Christina Weng
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unseres Gesundheitspersonals ist eine Daueraufgabe, die uns fortlaufend beschäftigen wird. Das sagte Minister Karl-Josef Laumann am 28.09.2022, übrigens zu unserem Antrag, zu dem es den besagten Entschließungsantrag gegeben hat. Der Minister hat recht: Wir behandelten das Thema plenar 2018, 2019 und behandeln es heute, im September 2024, immer noch. Ich gehe davon aus, dass niemand hier im Saal einen Hauch von Toleranz, geschweige denn Akzeptanz für Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen hat, egal in welchem Setting: in einer Notaufnahme, einer psychiatrischen Einrichtung, einer Einrichtung des WTG, einem Rettungswagen, einer Arztpraxis, einem Wartezimmer, einem Kreißsaal. Im Rahmen der sehr wertvollen Anhörung im Januar 2023 wurde deutlich: Einen Erkenntnismangel haben wir alle nicht – vielleicht nicht den tiefen Blick auf das Dunkelfeld, aber keinen Erkenntnismangel. Trotzdem fragten Kolleginnen in Kleinen Anfragen, auch aus meiner Fraktion, im August dieses Jahres, was die Landesregierung gegen die Steigerung der Gewalt in medizinischen Einrichtungen – um 29 % – tun wird. Auf die Antworten können wir alle sehr gespannt sein; ich bin sehr gespannt. Ich erinnere mich an Herrn Professor Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung. Er hob in der Anhörung auf die besondere Situation von Pflegekräften ab, weil Pflege sowohl durch Anund Zugehörige, gleichermaßen durch die High-Touch-Profession in ihrem Arbeitsalltag unmittelbar konfrontiert ist. Für viele Ärztinnen und Ärzte gilt das auch. Das unfassbare Bethel-Beispiel haben wir natürlich ebenso vor Augen. 95 % der Übergriffe in den verschiedenen Settings von häuslicher Pflege bis zur Psychiatrie sind pathologisch motiviert. Meistens liegt eine Diagnose wie Demenz zugrunde, Diagnosen aus dem psychiatrischen Formenkreis oder aufgrund pathologischen Konsumverhaltens. In Einrichtungen nachgefragt finden wir tatsächlich Werkzeuge zur Unterstützung in diesem schwierigen Themenfeld vor – punktuell wie Deeskalations- und Selbstschutztrainings, in ausreichendem Maße auf gar keinen Fall, weil diese Maßnahmen als Fort-Landtag bildung unter angespannten personellen Bedingungen nicht mehr in die Arbeitszeit passen und sich ein strukturiertes Berichtswesen seitens der Arbeitssicherheit gerade erst im Aufbau befindet. So verwundert der Begriff der programmatischen Folgenlosigkeit aus der Anhörung nicht. Betroffene sind mit und nach einer Gewalterfahrung oft nach wie vor allein. Die Krankenhausplanung und deren inzwischen mehr als deutlich gewordene Unterfinanzierung berücksichtigen bauliche Sicherheitsaspekte oder intelligente Wegeleitungen durch Notaufnahmen oder Panikräume höchstwahrscheinlich gar nicht. Notwendige Videoüberwachungen brauchen natürlich Datenschutzfolgenabschätzungen. Unsere politische Aufgabe ist es, das Sicherheitsgefühl und die Sicherheit zu gewährleisten, ohne das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu beschneiden, gern mit einem echten Rückbau der dazu notwendigen Bürokratie. Den Beschlussfassungsteil Ihres Antrags können wir gut mittragen. Der Forderungsteil an die Landesregierung enthält wirkliche gute Komponenten. Das haben wir 2022 versucht. Wenn wir es jetzt alle gemeinsam mit demselben Ziel noch mal angehen, habe ich keine Sorge, dass wir das nicht hinbekommen, es sei denn, es ist haushaltsrelevant. Dann haben die Gemeinwohldienenden einen erneuten Blick in die Röhre zu erwarten. Doch das klären wir gemeinsam im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir gern zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
