Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Gorißen in Vertretung von Minister Dr. Optendrenk. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vieles, was die FDP in ihrem Antrag fordert, befindet sich bereits in der Umsetzung. Wer richtig etwas leistet, muss auch als Beamter entsprechend gefördert und honoriert werden. Deshalb sind die im Antrag angesprochenen laufbahnrechtlichen Aspekte bereits Gegenstand des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes Nordrhein-Westfalen – Laufbahnrecht, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet. 11.09.2024 Dieser Gesetzentwurf wurde dem Landtag entsprechend der Parlamentsinformationsvereinbarung übersandt, und zwar mit der Vorlage 18/2790. Lassen Sie uns daher die Debatte darüber gerne intensiv führen. Der Gesetzentwurf enthält bereits alle im Antrag geforderten Maßnahmen für eine Beschleunigung der beruflichen Werdegänge besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamten wie die Verkürzung der Probezeit, den Wegfall des Sperrjahres nach der Probezeit sowie die Streichung von Dienstzeiterfordernissen. Darüber hinaus bestehen mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen hinreichende Möglichkeiten zur Gewährung einer leistungsabhängigen Besoldung in Form von Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen. (Ralf Witzel [FDP]: Das wird doch nicht ge- nutzt!) Ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation kommt die Landesregierung bereits insbesondere bei den regelmäßigen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge nach. Die von der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Landtag eingebrachten Gesetzentwürfe berücksichtigen die Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine amtsangemessene und damit verfassungskonforme Alimentation wird in den entsprechenden Gesetzesbegründungen umfassend und nachvollziehbar einschließlich der Berechnungsgrundlagen dargelegt. Wie bereits mehrfach erörtert, beruht die Prüfung in Teilen naturgemäß auf Prognosen der künftigen tatsächlichen Verhältnisse, die nach Vorliegen der erforderlichen statistischen Echtdaten von der Landesregierung überprüft werden. Nicht erst seit der Coronapandemie geht die Modernisierung der nordrhein-westfälischen Verwaltung in großen Schritten voran. Die Verwaltungsarbeit der Zukunft ist digital: E-Akten, E-Laufmappen oder das Ersetzende Scannen sind bereits Arbeitsalltag in unseren Behörden. Nicht zuletzt wird my.NRW als eines der weitreichendsten Projekte des Landes Nordrhein-Westfalen einen bedeutenden Beitrag zur Digitalisierung von Personalprozessen in allen Landesbehörden leisten. Daneben gibt es eine Vielzahl von Projekten, die das Verwaltungshandeln effizienter gestalten werden. In einem stetigen Prozess werden sie zur Sicherung und Steigerung der Leistungsfähigkeit unserer Landesverwaltung beitragen. So gestalten wir den öffentlichen Landtag Dienst der Zukunft und bleiben ein attraktiver Arbeitgeber im Ringen um die besten Köpfe. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
