Marcel Hafke
Wir sprechen heute über einen Antrag, der nicht nur die betroffenen Paare, sondern auch unsere gesamte Gesellschaft betrifft: die Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen. Als FDP-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass die landeseigene Förderung von Kinderwunschbehandlungen fortgeführt wird, obwohl der Bund hier große Kürzungen vorgenommen hat. Die medizinische Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Jede Familie, die sich Kinder wünscht, sollte die Möglichkeit haben, sich diesen Wunsch zu erfüllen – unabhängig vom finanziellen Hintergrund. In Deutschland sind rund sechs Millionen Menschen mit ungewollter Kinderlosigkeit konfrontiert. Hinter dieser Zahl stecken persönliche Geschichten von Trauer, Frustration und Verzweiflung. Die betroffenen Paare erleben immense emotionale Belastungen und stehen oft vor existenziellen Fragen. Denn trotz ihres Wunsches, Eltern zu werden, stehen viele Paare nach einer erfolglosen Kinderwunschbehandlung vor weiteren Herausforderungen wie hohen finanziellen Belastungen. Diese Paare dürfen wir nicht im Stich lassen. Die moderne Medizin bietet mit Verfahren wie der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) eine echte Chance, den Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Verfahren sind jedoch teuer: Die Eigenanteile, die Paare nach den Leistungen der Krankenkassen tragen müssen, liegen pro Versuch zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Ohne finanzielle Unterstützung ist dies für viele schlichtweg nicht leistbar. In Nordrhein-Westfalen gab es bereits seit 2019 ein Förderprogramm, das ungewollt kinderlose Paare unterstützte. Diese Förderung, die gemeinsam von Bund und Land finanziert wurde, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Paare eine Chance auf eine Familie bekamen. Landtag Besonders stolz sind wir als FDP-Landtagsfraktion darauf, dass diese wichtige Förderung in der letzten Legislaturperiode unter der Führung unseres ehemaligen Familienministers Dr. Joachim Stamp (FDP) ins Leben gerufen wurde. Er hat damit einen entscheidenden Schritt getan, um ungewollt kinderlosen Paaren in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit zur Erfüllung ihres Kinderwunsches zu geben. Es war ein Meilenstein für viele Paare in unserem Land, die durch diese Unterstützung die Möglichkeit erhielten, ihren Traum von einer Familie zu verwirklichen. Leider hat die schwarz-grüne Landesregierung im Mai dieses Jahres beschlossen, dieses Programm aufgrund von Kürzungen der Bundesmittel einzustellen. Damit werden Paare vor eine ungewisse Zukunft gestellt – und die Hoffnung auf eine Familie schwindet. Kinderwunschbehandlungen sind nicht nur eine Frage der medizinischen Versorgung, sondern auch eine der gesellschaftlichen Verantwortung. Die Unterstützung dieser Paare ist von großer Bedeutung für die Bevölkerungsentwicklung in unserem Land. Bereits jetzt sehen wir, dass die Geburtenrate in Nordrhein-Westfalen dramatisch gesunken ist – auf den niedrigsten Stand seit fast zehn Jahren. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass sich viele Paare die notwendige medizinische Hilfe nicht leisten können. Wenn wir hier nicht eingreifen, wird sich dieser Trend fortsetzen. Andere Bundesländer wie Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben diese Notwendigkeit erkannt und unterstützen weiterhin die betroffenen Paare. In Niedersachsen etwa erhalten Paare auch weiterhin bis zu 450 Euro für die ersten drei Versuche, und Rheinland-Pfalz hat die Förderung sogar ausgeweitet. Es ist nicht hinnehmbar, dass Nordrhein-Westfalen diese Paare im Stich lässt, während andere Bundesländer Lösungen finden. Es darf nicht sein, dass Kinderwunschbehandlungen zu einer Zwei-Klassen-Medizin führen, bei der nur Paare mit ausreichenden finanziellen Mitteln die Chance auf Elternschaft haben. Die schwarz-grüne Landesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben, Kinderwunschbehandlungen zu unterstützen. Dort heißt es ausdrücklich: „Wir werden uns auf allen Ebenen für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen und deren Ausweitung auch auf lesbische Paare einsetzen“. Doch was erleben wir stattdessen? Das Gegenteil: Die Förderung wird eingestellt, ohne dass es einen Plan gibt, wie den betroffenen Paaren geholfen werden soll. Wir fordern daher, dass das Land Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung 11.09.2024 gerecht wird und eine eigene Förderung unabhängig von den Bundesmitteln sicherstellt. Ein Kinderwunsch darf nicht am Haushalt scheitern. Unser Antrag fordert klar: Im Landeshaushalt 2025 müssen Mittel eingeplant werden, die an den bisherigen Fördersummen von Land und Bund orientiert sind. Paare, die durch Altersgrenzen von der Förderung ausgeschlossen werden könnten, brauchen eine Härtefallregelung, um ihnen die Chance auf eine Familie nicht zu nehmen. Darüber hinaus muss die Landesregierung prüfen, ob die bestehenden Altersgrenzen für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren noch der Lebenswirklichkeit entsprechen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass jedes Paar in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit hat, seinen Kinderwunsch zu erfüllen, unabhängig von finanziellen Hürden. Die Fördermittel, die für die Unterstützung dieser Paare notwendig sind, sind im Landeshaushalt kein großer Posten. Doch für die betroffenen Paare machen sie den entscheidenden Unterschied. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu und setzen Sie ein Zeichen der Solidarität für die vielen Paare, die ungewollt kinderlos sind. Wir können und dürfen sie nicht allein lassen. Nordrhein-Westfalen muss hier Verantwortung übernehmen und eine verlässliche Förderung für Kinderwunschbehandlungen sicherstellen.
