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Eileen Woestmann

GRÜNE 11.09.2024 Sitzungen 18/73

Das Thema „Kinderwunschbehandlung“ ist unweigerlich ein sehr emotionales. Kürzungen, die emotional sehr aufgeladene Bereiche betreffen, tun weh, und daran ist auch nichts schön zu reden. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt die betroffenen Familien unweigerlich vor viele Herausforderungen: körperlich wie seelisch. Psychisch-emotional in Form von Schuldgefühlen, Frustration und in vielen Fällen auch Trauer um einen fehlgeschlagenen Behandlungszyklus oder über eine Fehlgeburt. Ein Wechselspiel aus Angst, Zuversicht, Hoffnung, Vorfreude, Enttäuschung, Frustration und Trauer löst eine emotionale Achterbahnfahrt aus. Die Sehnsucht nach einem Kind – danach, nach einem steinigen Weg endlich Eltern zu werden – schlägt bei manchen Paaren regelmäßig in tiefgreifende Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit um. Zu oft ist es immer noch ein Tabu-Thema und Gesprächspartner*innen und die Sensibilität für das Thema fehlen. Und auch körperlich spüren ungewollt kinderlose Paare eine immense Belastung durch die hormonelle Stimulation oder auch eine Überstimulation oder Nebenwirkungen von den verschiedensten Medikamenten, die während des Behandlungszyklus eingenommen werden müssen. Körperlich und organisatorische Belastungen müssen außerdem mit dem normal weiterlaufenden Alltag verbunden werden, häufig ohne, dass der Arbeitgeber davon erfährt. Hinzu kommt, dass die Kinderwunschbehandlung sehr hohe Kosten mit sich bringt. Seit 2019 fördert das Land NRW daher im Zusammenspiel mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen, um betroffene Paare zumindest von diesen hohen Kosten zu entlasten. Die Kinderwunschbehandlung wird seitdem vom Bund und dem Land NRW gemeinsam zu gleichen Teilen gefördert. Wenn der Bund jedoch seine Fördermittel für 2024 ohne vorherige Absprache mit den Ländern auf rund 70 % des Förderbetrages von 2023 kürzt, ist das ein massiver Einschnitt in dieses Förderverfahren. Dem Land NRW ist es nicht möglich, wiederholt Förderungen aufzufangen, aus denen der Bund aussteigt bzw. sukzessive aussteigt. Denn auch für das Jahr 2025 hat der Bund bereits eine weitere Mittelabsenkung ankündigt. Landtag Beim Förderverfahren handelt es sich um eine spezifisch überjährige Fördersystematik. Die Besonderheit bei Kinderwunschbehandlungen ist hierbei, dass die Behandlung selbst erst einige Zeit nach der Antragsstellung erfolgt. Das bedeutet, Anträge, die 2023 bewilligt worden sind, werden zum Beispiel erst im Folgejahr ausgezahlt. Die in diesem Jahr ausgestellten Bundesmittel setzt das Land daher für die Auszahlung von den bereits in 2023 bewilligten Auszahlungsanträge ein. Und entsprechend ist die Bewilligung der Anträge für dieses Jahr abhängig von den für 2025 zur Verfügung stehenden Mitteln, die wie ich bereits ausgeführt habe, vonseiten des Bundes massiv abgesenkt worden sind. Und nun trifft diese Absenkung der Bundesmittel auf einen Landeshaushalt in NRW, der durch extreme Einsparvorgaben belastet ist. Und ich betone daher nochmal, dass wir nicht dauerhaft auffangen können, was der Bund einspart. Der Einzelplan 07 ist ausquetscht bis auf den letzten Euro. Die finanziellen Mittel sind bereits auf Kante genäht, sodass finanzielle Spielräume schlicht nicht mehr vorhanden sind. Wir sind an Einsparvorgaben gebunden, die frustrierend und schmerzhaft sind. Und daher sollten wir uns doch eigentlich vor allem mit der Frage beschäftigen, wie wir in solchen schwierigen Haushaltslagen weiterhin zielgerichtete Investitionen in unsere Zukunft tätigen können. Und dabei spielt die Frage nach einer Reform der Schuldenbremse eine sehr zentrale Rolle. Und ich frage mich doch auch, sehr geehrte FDP-Fraktion, wie Sie es als gesellschaftliche Aufgabe betrachten können Familienplanung und stabile Bevölkerungsentwicklung zu unterstützen, frisch gegründeten Familien dann aber die ihnen zustehenden Förderungen durch das Elterngeld entziehen wollen. Kurzum: Möchten Sie also Familiengründung finanziell fördern, aber bestehenden Familien dann die Unterstützung entziehen. Ich frage mich: Wo soll das hinführen? Wie werden Familien Ihrer Meinung nach denn nach der Geburt finanziell unterstützt, wenn Sie ihnen das Elterngeld kürzen möchten? Um das nochmal auf den Punkt zu bringen: Die Kürzungen, die im Landeshaushalt vorgenommen werden müssen, fallen hier keinem leicht und werden auch nicht mit einer Leichtfertigkeit getroffen. Im Gegenteil es ist ein Drahtseilakt, Entscheidungen zu treffen, die schmerzen, aber die unweigerlich getroffen werden müssen und wo Gestaltungsspielräume kleiner sind, als man es sich wünschen würde. Natürlich ist es unsere Verantwortung einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, Unsicherheiten zu nehmen und Familiengründung für so viele betroffene Paare zu ermöglichen. Dies geht aber nur in einem Rahmen, in dem die Mittel auch ver-11.09.2024 fügbar sind. Die finanzielle Lage von Bund und Land ist extrem angespannt. Und gerade bei so hoch emotionalen Themen, bei denen es ohnehin schwer ist, die richtigen Worte zu finden, ist dies unglaublich schmerzhaft. Und ich weiß, dass die Erklärung von Sachverhalten und Fakten in emotionalen Zeiten kaum greifbar ist. Die grundsätzliche Familienförderung wird dadurch nicht aus den zentralen Bestandteilen der Familienpolitik gestrichen, eine landeseigene Förderung für Kinderwunschbehandlungen ist unter der aktuellen Haushaltslage jedoch leider nicht umsetzbar.

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