Dr. Werner Pfeil
Unser Insistieren hatte den gewünschten Erfolg. Die Landesregierung hat unser Drängen auf Optimierung der Verfahren zur Bearbeitung von Kirchenaustritten nun endlich aufgegriffen. Auch wenn wir uns noch eine umfassendere Neuregelung der Kirchenaustrittsverfahren gewünscht hätten, ist aufgrund der aktuellen Personalsituation in der Justiz jede Vermeidung einer Doppelbelastung zu begrüßen. Den Änderungen der §§ 1170 und 1171 BGB ist zuzustimmen. Die grundsätzlichen Regelungen bleiben unberührt. In Hinblick auf die Digitalisierung erscheint eine Fristverkürzung zur Beschleunigung von Verfahren sinnvoll, zumal eine Fristverlängerung durch die Gerichte im Einzelfall weiter möglich ist. Auch der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Einfügung des § 2b in das Umsatzsteuergesetz kann zugestimmt werden. Bei Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten besteht damit Umsatzsteuerpflicht. Da Schiedsämter im Wettbewerb zu privaten Wirtschaftsteilnehmern stehen und sich die Parteien in gleichem Maße an Schiedsämter und an sonstige anerkannte Gütestellen wenden können, ist eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht hier gerechtfertigt. Wir schließen uns daher der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses an und stimmen der Gesetzesvorlage zu.
