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Katharina Gebauer

CDU 11.09.2024 Sitzungen 18/73

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir in dieser Plenarwoche gleich mehrfach über Kinderbetreuung und Kita sprechen, zeigt, wie wichtig das Thema für uns alle ist. Ob uns die Einführung von Kinderbetreuung bei Veranstaltungen des öffentlichen Dienstes nach 17:00 Uhr jedoch voranbringt, wage ich zu bezweifeln. Auf den ersten Blick erscheint es wie eine sinnvolle Maßnahme, um Eltern zu entlasten und ihnen die Teilhabe an abendlichen Veranstaltungen zu ermöglichen. Doch bei genauerer Betrachtung gibt es mehrere Gründe, warum wir diesen Antrag kritisch hinterfragen: Wie viele Veranstaltungen finden im öffentlichen Dienst nach 17:00 Uhr statt? Wie viele Eltern im öffentlichen Dienst sind davon betroffen? – Leider liefert der Antrag keinerlei Zahlen und Fakten dazu. Sie, liebe SPD-Fraktion, verlieren sich mit dem Antrag in einem Nischenthema, anstatt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ganzes im Blick zu behalten. Für uns als CDU muss in der Debatte das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Kinder brauchen feste Strukturen und Routinen, die sie aus ihrer tagtäglichen Betreuung kennen, um sich sicher und geborgen zu fühlen. Eine unbekannte Betreuung am Abend kann diese wichtigen Strukturen stören. Denn die Betreuung würde in unbekannten Räumlichkeiten mit fremden Kindern und durch fremde Personen erfolgen. All das spricht nicht für eine stressfreie Betreuung von Kindern, aber auch nicht für die Eltern. Insbesondere bei Kindern unter drei Jahren kann das eine enorme Stresssituation auslösen. Zudem ist die Betreuung in den verschiedenen Altersklassen individuell und muss auch bei einer abendlichen Betreuung beachtet werden. Nicht umsonst gibt es in der täglichen Betreuung eine Eingewöhnungszeit. All das beachten Sie in Ihrem Antrag leider nicht.

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