Ina Besche-Krastl
Nun zu später Stunde wollen wir uns hier ein weiteres Mal mit Unterrichtsversorgung und der Gewinnung von Lehrkräften befassen. Das Ansinnen ist gut, allerdings werden in dem hier vorliegenden Antrag Punkte zusammengeworfen, die der Komplexität der Herausforderungen nur bedingt gerecht werden. Das Verwaltungsgericht Münster hat das Verfahren zu Abordnungen von Lehrkräften gestoppt, allerdings nicht, weil Abordnungen von Lehrkräften grundsätzlich rechtswidrig wären. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren gestoppt, da in zwei Fällen Ermessensfehler vorliegen. Dass sie hier als FDP auf eine Grundgesamtheit schließen, finde ich zumindest erstmal fragwürdig. Klar ist, dass die Ermessensgrundlagen und Kriterien für Abordnungen im Regierungsbezirk Münster überarbeitet und rechtssicher umgesetzt werden müssen. Die Praxis von Abordnungen ist dabei keine Praxis, die sich hier irgendjemand wünscht und die langfristig zur Realität an Schulen in diesem Land gehören soll. Sie ist das Ergebnis eines Mangels, der sich bereits seit einigen Jahren abgezeichnet hat und sich nun in der Realität Bahn schlägt mit all den Auswirkungen, über die auch wir hier in diesem Hause schon mehrfach diskutiert haben. Diese Praxis ist aber auch nicht, wie hier scheinbar miteinander verwoben wird, die eine Antwort auf Lehrkräftemangel und die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Sie ist eine Maßnahme des Handlungskonzepts zur Unterrichtsversorgung die gesamt zehn Seiten und siebenunddreißig Maßnahmen umfasst. Darunter auch einige Maßnahmen zur die zur Attraktivierung des Lehrerberufs beitragen. Erstens: die Möglichkeit des Seiteneinstiegs bei berufsbegleitendem Lehramtserwerbs, sodass am Ende einer 24-monatigen Ausbildung die grundlegende Befähigung zum „Lehrerdasein“ Sicherheit schafft. Zweitens: die Ausweitung eines dualen Masters für Berufskollegs, die es insbesondere technischen Fachrichtungen ermöglicht den Master of Education an Berufskollegs zu erwerben. Drittens: die Ausweitung von Studienanfängerplätzen, um die Zahl zukünftiger Absolventen und Absolventinnen zu erhöhen. Viertens: die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes. Fünftens: die stufenweise Angleichung in der Besoldung auf A13. Landtag Sechstens: und schließlich auch die Möglichkeit für Schulen Alltagshelferinnen und -helfer für unbesetzte Stellen einzusetzen. Wir sehen also, dass diese Landesregierung sehr wohl im Stande ist, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um der aktuellen Herausforderung des Lärmkräftemangels zu begegnen. Bedauerlicherweise dauert die Ausbildung von neuen Lehrkräften Zeit, sodass sich die Effekte und die Wirksamkeit erst nach einer gewissen Zeit ablesen lassen. Bis dahin sind also kurzfristige Maßnahmen notwendig, die da abfedern, wo die Situation am akutesten ist. Und schließlich bleibt mir zu sagen, dass die Attraktivität des Lehrberufs auch durch uns alle geprägt wird, wie wir über Schule, Schulen und Schüler und Schülerinnen sprechen, wie wir über und als Eltern mit Lehrkräften sprechen und wie viel Vertrauen wir diesem Berufsbild als Gesellschaft entgegenbringen. Und ich möchte hier nicht missverstanden werden: Bei aller berechtigten Kritik wünschte ich mir, dass hier so manches Mal die Katastrophentonalität überdacht wird. Die ist sicher gut für eine schnelle Schlagzeile, aber im Dauerton zeichnet sie ein Bild, in dem auch ich als junger Mensch mir überlegen würde, wieso gerade ich dort meine Zukunft sehen soll.
