landtag.nrw.de ↗

Herbert Reul

CDU 11.09.2024 Sitzungen 18/73

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden – erstens – bewährte Regelungen aus dem – damals in der Coronapandemie erlassenen – Planungssicherstellungsgesetz ins „Dauerrecht“ des Verwaltungsverfahrensgesetzes überführt. Hiermit setzen wir auch den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ um. Der Entwurf zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes beruht hierbei in bewährter Tradition der Simultangesetzgebung auf einem zwischen Bund und allen Ländern abgestimmten Entwurf. Das Ziel ist klar: Überall in Deutschland soll ein einheitliches Verfahrensrecht gelten – so wie von der Wirtschaft immer wieder eingefordert. Wir setzen hierbei digitale Formate als Standard. Das heißt konkret: Nicht nur eine digitale Einsichtnahme in Planungsunterlagen ist möglich, sondern auch eine Erörterung kann zukünftig digital stattfinden. Zudem können die Behörden auch die Möglichkeit eröffnen, dass Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger per einfacher E-Mail erfolgen können. Wir vergessen aber dennoch nicht, dass es immer noch Menschen gibt, die nicht online unterwegs sind – für diese Menschen gibt es einen alternativen Zugang, damit der Staat hier niemanden von der Beteiligung ausschließt. Digitale Kommunikation mit den Behörden: Daneben setzen wir auch bei der digitalen Kommunikation mit den Behörden neue Maßstäbe, indem wir die – im gerichtlichen Verfahren bewährten – besonderen elektronischen Postfächer auch für die Kommunikation mit der Verwaltung öffnen, nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch und gerade für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Die Behörden bekommen zudem die Möglichkeit, ein digitales Behördensiegel zu nutzen. Das ist einfacher und schneller als das herkömmliche Siegel. Zweitens wird auch das Verwaltungsvollstreckungsrecht fit für die digitale Zukunft gemacht. So entfällt künftig die Übergabe einer Kopie des Vollstreckungsauftrages an den Schuldner – so entlasten wir die Vollstreckungsbehörden. Zudem führen wir die Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörden ein, gepfändete Gegenstände 11.09.2024 auch über Onlineportale zu versteigern, konkret: Auf „justiz-auktion.de“ und „zoll-auktion.de“. Auch das trägt zu einer weiteren Vereinfachung bei und dürfte in bestimmten Fällen zur besseren Durchsetzung von offenen Forderungen führen. Neben diesen größeren Änderungen finden zudem viele kleine – im Kern eher technische – Änderungen statt. Doch auch jede dieser Änderungen hat ihre Bewandtnis, um die Gesetze weiterhin verständlich und gut anwendbar zu halten. Fazit: Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf erreichen wir, dass die Planungsverfahren digitaler werden, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Behörden, miteinander rechtssicher elektronisch kommunizieren können und dass in Nordrhein-Westfalen der Bund-Länder-Pakt umgesetzt wird, sodass Verfahren beschleunigt werden. Landtag Anlage 4 Zu TOP 19 – Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Schiedsamtsgesetzes – zu Protokoll gegebene Reden

Alle Reden von Herbert Reul Protokoll ↗