Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den Inhalt des Antrags haben wir schon ausführlich im Ausschuss für Schule und Bildung gesprochen. Dennoch enthält der Antrag einige schiefe Angaben. Gleich im ersten Absatz steht, laut Aussage des Ministeriums hätte im ersten Halbjahr 2023/24 nur jede fünfte Unterrichtsstunde wie geplant stattgefunden. Landtag Das lässt sich allerdings der angegebenen Quelle, der Pressemitteilung des Ministeriums vom 8. April dieses Jahres, schlichtweg nicht entnehmen. Die richtigen Zahlen lauten: 83,6 % der Unterrichtsstunden konnten so wie von den Schulen gewollt erteilt werden. Diese 83,6 % setzen sich aus 78,3 % Unterricht gemäß Stundenplan und 5,3 % Unterricht in besonderer Form zusammen. Unterricht in besonderer Form sind zum Beispiel Exkursionen, Sportfeste, Klassenfahrten usw. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Unterrichtsausfall, sondern um unverzichtbare Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit in unseren Schulen. 9,7 % des Unterrichts wurden vertreten. Zusätzlich wurden 0,5 % – zumeist witterungsbedingt – in Distanz gehalten. Sicherlich sind die unterschiedlichen Vertretungsformen auch mit unterschiedlichen Qualitätserwartungen verknüpft. Gleichwohl gilt jedoch, dass viele Vertretungsstunden mit einem spürbaren Lernzuwachs für die Schülerinnen und Schüler verbunden sind. Wenn Sie in Ihrem Antrag jedoch formulieren, der Unterrichtsausfall sei noch deutlich höher als der Anteil der nicht planmäßig oder in besonderer Form erteilten Unterrichtsstunden, dann tun Sie Vertretungsunterricht pauschal als Unterrichtsausfall ab. Das ist falsch und wird dem hohen Engagement der Lehrkräfte, die Vertretungskonzepte entwickeln, sich gezielt auf Vertretungsunterricht vorbereiten und stets das Beste für ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen, nicht gerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kommen wir zur strukturellen Unterrichtssituation: Diese beschreibt die Abweichungen der Stundenpläne von den Vorgaben der Stundentafel. Die Abweichungen werden jährlich auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten ermittelt und jährlich in der Broschüre „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht“ veröffentlicht. Demnach ist in den Jahrgangsstufen, die im vergangenen Schuljahr 2023/24 ihren jeweiligen Bildungsgang in der Primarstufe oder Sekundarstufe I abgeschlossen haben, an allen Schulformen für den gesamten Bildungsgang im Durchschnitt mehr Unterricht erteilt worden, als die Stundentafel vorgegeben hat. In der Sekundarstufe I an Gesamtschulen waren dies beispielsweise im landesweiten Durchschnitt 196,4 Stunden anstatt, wie vorgesehen, 188 Stunden. Gleichwohl gibt es über alle Schulformen hinweg auch Schulen, die vor allem aufgrund des Lehrkräftemangels zeitweilig von den Vorgaben der Stundentafel nach unten abweichen mussten. Die Forderung, die Schulen im Rahmen der Unterrichtstatistik auch über die strukturelle Unterrichtssituation berichten zu lassen, ist zum einen nicht mit unserem Ziel vereinbar, die Schulen möglichst von Bürokratie zu entlasten. Das gilt erst recht, weil wir 11.09.2024 mit den bereits erwähnten Amtlichen Schuldaten schon längst eine sachliche und fundierte Datengrundlage haben. Zum anderen ist der Vorschlag methodisch nicht umsetzbar. Unterrichtsstunden können im Rahmen der sogenannten Kontingentstundentafel von den Schulen schuljahresübergreifend vorgezogen und nachgeholt werden. Darüber hinaus bestehen für die in den Stundentafeln ausgewiesenen Ergänzungsstunden keine Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen diese zu erteilen sind. Insofern kann struktureller Unterrichtsausfall nicht für ein einzelnes Schuljahr ermittelt werden, sondern immer erst, nachdem die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang vollständig abgeschlossen haben. Aus diesem Grund ist die längsschnittliche Betrachtung der strukturellen Unterrichtserteilung methodisch nicht in die periodenbezogene Unterrichtsstatistik integrierbar. Unbestritten ist, dass wir es in Nordrhein-Westfalen und bundesweit mit einem schwierigen Lehrkräftearbeitsmarkt zu tun haben, unsere Schulen seit vielen Jahren mit einer zu hohen Zahl an unbesetzten Lehrkräftestellen zurechtkommen müssen und es demzufolge auch zu Unterrichtsausfällen kommt. Zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung haben wir das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung bereits im Dezember 2022 vorgestellt, in diesem Jahr fortgeschrieben und insgesamt 34 Maßnahmen eingeleitet, darunter exemplarisch: Ausbau der Studienanfängerplätze und Einführung des Lehramtsstipendiums Ruhr. Lehramtsstudierende können bereits jetzt als Tarifbeschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen im Schuldienst tätig werden. Erweiterung der Möglichkeiten für den Seiteneinstieg in das Grundschullehramt und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Damit haben wir den Seiteneinstieg an allen Schulformen ermöglicht. Ausbau der Unterstützungs- und Beratungsangebote für Seiteneinsteigende. Wir nutzen Personalüberhänge im Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen und stellen diese Lehrkräfte in unterversorgten Schulformen und Regionen ein. Wir vereinfachen die Anerkennung von ausländischen Lehramtsqualifikationen. Neueinstellungen können mit einer schulformübergreifenden Abordnung verbunden werden. Befristet Beschäftigte können entfristet werden. Lehrkräfte werden von Alltagshelfenden entlastet. Die Bezirksregierungen ordnen zeitlich befristet Lehrkräfte zur Unterstützung besonders belasteter Schulen ab. Die Hinzuverdienstgrenze wird zukünftig verlängert. Landtag Wir tun noch vieles mehr und nehmen beispielsweise Änderungen in der Lehrerausbildung ebenfalls in Angriff. Sie sehen: Wir befinden uns nicht, wie vorhin gesagt, im Dornröschenschlaf, sondern arbeiten daran, dass wir die Lehrkräfteversorgung in unserem Land verbessern. Ja, es fehlt derzeit noch Personal im Umfang von rund 6.050 Stellen, um den aktuellen Zielwert in der Personalausstattung von rund 168.700 Stellen zu erreichen. Erst damit werden alle Mehrbedarfe zum Beispiel für Inklusion und Integration sowie die Stellen gegen Unterrichtsausfall, für individuelle Förderung, die Vertretungsreserve Grundschule und die Vorgriffsstellen für die Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G8 auf G9 vollständig mit Personal hinterlegt. Dennoch zeigen unsere Maßnahmen deutliche Wirkungen. So hat sich die Personalausstattung in unseren Schulen seit Dezember 2022 im Umfang von über 5.600 mehr besetzten Stellen verbessert. Hinzu kommen noch mehr als 1.500 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, die Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen unterstützen. Somit ist die Zahl der zusätzlich an den Schulen in Nordrhein-Westfalen tätigen Personen seit Dezember 2022 auf mehr als 7.100 gestiegen. (Beifall von der CDU und Dagmar Hanses [GRÜNE]) Die Herausforderung der kommenden Jahre ist es, diesen Weg konsequent weiterzugehen und die Personallücke zu schließen. Wir arbeiten weiter daran, dieses Ziel zu erreichen. Für die wiederholt vorgetragene Behauptung, jegliche Form des Vertretungsunterrichts sei Unterrichtsausfall, habe ich jedoch kein Verständnis. Sie demotiviert unsere Lehrkräfte, indem sie ihre Leistung entwertet. Dagegen verwahre ich mich ausdrücklich. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
