Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die amtierende Landesregierung hat ein ernst zu nehmendes Problem mit der Alimentation im öffentlichen Dienst. Das haben mittlerweile schon mehrere Sachverständigenanhörungen im Landtag gezeigt. Insgesamt liegen 141.000 Besoldungswidersprüche beim Finanzminister vor. Die Landesbeamten fordern damit eine amtsangemessene Besoldung, die sie nicht gegeben sehen. Vor diesem Hintergrund darf es niemanden wundern, dass dauerhaft strukturell über 20.000 Stellen beim Land aufgrund von Bewerbermangel nicht besetzt sind. Aber es gibt weitere strukturelle Probleme. Der Öffentliche Dienst ist in vielen Funktionen nicht hinreichend interessant für Einsteiger und Leistungsträger. Das sogenannte Senioritätsprinzip spielt eine große Rolle für die Bezahlung und die Aufstiegsperspektiven. Wer lange in derselben Funktion verharrt, bekommt dieselbe Tätigkeit besser bezahlt aufgrund höherer Erfahrungsstufen. Wer lange genug auf eine Beförderung wartet, der hat bessere Chancen, diese zu bekommen, weil er irgendwann auch mal an der Reihe ist. Gerade für junge dynamische Berufsstarter, die in Zeiten des Fachkräftemangels diverse Alternativen in der Wirtschaft haben, ist dieses System wenig attraktiv. Die Zahlen der Dienstaustritte in den ersten Jahren nach der Ausbildung belegen diese Entwicklung eindrucksvoll. Familienzuschläge besitzen ein hohes Gewicht gegenüber der Grundbesoldung. Die stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Beamtenbundjugend hat es in diesem Jahr bei einer Sachverständigenanhörung wie folgt auf den Punkt gebracht. Das alles ist nachlesbar in Ausschussprotokoll 18/460. Ich darf zitieren: „Wir müssen und ganz überspitzt auch die Frage stellen: Möchte ich Karriere machen und Verantwortung tragen oder habe ich doch vielleicht lieber drei Kinder, um hinterher aufs Gleiche rauszukommen?“ Parallel teilt uns der Finanzminister auf unsere Anfrage mit, dass von den vorhandenen Instrumenten der Honorierung besonderer Leistungen im Landesdienst nur im Promillebereich Gebrauch gemacht wird, quasi gar nicht. Nachlesbar in Landtagsdrucksache 18/8360. Landtag Selbst in der Ministerialverwaltung, wo sicherlich viele Spitzenbeamte mit ausgewiesener Fachkompetenz sitzen, kann man bei einer vierstelligen Anzahl an Ministerialbeamten die Fälle einer individuellen finanziellen Anerkennung von weit überdurchschnittlicher Leistungserbringung an einer ganzen Hand abzählen. Dabei kann es nicht sein, dass dort fast niemand eine hervorragende Leistung erbringt, die auch einmal eine Würdigung verdient hätte. Die schwarz-grüne Landesregierung hat in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode über 130 neue Stellen in den Ministerien eingerichtet. Wir sagen ihnen: Statt eines permanenten Stellenaufwuchses sorgen Sie lieber für eine angemessene Besoldung derer, die seit Jahren ihre Leistungsfähigkeit im Öffentlichen Dienst bereits unter Beweis gestellt haben. (Beifall von der FDP) Von den Berufsverbänden wissen wir: Die Stellschrauben für eine größere Attraktivität des Arbeitgebers Öffentlicher Dienst sind vielfältig. Dazu gehört auch eine Streichung von Beförderungssperrjahren und die Schaffung von Anreizinstrumenten im Besoldungs- und Laufbahnrecht. Finanzielle Mittel für attraktivitätssteigernde Maßnahmen sind genügend vorhanden, wenn man nur einen Teil des dreistelligen Millionenbetrages dafür einsetzt, der jedes Jahr durch die massenhafte Nichtbesetzung vakanter Stellen im Landeshaushalt eingespart wird. Also sagen Sie nicht, finanziell gäbe es dafür keine Möglichkeiten. Eines will ich auch deutlich sagen: Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst stellt die Handlungsfähigkeit des Staates in seinen Kernbereichen sicher. Er schafft damit die Grundlagen für einen starken Rechtsstaat sowie eine funktionierende soziale Marktwirtschaft und kümmert sich um die Daseinsvorsorge. Deshalb gehen auch die Gerichte davon aus, dass dem öffentlichen Dienst eine qualitätssichernde Funktion zukommt. Bezüglich der Stellenbesetzung bedeutet dies, das Problem der Vakanzen darf auf keinen Fall dadurch gelöst werden, dass die Anforderungen an Bewerber immer weiter gesenkt werden, damit man noch irgendwen findet, der den Dienst aufnimmt, sondern wir müssen dafür sorgen, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber wird, der auch mit Angeboten der Wirtschaft mithalten kann. Das muss unsere Zielsetzung sein. (Beifall von der FDP) Die bedenklichen Entwicklungen der letzten Jahre müssen deshalb gestoppt werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es von allergrößter Bedeutung, hier mitzuhalten. Das gilt insbesondere für Nordrhein-Westfalen. Wir haben nicht nur die private Wirtschaft als Wettbewerber, wir stehen auch mit 11.09.2024 Bundesbehörden am Standort der Bundesstadt Bonn …
