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Zacharias Schalley

AfD 11.09.2024 Sitzungen 18/73

Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine tiefgreifende sowie emotionale Belastung und stellt viele Paare zusätzlich vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Denn in vielen Fällen scheint die kostspielige Kinderwunschbehandlung der letzte Ausweg zu sein. Bisher übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Behandlungskosten, während zusätzliche Fördermittel von Bund und Land bis Ende 2023 weitere 25 Prozent der Kosten abdeckten. Diese wichtige Unterstützung durch das Land NRW wurde nun jedoch gestrichen. Auch der Bund hat im Jahr 2024 seine Mittel zuletzt auf bis zu 70 Prozent der ursprünglichen Summe gekürzt, und hat für das kommende Jahr 2025 weitere Kürzungen angekündigt. Die Entscheidung der Landesregierung, die Förderung gerade in einer Phase auszusetzen, in der die Geburtenzahlen in NRW im Jahr 2023 den tiefsten Stand seit einem Jahrzehnt erreicht haben, erweist sich nicht nur als kontraproduktiv für die Förderung eines demografischen Aufschwungs, sondern belastet vor allem jene, die bereits erheblichen emotionalen und finanziellen Herausforderungen ausgesetzt sind. Landtag Somit ist die Intention des FDP-Antrags, diese Unterstützung auch weiterhin fortzusetzen, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf nicht unerwähnt bleiben, dass die FDP selbst Teil der Bundesregierung ist und somit maßgeblich für die massiven Kürzungen der Bundesmittel mitverantwortlich ist. Auch wenn sich Bund und Land aus der Finanzierung zurückziehen, bleibt die Förderung von Kinderwunschbehandlungen von immenser Bedeutung und stellt für zahlreiche Paare den letzten Hoffnungsschimmer dar. Doch gleichzeitig stellt sich die Frage, warum immer mehr Paare ungewollt kinderlos bleiben. Natürlich gibt es hierfür zahlreiche individuelle und medizinische Gründe. Auffallend ist jedoch, dass sich viele Frauen bewusst immer später für die Geburt eines Kindes entscheiden, da Ausbildung, Studium und der berufliche Einstieg in der Lebensplanung häufig den Vorrang haben. Als Folge überschritt im Jahr 2020 das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden in Deutschland erstmals die Marke von 30 Jahren. Dies ist zweifellos eine persönliche Entscheidung, die jedes Paar für sich trifft. Dennoch stellt eine späte Familiengründung für viele ältere Paare eine besondere Herausforderung dar, da sich die biologischen Voraussetzungen nicht verändern. Denn je älter die Paare werden, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Schwangerschaft. Diese neuen Lebensumstände führen dazu, dass viele gesunde Frauen, die lediglich den Wettlauf gegen die Zeit verloren haben, nun den beschwerlichen Weg einer künstlichen Befruchtung auf sich nehmen – obwohl sie ein paar Jahre zuvor ohne Weiteres hätten schwanger werden können. Dies soll keineswegs die Bedeutung von Kinderwunschbehandlungen schmälern, da selbstverständlich auch viele junge Paare mit Herausforderungen bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches konfrontiert sind. Dennoch wird deutlich, dass es ebenso entscheidend ist, insbesondere junge Paare frühzeitig in ihrem Kinderwunsch zu ermutigen und gezielt zu unterstützen. Denn die Folge sehen wir jetzt: in Deutschland bleibt aktuell fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Der Wegfall der Förderung bedeutet nun für viele Paare: Warten und Sparen – und das in einer Lebensphase, in der Zeit oft der entscheidende Faktor ist. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu, möchten aber schon jetzt klarstellen, dass wir die Forderung einer Prüfung, wie die gewünschte Elternschaft von lesbischen Paaren in Zukunft hierbei berücksichtigt werden kann, ablehnen. 11.09.2024 Landtag Anlage 3 Zu TOP 18 – Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede

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