André Kuper
Vielen Dank, Herr Hafke. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Verwahrlosung, körperlicher bzw. physischer und insbesondere sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen nicht nur der Landesregierung, sondern aller demokratischen Fraktionen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landeskinderschutzgesetz, das genau von diesen Fraktionen im Landtag getragen wird, und im ausdrücklichen Bekenntnis zur Kinderrechtskonvention das stärkste Gesetz zum Schutz und zur Achtung der Rechte unserer Kinder. Wir in Nordrhein-Westfalen können mit Fug und Recht sagen, dass wir damit einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, um Kinderschutz in allen Bereichen zu verankern, in denen Kinder sind. Wir haben miteinander verabredet, dass wir diesen Weg des Kinderschutzes weitergehen werden. Wir tun dies in einer sachlich fundierten Debatte, in der es nicht um eine Skandalisierung geht, sondern darum, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und zu schützen, wo es notwendig ist. Die systematische Betrachtung von Kinderschutzfällen in der Vergangenheit hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass die Wahrung der Rechte betroffener Kinder und der Schutz von Kindern nicht immer in diesem Maße gelungen sind. Vor diesem Hintergrund haben wir in vielen Debatten und guten gemeinsamen Diskussionen so viele Dinge auf den Weg gebracht. Das waren das Landeskinderschutzgesetz, aber auch immer wieder weitere Initiativen aus dem Parlament und aus dem gemeinsamen Maßnahmenkonzept der Landesregierung heraus. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten war uns auch immer wichtig, weil die Kinder und Jugendlichen 11.09.2024 diejenigen sind, die am Kinderschutz zu beteiligen sind. Deshalb war es wichtig, direkt am Anfang des Landeskinderschutzgesetzes verbindlich den Leitgedanken zu verankern, dass die im Kinderschutz bestehenden Kinderrechte effektiv berücksichtigt werden. Beim Kinderschutz geht es darum auch im Kern. Es gilt, die Rechte der Kinder zu schützen und die Kinder in ihren Rechten zu stärken. Des Weiteren richtet das Landeskinderschutzgesetz den Fokus bewusst auf die Wahrung der Kinderrechte sowie auf den Kinderschutz in der Kita und in der Kindertagespflege, weil Kinder genau dort einen Großteil ihres Tages verbringen. Die frühkindliche Bildung basiert auf einem partizipativen, einem respektvollen, einem ganzheitlichen und einem wissenschaftlich fundierten Konzept sowie dem Ansatz, die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung der Kinder zu fördern. Entgegen der Annahme der AfD-Fraktion wird beim frühpädagogischen Bildungs- und Erziehungsauftrag also eben nicht das Ziel einer irgendwie suggerierten Frühsexualisierung verfolgt. Es wurde sehr deutlich gemacht, welche Rolle sexualpädagogische Konzepte in einem ganzheitlichen Entwicklungs- und Bildungsverständnis für Kinder und im Sinne des Kinderschutzes spielen. Aufgrund der medialen Berichterstattung über ein sexualpädagogisches Konzept eines Trägers im Stadtgebiet Kerpen, bei dem angeblich ein separater Raum für die sexuelle Selbsterkundung von Kindern vorgesehen sein sollte, möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit aber auch sagen, dass es einen solchen Raum in Kerpen zu keinem Zeitpunkt gegeben hat. In den anderen Redenbeiträgen ist auch deutlich geworden, dass das auch sonst nicht zum Konzept von nordrhein-westfälischen Kitas gehört. Hören Sie deshalb auf, das in dieser Form zu behaupten! (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich möchte unterstreichen, was der Kollege Hafke gerade sagte. Was Sie hier immer wieder suggerieren, steht in einem Widerspruch zu der hervorragenden Arbeit, die in unseren Kitas geleistet wird. Unsere Erzieherinnen und Erziehern arbeiten jeden Tag für ein bestmögliches Aufwachsen der Kinder und an den bestmöglichen Bedingungen dafür, um ihnen das Werden zu einer selbstbewussten Person zu ermöglichen. Sie versuchen hingegen mit Ihrem Antrag, die Erzieher*innen und die pädagogische Arbeit in unserem Land einmal mehr zu diskreditieren. (Beifall von Frank Müller [SPD]) Im Hinblick auf Kerpen mag es möglicherweise stimmen – das müsste man dann aber auch wieder sehr Landtag hochziehen –, dass die Passage des sexualpädagogischen Konzepts vielleicht missverständlich formuliert war. Genau deshalb wird das aber angegangen. Das Konzept wird überarbeitet, damit es eben nicht missverständlich ist, sondern damit deutlich zum Ausdruck kommt, worum es geht. Es geht eben nicht darum, dass hier skandalisiert wird, was im Übrigen auch wieder auf dem Rücken derer erfolgen würde, die für unsere Kinder und mit unseren Kindern arbeiten. Ich fasse gerne noch einmal zusammen, wie Sexualpädagogik im Rahmen eines ganzheitlichen frühpädagogischen Bildungsansatzes zu verstehen und wie sie nicht zu verstehen ist. Das zugrunde liegende Bildungsverständnis für die Sexualpädagogik in nordrhein-westfälischen Kitas basiert auf den Werten von Partizipation, Beteiligung, Befähigung und Wertschätzung sowie der Wahrung der Kinderrechte und des Kinderschutzes. Dieses Verständnis findet sich auch in den zehn Bildungsbereichen unserer Bildungsgrundsätze wieder. Einer dieser Bereiche heißt „Körper, Gesundheit und Ernährung“, weil das körperliche und seelische Wohlbefinden für die Entwicklung und Bildung von Kindern essenziell ist. Dieses Wohlbefinden stellt ein grundlegendes Recht dar. Darüber hinaus ist es unsere Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, ohne sie zu überfordern oder unangemessenen Situationen auszusetzen. Diese Form der Bildung stärkt die Kinder und befähigt sie unter Beachtung partizipativer und kinderrechtlicher Prinzipien, ihre eigenen und die Grenzen der anderen zu erkennen und zu respektieren. Darum geht es im Kern bei sexualpädagogischen Konzepten. Es geht auch um das Erkennen der eigenen Grenzen und das Respektieren der Grenzen von anderen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Außerdem zielen unsere Konzepte darauf ab, die Sprach- und Sprechfähigkeit der Kinder so zu fördern, dass sie in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Grenzen klar zu kommunizieren und gleichzeitig die Grenzen anderer zu achten. Das einfache Wort „Nein“ auszusprechen, kann nur gelingen, wenn Kinder ihre eigenen Grenzen verstehen und Menschen um sich haben, die sie befähigen und ermutigen, diese Grenzen gegenüber anderen zu kommunizieren. (Beifall von der CDU und der SPD) Das ist auch die Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher und der pädagogischen Fachkräfte, die jeden Tag eine gute Arbeit leisten. (Nina Andrieshen [SPD]: Genau!) 11.09.2024 Diese Fachkräfte befähigen unsere Kinder, und sie schützen unsere Kinder, indem sie sie nicht überfordern, sondern dabei begleiten, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und die Grenzen anderer zu respektieren. Als Kinder- und Jugendministerin setze ich mich genauso wie die große Mehrheit in diesem Haus mit ganzer Kraft dafür ein, sexualisierte Gewalt zu bekämpfen und den wirksamen Kinderschutz zu verbessern, um die Rechte unserer Kinder weiter zu stärken. Frühpädagogische Sozialkonzepte und sexualpädagogische Handlungskonzepte sind ein Teil eines aktiven Kinderschutzes und tragen zur Prävention sexualisierter Gewalt bei. Was hingegen nicht dazu beiträgt, ist das ständige Skandalisieren von Themen, die Sie hier aufbauschen. Diese Themen haben nichts mit der Arbeit zu tun, die in unseren Kitas täglich geleistet wird. Diese Themen leisten auch keinen Beitrag zu den notwendigen und wichtigen Diskussionen, wie wir den Kinderschutz in diesem Land weiterhin konsequent stärken. Wir werden den Weg der Stärkung des Kinderschutzes auf jeden Fall gerne unter Beteiligung der demokratischen Fraktionen weiter gehen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
