Jonathan Grunwald
Ja, auch ich kann mir vorstellen, dass Abordnungen eine Belastung darstellen können: für die betroffenen Lehrer, für ihre Familien und für die Schulen, von denen sie entsendet werden. Dazu gehören ein neuer Arbeitsweg, ein unbekanntes Kollegium, Schülerinnen sowie Eltern, die man neu kennenlernen muss, und nicht selten eine Arbeitsumgebung mit herausfordernder Sozialstruktur, denn genau dort drückt der Schuh bekanntlich am meisten. Abordnungen dienen jedoch nicht der Schikane einzelner. Sie dienen genauso wenig dem Aussortieren unliebsamer Kolleginnen. Abordnungen Landtag dienen einer größeren Sache. Die an Schulen mit besonders hohem Lehrermangel abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer sind wahre Chancenmacher. Sie sind echte Helfer im Kollegenkreis, sie sind Ermöglicher und Türöffner. Mit ihrer Präsenz, mit ihrem Wissen und mit ihrer Tatkraft helfen sie dabei, die Personallücke genau an denjenigen Schulen etwas kleiner zu machen, die vor immensen Herausforderungen stehen. Sie wirken genau dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Und dafür sind wir ihnen sehr dankbar. Anstatt die Abordnungspraxis an sich in Frage zu stellen, hat das Gericht das von der Bezirksregierung Münster gewählte Verfahren zur Auswahl der abzuordnenden Lehrerinnen und Lehrer bemängelt und im gleichen Atemzug die grundsätzliche Praxis von Abordnungen sogar bestätigt. Wie Sie aus diesem Urteil zum Rundumschlag gegen Abordnungen ausholen können, erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Selbstredend müssen Entscheidungsverfahren objektiv und fair sein. Und wo dies angezweifelt wird, kann in unserem Rechtsstaat – Gott sei Dank – auch rechtlich vorgegangen werden. Das vom Verwaltungsgericht Münster beanstandete Verfahren wird nun von der zuständigen Bezirksregierung überarbeitet. Das ist richtig so, und ich bin mir sicher, dass dies zeitnah abgeschlossen sein wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, die schwarzgrüne Zukunftskoalition ist angetreten, um beste Bildung für ALLE Kinder in unserem Land zu ermöglichen und Chancen zu eröffnen. Dazu braucht es eine flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften. Die Realität sieht aber so aus, dass wir in einigen Regionen über eine sehr gute Lehrkräfteversorgung verfügen, während in anderen eine problematische Personallücke klafft. Die unbesetzten Lehrerstellen sind leider nicht gleichverteilt übers Land. Um die Bildungsgerechtigkeit zu steigern, ist es daher unumgänglich die Personalsituation durch mehr Lehramtsstudenten und mehr Seiteneinsteiger zu verbessern. Beides fordern Sie in Ihrem Antrag – beides wird bereits durch die Landesregierung umgesetzt. Und wir müssen über Abordnungen die Personalsituation steuern, ein Instrument, das ausdrücklich im Beamtengesetz verankert ist. Wer sich aktiv dafür entscheidet, als Beamtin oder Beamter unserem Land zu dienen, erhält eine ganze Reihe von Privilegien, die nicht selten manchen hart arbeitenden Arbeiter oder Angestellten mit offenen Mündern staunend zurücklassen. Im Gegenzug erwartet die Gesellschaft von den Beamten Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und die Einhaltung der Pflichten und Vorgaben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Beamtengesetz (§24 2): 11.09.2024 „Beamtinnen und Beamte können, wenn hierfür ein dienstlicher Grund besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer ihrem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle eines Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeordnet werden.“ Verbeamtete Lehrer können grundsätzlich genauso wie Polizistinnen landesweit eingesetzt werden, so sieht es das Gesetz vor. Die durch die Abordnung entstandenen Mehrkosten werden übrigens durch eine Trennungsentschädigung von bis zu 400 Euro im Monat bei täglicher Rückkehr an den Wohnort sowie durch einen finanziellen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat bei auswärtiger Übernachtung kompensiert. Ob Verwaltungsbeamter, Polizistin oder Lehrer, die flexiblen Einsatzorte innerhalb Nordrhein-Westfalens sind Teil des Beamtentums. Wer daran rüttelt, stellt den Beamtenstatus gänzlich in Frage. Wenn das der eigentliche Kern Ihres Antrags sein sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, warum sagen Sie es nicht einfach? Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie können sicher sein, dass Bildung für die Zukunftskoalition oberste Priorität hat. Dies unterstreichen wir nicht zuletzt mit der Prioritätensetzung im Haushalt für 2025: Noch nie hat eine Regierungskoalition 41 Milliarden Euro für Bildung in Nordrhein-Westfalen ausgegeben. Ob in Münster, Brilon, Königswinter, Jülich oder Duisburg – wir privilegieren nicht, sondern setzen auf beste Bildungschancen für alle Kinder, egal wo sie wohnen und woher sie kommen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
