Jörg Blöming
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentliche Dienst ist eine tragende Säule unseres Staates. Wir begrüßen es sehr, dass aktuell viele Themen zum öffentlichen Dienst auf den Tagesordnungen stehen. Das ist gut so; denn der öffentliche Dienst leistet einen wichtigen Beitrag für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Beschäftigten verdienen unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung für ihren Einsatz. Als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, habe ich wieder einmal festgestellt, dass wir im Ansatz gar nicht weit auseinanderliegen, (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) zumindest nicht, wenn es um die Analyse der Situation geht. (Ralf Witzel [FDP]: Sie müssen nur das Rich- tige machen!) Im Antrag steht, ein effizienter und leistungsfähiger öffentlicher Dienst schafft die Grundlage für unsere Gesellschaft. Das stimmt. Die Beschäftigten sind die wesentlichen Säulen der Daseinsvorsorge und der Sicherung des Allgemeinwohls. Auch das ist richtig. Deshalb möchte ich noch einmal ausdrücklich meinen Dank an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aussprechen. Sie alle sind Tag für Tag im Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich stimme ebenfalls mit der Aussage in dem Antrag überein, dass wir einen allgemeinen Fachkräftemangel haben – im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. Aber wir brauchen Personal, und zwar in ausreichender Zahl und guter Qualität. Um dieses Personal zu gewinnen und es dann auch im Landesdienst zu halten, brauchen wir einen attraktiven öffentlichen Dienst. Daran arbeiten wir. Landtag Jedoch machen wir das nicht so, wie es dieser Antrag vorsieht: ein bisschen mehr Leistungsprämie hier, ein wenig schnellerer Aufstieg dort, dann noch Personalbindungsprämien zahlen, damit einzelne Beamtinnen und Beamte den Landesdienst nicht verlassen. Dabei vergessen wir natürlich nicht die amtsangemessene Alimentation und den ausgeglichenen Haushalt. Der Antrag trägt die Überschrift „Bezahlung nach Leistung statt Dienst nach Vorschrift“. Wenn ich mir die konkreten Vorschläge anschaue, dann finde ich aber noch viel mehr, als der Titel vermuten lässt. Neben Vorschlägen für verschiedene Anreizsysteme für überdurchschnittliche Leistungen finden sich darin auch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation, eine Effizienzsteigerung bei den Verwaltungsstrukturen sowie eine digitale Transformation. Natürlich kann man sagen, alles hängt mit allem zusammen. Aber dieser Antrag ist mir doch ein bisschen zu sehr ein, nennen wir es so, Rundumschlag. Ich habe schon einige Male darauf verwiesen, und ich tue es gerne wieder: Wir wissen, wie wichtig der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen ist. Deswegen arbeiten wir daran, ihn noch attraktiver und moderner zu machen. Einen wichtigen Schritt dafür machen wir mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen, zum Laufbahnrecht. Damit planen wir deutliche Verbesserungen sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Beamtinnen und Beamte, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Wir verbessern den Zugang zu den Laufbahnen, die Einstellungs- und Beförderungsvoraussetzungen, die Probe- und Erprobungszeiten, den Aufstieg sowie die berufliche Entwicklung. Außerdem läuft zusammen mit den Gewerkschaften gerade eine Modernisierungsoffensive. Über die Gespräche ist zwar Stillschweigen vereinbart, jedoch höre ich von allen Seiten von einer guten und konstruktiven Gesprächsatmosphäre. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich noch einen Satz zu den anderen Bereichen sagen, die im Antrag angesprochen werden. Neben der Modernisierung treiben wir auch die Digitalisierung der Verwaltung intensiv voran. Das Besoldungsrecht enthält bereits jetzt ausreichende Regelungen, mit denen besondere Leistungen im öffentlichen Dienst honoriert werden können. Die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen für die amtsangemessene Alimentation ist ja bereits zugesagt. Das Fazit lautet also: Einige Punkte des Antrags sind obsolet, bei anderen fehlt ein Gesamtkonzept. – Der Überweisung des Antrags stimmen wir dennoch zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 11.09.2024
