Dorothee Feller
Hinsichtlich der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster zur Abordnung von Lehrkräften haben wir bereits im Ausschuss deutlich gemacht, dass das Gericht allem voran die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Abordnungen ausdrücklich bestätigt hat. So war dem Gericht zufolge Grundlage der Entscheidung, ich zitiere: „(…), dass Landesbeamte bereits keinen Anspruch auf Beibehaltung eines einmal innegehabten Dienstortes, erst recht nicht auf Verbleib an einer am selben Dienstort befindlichen Dienststelle haben, sondern grundsätzlich mit einer landesweiten Versetzung oder – wie hier – Abordnung rechnen müssen“. Kritisiert hat das Gericht hingegen die Auswahl der abzuordnenden Lehrkräfte, wie sie durch die Bezirksregierung Münster – und nur dort – erfolgt ist. Entgegen der Darstellung im Antrag hat jedoch die Bezirksregierung Münster dabei keineswegs willkürlich gehandelt, sondern im Gegenteil in einem sehr umfangreichen Verfahren versucht, die Belange aller Beteiligten bestmöglich zu berücksichtigen. Auch die Auswahlkriterien, die wir bereits im Frühjahr vergangenen Jahres allen Bezirksregierungen zur Verfügung gestellt haben, sind dabei zur Anwendung gekommen – aus Sicht des Verwaltungsgerichts jedoch einen Schritt zu spät. Diese Vorgaben des Gerichts zur Auswahl der Lehrkräfte werden nun in zukünftigen Verfahren zu berücksichtigen sein. Hierzu befinden wir uns mit allen Bezirksregierungen in einem intensiven Austausch. Wer aber aufgrund dieser dienstrechtlichen Maßnahme zur kurzfristigen Sicherung der Unterrichtsversorgung die sinkende Attraktivität des Lehrkräfteberufs vorhersagen möchte, verkennt dabei, dass für eine Vielzahl von Lehrkräften gerade durch die Abordnungen der Beruf erst wieder an Attraktivität gewinnt, so beispielsweise für unzählige Lehrkräfte an den Gelsenkirchener Grundschulen. Unter anderem mit den Abordnungen und weiteren Maßnahmen unseres Handlungskonzepts konnten in diesem Schuljahr nahezu alle 50 fehlenden Klassenleitungen in Gelsenkirchen besetzt werden – eine unglaubliche Entlastung für Schulleitungen und Lehrkräfte und eine großartige Unterstützung für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. 11.09.2024 Selbstverständlich ist uns bewusst, dass Abordnungen für die Betroffenen mit organisatorischen Herausforderungen und Veränderungen verbunden sind. Daher gilt auch weiterhin, dass dieses Instrument nur so lange und in dem Maß zur Anwendung kommt, wie es zur kurzfristigen Sicherstellung der Unterrichtsversorgung erforderlich ist. Insoweit verkennt der vorliegende Antrag auch, dass die Abordnung lediglich eine Maßnahme von zwischenzeitlich 34 Maßnahmen unseres Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung ist, von denen ein Großteil bereits umgesetzt wurde. Lediglich beispielhaft genannt seien hier • der Anstieg der Lehrkräftebesoldung auf A13 im Grundschullehramt und der Sekundarstufe I • die Erweiterung des Seiteneinstiegs auch für den Bereich der Sonderpädagogik • die Studienplatzoffensive mit 465 neuen Studienplätzen für das Grundschullehramt und für die Sonderpädagogik seit dem letzten Wintersemester oder auch • die Stärkung der Schulleitungen durch ein breites Angebot an externen Fortbildungsmaßnahmen und Coaching-Angeboten. Im 4. Quartal 2024 werden wir ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Rolle der Schulleitungen veröffentlichen. Die Forderungen aus dem Antrag wurden und werden also längst umgesetzt. Diese und viele weitere Maßnahmen aus unserem Handlungskonzept tragen nicht nur zur langfristigen und nachhaltigen Unterrichtsversorgung bei, sondern steigern durch den Entlastungseffekt auch in erheblichem Maße die Attraktivität des Berufs der Lehrkraft. Mehr als 7.000 Menschen, die wir innerhalb eines Jahres trotz des allgemeinen, massiven Fachkräftemangels zusätzlich ins Schulsystem holen konnten, geben uns dabei Recht und verdeutlichen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, den wir konsequent weitergehen werden.
