Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie kennen sicher alle das mit dem Anspruch und der Wirklichkeit. Manchmal gibt es da eine Riesenlücke. 11.09.2024 Fangen wir mit dem Anspruch an, den unser Gesundheitsminister Laumann noch im Juli in einer Pressemitteilung zum Thema „Pflegekräfte“ ausgegeben hat. Da war zu lesen, dass Pflegekräfte einen unverzichtbaren Beitrag für eine gute Gesundheitsversorgung der Menschen in NRW leisteten. Man brauche vor allem neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie, um auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen sicherzustellen. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Die Wirklichkeit sieht an dieser Stelle ein Stück weit anders aus. Wie wir gehört haben, soll die institutionelle Förderung des Instituts für Pflegewissenschaft in Bielefeld zum Ende des Jahres eingestellt werden. Damit gefährdet die Landesregierung den Fortbestand eines Instituts, das gerade bei der Pflegeausbildung wichtige Impulse setzt. Zudem wurden vom Institut anerkannte Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht, zum Beispiel bei den Abrechnungsgrundlagen. Wie passt die Gefährdung des Instituts mit den allgemeinen Aussagen des Ministers überein? Ich kann es Ihnen sagen: gar nicht. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD]) Der gesamte Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Arbeit dieser Landesregierung. Da betont der für Pflege zuständige Minister immer wieder, dass eine gute Pflege für die Gesundheitsversorgung wichtig sei. Jetzt aber wird dem Institut für Pflegewissenschaft die Förderung entzogen, und dazu gab es vorher wohl keine Abstimmung zwischen ihm und der Wissenschaftsministerin. Anscheinend hat man sich lediglich auf Arbeitsebene der beiden Ministerien ausgetauscht. Auch da passen Anspruch und Wirklichkeit überhaupt nicht zusammen. Bei einem solch weitreichenden Schritt müssten zwei Kabinettskollegen einfach miteinander reden. Das ist wirklich nicht zu viel verlangt. (Beifall von der FDP, Thorsten Klute [SPD] und Dr. Bastian Hartmann [SPD]) Die Empörung über das angekündigte Auslaufen der Fördermittel war absehbar und ist vollkommen berechtigt. Die Leitung der Uni Bielefeld plädiert für einen Erhalt der Förderung. Kommunale Stimmen aus dem Umland loben die Innovationskraft des IPW, und das Evangelische Johanneswerk hebt hervor, wie praxisnah das IPW arbeite. Solche Stimmen sollten uns allen nicht egal sein. Der Fortbestand des IPW sollte nicht gefährdet werden. Die Aufgaben, die das Institut übernimmt, leisten einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung einer modernen Pflege. So steht die Pflegeforschung klar im Mittelpunkt der Aktivitäten. In Projekten gesammelte Erkenntnisse sollen die Lebens- und Versorgungssituation von Patienten, dauerhaft pflegebedürftigen Landtag Menschen sowie ihren Angehörigen verbessern. Weitere Ziele der Forschung sind die Professionalisierung der Pflege, die Erweiterung des Spektrums pflegerischer Unterstützung und die qualitative Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung. Die Forschung des IPW richtet sich dabei sowohl auf den individuellen Pflegeprozess als auch auf Prozesse und Strukturen, die das Profil und die Entwicklung der Pflege in Deutschland stark beeinflussen. So wurden im IPW beispielsweise forschungsbasierte Interventionskonzepte zur Pflege von demenziell Erkrankten mit Verhaltensauffälligkeiten, aber auch Konzepte für das pflegerische Entlassmanagement erarbeitet. Die konzeptionellen Grundlagen für den seit 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff im SGB XI und das dazugehörige Begutachtungsverfahren entstammen dem IPW. Das IPW übernimmt aber auch noch andere Aufgaben. Es bringt sich aktiv in Forschungsdebatten ein. Forschungsergebnisse werden in einer eigenen Veröffentlichungsreihe herausgegeben. Vorträge und Fachveranstaltungen geben Raum für den wissenschaftlichen Austausch. Besondere Anliegen sind außerdem die Nachwuchsförderung im akademischen Bereich und die Förderung anderer Qualifizierungen im Feld der Pflege. Nicht zuletzt ist die pflegewissenschaftliche Beratung ein wichtiger Aufgabenschwerpunkt des IPW. So werden Praxiseinrichtungen und Organisationen mit Gestaltungsverantwortung in der pflegerischen Versorgung beraten. Immer wieder wird die pflegewissenschaftliche Expertise des IPW auch im Rahmen unterschiedlicher Gremienkontexte nachgefragt. Ich habe jetzt versucht, Ihnen zu erklären, was dieses Institut alles geleistet hat; was dieses Institut alles leistet. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion können wir auf dieses Institut nicht verzichten. Seien Sie versichert – das haben wir Liberale immer gemacht –: Wenn wir etwas im Haushalt behalten möchten, dann rechnen wir auch einen Gegenvorschlag herbei und erklären diesen. – Wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
