Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat eine direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/10510. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10510 abgelehnt. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 24 kommen, gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich einige Passagen aus der letzten Debatte einer Prüfung unterziehen lassen werde. Das Ergebnis wird Ihnen sicherlich noch mitgeteilt. Wir kommen zu: 24 Attraktiver Lehrerberuf statt unkoordinierte Abordnungsverfahren. Chaotische Schulpolitik der Landesregierung jetzt beenden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10530 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 6). Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der Antrag Drucksache 18/10530 an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 25 Ohne Trainer keine Erfolge – Trainertarif in NRW einführen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/10517 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. 11.09.2024 Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/10517 an den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 26 Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022 Vorlage 18/1511 In Verbindung mit: Vorlage der Haushaltsrechnung 2021 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 18/2300 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/9804 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Über die beiden Nummern der Beschlussempfehlung ist getrennt abzustimmen. Wir stimmen erstens ab: Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9804, die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Empfehlung in Nummer 1 Drucksache 18/9804 angenommen. Wir stimmen ferner über die Nummer 2 ab. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Nummer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9804, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2021 Drucksache 18/2300 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022 Vorlage 18/1511 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung die Entlastung zu erteilen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über Landtag die Erteilung der Entlastung. Wer stimmt der Entlastung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Damit ist der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 27 Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs (Einzelplan 13) gemäß § 101 LHO für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Vorlage 18/2275 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 18/9805 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9805, für die Rechnung des Landesrechnungshofs (Einzelplan 13) der Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung zu erteilen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Empfehlung Drucksache 18/9805 angenommen und die Entlastung erteilt. Wir kommen zu: 28 Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 Vorlage 18/2842 Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Vorlage 18/2842 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 29 29. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Vorlage 18/2797 11.09.2024 Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen deswegen sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/2797 an den Innenausschuss. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 30 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10609 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese im Rahmen verbundenen Einzelabstimmungen in einer Abstimmung entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 18/10609. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/10609 angenommen. Wir kommen zu: 31 Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Finanzgericht Köln Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/10610 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/10610. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Landtag AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/10610 angenommen. Wir kommen zu: 32 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10506 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10506. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/10506 angenommen. Wir kommen zu: 33 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen VerfGH 101/24 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/10536 Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/10536, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren Aktenzeichen VerfGH 101/24 Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses an. Wir kommen zu: 34 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 22 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/10478 Die Übersicht 22 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 22. Wer stimmt dieser Übersicht zu? – Das 11.09.2024 sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/10478 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:56 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 9 – Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung (FlüAG-Änderungs- und Kreisunterstützungs- gesetz) – zu Protokoll gegebene Rede Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Die Kommunen nehmen innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten eine zentrale Rolle ein. Sie haben dabei in den vergangenen und sehr fordernden Jahren Herausragendes geleistet. Mit der vorliegenden Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetz passen wir nun die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsbetreuung an. Pro Person sollen kreisangehörige Gemeinden laut Gesetzesentwurfs künftig 1.013 Euro, statt wie zuvor 875 Euro, pro Monat erhalten. Kreisfreie Städte erhalten eine monatliche Pauschale von 1.303 Euro, statt der derzeitigen 1.125 Euro/Monat. Hintergrund der Erhöhung ist insbesondere die Anpassung an die allgemeine Kostensteigerung in den Bereichen Mieten, Bauen, Energie und Dienstleistungen. Dadurch erhalten die Kommunen eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung. Die „FlüAG-Pauschalen“ steigen damit um 15,81 Prozent. Die Landesregierung sieht vor, die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu vollziehen. Die Kommunen sollen dabei einen Mehrbetrag von mindestens 70,5 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Regelung erhalten. Die Landesregierung plant zudem, den 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen für ihre Koordinierungsund Unterstützungsleistungen bei der Betreuung von Geflüchteten eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereitzustellen. Neben der finanziellen Entlastung enthält der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen für die Kommunen: Eine Änderung betrifft die Beteiligung des Landes an überdurchschnittlich hohen Krankheitskosten von Geflüchteten. Bisher übernimmt das Land die Kosten oberhalb von 35.000 € pro Person und Jahr, künftig wird dies nach dem Gesetzentwurf bereits oberhalb von 25.000 € geschehen. Weiterhin wird – befürwortet durch die kommunalen Spitzenverbände – im FlüAG klarstellend festgeschrieben, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht im Sinne des FlüAG einer Gemeinde 11.09.2024 „zugewiesen“ werden, sondern grundsätzlich ihren Aufenthaltsort frei wählen dürfen, bis zu 5 Jahre seit der Einreise auf die allgemeine Aufnahmequote der Gemeinden angerechnet werden. Insgesamt trägt die Anpassung des FlüAG zusammen mit dem Kreisunterstützungsgesetz zu einer deutlichen Entlastung der kommunalen Familie bei. Ich freue mich daher, dass wir heute den Entwurf dieses Artikelgesetzes einbringen können. Landtag Anlage 2 Zu TOP 11 – Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen – Landeseigene Förderung von Kinderwunschbehandlungen sichern – zu Protokoll gegebene Reden Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2019 zusammen mit dem Bund die Kinderwunschbehandlung. Die Förderung wurde von Bund und Land je zur Hälfte getragen. Dazu kam landesseitig zusätzlich die sogenannte NRW-Pauschale für unverheiratete Paare. Die Zuweisung des Bundes lag 2023 noch bei rund 2,165 Millionen Euro für dieses Förderprogramm. Dann hat der Bund – ohne vorherige Absprache mit den Ländern – in 2023 angekündigt, seine Fördermittel für 2024 auf rund 70 % des Förderbetrages zu kürzen. Um einen sofortigen Förderstopp zu vermeiden, hat die Landesregierung in 2023 einmalig fehlende Bundesmittel kompensiert und zum Teil Bewilligungen ausschließlich mit Landesmitteln vorgenommen. Mit dem Zuweisungsschreiben des Bundes vom 17. April 2024 hat der Bund eine weitere Absenkung der Mittel für die Folgejahre angekündigt: So sollen die Bundesmittel in 2025 auf rund 30 % der noch in 2023 gewährten Mittel reduziert werden. Ich bedaure das sehr. Das Land kann jedoch nicht an allen Stellen als Ausfallbürge des Bundes auftreten. Eine Übernahme ausgefallener Bundesmittel in Millionenhöhe, wie wir es bei den Sprach-Kitas getan haben, ist nicht dauerhaft zu stemmen. Zudem entziehen diese massiven Mittelkürzungen des Bundes der gemeinsamen Förderung der Kinderwunschbehandlung weitgehend die Grundlage: Die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes geltenden Regelungen geben vor, dass bei gemeinsam finanzierten Programmen und der betragsmäßigen Verringerung des Anteils eines Drittmittelgebers die Landesmittel im jeweiligen Verhältnis zu kürzen sind. Ein als ursprünglich gemeinsam konzipiertes Förderprogramm kann daher – auch vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltseinsparungen – nicht dauerhaft durch das Land finanziert werden. Wir bedauern sehr, dass der Bund dieses Förderprogramm nicht weiter unterstützt. 11.09.2024
