Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich war eben bei Ihrer Lagebeschreibung etwas erstaunt, weil ich den Eindruck hatte, Sie haben vielleicht nicht alles aufgegriffen, was uns in vielen Sachverständigenanhörungen von den Berufsverbänden und den Betroffenen in den letzten Monaten gesagt wurde. Insbesondere das Bild, das von jungen Vertretern, beispielsweise der dbb jugend, auf die ich eben hingewiesen habe, vorgetragen worden ist, stimmte nach meiner Beobachtung Landtag nicht mit dem überein, was Sie hier vorgetragen haben. Deshalb würde mich schon interessieren, was Sie den Stimmen der Jugendlichen entnommen haben, die bei der Anhörung vorgetragen haben. Welchen Gestaltungsanspruch haben Sie? Sie haben gesagt, es sei Aufgabe des Dienstherrn, Belohnungen auszusprechen. Ich maße mir nicht an, individuelle Personalentscheidungen zu treffen. Aber bei der Frage, ob man mehr Leistungen honorieren will und wie viel Geld man dafür in die Hand nimmt, finde ich schon, dass das Parlament einen Gestaltungsanspruch hat. Sehen Sie den nicht?
