Sonja Bongers
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden mehrere voneinander unabhängige Regelungsbedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Justiz aufgegriffen. Bezüglich der geplanten Änderungen im Bereich der Kirchenaustrittsverfahren bestehen keine Bedenken. Insbesondere begrüßen wir im vorliegenden Gesetzentwurf, dass durch die Änderungen im Aufgebotsverfahren durch die verkürzten Fristen der lastenfreie Erwerb von Grundeigentum beschleunigt werden kann. Die weitere vorgeschlagenen Änderungen gehen auf europäische Regelungen zurück, sodass hiergegen von unserer Seite aus keine Bedenken bestehen. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
