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Volkan Baran

SPD 11.09.2024 Sitzungen 18/73

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diskriminierung tut weh. Darüber sind wir uns alle in diesem Haus einig. Auch wenn sich einige etwas anderes unter Diskriminierung vorstellen: Es ist keine Diskriminierung, wenn man gegen Hetze Widerspruch erntet oder wenn im Rahmen der Meinungsfreiheit widersprochen wird. Die Verletzung ist unabhängig davon, ob sich die Äußerung unterhalb oder oberhalb der Strafbarkeit bewegt. Diskriminierung schafft gesellschaftliche Spaltung und Chancenungleichheit. Sie schafft ein gesellschaftliches Klima, in dem sich niemand frei entfalten kann. Jeder dritte Mensch in Nordrhein-Westfalen hat eine internationale Familiengeschichte. Deshalb ist es unsere besondere Pflicht, die Opfer von Diskriminierung nicht alleinzulassen, sondern zusammen mit ihnen zu widersprechen, für sie einzutreten und solche Erfahrungen in Zukunft seltener zu machen. Nordrhein-Westfalen trat 2019 der Koalition gegen Diskriminierung bei und entwickelte das Konzept der Meldestellen. Diskriminierungserfahrungen verursachen massive seelische und körperliche Beeinträchtigungen. Nordrhein-Westfalen ist ein modernes Einwanderungsland und muss Vorreiter in Integrationsfragen sein – trotz der AfD. (Beifall von der SPD und von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Das sind wir auch, zum Beispiel aufgrund der Antidiskriminierungsstelle und des Antidiskriminierungsgesetzes des Landes, die im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen stehen und denen wir mit Freude entgegensehen. Um zukünftig passgenaue Angebote schaffen zu können, muss erst einmal ein Lagebild des Dunkelfelds vorliegen. Das ist keine Besonderheit oder ein ungewöhnliches Vorgehen bzw. etwas, was man sich nur schwer vorstellen könnte. Das sollte man zumindest meinen, aber mir ist schon klar, weshalb Ihnen – den Kollegen von der AfD – die Meldestellen ein Dorn im Auge sind: Sie möchten nicht, dass die Zahl und das Ausmaß an rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aufgezeigt werden. Damit könnten wir schließlich belegen, wie wichtig es ist, dass Prävention mehr Mittel erhält. Ich bin fest davon überzeugt, dass Ihr Vorgarten genau dieses Dunkelfeld darstellt. Deswegen haben Sie große Schwierigkeiten mit diesen Meldestellen. So geht auch aus Ihren Anfragen hervor, dass Sie Sorge haben, dass die Daten der Urheber dauerhaft 11.09.2024 gespeichert werden. Ich kann Sie beruhigen: Um sie geht es gar nicht. Es geht hierbei um die Opfer und nicht um die Urheber von rassistischer Diskriminierung. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Diese Antwort sollte Sie nicht überraschen, denn sie steht auch in der Antwort der Landesregierung. Sie fordern außerdem eine Anhörung von beiden Seiten. Was genau verstehen Sie daran nicht, dass es ausschließlich um die Opferperspektive geht? Wie soll man die Perspektive der Urheber einholen, wenn in den Meldestellen keine personenbezogenen Daten vorliegen? Die Urheber der erfassten Diskriminierungen bewegen sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Sie sind folglich also keine Täter im juristischen bzw. strafrechtlichen Sinne. Auch schön ist Ihre Empörung über den Tatbestand der Hassrede, der sich nicht im Strafgesetzbuch wiederfinde. Hierbei ignorieren Sie, dass die Tat sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle befindet und legen wie bei der Meldestelle Antiziganismus unerfüllbare Erwartungen als Maßstab an. Die Zahl der antiziganistischen Straftaten versuchen Sie als Beweis dafür heranzuziehen, dass das Dunkelfeld unterhalb der Strafbarkeitsschwelle so klein sei, dass es zu vernachlässigen sei. Ich weiß nicht, wie ich es Ihnen weiter erklären soll. Ich kann Ihnen nur empfehlen, die Antwort der Landesregierung in Ruhe und gründlich durchzulesen. Des Weiteren scheinen Sie ein Problem mit der Unterscheidung zwischen den Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit und den Meldestellen zu haben. Sie möchten, dass die Servicestellen die Aufgabenbereiche der Meldestellen zusätzlich übernehmen. Bei den einen geht es darum, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit Meldungen von Diskriminierungsfällen sammeln. Bei den anderen geht es um Multiplikatorenschulungen, Empowermentarbeit und vieles mehr. Genau dafür braucht es in diesen Bereichen unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Qualifikationen. Wir als SPD-Fraktion befürworten ausdrücklich die Einrichtung der Meldestellen für verschiedene Rassismusformen. Wir sind außerdem froh, dass die Kompetenz der Träger, die so lange in diesem Bereich gearbeitet haben, hier wieder mit einfließen kann. Wir sehen gespannt dem Bericht entgegen, der mit Sicherheit noch einiges an Diskussionen darüber hervorrufen wird, was wir gemeinsam lösen können. Im Grunde können gerade Sie, liebe AfD-Fraktion, von den Sensibilisierungsangeboten und Schu-Landtag lungen profitieren. Einen ersten Nutzen konnte ich schon beim Lesen Ihres Antrages sehen. Sie haben offensichtlich das Phänomen der Intersektionalität verstanden. Das ist schon mal gut. Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab, und ich verbleibe mit einem herzlichen Glückauf. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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