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Angela Erwin

CDU 11.09.2024 Sitzungen 18/73

Wir stehen heute vor der Aufgabe, einen wichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes zu beraten, und ich möchte von Anfang an betonen, wie sehr ich dieses Gesetzgebungsverfahren begrüße. Der vorliegende Entwurf ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung unserer Justiz. Er ist zugleich ein klares Bekenntnis zur bürgernahen Verwaltung und zur Entlastung der Gerichte. Zunächst möchte ich auf die geplanten Änderungen im Bereich der Kirchenaustrittsverfahren eingehen. Diese Verfahren sind bisher aufgeteilt zwischen den Urkundsbeamtinnen und -beamten sowie den Rechtspflegerinnen und -pflegern. Diese Aufteilung führt zu vermeidbaren Reibungsverlusten, Verzögerungen und einem unnötigen Aufwand in der Gerichtsorganisation. Mit dem neuen Gesetz soll die Zuständigkeit vollständig den Urkundsbeamtinnen und -beamten übertragen werden. Dies ist ein Schritt, den wir als CDU-Fraktion voll unterstützen, denn er trägt zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Prozesse bei. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: weniger Wartezeit und ein reibungsloser Ablauf. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass der Kirchenaustritt ein sensibles Thema ist, und es ist in unser aller Interesse, dass die Betroffenen in dieser Angelegenheit zügig und ohne unnötige Hürden eine Klärung erhalten. Ein weiterer zentraler Aspekt dieses Entwurfs ist die Verkürzung der Mindestaufgebotsfristen bei bestimmten Verfahren. Insbesondere im Bereich des lastenfreien Erwerbs von Grundeigentum, etwa bei unbekannten Hypothekengläubigern, sehen wir hier eine entscheidende Verbesserung. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse ermöglicht eine schnellere Verbreitung und Erreichbarkeit von Informationen. Die bisher festgelegten Fristen spiegeln jedoch die Verhältnisse aus einer Zeit wider, in der solche Verfahren deutlich länger gedauert haben. Daher ist es nur konsequent, die Mindestfristen zu verkürzen und damit die Verfahren zu beschleunigen, ohne die Rechtssicherheit zu gefährden. Dies bringt sowohl für die Gerichte als auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhebliche Vorteile. Gerade bei Immobilientransaktionen, bei denen die Zeit oft eine entscheidende Rolle spielt, schaffen wir damit eine moderne, praxisnahe Lösung. Neben den Änderungen im Kirchenaustritts- und Aufgebotsverfahren beinhaltet der Gesetzentwurf auch Anpassungen, die auf die Umsatzbesteuerung der Leistungen von Schiedsämtern abzielen. Wir alle wissen, dass Schiedsämter eine wichtige 11.09.2024 Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung spielen. Sie bieten eine kostengünstige und oft schnellere Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren. Durch die gesetzliche Klarstellung, dass auf die Leistungen von Schiedsämtern in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Umsatzsteuer erhoben wird, schaffen wir Transparenz und Fairness. Denn Schiedsämter stehen hier im Wettbewerb mit privaten Gütestellen, und es ist nur gerecht, dass für alle die gleichen steuerlichen Bedingungen gelten. Auch wenn dies für die Bürgerinnen und Bürger in manchen Fällen zu höheren Kosten führen kann, steht dem der Vorteil einer unabhängigen und effektiven Streitbeilegung gegenüber. Insgesamt zeigt dieser Gesetzentwurf, dass wir als Gesetzgeber die Bedürfnisse der Praxis ernst nehmen und bereit sind, unsere Gesetze an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Die Digitalisierung schreitet voran, und wir müssen sicherstellen, dass auch unsere Justizprozesse davon profitieren. Das bedeutet nicht nur, Abläufe zu beschleunigen und Kosten zu senken, sondern auch, die Bürgerinnen und Bürger, die Recht suchen, im Mittelpunkt unseres Handelns zu sehen. Der vorliegende Entwurf trägt genau diesem Anspruch Rechnung. Lassen Sie mich auch auf die Frage der Steueränderungen eingehen, die im Zuge der Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes notwendig geworden sind. Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts, wie sie von den Schiedsämtern erbracht werden, den gleichen steuerlichen Regelungen unterliegen wie private Anbieter. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Klarstellung, die sicherstellt, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Für die Schiedsämter bedeutet dies eine Anpassung ihrer Gebührenstruktur, die jedoch im Sinne der Gleichbehandlung aller Anbieter zu begrüßen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Änderungen in diesem Gesetzentwurf sind keine isolierten Maßnahmen. Sie fügen sich ein in die umfassende Modernisierung und Digitalisierung unserer Verwaltung und Justiz. Wir schaffen damit zukunftsfähige Strukturen, die den Anforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft gerecht werden und dabei die Effizienz und Bürgerfreundlichkeit unserer Justiz deutlich verbessern. Ich bin überzeugt, dass dieser Entwurf auf breite Zustimmung in diesem Hause stoßen wird, und möchte noch einmal betonen, wie wichtig es ist, die Justiz als ein dynamisches System zu begreifen, das sich den Anforderungen der Zeit anpasst. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Justiz gehen und den vorliegenden Entwurf unterstützen. Landtag

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