Sascha Lienesch
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Der dramatische Anschlag von Solingen lässt uns auch einige Wochen danach schockiert und sprachlos zurück. Wir denken noch immer an die Opfer und die Angehörigen und wünschen den Verletzten weiterhin eine schnelle und vollständige Genesung. (Beifall von der CDU) Landtag Ich unterstelle, dass sich alle im Hause vermehrt Gedanken darüber machen, wie man die Situation verbessern kann. Die Zahl der Rücküberstellungen zu erhöhen, ist gegebenenfalls einer von vielen Lösungsansätzen. Es gibt keine einzelne Maßnahme, die die Probleme löst. Lieber Kollege Lürbke, man kann natürlich Kritik an den Strukturen äußern, die wir teilweise auch teilen, etwa an den verschiedenen Zuständigkeiten, aber das an die Adresse von Josefine Paul zu richten, finde ich ein bisschen billig. Vor zwei Jahren galten die gleichen Strukturen nämlich auch schon, und da war sie nicht Ministerin; die Strukturen hat sie insofern übernommen. Man kann darüber reden, wie man sie verbessern kann, aber ihr zu sagen, das sei dort falsch aufgehoben, ist wirklich ein bisschen populistisch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ministerpräsident Hendrik Wüst, Fluchtministerin Josefine Paul und Innenminister Herbert Reul haben heute ein ganzes Maßnahmenpaket vorgestellt – zusammengesetzt zum einen aus Forderungen, die nur auf Bundesebene umgesetzt werden können. Es werden und wurden zum Beispiel Gespräche auf Bundesebene mit den Ländern und der Opposition im Bundestag geführt. Leider konnte kein umfassender Konsens hergestellt werden; wir alle haben das in den Medien oder durch direkte Kontakte verfolgt. Jetzt ist die Ampelregierung in Berlin am Zuge, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Bevor Sie jetzt wieder sagen, wir würden nur nach Berlin zeigen: Nein, wir wollen selbstverständlich nicht nur nach Berlin schauen. Es gibt zum anderen auch Maßnahmen, die hier vor Ort im Land realisiert werden können. Die werde ich nicht wiederholen; das haben wir heute Morgen vom Ministerpräsidenten mitgeteilt bekommen. Ich halte der FDP zugute, dass sie bei der Einbringung ihres Antrags, über den wir heute im Plenum beraten, das Maßnahmenpaket der Landesregierung noch nicht kannte, welches sich umfassend mit den Herausforderungen beschäftigt und ihnen begegnet. (Marc Lürbke [FDP]: Das kannten wir auch bei seiner Einbringung nicht! – Zustimmung von Thorsten Klute [SPD]) Sie beantragen heute eine Änderung bei der Zuständigkeit für Abschiebungen und Rücküberstellungen. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber beraten, ob die Lösung, die Sie fordern, wirklich die zielführende ist oder ob es nicht noch bessere Strukturveränderungen geben kann. Über den Aufenthaltsstatus entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, des BAMF. Wäre es nicht folgerichtig, dass zumindest bei Überstellung nach Dublin-III-Verordnung eine Bundesbehörde, zum Beispiel die Bundespolizei, für die Durchführung 11.09.2024 von Rücküberstellungen zuständig ist – alles aus einer Hand? Die Zahl ist recht hoch. Der Teil der Geflüchteten, die als Dublin-Flüchtlinge gelten, ist aufgrund von Art. 16a des Grundgesetzes naturgemäß hoch, denn eigentlich kommen sie alle über einen sicheren Drittstaat. Die Idee ist aber nicht neu, sondern wurde schon diskutiert und auch in der gemeinsamen Sitzung des Integrations- und des Innenausschusses vor anderthalb Wochen angesprochen. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Ausschussprotokoll Ministerin Josefine Paul: „Die Forderung, Maßnahmen aus einer Hand zu organisieren, um Schnittstellen zu schließen, ist nicht neu und stellt auch keine neue Erkenntnis dar. Zum letztmaligen Zeitpunkt hat die Konferenz der Innenminister im Juni 2024 noch einmal darauf hingewiesen. Damals haben alle Länder einen Beschluss verabschiedet, der genau darauf hinweist, dass die Verfahrensführung und auch die Rücküberstellungsverfahren in einer Hand, also beim Bund, konzentriert werden sollten.“ Die Länder haben sich also, egal wer sie regiert, gemeinsam beim Bund für eine Änderung eingesetzt, und zwar grundsätzlich und nicht als Reaktion auf den Anschlag in Solingen, der bekanntlich danach verübt wurde. Sie fordern in Ihrem Antrag weiterhin die Einrichtung von fünf Rückführungszentren, eines je Regierungsbezirk. Darüber könnte man nachdenken. Es ergeben sich aber weitere Fragen, die wir im Rahmen der Plenardebatte heute sicher nicht beantworten können, wie zum Beispiel: Welche Kapazitäten sollen diese Einrichtungen haben? Wie wird sichergestellt, dass vollziehbar Ausreisepflichtige bei Rücküberstellungs- oder Abschiebemaßnahmen wirklich vor Ort sind? Welche qualitativen Unterschiede oder Verbesserungen zur bisherigen Unterbringung in Zentralen Unterbringungseinrichtungen ergäben sich? Würden die Verfahren dann wirklich schneller, denn wenn die fünf ZAB das übernehmen sollen und nicht mehr die verschiedenen Behörden im ganzen Land, bündeln sich diese Maßnahmen natürlich in diesen fünf Behörden? Darüber, ob es dann schneller geht, müssen wir reden. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und werden der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
