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Christof Rasche

11.09.2024 Sitzungen 18/73

Ministerin Feller hat jetzt das Wort für die Landesregierung. – Bitte. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist wie kaum ein anderes Bundesland durch kulturelle und religiöse Vielfalt geprägt. Diese Vielfalt ist Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens als Gesellschaft. Damit dies auch so bleibt, ist es von großer Bedeutung, Schülerinnen und Schülern ein auf Offenheit, Toleranz und Respekt fußendes Weltbild zu vermitteln, ein Weltbild, das maßgeblich auch Religionsfreiheit beinhaltet. Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion, Sie säen mit Ihrem Antrag erhebliche Zweifel daran, dass die rund 20 % der Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen genauso Teil dieses offenen Weltbildes sein dürfen wie Schülerinnen und Schüler mit anderer Konfessionszugehörigkeit. (Angela Freimuth [FDP] Nein! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Nein, nein! Das ist wirklich nicht richtig, Frau Ministerin!) Anders ist die Forderung in Ihrem Antrag, den islamischen Religionsunterricht abzuschaffen, nur schwerlich zu deuten. Sie begründen Ihre Forderung letztlich mit dem Fall des Herrn Ü. Wollen Sie das wirklich? (Angela Freimuth [FDP]: Wollen Sie das wirk- lich so missverstehen?) Es wundert schon sehr, dass Sie heute einen solchen Antrag stellen. Denn der Betrug durch Herrn Ü. ist zu einer Zeit bekannt geworden, als Ihre Partei die Leitung des Ministeriums für Schule und Bildung innehatte. 11.09.2024 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Unter Ihrer Leitung ist aufgefallen, dass die Aktenführung von Herrn Ü. in einem desolaten Zustand war. Unter Ihrer Leitung ist kein sauberer Übergang vom Beirat hin zur Kommission Islamischer Religionsunterricht – eine Aufgabe von Herrn Ü. – organisiert worden. Unter Ihrer Leitung ist seitens der Bezirksregierung der Hinweis an die damals zuständige Abteilungsleitung erfolgt, dass möglicherweise eine gefälschte Idschaza vorliegt. Haben Sie daraufhin eine Prüfung der Idschazas veranlasst? Nein. Ebenfalls unter Ihrer Leitung hat die Bezirksregierung Düsseldorf entschieden, dass die Bezüge von Herrn Ü. nicht zurückgefordert werden. Wir wissen heute, dass zumindest dieser Bescheid dem damaligen Staatssekretär und dem damaligen zuständigen Abteilungsleiter, der heute im Ruhestand ist, zugesandt wurde. Welche Gespräche genau es dazu im Vorfeld gegeben hat, wissen wir nicht. Wir wissen jedoch, dass es Gespräche mit dem damaligen Staatssekretär, dem damaligen Abteilungsleiter und der Bezirksregierung zu dem Gesamtvorgang Ü. gegeben hat. Ob damals bei der Rückforderung der Bezüge Ermessen ausgeübt wurde, kann ich nicht sagen. Aus meiner Sicht hätte jedoch wenigstens eine Teilrückforderung, zum Beispiel auf die Beförderungswertigkeiten bezogen, in Erwägung gezogen werden können. Wir hingegen haben nach Bekanntwerden dieses Falls einer gefälschten religiösen Bevollmächtigung bei den Bezirksregierungen eine vollständige Überprüfung aller dokumentierten Idschazas von aktiv im islamischen Religionsunterricht eingesetzten Lehrkräften in Auftrag gegeben. Überprüft werden sollte dabei, ob es über den bekannten Fall hinaus weitere Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Der vorliegende Antrag moniert, dass diese Überprüfung erst infolge der Kleinen Anfrage 4215 der Fraktion der FDP stattgefunden habe. Das ist schlicht falsch. (Zuruf der Abgeordneten Franziska Müller- Rech [FDP]) Wir sind bereits vorher tätig geworden, genauer: unmittelbar nach dem Abschluss des Gerichtsverfahrens. Die dabei aufgefallenen Unregelmäßigkeiten in zwei weiteren Fällen fallen beide in die Zeit, bevor die Kommission im Schuljahr 2021/2022 ihre Arbeit aufgenommen hat. In der Arbeit der aktuell arbeitenden Kommission wiederum haben sich bei der derzeitigen Überprüfung keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten finden lassen. Landtag In einem zweiten Schritt prüfen wir nun alle Idschazas, also auch von den Lehrkräften, die keinen islamischen Religionsunterricht mehr erteilen. Damit das Verfahren zukünftig noch fälschungssicherer ist, haben wir mit der Kommission unter anderem vereinbart, dass stets mehrere Kommissionsmitglieder die Idschazas unterzeichnen. Zudem hat sich die Kommission bereiterklärt, über die ausgestellten Idschazas ein Register aufzustellen. Dies ist bislang nicht üblich gewesen, da eigentlich für alle Religionsunterrichte – egal, ob evangelisch, katholisch oder islamisch – die gleichen Verfahrensregeln gelten. Vor diesem Hintergrund ist das Misstrauen gegenüber der Arbeit der seit 2021 arbeitenden Kommission für den islamischen Religionsunterricht unangebracht. Die Kommission arbeitet mit dem Ministerium sehr vertrauensvoll zusammen. Ebenso unangebracht ist das Misstrauen gegenüber den vielen engagiert und verantwortungsvoll arbeitenden Lehrkräften im islamischen Religionsunterricht und gegenüber dem IRU als solchem. Der islamische Religionsunterricht ist einer der bedeutsamsten Meilensteine struktureller Gleichberechtigung unserer muslimischen Bürgerinnen und Bürger der letzten Jahrzehnte. Darüber hinaus ist er von großem Wert für unsere ganze Gesellschaft in Zeiten, in denen junge Menschen über soziale Medien mit radikalislamischem Gedankengut in Berührung kommen. Der islamische Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht ist eine Chance, dem etwas entgegenzusetzen, nämlich religiöse Bildung, die zu kritischem Denken anleitet und zu Pluralitätsfähigkeit erzieht und durch an deutschen Universitäten ausgebildete Lehrkräfte, die einen Eid auf die deutsche Verfassung geleistet haben, erfolgt. Ihn zu verbieten, wäre das denkbar falscheste Signal. Daher hat das Kabinett gestern dem Entwurf des 17. Schulrechtsänderungsgesetzes zugestimmt, in dem eine Verlängerung des IRU vorgesehen ist. Das war erforderlich, weil der IRU im Sommer nächsten Jahres ausläuft. Wir sollten daher die Ergebnisse der Evaluierung abwarten, die uns im Herbst nächsten Jahres wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über den islamischen Religionsunterricht liefern wird. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Wieso verlän- gern Sie das jetzt nicht?) Erste Zwischenergebnisse werden schon im Herbst dieses Jahres vorliegen. Selbstverständlich werden diese Zwischenergebnisse auch im Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Sonst läuft uns die Zeit davon; das ist nun mal so. Bis dahin bitte ich alle 11.09.2024 Beteiligten um konstruktive Mitarbeit an der Evaluation. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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