Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Vereinbarkeit sprechen, dann geht es natürlich um mehr als darum, Eltern ihr Berufs- und Familien-11.09.2024 leben sozusagen strikt nach Stechuhr planen zu lassen. Zur Vereinbarkeit gehören familienfreundliche Arbeitgeber, flexible Arbeitszeitmodelle, der Zugang zu Kinderbetreuung, um es Eltern zu ermöglichen, ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen in Einklang bringen zu können. Richtig ist, dass Vereinbarkeit und eine darauf ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik Teil der Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft als Ganzes ist. Richtig ist auch, dass der öffentliche Dienst dabei eine Vorbildfunktion hat. Der öffentliche Dienst ist aber längst an vielen Stellen Schritte gegangen, um eine bessere Vereinbarkeit für Familien umsetzen zu können. Der öffentliche Dienst hat schon eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen geschaffen. Lassen Sie uns auf einen besonderen Teil blicken: die flexiblen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Es geht um die Schaffung flexibler Möglichkeiten, weil Lebensentwürfe, Alltagserfahrungen und Alltagsbedarfe von Familien eben sehr unterschiedlich sind. Darauf reagieren zu können, ist ein wichtiger Teil von Arbeitszeitgestaltung. Die Dienststellen sind auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes sowie der entsprechenden Verwaltungsvorschriften dazu angehalten, Arbeitszeiten zu ermöglichen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit nicht zwingend dienstliche Belange dem entgegenstehen. Allerdings zeigt uns die Erfahrung doch, dass es nicht so viele, aber doch sehr wichtige zwingend dienstliche Belange gibt, die dazu führen, dass dann nicht auf die Belange von Familien eingegangen werden kann. Über die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit im Einzelfall hinaus soll die Dienststelle familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden arbeitszeitrechtlichen Regelungen für die Beschäftigten mit Familienpflichten anbieten. Dieser Grundsatz gilt auch für die Durchführung von Veranstaltungen, die in die Abendstunden fallen. Das heißt, wir haben bereits über das Landesgleichstellungsgesetz und entsprechende Verwaltungsvorschriften einen Rahmen, der sich sehr deutlich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftigt und das zu einem Leitprinzip des öffentlichen Dienstes macht. Zudem besteht eine Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen. Zu nennen sind die vielfältigen Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten und eine großräumige Ausgestaltung flexibler Wochenarbeitszeiten. Im Hinblick auf ein umfassendes und großflächiges Angebot für ein mobiles Arbeiten sind wir auch über die Pandemie besser geworden; es ist Landtag gut, dass das so ist. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Einführung von Langzeitarbeitskonten. Die Arbeitszeitverordnung sieht die Einrichtung einer flexiblen Arbeitszeit vor. Davon wurde in der Verwaltung so weit wie möglich flächendeckend Gebrauch gemacht. Zudem sollen Fortbildungen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz so durchgeführt werden, dass Beschäftigten, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, und Teilzeitbeschäftigten eine Teilnahme ermöglicht wird. Das ist heute schon der Rahmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei der Planung von Veranstaltungen immer einzubeziehen. Das ist ein völlig richtiger Hinweis, und auch da gilt es, über flexible Modelle zu sprechen. Einigen Beschäftigen mag es vielleicht sogar entgegenkommen, dass man Dienstzeiten so ausgestalten kann, dass auch nach 17:00 Uhr gearbeitet werden kann, weil man so flexibel ist und sich zumindest manchmal beispielsweise mit der zweiten erziehungsberechtigten Person in der Kinderbetreuung abwechseln kann. Frau Kapteinat, Sie haben völlig zu Recht auf Skandinavien hingewiesen. Ich teile absolut die Auffassung, dass die dortige Familiengleichstellungspolitik durchaus viele Ansätze bietet, von denen wir zugegebenermaßen eine ganze Menge lernen können, denn dort wurden politische Rahmenbedingungen geschaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lebbar zu machen. Ein Beispiel dafür ist die partnerschaftliche Aufteilung bei der Elternzeit, die zu einer größeren Selbstverständlichkeit bei der gleichberechtigten Aufteilung von Care-Arbeit geführt hat. Mithin hat das auch dazu geführt, dass sich in der Tat, wie Sie das beschrieben haben, die Arbeitswelt geändert hat. Des Weiteren hat das dazu beigetragen, Geschlechterstereotype abzubauen. In dem von Ihnen vorgetragenen Sinne würde ich sagen, dass wir die Zielperspektive absolut teilen. Diese Zielperspektive ist zwar nicht unbedingt Gegenstand des Antrags, aber wir sind uns einig, dass sie die Zielperspektive des Antrags sein muss. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Herstellung einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft. Im Übrigen nimmt sie die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft noch einmal im Speziellen in den Blick, denn das betrifft gesellschaftliche Prozesse, die Wirtschaft, die Politik und selbstverständlich auch die Verwaltung. Es braucht flexible Regeln, die auf die Lebenswirklichkeiten der Familien eingehen. Diesbezüglich ist der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt, aber er wird kontinuierlich weiter daran 11.09.2024 arbeiten, den Bedarfen von Familien in ihrer Vielfältigkeit Rechnung zu tragen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
