergreifen. Den „tagesthemen“ gegenüber habe ich am Samstagabend, 23:30 Uhr, bestätigt, dass es sich meinen Informationen nach bei dem Festgenommenen um jemanden aus der Flüchtlingsunterkunft handelt. Ich habe nicht mehr und nicht weniger gesagt. Ich habe also nicht – Zitat – „über den Täter informiert“, wie Sie schreiben, sondern ich habe lediglich bestätigt, dass er ein Flüchtling aus dieser Unterkunft ist. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich in dem Gespräch sogar mehrfach darum gebeten, nicht zu Details befragt zu werden, da es dafür – keine Stunde nach der Festnahme – einfach noch viel zu früh war. Ich erkenne darin überhaupt keinen Widerspruch, denn es war genau so. Ich habe Ihnen im Innenausschuss gesagt, dass ich keine Notwendigkeit mehr gesehen hatte, extra noch Landtag mit Frau Kollegin Paul zu telefonieren, nachdem alle mir vorliegenden Informationen im Laufe des Sonntagvormittags, also am 25. August 2024, öffentlich bekannt geworden waren. Es war öffentlich bekannt, was ich sagen wollte. Unter uns: Es hätte Frau Kollegin Paul auch nichts Neues mehr gebracht, denn es war medial schon transportiert. Noch am Sonntag gegen 15 Uhr hat sich das Landeskabinett wegen des Anschlags ohnehin digital zu einer Sondersitzung zusammengeschaltet und ausgetauscht. Vorher gab es kein Telefonat zwischen Frau Paul und mir. Vielleicht ist irgendetwas falsch verstanden worden, aber so war der Sachverhalt. – Ganz herzlichen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Jetzt spricht Frau Ministerin zum zweiten Fragenblock. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses mitgeteilt, verdichteten sich für uns am Samstagabend, also dem 24.08.2024, Hinweise, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen syrischen Staatsangehörigen handelt, der nach der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien hätte rücküberstellt werden müssen. Dazu führe ich gerne noch mal näher aus, um möglicherweise zu verdeutlichen, was „verdichten“ in diesem Zusammenhang eigentlich heißt bzw. nicht heißt. Da sich zunächst keine Zuständigkeit für mein Haus, das MKJFGFI, ergab, lag uns zum Attentat in Solingen am 23. August 2024 keine WE-Meldung vor. Meine zuständige Fachabteilung wurde am späten Samstagnachmittag, also dem 24. August, um ca. 17 Uhr vom Landeskriminalamt kontaktiert. Das LKA bat um Unterstützung bei einer Asylaktenanforderung beim BAMF. Dieser Bitte ist meine Fachabteilung nachgekommen. Im Kontakt mit dem BAMF wurde deutlich, dass es sich um die Akte des am Folgetag als tatverdächtig geführten Issa al-H. handelte. Zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen konnte das LKA meinem Haus noch nicht bestätigen, dass es sich um einen Tatverdacht handelte. Es war lediglich die Bitte, zu unterstützen. Meine Pressestellte informierte mich am Samstagabend über die aktuelle mediale Berichterstattung wie ohnedies fortlaufend zu diesem Fall und auch anderen. Am Sonntag, dem 25. August, wurde ein Kollege aus der Sicherheitskonferenz meines Hauses zwischen 10 und 11 Uhr zu einer gemeinsamen Besprechung mit dem LKA gebeten. In diesem Informationsaustausch gab das LKA an, dass es sich bei Issa al-H. um den Tatverdächtigen handelte. Ab diesem Zeit-11.09.2024 punkt lag meinem Haus die Information gesichert vor. Nach dieser Besprechung im LKA hat mich meine Fachabteilung per Mail über diesen gesicherten aktuellen Sachstand in Kenntnis gesetzt; dies geschah am Sonntag um 11:45 Uhr. Gleichzeitig haben sich die Kolleg*innen aus meinem Haus um die Beschaffung der Akte des Tatverdächtigen bei der Ausländerbehörde Solingen gekümmert, und die Ausländerbehörde Solingen hat diese Akte auch am Sonntagmittag übermittelt. Am Vormittag des 26. August wurde dann im Referat 523 eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt wurden über die Koordinierungsstelle sämtliche Berichtsanforderungen gesteuert. Die Fachabteilung meines Hauses hat die Arbeit der Ermittlungsbehörden also zügig und umfassend im Rahmen dessen, was von uns angefragt wurde, und im Rahmen dessen, was uns an Erkenntnissen vorlag und wofür wir zuständig waren, unterstützt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für ihre erste Zusatzfrage hat jetzt Frau Kollegin Kapteinat das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Nur damit ich das jetzt richtig verstehe: Das heißt, während einige Zeitungen bereits am Samstagabend den Namen des Tatverdächtigen gemeldet haben, ist niemand aus dem Innenministerium oder aus Ihrem Ministerium, obwohl das LKA nachmittags nach einer Akte gefragt hat, auf die Idee gekommen, Sie mal persönlich zu kontaktieren und zu sagen: „Hier könnte gerade etwas passieren, was für Ihr Haus wichtig ist“?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bin über die mediale Berichterstattung etc. fortlaufend informiert worden mit dem Hinweis, es handele sich hierbei mutmaßlich um eine geflüchtete Person. Wie ich gerade vorgetragen habe, lagen die gesicherten Erkenntnisse meinem Haus mit der Kontaktaufnahme des Kollegen aus der Sicherheitskonferenz vor, sodass das, was vorher in unserem Haus angefragt war, nämlich die Unterstützung der Aktenanforderung beim BAMF, selbstverständlich durch mein Haus geleistet worden ist. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Ihre Kollegin Frau Paul hat eben geschildert, dass sich am Samstagabend die Hinweise darauf verdichtet haben, dass es sich um einen Geflüchteten handelt. Hat Frau Paul nun versucht, im Zusammenhang mit der Frage der Identität des Tatverdächtigen Kontakt aufzunehmen? Es wurde ja immer brisanter. Oder geschah das erst, wie eben geschildert, am Sonntag in der virtuellen Kabinettssitzung?

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Minister Reul, bitte schön.

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Herbert Reul

Ich hoffe, Frau Kollegin, ich habe Ihre Frage richtig verstanden. Ich habe eben erzählt, dass ich an dem Samstag sehr damit beschäftigt war, zu erfahren, ob wir ihn erwischt haben oder nicht und wer es war. Ich habe das erst kurz vor dieser Fernsehsendung erfahren, auch mit ein bisschen Druck, weil ich gesagt habe, dass wir ein Signal herausgeben müssen, ob wir erfolgreich waren oder nicht. Dann habe ich das bekannt gegeben, was ich zur Festnahme wusste. Das war eigentlich nur, dass wir ihn haben und dass es ein Flüchtling ist. Mehr war es nicht. Ob und wer wann noch etwas anderes wusste, kann ich nicht beantworten. Ich kann nur schildern, was ich wusste, und das war weniger, als in der Fragestellung heute insinuiert wird. Hier wird schließlich der Eindruck erweckt, wir hätten alles über ihn gewusst und nicht weiter … Nein, zu dem Zeitpunkt war unser Informationsstand nur darauf begrenzt. Das habe ich der Öffentlichkeit – soweit ich konnte – mitgeteilt, und damit wusste es dann jeder, der Fernsehen geguckt hat – aber nur der. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Die Frage war eine andere! Hat Frau Paul Sie kontaktiert? – Nein, sie hat mich nicht kontaktiert. Warum denn auch? Entschuldigen Sie, aber ich habe die Frage im Ausschuss auch nie verstanden. Wenn ich die nicht gestellte Frage mitbeantworten soll, warum Frau Paul nicht in Solingen war, dann sage ich: Ja, was sollte sie da? Entschuldigung. Das war mein Job. (Christian Dahm [SPD]: Aber die Fragen wer- den aus dem Plenum heraus gestellt, nicht vom Minister!) Wir hatten einen Anschlag. Wir mussten den Täter finden. Das ist Aufgabe der Sicherheitsorgane. An 11.09.2024 dem Abend wussten wir, es handelte sich um einen Flüchtling. In dem Moment, in dem wir ihn hatten, wurde es interessant, herauszubekommen, was es noch an Zusatzinformationen gibt. Aber das war erst danach, und das war der Sonntag. Dazu ist eben schon viel gesagt worden.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Klute.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, was haben Sie entschieden bzw. veranlasst, nachdem Sie die Nachricht über die Identität des Tatverdächtigen erhalten haben?

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege. – Frau Ministerin, bitte schön. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Ich habe daraufhin veranlasst, dass alle Informationen, die wir zur Sachverhaltsaufklärung bekommen konnten, durch die Abteilung einzuholen waren. Ich habe gerade vorgetragen, die Akte ist dann in Solingen bei der ABH angefordert worden. Den Sachstand, den ich am Sonntag um 15 Uhr hatte – ich habe mich von meiner Abteilung schriftlich und mündlich briefen lassen –, habe ich dann dem Kabinett in der digitalen Sitzung vorgetragen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Dahm.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Paul. Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie erst nach der sogenannten Sicherheitskonferenz am Sonntag, den 25. August 2024, informiert worden sind, dass es sich hierbei um einen Tatverdächtigen handelt?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben schon ausgeführt, dass Herr Minister Reul mich kontaktiert hat und dass dann über unsere Büros noch einmal bestätigt Landtag wurde, dass Herr Minister Reul mir mitteilen wollte, was zu diesem Zeitpunkt medial schon bekannt war. Ich habe gerade vorgetragen, dass durch das Treffen in der Sicherheitskonferenz endgültig die gesicherte Information in meiner Fachabteilung vorlag und damit klar war, dass wir selbstverständlich bei der weiteren Sachverhaltsaufklärung mitarbeiten werden. Ich habe also nur deutlich gemacht, dass zu diesem Zeitpunkt die Häuser, die auch in der Sicherheitskonferenz zusammensitzen, an dieser Stelle offiziell zusammengekommen sind. Anschließend – das halte ich im Übrigen für normal und richtig – hat mir die Fachabteilung einen Bericht aus diesem Gespräch übermittelt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage kommt vom Abgeordneten Watermeier. Bitte schön.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, Herr Minister Reul hat ausgesagt, dass er Ihnen am 25. August 2024 eine SMS mit der Bitte um Rückruf geschickt habe, um Sie über die Identität des Tatverdächtigen zu informieren. Herr Reul habe von Ihnen aber keinen Rückruf erhalten. Wann – das heißt: zu welcher Uhrzeit – haben Sie die SMS von Herrn Reul gelesen, und wo befanden Sie sich, als Sie die SMS gelesen haben?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, bitte schön. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe schon erläutert, dass ich zu diesem Zeitpunkt auf einer Dienstreise bei einer Gedenkveranstaltung war; ich habe mich in dem französischen Ort Maillé befunden. Nachdem ich die SMS gelesen habe, habe ich meinem Mitarbeiter gesagt, er möge bitte das Büro von Herrn Minister Reul kontaktieren, um erstens nachzufragen, was er mir sagen wollte, und zweitens die Information zu erbitten, wann wir telefonieren können. Daraufhin hat das Büro von Herrn Minister Reul meinem Büro bzw. meinem Mitarbeiter mitgeteilt, dass Herr Minister Reul – wie er bereits ausgeführt hat – mir sagen wollte, dass der Tatverdächtige diejenige Person ist. Zusätzlich wurde mitgeteilt, dass ein weiteres Telefonat aus seiner Sicht zunächst nicht notwendig sei, weil die Information, die er mir habe geben wollen, mittlerweile presseöffentlich sei. 11.09.2024

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Christof Rasche

Jetzt hat Kollegin Kapteinat das Wort. – Bitte.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, der Kollege Watermeier fragte gerade nach, wo Sie um 8:30 Uhr waren, als die Nachricht des Innenministers eingegangen ist, und wann Sie selbst diese Nachricht gelesen haben. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass ich auf dem Weg zum Beginn der Gedenkveranstaltung war. Nachdem ich die Nachricht gelesen hatte, habe ich meinem Mitarbeiter sofort gesagt, dass er bitte das Büro von Herrn Minister Reul kontaktieren solle. Ich halte es im Übrigen für das übliche Verfahren, dass ich, wenn ich selbst auf dem Weg in den Gedenkgottesdienst bin, meinem Mitarbeiter sage: „Bitte kontaktiere das Büro von Herrn Minister Reul“, um sicherzustellen, dass der Informationsfluss funktioniert, wir also die Informationen bekommen, die Herr Minister Reul mir geben wollte, und gleichzeitig nachzufragen, ob dann ein weiteres Telefonat notwendig ist. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Aussage aus dem Büro von Herrn Minister Reul aus dieser einen Information über die Identität des Tatverdächtigen und damit dem Hinweis darauf, dass deswegen natürlich auch eine gewisse Zuständigkeit in der Sachverhaltsaufklärung über die aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen für unser Haus besteht bzw. gegeben ist. Daraufhin habe ich ebenfalls über mein Büro die Fachabteilung gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun ist Kollegin Müller-Witt an der Reihe. Bitte sehr.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Ich habe eine Frage an Herrn Minister Reul. Sie haben in der Sitzung des Innenausschusses am 5. September erklärt, dass sich das Kabinett am Nachmittag des 25. August in einer digitalen Sitzung über den aktuellen Sachverhalt ausgetauscht habe und dass der Sachverhalt öffentlich geworden sei. Deshalb sei ein vorheriger Austausch mit Ministerin Paul bzw. ihre Rückmeldung nicht erforderlich gewesen, und Sie hätten vor der Kabinettsitzung auch nicht mehr versucht, Ministerin Paul zu erreichen. Im Gegensatz dazu hat Frau Ministerin Paul in der Sitzung des Integrationsausschusses am 4. September erklärt, dass Sie mit Ihnen bereits am Nachmittag des 25. August gesprochen habe, bevor es die Landtag Kabinettsitzung gab. Was stimmt jetzt? Was ist zutreffend?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Herbert Reul

Ich kann es nur wiederholen, aber das mache ich auch gerne noch ein paar Mal. Ich habe eine SMS geschrieben und gefragt: Wann kann ich anrufen? – Dann lief richtigerweise die Kontaktschleife über die Büros, weil wir beide unterwegs waren, mit dem Hinweis: Was gibt es Wichtiges? – Das ist die Kurzfassung. Daraufhin habe ich meinem Büro gesagt: „Sagen Sie bitte Bescheid, dass es sich erledigt hat“, weil die Information, die ich weitergeben wollte, nämlich, dass es sich um einen Flüchtling handelt, der bereits abgeschoben werden sollte, schon in den Medien war. Im Grunde hatte sich also der ganze Vorgang überholt. Der Grund meines Anrufes war nicht mehr gegeben, und darum habe ich nicht mehr angerufen, und auch Frau Ministerin Paul hat nicht angerufen. Wir wussten ja, dass wir uns – wenn auch nur virtuell – um 15:00 Uhr im Kabinett treffen würden, wenn wir reden wollten. Insofern gab es keinerlei Notwendigkeit, noch einmal Kontakt aufzunehmen. Das, was ich sagen wollte, war bekannt. Frau Ministerin Paul kann es selbst beantworten, aber warum sollte sie mich anrufen, wenn sie es schon weiß? Auch die Frage ist damit eigentlich geklärt. Dass darüber im Kabinett gesprochen worden ist, weil man bis dahin weitere Informationen gesammelt hat, ist richtig. Dahin habe ich meine und Frau Ministerin Paul ihre Informationen mitgebracht, sie allen Kollegen – natürlich nicht nur allein – vorgetragen und das mit ihnen ausgetauscht.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zu Herrn Dahm. Bitte sehr. (Das Mikrofon ist ausgeschaltet.)

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank. Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage an Frau Ministerin. Wir haben jetzt gehört, dass Sie eine SMS bekommen haben. (Thorsten Klute [SPD]: Das Mikro ist nicht an! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Mikro!)

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Christof Rasche

Es ist an.

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Christian Dahm SPD

Ich glaube, ich schaffe es auch so, Herr Präsident. (Das Mikrofon wird eingeschaltet.) 11.09.2024 – Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, die konkrete Frage lautet: Wann haben Sie die SMS gelesen?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die SMS werde ich irgendwann gelesen haben, als ich sie bekommen habe. Ich fertige selten ein Protokoll darüber, wann ich SMS lese. Ich bekomme – wie Sie sicherlich auch – relativ viele Nachrichten etc. Ich möchte bitte zur Frage von Frau Müller-Witt noch eine Klarstellung machen, weil mir das wichtig ist. Sie haben dargelegt, ich hätte im Ausschuss gesagt, dass wir am 25. nachmittags telefoniert hätten. Wenn ich das im Ausschuss so gesagt habe und das protokolliert ist, dann möchte ich das klarstellen, weil ich mich dann falsch ausgedrückt habe. Ich wollte an der Stelle sagen – vielleicht habe ich mich aber missverständlich ausgedrückt –, dass ich Herrn Minister Reul nach der Kabinettsitzung noch einmal eine SMS mit der Frage geschickt habe, ob wir noch einmal sprechen müssten bzw. ob er noch zusätzliche Informationen habe. Daraufhin antwortete er mir am Sonntagnachmittag, dass er über das Berichtete hinaus keine Information habe. Ich hatte über das im Kabinett Berichtete hinaus auch keine Information. Also haben wir das nächste Mal am, ich glaube, Montag telefoniert. Das sage ich zur Klarstellung. Sie hatten die Frage an Herrn Reul gerichtet, aber ich wollte das gerne klarstellen, sofern ich das im Ausschuss falsch gesagt haben sollte.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun kommen wir zur Kollegin Gosewinkel. Bitte sehr.

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Silvia Gosewinkel SPD

Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Paul. Wann genau sind Sie am Samstag, den 24.08., nach Frankreich aufgebrochen? Nennen Sie bitte genau, um welche Uhrzeit das war. Wann haben Sie als Ministerin entschieden, Ihre Reise abzubrechen? Nennen Sie bitte auch die genaue Uhrzeit.

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich bin gegen 6:00 Uhr bzw. davor – ich glaube, es war 5:30 Uhr – von zu Hause aufgebrochen. Am Sonntag habe ich im Laufe des Landtag Vormittags entschieden, dass wir die Reise nach dem Ende der Gedenkveranstaltung und eben auch nach der Rede, die ich dort gehalten habe, abbrechen und zurückkehren.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Ich möchte daran erinnern, immer nur eine Frage und nicht zwei Fragen zu stellen. – Herr Bakum, bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich auch an Frau Ministerin Paul. Haben Sie im Zeitraum zwischen Ihrer Abfahrt und Rückkehr auch private Termine wahrgenommen?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Das habe ich nicht.

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Christof Rasche

Kollegin Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Also, schon …

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Christof Rasche

Kollege.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde immer noch mit der Kollegin Watermann-Krass verwechselt, die in der letzten Wahlperiode neben mir saß.

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Christof Rasche

War das so tragisch? (Heiterkeit)

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Sebastian Watermeier SPD

Nein, das war eine Feststellung. Jetzt kommt meine Frage, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin Paul, wurde Ihnen vom Ministerpräsidenten, vom Chef der Staatskanzlei, von Herrn Reul oder von anderen maßgeblichen Personen aus der Landesregierung angeraten, nach dem Bekanntwerden der Identität des Tatverdächtigen schnellstmöglich nach Nordrhein-Westfalen zurückzukehren?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen 11.09.2024 Dank, Herr Präsident. – Diese Entscheidung habe ich getroffen. Diese Entscheidung war aus meiner Sicht in dieser Situation, in dem Moment, in dem wir wussten, dass wir eine klare Betroffenheit und Zuständigkeit unseres Hauses dadurch hatten, dass es eine zu klärende ausländer- und aufenthaltsrechtliche Frage hinsichtlich des Täters gibt, auch genau so zu treffen. Es gab keine Aufforderung seitens des Innenministers, des Ministerpräsidenten oder des Chefs der Staatskanzlei. Irgendwann gab es eine Einladung zu einem digitalen Austausch und natürlich die Bitte, in dem digitalen Austausch des Kabinetts zu den bisher aus unserem Ressort bekannten Erkenntnissen zu berichten.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun kommt der Kollege Falszewski. Bitte sehr.

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Benedikt Falszewski SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, sind Ihnen WE-Meldungen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen zur Identität des Tatverdächtigen zugegangen,und – wenn ja – wie viele und um welche Uhrzeit?

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Christof Rasche

Bitte stellen Sie immer nur eine Frage. –Herr Minister, bitte.

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Herbert Reul

Das habe ich nicht im Kopf. Ich kann Ihnen das nicht abschließend beantworten. Es gab mehrere WE-Meldungen. Ich könnte Ihnen aus dem Kopf jetzt aber nicht sagen, wann welche eingegangen ist. Es gab aber diese Meldungen, ja.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Klute, bitte sehr.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Frage an Frau Ministerin Paul. Wann genau hatten Sie mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin im Hinblick auf die Identität des Tatverdächtigen Kontakt aufgenommen?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Laufe des Vormittags hatte ich auch mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin Kontakt. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) – Des Sonntags. Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Bongers stellt die nächste Frage. Bitte sehr.

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Sonja Bongers SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, haben Sie in der Zeit zwischen dem 24. August und dem 28. August Interviewanfragen erhalten bzw. abgelehnt? Warum haben Sie die Entscheidung getroffen, erst fünf Tage nach der Tat an die Öffentlichkeit zu gehen?

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Christof Rasche

Ich werde die Frage beim nächsten Mal einfach unterbrechen, wenn es zur Gewohnheit wird, dass immer zwei Fragen gestellt werden. – Frau Ministerin, bitte. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Erstens. Es ergab sich erst am Sonntag, dass unser Haus im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung zu den Umständen rund um die aufenthalts- und ausländerrechtlichen Fragestellungen auch einen entscheidenden Beitrag zu leisten hat. Dem sind wir ab dann nachgekommen. Mir persönlich war wichtig, dass wir versuchten, die Sachverhalte so gut wie möglich auch in der Komplexität aufzuklären, um dann auch der Öffentlichkeit möglichst ein besseres Bild präsentieren zu können. Dazu mussten unterschiedliche Berichte bei den ZABn und bei der Bezirksregierung angefragt werden. Dazu gab es selbstverständlich Nachfragen inklusive Nachfragen bei der zuständigen Bundesbehörde, was ich für normal halte. Dann sind wir am Dienstag mit dem Pressegespräch noch einmal an die Öffentlichkeit gegangen, um in einer breiteren Information darstellen zu können, wie sich der Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt für uns dargestellt hat bzw. diese Informationen so weit zu geben, wie uns das zu diesem Zeitpunkt möglich war. Aber noch einmal: Mir war es wichtig, Informationen so breit wie möglich und gesichert zu haben und auch selbst zu versuchen, den ganzen Vorgang zu durchdringen und Rückfragen zu stellen. Frau Bongers, weil Sie darauf anspielen: Ich habe an dem Montag entschieden, eine Interviewanfrage des WDR nicht anzunehmen. Am Dienstag bin ich dann in der „Aktuellen Stunde“ des WDR gewesen; dort ist das auch in der Anmoderation gesagt worden. Weitere Interviewanfragen in den nächsten Tagen habe ich natürlich beantwortet.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt Kollegin Kahle-Hausmann. Bitte sehr.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön, Herr Präsident. – Frau Paul, können Sie mit Zeitpunkt und 11.09.2024 Intention erläutern, ob Sie versucht haben, im Zusammenhang mit der Frage der Identität des Tatverdächtigen Kontakt zu Minister Reul aufzunehmen?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul und ich haben schon mehrfach dargestellt, wie die Abläufe waren, dass es natürlich eine Information seitens des Ministers in meine Richtung gab bzw. die Information dann über die Büros: Das ist die Identität. Vor diesem Hintergrund ergibt sich auch eine Betroffenheit eures Hauses. Es gab – das habe ich vorhin dargestellt – natürlich auch die Kontaktaufnahme des LKA zu einem Kollegen der Sicherheitskonferenz am Sonntagvormittag, also zu einer Besprechung am Sonntagvormittag, um auch auf Arbeitsebene genau in diesen Austausch von Informationen zu gehen, um dann eben auch auszuloten, welche Sachverhalte wer hat, welche Sachstände wer hat. Dann sind wir mit dem Haus in die Sachverhaltsaufklärung gegangen. Das waren die Abläufe dazu, wann bekannt war, wer der Tatverdächtige ist, und dann auch bekannt war, dass es sich um eine Person handelt, bei der die Frage von Aufenthaltsstatus, Rücküberstellung etc. eine Rolle spielt. Ab diesem Zeitpunkt ist mein Haus natürlich auch in die Sachverhaltsaufklärung gegangen, weil sich die Betroffenheit meines Hauses daraus klar ergeben hat.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt Kollegin Kapteinat mit Frage Nummer drei.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Kollegin Kampmann hat in der gemeinsamen Sondersitzung des Integrationsausschusses und des Innenausschusses nachgefragt, wie viele islamistische Gefährder im Zusammenhang mit der aktuellen Gefährdungslage in Sachen Islamismus ausgewiesen worden sind; das ist Ausschussprotokoll 18/638, Seite 38. Minister Reul hat geantwortet, ihm lägen diese Daten nicht vor; dies liege ohnehin im Verantwortungsbereich von Frau Paul. Er habe geglaubt, es gebe eine solche Statistik nicht. Sie haben dann erwidert, dass es diese gebe. Wie lautet die Antwort auf die Frage meiner Kollegin Kampmann?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident – Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe – habe ich heute Morgen erläutert –, dass Nordrhein-Westfalen in den letzten sieben Jahren 133 Gefährder ausgewiesen hat. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich jetzt gerade nicht die ganz korrekte Zahl parat habe; die würden wir Ihnen selbstverständlich nachliefern. Ich will jetzt nur keine Zahl sagen. Wenn ich es richtig weiß, habe ich heute Morgen gesagt: In den letzten sieben Jahren hat Nordrhein-Westfalen 133 Gefährder mit dem Tathintergrund Islamismus ausgewiesen oder rücküberführt.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt Kollegin Siebel. – Bitte. (Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Entschuldigung, vielleicht habe ich auch „113“ gesagt!)

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Reul, wie und wo hat Ministerin Paul davon erfahren, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Asylbewerber handelt, der nach dem Dublin-III-Verfahren hätte zurücküberstellt werden müssen?

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Christof Rasche

Herr Minister, bitte.

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Herbert Reul

Das kann ich überhaupt nicht beantworten. Ich wollte ihr etwas mitteilen; das war nicht notwendig. Ob sie es dann über die Medien oder zwischenzeitlich über die Kontakte der Arbeitsschiene erfahren hat, kann nur sie beantworten. Ich kann das nicht beantworten. Von mir nicht.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt Kollege Baran. Bitte sehr.

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Volkan Baran SPD

Vielen Dank, Präsident. – Meine Frage geht auch an den Innenminister. Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es einen terroristischen Anschlag mit drei Toten und zahlreichen Verletzten. Auch nach der Tatsache, dass es gesicherte Informationen oder Kenntnis darüber gab, dass der zurzeit Tatverdächtige ein Dublin-III-Fall ist, haben Sie keinen Kontakt mit der zuständigen Ministerin auf Ihrer Ebene aufgenommen, sondern das auf der unteren Ebene weiterlaufen lassen. Ist es gängige Praxis in der Landesregierung, dass bei solchen Sachlagen nicht die Kollegen informiert werden, sondern dass die Kollegen aus den Medien erfahren müssen, dass sie zuständig sind? 11.09.2024

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Herbert Reul

Ich muss genau verstehen, was Sie fragen wollen, also warum ich die Information nicht weitergegeben habe, obwohl ich sie irgendwann hatte? (Volkan Baran [SPD]: Genau!) Ich weiß nicht, welche Prozesse Sie sich vorstellen können. Es gibt Verdächtige, dann werden Menschen festgenommen, es werden Leute befragt, es gibt permanent neue Informationen. Für mich war am Abend kurz vor den „tagesthemen“ klar, dass wir jetzt jemanden in Gewahrsam genommen haben, bei dem wir davon ausgehen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter ist, mehr nicht, und dass das ein Flüchtling war. Das war spät am Samstagabend. Da habe ich Frau Paul nicht mehr angerufen – das ist richtig –, weil der Tatbestand, dass es ein Flüchtling ist, allein noch kein Problem ist. Erst als mir bewusst wurde, dass die Frage interessant wurde, dass er nicht abgeschoben worden ist, habe ich für mich selbst die Entscheidung getroffen: Ich versuche, Kontakt aufzunehmen, um das mitzuteilen. – Das war Sonntagmorgen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt Kollege Bakum. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine zweite Frage geht auch an Frau Ministerin Paul. Gab es vor der gemeinsamen Kabinettsitzung am 25. August abgesehen von der digitalen Einladung Kontakt zwischen Ihnen und der Staatskanzlei, insbesondere mit dem Chef der Staatskanzlei oder dem Ministerpräsidenten?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ja, ich habe auch mit dem Ministerpräsidenten einmal kurz telefoniert. Darüber hinaus hat es logischerweise sicherlich auch die Kontaktaufnahme der Staatskanzlei mit der Leitungsbereichsebene A zur Einladung zur digitalen Kabinettsitzung und dann natürlich auch mit der Bitte gegeben, dort genau wie Herr Minister Reul über die jeweiligen Sachverhalte zu informieren.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun Kollegin Gosewinkel mit Frage Nummer zwei.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank. – Meine Frage geht an Minister Reul. Was genau haben Sie Landtag denn veranlasst, nachdem Sie die Information über die Identität des Tatverdächtigen erhalten haben?

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Identität. Es gab im Laufe des Samstags unterschiedliche Verdächtige oder mögliche Menschen, die man sich genauer anguckte. Irgendwann gab es dann auch den Hinweis auf diesen Menschen. Sicher war das erst kurz vor dem „tagesthemen“. „Sicher“ ist falsch, da bin ich nicht ganz richtig. Ganz genau muss man sagen, der Verdacht hat sich erhärtet, sodass meine Fachleute mir gesagt haben: Sie können das jetzt sagen. – Man muss mit solchen Verdächtigungen immer vorsichtig sein, erst recht, wenn man sie öffentlich kommuniziert. Für uns war zu diesem Zeitpunkt nicht relevant, was der für einen Hintergrund hat, sondern es war relevant, wo er ist und ob wir ihn haben. Ich habe das eben vielleicht ungeschickt formuliert. Den ganzen Samstag ging es nur darum, herauszufinden: Wer ist es, vor allen Dingen wo ist er, und wie kriegen wir ihn? Die Frage, wo der vorher gelebt hat, hat in dem Moment überhaupt keinen interessiert, sondern uns interessierte: Wie erwischen wir ihn? Wer könnte der Täter sein? Wie kriegen wir Informationen? Und wie können wir ihn festsetzen? Das hat sich immer weiter verdichtet. Am Abend war dann klar, erstens: er ist festgenommen worden, zweitens: es ist dieser Flüchtling.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Philipp. Bitte sehr.

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Sarah Philipp SPD

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich will noch mal auf die Frage zurückkommen, die meine Kollegin Siebel gestellt hat, wo Herr Reul auf Frau Paul verwiesen hatte. Deswegen die Frage noch mal an Frau Ministerin Paul. Wann genau haben Sie zuerst erfahren, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Asylbewerber bzw. um eine Person handelte, die nach dem Dublin-III-Verfahren hätte rücküberstellt werden müssen.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Natürlich habe auch ich jeweils aus den Medien erfahren, dass es bestimmte Sachstände gibt etc. Aber das, wie Herr Minister Reul 11.09.2024 ausgeführt hat, war zu diesem Zeitpunkt alles nicht gesichert, und die Ermittlungsarbeit stand im Vordergrund. Als uns dann am Sonntag klar übermittelt worden ist, dass nicht nur der Tatverdächtige tatsächlich festgenommen werden konnte, sondern dass auch die Frage einer gescheiterten Dublin-III-Überstellung eine Relevanz hat, ist für uns wichtig gewesen, in diese Sachverhaltsaufklärung einzutreten. Aber unserem Haus ist tatsächlich erst am Sonntagvormittag gesichert bekannt geworden, dass der Tatverdächtige ein sogenannter Dublin-III-Fall ist. Daraus leitet sich natürlich unmittelbar die Betroffenheit unseres Hauses in der Sachverhaltsaufklärung ab.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Falszewski. Bitte sehr.

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Benedikt Falszewski SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Reul, Sie hatten vorhin bestätigt, dass es WE-Meldungen zur Identität des Täters gegeben hat. Könnten Sie bitte ausführen, wer genau diese WE-Meldungen abgeschickt hat?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Herbert Reul

Ich habe eben ausgeführt, dass es mehrere WE-Meldungen gab, nicht nur eine. (Benedikt Falszewski [SPD]: Ja!) Die haben sich nicht alle mit der Frage beschäftigt: „Wer ist der Täter?“, sondern das war dann erst eine spätere. Die Grundlage für die Information in den „tagesthemen“ war eine telefonische. Ich bin sicher, dass im Umfeld dieser telefonischen Mitteilung auch eine schriftliche Meldung herausgekommen ist. Ich kann im Moment nicht sagen, wann. Das war für mich in dem Moment auch nicht relevant. Da stand mit Sicherheit auch drin, um wen es sich da gehandelt hat. Aber das kann ich Ihnen im Moment nicht aus dem Ärmel sagen, war für mich aber auch nicht relevant. Ich wollte nur sicher sein: Ist der, den wir da in Verdacht haben, erstens festgenommen und zweitens, verdichten sich die Hinweise, wer wirklich der Täter ist, kann ich das jetzt sagen, ja oder nein? Das war eigentlich das abendliche Problem. Vorher war den ganzen Tag das Problem: Wer ist eigentlich der Täter, wo ist er, und wie kriegen wir ihn? Da hat keiner darüber nachgedacht. Keiner, weiß ich nicht. Ich zumindest habe nicht darüber nachgedacht, woher der kommt, was der sonst noch hat, ob der eine Mutter oder einen Vater hat. Das ist alles nicht relevant gewesen. Relevant war die Frage: Sind die vielen Hinweise, die wir da haben … Landtag Welcher von denen ist so interessant, dass er uns zum Täter führt?

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollege Baran. Bitte sehr.

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Volkan Baran SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage geht in Richtung Frau Ministerin Paul. Wir haben jetzt des Öfteren gehört, dass am 25.08. um 8:30 Uhr Herr Minister Ihnen eine SMS geschickt hat. Stand in der SMS, dass es dringlich ist? Ist aus der SMS hervorgegangen, dass er dringend um einen Rückruf bittet, oder war es einfach eine SMS: „Ruf mich mal bitte zurück“? – Es würde mich sehr interessieren, ob eben die Dringlichkeit bekannt gewesen ist.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – In der SMS stand: „Wann kann ich Sie anrufen?“ Dann habe ich eben einem Mitarbeiter gesagt, dass er bitte Kontakt aufnehmen möge. Denn es ergab sich daraus für mich trotzdem: Ja, es wäre gut, wenn wir erfahren würden, warum diese Kontaktaufnahme, möglicherweise auch bereits Informationen zu erfahren und darüber hinaus zu fragen, um eine Terminabsprache zu machen: Wann können wir denn dann telefonieren?

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Stich.

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Kirsten Stich SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie mehrfach Kontakt zur stellvertretenden Ministerpräsidentin in dieser Zeit gehabt hätten. Meine Frage: Ist es üblich, dass die stellvertretende Ministerpräsidentin zu Interviews geht und Fachfragen beantwortet, oder sehen Sie es nicht auch so, dass das eigentlich doch die …

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Christof Rasche

Nur eine Frage.

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Kirsten Stich SPD

Dann stelle ich die danach. Danke.

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Christof Rasche

Das glaube ich nicht, weil das schon Frage Nummer zwei war. (Kirsten Stich [SPD]: Nein, das ist nicht rich- tig!) Das ist nicht richtig. Okay. – Frau Ministerin. 11.09.2024 Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die stellvertretende Ministerpräsidentin entscheidet in eigener Verantwortung darüber, wie sie mit Interviewanfragen umgeht.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Blumenthal. Bitte sehr.

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Ina Blumenthal SPD

Ich möchte gerne wissen: Von wem ging die Initiative zu dem Telefonat mit Ministerpräsident Wüst aus?

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Herbert Reul

Das kann ich nicht beantworten, weil ich es nicht weiß.

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Christof Rasche

Frau Ministerin möchte gerne antworten, und sie ist jetzt dran. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe mit dem Ministerpräsidenten telefoniert, weil er mich angerufen hat. Darüber hinaus wurde die Staatskanzlei noch mal schriftlich vor der Kabinettsitzung über den Sachstand informiert, den wir zu diesem Zeitpunkt hatten. Das waren also alles ganz normale Abläufe. Die Staatskanzlei hat zur Kabinettssitzung um 15:00 Uhr eingeladen und daraufhin natürlich sowohl an das Innenministerium – jedenfalls gehe ich davon aus; ohne es zu wissen – als auch an uns die Bitte und Anforderung formuliert, in der digitalen Kabinettssitzung zu informieren. Dem sind wir nachgekommen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Kollegin Siebel mit Frage Numero zwei.

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, welchen konkreten Inhalt hatte die WE-Meldung? (Zurufe von der CDU: Welche?)

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe eben gesagt, es gab neun WE-Meldungen. Ich kann im Moment nicht sagen, welche das im Einzelnen waren, weil ich die nicht vorliegen habe. Dann kann ich Ihnen natürlich auch nicht sagen, was der Inhalt war. Außerdem müssten Sie mir dann bei Ihrer Frage bitte sagen, welche WE-Meldung Sie meinen. Es gibt ja mehrere. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Landtag Dann kann ich Ihnen zu dieser WE-Meldung, wenn ich sie herausgesucht habe, sagen, was drinstand. Das mache ich dann gerne. Aber so kann ich solch eine Frage schwerlich beantworten.

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Christof Rasche

Die nächste Frage stellt Herr Wagner aus der Fraktion der AfD. Bitte sehr.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, im Verlauf dieser Fragestunde haben Sie auf eine entsprechende Frage geantwortet, dass in den letzten sieben Jahren etwa 133 – so war, glaube ich, die Zahl – Gefährder ausgewiesen worden seien. Die Ausweisung ist letztlich nichts anderes als eine ausgelöste Ausreisepflicht, der nicht immer nachgekommen wird. Von daher ist meine Frage an Sie: Wie viele Gefährder sind in den letzten sieben Jahren abgeschoben worden? Denn nur mit der Abschiebung ist die Ausweisung vollzogen.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Dann habe ich mich unpräzise ausgedrückt. Bei den 113 – um auch das noch mal fürs Protokoll klarzustellen: 113 – handelt es sich um abgeschobene Gefährder.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir freuen uns auf die zweite Frage von Kollegin Stich.

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Kirsten Stich SPD

Inzwischen würde mich allerdings mehr interessieren: Welche weiteren Personen im Innenministerium wurden zu welchem Zeitpunkt, zu welcher Uhrzeit, gegebenenfalls auch von Herrn Reul, über den Sachverhalt informiert, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Asylbewerber handelte, der nach dem Dublin-III-Verfahren hätte rücküberstellt werden müssen? Die Frage geht an Frau Paul.

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich versuche einmal, wiederzugeben, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe; denn wenn ich sie richtig verstanden habe, kann ich sie nicht beantworten. Wenn Sie gefragt haben, zu welchem Zeitpunkt wer was im Innenministerium gewusst hat, dann 11.09.2024 kann ich Ihnen das nicht sagen; das kann Ihnen nur Herr Reul beantworten.

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Christof Rasche

Die nächste Frage stellt der Kollege Ganzke aus der Fraktion der SPD.

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Hartmut Ganzke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Worterteilung. – Frau Ministerin Paul, Sie haben gerade mitgeteilt, dass Sie mit Herrn Ministerpräsident Wüst telefoniert haben. Können Sie das Parlament und mich daran teilhaben lassen, was Inhalt des Gesprächs zwischen Herrn Ministerpräsident Wüst und Ihnen gewesen ist?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Soweit mir das erinnerlich ist, ging es darum, kurz vor der Kabinettssitzung darüber zu sprechen, dass – wie aber vorher schon schriftlich im üblichen Verfahren angefordert war – Herr Minister Reul und ich über die aktuellen Erkenntnisse informieren.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Nun folgt Kollegin Philipp. Bitte sehr.

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Sarah Philipp SPD

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Reul, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie nichts über den Inhalt der WE-Meldungen sagen können. Können Sie denn wenigstens sagen, wer außer Ihnen diese WE-Meldungen alles erhalten hat?

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Herbert Reul

Wir haben einen großen Verteiler, an den die WE-Meldungen verteilt werden. Ich könnte Ihnen diejenigen gar nicht alle aufzählen. Das ist ein relativ großer Kreis, der darüber informiert wird. Das ist ein Automatismus, das ist festgelegt. Das haben wir in anderen Zusammenhängen schon mal besprochen. Tut mir leid. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Können Sie ja nachliefern!) – Bitte? (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Können Sie nachliefern!) – Was können Sie? (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nachliefern!) – Das können wir klären. Das ist überhaupt kein Problem. Das wird im PUA wahrscheinlich sowieso gebraucht. Landtag Ich würde Ihnen raten, dann alle einzuladen. Dann dauert das ein bisschen länger. Das war eine freche Bemerkung; ich ziehe sie zurück. (Sarah Philipp [SPD]: Das sind ja ganz tolle Vorschläge!)

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Christof Rasche

Das Parlament freut sich aber über alle Fragen, die geklärt werden können, Herr Minister. – Jetzt folgt Kollege Hartmann mit der nächsten Frage.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, vielen Dank. Bei der Frage der Kollegin Siebel war gerade nicht klar, welche WE-Meldung gemeint war. Ich konkretisiere die Frage gerne und würde gerne wissen, welchen konkreten Inhalt alle WE-Meldungen des Tages hatten. Wenn Sie die jetzt nicht vorliegen haben, freue ich mich auch, wenn wir das nachgereicht bekommen.

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Herbert Reul

Es tut mir sehr leid, ich habe es akustisch nicht verstanden. Ich habe in diesem Saal bei den Fragestunden immer Schwierigkeiten. Das ist hier eine sehr „gelungene“ Akustik. Aber vielleicht liegt es auch an meinen Ohren.

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Christof Rasche

Kollege Hartmann, bitte noch mal laut und deutlich.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Sehr gerne. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, bei der Frage meiner Kollegin Siebel gerade war nicht klar, um welche WE-Meldung es sich handelt, die sie interessiert. Ich konkretisiere das sehr gerne. Mich würde interessieren, welchen konkreten Inhalt alle WE-Meldungen des Tages hatten. Wenn Sie die gerade nicht vorliegen haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das nachreichen könnten.

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Christof Rasche

Herr Minister.

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Herbert Reul

In der Regel bekomme ich alle WE-Meldungen von einer bestimmten Bedeutung – nicht alle, die ins Haus kommen, aber alle, die in unseren Verteiler gehen. Insofern gehe ich davon aus – das muss ich aber genau prüfen; das steht also unter Vorbehalt –, dass ich diese neun Meldungen alle erhalten habe. Manchmal habe ich den Vorteil, dass ich bei solch dringlichen Sachen angerufen werde, bevor eine WE-Meldung geschrieben wird. So war das in dem Fall der tagesthemen abends. Ich stand da und 11.09.2024 wollte wissen: Hat sich der Verdacht erhärtet? Ist der Verdächtige der Täter? Haben wir genügend Beweise? Kann ich das öffentlich artikulieren? – Das ist mir dann am Telefon mitgeteilt worden. (Dr. Bastian Hartmann [SPD]: Das war nicht die Frage!)

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Christof Rasche

Es obliegt dem Minister, wie er antwortet.

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Herbert Reul

Ich möchte gerne richtig antworten. Es kann auch daran liegen, dass ich es falsch verstanden habe. Was wollt ihr denn wissen? (Zuruf) – Ach, Sie wollten den Inhalt der WE-Meldungen. Das habe ich aber schon … Entschuldigung. Deshalb habe ich es wahrscheinlich … Ich dachte, Sie hätten es eben verstanden. Es gibt neun WE-Meldungen in dem Zusammenhang. Die erste ganz am Anfang fing an mit dem Hinweis: Da ist etwas passiert – verkürzt gesagt. Da sind verschiedene … Jede WE-Meldung hat natürlich einen anderen Inhalt, die werden aber immer fortgeschrieben, sodass in der letzten WE-Meldung meistens die Sachverhalte, die in der ersten WE-Meldung waren, noch mal ausgeführt werden. Natürlich hat aber jede einen anderen. Wenn Sie den Inhalt der WE-Meldung wissen wollen, müssen Sie mir sagen, welcher WE-Meldung. (Dr. Bastian Hartmann [SPD] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Aller!) Aller? – Ich habe doch vor einer Viertelstunde mal erklärt, dass ich sie hier nicht vorliegen habe. Deswegen kann ich es Ihnen nicht erzählen. Ich bin ganz schlecht im Auswendiglernen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Er hat gesagt, dass er sie nachreichen wird!) Damit das klar ist: Die WE-Meldungen können Sie alle kriegen, das ist überhaupt kein Problem, aber ich habe sie doch jetzt nicht. Nicht, dass nachher wieder einer erzählt, wir verweigerten hier irgendwelche Auskünfte. Das ist überhaupt kein Geheimnis.

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Christof Rasche

Das Parlament wird also die WE-Meldungen erhalten. Das halten wir fest. Jetzt hat Herr Hartmann noch mal eine Frage. Bitte sehr.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Das hat sich damit erledigt.

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Herbert Reul

Entschuldigen Sie, Herr Präsident! Darf ich noch einen Satz Landtag nachschieben? Ich werde gerade auf etwas Wichtiges hingewiesen.

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Christof Rasche

Selbstverständlich.

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Herbert Reul

Die WE-Meldungen sind alle als VS eingestuft. Das heißt: Wir müssen dann einen Weg finden, wie wir damit umgehen. Die Bereitschaft, dass diejenigen, die es wissen müssen, auch die Inhalte kennenlernen, ist kein Problem. Sie werden sich wundern, wie inhaltsstark die sind.

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Christof Rasche

Inwieweit wir uns wundern werden, bleibt offen. Das ist jetzt nur eine Vermutung. Es liegen jetzt keine weiteren Fragen vor. Somit beende ich die Fragestunde. Wir kommen zu: 9 Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung (FlüAG-Änderungs- und Kreisunterstützungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10464 erste Lesung Frau Ministerin Paul hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/10464 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 10 Wissenschaftliche Unterstützung für gute Pflege sichern, Planungssicherheit für die Forschungslandschaft erhalten. Das Institut für Pflegewissenschaft Bielefeld muss bestehen bleiben! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10505 11.09.2024 Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Dr. Hartmann hat für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld leistet seit gut 30 Jahren einen wertvollen Beitrag durch Forschung und Transfer, um Pflegebedürftige und Pflegende gleichermaßen zu unterstützen. Die Qualität des Institutes hat sich aus Ostwestfalen bis nach Düsseldorf herumgesprochen. Seit gut 20 Jahren wird das Institut vom Gesundheitsministerium auch institutionell gefördert, und es stand bis zuletzt kurz davor, in die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft aufgenommen zu werden. Noch im April haben wir das im Wissenschaftsausschuss unisono fraktionsübergreifend begrüßt, nicht zuletzt die CDU-Kollegen aus OWL, die sich durchaus für das Institut und seine Aufnahme in die JRF starkgemacht haben. (Thorsten Klute [SPD]: Das machen sie doch jetzt bestimmt auch!) Aber auch die stehen jetzt ziemlich blamiert da. Nachdem das Gesundheitsministerium das Institut 20 Jahre lang institutionell gefördert hat, entzieht der Gesundheitsminister nun nämlich stehenden Fußes die institutionelle Förderung – ohne Warnung, ohne Übergangszeit. Statt der JRF-Mitgliedschaft steht das IPW damit vor der Schließung. In der Landschaft wird das durchaus lautstark kommentiert. Ein Beispiel: Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe spricht schlicht von einer, so wörtlich, „katastrophale[n] Entscheidung“. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Aber warum wird die Förderung entzogen? Der Minister kam nach über 20 Jahren Förderung auf die Idee, dass die institutionelle Förderung von Forschungsinstituten eigentlich gar nicht seine Aufgabe ist. 20 Jahre haben wir das gemacht, dann merken wir: Ist gar nicht unser Ding, dann ziehen wir uns zurück. Das ist insofern speziell und bemerkenswert, weil er damit im Kabinett einigermaßen allein dasteht. Das Bauministerium fördert beispielsweise schon sehr lange das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung. Das Integrationsressort fördert das ZfTI, und das Wissenschaftsministerium fördert gleich drei Forschungsinstitute. (Christian Dahm [SPD]: Das gibt es doch nicht!) Herr Laumann ist jedenfalls der Meinung, dass das im Kabinett alles falsch gemacht wird. Er schert aus und kippt der Wissenschaftsministerin das Problem einfach vor die Füße. Bei aller Liebe: Da stellt sich Landtag schon die Frage nach einem wissenschaftspolitischen Weitblick in diesem Kabinett. (Beifall von der SPD – Zuruf von Gordan Du- das [SPD]) Wenn auf der einen Seite die Arbeitsebene des MKW daran arbeitet, das Institut in die JRF aufzunehmen, der andere Teil der Arbeitsebene mit dem MAGS den Laden aber direkt abwickelt, das Ganze aber noch nicht einmal die Hausleitung im Wissenschaftsministerium erreicht, dann läuft in der Wissenschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen etwas schief. (Beifall von der SPD) Koordinierende Absprachen auf Kabinettsebene haben jedenfalls nicht stattgefunden, erklärt uns die Ministerin im Wissenschaftsausschuss. Weil zwei Kabinettsmitglieder nicht miteinander reden, gibt es nur Verlierer. Der Pflegewissenschaft in NRW und bundesweit droht der Verlust wichtiger Forschungsleistungen. Die Mitarbeitenden stehen vor dem Jobverlust. Dem Gesundheitsstandort Bielefeld bricht ein Eckpfeiler der strategischen Weiterentwicklung weg. Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft muss die lang erhoffte Neuaufnahme erst mal abblasen. Andere Mitgliedsinstitute sind völlig verunsichert, weil sie sich bisher darauf verlassen konnten, dass eine institutionelle Förderung auch eine gewisse Verlässlichkeit mit sich bringt. Ganz ehrlich: Die Krankenhausplanung des Herrn Laumann wird durch die eingesparte halbe Million auch nicht besser. So groß der Flurschaden auch ist, noch lässt sich das beheben. Lassen Sie uns gemeinsam die Weiterförderung des Instituts sicherstellen. Wenn Sie jetzt sagen, so ganz rund laufe das nicht in dem Institut, es müsse an sich arbeiten, eine Weiterentwicklung sei notwendig und dass wir über die Trägerstruktur reden müssten, bin ich bei Ihnen und völlig d’accord. Dafür braucht das Institut aber schlicht Zeit. Es braucht mindestens eine Zwischenfinanzierung, eine Brückenfinanzierung, die es der Universität und dem Institut erlaubt, sich neu aufzustellen. Ich kann Ihnen nur zurufen: Das können wir heute beschließen. Ich bitte sehr um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Klaus Kaiser das Wort. Bitte sehr.

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Klaus Kaiser CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wäre es der SPD mit diesem Antrag wirklich ernst gewesen, hätte sie ihn 11.09.2024 zum Haushalt 2025 gestellt und vielleicht auch einen seriösen Deckungsvorschlag gemacht. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Haben Sie den Haushalt denn schon fertig?) Hat sie aber nicht! Deshalb wollen wir uns einmal ernsthaft mit der Akademisierung der Pflege und dem Ausbau der Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie dem Ausbau der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen befassen. Da haben die CDU-geführten Landesregierungen, sowohl die jetzige schwarz-grüne als auch die Vorgängerregierung, in NRW Vorbildliches geleistet. Ebenso kann man feststellen: Niemals zuvor haben MAGS und MKW so nah und kooperativ zusammengearbeitet, um die Gesundheitsbildung, Pflege und Medizin in Forschung und Lehre auszuweiten und die entsprechenden Finanzen bereitzustellen. Nur zur Erinnerung: Die sozialdemokratisch geführten Landesregierungen haben sich immer davor gedrückt und es abgelehnt, eine weitere medizinische Fakultät in Westfalen, nämlich die in Bielefeld, aufzubauen und zu finanzieren. Wir halten Wort und stellen gegenwärtig schon hohe zweistellige Millionenbeträge im Haushalt bereit. Es werden hinterher dreistellige Millionenbeträge sein, wenn die medizinische Fakultät in Bielefeld endausgebaut wird. Wir alle wissen, dass die Haushaltssituation des Landes angespannt ist. Daher hat das MAGS jetzt die institutionelle Förderung in Höhe von 450.000 Euro jährlich zum Jahresende auslaufend gestellt. Das macht keiner gerne, aber es ist im Gesamtkontext vertretbar.

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Christof Rasche

Lieber Kollege Kaiser, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Klaus Kaiser CDU

Eigentlich möchte ich erst im Zusammenhang vortragen.

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Christof Rasche

Gerne.

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Klaus Kaiser CDU

Diese Summe kann nicht vom MKW kompensiert werden – insbesondere auch deshalb nicht, weil wir das große Projekt, nämlich die medizinische Fakultät in Bielefeld, in keiner Weise gefährden wollen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Leitung der Universität Bielefeld im Rahmen der Hochschulautonomie eine Zukunftslösung für die Pflegeforschung – möglicherweise nicht in der jetzigen Form; Herr Hartmann hat es angesprochen; aber vielleicht in anderer Organisationsform – finden kann; denn fachlich wäre Landtag die universitäre Einbindung der Pflegeforschung am Standort Bielefeld gemeinsam mit der medizinischen Fakultät fakultätsübergreifend sehr vorteilhaft und sicherlich auch weiter profilbildend. Ich weiß, dass die Universität Bielefeld bei der Beantragung von Projektmitteln für hochkarätige Forschungsvorhaben durchaus innovativ und kreativ unterwegs ist. Diese Tür steht ja weiterhin offen. In der Landesregierung arbeiten MKW und MAGS aktuell an einem Konzept zur Stärkung der akademischen Ausbildung im Bereich von Pflege und Therapie. Das haben CDU und Grüne im Koalitionsvertrag auch so vereinbart. Diese Zielsetzung sehen wir auch nach diesem minimalinvasiven Einsparbeitrag bei äußerst angespannter Haushaltslage nicht gefährdet. Daher lehnen wir als Koalition diesen Antrag der SPD-Fraktion ab. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Möchten Sie noch eine Frage des Kollegen Klute beantworten?

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Klaus Kaiser CDU

Soll er mal machen.

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Christof Rasche

Soll er mal machen. – Herr Klute.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank, dass diese Zwischenfrage zum Ende Ihres Statements zugelassen wird. Herr Kollege Kaiser, Sie haben jetzt ja als Begründung angeführt, dass Sie das Institut für Pflegewissenschaft nicht mehr fördern wollen, weil es die medizinische Fakultät in Bielefeld gibt. Wollen Sie wirklich behaupten, dass mit der medizinischen Fakultät in Bielefeld Pflegewissenschaft nicht mehr erforderlich ist? Wollen Sie wirklich behaupten, dass Medizin und Pflege ein und dieselbe Disziplin sind?

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Klaus Kaiser CDU

Herr Klute, wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie mitbekommen, dass ich gesagt habe: Fachlich ist es sinnvoll, dass es enger verzahnt wird. Ich bin sehr sicher, dass die Universität Bielefeld sehr kreativ ist. Ich habe den Prozess verfolgt, wie die medizinische Fakultät aufgebaut worden ist, und weiß, wie hoch professionell das gemacht worden ist. Ich traue der Universität Bielefeld zu, beides ideal miteinander zu verbinden und auch ideal in eine Form zu fassen. Daher halte ich die in diesem Antrag thematisierten 450.000 Euro aus dem MAGS nicht für den Betrag, der über Ja oder Nein der Pflegeforschung in Bielefeld entscheidet. 11.09.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Da haben wir andere Gespräche geführt! Ich würde mich über mehr Kreativität bei Ihnen freuen!)

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Christof Rasche

Es liegt noch eine Anmeldung einer Kurzintervention vor. Ist das richtig? (Thorsten Klute [SPD]: Hat sich mit der Frage erledigt!) – Hat sich mit der Frage erledigt. Wunderbar. – Dann machen wir weiter in der Debatte. Der Kollege Mostofizadeh aus den Reihen der Grünen hat jetzt das Wort. Bitte sehr.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gespannt, wie das in den nächsten Plenarsitzungen weitergeht – ob wir jetzt 450 Einzelanträge zu institutionellen Förderungen bekommen, ob wir zu jedem einzelnen Sachverhalt aus dem Haushalt Einzelanträge bekommen; natürlich rein standortbezogen, wie Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nun mal sind: Das Ding vor der Haustür muss geschützt werden. Wie das ins Gesamtkonzept hineinpasst, wie das in die strategische Überlegung hineinpasst, ist mir im Zweifel egal. Insofern kann ich Ihnen sagen: Ich finde es bedauerlich, dass das Institut in Bielefeld die Förderung so nicht mehr bekommt. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) – Vorsichtig! Ich finde es nämlich genauso herausfordernd, die hohen Millionenbeträge im Haushalt einsparen zu müssen, Herr Kollege Klute. Da wir eine verantwortungsvolle Koalition sind, werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch unsere Ampelkoalition in Berlin uns vorgibt, einhalten müssen. Wir sind verpflichtet, Recht und Gesetz in diesem Land einzuhalten und einen nahezu ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Wenn Sie uns sagen, wo an anderer Stelle gekürzt werden kann, von welcher anderen Stelle die Mittel kommen können: Herzlich gern, Vorschläge auf den Tisch! – Ich vermute, da wird wenig kommen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich will zwei Punkte noch mal ansprechen. Die Akademisierung der Pflege ist uns ein hohes Anliegen. Sie ist im Koalitionsvertrag sehr ambitioniert dargestellt – ich glaube, fast schon zu ambitioniert, zumindest was die fünf Jahre betrifft und was den Anteil der Pflegewissenschaften betrifft. Aber es wird gehandelt. Es werden Plätze ausgebaut. Es wird erkennbar dazu beigetragen, das Bild der Pflege in der Öffentlichkeit und in der Fachwissenschaft zu verändern. Und das wird sehr wohl wahrgenommen. Landtag Selbstverständlich bedarf es pflegewissenschaftlicher Unterstützung und Expertise in diesem Land. Darum werden wir uns auch kümmern müssen. Nur wird dieser Landtag nicht die Einzelentscheidung treffen, ob das in Bielefeld, Düsseldorf oder Köln stattfinden kann. Dafür haben wir Ministerien, die das tun. Sie können sich gerne im Einzelnen darüber beschweren, aber das, was Herr Hartmann gemacht hat, nämlich so zu tun, als ob es in Bielefeld die einzige Expertise in Nordrhein-Westfalen in der Pflegewissenschaft gebe, ist schon ein bisschen kurz gesprungen. Die Kölner, die Siegener und viele andere haben hohe Expertise, auf die wir bauen können. Die werden wir selbstverständlich nutzen. Auch die Bochumer Hochschule für Gesundheit wird in diesem Zusammenhang selbstverständlich einen wichtigen Beitrag liefern. Wenn Sie bei den Haushaltsberatungen aktiv sind, können wir gerne darüber reden, wie wir einzelne Standorte unterstützen können, allerdings nicht nach dem Motto „Wünsch dir was“, sondern seriös, mit Kostendeckungsvorschlägen, mit einem klaren Konzept. Ich finde, in Bochum ist das zum Teil mit Verunsicherung der einzelnen Institutionen vor Ort gelaufen. Letzter Punkt: Diese SPD-Fraktion hat das Thema „Akademisierung der Pflege“ bisher unbehandelt gelassen, zumindest was den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales anbetrifft; ich habe aber auch aus dem Hochschulausschuss bisher nichts dazu gehört. Diese SPD-Fraktion stellt sich jetzt hier hin, weil an einem Standort etwas passiert und entdeckt das Thema für sich neu. Herr Klute weist in jeder Sitzung darauf hin, dass in den letzten gut 15 Jahren kein Sozialdemokrat, keine Sozialdemokratin Gesundheitsminister, Gesundheitsministerin gewesen sei, schützt jetzt aber die Gesundheitspolitik vor jeder Einzelmaßnahme und weist sie weit von sich. Das ist schon ein Schauspiel, das Sie für sich allein haben. Sie müssen sich fragen, ob Sie seriöse Gesundheitspolitik machen wollen oder ob Sie – die Opposition macht so etwas schon mal, aber ich glaube eher nicht, dass das hilfreich ist – jeden einzelnen Standort bejammern, anstatt nach vorne zu diskutieren, wie es hier weitergehen kann.– Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Susanne Schneider das Wort. Bitte sehr.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie kennen sicher alle das mit dem Anspruch und der Wirklichkeit. Manchmal gibt es da eine Riesenlücke. 11.09.2024 Fangen wir mit dem Anspruch an, den unser Gesundheitsminister Laumann noch im Juli in einer Pressemitteilung zum Thema „Pflegekräfte“ ausgegeben hat. Da war zu lesen, dass Pflegekräfte einen unverzichtbaren Beitrag für eine gute Gesundheitsversorgung der Menschen in NRW leisteten. Man brauche vor allem neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie, um auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen sicherzustellen. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die Wirklichkeit sieht an dieser Stelle ein Stück weit anders aus. Wie wir gehört haben, soll die institutionelle Förderung des Instituts für Pflegewissenschaft in Bielefeld zum Ende des Jahres eingestellt werden. Damit gefährdet die Landesregierung den Fortbestand eines Instituts, das gerade bei der Pflegeausbildung wichtige Impulse setzt. Zudem wurden vom Institut anerkannte Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht, zum Beispiel bei den Abrechnungsgrundlagen. Wie passt die Gefährdung des Instituts mit den allgemeinen Aussagen des Ministers überein? Ich kann es Ihnen sagen: gar nicht. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD]) Der gesamte Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Arbeit dieser Landesregierung. Da betont der für Pflege zuständige Minister immer wieder, dass eine gute Pflege für die Gesundheitsversorgung wichtig sei. Jetzt aber wird dem Institut für Pflegewissenschaft die Förderung entzogen, und dazu gab es vorher wohl keine Abstimmung zwischen ihm und der Wissenschaftsministerin. Anscheinend hat man sich lediglich auf Arbeitsebene der beiden Ministerien ausgetauscht. Auch da passen Anspruch und Wirklichkeit überhaupt nicht zusammen. Bei einem solch weitreichenden Schritt müssten zwei Kabinettskollegen einfach miteinander reden. Das ist wirklich nicht zu viel verlangt. (Beifall von der FDP, Thorsten Klute [SPD] und Dr. Bastian Hartmann [SPD]) Die Empörung über das angekündigte Auslaufen der Fördermittel war absehbar und ist vollkommen berechtigt. Die Leitung der Uni Bielefeld plädiert für einen Erhalt der Förderung. Kommunale Stimmen aus dem Umland loben die Innovationskraft des IPW, und das Evangelische Johanneswerk hebt hervor, wie praxisnah das IPW arbeite. Solche Stimmen sollten uns allen nicht egal sein. Der Fortbestand des IPW sollte nicht gefährdet werden. Die Aufgaben, die das Institut übernimmt, leisten einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung einer modernen Pflege. So steht die Pflegeforschung klar im Mittelpunkt der Aktivitäten. In Projekten gesammelte Erkenntnisse sollen die Lebens- und Versorgungssituation von Patienten, dauerhaft pflegebedürftigen Landtag Menschen sowie ihren Angehörigen verbessern. Weitere Ziele der Forschung sind die Professionalisierung der Pflege, die Erweiterung des Spektrums pflegerischer Unterstützung und die qualitative Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung. Die Forschung des IPW richtet sich dabei sowohl auf den individuellen Pflegeprozess als auch auf Prozesse und Strukturen, die das Profil und die Entwicklung der Pflege in Deutschland stark beeinflussen. So wurden im IPW beispielsweise forschungsbasierte Interventionskonzepte zur Pflege von demenziell Erkrankten mit Verhaltensauffälligkeiten, aber auch Konzepte für das pflegerische Entlassmanagement erarbeitet. Die konzeptionellen Grundlagen für den seit 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff im SGB XI und das dazugehörige Begutachtungsverfahren entstammen dem IPW. Das IPW übernimmt aber auch noch andere Aufgaben. Es bringt sich aktiv in Forschungsdebatten ein. Forschungsergebnisse werden in einer eigenen Veröffentlichungsreihe herausgegeben. Vorträge und Fachveranstaltungen geben Raum für den wissenschaftlichen Austausch. Besondere Anliegen sind außerdem die Nachwuchsförderung im akademischen Bereich und die Förderung anderer Qualifizierungen im Feld der Pflege. Nicht zuletzt ist die pflegewissenschaftliche Beratung ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt des IPW. So werden Praxiseinrichtungen und Organisationen mit Gestaltungsverantwortung in der pflegerischen Versorgung beraten. Immer wieder wird die pflegewissenschaftliche Expertise des IPW auch im Rahmen unterschiedlicher Gremienkontexte nachgefragt. Ich habe jetzt versucht, Ihnen zu erklären, was dieses Institut alles geleistet hat; was dieses Institut alles leistet. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion können wir auf dieses Institut nicht verzichten. Seien Sie versichert – das haben wir Liberale immer gemacht –: Wenn wir etwas im Haushalt behalten möchten, dann rechnen wir auch einen Gegenvorschlag herbei und erklären diesen. – Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es folgt Herr Dr. Vincentz für die Fraktion der AfD.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Institut für Pflegewissenschaft in Bielefeld soll nicht länger von der Landesregierung gefördert werden. Die Reaktion aus der Fachlichkeit ist so deutlich wie selten: einhelliges Entsetzen. 11.09.2024 Ein namhaftes Institut soll so nicht mehr weitergeführt werden. Es steht vor dem Aus. Mehrere Monate sind schon in die Binsen gegangen. Eine Lösung wurde nicht gefunden. Aber: Keine Akademisierung der Pflege ohne Institute für Pflegewissenschaften. Wie soll das also funktionieren? Man muss außerdem sagen: Bei der Förderung geht es nicht etwa um Millionen – dieser Meinung könnte man angesichts der Deckungsvorschläge, die eingefordert wurden, sein –, sondern es geht um rund eine halbe Million Euro. Da mache ich Ihnen direkt einen Vorschlag. Sehen wir uns zum Beispiel den Aufwuchs bei der Förderung für Radschnellwege an – ich weiß, ein superwichtiges Thema, aber vergleichen Sie das mal mit der Pflegekrise. Es sollte einen Aufwuchs von 10 Millionen auf 15 Millionen Euro vom letzten Jahr auf dieses geben. Diesen müssten Sie nur um 10 % zurückschrauben, also von 10 Millionen auf 14,5 Millionen Euro steigern, und Sie hätten genug Geld übrig, um die Pflegewissenschaft in Bielefeld zu retten. Ein anderes Beispiel sind die Meldestellen von Frau Ministerin Paul. Eine Viertelmillion Euro hätten Sie schon, würden Sie einfach irgendein Forschungsprojekt an einer Universität auf den Weg bringen, um das Dunkelfeld auszuleuchten, und nicht irgendwelche Meldestellen – viele sagen ja „Denunziationsstellen“ – auf den Weg bringen, bei denen Dinge unterhalb der Strafbarkeitsgrenze aufgehellt werden sollen. Auch hier wäre also viel gespart. Durch diese beiden einfachen Möglichkeiten hätten Sie insgesamt eine Dreiviertelmillion Euro zur Verfügung. Sie könnten also nicht nur das Institut erhalten. Nein, Sie könnten es sogar über die nächsten Jahre zu einer Fakultät für Pflegewissenschaften und -forschung an der Universität Bielefeld ausbauen und hätten damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das Gesundheitsministerium wäre dann nicht mehr sozusagen fachfremd in die Förderung der Forschung eingebunden, sondern man könnte eine regelhafte Finanzierung über das Wissenschaftsressort leisten und hätte es dorthin überführt. Das wäre darstellbar, das ist möglich, das ist von niemandem zu viel verlangt. Es würde die Pflege stärken, anstatt sie zu schwächen. Das alles ist möglich, man müsste es nur wollen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Ina Brandes. Bitte sehr.

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Ina Brandes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle sind uns einig: Gute Pflege sicher-Landtag zustellen, gehört zu den großen Aufgaben für die kommenden Jahrzehnte. Dafür brauchen wir moderne, wissenschaftlich fundierte Ausbildungskonzepte sowohl im akademischen als auch im nichtakademischen Bereich. Mein Haus arbeitet deshalb mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an einem Konzept zur Stärkung der akademischen Pflegeausbildung. Dieses Konzept soll die Auslastung bestehender Studiengänge, den Ausbau von Pflegestudiengängen sowie die Erhöhung der Akademisierungsquote insgesamt in der Pflegepraxis fördern. Das ist nicht Aufgabe einer einzelnen Einrichtung, sondern alle Institutionen und Akteure, die in diesem Bereich tätig sind, werden sich an der Lösung dieses großen Problems beteiligen müssen. Dazu zählen das Land, die Hochschulen, die Handelnden in der Pflege, die Träger. Wir werden gemeinsam daran arbeiten müssen, eine gute Lösung für diese Aufgabe zu finden. Mit der von mir angesprochenen engen und bereits sehr konkreten und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschafts- und dem Gesundheitsministerium haben wir schon jetzt die notwendige Grundlage dafür geschaffen. Seit der Gründung des Instituts für Pflegewissenschaft in Bielefeld im Jahr 1995 haben sich die Pflegeforschung und die akademische Pflegeausbildung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und den Universitäten deutlich weiterentwickelt. Das ist zu Recht schon angesprochen worden. Weitere Institute wurden an den Universitäten und an den Hochschulen des Landes etabliert und sind mittlerweile fester Bestandteil der hochschulischen Strukturen. Die Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Förderung des Instituts für Pflegewissenschaft zu beenden, schwächt den Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen somit nicht. Im Rahmen der Forschungsfreiheit und der Hochschulautonomie liegt die Entscheidung, ob das Institut an der Universität weitergeführt wird, bei der Universität Bielefeld. Sie verfügt über große gesundheitswissenschaftliche und biotechnologische Schwerpunkte im Bereich der Lebenswissenschaften. Sie verfolgt seit Jahren eine sehr erfolgreiche, interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Zusammenarbeit, in die nun auch die neue Medizinische Fakultät eng eingebunden wird. Gemeinsam mit weiteren regionalen Partnern wie beispielsweise Hochschulen und Forschungseinrichtungen und der Medizinischen Fakultät OWL will die Universität eine Modellregion für Prävention und Gesundheitsforschung entwickeln, und sie tut dies aktuell auch sehr erfolgreich. Um eine qualitativ gute pflegerische Versorgung der Bevölkerung langfristig zu sichern, braucht es solche ganzheitlichen Konzepte für gute Forschungs- und 11.09.2024 Ausbildungsbedingungen im ganzen Land in den Gesundheitsfachberufen und speziell in der Pflege. Hieran arbeitet die Landesregierung schon jetzt intensiv und wird dies auch in Zukunft mit Erfolg weiterhin tun. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat sich der Kollege Hartmann noch einmal gemeldet. Bitte sehr.

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich möchte noch zwei Sachen sagen. Herr Mostofizadeh, ich will mich gar nicht in die pflegepolitische Diskussion einmischen. Ich glaube, das können die entsprechenden Berufsverbände deutlich genug tun. Da müssen Sie gar nicht auf mich hören; hören Sie auf die. Das Zitat „katastrophale Entscheidung“ war, finde ich, aussagekräftig genug. Die eigentliche Meldung ist in diesem Vorgang aber eine andere. Die eigentliche Meldung lautet: Das MKW will das Institut in die Familie der JRF emporheben. Das MAGS zieht einfach den Stecker, sagt nichts und denkt sich: Das ist mir doch egal. – Das düpiert die JRF, und es macht das kleine, zarte Pflänzchen der strategischen Weiterentwicklung unserer Forschungslandschaft zunichte. Das ist die eigentliche Botschaft in diesem Vorgang. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10505. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer lehnt den Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/10505 abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen – Landeseigene Förderung von Kinderwunschbehandlungen sichern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10526 Landtag Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschießende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Stimmt jemand dagegen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 12 Der Aufbau weiterer Meldestellen zur Erfassung von Tatbeständen und Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ist sofort einzustellen. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10509 In Verbindung mit: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung in der Aufbauphase der vier neuen Meldestellen in den Bereichen „Queerfeindlichkeit“, „Antimuslimischer Rassismus“, „Antiziganismus“ und „Anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus“ gewonnen? Große Anfrage 23 der Fraktion der AfD Drucksache 18/8402 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/9680 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD hat Herr Loose das Wort, bitte sehr.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie finden es abstoßend, wenn auf einer Queer-Parade öffentlich Analverkehr betrieben wird und äußern das jetzt im Internet oder gar Ihrem Nachbarn gegenüber? Ja, dann steht vielleicht bald die Polizei vor Ihrer Tür und möchte Ihre Wohnung durchsuchen. Denn Ihre Äußerungen könnten an die Meldestelle und von dort an die Staatsanwaltschaft gelangt sein. 11.09.2024 Also passen Sie auf! Sie dürfen denken, was Sie wollen, aber – psst! – nicht sagen, was sie wollen. Denn das Ministerium von Noch-Ministerin Frau Paul hat vier neue Blockwartstellen erfunden, in denen jetzt Meinungsverbrechen gemeldet werden können. Während man früher mit konkreten Beweisen Taten bei der Polizei gemeldet hatte, da reicht es jetzt, anonym den Nachbarn oder auch einen völlig Fremden zu melden, und zwar nicht an die Polizei, sondern an eine private Organisation, die die Meldestelle betreibt. Wie der Datenschutz bei diesen Meldestellen genau gewährleistet wird, tja, das ist immer noch offen. Was genau Hassverbrechen sind, auch das kann Ihnen das Ministerium nicht verraten. Aber das ist ja auch nicht gewollt. Sie sollen nicht genau wissen, was erlaubt ist und was verboten ist. Gerade diese Unsicherheit soll Sie als Bürger einschränken. Ist es noch erlaubt, einen Weißen weiß zu nennen und einen Schwarzen schwarz? Was passiert, wenn Sie im Gespräch erwähnen, dass der diesjährige Christopher Street Day eine Freakshow war, während der Schwule wohl noch „Hete“ sagen darf, darf der Heterosexuelle wohl nicht mehr von „Homo“ sprechen. Ganz ehrlich, man weiß nicht mehr, ob es einfach eine Frage des Geschmacks ist oder ob schon der Meldeblockwart alarmiert ist: Ab wann beginnt bei Ihnen die Verfolgung? Wann ist das Ministerium eigentlich von dem Weg der Toleranz abgekommen? Toleranz bedeutet, dass man auch abweichende Meinungen akzeptiert und nicht, dass man alles bei einem Zentralorgan meldet, was einem nicht passt. Davon nehme ich Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung explizit aus, die von der Polizei geahndet werden sollen. Strafbares muss strafbar bleiben. Aber eine bunte Gesellschaft braucht auch eine bunte Sprache. Mr. Bean bzw. in persona Rowan Atkinson erkannte in einem Wortbeitrag bereits vor Jahren, dass das Wertvollste im Leben das Recht sei, sich frei auszudrücken. Wenn wir wirklich eine robuste Gesellschaft sein wollen, dann brauchen wir auch einen robusteren Dialog. Statt weniger Redefreiheit, wie Noch- Ministerin Paul es offenbar will, brauchen wir mehr Redefreiheit. Die fortschreitende Zensur muss gestoppt und zurückgedrängt werden. (Beifall von der AfD) Die 810.000 Euro, die Frau Paul für die vier neuen Blockwartmeldestellen ausgeben möchte, wären besser bei der Justiz oder der Polizei investiert, die dringend eine bessere Ausstattung benötigen, um echte Verbrecher zu jagen. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, äußerte sich zu den Meldestellen wie folgt: Bei den Meldestellen bestehe die Gefahr, dass sie sich zu Denun-Landtag ziationsstellen in privater Hand entwickeln – Zitat Ende. Wir sehen bereits jetzt, wohin dieser Weg führen kann. Die Meldestelle „Antifeminismus“ der grünen Bundesministerin Paus erfasst Kampagnen gegen gendergerechte Sprache, also zum Beispiel gerechtfertigte Kritik am Sternchen- und Unterstrich-Unfug. Im chronisch klammen Berlin werden die Spitzelstellen mit sagenhaft 3,9 Millionen Euro subventioniert. Erfasst werden dabei auch abgerissene Antifa-Aufkleber. In England kann eine falsche Meinung, geäußert am Arbeitsplatz oder auf der Straße, zu einer Festnahme durch die Polizei führen. Aus Gefängnissen werden tatsächlich Kriminelle entlassen, um Platz für Übeltäter mit einem Meinungsverbrechen zu schaffen. In Schottland sieht ein neues Gesetz bis zu sieben Jahre Haft für sogenannte Hassverbrechen vor, auch hier ohne genaue Definition von Hassverbrechen. Der Kampf linker Gruppen gegen Plattformen wie X oder auch Telegram zeigt, wie stark unsere Meinungsfreiheit unter Druck geraten ist. Wir sollten diese Beispiele zum Anlass nehmen, unsere Meinungsfreiheit zu stärken, ganz im Sinne der Väter unseres Grundgesetzes, und diese vier Blockwartmeldestellen endlich einstampfen. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung und verbleibe mit dem Wunsch: Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Jens Kamieth das Wort, bitte sehr.

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Jens Kamieth CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Land, in dem alle Menschen frei von Diskriminierung leben sollen. Wir lehnen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ab. Der Benachteiligung, Bedrohung, Herabwürdigung von Menschen aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen, Herkunft oder Hintergrund treten wir entschieden entgegen. Wir stehen für ein weltoffenes Land sowie ein respektvolles Miteinander. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Bereits in der zurückliegenden Wahlperiode hat sich die CDU-geführte Landesregierung konsequent für ein Leben aller Menschen in Würde und ohne Diskriminierung starkgemacht. Zu den bereits ergriffenen Maßnahmen gehören unter anderem der Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zur Koalition gegen Diskriminierung, die Einrichtung eines ressortübergreifenden Arbeitskreises für Antidiskriminierungsarbeit, die Ausweitung der 11.09.2024 Antidiskriminierungsberatung und von strukturbegleitenden Modellprojekten sowie die Berücksichtigung des Themas im novellierten Teilhabe- und Integrationsgesetz. Außerdem wurde mit dem Aufbau wissenschaftlich arbeitender Meldestellen begonnen, mit deren Einrichtung die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene verbessert werden. Gleichzeitig werden das öffentliche Bewusstsein und die Kenntnisse zur Prävention von Diskriminierung erweitert. In einem ersten Schritt wurde im Sommer 2021 die Meldestelle Antisemitismus gegründet. Sie ist ein Beitrag zum Schutz jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen. Im Januar 2022 erfolgte der Aufruf zur Einreichung von Projektkonzepten zum Aufbau von Meldestellen für rassistische und queer-feindliche Vorfälle. Die CDU-geführte Landesregierung plante schon damals ein bundesweit einzigartiges, koordiniertes System von Meldestellen, das neben Antisemitismus die Bereiche „Antiziganismus“, „antimuslimischen Rassismus“, „antischwarzen, antiasiatischen und andere Formen von Rassismus“ sowie „Queer-Feindlichkeit“ umfassen sollte. Ziel der Meldestellen ist es, Betroffenen niederschwellig die Möglichkeit zu bieten, Vorfälle auch unter der Strafbarkeitsgrenze zu melden und dokumentieren zu lassen. Dies sollte die Grundlage für Berichte, Forschung und politisches Handeln schaffen. Jetzt weitet die Zukunftskoalition von CDU und Grünen das Engagement des Landes planmäßig aus und schafft weitere Meldestellen für rassistisch und queer-feindlich motivierte Vorfälle und Übergriffe. Mit dem erweiterten Angebot setzt Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe bei der Arbeit für Diskriminierungsfreiheit und eine offene Gesellschaft. Der Aufbau der Meldestellen ist damit ein wichtiger Schritt, um den Abbau von Diskriminierung in unserer Gesellschaft voranzubringen. Außerdem erhalten wir ein noch umfassenderes Lagebild und können daraus Schlüsse für die Interventions- und Präventionsarbeit ziehen. Die Träger wurden und werden beim Aufbau der Meldestellen von einer professionellen Prozess- und Organisationsbegleitung unterstützt. Gleichzeitig wird ein Datenbanksystem etabliert, in dem die gemeldeten Diskriminierungsfälle erfasst, analysiert und dokumentiert werden. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird ihr Engagement für eine offene und respektvolle Gesellschaft weiter fortsetzen. Davon profitiert jeder Einzelne und damit wir als Gesellschaft insgesamt; darum geht es. –Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank.– Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Volkan Baran das Wort. Bitte sehr.

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Volkan Baran SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diskriminierung tut weh. Darüber sind wir uns alle in diesem Haus einig. Auch wenn sich einige etwas anderes unter Diskriminierung vorstellen: Es ist keine Diskriminierung, wenn man gegen Hetze Widerspruch erntet oder wenn im Rahmen der Meinungsfreiheit widersprochen wird. Die Verletzung ist unabhängig davon, ob sich die Äußerung unterhalb oder oberhalb der Strafbarkeit bewegt. Diskriminierung schafft gesellschaftliche Spaltung und Chancenungleichheit. Sie schafft ein gesellschaftliches Klima, in dem sich niemand frei entfalten kann. Jeder dritte Mensch in Nordrhein-Westfalen hat eine internationale Familiengeschichte. Deshalb ist es unsere besondere Pflicht, die Opfer von Diskriminierung nicht alleinzulassen, sondern zusammen mit ihnen zu widersprechen, für sie einzutreten und solche Erfahrungen in Zukunft seltener zu machen. Nordrhein-Westfalen trat 2019 der Koalition gegen Diskriminierung bei und entwickelte das Konzept der Meldestellen. Diskriminierungserfahrungen verursachen massive seelische und körperliche Beeinträchtigungen. Nordrhein-Westfalen ist ein modernes Einwanderungsland und muss Vorreiter in Integrationsfragen sein – trotz der AfD. (Beifall von der SPD und von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Das sind wir auch, zum Beispiel aufgrund der Antidiskriminierungsstelle und des Antidiskriminierungsgesetzes des Landes, die im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen stehen und denen wir mit Freude entgegensehen. Um zukünftig passgenaue Angebote schaffen zu können, muss erst einmal ein Lagebild des Dunkelfelds vorliegen. Das ist keine Besonderheit oder ein ungewöhnliches Vorgehen bzw. etwas, was man sich nur schwer vorstellen könnte. Das sollte man zumindest meinen, aber mir ist schon klar, weshalb Ihnen – den Kollegen von der AfD – die Meldestellen ein Dorn im Auge sind: Sie möchten nicht, dass die Zahl und das Ausmaß an rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aufgezeigt werden. Damit könnten wir schließlich belegen, wie wichtig es ist, dass Prävention mehr Mittel erhält. Ich bin fest davon überzeugt, dass Ihr Vorgarten genau dieses Dunkelfeld darstellt. Deswegen haben Sie große Schwierigkeiten mit diesen Meldestellen. So geht auch aus Ihren Anfragen hervor, dass Sie Sorge haben, dass die Daten der Urheber dauerhaft 11.09.2024 gespeichert werden. Ich kann Sie beruhigen: Um sie geht es gar nicht. Es geht hierbei um die Opfer und nicht um die Urheber von rassistischer Diskriminierung. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Diese Antwort sollte Sie nicht überraschen, denn sie steht auch in der Antwort der Landesregierung. Sie fordern außerdem eine Anhörung von beiden Seiten. Was genau verstehen Sie daran nicht, dass es ausschließlich um die Opferperspektive geht? Wie soll man die Perspektive der Urheber einholen, wenn in den Meldestellen keine personenbezogenen Daten vorliegen? Die Urheber der erfassten Diskriminierungen bewegen sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Sie sind folglich also keine Täter im juristischen bzw. strafrechtlichen Sinne. Auch schön ist Ihre Empörung über den Tatbestand der Hassrede, der sich nicht im Strafgesetzbuch wiederfinde. Hierbei ignorieren Sie, dass die Tat sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle befindet und legen wie bei der Meldestelle Antiziganismus unerfüllbare Erwartungen als Maßstab an. Die Zahl der antiziganistischen Straftaten versuchen Sie als Beweis dafür heranzuziehen, dass das Dunkelfeld unterhalb der Strafbarkeitsschwelle so klein sei, dass es zu vernachlässigen sei. Ich weiß nicht, wie ich es Ihnen weiter erklären soll. Ich kann Ihnen nur empfehlen, die Antwort der Landesregierung in Ruhe und gründlich durchzulesen. Des Weiteren scheinen Sie ein Problem mit der Unterscheidung zwischen den Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit und den Meldestellen zu haben. Sie möchten, dass die Servicestellen die Aufgabenbereiche der Meldestellen zusätzlich übernehmen. Bei den einen geht es darum, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit Meldungen von Diskriminierungsfällen sammeln. Bei den anderen geht es um Multiplikatorenschulungen, Empowermentarbeit und vieles mehr. Genau dafür braucht es in diesen Bereichen unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Qualifikationen. Wir als SPD-Fraktion befürworten ausdrücklich die Einrichtung der Meldestellen für verschiedene Rassismusformen. Wir sind außerdem froh, dass die Kompetenz der Träger, die so lange in diesem Bereich gearbeitet haben, hier wieder mit einfließen kann. Wir sehen gespannt dem Bericht entgegen, der mit Sicherheit noch einiges an Diskussionen darüber hervorrufen wird, was wir gemeinsam lösen können. Im Grunde können gerade Sie, liebe AfD-Fraktion, von den Sensibilisierungsangeboten und Schu-Landtag lungen profitieren. Einen ersten Nutzen konnte ich schon beim Lesen Ihres Antrages sehen. Sie haben offensichtlich das Phänomen der Intersektionalität verstanden. Das ist schon mal gut. Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab, und ich verbleibe mit einem herzlichen Glückauf. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Frau Kollegin Eğlence das Wort. Bitte sehr.

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Gönül Eglence GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich gehöre zu den aus meiner Sicht bedauernswerten Menschen, die häufiger Anträge der Antragsteller*innen lesen müssen. Was mir in allen Anträgen, egal, zu welchem Thema, begegnet, ist ein Wust aus Rassismus, Verschwörungstheorien und Apokalypsefantasien. Als demokratische Parlamentarierin ist man üblicherweise geneigt, Objektivität und Sachlichkeit in den eigenen Redebeitrag zu bringen. Bei diesen Anträgen fällt mir das immer besonders schwer. Bei der Lektüre des Antrags und auch der dazugehörigen 20- seitigen Großen Anfrage beschleicht mich nun aber der Eindruck: Will ich etwa etwas versachlichen, was gar nicht zu versachlichen ist? Bin ich in einer „Mission impossible“? – Ich komme zu dem Schluss: Ja. Ein paar Beispiele: Mehrfach fällt im Antrag der Begriff „tiefer Staat“. Das hat, vermute ich, den Zweck, das Apokalypseszenario sprachlich zu manifestieren. Ungeschickt ist allerdings, dass der Begriff des tiefen Staates, also „Deep State“, im Antrag falsch interpretiert wird. Da ich aber ein Lehramtsstudium abgeschlossen habe, erkläre ich Ihnen das gerne. Beim Deep State gerät nicht der Staat in die Tiefe, wie im Antrag beschrieben, sondern es entsteht eine Parallelstruktur, die am Staat vorbei, sozusagen aus der Tiefe heraus, die Geschicke in bestimmten Bereichen lenkt. Das zweite Beispiel: Ich wüsste gerne, wie die antragstellende Fraktion ihren Wählerinnen und Wählern den Widerspruch erklärt, im Allgemeinen den Staat als nicht vertrauenswürdig darzustellen, im Antrag aber zu bemängeln, dass die Neutralität nicht gewahrt werden könne, weil die Meldestellen in NGOs angesiedelt seien. Wörtlich heißt es im Antrag – ich zitiere mit Erlaubnis –: … „wenn Lobby-Organisationen mit dem Betrieb und der organisatorischen Aufbauarbeit der Meldestellen betraut werden und eben keine staatlichen“ – also neutralen – „Stellen“. Danke, dass Sie die Neutralität des Staates bekräftigen. 11.09.2024 Das dritte Beispiel: Im Antrag – und heute auch schon an anderer Stelle offenbart – werden die Begriffe „Islam“ und „Islamismus“ substitutiv verwandt. Auch hier noch mal zum Mitschreiben: Der Islam bezeichnet neben dem Christentum und dem Judentum die dritte Buchreligion, der Islamismus beschreibt eine extremistische Ideologie. Letztere bekämpfen wir. Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, die antragstellende Fraktion wird ideologiebedingt nicht hören wollen, was ich gerade sagen will, bzw. es ideologiebedingt anzweifeln. Aber für uns Demokrat*innen sind das alarmierende Ergebnisse: Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, DeZIM, veröffentlichte am 6. September Ergebnisse seiner Kurzstudie. Das wichtigste Ergebnis: Immer mehr Menschen denken über Ausund Abwanderung nach. Die AfD-dominierten Bundesländer würden regelrecht ausbluten, heißt es in der Leipziger Zeitung dazu. Fast jede vierte befragte Person mit einem sogenannten Migrationshintergrund erwägt zumindest hypothetisch, Deutschland zu verlassen. Bei den Befragten ohne Migrationshintergrund trifft das immerhin noch auf mehr als jede zehnte Person zu. Konkrete Pläne hat jede zehnte Person mit Migrationshintergrund. Auch aus diesem Grund sind die Meldestellen so wichtig. Ich würde jetzt auch noch gerne erklären, warum es wichtig ist, datenbasierte Erkenntnisse zu Fällen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu sammeln, und warum Dunkelziffern zum Beispiel im Bereich „Antiziganismus“ zu einer eigenen Meldestelle führen. Dafür bräuchten wir allerdings eine zusätzliche Förderstunde, für die uns gerade die Zeit fehlt. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der FDP hat nun Frau Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte einen sofortigen Stopp von Meldestellen zur Erfassung diskriminierender Vorfälle. Das Argument ist, Meldestellen seien angeblich Denunziationsportale und würden den Rechtsstaat unterminieren. Die AfD verzerrt damit einmal mehr die Realität, bauscht ohne sachliche Grundlage auf und spielt mit historisch überzogenen Vergleichen. Unsere Aufgabe ist es hier, solche Unsicherheiten zu klären und auch wieder auf eine sachliche Grundlage zurückzukehren. Dazu fünf schnelle Punkte. Argument Nummer eins ist aus meiner Sicht, dass Meldestellen enorm wichtig sind, um das Dunkelfeld Landtag aufzuhellen. Es geht uns darum, Diskriminierung zu bekämpfen und sie dafür auch in ihrer ganzen Breite zu erfassen. Diskriminierung findet nicht immer auf der Ebene strafbarer Handlungen statt, sondern es gibt auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, die dennoch unser Zusammenleben vergiften. Meldestellen sind Instrumente, um dieses sogenannte Dunkelfeld zu erhellen, um eine Übersicht über das Ausmaß und die Art der Diskriminierung zu erhalten; denn das hilft uns hier auch politisch, fundierte Entscheidungen zu treffen und gezielt dagegen vorzugehen. Es geht explizit nicht darum, Bürgerinnen und Bürger zu überwachen, sondern es geht darum, Strukturen zu erkennen, die Diskriminierung fördern. Die Meldestellen bieten den Betroffenen niedrigschwellige Möglichkeiten, diskriminierende Vorfälle zu melden. Denn wir müssen auch anerkennen, dass nicht jedes Opfer sofort oder überhaupt Anzeige erstatten möchte. Zweitens. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Die AfD spricht von Denunziationsportalen. Das ist falsch und diffamierend. Die Landesregierung hat klargemacht, dass Meldungen anonymisiert erfolgen – es gibt keinen Rückschluss auf personenbezogene Daten – und dass die Meldungen datenschutzkonform behandelt werden. Auch die Sorge, dass diese Daten missbraucht werden könnten, entbehrt jeder Grundlage. Es gibt weder Belege noch Beispiele, die eine solche Befürchtung stützen. Die geltenden Datenschutzregelungen sind streng und schützen sowohl die Opfer als auch mutmaßliche Täter. Drittens. Die Opfer brauchen Unterstützung. Diskriminierte Menschen sind oft unsicher, ob ein Vorfall überhaupt strafrechtlich relevant ist; nicht alle sind Juristen. Sie kennen die genaue Rechtslage nicht und fühlen sich oft hilflos. Selbst wenn ein Vorfall unter die Strafbarkeitsgrenze fällt, brauchen Opfer Unterstützung. Meldestellen können Informationen sammeln, bevor Vorfälle eskalieren und schlimmstenfalls zu strafbaren Taten führen. Antidiskriminierungsstellen, wie sie beispielsweise im Bereich des Antisemitismus erfolgreich arbeiten, sind solch ein bewährtes Mittel zur Bekämpfung von Vorurteilen und Diskriminierung. Warum Sie die Meldestelle Antisemitismus beibehalten wollen – immerhin und Gott sei Dank –, (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Noch!) aber die anderen streichen möchten, begründen Sie ebenfalls nicht stichhaltig. Ihnen passen die NGOs nicht, mit denen die Landesregierung zusammenarbeitet, und vermutlich passt Ihnen auch deren Arbeit nicht. Auch ich bin nicht immer mit allem einverstanden, was Verbände und Organisationen machen. Die 11.09.2024 Förderwürdigkeit richtet sich aber nach sachlichen Kriterien und nicht nach meinem Bauchgefühl oder dem der AfD. Viertens. Wir müssen über die historischen Vergleiche sprechen. Die AfD argumentiert mit Vergleichen zur Stasi und einer Blockwartmentalität. Das ist ein astreiner nationalsozialistischer Begriff. Das ist nicht nur historisch falsch, sondern auch ein grober Missbrauch der deutschen Geschichte. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Das kommt alles aus der CDU, Frau Müller-Rech!) – Herr Loose, dass Sie jetzt wieder dazwischenrufen, blamiert Sie nur noch weiter. Dass Sie es extra in Ihren Antrag aufnehmen und zitieren, sagt sehr viel über Sie aus. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Herr Loose, wir sprechen über Sie. Ich finde es auch nicht gut, wenn das andere Leute sagen, aber Sie haben es in den Antrag geschrieben, und ich bin heute hier, um zu Ihrem Antrag Stellung zu nehmen. Das tue ich gerne, auch ohne Ihre Unterbrechung. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Wir sprechen über Meldestellen zur Erfassung von Diskriminierung und nicht über eine Überwachung durch den Staat. Solche polemischen Vergleiche sind unsachlich und respektlos gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und der Stasiüberwachung. Damit machen Sie sich unglaubwürdig, genauso wie mit Ihrem Verhalten im Plenarsaal. Warum ist bloß jeder Ihrer Anträge so unsachlich? Fünftens. Die AfD argumentiert, dass private Vereine die Vorfälle bewerten würden und dies zu einer Vermischung von staatlichem und privatem Handeln führe. Ich möchte klarstellen: Die Aufgabe der Meldestellen ist es, Vorfälle zu erfassen, und nicht, sie zu bewerten oder strafrechtliche Entscheidungen zu fällen. Dafür gibt es klare Verfahren, die weiterhin in den Händen der Justiz bleiben. Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen ist sehr hilfreich, da diese die nötige Nähe zu den betroffenen Gruppen aufweisen und wichtige Unterstützung für die Opfer bieten. Ich komme zum Schluss. Zusammenfassend ist klar: Meldestellen sind ein wichtiges Mittel, um Diskriminierung zu erfassen und zu bekämpfen. Sie erheben Daten anonymisiert und verstoßen nicht gegen Datenschutzvorgaben. Sie helfen, das Dunkelfeld der Diskriminierung aufzuhellen, und geben Betroffenen eine Stimme. Die historischen Vergleiche sind nicht nur unpassend, sondern lenken auch noch von der eigentlichen Aufgabe ab, nämlich dem Schutz derjenigen, Landtag die Diskriminierung erfahren. Die scheinen ihnen aber egal zu sein. Wir Freien Demokraten stehen hinter dem Aufbau solcher Meldestellen, solange sie datenschutzkonform arbeiten und sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten. Uns liegt kein Verdacht vor, dass dies bei diesen Meldestellen nicht der Fall sein könnte. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, den GRÜNEN und Chris- tina Weng [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Müller-Rech. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin den Kolleg*innen sehr dankbar dafür, dass Sie alle noch einmal sehr deutlich die Funktion von Meldestellen und vor allem den gesellschaftlich spaltenden Aspekt von Diskriminierung herausgestellt haben. Es ist wichtig, dass wir uns daran erinnern, was Diskriminierung mit denjenigen macht, die davon betroffen sind. Leider macht das nicht nur etwas mit den Betroffenen – das ist schon schlimm genug, und es gilt, auch dagegen Maßnahmen zu ergreifen –, sondern das hat auch Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft, auf die Art, wie wir zusammenleben. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns mit Diskriminierung genauso wie mit konsequenten Maßnahmen der Antidiskriminierung befassen. Nach mehr als einem Dutzend Kleiner Anfragen und mehreren Debatten in den Ausschüssen beschäftigen wir uns erneut mit Fragen zu den geplanten Meldestellen, dieses Mal in Form einer Großen Anfrage und eines Antrags im Plenum. Mich beschleicht dabei zunehmend der Eindruck, dass Sie die Antworten überhaupt nicht interessieren und Sie sie nur mehr oder weniger lesen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Richtig!) Zumindest deuten die Fragen, die Sie dann jeweils stellen, darauf hin, dass die Lektüre der Antworten nicht im Zentrum Ihrer Beschäftigung mit der Thematik steht. Dabei ist es so wichtig, dass wir uns damit und mit den unterschiedlichen Phänomenen intensiv auseinandersetzen und hierzu fundierte Kenntnisse erlangen. Nordrhein-Westfalen hat sich im September 2019 im Rahmen des Beitritts zur bundesweiten Koalition gegen Diskriminierung verpflichtet, seine Maßnahmen gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu verstärken. 11.09.2024 Diese Verpflichtung wurde durch einen gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen konkretisiert, der am 16. September 2020 vom Landtag angenommen worden ist. Darin wurde die Landesregierung unter anderem beauftragt, eine zentrale Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Das ehemalige Familienministerium, also der Rechtsvorgänger meines Hauses, hat Maßnahmen initiiert, um die Erkenntnisse aus dem Bereich „Antisemitismus“ auf weitere Phänomenbereiche zu übertragen. Auf dieser Tradition, auf diesen Erkenntnissen und auf dem klaren Auftrag bauen wir die Meldestellen gegen weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit auf. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde der Aufbau differenzierter Meldestellen initiiert. Dabei wurden insbesondere diejenigen Phänomenbereiche berücksichtigt, die in der Zuständigkeit des damaligen MKFFI lagen, also Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus sowie antischwarzer, antiasiatischer und weitere Formen des Rassismus. Es ging auch um Formen des Rassismus, die, wie wir leider alle wissen, zu den zu alltäglichen Erfahrungen vieler Menschen gehören, auf die diese Zuschreibungen passen. Meldestellen sollen erlebte oder beobachtete Diskriminierung sichtbar machen. Sie sollen das sogenannte Dunkelfeld aufhellen. Sie bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit, Vorfälle von Diskriminierung und Ausgrenzung zu melden bzw. offenzulegen, und sie ermöglichen, dass wir diese Fälle statistisch erheben können. Viele von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Betroffene scheuen aus unterschiedlichen Gründen davor zurück – das ist in der Debatte bereits angeklungen –, diskriminierende Vorfälle anzuzeigen. Das geschieht, weil sie vielleicht nicht wissen, ob diese Vorfälle strafrechtlich relevant sind oder nicht. Vielleicht schrecken sie aber auch aus Scham oder anderen Gründen davor zurück. Eine Struktur zu stärken, die von Diskriminierung Betroffenen und gleichzeitig uns als Gesellschaft hilft, diskriminierendes Verhalten und die dahinterliegenden Strukturen besser analysieren und präventive Maßnahme dagegen treffen zu können, ist hier das Ziel. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der Aufbau von Meldestellen wird aus diesem Grund als geeignetes Mittel betrachtet, auf einer fachlich soliden und empirischen Grundlage Erkenntnisse darüber zu erlangen, wo und in welcher Form und Häufigkeit Diskriminierung vorkommt. Das Beispiel der sich seit bereits 2022 in Betrieb befindlichen Meldestelle RIAS zeigt, dass es so gelingen kann, erlebte oder beobachtete Diskriminierung Landtag sichtbar zu machen und das sogenannte Dunkelfeld aufzuhellen. Zudem werden die Voraussetzungen dafür gestärkt, denn nach den ersten Berichten von RIAS sehen wir, wo es tatsächlich Bedarfe hinsichtlich einer Nachsteuerung bei der Prävention, Sensibilisierung, Beratung und Intervention gibt. Genau das ist die Aufgabe der Meldestellen bei der Erhellung des Dunkelfeldes und im Wissen darum, welche diskriminierenden Strukturen, aber auch welche Vorfälle und welche Bereiche es zu betrachten gilt. Die Meldestellen befinden sich noch in einer intensiven Konzeptionsphase. Die Verlängerung dieser Aufbauphase zeigt, dass wir keine Kompromisse eingehen, wenn es um die Sicherheit und die Qualität der Arbeit sowie um den Datenschutz und alle damit zusammenhängenden Fragen geht. Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass unsere Rechtsordnung nicht nur das Strafrecht umfasst. Das Strafrecht ist im Rechtssystem die Ultima Ratio. Es kommt nur bei den Verhaltensweisen zur Anwendung, die so sozialschädlich sind, dass der Staat mit seinen schärfsten Sanktionsmöglichkeiten, eben mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, reagieren muss. Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht, dass diskriminierende Verhaltensweisen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle rechtlich erlaubt oder gar gesellschaftlich zu billigen sind. Meldestellen machen sichtbar, dass wir uns als Landesregierung, aber auch insgesamt – das nehme ich aus der Debatte mit – klar gegen Diskriminierung und für eine Gesellschaft positionieren, in der alle Menschen offen und frei von Diskriminierung leben können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass die Beratung über die Große Anfrage 23 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10509. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es daher nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10509, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Vor dem nächsten Tagesordnungspunkt spreche ich eine nichtförmliche Rüge aus. Diese Rüge betrifft den Abgeordneten Tritschler von der AfD-Fraktion. 11.09.2024 Herr Abgeordneter Tritschler hat sich während der Rede des Ministerpräsidenten zu Tagesordnungspunkt 1 der heutigen, 73. Sitzung des Plenums in den sozialen Medien unparlamentarisch gegenüber dem Ministerpräsidenten geäußert und zusätzlich ein herabwürdigendes Handgestensymbol verwendet. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung des Abgeordneten nicht wiederholen, aber ich fordere ihn auf und ermahne ihn, Derartiges künftig zu unterlassen. Ich rufe auf: 13 Null Toleranz für Gewalt im Gesundheitswesen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10531 Ich eröffne die Aussprache. Als Erste spricht für die FDP ihre Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es rumpelt im Sprechzimmer der Notarztpraxis. Es scheppert, es scheinen Stühle und Tische umgeworfen zu werden. Als die Arzthelferinnen nachschauen, finden sie den Notarzt am Boden liegend, ein Patient schlägt auf ihn ein. Obwohl der Arzt also bereits auf dem Boden liegt, wird auf ihn eingeprügelt. Die MFAs schaffen es nur mit Mühe, den Patienten aus dem Sprechzimmer zu schaffen. Der Notarzt ist inzwischen so verletzt, dass er selbst notärztlich versorgt werden muss. Das ist nur einer der Berichte, den die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe jüngst veröffentlicht hat. Mit einer Blitzumfrage haben sie ihre Mitglieder zu Gewalterfahrungen befragt; 760 Mitglieder haben sich daran beteiligt. Demnach überlegt ein Viertel der Teilnehmenden, ob sie ihre Praxis aufgrund erlebter verbaler oder körperlicher Gewalt aufgeben. Rund ein Fünftel gibt zudem an, aufgrund der Gewalterfahrungen zu wenig Personal wie Medizinische Fachangestellte zu finden. Diese Zahlen sollten uns sehr besorgt stimmen. (Beifall von der FDP) Leider ist das ein Trend, der sich schon länger abzeichnet. Es trifft nicht nur Arztpraxen, auch in Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Gewalttaten. 73 % der Krankenhäuser geben an, dass die Zahl der Übergriffe in ihren Häusern in den vergangenen fünf Jahren gestiegen sei. Neun von zehn Pflegenden berichten von Gewalterfahrungen innerhalb des letzten Jahres: Neun von zehn Plegenden! Wir alle kennen wahrscheinlich Meldungen zu Übergriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte. Landtag Die Gewalt kommt dabei in ganz verschiedenen Formen daher. Das reicht von psychischer Gewalt, körperlicher Gewalt bis hin zu sexualisierter und rassistischer Gewalt. Selbst am Telefon und online kommt es zu Beleidigungen und Bedrohungen. Für die Betroffenen sind die Folgen von Gewalterfahrungen gravierend. Es kommt zu körperlichen und seelischen Erkrankungen sowie zu Ausfallzeiten, zum Hadern, ob der Job noch der richtige ist. All das gefährdet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Versorgungssituation, und das in Zeiten, in denen der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen bereits akut ist. Gewalt ist niemals akzeptabel, aber im Gesundheitswesen lässt sie einen besonders fassungslos zurück. Menschen wollen anderen Menschen helfen, damit es ihnen besser geht, sie gesünder werden und gesünder leben, werden dabei aber bedroht, beleidigt und angegriffen, weil es vielleicht nicht so läuft, wie sich der Patient das in dem Moment vorstellt. Die Gründe dafür sind vielfältig, und viel hängt auch von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung ab. Wir müssen eindeutige Stoppsignale gegen diese Entwicklung senden. Bei Gewalt darf es keine Toleranz geben. Werte und Regeln müssen gelebt und durchgesetzt werden. Daher ist es richtig, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Schärfung des Strafrechts auf den Weg gebracht hat, um sowohl Rettungskräfte als auch dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten besser zu schützen. Auch soll der Schutz auf den ärztlichen Notdienst sowie Notaufnahmen erweitert werden. Am besten wäre es, diesen Schutz auf alle ärztlichen Praxen auszudehnen. Dafür sollte sich das Land NRW starkmachen, zum Beispiel bei den jetzt anstehenden Beratungen im Bundesrat. Auch hier im Land müssen die Anstrengungen aber noch weiter erhöht werden, um eine Trendumkehr bei der Gewaltentwicklung im Gesundheitswesen herbeizuführen. Der Landtag beschäftigt sich nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. In der Landesgesundheitskonferenz stand das Thema bereits auf der Tagesordnung, und im Juni gab es sogar einen runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt und Diskriminierung von Beschäftigten im Gesundheitswesen“. Ein nachhaltiger Effekt ist jedoch noch nicht erkennbar. Daher müssen wir uns dieses Themas weiterhin annehmen. Die gefundenen Best-Practice-Ansätze des runden Tisches müssen zeitnah flächendeckend umgesetzt werden. Wir brauchen zudem eine landesweite Respektkampagne für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Auch hier sollten wir besser auf die sozialen Medien als auf Broschüren setzen. Bauliche Maßnahmen können zur Gewaltprävention beitragen. Rückzugsräume, Notrufschalter und er-11.09.2024 höhte Tresen an den Patientenanmeldungen können helfen, dass sich Mitarbeitende am Arbeitsplatz sicherer fühlen. Informationstafeln zu Wartezeiten, Wartezimmer-TV und -WLAN können aufkommenden Frust bei Patientinnen und Patienten eindämmen. Dazu reicht es aber nicht aus, dass die Mittel der Pauschalförderung bei Krankenhäusern erhöht wurden; wir brauchen dazu eine eigene Förderung. Weitere Felder können Intervention und Nachsorge sein, aber das können wir dann gerne im Ausschuss beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Berger.

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Christian Berger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns einig, dass Gewalt im Gesundheitswesen ein ernstes Problem darstellt; das wird auch von niemandem bezweifelt. Die steigende Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen ist wirklich nicht akzeptabel und verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Die CDU-Fraktion nimmt das Thema sehr ernst, doch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, der von Ihnen vorgelegte Antrag bleibt leider weit hinter den Anforderungen zurück, um dieses Problem tatsächlich an der Wurzel zu packen. Ihr Antrag, so gut er auch gemeint ist, wirkt eher wie ein Schaufensterantrag: viele schlaue Sätze, aber wenig substanzieller Inhalt. Ich glaube, das wissen Sie auch selbst. Sie wollen auf das Thema aufmerksam machen, und dazu reicht Ihnen die Wirkung dieses Antrages. Das ist aber schade, weil das Thema mehr Bedeutung und Aufklärung auch über die Maßnahmen der Landesregierung verdient hat. Die Landesregierung hat zum Beispiel die Kleine Anfrage der Kollegin Schneider zur Gewalt im Gesundheitswesen mit Drucksache 18/9541 erst vor ein paar Wochen auf sechs Seiten umfassend beantwortet und erläutert. Der vorliegende Antrag der FDP verkennt jedoch das eigentliche Problem komplett. Gewalt im Gesundheitswesen ist ein vielschichtiges Problem, das nicht allein durch gesetzliche Änderungen oder bauliche Maßnahmen gelöst werden kann. Wir brauchen mehr Schutz und Sicherheit für unsere Beschäftigten, aber das wird nicht durch das bloße Aufstellen von Informationstafeln oder das Erhöhen von Tresen an den Patientenanmeldungen erreicht. Ich finde es wichtig, dass die Betroffenen konsequent jegliche Art von Gewalt zur Anzeige bringen. Dafür brauchen wir keine neuen Gesetze und auch keine Absichtserklärungen. Wir müssen uns fragen, warum Landtag es überhaupt zu dieser Gewalt kommt und welche tiefgreifenden strukturellen Änderungen nötig sind, um diese Entwicklung nachhaltig zu stoppen. Daher haben wir das Thema mit einem Entschließungsantrag im März 2023 schon besonders fokussiert und erneut auf die Agenda genommen. Ein ernsthafter Lösungsansatz, Frau Kollegin Schneider, erfordert dann jedoch mehr als die vier Maßnahmen des Antrags. „Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen“ schreiben Sie an erster Stelle. So ernst das Thema auch ist: Ich muss immer ein bisschen schmunzeln, wenn die Parteien, die in Berlin regieren, im Hohen Hause von Nordrhein-Westfalen durch ihre jeweilige Fraktion fordern, die Landesregierung solle sich in Berlin für dies oder das einsetzen. Ich frage mal direkt, liebe FDP: Spricht man in Berlin eine andere Sprache, und Sie brauchen die NRW-Landesregierung als Dolmetscher? Oder haben Sie einfach deutlich mehr Vertrauen in die schwarzgrüne Landesregierung als in das Berliner Ampeltrio? Letzteres könnte ich mir sogar gut vorstellen. Sie fordern weiter bauliche Maßnahmen. Auf diese Forderung bin ich vorhin schon kurz eingegangen. Das ist keine grundsätzliche Lösung, sondern ist von Fall zu Fall sinnvoll. Dafür stehen zum Beispiel den Krankenhäusern die Mittel aus der erwähnten Pauschalförderung zur Verfügung. Das geht somit schon und reicht auch, denke ich. Zu den Best-Practice-Ansätzen erwähnten Sie selbst den runden Tisch, der 2024 zu diesem Thema durchgeführt wurde. Dieser runde Tisch diente doch genau dem Austausch und der Verbreitung von guten Erfahrungen, Lösungen und Maßnahmen. Ich verstehe noch nicht so ganz, was Sie jetzt fordern. Zum Schluss zur Respektkampagne: Gewalt im Gesundheitswesen ist oft ein Ausdruck eines tieferliegenden gesellschaftlichen Problems, eines allgemeinen Respektverlustes und einer gestiegenen Frustration der Bevölkerung. Es ist richtig, dass eine Sensibilisierung notwendig ist, aber das reicht bei Weitem nicht aus. Wir müssen präventiv tätig werden, indem wir mehr in die Ausbildung und Schulung von Deeskalationstechniken investieren und gleichzeitig die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, die Gewalt begünstigen. Wir erkennen die Wichtigkeit des Themas und stimmen daher der Überweisung des Antrags an die Ausschüsse zu. Doch wir können dem Antrag in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Wir benötigen umfassende und durchdachtere Ansätze, um die Gewalt im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam an nachhaltigen und wirkungsvollen Lösungen arbeiten, die wirklich einen Unterschied für die Sicherheit unserer Beschäftigten und für das 11.09.2024 Wohl der Patientinnen und Patienten machen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Berger. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Weng.

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Christina Weng SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unseres Gesundheitspersonals ist eine Daueraufgabe, die uns fortlaufend beschäftigen wird. Das sagte Minister Karl-Josef Laumann am 28.09.2022, übrigens zu unserem Antrag, zu dem es den besagten Entschließungsantrag gegeben hat. Der Minister hat recht: Wir behandelten das Thema plenar 2018, 2019 und behandeln es heute, im September 2024, immer noch. Ich gehe davon aus, dass niemand hier im Saal einen Hauch von Toleranz, geschweige denn Akzeptanz für Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen hat, egal in welchem Setting: in einer Notaufnahme, einer psychiatrischen Einrichtung, einer Einrichtung des WTG, einem Rettungswagen, einer Arztpraxis, einem Wartezimmer, einem Kreißsaal. Im Rahmen der sehr wertvollen Anhörung im Januar 2023 wurde deutlich: Einen Erkenntnismangel haben wir alle nicht – vielleicht nicht den tiefen Blick auf das Dunkelfeld, aber keinen Erkenntnismangel. Trotzdem fragten Kolleginnen in Kleinen Anfragen, auch aus meiner Fraktion, im August dieses Jahres, was die Landesregierung gegen die Steigerung der Gewalt in medizinischen Einrichtungen – um 29 % – tun wird. Auf die Antworten können wir alle sehr gespannt sein; ich bin sehr gespannt. Ich erinnere mich an Herrn Professor Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung. Er hob in der Anhörung auf die besondere Situation von Pflegekräften ab, weil Pflege sowohl durch Anund Zugehörige, gleichermaßen durch die High-Touch-Profession in ihrem Arbeitsalltag unmittelbar konfrontiert ist. Für viele Ärztinnen und Ärzte gilt das auch. Das unfassbare Bethel-Beispiel haben wir natürlich ebenso vor Augen. 95 % der Übergriffe in den verschiedenen Settings von häuslicher Pflege bis zur Psychiatrie sind pathologisch motiviert. Meistens liegt eine Diagnose wie Demenz zugrunde, Diagnosen aus dem psychiatrischen Formenkreis oder aufgrund pathologischen Konsumverhaltens. In Einrichtungen nachgefragt finden wir tatsächlich Werkzeuge zur Unterstützung in diesem schwierigen Themenfeld vor – punktuell wie Deeskalations- und Selbstschutztrainings, in ausreichendem Maße auf gar keinen Fall, weil diese Maßnahmen als Fort-Landtag bildung unter angespannten personellen Bedingungen nicht mehr in die Arbeitszeit passen und sich ein strukturiertes Berichtswesen seitens der Arbeitssicherheit gerade erst im Aufbau befindet. So verwundert der Begriff der programmatischen Folgenlosigkeit aus der Anhörung nicht. Betroffene sind mit und nach einer Gewalterfahrung oft nach wie vor allein. Die Krankenhausplanung und deren inzwischen mehr als deutlich gewordene Unterfinanzierung berücksichtigen bauliche Sicherheitsaspekte oder intelligente Wegeleitungen durch Notaufnahmen oder Panikräume höchstwahrscheinlich gar nicht. Notwendige Videoüberwachungen brauchen natürlich Datenschutzfolgenabschätzungen. Unsere politische Aufgabe ist es, das Sicherheitsgefühl und die Sicherheit zu gewährleisten, ohne das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu beschneiden, gern mit einem echten Rückbau der dazu notwendigen Bürokratie. Den Beschlussfassungsteil Ihres Antrags können wir gut mittragen. Der Forderungsteil an die Landesregierung enthält wirkliche gute Komponenten. Das haben wir 2022 versucht. Wenn wir es jetzt alle gemeinsam mit demselben Ziel noch mal angehen, habe ich keine Sorge, dass wir das nicht hinbekommen, es sei denn, es ist haushaltsrelevant. Dann haben die Gemeinwohldienenden einen erneuten Blick in die Röhre zu erwarten. Doch das klären wir gemeinsam im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir gern zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Weng. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Thoms das Wort.

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Meral Thoms GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie mag es sich anfühlen, im Job tagtäglich von Gewalt bedroht zu werden? Mit welchen Gefühlen, Sorgen und Ängsten steht Mann oder Frau dann morgens auf und geht zur Arbeit? Wir wissen, für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen gehört Gewalt von Patientinnen und Patienten, aber auch von Angehörigen zum traurigen beruflichen Alltag. Diese Woche erst wurde eine Blitzumfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe veröffentlicht, die zeigt: Ein Viertel der befragten Ärztinnen und Ärzte hat schon Gewalt in der eigenen Praxis erlebt, körperliche oder verbale Gewalt, und fast 20 % finden aufgrund der Gewalterfahrung kein Praxispersonal. Im Krankenhaus hat fast jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter schon einmal Gewalt oder Aggression erlebt. 94 % der Mitarbeitenden in Notaufnahmen 11.09.2024 berichten von verbaler Gewalt, 70 % von körperlichen Angriffen. Uns allen ist klar: Alle Beschäftigten haben ein Recht auf angstfreies Arbeiten sowie körperliche und seelische Unversehrtheit. Das gilt selbstverständlich auch im Gesundheitswesen. Gewalt ist nicht zu tolerieren, auch und gerade nicht gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen, um das noch einmal zu betonen. Weil es uns allen klar ist, ist es auch nicht das erste Mal, dass wir in dieser Legislaturperiode über Gewalt im Gesundheitswesen reden. Ende 2022 hatte die SPD dazu einen Antrag im Plenum. Es folgte eine Anhörung von Sachverständigen. Die Empfehlungen aus der Anhörung haben wir in den daraufhin eingebrachten Entschließungsantrag von CDU und Grünen integriert. Unser Ziel war und ist es, einen intensiven Erfahrungsaustausch über Gewaltschutz im Gesundheitswesen zu fördern. Dabei – das war ein Ergebnis der Anhörung – ist es auch wichtig, sexualisierte Gewalt und rassistische Gewalt in den Fokus zu nehmen. (Beifall von den GRÜNEN) Maßnahmen, die wir beschlossen haben, waren zum Beispiel: Es muss Handlungsempfehlungen für den Umgang mit physischer und psychischer Gewalt, mit Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Rassismus geben. Es fehlen Daten und Fakten. Eine Studie zum Thema „Rassismus im Gesundheitswesen“ wurde schon in Auftrag gegeben. Wichtig ist auch – das zeigte die Anhörung –, dass es interne Ansprechpartner in Organisationen oder Beauftragte für Gewaltschutz und Antidiskriminierung gibt. Zudem soll in Verbänden und Kammern darüber beraten werden, wie Gewaltschutz in der Aus- und Fortbildung verankert werden kann. Im Juni dieses Jahres hat der runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt und Diskriminierung im Gesundheitsministerium“ genau zu diesen Themen getagt, weitere Treffen werden folgen. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen hat als ein Ergebnis der Anhörung im Landtag eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Es wurde ein umfangreicher Leitfaden „Gewalt und Gewaltprävention im Krankenhaus“ mit zahlreichen Handlungsempfehlungen und ganz konkreten Praxistipps entwickelt und veröffentlicht. Mit diesem Leitfaden und auch der sehr guten begleitenden Pressearbeit zur Veröffentlichung setzt die Krankenhausgesellschaft ganz wichtige Botschaften: Erstens. Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen müssen für Gewalt sensibilisiert werden. Landtag Zweitens. Gewaltprävention – das muss ganz klar sein – ist kein Nischenthema, sondern muss Chefoder Chefinnensache im Krankenhaus sein. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Krankenhausgesellschaft konstatiert in diesem Leitfaden, dass es bereits in zahlreichen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen feste Abläufe zum Gewaltschutz, zu Präventionsmaßnahmen, zur Dokumentation von Gewaltereignissen – auch das ist wichtig – und eine strukturierte Nachsorge gibt. Andere Häuser wiederum müssen diese wichtigen Prozesse erst etablieren. Dabei hilft auch, dass die Krankenhäuser in NRW bauliche Maßnahmen zur Gewaltprävention wie zum Beispiel Notrufschalter oder erhöhte Tresen aus Mitteln der NRW-Pauschalförderung finanzieren können. Bei Gewalt im Gesundheitswesen gibt es null, wirklich null Toleranz. Da sind wir uns alle einig. Gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen sind wir deswegen schon längst auf dem Weg, den Gewaltschutz auszubauen. Trotzdem freue ich mich auf die weiteren Diskussionen und Impulse im Fachausschuss. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Thoms. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anzahl von Angriffen im Gesundheitswesen nimmt dramatisch zu. Eigentlich ist es ein absolutes No-Go, diejenigen mit Gewalt zu bedrohen, die selbst helfen wollen. Da ist es vollkommen egal, ob den Arzt, den Krankenpfleger oder das Rettungspersonal. Diejenigen, die anderen helfen, in dieser Art und Weise zu Leibe zu rücken, ist etwas, was wir sozial und gesellschaftlich alle gemeinsam ächten müssen. Nichtsdestoweniger nimmt das Phänomen seit Jahren zu. In diesem Jahr gibt es noch mal eine deutliche Zunahme der Fälle. Da ist es im Prinzip vollkommen egal, in welchem Bereich des Gesundheitssystems wir uns befinden. Egal, ob in der Notaufnahme oder in der Praxis, alle sind betroffen. Das hat wahrscheinlich mehrere Gründe. Zum einen ist das Gesundheitssystem ein Ort, an dem die Emotionen hochkochen, ein Ort der emotionalen Extreme. Nicht umsonst gibt es viele Soaps, die in diesem Bereich spielen. Man kann es sich gut herleiten, egal, ob es eine niederschmetternde Diagnose ist, egal, ob es Drogen sind, egal, ob es Ausnahme-11.09.2024 situationen, vielleicht Sorgen um die Angehörigen sind, die schnell dazu führen, dass Gewalt hochkocht, dass es vielleicht auch zu Übergriffen kommt. Das andere, das viel wesentlicher ist und das für eine deutliche Zunahme an dieser Stelle verantwortlich ist, ist eine gesamtgesellschaftliche Verrohung. Da frage ich mich doch, ob wir beispielsweise mit den im Antrag geforderten runden Tischen oder mit Respektkampagnen noch weiterkommen. Aktuell fährt durch die Stadt Krefeld eine vom DGB gesponserte Straßenbahn, die um Respekt für Menschen im öffentlichen Dienst wirbt, die angegriffen werden, egal, ob es den Fahrkartenkontrolleur oder die Krankenschwester im öffentlichen Gesundheitssystem trifft. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich irgendeiner der Schläger aus der Notaufnahme diese Straßenbahn anschaut und plötzlich zu der Auffassung kommt, die Krankenschwester demnächst nicht mehr anzugreifen. Ich halte das für viel zu kurz gesprungen. Ebenfalls drücken die gerade schon angeführten Maßnahmen baulicher Natur beispielsweise in den Krankenhäusern, also dass man sich dort mehr oder weniger vor den Patienten verstecken soll, nicht das aus, was man den Menschen eigentlich entgegenbringen möchte: dass man Nähe zeigt, dass man bei den Menschen ist, dass man ihnen helfen möchte. – Wenn man in einen so hochgeschützten Bereich kommt, zeigt das von Anfang an, dass dort eigentlich eher eine gewisse Ablehnung, eine gewisse Distanz zu den Patienten vorherrscht. Man greift hier viel zu spät ein, wenn man über Selbstverteidigungskurse für Krankenpfleger oder den Notfallknopf in der Arztpraxis spricht. Das sind das alles Zustände, die es gar nicht geben sollte. Wir müssten an einem viel früheren Punkt ansetzen, um diese Punkte, die zur Gewalt führen, zu identifizieren: Warum ist das so? Warum kommt es immer häufiger zu Gewalt auch gegen Rettungskräfte? Warum muss man sich teilweise von Rettungskräften anschreiben lassen, die sich ganz verzweifelt privat stichsichere Westen anschaffen, weil sie in gewisse Gegenden nicht mehr ohne fahren wollen? All das sind doch Zustände, die in einer Gesellschaft viel zu lange übersehen wurden, bei denen man viel zu lange weggeguckt hat, bei denen man viel zu lange etwas hat köcheln lassen, was jetzt zu diesen Extremzuständen führt. Da ist man allgemein aufgerufen, noch einmal genauer hinzuschauen, inwieweit man nicht schon viel früher ansetzen muss, um Gewalt zu verhindern. Wenn wir tatsächlich so weit sind, dass wir eine Notaufnahme ähnlich ausbauen wie einen Hochsicherheitstrakt, dann ist das sicherlich das größte Signal dafür, dass in der Gesellschaft etwas gewaltig schiefläuft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns sicherlich im Landtag alle einig, dass Gewalt gegen Menschen grundsätzlich nie zu akzeptieren ist. Gewalt gegen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, in Arztpraxen, in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen oder wo auch immer, hat aber eine besondere Brisanz. Das ist durch alle Rednerinnen und Redner sehr deutlich geworden. Man steht schon manchmal ein bisschen sprachlos davor, warum wir eine solche Entwicklung haben. Aber sie ist nun mal da, und wir müssen im Gesundheitswesen damit umgehen. Natürlich muss vollkommen klar sein, dass wir im Gesundheitswesen ein solches Verhalten in keinem einzigen Punkt tolerieren und akzeptieren können. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Lisa- Kristin Kapteinat [SPD]) Deswegen ist auch heute schon nach § 115 Strafgesetzbuch klar, dass ein solches Verhalten strafbar ist und es nach unseren Gesetzen, wie wir sie heute haben, nicht toleriert wird. Deswegen wäre schon viel gewonnen, wenn solche Vorkommnisse, egal, wo sie passieren, zur Anzeige gebracht würden; denn man kann in solchen Fragen nur abschrecken, glaube ich, wenn die Menschen wissen, dass ein solches Verhalten Konsequenzen hat. Das muss der Rechtsstaat durch die dafür zuständigen Behörden durchsetzen. Deswegen finde ich es völlig in Ordnung und richtig, dass das Justizministerium auf der Bundesebene überlegt, ob wir diese Paragrafen erweitern müssen. Das ist ein Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag. Ich stehe dem sehr offen gegenüber. Wenn man mit einer Erweiterung dort eine bessere Rechtsanwendung des Gewaltschutzes durchsetzen kann, dann bin ich auf jeden Fall mit dabei, denn wir müssen deutlich machen, dass wir in der Gesellschaft wirklich überhaupt nicht bereit sind, gerade in einem den Menschen zugewandten Gesundheitssystem das zu akzeptieren. Es ist auf der anderen Seite so, dass wir uns natürlich auch in meinem Ministerium um das Thema kümmern. Es ist schon angesprochen worden, dass wir an den runden Tischen sehr viele Gespräche über dieses Thema führen. Wir haben nun – das ist im Koalitionsvertrag so vorgesehen – eine große Studie zu den Themen „Rassismus“, „Antisemitismus“ und „Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen“ vergeben. Eine solche Studie bekommt man sicher nicht von dem einen auf den anderen Tag. Aber es ist sinnvoll, dass einfach mal empirisch zu untersuchen, wie oft 11.09.2024 das ist, in welcher Form das stattfindet und warum das erfolgt. Daher möchten wir versuchen, das wissenschaftlich zu untermauern, um zu überlegen, mit welchen Maßnahmen wir am besten darauf reagieren können. Natürlich haben wir auch in anderen Punkten über Gewalt diskutiert. Ich will daran erinnern, dass wir 2023 mit Änderungen im Wohn- und Teilhabegesetz sehr stark den Gewaltschutz in diesem Bereich ausgebaut haben, und zwar in einer großen Einvernehmlichkeit hier im Landtag. Selbstverständlich müssen die Einrichtungen, finde ich, so gebaut sein, Herr Dr. Vincentz, ohne auf der einen Seite den Kontakt zu den Menschen zu verlieren und auf der anderen Seite den Leuten, die hinter dem Tresen stehen, eine gewisse Sicherheit zu geben. Deswegen ist es auch eine richtige Entscheidung, dass wir mit den Mitteln, die wir für die Krankenhausunterhaltung und für die technische Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung stellen, solche Maßnahmen letzten Endes finanzieren können. Ich glaube auch, dass die Tatsache, dass wir demnächst im Ausschuss noch einmal über dieses Thema reden, zeigt, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen, dass wir uns dafür interessieren und dass sich die Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, darauf verlassen können – ich sage das ganz deutlich –, dass wir hier wie auch woanders, aber ganz besonders hier nicht bereit sind, rechtsfreie Räume zu akzeptieren. Die allermeisten Menschen, die das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen müssen, haben die Meinung, dass sie im Gesundheitssystem gut behandelt werden. Sie müssen aber auch denjenigen, die im Gesundheitswesen arbeiten, Vertrauen und Respekt zeigen. Diejenigen, die genau das Gegenteil tun, müssen wissen, dass wir in dieser Gesellschaft nicht bereit sind, das zu akzeptieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10531 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: Landtag 14 Erfolgreichen Grenzschutz fortführen – Wo bleibt Ministerpräsident Wüst? Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10515 Dieser Antrag wurde zurückgenommen. Ich verweise hierzu auf die Unterrichtung in der Drucksache 18/10617. Somit kommen wir zu: 15 Was dem Élysée-Palast recht ist, ist dem Ruhrgebiet billig. Für eine soziale Wärmewende in Ballungsgebieten mit Abwasser heizen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6852 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Drucksache 18/10533 Damit eröffne ich die Aussprache. Für die CDU spricht als Erstes ihr Abgeordneter Dr. Untrieser.

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Dr. Christian Untrieser CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich sagen, dass der Antrag einen der kreativeren Titel, die wir in diesem Jahr hier hatten, trägt. Wenn wir jetzt inhaltlich in die Debatte hineingehen, bitte ich Sie, sich folgendes Bild auszumalen: Sie liegen gemütlich in der Badewanne, vielleicht 20 Minuten, eine halbe Stunde. Dann haben Sie genug gebadet und öffnen den Stöpsel. Das Wasser geht raus. Und was macht das Wasser? Es heizt noch das örtliche Rathaus. Jetzt haben wir schöne Bilder im Kopf; darauf komme ich gleich noch zurück. Aber genau darum geht es bei dem Thema „Wärme aus Abwasser“ oder auch „Aquathermie“. Das Wasser, das wir zum Duschen, Baden, Waschen oder Kochen nutzen, fließt in die Kanalisation und hat dort noch eine gewisse Temperatur. So haben wir gelernt, dass selbst in der Heizperiode noch eine Temperator von 10 bis 15 Grad in der Kanalisation ist. Diese Energie, diese Wärme kann man mit modernen Methoden noch einmal nutzen, um daraus wieder Wärme zum Heizen zu gewinnen. So gibt es Untersuchungen, die besagen, 5 bis 15 % der Einwohner Deutschlands könnten durch Abwasserwärme versorgt werden. Das ist eine ganze Menge. So werden verschiedene Technologien jetzt schon benutzt. Das Nordwestbad in Bochum beispielsweise nutzt diese Technologie, es gibt eine Seniorenresidenz in Dortmund, die das nutzt, und – 11.09.2024 gerade angesprochen – in Olpe überlegt man, ob man das Rathaus demnächst mit Aquathermie beheizt. Wir reden also über eine innovative Technik, wir reden über eine klimaneutrale Technik. Insofern laden wir alle Kommunen dazu ein, sich mit dieser Technik vertraut zu machen und diese da, wo es möglich ist, auch zu nutzen. Wir haben in der Anhörung dazu gehört, dass viele Kommunen das schon machen, dass es Netzwerke gibt und dass man sich über die notwendigen technologischen und regulatorischen Rahmenbedingungen Gedanken macht. Just heute in der Vorbereitung auf dieser Plenarrede habe ich gelesen, dass es eine neue Broschüre gibt – die kennen Sie wahrscheinlich auch, Herr Kollege –, nämlich die Broschüre „Abwasserwärme effizient nutzen“, die der VKU und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall herausgebracht haben. Dabei sind natürlich die Voraussetzungen vor Ort immer verschieden. Deswegen sind wir auch der Auffassung, dass das bei den Kommunen und bei der Energiewirtschaft und Wasserversorgungswirtschaft gut aufgehoben ist. Die müssen sich darum kümmern, vor allem natürlich jetzt auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Wir lehnen den Antrag, den die SPD eingebracht hat, trotzdem ab – nicht, weil wir die Technologie ablehnen. Ich habe ja ausgeführt, dass es eine sinnvolle Technologie ist. Aber das geht uns doch zum Teil etwas zu sehr ins Detail. Als Staat sollten wir nicht zu jeder Technologie in jedem Bereich Vorgaben machen, wie das landesweit zu erfolgen hat. Andere Dinge – wenn man von Information spricht – sind auch abgeräumt. Ein bisschen haben Sie auch Ihr Ziel erreicht, Herr Kollege Stinka; denn die Aufmerksamkeit ist durch die Berichterstattung in den Medien und auch durch die heutige Diskussion schon da. Insofern herzlichen Dank für Ihren Impuls und danke für die Erkenntnisse in einer sehr spannenden Anhörung! Den Antrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Untrieser. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Untrieser, ich war fast geneigt, hier mit Loriot anzufangen und uns beide zusammen mit einem Gummientchen in der Badewanne zu sehen. Aber ich will hier heute Abend keine Bilder erzeugen. (Heiterkeit) Landtag Ich kann aber auch nicht 20 Minuten baden. Das ist mir zu heiß, Herr Dr. Untrieser, das schaffe ich nicht. Herr Dr. Untrieser, Sie haben ganz schön angefangen, aber zum Ende dann gesagt – das finde ich bei den regierungstragenden Fraktionen immer wieder faszinierend –: Wir lehnen das ab, weil es zu stark festschreibend ist. Politik und Parlament legen fest, wie die Energieversorgung organisiert werden soll. Wenn Sie sich davor drücken, dann war das gerade ziemlich peinlich, Herr Dr. Untrieser. (Beifall von der SPD) Das muss man noch einmal deutlich sagen. Sie legen Sie doch permanent fest. Wir haben morgen die Wärmestrategie auf der Tagesordnung stehen. Da sagen Sie den Leuten ja auch nicht, die Holzkohle und der Ölkessel seien gut, sondern Sie nennen Schwerpunkte – wenn wir denn welche erkennen würden. Aber Politik hat doch die Aufgabe, klar zu sagen, was wir wollen. Wenn Sie sich davor drücken, finde ich das schade. Und die Ablehnung ist schon wirklich schwach. Ich will noch einmal zum Thema unseres Antrags zurückkommen und begründen, warum wir diesen Antrag für so wichtig halten. Herr Dr. Untrieser hat das gerade mit dem Bild der Badewanne beschrieben. Wasser aus Duschen und Badewannen enthält jede Menge ungenutzte Energie. Wir wollen als SPD-Fraktion deutlich machen, dass Öl- und Gasheizungen damit ersetzt werden können. Wir wollen deutlich machen, dass es gerade in den Bereichen der Wärmewende nicht den einen Königsweg gibt. Die Nutzung dieser Energie kostet nicht so viel wie andere Technologien und ist vor diesem Hintergrund auch für Mieterinnen und Mieter eine große Chance. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann damit umweltfreundlich geheizt werden, ohne dass die Sanierungskosten durch die Decke gehen. Gemeinschaftsunterkünfte und Seniorenheime kommen auch gut für diese Abwärmenutzung infrage. Das Stichwort „Élysée-Palast“ haben wir gewählt, um noch einmal deutlich zu machen, dass es hier um nichts Anstößiges geht, weil die Wasserkreisläufe stets getrennt bleiben. Damit haben wir eine günstige Wärmeversorgung. Wo das Kanalnetz besonders dicht ist, nämlich im Ruhrgebiet, bietet es sich an, die Wärme aus Abwasser zu nutzen; denn hier treffen große Wohnstrukturen mit schlechten Sanierungsvoraussetzungen auf viele Mieterinnen und Mieter, sodass wir ein großes Wärmereservoir haben. Wir als SPD-Fraktion wollen mit diesem Antrag die richtigen Bodenschätze der Gegenwart im Ruhrgebiet heben und deswegen die Wärme aus dem Untergrund an das Licht fördern. Wir haben dabei auch im Blick – das ist, glaube ich, noch einmal eine ganz besondere Frage –, dass wir durch die Technologie, 11.09.2024 die vorhin beschrieben wurde, die Aquathermie, auch im Sommer diese Mittel zum Kühlen nutzen können. Dass unser Antrag, den wir im letzten November eingebracht haben, nun auf breite Resonanz stößt und hier sogar von Badewannenerlebnissen gesprochen wird, freut uns natürlich sehr. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass unser Antrag im November des vergangenen Jahres eingebracht wurde. Wenn wir jetzt einen Widerhall in der Wärmestrategie finden, können wir nur sagen: SPD-Opposition wirkt. – Deswegen freue ich mich darüber, dass wir das heute hier haben. (Beifall von der SPD) Ministerin Scharrenbach hat bei einem Spatenstich in Köln diese Technologie begrüßt. Die CDU-Bundestagsfraktion hat mit einem Antrag noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig diese Thematik ist. Das Thema „Abwasserwärme“ findet nun auch Widerhall in der morgen zu diskutierenden Wärmestrategie – ein Jahr nach dem Antrag. Der Antrag hat gezeigt, dass die Herausforderungen der Wärmewende nicht mit einem einzigen Weg anzugehen sind, sondern auf breiter Front angegangen werden müssen. Die Wärmewende ist eine große Herausforderung, da die Umstellung auf Erneuerbare hier nicht so einfach ist wie beim Strom. Sie funktioniert nur, wenn wir deutlich machen: Es gibt keine „One fits all“-Lösung, sondern wir brauchen lokal angepasste Lösungen. Wir müssen beim Thema „Klimaschutz“ – das haben wir beim GEG gelernt –, wenn wir ins Innerste der Wohnungen gehen, die Menschen mitnehmen und ein sozial ausgewogenes Konzept vorlegen. Ich will zum Schluss noch einmal deutlich machen, dass wir in solchen Bereichen – damit werden wir uns ja morgen beschäftigen – über die Förderprogramme reden müssen und uns eben nicht bei den hier anstehenden Fragen wegstehlen dürfen. Wenn wir uns die Förderprogramme progres.nrw anschauen, sehen wir, dass die finanzielle Unterstützung bei Projektstadien stehen bleibt. Genau beim Thema „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ erkennen wir in den Hinweisen der Landesregierung ganz deutlich, dass das Thema „Wärme im Abwasser“ so nicht ernsthaft verfolgt werden kann. Deswegen komme ich noch einmal auf Ihre Rede zurück, Herr Dr. Untrieser. Sie konnten ja kaum eine Volte finden, um den Antrag abzulehnen. Insofern bitte ich noch einmal um breite Unterstützung für den Antrag; denn ich glaube, dass wir hier einen Lösungsansatz für dieses Thema aufzeigen. Bei der, wie gesagt, schwachen Ablehnung des Antrags können Sie noch einmal nachdenken. Die Hände sind gleich schnell gehoben. Dann können wir gemeinsam zu diesem Punkt kommen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Röls-Leitmann.

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Michael Röls-Leitmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Abwasserwärme oder auch Aquathermie ist ein wichtiger Baustein für eine Wärmewende hin zu klimaneutraler Wärmeversorgung in Nordrhein-Westfalen. Damit kein falscher Eindruck entsteht – Herr Stinka, das wissen Sie ja auch –: Die SPD hat das jetzt nicht erfunden. Dass das Ganze in den Wärmeplänen darzustellen ist, war auch schon aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes klar, bevor im vorliegenden Antrag diese Forderung erhoben wurde. Wir werden morgen in der ersten Lesung zum Landeswärmeplanungsgesetz ja auch darüber debattieren, dass dieses Wärmeplanungsgesetz des Bundes für die NRW-Kommunen heruntergebrochen wird. Wir finden es ausdrücklich richtig, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung auch die Potenziale der Abwasserwärme dargestellt werden müssen. Denn eines ist doch vollkommen klar: Wenn im Zuge der Wärmeplanung tatsächlich ein tragfähiger Plan für eine günstige, klimaneutrale Wärmeversorgung und den Weg dorthin in unseren Städten und Gemeinden aufgezeigt werden soll, dann müssen die Umweltwärmequellen betrachtet werden. Das Potenzial der Abwasserwärme ist dabei nicht zu unterschätzen. Die Wärmestudie des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt sehr klar, was hier der Baustein ist. Ich glaube, dass man darüber hinaus auch betrachten muss – das hatten wir ja auch schon im Ausschuss –, dass wir einiges an Aktivitäten von NRW.Energy4Climate bei den Fragen der Stakeholdervernetzung sehen. Es gibt natürlich auch einen Punkt, bei dem es vor Ort wirklich konkret wird. Das ist auch dem Plenarantrag der regierungstragenden Fraktionen zur kommunalen Wärmeplanung zu entnehmen. Diese Stakeholderprozesse finden alle auch noch einmal heruntergebrochen vor Ort statt, da, wo es konkret ist. Vor dem Hintergrund, dass all die relevanten Forderungspunkte aus Ihrem Antrag entweder umgesetzt oder in der Mache sind, bin ich total zuversichtlich, dass wir bei der Abwasserwärme die Entwicklung sehen werden, die wir alle brauchen. Sie hat das Potenzial – das ist vollkommen richtig –, Haushalte günstig mit Wärme, mit klimaneutraler Wärme zu versorgen. Deswegen ist es gut, dass bei der Frage der Wärmenetze im Bund aktuell die Thematik der Kostentransparenz angepackt wird, sodass diese Vorteile am Ende auch bei den Wärmenutzerinnen und -nutzern ankommen. Dementsprechend glaube ich, dass die Aussichten für die Abwasserwärme in Nordrhein-11.09.2024 Westfalen hervorragend sind, und ich bin sehr froh, dass das auch in der Landesregierung schon lange bekannt ist. Ich glaube, wir sind an vielen Stellen sehr nah beieinander, was diese Forderungspunkte geht, sie werden teilweise ja sogar schon umgesetzt. In diesem Sinne braucht es Ihren Antrag aus unserer Sicht nicht mehr, aber ich bedanke mich trotzdem herzlich für die Geschlossenheit bei dem Thema. Gemeinsam gehen wir in dieser Frage voran. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Röls-Leitmann. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abwasser ist fast überall und konstant verfügbar und weist unter der Erde selbst im Winter relativ gleichbleibende Temperaturen auf. Wenn das Abwasser die Haushalte mit durchschnittlich 25 Grad Celsius verlässt, bietet es im Abwasserstrom im Kanal je nach Standort und Jahreszeit konstante Temperaturen zwischen 10 und 15 Grad. Das macht Abwärme aus Abwasser hinsichtlich der erzeugten Vorlauftemperaturen einer Wärmepumpe in den Wintermonaten in der Regel effizienter als die Umgebungsluft. Darüber hinaus ist diese konstante Temperatur im Sommer auch für die Kühlung nutzbar. Besonders effizient ist die Abwasserabwärme also für Gebäude mit ganzjährigem Wärme- und Kältebedarf. Die Wirtschaftlichkeit ist insbesondere für größere Einzelgebäude in kurzer Distanz zum Kanal gegeben. Neben Mehrfamilienhäusern und ganzen Wohnquartieren können auch Schwimmbäder, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Seniorenwohnheime und Gewerbestandorte von dieser Energie profitieren. Nach unserer Auffassung sollte Abwasserwärme bei der kommunalen Wärmeplanung deshalb dringend berücksichtigt werden. Die Erstellung von Potenzialkarten für kommunale Kanäle ist hierfür eine zwingende Voraussetzung. Diese Potenzialerhebung ist nicht besonders aufwendig, denn die notwendigen Daten liegen den Kanalnetzbetreibern vor, da sie bereits sogenannte Generalentwässerungspläne erstellen. In Nordrhein-Westfalen könnten insgesamt etwa 4 bis 6 GWh aus Abwasserwärme aktiviert werden. Damit könnten 15 bis 30 TWh klimafreundliche Wärme pro Jahr bereitgestellt werden. Das entspricht ca. 10 bis 20 % des Wärmebedarfs im Gebäudebereich in Nordrhein-Westfalen. Landtag Die eigentliche Wärmewendehürde ist und bleibt aber der hohe Strompreis bzw. das Strom-/Gaspreisverhältnis. Solange Strom drei- bis fünfmal so teuer ist wie Erdgas, wird Abwasserwärme fossile Energieträger in Bestandsgebäuden nicht verdrängen können. Mit Förderprogrammen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, lässt sich dieses schlechte Strom-/Gaspreisverhältnis auch nicht wegsubventionieren. Hier braucht es insgesamt bessere Rahmenbedingungen wie den weiteren Netzausbau und den Ausbau der Erneuerbaren, um Stromkosten zu senken. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Ziel kann nicht sein, erst mit staatlicher Förderung die Wirtschaftlichkeit von Abwasserwärmenutzung herzustellen. Die FDP ist für Transparenz bei den Abwasserpotenzialen und die deutliche Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen der Wärmeplanung. Wir finden die Technik auch interessant, aber wie gesagt: Im jetzigen Verhältnis rechnet sich das nicht. Deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Weil wir aber auch sehen, welche Potenziale wir zukünftig in diesem Bereich haben, werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frischer Spargel aus dem Rheinischen Revier, und das schon im März. Wie ist das möglich? Natürlich mit der Abwärme der Braunkohlekraftwerke, denn in den Spargelfeldern wurden Wasserleitungen verlegt, und die Abwärme der Kraftwerke erwärmt das Wasser, und die Spargelpflanzen glauben, dass es Frühling wird. Der erste deutsche Spargel kommt deshalb häufig aus dem eigentlich kalten NRW, aus dem Rheinischen Revier. Ortswechsel. Mit der Abwärme des Müllheizkraftwerks in Essen werden Tausende von Haushalten im Ruhrgebiet versorgt. Müll wird verbrannt, und es wird Strom erzeugt, es wird Wärme erzeugt. Das alles sind sinnvolle Kombinationen für Industrie und Abwärme. Wo es sinnvoll ist, wurde die Abwärme schon immer genutzt. Dafür braucht es keine Subvention, dafür braucht es keine Planwirtschaft. Deutschland war seit Jahrzehnten Vorreiter bei der Nutzung dieser Abwärme. Die Abwärme von fossilen Kraftwerken beträgt im Regelfall deutlich mehr als 100 Grad und kann deshalb umstehende Haushalte 11.09.2024 und teilweise auch Industrie und zum Beispiel Gewächshäuser und Felder beheizen – noch einmal: richtig und gut. Und nun kommt die SPD und glaubt, dass sie den Stein der Weisen gefunden habe. Sie schaut nach Paris und sieht, dass dort im Élysée-Palast die Abwärme weiter genutzt wird. Ja, ein solcher großer Palast hat auch eine leicht erhöhte Rücklauftemperatur, einfach weil dort auf relativ kleinem Raum viel Restwärme aus Küchen, Saunen und beheizten Räumen gewonnen werden kann. Die Nutzung der Abwärme kann man sicherlich mal durchrechnen und vielleicht auch machen. Aber nun kommt’s. Die SPD glaubt, dass sie bei der Kanalisation im Ruhrgebiet vergleichbare Verhältnisse wie im Élysée-Palast habe. Doch ein solcher Vergleich ist dann doch etwas sportlich, liebe SPD. Was glauben Sie: Wie hoch sind die Temperaturen im Abwasser des Ruhrgebiets im Winter? Nochmals: Sie haben gemeinsam mit FDP, CDU und Grünen hier in NRW Kraftwerke abgeschaltet, die eine Abwärme von rund 130 Grad geliefert haben. Das Abwasser im Ruhrgebiet kommt im Winter auf vielleicht gerade mal 15 Grad. Da noch Wärme rauszuziehen, um selbst Heizungen im Niedertemperaturbereich mit 50 Grad zu beliefern, ist reine Geldverschwendung. Aber wir wissen ja: Die Mathematik hält Sie nicht auf. – Deshalb fordern Sie jetzt einfach, dass für diese Geldverschwendung wieder Subventionen fließen müssen. Nein, liebe SPD, das halten wir für den falschen Weg. Da, wo es sich rechnet, wird die Abwärme bereits genutzt. Da, wo es sich nicht rechnet, Steuermittel einzusetzen, ist es einfach nur Planwirtschaft wie in der DDR. Wir wollen aber nicht zurück zu den Verhältnissen in der DDR, sondern wir wollen eine Welt mit Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der Wärmewende ist eines der zentralen Anliegen dieser Landesregierung. Hier besteht großer Handlungsbedarf, dem wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen nachkommen. Bei der Wärmewende spielen unterschiedliche Technologien und Energieträger eine entscheidende Rolle. Dies gilt vor allem für die Nah- und Fernwärmenetze. Diesen Punkt haben wir auch in der in Landtag dieser Woche vorgestellten Energie- und Wärmestrategie deutlich gemacht. Zu den klimaneutralen Wärmequellen zählt selbstverständlich auch die Abwasserwärme. Ich erinnere mich gerne an einen Termin – ich meine, es war in Bochum – gemeinsam mit der Emschergenossenschaft Anfang dieses Jahres. Kommunale Vertreter waren dort fast schon verliebt in die Idee, aus Abwasser Wärme zu gewinnen und damit neutral für das Klima und kostengünstig für Verbraucherinnen und Verbraucher Wärme zur Verfügung stellen zu können. Wir arbeiten daran, die Potenziale dieser Wärmequelle zu heben und sie vor allem für Wärmenetze in den einzelnen Gemeinden nutzbar zu machen. Das zentrale Instrument für die erfolgreiche Wärmewende und vor allem für eine erfolgreiche Planung wird die kommunale Wärmeplanung sein. Die Befassung mit dem Landeswärmeplanungsgesetz wird morgen hier im Plenum erfolgen. Wir unterstützen Gemeinden tatkräftig bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Unsere Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate hat bereits im März 2023 ein Kompetenzzentrum Wärmewende ins Leben gerufen und damit eine erste Anlaufstelle für Gemeinden und alle anderen, die an der Wärmewende beteiligt sein können und sollen, eingerichtet. Mit Blick auf die Abwasserwärme sind wir gemeinsam mit NRW.Energy4Climate sehr aktiv. Zahlreiche Veranstaltungen und Workshops zeigen im Dialog mit den Gemeinden, den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Netzbetreibern auf, wo mögliche Potenziale liegen können. Seit mehreren Jahren befindet sich das Land auch in einem aktiven Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wasserwirtschaft sowie mit Unternehmen, die potenziell an der Umsetzung beteiligt sind. Die zentrale Rolle der Wasserwirtschaft ist uns bei der Umsetzung der Wärmewende sehr bewusst. Diesen Austausch haben wir durch unsere Initiative zur Abwasserwärmenutzung in Nordrhein-Westfalen verstärkt. Dazu ist kurzfristig – noch im Oktober – die Vorlage einer gemeinsamen Erklärung mit den wichtigsten Akteurinnen und Akteuren vorgesehen. Wir werden darin unsere Ziele, die wir bei der Abwasserwärmenutzung, bei der Aqua-Wärmenutzung einbringen und aufstellen wollen, gemeinsam verabschieden: 1 TWh bis 2035, 4 TWh bis 2045. Wir unterstützen die Nutzung der Abwasserwärmepotenziale mit vielen weiteren Maßnahmen. Das LANUV stellt mit dem Energieatlas Potenzialkarten für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Verfügung. Aktuell arbeiten wir daran, dass eine Verknüpfung der Potenzialkarte der Emschergenossenschaft 11.09.2024 und des Lippeverbandes mit den Daten aus dem Energieatlas hergestellt wird, damit die Daten noch besser nutzbar gemacht werden. Das bedeutet, sie werden an zentraler Stelle zur Verfügung stehen und können den Gemeinden und anderen Beteiligten helfen, ihre Pläne bestmöglich zu hinterlegen. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen, Messstellen, Energieversorgungsunternehmen und Wärmenetzen sind bezüglich der ihnen vorliegenden Daten gegenüber den Gemeinden auskunftspflichtig. Nach Möglichkeit wird das LANUV auch diese Daten in den Energieatlas übernehmen. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung ist unser landeseigenes Förderprogramm progres.nrw auf die landespolitischen Ziele und insbesondere auf die Erschließung erneuerbarer Energien ausgerichtet. Wir fördern schon heute die Nutzung von Abwasserwärme beispielsweise durch Fördergegenstände für den Bau effizienter Nahwärme- und Kältenetze, kalter Nahwärmenetze, Wärmeübergabestationen und Wärmepumpen. Der Ausbau der Erneuerbaren in Bezug auf die Wärme bei landeseigenen Liegenschaften ist auch zentrale Aufgabe des BLB. Um die CO -Emissionen im Wärme- und Strombereich weiter zu senken und der Vorbildrolle gerecht zu werden, arbeitet der BLB mit Hochdruck daran, die zur Verfügung stehenden Potenziale erneuerbarer Energien so gut wie möglich auszuschöpfen. Das alles wird im vorliegenden Antrag leider nicht reflektiert. Die Forderungen zielen aus unserer Sicht in eine Richtung, die wir längst eingeschlagen haben. Trotzdem danke ich dafür, dass wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass landesweit über das große Potenzial der Abwasserwärme berichtet wird. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie empfiehlt in Drucksache 18/10533, den Antrag Drucksache 18/6852 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/6852 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/6852 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 16 Entschlossen gegen digitale Gewalt. Deepfakes und Pornfakes stoppen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10528 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10528 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Innenausschuss, den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Niemand. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Damit sind wir bei: 17 Sexualpädagogische Konzepte. Unsere Kinder sind schutzlos, während die Landesregierung untätig zusieht! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10516 In Verbindung mit: Frühsexualisierung im Kindergarten Große Anfrage 17 der Fraktion der AfD Drucksache 18/6765 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/9681 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die AfD ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Doktorspiele, Masturbationsräume – regelmäßig geraten solche fragwürdigen Kita-Konzepte in die Schlagzeilen, die erst durch die Behörden gestoppt werden müssen. Bestes Beispiel aus diesem Jahr: die katholische Kita in Kerpen. Erst nachdem wir als AfD-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung gebracht hatten, untersagte das zuständige Jugendamt die Pläne. Dieses Beispiel zeigt mehr als deutlich: Räume zur sexuellen Selbsterkundung sind schon längst keine Seltenheit mehr. Diese fragwürdige Sexualauf-11.09.2024 klärung steht mittlerweile in vielen pädagogischen Konzepten. Die Landesregierung stellt sich unwissend oder leugnet es. Sexualpädagogische Konzepte mit gesonderten Räumen zur sexuellen Selbsterforschung in Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, sagt sie. „Der frühpädagogische Bildungs- und Erziehungsauftrag zielt nicht auf Sexualaufklärung ab“, sagt die Landesregierung auch, und sie gibt Entwarnung. „In den Landesjugendämtern wurde in den bisherigen Prüfungen der Konzeptionen kein Fall festgestellt, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Themenbereichs Körper und Sexualität überschritten wurden“, so eine Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage. Zu dem pädagogischen Konzept der erwähnten Kerpener Kita hieß es fast wortgleich zur Landesregierung, es gehe in keiner Weise um sexuelle Aufklärung, stattdessen solle jedes Kind Erfahrungen machen können, zum Beispiel durch Doktorspiele, bei denen es natürlich klare Regeln geben müsse und die immer mit einem wachsamen Auge von den Erzieherinnen in den Blick genommen würden – Zitat Ende. Welch eine Leistung in Doppeldenk und Neusprech! Nochmal zur Erinnerung: Die Betriebserlaubnis für eine Kita wird vom Landesjugendamt auf Basis des eingereichten pädagogischen Konzepts erteilt. Wieso steht dann etwas von Doktorspielen in deren pädagogischem Konzept, wenn Sexualaufklärung oder Masturbationsräume weder rechtlich noch pädagogisch vorgesehen sind? Wie konnte diese Kita überhaupt eine Betriebserlaubnis erhalten? Wieso wird eigentlich nicht kontrolliert, was im Laufe der Zeit ins pädagogische Konzept reingeschrieben wird? Warum erfahren Eltern von diesen Konzepten nur auf Nachfrage oder im Nachhinein etwas? Ich vermute, dass die Perversitäten, die die Schüler von Helmut Kentler mit in die nun von ihnen kontrollierten Institutionen gebracht haben, derart verbreitet sind, dass es niemanden stört. Für alle Eltern möchte ich deshalb noch mal ein paar Zitate aus besagten Konzepten vortragen, damit sie merken, was in nordrhein-westfälischen Kitas möglich ist oder geduldet wird. Zitat: Bereits Babys können Erektionen haben. Diese reflexhaften sexuellen Reaktionen sind Zeichen für eine normale emotionale und körperliche Entwicklung, in der sich das Kind wohlfühlt. Ein weiteres Zitat: Kinder sind von Geburt an sexuelle Wesen und haben ein Lustempfinden, das sie gerne ausleben, weil es Spaß macht, sich einfach gut anfühlt und manchmal auch tröstlich sein kann. Was wir den Kindern vermitteln, ist, dass Selbstbefriedigung eine intime Angelegenheit ist, die in einem Landtag geschützten und persönlichen Rahmen stattfinden kann. Derartige Konzepte gehen nicht nur weit über eine dem Alter angemessene Sexualaufklärung hinaus, sie bedrohen das Kindeswohl, schädigen die natürliche Entwicklung der Kinder und bauen Kindergärten als Schutzräume zurück. Und sie verschieben die natürlichen Schamgrenzen ganz im Sinne des pädophilen Professors Helmut Kentler und anderen Tätern. (Beifall von der AfD) Das sagen übrigens nicht nur die AfD oder zu Recht besorgte Eltern, auch viele Experten und Kinderschützer sehen die starke Einflussnahme Kentlers auf die Sexualaufklärung kritisch. Wir haben es in Anhörungen gehört. Kentler propagierte die Auffassung, dass Kinder von Geburt an sexuelle Wesen seien, deren sexuelle Lust nach dem Prinzip „Lernen durch Tun“ von Erwachsenen aktiviert werden müsse. Wir als AfD lehnen diesen Ansatz strikt ab. (Beifall von der AfD) Wir wollen nicht, dass die perversen Theorien von Pädophilen den Kita-Alltag unserer Kinder bestimmen. Wir wollen auch nicht, dass Kleinstkinder, sogar noch angeleitet durch Erzieher, irgendwelche Doktorspiele praktizieren. Unsere Kinder verdienen es, in einer sicheren Umgebung aufzuwachsen. Sexualpädagogische Konzepte dürfen nicht darauf abzielen, kindliche Sexualität zu forcieren oder Schamgrenzen zu zerstören. Stattdessen müssen wir uns auf traditionelle Werte der Sexualerziehung besinnen, die den Schutz und die natürliche Entwicklung der Kinder in den Vordergrund stellen. Zum Schluss noch Folgendes, weil es darum in einer vorherigen Debatte zum Thema „sexualpädagogische Konzepte“ ging. Die Kollegin Creuzmann von den Grünen hat mir da vorgeworfen, wir würden ein wichtiges Präventionsthema damit in den Dreck ziehen wollen. Wenn Sie mit diesem Dreck die Erkenntnisse von einem Perversen wie Helmut Kentler meinen, dann haben Sie völlig Recht. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Quick.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dreck ist das, was Sie gerade erzählt haben, Herr Schalley. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und der FDP) Sexualerziehung ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Gesamterziehung von Kindern und Jugendlichen. Eine alters- und entwicklungsgemäße Sexualerziehung soll Kindern und Jugendlichen 11.09.2024 helfen, ihr Leben bewusst in freier Entscheidung sowie verantwortungsvoll sich und den anderen gegenüber zu gestalten. Ein so sensibles Thema für geschmacklose Polemik zu missbrauchen, ist der eigentliche Skandal. Die vorliegende Große Anfrage stellt viele falsche Thesen auf und verkennt Zuständigkeiten. Hier geht es um Vieles, aber nicht um den Schutz und die altersgerechte Begleitung von Kindern. Um es klar festzustellen: Hierbei wird der Eindruck erzeugt, dass pädagogische Konzepte mit einer Sexualerziehung im frühkindlichen Bereich gleichzusetzen sind. Zeitgleich wird alles in einen Kontext mit Missbrauch und Pädophilie gesetzt. Diese Bilder sind unerträglich. Damit ist es aber noch nicht genug: Darüber hinaus wird suggeriert, dass die Zustände in Nordrhein-Westfalen besonders dramatisch seien und die NRW-Landesregierung diese durch Unterlassung noch schlechter werden lasse. Andere Bundesländer seien wachsamer. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ich möchte nun gerne mit Fakten arbeiten. Träger von Kindertageseinrichtungen sind per Gesetz verpflichtet, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten. Wir sprechen mit Blick auf den frühpädagogischen Bildungs- und Erziehungsauftrag keinesfalls von einer Sexualaufklärung, sondern von einer sexuellen Bildung. Eine gesunde, respektvolle und verantwortungsvolle sexuelle Entwicklung der Kinder ist das Ziel. Das hat nichts mit Missbrauch zu tun, sondern ist eine wesentliche Voraussetzung der Prävention von sexueller Gewalt. Frühkindliche Sexualität mit der Sexualität von Erwachsenen gleichzusetzen, ist der eigentliche Skandal. (Vereinzelter Beifall von der CDU) Eine fest definierte Sexualpädagogik und Konzeption in den Einrichtungen gibt allen Beteiligten Handlungssicherheit und schützt vor möglichem Missbrauch. Sie fördert diesen nicht. In Nordrhein-Westfalen wird keine explizite Aufforderung zur Sexualerziehung betrieben. Sexuelle Bildung erfolgt nach klaren Prinzipien und entsprechend der Befähigung von Fachkräften, Personenberechtigten und Kindern. Stand heute wurde bei den Prüfungen durch die Landesjugendämter kein Fall festgestellt, in dem die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen missachtet wurden. Bei den jeweiligen Trägern liegt per Gesetz die Verantwortung für die Ausarbeitung des jeweiligen Konzeptes. Das Land fördert dieses noch nicht einmal explizit. Im Rahmen eines Ortstermins in der genannten Kita in der Kolpingstadt Kerpen, der unter der Federführung des LVR stattfand, wurden weder die Räumlichkeiten noch das Konzept als unzulässig beurteilt. Die Landtag Fehlinformation beruhte auf einer missverständlichen Formulierung im Konzept: Es ging nicht um einen gesonderten Raum als Örtlichkeit, sondern vielmehr um Entwicklungsmöglichkeiten. – Diese Formulierung ist im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung vereinzelt falsch gedeutet worden. Die Internetpräsenz des Konzeptes wurde deshalb gelöscht. Das pädagogische Team der betroffenen Kita erarbeitet derzeit ein neues Konzept. Schulungen des Personals liegen in der Verantwortung der jeweiligen Kita-Träger. Selbstverständlich thematisieren diese Schulungen auch eine deutliche Sensibilisierung für das Erkennen und den Umgang mit sexuellen Übergriffen. Die Landesregierung hat nicht die Aufsicht über die Fortbildung von Personal in Kindertageseinrichtungen. Sexuelle Bildung ist in vielen Fortbildungen des Landesjugendamtes fest verankert, da sie als Querschnittsthema definiert wird. Im Rahmen des ganzheitlichen und inklusiven gesetzlichen Auftrags sind Themen wie „sexuelle Identitäten“, „Geschlechtervielfalt“ und „frühpädagogische Fragestellungen“ Inhalt von Fortbildungen. Die Landesjugendämter beraten sehr intensiv. Durch diese Maßnahmen ist es zu einer größeren Sensibilisierung und damit auch zu einer höheren Anzahl von Meldungen gekommen. Auch Eltern sind heute informierter und damit aufmerksamer. Das verdeutlicht, dass wir bereits auf einem guten Weg sind und keine Schreckensszenarien zu befürchten haben, wie die Große Anfrage suggeriert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Quik. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Andrieshen.

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Nina Andrieshen SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat es geschafft, uns mit ihrem Antrag ein fünfseitiges Lehrbeispiel populistischer Rhetorik und Manipulation vorzulegen. Wenn man im Duden das Wort „Populismus“ nachschlägt, dann müsste dort eigentlich dieser Antrag zu finden sein. Es wird mit Ängsten gespielt, es werden wissenschaftliche Fakten verzerrt und Extremfälle als Norm dargestellt. (Christin Siebel [SPD]: Mhm!) Gehen wir einmal Stück für Stück vor, um die perfide Taktik der AfD zu durchleuchten. Als Erstes betrifft das die Themenwahl: „Kinderschutz“. Wohl kaum ein anderes Thema emotionalisiert uns berechtigterweise so sehr. Es ist in unserer 11.09.2024 Gesellschaft breiter Konsens, dass wir alles dafür tun müssen, unsere Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Genau da setzt die Überschrift direkt an: „Sexualpädagogische Konzepte. Unsere Kinder sind schutzlos“. (Zuruf von der AfD) Die AfD stellt eine so alarmierende Behauptung auf, dass man sich sofort Sorgen macht: keine Ahnung, was sexualpädagogische Konzepte sind, aber wenn unsere Kinder schutzlos sind, dann muss das echt eine ganz schlimme Sache sein. Weiter geht es mit der Behauptung, dass immer häufiger von Erkundungs- oder Masturbationsräumen in frühkindlichen Betreuungseinrichtungen zu lesen sei. Das löst sofort eine starke emotionale Reaktion aus. Konkrete Belege oder Quellen für solche Behauptungen werden nicht geliefert. Diese braucht die AfD auch gar nicht, denn das Ziel ist doch, durch ein Schreckensszenario Aufmerksamkeit und Empörung zu erzeugen. Dabei sind Fakten und Sachlichkeit hinderlich. Prompt folgt auf diese Falschbehauptung die nächste, indem der Zusammenhang hergestellt wird, dass sexualpädagogische Konzepte Aufklärungsmethoden wie Nacktspiele, Erfahrungs- oder sogar Masturbationsräume beinhalteten. Das ist natürlich absoluter Quatsch. (Beifall von der SPD, der CDU und Marcel Hafke [FDP]) Vielmehr ist es eine extreme Verzerrung dessen, was tatsächlich in Kitas geschieht. Das möchte ich an dem genannten Beispiel „Erfahrungsräume“ aufzeigen. Ich denke, dass selbst die AfD inzwischen verstanden hat, dass nicht im wörtlichen Sinne physische Räume in Länge, Breite und Höhe, sondern im übertragenen Sinne gemeint ist, dass den Erfahrungen der Kinder Raum gegeben wird, wenn in sozial- und sexualpädagogischen Konzepten von „Erfahrungsräumen“ gesprochen wird. Es findet also ganz bewusst eine Fehlinterpretation im Sinne von Masturbationsräumen im physischen Sinn statt, um angebliche Beweise zu generieren, dass sexualpädagogische Konzepte gefährlich für unsere Kinder seien. Daran können wir wunderbar sehen, wie die AfD ein Fantasiekonstrukt bildet, welches bei genauerer Betrachtung in sich zusammenfällt. Doch in Zeiten von schnellen Überschriften und 30-sekündigen TikToks recherchiert kaum jemand die Hintergründe – ein Fest für den Populismus und für die AfD. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Das Misstrauen ist gesät, die Wut geschürt, und auf der Erregungswelle lässt sich wunderbar surfen. Landtag Die AfD geht noch weiter. Sie verweist auf Helmut Kentler. Er galt bis in die 80er-Jahre als der Experte für Sexualaufklärung und Reformpädagogik. Doch mittlerweile weiß man, dass er das absolut nicht war und über 30 Jahre lang Kinder an Pädokriminelle vermittelt hat. Das schockiert natürlich bis ins Mark, auch mich. Genau diese Emotion weiß die AfD wieder zu benutzen: Aller jahrelangen wissenschaftlichen und politischen Aufarbeitung zum Trotz schlägt die AfD eine direkte Brücke und behauptet, dass die betreffenden pädagogischen Ansätze bis heute stark von den Ideen Helmut Kentlers beeinflusst seien. Was die AfD da tut, ist schnell ersichtlich. Wieder haben wir es mit einem populistischen Klassiker zu tun: dem Argumentum ad hominem. Dabei wird die Glaubwürdigkeit oder der Wert eines ganzen Themenfeldes infrage gestellt, weil es mit einer als negativ und problematisch angesehenen Person verbunden wird. Es handelt sich also um eine Schuldübertragung. Durch die Assoziation moderner sexualpädagogischer Konzepte mit Kentlers Namen versucht die AfD also, diese Konzepte zu diskreditieren, indem sie sie mit seinen Praktiken, Theorien und auch seinen Verbrechen in Verbindung bringt. Sie erweckt ganz bewusst den Eindruck, dass die heutigen Konzepte stark von Kentler beeinflusst seien. Dabei ist diese Behauptung irreführend und überhaupt nicht haltbar. Moderne Sexualpädagogik basiert auf einem breiten Spektrum wissenschaftlicher Forschung und ist darauf ausgerichtet, Kinder zu stärken und zu schützen, und nicht darauf, sie zu gefährden. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss Sie einmal unterbrechen. Es gibt aus den Reihen der AfD den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Nina Andrieshen SPD

Nein, ich würde empfehlen, erst einmal weiter zuzuhören.

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André Kuper

Gut.

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Nina Andrieshen SPD

Sie können gleich gerne eine Kurzintervention anmelden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie können es aber auch sein lassen!) Schauen wir mal weiter, was die AfD in ihrem Lehrstück für populistische Rhetorik noch so in petto hat. Der Antrag betont, dass Kindertageseinrichtungen sichere Schutzräume sein sollten und sexualpädagogische Konzepte oft kritisiert würden. Dem ersten Teil 11.09.2024 können wir doch alle zustimmen. Niemand bestreitet, dass Kitas sichere Orte sein müssen. Doch die AfD nutzt diese allgemein akzeptierte Ansicht, um ihre falsche Behauptung zu stützen, dass aktuelle sexualpädagogische Konzepte angeblich oft kritisiert und diese die Sicherheit untergraben würden. Auch dies ist typisch für eine populistische Argumentationsweise: Ein bestehender Konsens wird genutzt, um eine überzogene und verzerrte Kritik zu legitimieren. Oder dieser Punkt: Im Antrag wird verlangt, dass Eltern umfassend über die Inhalte sexualpädagogischer Konzepte informiert werden. Transparenz ist grundsätzlich positiv. Da sind wir uns doch alle einig. Aber das ist natürlich eine weitere populistische Strategie. Durch übermäßige Betonung der Notwendigkeit von Transparenz wird impliziert, dass es etwas zu verbergen gibt, vor dem unsere Kinder geschützt werden müssen, was Misstrauen und Angst verstärkt. Was unterstellen Sie hier eigentlich den vielen Pädagoginnen und Pädagogen in den Kitas? Denn Transparenz mit Eltern und Kindern gehört im Einmaleins der Kitas zum Grundvokabular, und die ist in den Kitas auch gegeben. Weiter fordert die AfD, dass alle sexualpädagogischen Konzepte überprüft und überarbeitet werden sollen, um sicherzustellen, dass sie keine schädlichen Inhalte enthalten. Außerdem will sie eine Rückbesinnung auf sogenannte traditionelle Werte der Sexualerziehung. Diese Forderung basiert auf der – Überraschung! – schon wieder falschen Prämisse, dass die bestehenden Konzepte grundsätzlich problematisch seien. Jetzt kommen wir zum Kern des Ganzen. In Wirklichkeit zielt diese Forderung darauf ab, fortschrittliche und inklusive Bildungsansätze zu untergraben und durch restriktivere und erzkonservative Vorstellungen zu ersetzen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Anja Butschkau [SPD]: So ist es!) Diese Forderung ignoriert die Notwendigkeit einer altersgerechten und wissenschaftlich fundierten Sexualpädagogik. Hier zeigt sich der populistische Ansatz der AfD besonders deutlich: Eine scheinbar harmlose Forderung nach Überprüfung und Schutz dient in Wahrheit dazu, progressive Entwicklungen zu unterminieren und Ängste zu schüren, die letztlich politisch ausgeschlachtet werden sollen. Ich könnte jetzt noch einige Beispiele nennen, aber ich denke, der Punkt ist deutlich geworden: Die AfD nutzt durchaus geschickt sensible und emotional aufgeladene Themen wie in diesem Fall den Kinderschutz, um Ängste, Misstrauen und Verunsicherung zu schüren. Sie malt ein Bild von Gefahr und moralischem Verfall, um sich dann als Retter zu inszenieren. Sie suggeriert Kausalitäten und Zusammen-Landtag hänge, wo diese schlichtweg nicht gegeben sind und auch durch keine anerkannte Wissenschaft belegt werden können. Diese manipulative Herangehensweise zeigt deutlich, dass es der AfD eben nicht um das Wohl der Kinder, sondern nur um ihren eigenen politischen Profit geht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der Schutz unserer Kinder ist zu wichtig, um ihn den Händen von Populisten zu überlassen, die ihn dann nur als Werkzeug zur Verbreitung ihrer Ideologie missbrauchen und Fortschritte im Bereich des Kinderschutzes rückgängig machen wollen. Kitas müssen geschützte, sichere Orte bleiben – nicht nur physisch, sondern auch in Bezug auf die manipulativen Angriffe der AfD. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegen Andrieshen. – Es gibt eine Kurzintervention der AfD. Herr Schalley, bitte schön.

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Andrieshen, Sie wollten gerade meinen vermeintlichen Populismus mit Fakten kontern. Dann habe ich mal ein paar Fakten für Sie. Sie haben in Ihrer Rede behauptet, dass die Ideen Helmut Kentlers in der deutschen Sexualpädagogik nicht verbreitet seien. Da kann ich gerne auf das Heft „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ verweisen, unter anderem herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter Ihrem Gesundheitsminister Lauterbach, SPD-Parteibuch, (Christian Loose [AfD]: Aha!) wo unter anderem wörtlich Ideen von Kentler übernommen wurden, wie zum Beispiel der Punkt, dass Babys sexuelle Wesen seien und bereits ein Lustempfinden hätten. Wie kommen Sie also dazu, zu leugnen, dass die Ideen Kentlers keinerlei Verbreitung in der Sexualpädagogik hätten? Und vor allen Dingen: Wie erklären Sie das den Eltern, wenn sie ihr Kind in einer solchen Kita abliefern und es dort gut betreut sehen wollen, aber mit solchen Ideen konfrontiert werden, die sich unter anderem in staatlichen Papieren, die Ministerien und Behörden herausgeben, wiederfinden? – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Zu einer Entgegnung auf dieses Statement hat jetzt Frau Andrieshen die Gelegenheit. Bitte. 11.09.2024

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Nina Andrieshen SPD

Herr Schalley, es gibt einen Unterschied zwischen Ihnen und der AfD und den demokratischen Fraktionen, die hier vertreten sind. Es ist so, dass wir uns durchaus intensiv mit solchen Themen auseinandersetzen und darüber diskutieren können, aber das alles immer auf der Basis von Fakten. Das sehe ich bei Ihnen, bei der AfD nicht. (Christian Loose [AfD]: Ist das peinlich!) Wenn in dieser Broschüre davon gesprochen wird, dass Babys oder Kleinkinder schon sexuelle Wesen seien, dann hat das nichts mit den pädokriminellen Praktiken von Helmut Kentler zu tun. Diesen feinen Unterschied müssen Sie machen, aber ich denke, dazu reicht Ihr Fachwissen nicht aus. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Für die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Creuzmann das Wort.

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Norika Creuzmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Position der AfD zu sexualpädagogischen Konzepten in Kitas zeugt von einem erschreckenden Unverständnis moderner Erziehungskonzepte und einem Rückfall in überholte, engstirnige Denkweisen. Wir hatten bereits im Februar zu einem inhaltsähnlichen Antrag eine schriftliche Anhörung. Zudem war es auch Thema in der Anhörung zu Peer-to-Peer-Gewalt der Kinderschutzkommission. Nun gut, manchmal muss man wichtige Themen mehrmals ansprechen, damit die Lernkurve steigt. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Die Haltung, die sich in diesem Antrag und in den Reden der AfD widerspiegelt, entspringt einer fundamentalen Ignoranz gegenüber der wissenschaftlich fundierten Tatsache, dass frühkindliche Sexualpädagogik keineswegs eine Frühsexualisierung ist, sondern vielmehr eine altersgerechte, respektvolle Vermittlung von Körperbewusstsein und Grenzachtung. Sexualpädagogische Konzepte sind Teil von Prävention und stellen eine soziale Verantwortung dar. Indem sich die AfD gegen solche Ansätze stellt, verweigert sie sich nicht nur der Realität der kindlichen Entwicklung, sondern sie fördert auch das Fortbestehen von Scham- und Tabustrukturen, die erwiesenermaßen nachteilige Auswirkungen auf das Selbstbild und auf die Persönlichkeitsentfaltung junger Menschen haben können. Die Stellungnahme des Vereins Zartbitter aus Köln zum genannten AfD-Antrag verdeutlicht den Schutz-Landtag charakter von sexualpädagogischen Konzepten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die AfD-Fraktion geht davon aus, dass im Rahmen sexualpädagogischer Angebote Kinder altersunangemessen – sprich: zu früh – mit Sexualität konfrontiert werden. Diese Argumentation blendet aus, dass sexualpädagogische Konzepte für Kindertagesstätten eine Grundlage darstellen zur Entwicklung einer gemeinsamen fachlichen Haltung und eines abgestimmten pädagogischen Umgangs mit kindlicher Sexualität, die Kinder von sich aus in den Alltag von Kindertagesstätten einbringen.“ Es ist bezeichnend, dass eine Partei, die für sich in Anspruch nimmt, das Wohl unserer Kinder zu schützen, in Wahrheit mit veralteten Konzepten operiert, die nicht dem Schutz, sondern der Verhinderung einer gesunden psychosexuellen Entwicklung dienen. Die Diffamierung aktueller sexualpädagogischer Ansätze als Frühsexualisierung ist nichts weiter als ein populistisches Schlagwort, mit dem darauf abgezielt wird, Ängste und Unsicherheit zu schüren, anstatt eine faktenbasierte und differenzierte Auseinandersetzung zu fördern. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass eine auf Dialog, Offenheit und Sensibilität basierende Sexualpädagogik nachweislich dazu beiträgt, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, indem sie frühzeitig lernen, bei sich und auch bei anderen Menschen Grenzen zu erkennen. So geht Präventionsarbeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Kurz zusammengefasst: Die AfD agiert in dieser Debatte aus einer Position der intellektuellen Kurzsichtigkeit und der dogmatischen Sturheit. Es wäre schön, wenn auch Sie im 21. Jahrhundert ankämen. (Heiterkeit von der SPD) Ihr Widerstand gegen zeitgemäße sexualpädagogische Konzepte in Kitas liegt weder im Interesse der Kinder noch im Interesse einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft. Mit Ihrem Beitrag verunsichern Sie die Menschen im Land. Sie erzeugen eine Stimmung, die der tagtäglichen Präventionsarbeit in den Kindertageseinrichtungen nicht dienlich ist. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Marcel Hafke [FDP])

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Creuzmann. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr 11.09.2024 Schalley, wir haben wieder einmal eine populistische Rede von Ihnen erlebt. Sie haben jetzt einen tollen Videobeitrag, um die AfD im Netz zu hypen. Ich sage Ihnen ganz persönlich: Ihre Redebeiträge widern mich nur noch an, um das so deutlich zu sagen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Damit sind Sie nicht allein! – Zacharias Schalley [AfD] deutet eine Verbeugung an.) – Ihre Reaktion darauf ist nicht, in sich zu gehen und zu überlegen, was Sie hier vorgetragen haben, (Zuruf von Zacharias Schalley [AfD]) sondern Sie glauben das auch noch. Das ist ignorant und wirklichkeitsfremd. Ich empfehle Ihnen: Gehen Sie in Kindertageseinrichtungen, (Zurufe von der SPD und Angela Freimuth [FDP]: Bloß nicht! Bitte nicht! Nein!) sprechen Sie mit Erzieherinnen und Erziehern und schauen Sie sich an, was für eine großartige Arbeit zum Wohl von Kindern und von Kinderschutz dort gemacht wird. Dann würden Sie hier nicht solche Reden halten, wie Sie es eben getan haben. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich finde es schräg, was hier vorgetragen wurde und zu suggerieren, dass in Kitas Nacktspiele oder Masturbationsräume zur Frühsexualisierung von Kindern verwendet würden. Ich sage es deutlicher: Wissen Sie, was Sie damit unterstellen? Sie unterstellen, dass Kitas bzw. Erzieherinnen und Erzieher Kinder mutwillig Gewalt aussetzen. Das schreiben Sie sogar in der Überschrift zu Ihrem Text. Allein diese Unterstellung hat nichts mit Sachverstand zu tun, sondern sie ist ein Angriff auf die Einrichtungen und die Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land. Entschuldigen Sie, aber dafür sollten Sie sich schämen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Falls Sie sich damit beschäftigt hätten, würden Sie feststellen, dass Sexualpädagogik gelebter Kinderschutz ist, weil kleinen Kindern beigebracht wird, was ihr Körper bedeutet, was sie empfinden, was Grenzüberschreitungen sind, was sie nicht akzeptieren wollen und auch nicht akzeptieren müssen. Das, was wir eigentlich wollten, nämlich dass Kinder wissen, was in Ordnung ist und was nicht, wird den Kindern schon sehr früh beigebracht. Das ist auch richtig, weil der Kinderschutz und gerade das Thema „sexualisierte Gewalt“ heute einen ganz anderen Stellenwert als noch vor vielen Jahren einnehmen. Deswegen bin ich froh, dass das Thema „Sexualpädagogik“ in den Einrichtungen verantwortungsbewusst umgesetzt wird und die Erzieherinnen und Landtag Erzieher damit gut umgehen. Das ist gelebter Kinderschutz, und das kann eine Unterstützung für Familien darstellen und nur helfen. Daher ist das der richtige Weg. Abschließend bleibt festzuhalten – ich will nicht weiter zu diesem Antrag sprechen –, dass die Freien Demokraten diese Forderungen der AfD klar ablehnen und eine kindgerechte Sexualpädagogik unterstützen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Das ist, wie ich gerade schon gesagt habe, gelebter Kinderschutz, und darauf sind wir stolz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Hafke. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Verwahrlosung, körperlicher bzw. physischer und insbesondere sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen nicht nur der Landesregierung, sondern aller demokratischen Fraktionen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landeskinderschutzgesetz, das genau von diesen Fraktionen im Landtag getragen wird, und im ausdrücklichen Bekenntnis zur Kinderrechtskonvention das stärkste Gesetz zum Schutz und zur Achtung der Rechte unserer Kinder. Wir in Nordrhein-Westfalen können mit Fug und Recht sagen, dass wir damit einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, um Kinderschutz in allen Bereichen zu verankern, in denen Kinder sind. Wir haben miteinander verabredet, dass wir diesen Weg des Kinderschutzes weitergehen werden. Wir tun dies in einer sachlich fundierten Debatte, in der es nicht um eine Skandalisierung geht, sondern darum, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und zu schützen, wo es notwendig ist. Die systematische Betrachtung von Kinderschutzfällen in der Vergangenheit hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass die Wahrung der Rechte betroffener Kinder und der Schutz von Kindern nicht immer in diesem Maße gelungen sind. Vor diesem Hintergrund haben wir in vielen Debatten und guten gemeinsamen Diskussionen so viele Dinge auf den Weg gebracht. Das waren das Landeskinderschutzgesetz, aber auch immer wieder weitere Initiativen aus dem Parlament und aus dem gemeinsamen Maßnahmenkonzept der Landesregierung heraus. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten war uns auch immer wichtig, weil die Kinder und Jugendlichen 11.09.2024 diejenigen sind, die am Kinderschutz zu beteiligen sind. Deshalb war es wichtig, direkt am Anfang des Landeskinderschutzgesetzes verbindlich den Leitgedanken zu verankern, dass die im Kinderschutz bestehenden Kinderrechte effektiv berücksichtigt werden. Beim Kinderschutz geht es darum auch im Kern. Es gilt, die Rechte der Kinder zu schützen und die Kinder in ihren Rechten zu stärken. Des Weiteren richtet das Landeskinderschutzgesetz den Fokus bewusst auf die Wahrung der Kinderrechte sowie auf den Kinderschutz in der Kita und in der Kindertagespflege, weil Kinder genau dort einen Großteil ihres Tages verbringen. Die frühkindliche Bildung basiert auf einem partizipativen, einem respektvollen, einem ganzheitlichen und einem wissenschaftlich fundierten Konzept sowie dem Ansatz, die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung der Kinder zu fördern. Entgegen der Annahme der AfD-Fraktion wird beim frühpädagogischen Bildungs- und Erziehungsauftrag also eben nicht das Ziel einer irgendwie suggerierten Frühsexualisierung verfolgt. Es wurde sehr deutlich gemacht, welche Rolle sexualpädagogische Konzepte in einem ganzheitlichen Entwicklungs- und Bildungsverständnis für Kinder und im Sinne des Kinderschutzes spielen. Aufgrund der medialen Berichterstattung über ein sexualpädagogisches Konzept eines Trägers im Stadtgebiet Kerpen, bei dem angeblich ein separater Raum für die sexuelle Selbsterkundung von Kindern vorgesehen sein sollte, möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit aber auch sagen, dass es einen solchen Raum in Kerpen zu keinem Zeitpunkt gegeben hat. In den anderen Redenbeiträgen ist auch deutlich geworden, dass das auch sonst nicht zum Konzept von nordrhein-westfälischen Kitas gehört. Hören Sie deshalb auf, das in dieser Form zu behaupten! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich möchte unterstreichen, was der Kollege Hafke gerade sagte. Was Sie hier immer wieder suggerieren, steht in einem Widerspruch zu der hervorragenden Arbeit, die in unseren Kitas geleistet wird. Unsere Erzieherinnen und Erziehern arbeiten jeden Tag für ein bestmögliches Aufwachsen der Kinder und an den bestmöglichen Bedingungen dafür, um ihnen das Werden zu einer selbstbewussten Person zu ermöglichen. Sie versuchen hingegen mit Ihrem Antrag, die Erzieher*innen und die pädagogische Arbeit in unserem Land einmal mehr zu diskreditieren. (Beifall von Frank Müller [SPD]) Im Hinblick auf Kerpen mag es möglicherweise stimmen – das müsste man dann aber auch wieder sehr Landtag hochziehen –, dass die Passage des sexualpädagogischen Konzepts vielleicht missverständlich formuliert war. Genau deshalb wird das aber angegangen. Das Konzept wird überarbeitet, damit es eben nicht missverständlich ist, sondern damit deutlich zum Ausdruck kommt, worum es geht. Es geht eben nicht darum, dass hier skandalisiert wird, was im Übrigen auch wieder auf dem Rücken derer erfolgen würde, die für unsere Kinder und mit unseren Kindern arbeiten. Ich fasse gerne noch einmal zusammen, wie Sexualpädagogik im Rahmen eines ganzheitlichen frühpädagogischen Bildungsansatzes zu verstehen und wie sie nicht zu verstehen ist. Das zugrunde liegende Bildungsverständnis für die Sexualpädagogik in nordrhein-westfälischen Kitas basiert auf den Werten von Partizipation, Beteiligung, Befähigung und Wertschätzung sowie der Wahrung der Kinderrechte und des Kinderschutzes. Dieses Verständnis findet sich auch in den zehn Bildungsbereichen unserer Bildungsgrundsätze wieder. Einer dieser Bereiche heißt „Körper, Gesundheit und Ernährung“, weil das körperliche und seelische Wohlbefinden für die Entwicklung und Bildung von Kindern essenziell ist. Dieses Wohlbefinden stellt ein grundlegendes Recht dar. Darüber hinaus ist es unsere Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, ohne sie zu überfordern oder unangemessenen Situationen auszusetzen. Diese Form der Bildung stärkt die Kinder und befähigt sie unter Beachtung partizipativer und kinderrechtlicher Prinzipien, ihre eigenen und die Grenzen der anderen zu erkennen und zu respektieren. Darum geht es im Kern bei sexualpädagogischen Konzepten. Es geht auch um das Erkennen der eigenen Grenzen und das Respektieren der Grenzen von anderen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Außerdem zielen unsere Konzepte darauf ab, die Sprach- und Sprechfähigkeit der Kinder so zu fördern, dass sie in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Grenzen klar zu kommunizieren und gleichzeitig die Grenzen anderer zu achten. Das einfache Wort „Nein“ auszusprechen, kann nur gelingen, wenn Kinder ihre eigenen Grenzen verstehen und Menschen um sich haben, die sie befähigen und ermutigen, diese Grenzen gegenüber anderen zu kommunizieren. (Beifall von der CDU und der SPD) Das ist auch die Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher und der pädagogischen Fachkräfte, die jeden Tag eine gute Arbeit leisten. (Nina Andrieshen [SPD]: Genau!) 11.09.2024 Diese Fachkräfte befähigen unsere Kinder, und sie schützen unsere Kinder, indem sie sie nicht überfordern, sondern dabei begleiten, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und die Grenzen anderer zu respektieren. Als Kinder- und Jugendministerin setze ich mich genauso wie die große Mehrheit in diesem Haus mit ganzer Kraft dafür ein, sexualisierte Gewalt zu bekämpfen und den wirksamen Kinderschutz zu verbessern, um die Rechte unserer Kinder weiter zu stärken. Frühpädagogische Sozialkonzepte und sexualpädagogische Handlungskonzepte sind ein Teil eines aktiven Kinderschutzes und tragen zur Prävention sexualisierter Gewalt bei. Was hingegen nicht dazu beiträgt, ist das ständige Skandalisieren von Themen, die Sie hier aufbauschen. Diese Themen haben nichts mit der Arbeit zu tun, die in unseren Kitas täglich geleistet wird. Diese Themen leisten auch keinen Beitrag zu den notwendigen und wichtigen Diskussionen, wie wir den Kinderschutz in diesem Land weiterhin konsequent stärken. Wir werden den Weg der Stärkung des Kinderschutzes auf jeden Fall gerne unter Beteiligung der demokratischen Fraktionen weiter gehen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Für die AfD spricht nun Herr Professor Zerbin.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinder sind nicht nur für die Eltern, sondern für die gesamte Gesellschaft der allergrößte Schatz. Deswegen haben wir alle für die nächste Generation eine Fürsorgepflicht. In der Vergangenheit hat man leider Wissenschaftlern mit pädophilen Neigungen das Feld überlassen. Das ist eine Tatsache. Einer der größten Kritikpunkte – wir haben es gerade und auch in der Anhörung gehört – sind die sexualpädagogischen Konzepte basierend auf den Überlegungen von Helmut Kentler. Ich möchte zwei, drei Sätze zu Kentler sagen. Kentler war ein gerne gesehener Berater in Politik und Wissenschaft, der auf der Aufklärungswelle der 1970er-Jahre schwamm. In Berlin lotste er schwer erziehbare Jugendliche zu pädophilen Männern und nannte das auch noch Wissenschaft. Er argumentierte, dass Sexualität durch sexuelle Beziehungen mit Erwachsenen erkundet und entwickelt werden sollte. Dr. Kentler – ein Bock im weißen Kittel, den man zum Gärtner gemacht hat, mit Auswirkungen leider bis in die heutige Zeit. 1996 wurde er pensioniert, 2008 verstarb er. Wo ist dann noch das Problem? Kentler und auch andere Kollegen wie Uwe Sielert beeinflussten die deutsche Pädagogik. Landtag (Marcel Hafke [FDP]: Zugehört haben Sie nicht?) – Hören Sie doch erst einmal zu. Beispielsweise gibt es einen Ratgeber – Sie wollten ja gerade eine Quelle haben – für Eltern zur kindlichen Sexualentwicklung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; da heißt es: „Menschen sind von klein auf sexuelle Wesen […]. Der Mund dient nicht nur der Nahrungsaufnahme und Welterkundung, sondern ist die erste erogene Zone, die Babys entdecken.“ Das ist nicht nur geschmacklos, sondern auch noch unwissenschaftlich. Hormone und andere Botenstoffe lösen sexuelles Verlangen im Jugendalter aus und nicht Masturbationsräume in Kindergärten oder Ähnliches. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Warum finden sich bis in die Gegenwart noch pädophile Elemente in der deutschen Pädagogik? Ganz einfach, weil es viele Freunde dafür gab, beispielsweise die Grünen. Sie hatten Entkriminalisierung und Enttabuisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern eine Zeit lang in den 70er- und 80er-Jahren favorisiert. Es gab die Bundesarbeitsgemeinschaft für Päderasten. Prominente Grüne wie unter anderem Daniel Cohn-Bendit und auch das ehemalige NSDAP-Mitglied und der übergangsweise grüne Spitzenpolitiker Werner Vogel fielen mit zweifelhaften Aussagen oder auch mit ihrer besonderen Vorliebe für Kinder auf. Michael Wolffsohn kritisierte in den 2010er-Jahren die pädophile Aufarbeitung der Grünen als weichgespült und von den Medien gedeckelt. Es ist also nicht alles aufgearbeitet worden, mit Folgen bis in die heutige Zeit, wie wir es auch gerade gehört haben. Ich fasse zusammen, warum unser Antrag wichtig ist: Kinder müssen vor falschen pädagogischen Konzepten geschützt werden. Die Erziehung von Kindern muss frei von sexuellen Fantasien Erwachsener sein. Mit solidem theoretischen Basiswissen kommen junge Menschen schon ganz alleine zurecht. Dafür braucht es nicht die Grünen, auch nicht die SPD und keine pädophile Pädagogik. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Professor Zerbin – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. (Verena Schäffer [GRÜNE]: Doch, Frau Creuzmann möchte noch sprechen!) – Okay. Frau Creuzmann, kommen Sie. 11.09.2024

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Norika Creuzmann GRÜNE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer müßig, auf die AfD zu reagieren, aber die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind einfach unverschämt. Ich hatte vorhin davon berichtet, dass wir gerne helfen, die Lernkurve zu steigern. Sie ist gerade jäh abgebrochen und abgeknickt. Zuhören ist manchmal eine Kunst, die leider nicht jedem gegeben ist. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) In der frühkindlichen Bildung ist die Sexualpädagogik ein wichtiges grundlegendes Instrument. Kinder müssen lernen, was schlechte Geheimnisse und gute Geheimnisse sind. Kinder müssen lernen, dass sie eine Sprache dafür haben, wenn ihnen etwas geschieht, bei dem sie denken: Das fühlt sich komisch an, das ist nicht richtig. – Sie müssen das formulieren können, denn wenn sie es nicht formulieren können, können sie sich auch keine Hilfe holen. Wenn sie diese Formulierungen nicht gelernt haben, ist das eben nicht möglich. Dann laufen die Kinder in eine Entwicklung hinein, die sie ihr Leben lang verfolgt und auch beeinträchtigt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Unsere Kitas leisten eine so wichtige elementare Arbeit. Die AfD versucht, diese Arbeit immer wieder in den Dreck zu ziehen, zunichtezumachen, in den Schmutz zu ziehen und darauf herumzutrampeln. Ich glaube, da sind wir uns einig: Das können wir so nicht stehen lassen. Uns ist der Schutz der Kinder ein wichtiges Anliegen. Wir tun alles dafür. Daher bitte ich Sie, sich weiterhin dafür einzusetzen und starkzumachen, dass genau die Arbeit in den Kitas den Respekt bekommt, den sie braucht. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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André Kuper

Jetzt haben wir eine weitere Wortmeldung. Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Müller.

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Frank Müller SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man aus Broschüren zitiert, dann sollte man es in der Regel richtig und vollständig tun. Dafür ist die Redezeit nicht ausreichend, denn es ist eine sehr lange Broschüre, die sehr intensiv auf frühkindliche Sexualpädagogik eingeht und ein Ratgeber für Eltern ist. Dort steht aber unter anderem – ich glaube, auch das muss man der Öffentlichkeit einfach einmal vortragen –: „Doch bevor die kindliche Sexualentwicklung genauer beschrieben werden soll, ist es wichtig, ‚kindliche Sexualität‘ deutlich von der ‚erwachsenen Sexualität‘ abzugrenzen.“ Landtag Das hat meine Kollegin Nina Andrieshen schon erläutert. „Fest steht: Beide sind grundsätzlich verschieden. Kinder haben unbestritten gleiche oder ähnliche körperliche Reaktionen […]. Aber Kinder schreiben diesen Erlebnissen eine ganz andere Bedeutung zu als Erwachsene. Für sie sind sie einfach Teil einer körperlichen Erfahrung.“ Dann gibt es einen Hinweis – aber vielleicht haben Sie es mit Randnotizen nicht so –: „Der Umgang des Kindes mit seinem Körper und seinen Bedürfnissen ist spielerisch, spontan, neugierig und unbefangen. Erwachsene reduzieren Sexualität oft aufgrund bestimmter Fantasien oder ‚Drehbücher‘ auf das weite Feld des Geschlechtsverkehrs.“ Mir wird übel, wenn ich an Ihre Fantasien denke, (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) denn nur so ist es zu erklären, dass Sie Ihre kruden Fantasien (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) auf die tägliche wichtige Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher und der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas übertragen. Das mag für Sie alles ein lustiges Spiel sein, aber was macht das mit Fachkräften, die Bedrohung ausgesetzt sind, die sich teilweise monatelang krankmelden müssen, weil sie von irgendwelchen Fanatikern mit ihren kruden Spinnereien bedroht werden? Sie haben den Nährboden bereitet, Kolleginnen und Kollegen: Schämen Sie sich, schämen Sie sich. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Daher schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratungen über die Große Anfrage 17 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10516. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Antrag 18/10516 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 11.09.2024 18 Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10463 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3); eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/10463 an den Innenausschuss federführend, an den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Gibt es jemanden, der dagegen stimmen möchte, sich enthalten möchte. – Das ist beide mal nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 19 Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/8826 – Neudruck Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/10566 – Neudruck zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 4). Abstimmung: Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 10/566 Neudruck, den Gesetzentwurf Drucksache 18/8826 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/8826 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? (Zuruf von der SPD) Wie war denn das Votum bei der SPD? – Ich wiederhole gern die Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FPD und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Landtag Drucksache 18/8826 – Neudruck – einstimmig angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 20 Gesetz zur Neuregelung der Umlage der Landwirtschaftskammer Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10466 erste Lesung Frau Ministerin Gorißen hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/10466 an den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend –sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beide Male ist das nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 21 Den Landeshaushalt 2025 fair-teilen. Geschlechtergerechte Haushaltsplanung für NRW Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10503 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10503 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beide Male ist das nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Damit sind wir bei: 22 Bezahlung nach Leistung statt Dienst nach Vorschrift – Landesregierung muss die Instrumente zur Anerkennung und zum Anreiz von überdurchschnittlichen Leistungen der nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten nutzen und ausweiten 11.09.2024 Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10525 Es ist eine Aussprache vorgesehen. Die eröffne ich jetzt. Für die FDP spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die amtierende Landesregierung hat ein ernst zu nehmendes Problem mit der Alimentation im öffentlichen Dienst. Das haben mittlerweile schon mehrere Sachverständigenanhörungen im Landtag gezeigt. Insgesamt liegen 141.000 Besoldungswidersprüche beim Finanzminister vor. Die Landesbeamten fordern damit eine amtsangemessene Besoldung, die sie nicht gegeben sehen. Vor diesem Hintergrund darf es niemanden wundern, dass dauerhaft strukturell über 20.000 Stellen beim Land aufgrund von Bewerbermangel nicht besetzt sind. Aber es gibt weitere strukturelle Probleme. Der Öffentliche Dienst ist in vielen Funktionen nicht hinreichend interessant für Einsteiger und Leistungsträger. Das sogenannte Senioritätsprinzip spielt eine große Rolle für die Bezahlung und die Aufstiegsperspektiven. Wer lange in derselben Funktion verharrt, bekommt dieselbe Tätigkeit besser bezahlt aufgrund höherer Erfahrungsstufen. Wer lange genug auf eine Beförderung wartet, der hat bessere Chancen, diese zu bekommen, weil er irgendwann auch mal an der Reihe ist. Gerade für junge dynamische Berufsstarter, die in Zeiten des Fachkräftemangels diverse Alternativen in der Wirtschaft haben, ist dieses System wenig attraktiv. Die Zahlen der Dienstaustritte in den ersten Jahren nach der Ausbildung belegen diese Entwicklung eindrucksvoll. Familienzuschläge besitzen ein hohes Gewicht gegenüber der Grundbesoldung. Die stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Beamtenbundjugend hat es in diesem Jahr bei einer Sachverständigenanhörung wie folgt auf den Punkt gebracht. Das alles ist nachlesbar in Ausschussprotokoll 18/460. Ich darf zitieren: „Wir müssen und ganz überspitzt auch die Frage stellen: Möchte ich Karriere machen und Verantwortung tragen oder habe ich doch vielleicht lieber drei Kinder, um hinterher aufs Gleiche rauszukommen?“ Parallel teilt uns der Finanzminister auf unsere Anfrage mit, dass von den vorhandenen Instrumenten der Honorierung besonderer Leistungen im Landesdienst nur im Promillebereich Gebrauch gemacht wird, quasi gar nicht. Nachlesbar in Landtagsdrucksache 18/8360. Landtag Selbst in der Ministerialverwaltung, wo sicherlich viele Spitzenbeamte mit ausgewiesener Fachkompetenz sitzen, kann man bei einer vierstelligen Anzahl an Ministerialbeamten die Fälle einer individuellen finanziellen Anerkennung von weit überdurchschnittlicher Leistungserbringung an einer ganzen Hand abzählen. Dabei kann es nicht sein, dass dort fast niemand eine hervorragende Leistung erbringt, die auch einmal eine Würdigung verdient hätte. Die schwarz-grüne Landesregierung hat in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode über 130 neue Stellen in den Ministerien eingerichtet. Wir sagen ihnen: Statt eines permanenten Stellenaufwuchses sorgen Sie lieber für eine angemessene Besoldung derer, die seit Jahren ihre Leistungsfähigkeit im Öffentlichen Dienst bereits unter Beweis gestellt haben. (Beifall von der FDP) Von den Berufsverbänden wissen wir: Die Stellschrauben für eine größere Attraktivität des Arbeitgebers Öffentlicher Dienst sind vielfältig. Dazu gehört auch eine Streichung von Beförderungssperrjahren und die Schaffung von Anreizinstrumenten im Besoldungs- und Laufbahnrecht. Finanzielle Mittel für attraktivitätssteigernde Maßnahmen sind genügend vorhanden, wenn man nur einen Teil des dreistelligen Millionenbetrages dafür einsetzt, der jedes Jahr durch die massenhafte Nichtbesetzung vakanter Stellen im Landeshaushalt eingespart wird. Also sagen Sie nicht, finanziell gäbe es dafür keine Möglichkeiten. Eines will ich auch deutlich sagen: Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst stellt die Handlungsfähigkeit des Staates in seinen Kernbereichen sicher. Er schafft damit die Grundlagen für einen starken Rechtsstaat sowie eine funktionierende soziale Marktwirtschaft und kümmert sich um die Daseinsvorsorge. Deshalb gehen auch die Gerichte davon aus, dass dem öffentlichen Dienst eine qualitätssichernde Funktion zukommt. Bezüglich der Stellenbesetzung bedeutet dies, das Problem der Vakanzen darf auf keinen Fall dadurch gelöst werden, dass die Anforderungen an Bewerber immer weiter gesenkt werden, damit man noch irgendwen findet, der den Dienst aufnimmt, sondern wir müssen dafür sorgen, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber wird, der auch mit Angeboten der Wirtschaft mithalten kann. Das muss unsere Zielsetzung sein. (Beifall von der FDP) Die bedenklichen Entwicklungen der letzten Jahre müssen deshalb gestoppt werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es von allergrößter Bedeutung, hier mitzuhalten. Das gilt insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Wir haben nicht nur die private Wirtschaft als Wettbewerber, wir stehen auch mit 11.09.2024 Bundesbehörden am Standort der Bundesstadt Bonn …

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Ralf Witzel FDP

… im Wettbewerb. Das gilt für alle Ressorts, und deshalb brauchen wir neue Anstrengungen an dieser Stelle. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Blöming.

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Jörg Blöming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Dienst ist eine tragende Säule unseres Staates. Wir begrüßen es sehr, dass aktuell viele Themen zum öffentlichen Dienst auf den Tagesordnungen stehen. Das ist gut so; denn der öffentliche Dienst leistet einen wichtigen Beitrag für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Beschäftigten verdienen unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung für ihren Einsatz. Als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, habe ich wieder einmal festgestellt, dass wir im Ansatz gar nicht weit auseinanderliegen, (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) zumindest nicht, wenn es um die Analyse der Situation geht. (Ralf Witzel [FDP]: Sie müssen nur das Rich- tige machen!) Im Antrag steht, ein effizienter und leistungsfähiger öffentlicher Dienst schafft die Grundlage für unsere Gesellschaft. Das stimmt. Die Beschäftigten sind die wesentlichen Säulen der Daseinsvorsorge und der Sicherung des Allgemeinwohls. Auch das ist richtig. Deshalb möchte ich noch einmal ausdrücklich meinen Dank an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aussprechen. Sie alle sind Tag für Tag im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich stimme ebenfalls mit der Aussage in dem Antrag überein, dass wir einen allgemeinen Fachkräftemangel haben – im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. Aber wir brauchen Personal, und zwar in ausreichender Zahl und guter Qualität. Um dieses Personal zu gewinnen und es dann auch im Landesdienst zu halten, brauchen wir einen attraktiven öffentlichen Dienst. Daran arbeiten wir. Landtag Jedoch machen wir das nicht so, wie es dieser Antrag vorsieht: ein bisschen mehr Leistungsprämie hier, ein wenig schnellerer Aufstieg dort, dann noch Personalbindungsprämien zahlen, damit einzelne Beamtinnen und Beamte den Landesdienst nicht verlassen. Dabei vergessen wir natürlich nicht die amtsangemessene Alimentation und den ausgeglichenen Haushalt. Der Antrag trägt die Überschrift „Bezahlung nach Leistung statt Dienst nach Vorschrift“. Wenn ich mir die konkreten Vorschläge anschaue, dann finde ich aber noch viel mehr, als der Titel vermuten lässt. Neben Vorschlägen für verschiedene Anreizsysteme für überdurchschnittliche Leistungen finden sich darin auch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation, eine Effizienzsteigerung bei den Verwaltungsstrukturen sowie eine digitale Transformation. Natürlich kann man sagen, alles hängt mit allem zusammen. Aber dieser Antrag ist mir doch ein bisschen zu sehr ein, nennen wir es so, Rundumschlag. Ich habe schon einige Male darauf verwiesen, und ich tue es gerne wieder: Wir wissen, wie wichtig der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen ist. Deswegen arbeiten wir daran, ihn noch attraktiver und moderner zu machen. Einen wichtigen Schritt dafür machen wir mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen, zum Laufbahnrecht. Damit planen wir deutliche Verbesserungen sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Beamtinnen und Beamte, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Wir verbessern den Zugang zu den Laufbahnen, die Einstellungs- und Beförderungsvoraussetzungen, die Probe- und Erprobungszeiten, den Aufstieg sowie die berufliche Entwicklung. Außerdem läuft zusammen mit den Gewerkschaften gerade eine Modernisierungsoffensive. Über die Gespräche ist zwar Stillschweigen vereinbart, jedoch höre ich von allen Seiten von einer guten und konstruktiven Gesprächsatmosphäre. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich noch einen Satz zu den anderen Bereichen sagen, die im Antrag angesprochen werden. Neben der Modernisierung treiben wir auch die Digitalisierung der Verwaltung intensiv voran. Das Besoldungsrecht enthält bereits jetzt ausreichende Regelungen, mit denen besondere Leistungen im öffentlichen Dienst honoriert werden können. Die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen für die amtsangemessene Alimentation ist ja bereits zugesagt. Das Fazit lautet also: Einige Punkte des Antrags sind obsolet, bei anderen fehlt ein Gesamtkonzept. – Der Überweisung des Antrags stimmen wir dennoch zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 11.09.2024

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Blöming. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Kollege Baer.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich verwunderlich. Seit sie in der Opposition ist, entdeckt die FDP plötzlich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für sich. (Ralf Witzel [FDP]: Immer noch!) Als sie selbst noch an der Landesregierung beteiligt war, war in diesem Bereich weitestgehend Fehlanzeige. (Ralf Witzel [FDP]: Das stimmt nicht!) Wenn wir uns den Antrag allerdings anschauen, wird klar: Es bleibt überwiegend Stückwerk. Herr Blöming, da würde ich Ihnen widersprechen: Wenn es mal ein Rundumschlag wäre, dann wäre es ja toll. Entscheidende Fragen wie Regelungen zur Arbeitszeit oder gerechte Kriterien für die Leistungsbeurteilung werden nicht angepackt. Statt einer umfassenden Reform des Laufbahnrechts mit mehr Aufstiegsmöglichkeiten kommt die FDP hier mit einer kleinteiligen Maßnahme daher, die für noch mehr Bürokratie sorgt, als es sie bislang schon gibt. Zugegeben, der öffentliche Dienst muss weiter für qualifizierte Fachleute attraktiviert werden. Das können aber einzelne Maßnahmen, seien sie auch noch so sinnvoll, nicht leisten. Dieser Antrag ist nicht der dringend notwendige große Wurf, um wieder mehr Fachkräfte für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst zu begeistern. Gefragt wäre hierfür vor allem die Landesregierung. Doch diese sabotiert sich mit ihren Bemühungen quasi selbst. Denken wir an die Arbeitszeitverlängerung für Beschäftigte, Haushaltskürzungen und verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschläge zu der eben angesprochenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Konkrete Maßnahmen gegen die extrem hohe Anzahl unbesetzter Stellen sehe ich nicht. Ein schlüssiges Gesamtkonzept zur dringend notwendigen Attraktivierung des öffentlichen Dienstes: absolute Fehlanzeige! Sagen wir es mal so: Dieser Antrag wird uns zumindest die Gelegenheit eröffnen, die Schockstarre der Regierung Wüst bei diesem Thema erneut zu diskutieren. Aus diesem Grund bedanken wir uns und stimmen der Überweisung zu. – Danke schön. (Beifall von der SPD) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Baer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Wenzel.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der öffentliche Dienst ist essenziell für das Funktionieren des Staates, der Gesellschaft und für unseren sozialen Zusammenhalt. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, behaupten, dass der öffentliche Dienst weniger attraktiv als die Privatwirtschaft sei und darum viele Stellen in der Landesverwaltung unbesetzt seien. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Aber blicken wir der Realität mal ins Auge. Auch in der Privatwirtschaft herrscht in vielen Bereichen ein erheblicher Fachkräftemangel, besonders bei gut ausgebildeten Kräften. Dies ist eher eine Folge des demografischen Wandels als der Gestaltung des öffentlichen Dienstes. Wenn man sich die aktuellen Stellenbesetzungsquoten im Vergleich zu denen der vergangenen Jahre anschaut, stellt man schnell fest: Es sind über 4.000 weniger unbesetzte Stellen. (Christian Dahm [SPD]: Ach herrje!) Die Trendwende ist hier erreicht. (Christian Dahm [SPD]: Stimmt ja gar nicht!) Natürlich wollen und werden wir als Koalition hier nicht stehen bleiben und arbeiten weiter an der Attraktivierung des öffentlichen Dienstes. Die schnelle und unkomplizierte Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifabschlusses ist hierbei ein wichtiger Baustein und Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Beamtinnen und Beamten. Die im Antrag erwähnten bereits existierenden Leistungsprämien und Leistungszulagen erfüllen aktuell ihre Aufgabe gut. Sie bieten Anreize für überdurchschnittliche Performance und belohnen solche Mitarbeitenden, die sich gut einbringen und neue Ideen entwickeln. Darüber hinaus ist es aber Aufgabe der Exekutive und nicht der Legislative, über die Häufigkeit der Nutzung dieser Instrumente zu entscheiden. Das ist ein Kernbereich der Mitarbeitendenführung, in den wir vonseiten des Parlamentes nicht eingreifen sollten. Sie haben es versäumt, in Ihrem Antrag auf die Familienzuschläge einzugehen, obwohl wir dieses Thema bereits Anfang des Jahres ausführlich diskutiert haben. Lassen Sie mich daran erinnern, dass Sie in der letzten Legislaturperiode die Entscheidung getroffen haben, die Familienzuschläge zu erhöhen, statt die Grundbesoldung anzupassen. 11.09.2024 Sie hatten damals die Möglichkeit und auch die finanziellen Spielräume, einen anderen Weg zu wählen. Sie haben ihn bewusst nicht gewählt. Sie werden Ihre Gründe dafür gehabt haben. Jetzt in der Opposition Dinge zu fordern, die Sie in Regierungsverantwortung nicht hinbekommen haben, ist zwar so gewollt, aber wie gewohnt billig und durchschaubar. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Hier im Übrigen zu behaupten, es sei ein Fehlanreiz, Eltern im öffentlichen Dienst die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um ihren Kindern ein gutes Leben zu ermöglichen, ist mehr als fragwürdig. Vielleicht ist es Ihnen nicht bewusst, aber ein Großteil der Menschen auch im öffentlichen Dienst hat noch andere Prioritäten im Leben als ausschließlich die Arbeit. Ich gönne es den Menschen von Herzen, wenn sie eine Familie gründen wollen und daher eine Beschäftigung suchen, die Ihnen eine angemessene Versorgung bietet. Denn genau das sind die Stärken des öffentlichen Dienstes, mit denen er werben kann: gute Arbeitszeiten, eine sichere Anstellung zu guten Bedingungen und eine gute Versorgung während der aktiven Dienstzeit auch der Familie, ebenso eine verlässliche Altersversorgung. Mit der letzten sehr attraktiven Tarifeinigung und deren Übertragung auf die Beamtenschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben wir diese Prinzipien für die kommenden Jahre gestärkt. Abschließend lässt sich festhalten, dass der öffentliche Dienst nach wie vor sehr attraktiv ist und seine Führungs- und Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt. Aber natürlich arbeiten wir stetig daran, ihn weiter zu verbessern. Ich freue mich auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Wenzel, pünktlich, wenn auch noch nicht angezeigt, ist der Wunsch nach einer Kurzintervention gekommen, und zwar von dem Kollegen Witzel. Sie können sie gleich hier oder von Ihrem Platz aus beantworten. – Jetzt hat erst einmal der Kollege Witzel die Gelegenheit zur Kurzintervention. Bitte schön.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich war eben bei Ihrer Lagebeschreibung etwas erstaunt, weil ich den Eindruck hatte, Sie haben vielleicht nicht alles aufgegriffen, was uns in vielen Sachverständigenanhörungen von den Berufsverbänden und den Betroffenen in den letzten Monaten gesagt wurde. Insbesondere das Bild, das von jungen Vertretern, beispielsweise der dbb jugend, auf die ich eben hingewiesen habe, vorgetragen worden ist, stimmte nach meiner Beobachtung Landtag nicht mit dem überein, was Sie hier vorgetragen haben. Deshalb würde mich schon interessieren, was Sie den Stimmen der Jugendlichen entnommen haben, die bei der Anhörung vorgetragen haben. Welchen Gestaltungsanspruch haben Sie? Sie haben gesagt, es sei Aufgabe des Dienstherrn, Belohnungen auszusprechen. Ich maße mir nicht an, individuelle Personalentscheidungen zu treffen. Aber bei der Frage, ob man mehr Leistungen honorieren will und wie viel Geld man dafür in die Hand nimmt, finde ich schon, dass das Parlament einen Gestaltungsanspruch hat. Sehen Sie den nicht?

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Wenzel, bitte schön.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Witzel, Sie schaffen es, jede Intervention und jeden Wortbeitrag zu einer Fragerunde zu machen, (Beifall von den GRÜNEN) ob gegenüber der Regierung oder den Kolleginnen und Kollegen im Parlament. Ob das wertschätzend ist, weiß ich nicht. Es ist Ihre Art und Weise, mit der Zeit umzugehen. Ich habe die Ausführungen der Sachverständigen und deren Anspruch, den sie gegenüber dem öffentlichen Dienst haben, vernommen. Trotzdem bleibe ich dabei, zu sagen, dass wir mit der Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifes ein wirklich sehr attraktives Arbeitsumfeld geschaffen haben. Wir werden uns weiterhin mit der Attraktivität des öffentlichen Dienstes auseinandersetzen, auch in der Attraktivierungsoffensive. Lassen Sie mich sagen: Natürlich stellen Sie darauf ab, wie oft die Leistungsprämien genutzt werden. Ich finde, es steht dem Parlament nicht zu, das der Exekutive, dem Arbeitgeber vorzugeben. Vielleicht könnten wir im Parlament auch erörtern, ob Ihre Mitarbeitenden eine Erschwerniszulage brauchen. Das wäre vielleicht zielführender. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Eg- gers [CDU])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Wenzel. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Auch die AfD will natürlich einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Dazu gehören selbstverständlich hochqualifizierte Beamte. Diese hochqualifizierten, fähigen Beamten, die wir brauchen, müssen wir dann auch 11.09.2024 entsprechend bezahlen. Mindestens jedes Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses wird aber sehr schnell schmerzlich erfahren: Die Ressourcen des Staates sind begrenzt. Das heißt, wir sollten darauf achten, dass wir die staatlichen Hoheitsaufgaben möglichst effektiv erbringen und nicht immer neue Stellen schaffen. Auch die Zahl der Stellen im Land NRW wächst leider stetig. Mit Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2017 waren 296.952 Stellen vorgesehen. Im vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 sind 332.052 Stellen vorgesehen. Das ist eine Steigerung um mehr als 10 %. Ja, unbesetzte Stellen sind immer ein Problem – wobei das nicht erst seit gestern gilt. Wir schaffen trotzdem fleißig neue Stellen. Das ist leider eine Tatsache. Die FDP kritisiert richtigerweise die schwarz-grüne Landesregierung für den Stellenaufbau in den Ministerien nach ihrem Regierungsantritt. Sie schreibt von 130 Stellen nach 2022. Wir haben dann einmal geprüft, was sich die FDP gegönnt hat, nachdem sie die Regierungsgeschäfte im Jahr 2017 übernommen hatte: 139 Stellen. Sie haben während Ihrer gesamten Regierungszeit nach diesen 139 noch weitere über 1.000 neue Stellen allein in der Ministerialbürokratie geschaffen. Das sollte nicht vergessen sein. Und Sie, Herr Witzel, haben das damals nicht im HFA kritisiert. Ich sage es mal mit F. W. Bernstein: „Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche.“ Oder Matthäus 7, Vers 3: „Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge?“ Vom Stellenaufwuchs müssen wir wegkommen. Der Staat und damit auch dieser Landtag müssen endlich eine Aufgabenkritik machen. Das heißt, dass wir genau analysieren, warum so viele neue Stellen geschaffen wurden und ob das im Sinne der Priorisierung richtig war und überhaupt sein musste. Eine mögliche Erklärung biete ich an. Unser Staatswesen schafft sich gerne immer mehr Bürokratie mit mehr Gesetzen und Verordnungen. Das gilt für alle, von der EU bis zur kleinsten Kommune. Um diese dann in irgendeiner Form umzusetzen, versucht man es halt mit mehr Personal. Möglich wäre dagegen auch die intelligente Nutzung von Digitalisierungsmethoden. Aber leider entsteht bei vielen Bürgern immer mehr der Eindruck, dass der Staat mit Blick darauf eher weniger kompetent ist. Der vorliegende Antrag enthält eine ganze Menge an Allgemeinplätzen und viel Text. Hier hätte man vieles kürzer und effizienter halten könnten. Landtag Darüber hinaus ist der Antrag ergänzungsbedürftig. Es fehlen Aussagen zu den Richtern und Staatsanwälten. Sie schreiben in Ihrem Antrag ja selbst vom „starken Rechtsstaat“. Dazu gehört aber auch eine leistungsfähige Justiz. Warum Sie diese Personengruppe in Ihrem Antrag nicht berücksichtigen, verstehen wir nicht. Wir hatten vor Kurzem die Anhörung zum Besoldungsgesetz. Dort hat der Vertreter der Richter ausgeführt, wie die Lage ist. Wir sind als Land nur begrenzt wettbewerbsfähig, wenn es darum geht, sehr gute Juristen für die Justiz gewinnen zu können, und das ist nun wirklich einer der Kernbereiche staatlicher Hoheitsaufgaben. Da ist eben keine Trendwende zu erkennen, Frau Wenzel. Es reicht nicht, sich einfach zurückzulehnen und zu sagen: Na ja, das erledigt sich in Zukunft von selbst. Es ist richtig, besondere Leistungen besonders zu honorieren. Da stimmen wir dem Antrag zu. Die Besoldung hat auch den Anforderungen des Grundgesetzes zu genügen. Das heißt aber nicht, zu vermeiden, vorhandenes Personal effizienter unter Nutzung von digitalen Anwendungen einzusetzen. Außerdem muss dringend die Bürokratie durch weniger Gesetze und Vorgaben entschlackt werden. Das wird auch noch eine Menge Personal einsparen. Dann kann man an der einen oder anderen Stelle mehr zahlen. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss selbstverständlich zu. Nichtsdestotrotz erlauben wir uns die Anmerkung, dass die meisten Lösungsvorschläge jetzt schon auf dem Tisch liegen und die wahrscheinlich stattfindende Anhörung sich eigentlich erübrigt. Die Ausführungen der Gewerkschaft zum Beispiel kann man sich jetzt schon selbst ausdenken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Gorißen in Vertretung von Minister Dr. Optendrenk. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vieles, was die FDP in ihrem Antrag fordert, befindet sich bereits in der Umsetzung. Wer richtig etwas leistet, muss auch als Beamter entsprechend gefördert und honoriert werden. Deshalb sind die im Antrag angesprochenen laufbahnrechtlichen Aspekte bereits Gegenstand des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes Nordrhein-Westfalen – Laufbahnrecht, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet. 11.09.2024 Dieser Gesetzentwurf wurde dem Landtag entsprechend der Parlamentsinformationsvereinbarung übersandt, und zwar mit der Vorlage 18/2790. Lassen Sie uns daher die Debatte darüber gerne intensiv führen. Der Gesetzentwurf enthält bereits alle im Antrag geforderten Maßnahmen für eine Beschleunigung der beruflichen Werdegänge besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamten wie die Verkürzung der Probezeit, den Wegfall des Sperrjahres nach der Probezeit sowie die Streichung von Dienstzeiterfordernissen. Darüber hinaus bestehen mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen hinreichende Möglichkeiten zur Gewährung einer leistungsabhängigen Besoldung in Form von Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen. (Ralf Witzel [FDP]: Das wird doch nicht ge- nutzt!) Ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation kommt die Landesregierung bereits insbesondere bei den regelmäßigen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge nach. Die von der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Landtag eingebrachten Gesetzentwürfe berücksichtigen die Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine amtsangemessene und damit verfassungskonforme Alimentation wird in den entsprechenden Gesetzesbegründungen umfassend und nachvollziehbar einschließlich der Berechnungsgrundlagen dargelegt. Wie bereits mehrfach erörtert, beruht die Prüfung in Teilen naturgemäß auf Prognosen der künftigen tatsächlichen Verhältnisse, die nach Vorliegen der erforderlichen statistischen Echtdaten von der Landesregierung überprüft werden. Nicht erst seit der Coronapandemie geht die Modernisierung der nordrhein-westfälischen Verwaltung in großen Schritten voran. Die Verwaltungsarbeit der Zukunft ist digital: E-Akten, E-Laufmappen oder das Ersetzende Scannen sind bereits Arbeitsalltag in unseren Behörden. Nicht zuletzt wird my.NRW als eines der weitreichendsten Projekte des Landes Nordrhein-Westfalen einen bedeutenden Beitrag zur Digitalisierung von Personalprozessen in allen Landesbehörden leisten. Daneben gibt es eine Vielzahl von Projekten, die das Verwaltungshandeln effizienter gestalten werden. In einem stetigen Prozess werden sie zur Sicherung und Steigerung der Leistungsfähigkeit unserer Landesverwaltung beitragen. So gestalten wir den öffentlichen Landtag Dienst der Zukunft und bleiben ein attraktiver Arbeitgeber im Ringen um die besten Köpfe. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10525 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 23 Nein zu Enteignungsfantasien, zu einmaligen Zwangsvermögensabgaben, zu einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer und zur Einführung eines Vermögensregisters. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10510 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dr. Beucker das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mit diesem Antrag wollen wir allen im Landtag vertretenen Fraktionen die Möglichkeit geben, sich zum Schutz des Eigentums als essenzieller Teil unserer sozialen Marktwirtschaft zu bekennen. Diese Wirtschaftsordnung ist eng mit unserer politischen Ordnung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, verknüpft. Sie, liebe Kollegen von der CDU, der SPD, den Grünen, aber im Besonderen der FDP, können sich so gegen Vermögensabgaben und Enteignungen positionieren, auch vor dem Hintergrund der wirtschaftsschädlichen Ampelpolitik. Dieses politische Zwangsbündnis scheitert nicht nur in der Zuwanderungspolitik, sondern gerade in den Fragen der Wirtschaftsund Finanzpolitik. 11.09.2024 Die FDP stellt bekanntlich den Bundesfinanzminister; Herr Lindner stammt sogar aus NRW. Landes- und Bundespolitik sind vielfach verknüpft. Geben Sie Ihrem Parteifreund die Gelegenheit, Befürchtungen in der Bevölkerung zu zerstreuen. Die Landesregierung kann hier auch eine entsprechende Position darlegen, sodass sie ein zukünftiges Abstimmungsverhalten im Bundesrat im Voraus transparent macht. Deutschland ist derzeit in volkswirtschaftlicher Hinsicht nicht gut aufgestellt. Das wurde in erster Linie ausgelöst durch eine Energie- und Wirtschaftspolitik, die alle Beteiligten überfordert. Es steht zu befürchten, dass ganze Industriezweige schwer beschädigt werden. Gerne wird eine einmalige oder wiederkehrende Vermögensabgabe ins Spiel gebracht, um etwa Transformationskosten wenigstens teilweise zu decken. Das ist jedes Mal fatal, weil so das Vertrauen in den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland nur noch weiter unterminiert wird. Das ist Gift für das ohnehin magere Wirtschaftswachstum. Leider kommen insbesondere aus dem linksgrünen Spektrum immer wieder Forderungen nach noch mehr Steuern, das umso mehr, als dass zwar die Summen der eingenommenen Steuern wachsen, aber immer langsamer. Dieses Land hat also kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Die Antwort auf dieses Problem ist allerdings Aufgabenkritik und nicht mehr Steuerliteratur. Die oft merkwürdigen Ideen unserer Regierungen mit Transformationen aller Art wollen finanziert werden. Deshalb kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen! Es wird nur in denjenigen Ländern Wohlstand auf Dauer geschaffen, in denen die Menschen sich des Schutzes ihres Eigentums sicher sein können und keine Steuerübergriffigkeit des Staates herrscht. (Beifall von der AfD) Es würden wahrscheinlich noch mehr Unternehmen das Land verlassen, und wahrscheinlich würden die Investitionen in die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum noch stärker zurückgehen, wenn wir uns hier nicht klar gegen Enteignungen und Vermögensabgaben stellen würden. Die Erhebung dieser Vermögensabgabe oder Steuer wäre außerdem nur mit der Schaffung neuer Beamtenstellen möglich, also der Schaffung neuer teurer Bürokratie. Zudem hätten durch ein entsprechendes Gesetz Steuerberater und Rechtsanwälte Hochkonjunktur, die nach Schlupflöchern suchen würden. Die Menschen würden sich dann noch mehr mit Steuervermeidungsstrategien und nicht mit der Schaffung von wirklichem Wohlstand beschäftigen. Außerdem wären die Finanzgerichte überlastet, und das nur, um zusätzliche linksgrüne Träumereien zu finanzieren. Wir dürfen keinem Vermögenszentralregister in Europa zustimmen. Das würde nämlich nur noch mehr Landtag Bürokratie und gläserne Bürger bedeuten. Auch für Steuerzahler, mündige Bürger dieses Landes, müssen die Prinzipien des Datenschutzes gelten. Es steht zu befürchten, dass sich der Datenerhebungseifer, den wir in der Migrationskrise vermissen, auf diesem Terrain so richtig austoben würde. Wahrscheinlich würden die Register nur in Deutschland mit der nötigen Vehemenz umgesetzt, damit der deutsche Michel artig und ohne großen Aufwand für das Europäische System der Zentralbanken haften kann. Meine Fraktion, die AfD, will mit diesem Antrag präventiv wirken, um das Vertrauen der Bürger in das rechte Maß staatlicher Aufgabenfinanzierung sicherzustellen. Wirtschaft ist auch Psychologie, wie unter anderem die Währungsreform 1948 gezeigt hat. Stimmen Sie zu, und stärken Sie das Vertrauen der Bürger. Das Schöne ist, es kostet Sie nur das Heben eines Armes. (Zurufe von Rodion Bakum [SPD] und Nor- wich Rüße [GRÜNE] – Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN) Lassen Sie uns hier ein Stoppschild gegen Enteignungen und unsinnige Vermögensabgaben setzen. Sie können auch den linken Arm nehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von der SPD: Un- fassbar!)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Berger.

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Christian Berger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da kann man nur den Kopf schütteln. Heute erleben wir mal wieder eine klassische Darbietung der AfD: Dramatische Rhetorik, wahnwitzige Verschwörungstheorien, und das altbekannte Schreckgespenst des Sozialismus wird auch noch aus dem Schrank geholt. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Doch das, was hier als Antrag vorliegt, ist nichts weiter als eine wirre Ansammlung von Angstparolen und haltlosen Unterstellungen. Ich frage mich ernsthaft: An wen richtet sich dieser Antrag eigentlich? An die SPD im Bund? An Saskia Esken persönlich? Jedenfalls bestimmt nicht an den Landtag von Nordrhein-Westfalen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD spricht von Enteignungsfantasien, als wären wir alle oder vielmehr die SPD kurz davor, die Planwirtschaft einzuführen und die Bürger um ihre Sparstrümpfe zu erleichtern. Das ist absurd. Ich kenne keine Pläne für Enteignungen oder Zwangsabgaben. Das ist 11.09.2024 Panikmache der billigsten Sorte. Als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses finde ich nicht einen einzigen Punkt, auf den ich fachlich oder sachlich eingehen könnte. Das ist ganz schön peinlich. Ich weiß nicht, was dieser Antrag soll. Er ist das reinste Schauermärchen. Eines noch zum Schluss: Hören Sie doch auf, den Leuten Angst zu machen. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke schön. Schönen Abend! (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Berger. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Kollege Baer.

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Alexander Baer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich meine heutige Rede mit einer kleinen Presseschau beginnen. Im Mai 2024 meldete das ZDF: „Fast 80 Prozent der deutschen Unternehmen sehen im Erstarken der AfD ein Risiko, ob für ihren Geschäftserfolg oder den Standort Deutschland.“ Im August 2024: „Vor den Landtagswahlen im Osten positionieren sich immer mehr Unternehmen gegen eine Regierungsbeteiligung der AfD. Viele befürchten Schäden für den Wohlstand in Deutschland.“ Und: „[…] der AfD-Wahlsieg in Thüringen sei ein ,verheerendes Signal – vor allem auch international‘“. Das erklärte der Chefvolkswirt der DZ Bank, Michael Holstein. So weit, so schlecht. Die AfD ist also als Wirtschaftsfaktor sehr unbeliebt, denn ihre Rechtsaußenpolitik und ihr Ruf verbreiten ein äußerst feindliches Geschäftsklima. Ihre Kompetenz in Zielrichtung wirtschafts- und finanzpolitischer Themen ist mehr als fragwürdig. Tatsächlich fordert die AfD seit Jahren beharrlich eine Finanzpolitik für wenige Superreiche, so auch in diesem Antrag. Volkswirtschaftliche oder gar sozialpolitische Aspekte bleiben unbeachtet. Mehr noch: Leitende Köpfe in der Wirtschaft, Wirtschaftsinstitute und Wirtschaftsverbände warnen ausdrücklich vor der AfD. Dem EDEKA-Verbund (Christian Loose [AfD]: Ah!) war dies neulich sogar eine viel beachtete ganzseitige und farbige Werbeanzeige wert. (Christian Loose [AfD]: Der hat auch schon Hitler empfohlen, der EDEKA!) Landtag – Ja, das mit dem Armheben habe ich vorhin auch genau mitgekriegt. Das hat mir auch viel Angst gemacht. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Christian Loose [AfD]) Mit dem vorliegenden Antrag wird hauptsächlich die SPD angegriffen, vor allem in Bezug auf meine Kolleginnen und Kollegen im Bund. Es wird uns vorgeworfen, durch die angebliche Forderung einer Vermögensabgabe oder die Wiedereinführung der Vermögensteuer die Wirtschaft in den Ruin zu treiben. Das ist in vielerlei Hinsicht blanker Unsinn. Ich weiß gar nicht, wo ich da anfangen soll. In Deutschland ist die Vermögensbesteuerung sehr gering. Im internationalen Vergleich kann man uns sogar als ein Paradies für Reiche bezeichnen. Sogar in den USA und im Vereinigten Königreich ist die Steuer höher. Vermögende – also wirklich Reiche; wir reden hier von Multimillionären und Milliardären – sind im Vergleich zum Rest der Bevölkerung steuerlich eher im Vorteil. Sie könnten deutlich mehr leisten, und in Umfragen sagen sie auch, dass sie dies tun würden. Die Wiedererhebung der Vermögensteuer ist also keine Bürde für den Mittelstand, (Ralf Witzel [FDP]: Doch, sicher!) sondern sie wäre ein Instrument, um die ständig größer werdende Kluft zwischen Armen und extrem Reichen abzumildern und für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im Antrag wird impliziert, die SPD wolle die Vermögensteuer wieder erheben, was ich für durchaus erwägenswert halte. Es wird unterstellt, dies würde den Mittelstand schädigen, die Konjunktur schwächen Eigentumsrechte verletzen und was weiß ich noch alles. Das ist alles Unsinn, denn fröhlich werden hier alle Begriffe in einen Topf geworfen, sei es „Vermögensteuer“, „einmalige Vermögensabgabe“ oder gar „europäisches Vermögensregister“. Letzteres soll übrigens zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung dienen. Es wundert mich also nicht, dass die AfD hier nicht im Boot ist. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Der Antrag ist ein Sammelsurium von unbestätigten Gerüchten, Behauptungen, Verdrehungen von Tatsachen und unzulässigen Verknüpfungen verschiedenster Sachverhalte. Subtil wird versucht, Angst davor zu schüren, dass vom Finanzamt Omas klein Häuschen und ihr Sparbuch abgeholt werden. Außerdem wird mit dem Antrag wieder mal ein Thema ins Land geholt, das kurz vor der Sommerpause 11.09.2024 noch im Bund diskutiert wurde, aber hier noch nie zur Debatte stand. Da wir gerade vom Land reden: NRW könnte tatsächlich ein vitales Interesse daran haben, dass die Vermögensteuer wieder erhoben wird. Denn das Land würde massiv davon profitieren. Was könnte NRW da für den Kita-Ausbau, die notleidenden Kommunen oder die Digitalisierung tun? Aber das sind alles keine Themen für die AfD, die uns technisch, politisch und sozial in dunkelste Zeiten zurückführen will. Auch das haben wir eben gehört. (Beifall von der SPD und Jule Wenzel [GRÜNE]) Sehr geehrte Damen und Herren, beim Lesen des Antrags wird eines ganz klar: Die AfD erweckt gerne den Eindruck, sie kämpfe für den kleinen Mann. Das ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich Tag für Tag krumm machen, um ihr tägliches Leben mit Anstand zu bestreiten. (Beifall von Rodion Bakum [SPD]) Denn wenn wir uns die steuerpolitischen Pläne dieser Partei genau anschauen, wird deutlich: Die AfD möchte von unten nach oben verteilen – nach ganz oben. Sie macht Politik für die Reichsten der Reichen. Auf der Strecke bleiben diejenigen, die den falschen Versprechungen geglaubt haben und die der AfD keinen Pfifferling wert sind – mit Ausnahme ihrer Wählerstimmen. (Beifall von Volkan Baran [SPD]) Noch dazu vertraut auch die Wirtschaft nicht der AfD und sieht sie als Bedrohung für den Standort Deutschland an. Die Menschen und ihre Arbeitsplätze bleiben also auf der Strecke. Wir lehnen die Pläne der AfD und diesen Antrag entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Baer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Achtermeyer.

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Tim Achtermeyer GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Gespenst geht um in Europa: das Gespenst der Vermögensteuer. Oder ist es doch das Gespenst der Vermögensabgabe? Das geht bei Ihnen immer durcheinander. Von Absatz zu Absatz kümmern Sie sich wieder um etwas anderes. Aber wir versuchen jetzt mal, ein bisschen Klarheit in den Dunst zu kriegen. Erst einmal kann ich Sie beruhigen: Es droht keine Gefahr, selbst nicht für die Leute, die gegen eine Vermögensteuer sind, denn – es mag Ihnen vielleicht nicht klar sein – die Vermögensteuer ist keine Landessteuer. Der Finanzminister des Landes hat Landtag keinen Knopf, auf den er drückt, und dann gibt es die Vermögensteuer. Vielleicht hat Herr Optendrenk ihn gefunden, ich kenne ihn jedenfalls nicht. (Beifall von den GRÜNEN und Kirsten Stich [SPD]) Das ist eben typisch AfD: Man nimmt ein Wort, pumpt es mit ganz viel heißer Luft auf, damit es ein Riesenproblem ist, lässt es im Landtag einfach in einem Rutsch raus – Hauptsache, der YouTube-Stream läuft –, und das Ergebnis ist Schall und Rauch, heiße Luft und sonst nichts gewesen. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Und dann sagen Sie – das finde ich ja toll –, es widerspricht der Idee von Ludwig Erhards Sozialer Marktwirtschaft. Wussten Sie, dass es unter Ludwig Erhard eine Vermögensteuer gab? Da wollen Sie doch eigentlich hin, zurück in diese Zeit, in die Zeit von Maggi und Schwarz-Weiß-Fernsehen. Warum machen Sie denn da nicht mit? Das ist doch alles total widersprüchlich, was Sie hier an den Tag legen. (Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Gut, dass die in Thüringen den Blödsinn nicht mehr hören müssen! Ehrlich! Man kann nur hoffen, dass es bald überall so ist!) – Jetzt mal kurz zu Ihnen. Sie reden von Thüringen. Ich habe das gerade richtig gehört. Sie haben gesagt: Stimmen Sie zu; das Einzige, was Sie machen müssen, ist, den Arm zu heben. – Und dann gackern Sie auf Ihren Sitzen rum, wenn Ihr Redner auch noch sagt, es reicht, wenn Sie den linken Arm heben. Was ist denn eigentlich hier los bei Ihnen? (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU – Zuruf von An- dreas Keith [AfD]) Ist das irgendwie witzig, so Naziwitze zu machen? Macht Ihnen das Freude? Und dann beschweren Sie sich, dass der Verfassungsschutz Sie als rechtsradikal bezeichnet, und heulen rum? (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Lachen von Christian Loose [AfD] – Zu- ruf von Andreas Keith [AfD]) Das ist doch peinlich! Sie müssen doch mal den Kurs klarkriegen! (Zurufe von der AfD) Es zeigt sich immer wieder – jetzt rede ich –: Die AfD ist die Partei – bei Momo waren es die grauen Männer, (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Nichts gegen graue Männer!) die ordentlich Zeit stehlen –, die ordentlich Geld umverteilt, und zwar immer von unten nach ganz oben. 11.09.2024 Sie sagen, Sie sind die Partei der kleinen Männer. Sie sind eine absolute Rich-kid-Partei. So unsozial wie Sie kann keine andere Partei in diesem Parteienspektrum mehr werden. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Sie haben keine Ideen für eine Rentenreform. Sie haben keine Ideen, wie Sie niedrige Einkommen entlasten wollen. Sie wollen den Mindestlohn aushöhlen, wo immer es geht. Sie wollen die Menschen, die statt Rente auf Bürgergeld angewiesen sind, noch um den letzten Pfennig betrügen. Sie sollten von Sozialpolitik nie wieder reden, denn Sie sind die unsozialste Partei in diesem Parlament. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Kollege Achtermeyer. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Phase negativer Meldungen zu Konjunktur- und Wachstumsaussichten in der deutschen Wirtschaft dauert schon viel zu lange an. Deutschland ist bei seinen ökonomischen Aussichten wieder der kranke Mann Europas. Wir brauchen daher Vorfahrt für Dynamik, Entfesselung und Entlastung für Investitionen, also eine Wirtschaftswende, die diesen Namen auch verdient hat. Das, was wir sicherlich am wenigsten benötigen, sind Mehrbelastungen bei Steuern oder Bürokratie und ebenso wenig neue Fantasien zur Umverteilung und Enteignung oder einen Generalverdacht gegen alle Leistungsträger, die trotz aller widrigen Rahmenbedingungen in unserem Land erfolgreich sind. Deshalb muss einem die eine oder andere Bemerkung des einen oder anderen Vorredners hier schon zu denken geben. Die FDP setzt sich jedenfalls auf allen staatlichen Ebenen dafür ein, dass Bürger und Wirtschaft von weiteren Belastungen verschont bleiben. Eine dauerhafte Vermögensteuer oder auch eine einmalige Vermögensabgabe wären Gift für die konjunkturelle Wiederbelebung und auch ein scharfer Eingriff in das Privateigentum. Vorsicht ist geboten, denn die alte Vermögensteuer ist nicht abgeschafft, sondern nur deren Vollzug ausgesetzt, da das Bundesverfassungsgericht eine Gleichbehandlung und aktuelle Bewertung aller Vermögensarten aufgrund der Immobilienbewertung als nicht gegeben gesehen hat. Und diese Bewertungslücke wollte Olaf Scholz als Bundesminister mit seinem wertbasierten Grundsteuermodell schließen. Deshalb stimmt es nachdenklich, dass eine große Koalition von Schwarz-Rot-Grün auch in diesem Parlament ausdrücklich Landtag dieses wertbasierte Scholz-Modell unterstützt. Da sind auch die Bezüge zur CDU in Nordrhein-Westfalen sehr klar erkennbar, die dieses Scholz-Modell ja in Nibelungentreue überall verteidigt. Eine Vermögensteuer greift nicht nur die Substanz unserer Betriebe an, sondern wäre auch ein Fehlanreiz für Privatpersonen, die erst noch Vermögensbildung betreiben möchten, um sich beispielsweise im Alter besser abzusichern. Genau dafür brauchen wir mehr Möglichkeiten und nicht weniger, wenn wir den Staat bei der Alterssicherung nicht überfordern wollen. Leistung muss sich wieder lohnen, und Aufstieg muss möglich sein, sonst unterbleiben die notwendigen Anstrengungen dafür. Ziel der Politik sollte es deshalb vielmehr sein, Investitionen anzureizen und Bürgern die Schaffung von Privateigentum zu erleichtern. Was in der Debatte rund um die Vermögensbesteuerung häufig verschwiegen wird, ist der Umstand, dass Vermögen nicht gleich Liquidität bedeutet, aus der eine derartige Steuer vermeintlich problemlos geleistet werden könnte. Die Umverteilungsgelüste links-grüner Parteien hätten gewaltige Kollateralschäden durch Kapitalflucht und die substanzielle Schwächung gerade unserer Familienbetriebe zur Folge. Das ifo-Institut hat bereits im Jahr 2017 in einer Studie die ökonomischen Auswirkungen verschiedener Vermögensteueransätze untersucht. Das erwartbare Ergebnis lautet: Die Einführung einer Vermögensteuer in Deutschland würde zu substanziellen Rückgängen bei Beschäftigung, Investitionen, Ersparnissen und Wirtschaftswachstum führen. Der staatliche Zugriff würde sich negativ auf die Produktionskapazitäten auswirken und Verlagerungen wirtschaftlicher Aktivitäten ins Ausland begünstigen, was wir derzeit schon viel zu häufig erleben. Aktuell kursiert in EU-Institutionen die Idee rund um die Errichtung eines zentralen europäischen Registers, in dem Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen erfasst und gespeichert werden sollen. Behauptetes Ziel ist es einmal mehr, Transparenz zu schaffen im Kampf gegen Kriminalität. Die EU-Kommission hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, über deren Ergebnisse bald zu beraten sein wird. Ich darf für die FDP sagen: In dieser Form darf es das sicherlich als Schnüffelregister so keinesfalls geben. Daten, die einmal vorhanden sind und gespeichert werden, können europaweit von wem auch immer missbraucht werden. Wir haben hier eine Verantwortung auch für die Bürgerrechte. Wir lehnen es daher strikt ab, dass derjenige unter Pauschalverdacht gestellt und beobachtet wird, der sich mit ehrlicher Arbeit etwas aufbauen will. Wir sprechen uns 11.09.2024 deshalb entschieden gegen umfangreiche Meldepflichten und Eingriffe in die Privatsphäre aus. Wir brauchen statt Misstrauen gegenüber Bürgern und Unternehmen eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheitsinteressen und der Wahrung individueller Freiheit. Auch Privateigentum schafft Freiheit, und die sollten wir verteidigen. Wenn wir irgendwo mehr Handlungsfähigkeit gegen organisierte Kriminalität brauchen, können wir über alles reden, aber kein generelles Misstrauen gegenüber den Bürgern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Gorißen in Vertretung von Minister Dr. Optendrenk. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit rund einem Vierteljahrhundert gibt es in Deutschland keine Vermögensteuer mehr – und das ist auch gut so. Auch für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist die Vermögensteuer kein Thema. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das stimmt so nicht!) Wenn über Absichten einzelner Parteien zur Wiedererhebung einer Vermögensteuer berichtet wird, sagt das selbstverständlich nichts über die Position der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, auch wenn es ein klassischer AfD-Reflex ist, alle anderen Parteien über einen Kamm zu scheren. Alle Steuergesetze in Deutschland berücksichtigen den Rechtsrahmen des Grundgesetzes und garantieren daher das Eigentum und den Schutz vor staatlicher Willkür. Natürlich ist unser Steuerrecht zu kompliziert. Daher fällt es vielen Menschen auch nicht leicht, den Überblick zu behalten. Genau das versucht die AfD hierbei auszunutzen, um das Vertrauen zwischen Bürgern und Staat weiter zu beschädigen. Das ist an diesem Antrag wirklich traurig. Der Antrag offenbart ein sehr eigenwilliges Verständnis von Staat und Steuerrecht. Es geht nicht um die Lösung von Problemen oder die Klärung von offenen Fragen. In erster Linie dient der Antrag dazu, die Bürgerinnen und Bürger zu verunsichern. Er ist hier völlig deplatziert, denn die Wiedereinführung einer Vermögensteuer ist kein Thema der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Wir empfehlen daher, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat eine direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10510. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10510 abgelehnt. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 24 kommen, gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich einige Passagen aus der letzten Debatte einer Prüfung unterziehen lassen werde. Das Ergebnis wird Ihnen sicherlich noch mitgeteilt. Wir kommen zu: 24 Attraktiver Lehrerberuf statt unkoordinierte Abordnungsverfahren. Chaotische Schulpolitik der Landesregierung jetzt beenden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10530 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 6). Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der Antrag Drucksache 18/10530 an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 25 Ohne Trainer keine Erfolge – Trainertarif in NRW einführen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10517 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. 11.09.2024 Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10517 an den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 26 Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022 Vorlage 18/1511 In Verbindung mit: Vorlage der Haushaltsrechnung 2021 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/2300 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/9804 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Über die beiden Nummern der Beschlussempfehlung ist getrennt abzustimmen. Wir stimmen erstens ab: Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9804, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Empfehlung in Nummer 1 Drucksache 18/9804 angenommen. Wir stimmen ferner über die Nummer 2 ab. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9804, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2021 Drucksache 18/2300 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022 Vorlage 18/1511 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung die Entlastung zu erteilen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über Landtag die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt der Entlastung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Damit ist der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 27 Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs (Einzelplan 13) gemäß § 101 LHO für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Vorlage 18/2275 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/9805 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9805, für die Rechnung des Landesrechnungshofs (Einzelplan 13) der Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Empfehlung Drucksache 18/9805 angenommen und die Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 28 Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 Vorlage 18/2842 Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Vorlage 18/2842 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 29 29. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Vorlage 18/2797 11.09.2024 Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen deswegen sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/2797 an den Innenausschuss. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 30 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10609 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundenen Einzelabstimmungen in einer Abstimmung entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 18/10609. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/10609 angenommen. Wir kommen zu: 31 Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Finanzgericht Köln Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10610 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/10610. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Landtag AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/10610 angenommen. Wir kommen zu: 32 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10506 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10506. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/10506 angenommen. Wir kommen zu: 33 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 101/24 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/10536 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/10536, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren Aktenzeichen VerfGH 101/24 Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu: 34 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 22 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/10478 Die Übersicht 22 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 22. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Das 11.09.2024 sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/10478 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:56 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 9 – Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung (FlüAG-Änderungs- und Kreisunterstützungs- gesetz) – zu Protokoll gegebene Rede Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Die Kommunen nehmen innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten eine zentrale Rolle ein. Sie haben dabei in den vergangenen und sehr fordernden Jahren Herausragendes geleistet. Mit der vorliegenden Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetz passen wir nun die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsbetreuung an. Pro Person sollen kreisangehörige Gemeinden laut Gesetzesentwurfs künftig 1.013 Euro, statt wie zuvor 875 Euro, pro Monat erhalten. Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Pauschale von 1.303 Euro, statt der derzeitigen 1.125 Euro/Monat. Hintergrund der Erhöhung ist insbesondere die Anpassung an die allgemeine Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen. Dadurch erhalten die Kommunen eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung. Die „FlüAG-Pauschalen“ steigen damit um 15,81 Prozent. Die Landesregierung sieht vor, die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu vollziehen. Die Kommunen sollen dabei einen Mehrbetrag von mindestens 70,5 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Regelung erhalten. Die Landesregierung plant zudem, den 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen für ihre Koordinierungsund Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereitzustellen. Neben der finanziellen Entlastung enthält der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen für die Kommunen: Eine Änderung betrifft die Beteiligung des Landes an überdurchschnittlich hohen Krankheitskosten von Geflüchteten. Bisher übernimmt das Land die Kosten oberhalb von 35.000 € pro Person und Jahr, künftig wird dies nach dem Gesetzentwurf bereits oberhalb von 25.000 € geschehen. Weiterhin wird – befürwortet durch die kommunalen Spitzenverbände – im FlüAG klarstellend festgeschrieben, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht im Sinne des FlüAG einer Gemeinde 11.09.2024 „zugewiesen“ werden, sondern grundsätzlich ihren Aufenthaltsort frei wählen dürfen, bis zu 5 Jahre seit der Einreise auf die allgemeine Aufnahmequote der Gemeinden angerechnet werden. Insgesamt trägt die Anpassung des FlüAG zusammen mit dem Kreisunterstützungsgesetz zu einer deutlichen Entlastung der kommunalen Familie bei. Ich freue mich daher, dass wir heute den Entwurf dieses Artikelgesetzes einbringen können. Landtag Anlage 2 Zu TOP 11 – Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen – Landeseigene Förderung von Kinderwunschbehandlungen sichern – zu Protokoll gegebene Reden Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2019 zusammen mit dem Bund die Kinderwunschbehandlung. Die Förderung wurde von Bund und Land je zur Hälfte getragen. Dazu kam landesseitig zusätzlich die sogenannte NRW-Pauschale für unverheiratete Paare. Die Zuweisung des Bundes lag 2023 noch bei rund 2,165 Millionen Euro für dieses Förderprogramm. Dann hat der Bund – ohne vorherige Absprache mit den Ländern – in 2023 angekündigt, seine Fördermittel für 2024 auf rund 70 % des Förderbetrages zu kürzen. Um einen sofortigen Förderstopp zu vermeiden, hat die Landesregierung in 2023 einmalig fehlende Bundesmittel kompensiert und zum Teil Bewilligungen ausschließlich mit Landesmitteln vorgenommen. Mit dem Zuweisungsschreiben des Bundes vom 17. April 2024 hat der Bund eine weitere Absenkung der Mittel für die Folgejahre angekündigt: So sollen die Bundesmittel in 2025 auf rund 30 % der noch in 2023 gewährten Mittel reduziert werden. Ich bedaure das sehr. Das Land kann jedoch nicht an allen Stellen als Ausfallbürge des Bundes auftreten. Eine Übernahme ausgefallener Bundesmittel in Millionenhöhe, wie wir es bei den Sprach-Kitas getan haben, ist nicht dauerhaft zu stemmen. Zudem entziehen diese massiven Mittelkürzungen des Bundes der gemeinsamen Förderung der Kinderwunschbehandlung weitgehend die Grundlage: Die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes geltenden Regelungen geben vor, dass bei gemeinsam finanzierten Programmen und der betragsmäßigen Verringerung des Anteils eines Drittmittelgebers die Landesmittel im jeweiligen Verhältnis zu kürzen sind. Ein als ursprünglich gemeinsam konzipiertes Förderprogramm kann daher – auch vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltseinsparungen – nicht dauerhaft durch das Land finanziert werden. Wir bedauern sehr, dass der Bund dieses Förderprogramm nicht weiter unterstützt. 11.09.2024

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Tom Brüntrup CDU

Seit 2019 fördert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund die Kinderwunschbehandlung zu gleichen Teilen. Der Anlass ist unstrittig. Der überwiegende Teil der Menschen wünscht sich Kinder, doch jedes zehnte Paar kann sich diesen Wunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllen. Diese ungewollt kinderlosen Paare leiden darunter und brauchen medizinische und finanzielle Unterstützung. So variieren die Kosten je nach Einzelfall, liegen aber pro Versuch im vierstelligen Bereich. Für viele Paare sind die Kosten ein unüberwindbares Hindernis. Hinzutreten psychische Belastungen ob des nicht gesicherten Erfolges und gegebenenfalls mehrerer notwendiger Versuche. Um in dieses emotionale Thema jedoch etwas Sachlichkeit zu bringen, zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Plenarsitzung vom 13.12.2018. „Ich begrüße (…) den Antrag, bei dem es im Kern darum geht, eine Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu ermöglichen.“, Plenarprotokoll 17/46. So die damaligen Worte von Herrn Dr. Joachim Stamp. Unbestritten hat die Schwarz-Gelbe Landesregierung der letzten Legislaturperiode einen maßgeblichen Anteil an der Unterstützung ungewollt kinderloser Paare. Aber anders als der FDP-Antrag in diesem Plenum suggeriert, handelte es sich bei diesem Programm nie um eine Landesförderung, die durch den Bund gestützt wird, sondern um ein Bundesprogramm, dem sich die damalige Landesregierung unter der Maßgabe einer paritätischen Bezuschussung angeschlossen hat. Eben diese Partnerschaft hat der Bund mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 und dem darauffolgenden Zuweisungsschreiben an das Land ohne Vorwarnung aufgekündigt. Damit verbunden waren nicht nur Mittelkürzungen für das Jahr 2024 sondern auch weitere Mittelabsenkungen für 2025. Anders als im Antrag der FDP-Fraktion dargestellt, ist es daher auch nicht überraschend, dass im Landeshaushalt 2025 zunächst nur die Verpflichtungsermächtigungen für bereits bewilligten Anträge eingestellt wurden. So geht das Land im Zeitpunkt der Antragsbewilligung in Vorleistung für den Bund und kann erst im darauffolgenden Jahr die Erstattung beantragen. Die bundesseitige Kürzung auf rund 70 % des Förderbetrages von 2023 sorgte in der Konsequenz für enorme finanzielle Unsicherheit. Zeitgleich ist es dem Land, unter Berücksichtigung der eigenen Haushaltssituation, nicht möglich, die ausfallenden Bundesmittel zu kompensieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, mir fällt es schwer zu glauben, dass Sie diese Landtag finanzielle Realität nicht nachvollziehen können. So stellte Herr Kollege Witzel noch Ende Mai eine Anfrage mit dem Titel „Schuldenaufnahme statt Haushaltsdisziplin“, Drucksache 18/9444. Die einzige Disziplin, die hier fehlt, scheint also die innerhalb der FDP-Fraktion zu sein. Während der eine Abgeordnete die Nutzung der Konjunkturkomponente kritisiert und Einsparmaßnahmen verlangt, verlangt der andere „eine landeseigene Förderung aufzustellen, die unabhängig von den Entscheidungen des Bundes ist“. Dass Sie mit Ihrem Antrag den aufrichtigen demokratischen Umgang verlassen haben, zeigt aber auch der stete Versuch, die grüne Bundesministerin und die grüne Landesministerin zu entzweien. So finden sich in der Begründung keinerlei Worte zu den Sparvorgaben des gelben Bundesfinanzministers oder dem gemeinsamen Koalitionsvertrag der Ampelregierung. In diesem heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren.“ Auf diese wohnortunabhängige Förderung des Bundes wollte auch Herr Dr. Stamp vor knapp sechs Jahren hinwirken. Statt die Kürzung der Bundesförderung allein der grünen Bundesministerin zuzuschustern, die Hintergründe in Form der Haushaltssituation zu unterschlagen und dem Land die alleinige Verantwortung an der Einstellung der Förderung in die Schuhe zu schieben, sollten wir also zur gemeinsamen Verantwortung und zum fairen Verhalten zurückkehren.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie unglaublich bereichernd es ist, eine Familie zu haben. Umso mehr überrascht und enttäuscht es mich, dass die Landesregierung die Förderung von Kinderwunschbehandlungen eingestellt hat. Für viele Paare ist der unerfüllte Kinderwunsch eine enorme emotionale Belastung. Wir sprechen hier nicht nur von medizinischen Eingriffen, sondern von einem tiefen menschlichen Bedürfnis nach Familie. Dieses Bedürfnis, dieser Wunsch sollte nicht am Geld scheitern. Kinderwunschbehandlungen sind für viele der einzige Weg, Eltern zu werden, und es ist unsere Aufgabe, diese Möglichkeit weiterhin zu unterstützen. Aber wir brauchen nicht nur finanzielle Hilfen, sondern auch eine fundierte Beratung für die Betroffenen. Es ist essenziell, dass Paare umfassend informiert werden, bevor sie eine Entscheidung treffen – sei es medizinisch, rechtlich oder emotional. Diese Menschen müssen in ihrer schwierigsten 11.09.2024 Zeit nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich unterstützt werden. Wir freuen uns darauf, diese Punkte im Ausschuss noch intensiver zu diskutieren. Deshalb stimmen wir der Überweisung des Antrags gerne zu.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Das Thema „Kinderwunschbehandlung“ ist unweigerlich ein sehr emotionales. Kürzungen, die emotional sehr aufgeladene Bereiche betreffen, tun weh, und daran ist auch nichts schön zu reden. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt die betroffenen Familien unweigerlich vor viele Herausforderungen: körperlich wie seelisch. Psychisch-emotional in Form von Schuldgefühlen, Frustration und in vielen Fällen auch Trauer um einen fehlgeschlagenen Behandlungszyklus oder über eine Fehlgeburt. Ein Wechselspiel aus Angst, Zuversicht, Hoffnung, Vorfreude, Enttäuschung, Frustration und Trauer löst eine emotionale Achterbahnfahrt aus. Die Sehnsucht nach einem Kind – danach, nach einem steinigen Weg endlich Eltern zu werden – schlägt bei manchen Paaren regelmäßig in tiefgreifende Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit um. Zu oft ist es immer noch ein Tabu-Thema und Gesprächspartner*innen und die Sensibilität für das Thema fehlen. Und auch körperlich spüren ungewollt kinderlose Paare eine immense Belastung durch die hormonelle Stimulation oder auch eine Überstimulation oder Nebenwirkungen von den verschiedensten Medikamenten, die während des Behandlungszyklus eingenommen werden müssen. Körperlich und organisatorische Belastungen müssen außerdem mit dem normal weiterlaufenden Alltag verbunden werden, häufig ohne, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Hinzu kommt, dass die Kinderwunschbehandlung sehr hohe Kosten mit sich bringt. Seit 2019 fördert das Land NRW daher im Zusammenspiel mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen, um betroffene Paare zumindest von diesen hohen Kosten zu entlasten. Die Kinderwunschbehandlung wird seitdem vom Bund und dem Land NRW gemeinsam zu gleichen Teilen gefördert. Wenn der Bund jedoch seine Fördermittel für 2024 ohne vorherige Absprache mit den Ländern auf rund 70 % des Förderbetrages von 2023 kürzt, ist das ein massiver Einschnitt in dieses Förderverfahren. Dem Land NRW ist es nicht möglich, wiederholt Förderungen aufzufangen, aus denen der Bund aussteigt bzw. sukzessive aussteigt. Denn auch für das Jahr 2025 hat der Bund bereits eine weitere Mittelabsenkung ankündigt. Landtag Beim Förderverfahren handelt es sich um eine spezifisch überjährige Fördersystematik. Die Besonderheit bei Kinderwunschbehandlungen ist hierbei, dass die Behandlung selbst erst einige Zeit nach der Antragsstellung erfolgt. Das bedeutet, Anträge, die 2023 bewilligt worden sind, werden zum Beispiel erst im Folgejahr ausgezahlt. Die in diesem Jahr ausgestellten Bundesmittel setzt das Land daher für die Auszahlung von den bereits in 2023 bewilligten Auszahlungsanträge ein. Und entsprechend ist die Bewilligung der Anträge für dieses Jahr abhängig von den für 2025 zur Verfügung stehenden Mitteln, die wie ich bereits ausgeführt habe, vonseiten des Bundes massiv abgesenkt worden sind. Und nun trifft diese Absenkung der Bundesmittel auf einen Landeshaushalt in NRW, der durch extreme Einsparvorgaben belastet ist. Und ich betone daher nochmal, dass wir nicht dauerhaft auffangen können, was der Bund einspart. Der Einzelplan 07 ist ausquetscht bis auf den letzten Euro. Die finanziellen Mittel sind bereits auf Kante genäht, sodass finanzielle Spielräume schlicht nicht mehr vorhanden sind. Wir sind an Einsparvorgaben gebunden, die frustrierend und schmerzhaft sind. Und daher sollten wir uns doch eigentlich vor allem mit der Frage beschäftigen, wie wir in solchen schwierigen Haushaltslagen weiterhin zielgerichtete Investitionen in unsere Zukunft tätigen können. Und dabei spielt die Frage nach einer Reform der Schuldenbremse eine sehr zentrale Rolle. Und ich frage mich doch auch, sehr geehrte FDP-Fraktion, wie Sie es als gesellschaftliche Aufgabe betrachten können Familienplanung und stabile Bevölkerungsentwicklung zu unterstützen, frisch gegründeten Familien dann aber die ihnen zustehenden Förderungen durch das Elterngeld entziehen wollen. Kurzum: Möchten Sie also Familiengründung finanziell fördern, aber bestehenden Familien dann die Unterstützung entziehen. Ich frage mich: Wo soll das hinführen? Wie werden Familien Ihrer Meinung nach denn nach der Geburt finanziell unterstützt, wenn Sie ihnen das Elterngeld kürzen möchten? Um das nochmal auf den Punkt zu bringen: Die Kürzungen, die im Landeshaushalt vorgenommen werden müssen, fallen hier keinem leicht und werden auch nicht mit einer Leichtfertigkeit getroffen. Im Gegenteil es ist ein Drahtseilakt, Entscheidungen zu treffen, die schmerzen, aber die unweigerlich getroffen werden müssen und wo Gestaltungsspielräume kleiner sind, als man es sich wünschen würde. Natürlich ist es unsere Verantwortung einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, Unsicherheiten zu nehmen und Familiengründung für so viele betroffene Paare zu ermöglichen. Dies geht aber nur in einem Rahmen, in dem die Mittel auch ver-11.09.2024 fügbar sind. Die finanzielle Lage von Bund und Land ist extrem angespannt. Und gerade bei so hoch emotionalen Themen, bei denen es ohnehin schwer ist, die richtigen Worte zu finden, ist dies unglaublich schmerzhaft. Und ich weiß, dass die Erklärung von Sachverhalten und Fakten in emotionalen Zeiten kaum greifbar ist. Die grundsätzliche Familienförderung wird dadurch nicht aus den zentralen Bestandteilen der Familienpolitik gestrichen, eine landeseigene Förderung für Kinderwunschbehandlungen ist unter der aktuellen Haushaltslage jedoch leider nicht umsetzbar.

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Marcel Hafke FDP

Wir sprechen heute über einen Antrag, der nicht nur die betroffenen Paare, sondern auch unsere gesamte Gesellschaft betrifft: die Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen. Als FDP-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass die landeseigene Förderung von Kinderwunschbehandlungen fortgeführt wird, obwohl der Bund hier große Kürzungen vorgenommen hat. Die medizinische Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Jede Familie, die sich Kinder wünscht, sollte die Möglichkeit haben, sich diesen Wunsch zu erfüllen – unabhängig vom finanziellen Hintergrund. In Deutschland sind rund sechs Millionen Menschen mit ungewollter Kinderlosigkeit konfrontiert. Hinter dieser Zahl stecken persönliche Geschichten von Trauer, Frustration und Verzweiflung. Die betroffenen Paare erleben immense emotionale Belastungen und stehen oft vor existenziellen Fragen. Denn trotz ihres Wunsches, Eltern zu werden, stehen viele Paare nach einer erfolglosen Kinderwunschbehandlung vor weiteren Herausforderungen wie hohen finanziellen Belastungen. Diese Paare dürfen wir nicht im Stich lassen. Die moderne Medizin bietet mit Verfahren wie der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) eine echte Chance, den Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Verfahren sind jedoch teuer: Die Eigenanteile, die Paare nach den Leistungen der Krankenkassen tragen müssen, liegen pro Versuch zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Ohne finanzielle Unterstützung ist dies für viele schlichtweg nicht leistbar. In Nordrhein-Westfalen gab es bereits seit 2019 ein Förderprogramm, das ungewollt kinderlose Paare unterstützte. Diese Förderung, die gemeinsam von Bund und Land finanziert wurde, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Paare eine Chance auf eine Familie bekamen. Landtag Besonders stolz sind wir als FDP-Landtagsfraktion darauf, dass diese wichtige Förderung in der letzten Legislaturperiode unter der Führung unseres ehemaligen Familienministers Dr. Joachim Stamp (FDP) ins Leben gerufen wurde. Er hat damit einen entscheidenden Schritt getan, um ungewollt kinderlosen Paaren in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zur Erfüllung ihres Kinderwunsches zu geben. Es war ein Meilenstein für viele Paare in unserem Land, die durch diese Unterstützung die Möglichkeit erhielten, ihren Traum von einer Familie zu verwirklichen. Leider hat die schwarz-grüne Landesregierung im Mai dieses Jahres beschlossen, dieses Programm aufgrund von Kürzungen der Bundesmittel einzustellen. Damit werden Paare vor eine ungewisse Zukunft gestellt – und die Hoffnung auf eine Familie schwindet. Kinderwunschbehandlungen sind nicht nur eine Frage der medizinischen Versorgung, sondern auch eine der gesellschaftlichen Verantwortung. Die Unterstützung dieser Paare ist von großer Bedeutung für die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land. Bereits jetzt sehen wir, dass die Geburtenrate in Nordrhein-Westfalen dramatisch gesunken ist – auf den niedrigsten Stand seit fast zehn Jahren. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass sich viele Paare die notwendige medizinische Hilfe nicht leisten können. Wenn wir hier nicht eingreifen, wird sich dieser Trend fortsetzen. Andere Bundesländer wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben diese Notwendigkeit erkannt und unterstützen weiterhin die betroffenen Paare. In Niedersachsen etwa erhalten Paare auch weiterhin bis zu 450 Euro für die ersten drei Versuche, und Rheinland-Pfalz hat die Förderung sogar ausgeweitet. Es ist nicht hinnehmbar, dass Nordrhein-Westfalen diese Paare im Stich lässt, während andere Bundesländer Lösungen finden. Es darf nicht sein, dass Kinderwunschbehandlungen zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen, bei der nur Paare mit ausreichenden finanziellen Mitteln die Chance auf Elternschaft haben. Die schwarz-grüne Landesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben, Kinderwunschbehandlungen zu unterstützen. Dort heißt es ausdrücklich: „Wir werden uns auf allen Ebenen für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen und deren Ausweitung auch auf lesbische Paare einsetzen“. Doch was erleben wir stattdessen? Das Gegenteil: Die Förderung wird eingestellt, ohne dass es einen Plan gibt, wie den betroffenen Paaren geholfen werden soll. Wir fordern daher, dass das Land Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung 11.09.2024 gerecht wird und eine eigene Förderung unabhängig von den Bundesmitteln sicherstellt. Ein Kinderwunsch darf nicht am Haushalt scheitern. Unser Antrag fordert klar: Im Landeshaushalt 2025 müssen Mittel eingeplant werden, die an den bisherigen Fördersummen von Land und Bund orientiert sind. Paare, die durch Altersgrenzen von der Förderung ausgeschlossen werden könnten, brauchen eine Härtefallregelung, um ihnen die Chance auf eine Familie nicht zu nehmen. Darüber hinaus muss die Landesregierung prüfen, ob die bestehenden Altersgrenzen für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren noch der Lebenswirklichkeit entsprechen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass jedes Paar in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit hat, seinen Kinderwunsch zu erfüllen, unabhängig von finanziellen Hürden. Die Fördermittel, die für die Unterstützung dieser Paare notwendig sind, sind im Landeshaushalt kein großer Posten. Doch für die betroffenen Paare machen sie den entscheidenden Unterschied. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu und setzen Sie ein Zeichen der Solidarität für die vielen Paare, die ungewollt kinderlos sind. Wir können und dürfen sie nicht allein lassen. Nordrhein-Westfalen muss hier Verantwortung übernehmen und eine verlässliche Förderung für Kinderwunschbehandlungen sicherstellen.

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Zacharias Schalley AfD

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine tiefgreifende sowie emotionale Belastung und stellt viele Paare zusätzlich vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Denn in vielen Fällen scheint die kostspielige Kinderwunschbehandlung der letzte Ausweg zu sein. Bisher übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Behandlungskosten, während zusätzliche Fördermittel von Bund und Land bis Ende 2023 weitere 25 Prozent der Kosten abdeckten. Diese wichtige Unterstützung durch das Land NRW wurde nun jedoch gestrichen. Auch der Bund hat im Jahr 2024 seine Mittel zuletzt auf bis zu 70 Prozent der ursprünglichen Summe gekürzt, und hat für das kommende Jahr 2025 weitere Kürzungen angekündigt. Die Entscheidung der Landesregierung, die Förderung gerade in einer Phase auszusetzen, in der die Geburtenzahlen in NRW im Jahr 2023 den tiefsten Stand seit einem Jahrzehnt erreicht haben, erweist sich nicht nur als kontraproduktiv für die Förderung eines demografischen Aufschwungs, sondern belastet vor allem jene, die bereits erheblichen emotionalen und finanziellen Herausforderungen ausgesetzt sind. Landtag Somit ist die Intention des FDP-Antrags, diese Unterstützung auch weiterhin fortzusetzen, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass die FDP selbst Teil der Bundesregierung ist und somit maßgeblich für die massiven Kürzungen der Bundesmittel mitverantwortlich ist. Auch wenn sich Bund und Land aus der Finanzierung zurückziehen, bleibt die Förderung von Kinderwunschbehandlungen von immenser Bedeutung und stellt für zahlreiche Paare den letzten Hoffnungsschimmer dar. Doch gleichzeitig stellt sich die Frage, warum immer mehr Paare ungewollt kinderlos bleiben. Natürlich gibt es hierfür zahlreiche individuelle und medizinische Gründe. Auffallend ist jedoch, dass sich viele Frauen bewusst immer später für die Geburt eines Kindes entscheiden, da Ausbildung, Studium und der berufliche Einstieg in der Lebensplanung häufig den Vorrang haben. Als Folge überschritt im Jahr 2020 das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden in Deutschland erstmals die Marke von 30 Jahren. Dies ist zweifellos eine persönliche Entscheidung, die jedes Paar für sich trifft. Dennoch stellt eine späte Familiengründung für viele ältere Paare eine besondere Herausforderung dar, da sich die biologischen Voraussetzungen nicht verändern. Denn je älter die Paare werden, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Schwangerschaft. Diese neuen Lebensumstände führen dazu, dass viele gesunde Frauen, die lediglich den Wettlauf gegen die Zeit verloren haben, nun den beschwerlichen Weg einer künstlichen Befruchtung auf sich nehmen – obwohl sie ein paar Jahre zuvor ohne Weiteres hätten schwanger werden können. Dies soll keineswegs die Bedeutung von Kinderwunschbehandlungen schmälern, da selbstverständlich auch viele junge Paare mit Herausforderungen bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches konfrontiert sind. Dennoch wird deutlich, dass es ebenso entscheidend ist, insbesondere junge Paare frühzeitig in ihrem Kinderwunsch zu ermutigen und gezielt zu unterstützen. Denn die Folge sehen wir jetzt: in Deutschland bleibt aktuell fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Der Wegfall der Förderung bedeutet nun für viele Paare: Warten und Sparen – und das in einer Lebensphase, in der Zeit oft der entscheidende Faktor ist. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu, möchten aber schon jetzt klarstellen, dass wir die Forderung einer Prüfung, wie die gewünschte Elternschaft von lesbischen Paaren in Zukunft hierbei berücksichtigt werden kann, ablehnen. 11.09.2024 Landtag Anlage 3 Zu TOP 18 – Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede

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Herbert Reul CDU

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden – erstens – bewährte Regelungen aus dem – damals in der Coronapandemie erlassenen – Planungssicherstellungsgesetz ins „Dauerrecht“ des Verwaltungsverfahrensgesetzes überführt. Hiermit setzen wir auch den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ um. Der Entwurf zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes beruht hierbei in bewährter Tradition der Simultangesetzgebung auf einem zwischen Bund und allen Ländern abgestimmten Entwurf. Das Ziel ist klar: Überall in Deutschland soll ein einheitliches Verfahrensrecht gelten – so wie von der Wirtschaft immer wieder eingefordert. Wir setzen hierbei digitale Formate als Standard. Das heißt konkret: Nicht nur eine digitale Einsichtnahme in Planungsunterlagen ist möglich, sondern auch eine Erörterung kann zukünftig digital stattfinden. Zudem können die Behörden auch die Möglichkeit eröffnen, dass Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger per einfacher E-Mail erfolgen können. Wir vergessen aber dennoch nicht, dass es immer noch Menschen gibt, die nicht online unterwegs sind – für diese Menschen gibt es einen alternativen Zugang, damit der Staat hier niemanden von der Beteiligung ausschließt. Digitale Kommunikation mit den Behörden: Daneben setzen wir auch bei der digitalen Kommunikation mit den Behörden neue Maßstäbe, indem wir die – im gerichtlichen Verfahren bewährten – besonderen elektronischen Postfächer auch für die Kommunikation mit der Verwaltung öffnen, nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch und gerade für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Die Behörden bekommen zudem die Möglichkeit, ein digitales Behördensiegel zu nutzen. Das ist einfacher und schneller als das herkömmliche Siegel. Zweitens wird auch das Verwaltungsvollstreckungsrecht fit für die digitale Zukunft gemacht. So entfällt künftig die Übergabe einer Kopie des Vollstreckungsauftrages an den Schuldner – so entlasten wir die Vollstreckungsbehörden. Zudem führen wir die Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörden ein, gepfändete Gegenstände 11.09.2024 auch über Onlineportale zu versteigern, konkret: Auf „justiz-auktion.de“ und „zoll-auktion.de“. Auch das trägt zu einer weiteren Vereinfachung bei und dürfte in bestimmten Fällen zur besseren Durchsetzung von offenen Forderungen führen. Neben diesen größeren Änderungen finden zudem viele kleine – im Kern eher technische – Änderungen statt. Doch auch jede dieser Änderungen hat ihre Bewandtnis, um die Gesetze weiterhin verständlich und gut anwendbar zu halten. Fazit: Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf erreichen wir, dass die Planungsverfahren digitaler werden, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Behörden, miteinander rechtssicher elektronisch kommunizieren können und dass in Nordrhein-Westfalen der Bund-Länder-Pakt umgesetzt wird, sodass Verfahren beschleunigt werden. Landtag Anlage 4 Zu TOP 19 – Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Benjamin Limbach

Ich freue mich sehr, dass der Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes“ nunmehr seinen Weg in die zweite Lesung des Landtags gefunden hat. Der Entwurfstext greift verschiedene Regelungsbedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Justiz auf, die ich an gleicher Stelle bereits bei der Einbringung am 24. April 2024 vorstellen durfte. Umso mehr freue ich mich, dass der allein beratende Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2024 dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs vorgeschlagen hat. Für die jetzt anstehende Abstimmung im Plenum möchte ich besonders bedeutsame Inhalte noch einmal kurz hervorheben. Die Bearbeitung des Kirchenaustrittsverfahrens ist gegenwärtig auf die Urkundsbeamtinnen und -beamten der Geschäftsstelle sowie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aufgeteilt. Während die Urkundsbeamtinnen und -beamten der Geschäftsstelle die Austrittserklärung bei persönlicher Vorsprache aufnehmen, erfolgt die Erteilung der Austrittsbescheinigung sowie die Unterrichtung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft und der Meldebehörde durch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Aufteilung der funktionellen Zuständigkeit für das Kirchenaustrittsverfahren soll entfallen und die entsprechenden Aufgaben einheitlich den Urkundsbeamtinnen und -beamten übertragen werden, um eine ganzheitliche Aufgabenerledigung zu erreichen und gerichtsorganisatorisches Optimierungspotenzial zu nutzen. Neben einer effizienteren Gestaltung und Beschleunigung der organisatorischen Abläufe können so die stark belasteten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entlastet werden. Vielfach führen die Gerichte sogenannte Aufgebotsverfahren durch. Damit können bestimmte abhanden gekommene Urkunden für kraftlos erklärt werden oder unbekannte Berechtigte nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens von ihrer Rechtsposition ausgeschlossen werden. Für Aufgebotsverfahren aufgrund der §§ 1170 und 1171 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat Nordrhein-Westfalen bisher von einer Möglichkeit zur Bestimmung einer landesrechtlichen Abweichung gegenüber der allgemeinen bundesrechtlichen 11.09.2024 Mindestfrist, binnen welcher Berechtigte ihre Ansprüche und Rechte zur Abwendung von Rechtsverlusten anzumelden haben, Gebrauch gemacht. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Mindestfrist gegenwärtig drei Monate, das Bundesrecht sieht demgegenüber nur eine Mindestfrist von sechs Wochen vor. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und entsprechend veränderter Verfahrensweisen sind verlängerte Mindestfristen allerdings nicht mehr erforderlich und sollen insoweit nicht mehr zur Anwendung kommen. Bei gleichzeitiger Wahrung der Schutzinteressen der Beteiligten vor dem Hintergrund des beschleunigten Informationsflusses und der umfassenden Möglichkeiten der Kenntnisnahme kann so insbesondere der lastenfreie Erwerb von Grundeigentum beschleunigt werden. Auch in Zukunft können die Gerichte einzelfallbezogen längere Fristen bestimmen. Im Hinblick auf die Frist bei Aufgebotsverfahren aufgrund des § 1162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs waren bislang in der gerichtlichen und notariellen Praxis Unsicherheiten bei der Bestimmung der maßgeblichen Mindestfristlänge zu beobachten. Die schon heute geltende Mindestfrist von sechs Wochen soll unverändert bleiben und die Rechtslage durch eine gesetzliche Anpassung eine eindeutige Klarstellung erfahren. Europäische Vorgaben haben zu einer Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und Einfügung des § 2b in das Umsatzsteuergesetz geführt. Dies hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht von Gebühren und Auslagen der Schiedsämter. Soweit Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden, besteht nunmehr Umsatzsteuerpflicht, da diese im Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmern stehen. Parteien können sich in gleichem Maße an die Schiedsämter und an sonstige anerkannte Gütestellen i.S.d. § 55 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen wenden. Darauf wird durch eine Anpassung der Regelungen im Schiedsamtsgesetz reagiert. Den Kostenschuldnerinnen und -schuldnern kann die anfallende Umsatzsteuer in zivilrechtlichen Schlichtungsverfahren zukünftig gesondert in Rechnung gestellt werden. Außerdem werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Mit Blick auf die vorgenannten Neuregelungen und die damit einhergehenden Erleichterungen der Verfahrensabläufe würde ich mich sehr freuen, wenn diese auch hier im Plenum die ihr gebührende Zustimmung fänden. Landtag

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Angela Erwin CDU

Wir stehen heute vor der Aufgabe, einen wichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes zu beraten, und ich möchte von Anfang an betonen, wie sehr ich dieses Gesetzgebungsverfahren begrüße. Der vorliegende Entwurf ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung unserer Justiz. Er ist zugleich ein klares Bekenntnis zur bürgernahen Verwaltung und zur Entlastung der Gerichte. Zunächst möchte ich auf die geplanten Änderungen im Bereich der Kirchenaustrittsverfahren eingehen. Diese Verfahren sind bisher aufgeteilt zwischen den Urkundsbeamtinnen und -beamten sowie den Rechtspflegerinnen und -pflegern. Diese Aufteilung führt zu vermeidbaren Reibungsverlusten, Verzögerungen und einem unnötigen Aufwand in der Gerichtsorganisation. Mit dem neuen Gesetz soll die Zuständigkeit vollständig den Urkundsbeamtinnen und -beamten übertragen werden. Dies ist ein Schritt, den wir als CDU-Fraktion voll unterstützen, denn er trägt zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Prozesse bei. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: weniger Wartezeit und ein reibungsloser Ablauf. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass der Kirchenaustritt ein sensibles Thema ist, und es ist in unser aller Interesse, dass die Betroffenen in dieser Angelegenheit zügig und ohne unnötige Hürden eine Klärung erhalten. Ein weiterer zentraler Aspekt dieses Entwurfs ist die Verkürzung der Mindestaufgebotsfristen bei bestimmten Verfahren. Insbesondere im Bereich des lastenfreien Erwerbs von Grundeigentum, etwa bei unbekannten Hypothekengläubigern, sehen wir hier eine entscheidende Verbesserung. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse ermöglicht eine schnellere Verbreitung und Erreichbarkeit von Informationen. Die bisher festgelegten Fristen spiegeln jedoch die Verhältnisse aus einer Zeit wider, in der solche Verfahren deutlich länger gedauert haben. Daher ist es nur konsequent, die Mindestfristen zu verkürzen und damit die Verfahren zu beschleunigen, ohne die Rechtssicherheit zu gefährden. Dies bringt sowohl für die Gerichte als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhebliche Vorteile. Gerade bei Immobilientransaktionen, bei denen die Zeit oft eine entscheidende Rolle spielt, schaffen wir damit eine moderne, praxisnahe Lösung. Neben den Änderungen im Kirchenaustritts- und Aufgebotsverfahren beinhaltet der Gesetzentwurf auch Anpassungen, die auf die Umsatzbesteuerung der Leistungen von Schiedsämtern abzielen. Wir alle wissen, dass Schiedsämter eine wichtige 11.09.2024 Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung spielen. Sie bieten eine kostengünstige und oft schnellere Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren. Durch die gesetzliche Klarstellung, dass auf die Leistungen von Schiedsämtern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Umsatzsteuer erhoben wird, schaffen wir Transparenz und Fairness. Denn Schiedsämter stehen hier im Wettbewerb mit privaten Gütestellen, und es ist nur gerecht, dass für alle die gleichen steuerlichen Bedingungen gelten. Auch wenn dies für die Bürgerinnen und Bürger in manchen Fällen zu höheren Kosten führen kann, steht dem der Vorteil einer unabhängigen und effektiven Streitbeilegung gegenüber. Insgesamt zeigt dieser Gesetzentwurf, dass wir als Gesetzgeber die Bedürfnisse der Praxis ernst nehmen und bereit sind, unsere Gesetze an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Die Digitalisierung schreitet voran, und wir müssen sicherstellen, dass auch unsere Justizprozesse davon profitieren. Das bedeutet nicht nur, Abläufe zu beschleunigen und Kosten zu senken, sondern auch, die Bürgerinnen und Bürger, die Recht suchen, im Mittelpunkt unseres Handelns zu sehen. Der vorliegende Entwurf trägt genau diesem Anspruch Rechnung. Lassen Sie mich auch auf die Frage der Steueränderungen eingehen, die im Zuge der Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes notwendig geworden sind. Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts, wie sie von den Schiedsämtern erbracht werden, den gleichen steuerlichen Regelungen unterliegen wie private Anbieter. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Klarstellung, die sicherstellt, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Für die Schiedsämter bedeutet dies eine Anpassung ihrer Gebührenstruktur, die jedoch im Sinne der Gleichbehandlung aller Anbieter zu begrüßen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Änderungen in diesem Gesetzentwurf sind keine isolierten Maßnahmen. Sie fügen sich ein in die umfassende Modernisierung und Digitalisierung unserer Verwaltung und Justiz. Wir schaffen damit zukunftsfähige Strukturen, die den Anforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft gerecht werden und dabei die Effizienz und Bürgerfreundlichkeit unserer Justiz deutlich verbessern. Ich bin überzeugt, dass dieser Entwurf auf breite Zustimmung in diesem Hause stoßen wird, und möchte noch einmal betonen, wie wichtig es ist, die Justiz als ein dynamisches System zu begreifen, das sich den Anforderungen der Zeit anpasst. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Justiz gehen und den vorliegenden Entwurf unterstützen. Landtag

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Sonja Bongers SPD

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden mehrere voneinander unabhängige Regelungsbedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Justiz aufgegriffen. Bezüglich der geplanten Änderungen im Bereich der Kirchenaustrittsverfahren bestehen keine Bedenken. Insbesondere begrüßen wir im vorliegenden Gesetzentwurf, dass durch die Änderungen im Aufgebotsverfahren durch die verkürzten Fristen der lastenfreie Erwerb von Grundeigentum beschleunigt werden kann. Die weitere vorgeschlagenen Änderungen gehen auf europäische Regelungen zurück, sodass hiergegen von unserer Seite aus keine Bedenken bestehen. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Nun sind die Änderungen im Justizgesetz und im Schiedsamtsgesetz wieder im Plenum. Das ging schnell, weil die Stellungnahmen von betroffenen Berufsverbänden eindeutig waren und auch weil die Oppositionsfraktionen im Rechtsausschuss die Intention und Maßnahmen begrüßt haben. Vielen Dank an FDP und SPD, die im Rechtsausschuss keine Anmerkungen zur schriftlichen Anhörung und keine Änderungsvorschläge zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung hatten. Damit sind die Änderungen wieder einstimmig im Plenum. Für das Protokoll nenne ich die Änderungen noch einmal im Einzelnen: Erstens. Änderungen in den §§ 25 und 29 des Justizgesetzes: Bisher waren sowohl Urkundsbeamt:innen als auch Rechtspfleger:innen für die Bearbeitung von Kirchenaustrittsverfahren zuständig. Diese Doppelzuständigkeit führte zu ineffizienten Organisationsabläufen. Mit den geplanten Änderungen soll nun die alleinige Zuständigkeit für Kirchenaustrittsverfahren den Urkundsbeamt:innen übertragen werden. Dies wird zu effizienteren Prozessen führen, da Rechtspfleger:innen sich nun anderen, rechtlich komplexeren Fällen widmen können. Zweitens. Änderung des § 58 des Justizgesetzes: Das Aufgebotsverfahren dient dazu, Sicherheit im Rechtsverkehr zu schaffen, insbesondere beim Erwerb von Grundstücken. Bisher hat Nordrhein-Westfalen, wie vom FamFG ermöglicht, abweichende Fristen für das Aufgebotsverfahren festgelegt. Mit den geplanten Änderungen wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch mehr gemacht, da die zunehmende Digitalisierung und beschleunigte Informationsflüsse eine verkürzte Frist rechtfertigen. Zudem erfolgt eine Klarstellung der Fristlänge bei Aufgebotsverfahren aufgrund des § 1162 BGB. 11.09.2024 Drittens. Änderungen in den §§ 41, 42, 43, 44, 45 und 46 des Schiedsamtsgesetzes: Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen juristischer Personen öffentlichen Rechts hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht von Gebühren und Auslagen der Schiedsämter. Da Schiedsämter mit privaten Schlichtungsstellen konkurrieren, ist eine Anpassung des Schiedsamtsgesetzes erforderlich, um die Umsatzsteuer korrekt abzurechnen und den Kostenschulder:innen transparent zu machen. Diese Änderungen sind wichtige Schritte zur Modernisierung und Effizienzsteigerung im Justizund Schiedswesen von Nordrhein-Westfalen. Sie tragen dazu bei, die Rechtspflege transparenter, effektiver und zeitgemäßer zu gestalten und stärken das Vertrauen der Bürger:innen in unser Rechtssystem.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Unser Insistieren hatte den gewünschten Erfolg. Die Landesregierung hat unser Drängen auf Optimierung der Verfahren zur Bearbeitung von Kirchenaustritten nun endlich aufgegriffen. Auch wenn wir uns noch eine umfassendere Neuregelung der Kirchenaustrittsverfahren gewünscht hätten, ist aufgrund der aktuellen Personalsituation in der Justiz jede Vermeidung einer Doppelbelastung zu begrüßen. Den Änderungen der §§ 1170 und 1171 BGB ist zuzustimmen. Die grundsätzlichen Regelungen bleiben unberührt. In Hinblick auf die Digitalisierung erscheint eine Fristverkürzung zur Beschleunigung von Verfahren sinnvoll, zumal eine Fristverlängerung durch die Gerichte im Einzelfall weiter möglich ist. Auch der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Einfügung des § 2b in das Umsatzsteuergesetz kann zugestimmt werden. Bei Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten besteht damit Umsatzsteuerpflicht. Da Schiedsämter im Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmern stehen und sich die Parteien in gleichem Maße an Schiedsämter und an sonstige anerkannte Gütestellen wenden können, ist eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht hier gerechtfertigt. Wir schließen uns daher der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses an und stimmen der Gesetzesvorlage zu.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

: Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch längst überfällig. Die Landtag Übertragung der Kirchenaustritte von den Rechtspflegern auf die Urkundsbeamten ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Justiz. Wie die Deutsche Justiz-Gewerkschaft in der Anhörung zutreffend anmerkt, werden dadurch ineffiziente Arbeitsabläufe vermieden, und Verwaltungsakte können gebündelt und effizienter bearbeitet werden. Dies ist gerade in Zeiten steigender Arbeitsbelastung unerlässlich. Der Sichtweise des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Kirchenaustrittssachen eher als Verwaltungssachen zu klassifizieren, ist zu begrüßen. Es handelt sich um keinen rechtlich schwerwiegenden Eingriff, der eine gerichtliche Entscheidung erfordern würde. Die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die Urkundsbeamten ist eine zielgerichtete Maßnahme, um Ressourcen effizienter einzusetzen. Außerdem ist die Empfehlung, den Prozess durch digitale Lösungen wie Unterschriften-Tablets zu optimieren, ein zukunftsweisender Ansatz. Medienbrüche zu verhindern und die Digitalisierung weiter voranzutreiben, stärkt die Effizienz und Modernität unserer Justiz. Die erkannten Änderungsbedarfe wurden im Gesetzentwurf sach- und interessensgerecht umgesetzt, so dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. 11.09.2024 Landtag Anlage 5 Zu TOP 20 – Gesetz zur Neuregelung der Umlage der Landwirtschaftskammer – zu Protokoll gegebene Rede Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz:: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Umlage der Landwirtschaftskammer soll die notwendige Anpassung des Umlagegesetzes zum 1. Januar 2025 erfolgen. Sie ist erforderlich aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer. Aus dieser Anpassung des Umlagegesetzes ergeben sich notwendige Folgeänderungen in weiteren Gesetzen, die deshalb in dem vorliegenden Artikelgesetz in den Artikeln 1 bis 5 zusammengefasst werden. Der Regelungsbedarf für den vorgelegten Gesetzentwurf ergibt sich aus Folgendem: Zur Bestreitung ihrer Ausgaben erhebt die Selbstverwaltungskörperschaft Landwirtschaftskammer u.a. eine Umlage von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Schuldner bzw. Schuldnerin der Umlage ist, wer Schuldner bzw. Schuldnerin der Grundsteuer ist. Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Grundsteuer zum 1. Januar 2025 eine neue Berechnungsgrundlage erhalten musste, ergab sich daraus auch die Anpassungsnotwendigkeit des Umlagegesetzes zum selben Datum. Im Hinblick auf die Anpassung des Umlagegesetzes orientiert sich der Gesetzentwurf an bewährten Regelungen des bis dato gültigen Gesetzes. Das Gesetz sieht neben dem jährlichen Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer über die Höhe des Umlagesatzes jetzt auch einen jährlichen Beschluss dieses Gremiums über den zu erhebenden Mindestbetrag der Umlage vor, da es sich um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung handelt. Maßgebliche Neuerung des Gesetzes ist eine Änderung des Erhebungsverfahrens der Umlage. Bislang erfolgten die Festsetzung und die Erhebung der Umlage durch die Finanzämter. Jetzt ist vorgesehen, dass die Erhebung, Festsetzung und Einziehung der Umlage durch das Landesamt für Finanzen erfolgen sollen. Dies war möglich, weil es sich bei den Umlagebescheiden materiellrechtlich um Verwaltungsakte im Sinne von § 35 VwVfG NRW handelt und das Landesamt für Finanzen als Verwaltungsbehörde diese Aufgaben übernehmen kann. 11.09.2024 Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam und in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen, der Oberfinanzdirektion, dem Landesamt für Finanzen und der Landwirtschaftskammer erarbeitet. Eine Verbändeanhörung hat im Juli 2024 stattgefunden. Angehört wurden der Rheinische Landwirtschaftsverband, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen, der Waldbauernverband sowie die Landwirtschaftskammer. Die Angehörten begrüßten durchweg die Anpassung des Umlagegesetzes. Konkrete Änderungsvorschläge kamen vom Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen, welche sorgfältig geprüft und abgewogen wurden. Dies hat zu einer geringfügigen Änderung in einer Regelung und in der Gesetzesbegründung geführt. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, da ab Inkrafttreten noch organisatorischer und technischer Vorlauf für die Erhebung der Kammerumlage nach dem neuen Recht besteht. Landtag Anlage 6 Zu TOP 24 – Attraktiver Lehrerberuf statt unkoordinierte Abordnungsverfahren. Chaotische Schulpolitik der Landesregierung jetzt beenden – zu Protokoll gegebene Reden

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Dorothee Feller

Hinsichtlich der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster zur Abordnung von Lehrkräften haben wir bereits im Ausschuss deutlich gemacht, dass das Gericht allem voran die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Abordnungen ausdrücklich bestätigt hat. So war dem Gericht zufolge Grundlage der Entscheidung, ich zitiere: „(…), dass Landesbeamte bereits keinen Anspruch auf Beibehaltung eines einmal innegehabten Dienstortes, erst recht nicht auf Verbleib an einer am selben Dienstort befindlichen Dienststelle haben, sondern grundsätzlich mit einer landesweiten Versetzung oder – wie hier – Abordnung rechnen müssen“. Kritisiert hat das Gericht hingegen die Auswahl der abzuordnenden Lehrkräfte, wie sie durch die Bezirksregierung Münster – und nur dort – erfolgt ist. Entgegen der Darstellung im Antrag hat jedoch die Bezirksregierung Münster dabei keineswegs willkürlich gehandelt, sondern im Gegenteil in einem sehr umfangreichen Verfahren versucht, die Belange aller Beteiligten bestmöglich zu berücksichtigen. Auch die Auswahlkriterien, die wir bereits im Frühjahr vergangenen Jahres allen Bezirksregierungen zur Verfügung gestellt haben, sind dabei zur Anwendung gekommen – aus Sicht des Verwaltungsgerichts jedoch einen Schritt zu spät. Diese Vorgaben des Gerichts zur Auswahl der Lehrkräfte werden nun in zukünftigen Verfahren zu berücksichtigen sein. Hierzu befinden wir uns mit allen Bezirksregierungen in einem intensiven Austausch. Wer aber aufgrund dieser dienstrechtlichen Maßnahme zur kurzfristigen Sicherung der Unterrichtsversorgung die sinkende Attraktivität des Lehrkräfteberufs vorhersagen möchte, verkennt dabei, dass für eine Vielzahl von Lehrkräften gerade durch die Abordnungen der Beruf erst wieder an Attraktivität gewinnt, so beispielsweise für unzählige Lehrkräfte an den Gelsenkirchener Grundschulen. Unter anderem mit den Abordnungen und weiteren Maßnahmen unseres Handlungskonzepts konnten in diesem Schuljahr nahezu alle 50 fehlenden Klassenleitungen in Gelsenkirchen besetzt werden – eine unglaubliche Entlastung für Schulleitungen und Lehrkräfte und eine großartige Unterstützung für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. 11.09.2024 Selbstverständlich ist uns bewusst, dass Abordnungen für die Betroffenen mit organisatorischen Herausforderungen und Veränderungen verbunden sind. Daher gilt auch weiterhin, dass dieses Instrument nur so lange und in dem Maß zur Anwendung kommt, wie es zur kurzfristigen Sicherstellung der Unterrichtsversorgung erforderlich ist. Insoweit verkennt der vorliegende Antrag auch, dass die Abordnung lediglich eine Maßnahme von zwischenzeitlich 34 Maßnahmen unseres Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung ist, von denen ein Großteil bereits umgesetzt wurde. Lediglich beispielhaft genannt seien hier • der Anstieg der Lehrkräftebesoldung auf A13 im Grundschullehramt und der Sekundarstufe I • die Erweiterung des Seiteneinstiegs auch für den Bereich der Sonderpädagogik • die Studienplatzoffensive mit 465 neuen Studienplätzen für das Grundschullehramt und für die Sonderpädagogik seit dem letzten Wintersemester oder auch • die Stärkung der Schulleitungen durch ein breites Angebot an externen Fortbildungsmaßnahmen und Coaching-Angeboten. Im 4. Quartal 2024 werden wir ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Rolle der Schulleitungen veröffentlichen. Die Forderungen aus dem Antrag wurden und werden also längst umgesetzt. Diese und viele weitere Maßnahmen aus unserem Handlungskonzept tragen nicht nur zur langfristigen und nachhaltigen Unterrichtsversorgung bei, sondern steigern durch den Entlastungseffekt auch in erheblichem Maße die Attraktivität des Berufs der Lehrkraft. Mehr als 7.000 Menschen, die wir innerhalb eines Jahres trotz des allgemeinen, massiven Fachkräftemangels zusätzlich ins Schulsystem holen konnten, geben uns dabei Recht und verdeutlichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, den wir konsequent weitergehen werden.

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Jonathan Grunwald CDU

Ja, auch ich kann mir vorstellen, dass Abordnungen eine Belastung darstellen können: für die betroffenen Lehrer, für ihre Familien und für die Schulen, von denen sie entsendet werden. Dazu gehören ein neuer Arbeitsweg, ein unbekanntes Kollegium, Schülerinnen sowie Eltern, die man neu kennenlernen muss, und nicht selten eine Arbeitsumgebung mit herausfordernder Sozialstruktur, denn genau dort drückt der Schuh bekanntlich am meisten. Abordnungen dienen jedoch nicht der Schikane einzelner. Sie dienen genauso wenig dem Aussortieren unliebsamer Kolleginnen. Abordnungen Landtag dienen einer größeren Sache. Die an Schulen mit besonders hohem Lehrermangel abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer sind wahre Chancenmacher. Sie sind echte Helfer im Kollegenkreis, sie sind Ermöglicher und Türöffner. Mit ihrer Präsenz, mit ihrem Wissen und mit ihrer Tatkraft helfen sie dabei, die Personallücke genau an denjenigen Schulen etwas kleiner zu machen, die vor immensen Herausforderungen stehen. Sie wirken genau dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Und dafür sind wir ihnen sehr dankbar. Anstatt die Abordnungspraxis an sich in Frage zu stellen, hat das Gericht das von der Bezirksregierung Münster gewählte Verfahren zur Auswahl der abzuordnenden Lehrerinnen und Lehrer bemängelt und im gleichen Atemzug die grundsätzliche Praxis von Abordnungen sogar bestätigt. Wie Sie aus diesem Urteil zum Rundumschlag gegen Abordnungen ausholen können, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Selbstredend müssen Entscheidungsverfahren objektiv und fair sein. Und wo dies angezweifelt wird, kann in unserem Rechtsstaat – Gott sei Dank – auch rechtlich vorgegangen werden. Das vom Verwaltungsgericht Münster beanstandete Verfahren wird nun von der zuständigen Bezirksregierung überarbeitet. Das ist richtig so, und ich bin mir sicher, dass dies zeitnah abgeschlossen sein wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, die schwarzgrüne Zukunftskoalition ist angetreten, um beste Bildung für ALLE Kinder in unserem Land zu ermöglichen und Chancen zu eröffnen. Dazu braucht es eine flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften. Die Realität sieht aber so aus, dass wir in einigen Regionen über eine sehr gute Lehrkräfteversorgung verfügen, während in anderen eine problematische Personallücke klafft. Die unbesetzten Lehrerstellen sind leider nicht gleichverteilt übers Land. Um die Bildungsgerechtigkeit zu steigern, ist es daher unumgänglich die Personalsituation durch mehr Lehramtsstudenten und mehr Seiteneinsteiger zu verbessern. Beides fordern Sie in Ihrem Antrag – beides wird bereits durch die Landesregierung umgesetzt. Und wir müssen über Abordnungen die Personalsituation steuern, ein Instrument, das ausdrücklich im Beamtengesetz verankert ist. Wer sich aktiv dafür entscheidet, als Beamtin oder Beamter unserem Land zu dienen, erhält eine ganze Reihe von Privilegien, die nicht selten manchen hart arbeitenden Arbeiter oder Angestellten mit offenen Mündern staunend zurücklassen. Im Gegenzug erwartet die Gesellschaft von den Beamten Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und die Einhaltung der Pflichten und Vorgaben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Beamtengesetz (§24 2): 11.09.2024 „Beamtinnen und Beamte können, wenn hierfür ein dienstlicher Grund besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer ihrem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle eines Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeordnet werden.“ Verbeamtete Lehrer können grundsätzlich genauso wie Polizistinnen landesweit eingesetzt werden, so sieht es das Gesetz vor. Die durch die Abordnung entstandenen Mehrkosten werden übrigens durch eine Trennungsentschädigung von bis zu 400 Euro im Monat bei täglicher Rückkehr an den Wohnort sowie durch einen finanziellen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat bei auswärtiger Übernachtung kompensiert. Ob Verwaltungsbeamter, Polizistin oder Lehrer, die flexiblen Einsatzorte innerhalb Nordrhein-Westfalens sind Teil des Beamtentums. Wer daran rüttelt, stellt den Beamtenstatus gänzlich in Frage. Wenn das der eigentliche Kern Ihres Antrags sein sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, warum sagen Sie es nicht einfach? Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie können sicher sein, dass Bildung für die Zukunftskoalition oberste Priorität hat. Dies unterstreichen wir nicht zuletzt mit der Prioritätensetzung im Haushalt für 2025: Noch nie hat eine Regierungskoalition 41 Milliarden Euro für Bildung in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Ob in Münster, Brilon, Königswinter, Jülich oder Duisburg – wir privilegieren nicht, sondern setzen auf beste Bildungschancen für alle Kinder, egal wo sie wohnen und woher sie kommen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

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Kirsten Stich SPD

Wir haben als SPD heute Mittag einen Antrag zum Thema „strukturellen Unterrichtsausfall durch mehr Lehrkräfte“ zu begegnen in dieses Plenum eingebracht. Hier haben wir viele Maßnahmen vorgeschlagen, ich glaube allerdings nicht, dass die regierungstragenden Fraktionen nach einer entsprechenden Anhörung dem zustimmen werden. Aber das ist eine andere Frage. Das heißt, kurzfristig werden die Probleme des Lehrermangels an unseren Schulen nicht mal eben zu beheben sein. Da bedarf es einer größeren Anstrengung als das Handlungskonzept der Schulministerin, um mehr Personal zu generieren. Wobei ich mich frage, Frau Feller Sie sprechen immer von 7100 Personen, die mehr an Schulen arbeiten, die Frage wie viele davon unterrichten, haben Sie allerdings noch nie beantwortet. Der hier vorliegende Antrag der FDP-Fraktion muss eben auch aus verschiedenen Blickwinkeln Landtag betrachtet werden. Natürlich steht dabei die Perspektive von Lehrerinnen und Lehrern im Vordergrund. Die Attraktivitätssteigerung des LehrerInnen Berufes ist das A und O. Auch stimmen wir der FDP zu, dass die Arbeitsbedingungen der Lehrenden sich verbessern müssen, unterstützende Programme, wie das Startchancen-Programm können in jedem Fall zu einer Entlastung beitragen. Der Ausbau von Studienplätzen für Lehramtsstudierende kann ist auch ein wichtiger Aspekt. Und doch wird dadurch der kurzfristige Bedarf an den Schulen nicht behoben, das ist uns völlig klar. Wir haben als Landespolitik die Verantwortung für ganz Nordrhein-Westfalen, vom Münsterland über das Ruhrgebiet bis ins tiefste Sauerland. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Unterrichtsversorgung in ganz NRW – auch in Gelsenkirchen und Duisburg – gewährleisten zu können. Das sind wir unseren Kindern und Jugendlichen schuldig. Die Konsequenz ist: Abordnungen sind ggfl. notwendig. Hierbei muss völlig klar sein, dass Abordnungen das letzte Mittel sind. Und es ist mir sehr bewusst, dass eine Abordnung ein tiefer Einschnitt in das Berufsleben von Lehrerinnen und Lehrer ist. Neue Schülerinnen und Schüler, andere Jahrgänge, neue Kolleginnen und Kollegen und neuer Unterrichtsstoff, vielleicht kommen auch noch unterschiedliche pädagogische Konzepte hinzu, das ist kein Pappenstiel, was auf diese Lehrerinnen und Lehrern zukommt – und das noch zusätzlich zur Fahrzeit. Nichtsdestotrotz müssen wir auch realistisch sein, Abordnungen gänzlich abzulehnen ist praxisfern. Diese Abordnungen müssen aber durch Richtlinien, die den Schulleitungen an die Hand gegeben werden, rechtlich einwandfrei sein. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Bezirksregierungen. Diese Verantwortung kann nicht an die Schulleitungen herunter delegiert werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster untermauern die aktuellen Schwächen des derzeitigen Verfahrens. Die SPD sieht gegenwärtig aufgrund der katastrophalen Ausgangslage in der NRW-Schulpolitik keine Chance, auf die Kaskadenabordnungen zu verzichten. Viele Aspekte des FDP-Antrages können zu einer Verbesserung der Personalausstattungen und damit der Gesamtsituation beitragen, daher wird die SPD sich enthalten. 11.09.2024

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Ina Besche-Krastl GRÜNE

Nun zu später Stunde wollen wir uns hier ein weiteres Mal mit Unterrichtsversorgung und der Gewinnung von Lehrkräften befassen. Das Ansinnen ist gut, allerdings werden in dem hier vorliegenden Antrag Punkte zusammengeworfen, die der Komplexität der Herausforderungen nur bedingt gerecht werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat das Verfahren zu Abordnungen von Lehrkräften gestoppt, allerdings nicht, weil Abordnungen von Lehrkräften grundsätzlich rechtswidrig wären. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren gestoppt, da in zwei Fällen Ermessensfehler vorliegen. Dass sie hier als FDP auf eine Grundgesamtheit schließen, finde ich zumindest erstmal fragwürdig. Klar ist, dass die Ermessensgrundlagen und Kriterien für Abordnungen im Regierungsbezirk Münster überarbeitet und rechtssicher umgesetzt werden müssen. Die Praxis von Abordnungen ist dabei keine Praxis, die sich hier irgendjemand wünscht und die langfristig zur Realität an Schulen in diesem Land gehören soll. Sie ist das Ergebnis eines Mangels, der sich bereits seit einigen Jahren abgezeichnet hat und sich nun in der Realität Bahn schlägt mit all den Auswirkungen, über die auch wir hier in diesem Hause schon mehrfach diskutiert haben. Diese Praxis ist aber auch nicht, wie hier scheinbar miteinander verwoben wird, die eine Antwort auf Lehrkräftemangel und die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Sie ist eine Maßnahme des Handlungskonzepts zur Unterrichtsversorgung die gesamt zehn Seiten und siebenunddreißig Maßnahmen umfasst. Darunter auch einige Maßnahmen zur die zur Attraktivierung des Lehrerberufs beitragen. Erstens: die Möglichkeit des Seiteneinstiegs bei berufsbegleitendem Lehramtserwerbs, sodass am Ende einer 24-monatigen Ausbildung die grundlegende Befähigung zum „Lehrerdasein“ Sicherheit schafft. Zweitens: die Ausweitung eines dualen Masters für Berufskollegs, die es insbesondere technischen Fachrichtungen ermöglicht den Master of Education an Berufskollegs zu erwerben. Drittens: die Ausweitung von Studienanfängerplätzen, um die Zahl zukünftiger Absolventen und Absolventinnen zu erhöhen. Viertens: die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes. Fünftens: die stufenweise Angleichung in der Besoldung auf A13. Landtag Sechstens: und schließlich auch die Möglichkeit für Schulen Alltagshelferinnen und -helfer für unbesetzte Stellen einzusetzen. Wir sehen also, dass diese Landesregierung sehr wohl im Stande ist, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um der aktuellen Herausforderung des Lärmkräftemangels zu begegnen. Bedauerlicherweise dauert die Ausbildung von neuen Lehrkräften Zeit, sodass sich die Effekte und die Wirksamkeit erst nach einer gewissen Zeit ablesen lassen. Bis dahin sind also kurzfristige Maßnahmen notwendig, die da abfedern, wo die Situation am akutesten ist. Und schließlich bleibt mir zu sagen, dass die Attraktivität des Lehrberufs auch durch uns alle geprägt wird, wie wir über Schule, Schulen und Schüler und Schülerinnen sprechen, wie wir über und als Eltern mit Lehrkräften sprechen und wie viel Vertrauen wir diesem Berufsbild als Gesellschaft entgegenbringen. Und ich möchte hier nicht missverstanden werden: Bei aller berechtigten Kritik wünschte ich mir, dass hier so manches Mal die Katastrophentonalität überdacht wird. Die ist sicher gut für eine schnelle Schlagzeile, aber im Dauerton zeichnet sie ein Bild, in dem auch ich als junger Mensch mir überlegen würde, wieso gerade ich dort meine Zukunft sehen soll.

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Franziska Müller-Rech FDP

Wir diskutieren heute erneut über das „Maßnahmenkonzept Unterrichtsversorgung“ der Landesregierung und dabei explizit über das Instrument der Abordnungen. Erinnern wir uns: Die Landesregierung ist gerichtlich zurückgepfiffen worden. Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Wir Freien Demokraten erkennen die Abordnung als ein Instrument der Personalsteuerung an, aber – und das betone ich ausdrücklich – sie sollte nur als ultima ratio genutzt werden. Warum sehen wir Freien Demokraten das so? Ganz einfach: Keine einzige Lehrerstelle wird durch Abordnungen dauerhaft besetzt. Abordnungen sind nichts weiter als eine kurzsichtige Verschiebung von Problemen. Stattdessen sollten wir auf nachhaltige Anreize setzen. Die Einführung einer Prämie für unbesetzte Lehrerstellen durch unsere damalige Ministerin Yvonne Gebauer war ein guter Anfang. Genau solche Wege müssen wir weitergehen. Doch warum versucht die Landesregierung nicht, diesen Ansatz weiterzuentwickeln und durch Anreize oder Vorteile für Lehrkräfte nachhaltige Lösungen zu schaffen? Lassen Sie mich das noch einmal betonen: Das kann nur funktionieren, wenn Sie gleichzeitig neue, kluge Köpfe ins System holen. Durch Verschiebungen steht am Ende kein einziger Lehrer 11.09.2024 mehr vor unseren Klassen – und genau das ist das Problem. Trotz der Kritik hat die schwarz-grüne Landesregierung die Abordnungen im „Maßnahmenkonzept Unterrichtsversorgung“ in den Mittelpunkt gestellt. Und das Verwaltungsgericht Münster hat diese Praxis gestoppt. Der Grund? Die Kriterien für diese Zwangsabordnung waren rechtlich nicht einwandfrei. Der SPIEGEL berichtete sogar, dass mindestens eine Entscheidung über eine Abordnung durch ein Losverfahren in einer Keksdose getroffen wurde. Betroffene nannten das „planlos und gutsherrenartig“, eine „Kaskade der Verantwortungslosigkeit“. Eine Lehrerin, die gegen die Abordnung geklagt hat, sagte dem SPIEGEL: „Auch wenn wir juristisch gewonnen haben – da sind funktionierende Kollegien zerstört worden. Wofür?“ Die Landesregierung sollte doch ein Interesse daran haben, dass Personalentscheidungen nicht auf diese Weise getroffen werden. Es braucht endlich ein modernes Personalmanagement. Und das bedeutet auch: Zielvorgaben und ein konsequentes Maßnahmen-Controlling. Doch beides fehlt der Landesregierung völlig – und das Ergebnis ist das pure Chaos. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, den Arbeitsplatz Schule attraktiver zu machen. Das hält nicht nur die Menschen im System – bei 930 Kündigungen im letzten Jahr besteht erheblicher Handlungsbedarf –, sondern zieht auch neues Personal an. Wir Freien Demokraten haben bereits zahlreiche Vorschläge zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs auf den Tisch gelegt. Ich möchte hier auch noch einmal an die Bedeutung der Schulfreiheit erinnern. Das kostet oft nicht einmal Geld. Geben Sie den Schulleitungen mehr Entscheidungsfreiheit, damit sie flexibel und effizient auf die spezifischen Herausforderungen vor Ort reagieren können. Erkennen Sie endlich an, dass das Land als Arbeitgeber in Konkurrenz zur freien Wirtschaft steht. Schauen Sie sich doch an, was Unternehmen alles tun, um Mitarbeitende zu halten und zu gewinnen. Frau Ministerin Feller, Sie können zum Beispiel Home-Office-Tage oder Sabbaticals nur sehr eingeschränkt, Workations und Lebensarbeitszeitkonten als andere Beispiele gar nicht anbieten. Deshalb brauchen wir in unseren Schulen wenigstens eine bessere Ausstattung, mehr unterstützendes Personal, moderne Weiterbildungsmaßnahmen und attraktivere Räumlichkeiten. Und schließlich: Der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf muss weiter erleichtert werden. Viele qualifizierte Menschen wollen Lehrer werden, aber die Hürden sind immer noch viel zu hoch. Auch die Gehaltsaussichten für Vertretungslehrer sind noch Landtag nicht gut genug, um diese wichtige Aufgabe langfristig attraktiv zu machen. Zum Schluss möchte ich betonen: Wir Freien Demokraten hoffen, dass die schwarz-grüne Landesregierung nun die Konsequenzen aus dem Urteil zieht, die Zwangsabordnungen von Lehrkräften stoppt und sich endlich bessere Modelle ausdenkt, die auf Anreize statt auf Zwang setzen. Wir kämpfen weiter für ein modernes, nachhaltiges und konkurrenzfähiges Personalmanagement an unseren Schulen und für einen attraktiven Arbeitsplatz Schule.

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Carlo Clemens AfD

Auch die AfD-Fraktion ist kein Freund von dienstrechtlichen Maßnahmen wie Teilzeitverboten oder schulformübergreifende, längere Abordnungen. Doch die Situation ist, wie sie ist. Wir können uns keine Lehrer aus dem Hut zaubern. Schulen in Nordrhein-Westfalen können derzeit schlicht und ergreifend nicht vollständig auf Abordnungen verzichten. Die Situation an Brennpunktschulen, also an Schulen, in denen reihenweise Lehrer ihren Dienst quittieren, ist einfach zu kritisch. Selbstverständlich können Abordnungen nur ein Bestandteil einer ganzheitlichen Lösungsstrategie sein. Schulen gelten nicht als besonders problematisch oder weisen einen hohen Sozialindex auf, weil dort zu wenige Lehrkräfte tätig sind. Die tagtäglichen sozialen und auch kulturellen Herausforderungen sind es, die viele abschreckt oder zum Aufgeben bewegt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich Lehrkräfte aus dem beschaulichen Münsterland gegen Abordnungen in Brennpunktschulen im Ruhrgebiet zur Wehr setzen. Was ist die Folge? Unterrichtsausfall, fachfremder Unterricht oder das fehlende Angebot ganzer Fächer über Schuljahre hinweg. Die Unzufriedenheit ist groß. Das gilt gleichermaßen für Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Personalmangel und Bildungskrise bilden einen Teufelskreis, der sich gegenseitig antreibt. An einer Schule vor Ort ist jeder Lehrer, jede Lehrerin, die nicht in Teilzeit geht oder temporär das Kollegium verstärkt, ein Rettungsanker. Das deutsche Bildungssystem wird in der Bevölkerung immer schlechter bewertet. Derzeit sind nur noch 49 Prozent der Meinung, das Bildungssystem sei alles in allem sehr gut oder gut, wie eine repräsentative Allensbach-Umfrage für die Deutsche Telekom Stiftung jüngst ergab. Als größtes Problem an den Schulen wird mit 84 Prozent der Befragten einmal mehr der Lehrermangel gesehen. Abordnungen sind in den meisten Fällen zwar nicht schön. Aber sie gehören, sofern ein dienstliches Bedürfnis besteht, zum Beamtentum dazu 11.09.2024 und sind im Landesbeamtengesetz klar geregelt. Sollten Mängel in der Begründung oder in der Notwendigkeit bestehen, bleibt jedem betroffenen Lehrer natürlich die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hat es doch gezeigt. Um das Vertrauen nicht gänzlich zu verspielen, muss die Landesregierung höchste Transparenz für die Maßnahme der Abordnungen herstellen, das ist elementar wichtig. Mit der Klatsche vor dem Verwaltungsgericht erweist sie diesem Instrument einen Bärendienst. Dieser unkoordinierte Aktionismus, liebe Landesregierung, dient nicht der Versorgung unserer Schulen mit ausreichend Lehrkräften! Machen Sie gefälligst Ihre Hausaufgaben! Zurück zum Antrag: Als weiteren Punkt fordert die FDP mehr Anreize, um als Lehrkraft freiwillig in personell besonders unterbesetzte Schulen zu gehen. Das kam mir irgendwie bekannt vor. Schon im Juni letzten Jahres stellte die AfD-Fraktion einen Antrag zur Einführung einer Regionalprämie.NRW, Drucksache 18/4574. Auch wir haben klargestellt, dass Prämien für Regionen und Schulformen mit besonders hohem Lehrkräftebedarf sicherlich nicht die tiefergehenden Ursachen des bundesweiten Lehrermangels lösen können, sondern nur ein Mosaikstein unterschiedlicher Maßnahmen in einem ganzheitlichen Konzept sein können. Wir schlugen vor, in zu definierenden Bedarfsregionen in NRW eine Regionalprämie nach dem Vorbild Bayerns als zunächst auf vier Schuljahre begrenztes Pilotprojekt auf den Weg zu bringen. Das Projekt soll wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Diese doch recht einleuchtende und unspektakuläre Forderung hielten sämtliche Fraktionen für ein unlauteres Angebot und unfairen Wettbewerb. Nun die Kehrtwende der FDP – wenn auch spät! Abordnungen sind Notmaßnahmen. Hilfsmaßnahmen zur Linderung von Versäumnissen und politischem Versagen in der Personalplanung – und das, obwohl der Personalbedarf im Schulbereich auf Jahre hinaus planbar ist. Die weiteren Forderungen zur besseren Unterrichtsversorgung wie z.B. die Erleichterung des Seiteneinstiegs, der Ausbau von Lehramtsstudienplätzen oder auch die Dauerbrenner Arbeitszeitmodelle und Schulautonomie wurden auch in dieser Legislaturperiode bereits dutzende Male in zahlreichen Anträgen fraktionsübergreifend zur Sprache gebracht. Diesen Antrag hätte es nicht gebraucht, er ist ein Schaufensterantrag und bietet nichts Neues. Wir lehnen ihn ab.

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