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Plenarprotokoll 18/8

28.09.2022 · 400 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (59)FDP (36)CDU (23)AfD (21)GRÜNE (17)

Rainer Schmeltzer

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist 10 Uhr und damit Plenarbeginn. Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 8. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt wie immer auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Für die heutige Sitzung haben sich 11 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Wir kommen zu: 1 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 – NHHG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/900 erste Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sowie des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/928 erste Lesung Ich darf darauf hinweisen, dass aufgrund einer Verständigung im Ältestenrat während der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt Kurzinterventionen und Zwischenfragen nicht zulässig sind. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vielen akuten Krisen der jüngeren und der aktuellen Zeit kennen Sie alle: Corona, Ukraine-Krieg, Energie- und Lieferkettenprobleme, Inflation, drohende Rezension. Daneben pausieren auch die dauerhaften Krisen wie der Klimawandel nicht. Kurzum: Dieser erste Haushaltsentwurf der neuen Landesregierung, auch wenn es nur ein Nachtrag ist, fällt in eine Zeit der enormen Krisenverdichtungen. Wann, wenn nicht heute, sollte daher Klarheit darüber bestehen, wohin wir gemeinsam in Nordrhein-Westfalen wollen? 28.09.2022 Im Zahlenwerk eines Haushaltsplans zeigt sich die Handschrift von Politik. Als neue Landesregierung schreiben wir sie fort. Wir ergänzen und verändern sie aber auch dort, wo dies notwendig ist. Unser Ziel ist ein Staat, der für die Menschen da ist – ein Staat, dem die Menschen vertrauen; ein Staat, der dort leistungsfähig ist, wo er nicht nur, aber gerade auch in Krisenzeiten gebraucht wird. Nach der föderalen Verfassung bedeutet das für das Land Nordrhein-Westfalen konkret: bei Bildung, bei Sicherheit, beim Schutz von Schöpfung und Klima. Genau dort justieren wir mit dem vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2022 nach. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Stichwort „Bildung“: Ein gut funktionierender Staat braucht die besten Lehrerinnen und Lehrer. Mit dem Nachtrag zum Haushalt halten wir unser Versprechen. Wir erhöhen die Eingangsbesoldung schrittweise für alle Lehrämter auf die Stufe A13. Noch in diesem Jahr setzen wir die erste Stufe der Besoldungsanpassung um. Alle Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I erhalten rückwirkend zum 1. November 2022 eine ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe von 115 Euro, die spätestens Anfang 2023 ausgezahlt wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August um 115 Euro, also erstmals zum 1. August 2023. Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A13 überführt. Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro. Die finanziellen Bedingungen für Lehrerinnen und Lehrer der Primarstufe und der Sekundarstufe I verbessern sich damit deutlich. Auf die damit verbundene Anpassung für die entsprechenden Tarifkräfte ist bereits öffentlich hingewiesen worden. Nordrhein-Westfalens Schulen werden attraktiver für leistungsbereite Nachwuchslehrkräfte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit der vorgesehenen Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen stellen wir mit dem Nachtragshaushalt 2022 außerdem die Weichen dafür, dass die wichtigen Programme im Schulbereich – hier nenne ich beispielhaft das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ – sowie im Bereich der Kitas – Stichwort „Alltagshelferprogramm“ – im Jahr 2023 lückenlos fortgesetzt werden können. Landtag Stichwort „Sicherheit“: Keine Aufgabe eines funktionstüchtigen Staates ist hoheitlicher als die der Sicherheit, in einem umfassenden Sinne gedacht. Mit dem Nachtrag zum Haushalt stellen wir Mittel für deutlich mehr Personal im Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie zur Durchführung der Transformationsprozesse im Bereich „Klimaanpassung und Energiewende“ bereit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hierfür richten wir rund 250 neue Stellen ein. Im Polizeibereich werden die Einstellungsermächtigungen nochmals um 400 auf dann 3.000 jährlich erhöht. Stichwort „Schutz der Schöpfung und des Klimas“: 200 Millionen Euro stellen wir für die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen für die nordrhein-westfälische Industrie bereit. Wir schaffen so die Grundlage für die schnellere Transformation unseres Landes und für nachhaltiges Wachstum. Unser Ziel, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion zu machen, haben wir dabei fest im Blick. Das ist übrigens auch ein ganz konkreter Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entlastung des Mittelstandes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn diese Mittel kann unter anderem auch eine kleine mittelständische Bäckerei nutzen, um notwendige Investitionen vorzunehmen. Das sind Bereiche, die zu entlasten die Bundesregierung in Berlin leider bisher völlig vergessen hat. Das sind natürlich nur erste Zeichen eines neuen, eine eigene Handschrift für Nordrhein-Westfalen tragenden Kurses dieser neuen Landesregierung. Aber sie sind Kennzeichen einer vorausschauenden, einer vorsorgenden und einer nachhaltigen Politik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nachhaltigkeit besteht nach allgemeiner Auffassung aus drei Säulen: der sozialen, der ökologischen und der wirtschaftlichen. Als Minister der Finanzen gehört es zu meinen Aufgaben, diese dritte Säule ganz besonders mit im Blick zu halten: die wirtschaftliche, vor allem die finanzielle. Daher verzichten wir mit dem Nachtragshaushalt zum Beispiel auf die Kompensation aus dem NRW-Rettungsschirm, die ursprünglich vorgesehen war, und wir stärken darüber die Risikovorsorge, indem wir auf die Einnahmen aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 200 Millionen Euro in diesem Haushalt verzichten. (Beifall von der CDU) Dass ein solcher Nachtrag auch technisch überhaupt notwendig wurde, ergab sich aus dem Haushaltsvollzug und den sich abzeichnenden Mehrausgaben, die bei der Haushaltsaufstellung nicht absehbar waren. Zudem werden die Ergebnisse der Steuerschätzung 28.09.2022 vom Mai dieses Jahres und die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen im Vollzug abgebildet. Politisch wichtig ist mir dabei besonders, dass wir trotz eines Haushaltsvolumens, das um 897 Millionen Euro steigt, weiterhin ohne neue Schulden auskommen. (Beifall von der CDU) Die Mehrausgaben und Mindereinnahmen werden vollständig durch Minderausgaben und Mehreinnahmen gedeckt. Finanzpolitische Nachhaltigkeit in diesem Sinne geht natürlich nur dann, wenn auch im föderalen Aufbau faire Regeln gelten. Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf die Entlastungspakete der Bundesregierung. Es steht völlig außer Frage, dass die Regierungen von Bund und Ländern Menschen und Unternehmen dabei helfen müssen, die immensen Kosten infolge der Gasknappheit und der Energiekrise aufzufangen. Hierzu setzen mehrere Entlastungspakete an verschiedenen Stellen an. Diese Pakete haben allerdings durch ihren zwischen Bund und Ländern zu koordinierenden Finanzierungsmix starke Auswirkungen auf alle Landeshaushalte, und deren Spielräume sind ohnehin schon arg begrenzt. In Nordrhein-Westfalen schlägt allein die von den Ländern hälftig mitfinanzierte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen in diesem und im nächsten Jahr mit über 1 Milliarde Euro zu Buche. Insgesamt reden wir bei dem kürzlich vom Bund vorgestellten dritten Entlastungspaket von Mehrbelastungen für den Landeshaushalt 2023 von weit über 3 Milliarden Euro pro Jahr. Ich bin froh, dass diesbezüglich wichtige Gespräche geführt werden. Sie sind wahrlich notwendig; denn die Mär von den im Vergleich zum Bund angeblich reichen Ländern gehört ins Reich der Legende. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben das einmal ausgerechnet. Während der Bund die coronabedingten Lasten aus Cash, aus dem laufenden Haushalt, bezahlt hat, waren die Länder gezwungen, Kreditermächtigungen zu erteilen, etwas missverständlich auch zum Teil „Sondervermögen“ genannt. In der Summe addieren sich diese Lasten in den Bundesländern auf über 106 Milliarden Euro. Allein bei uns in Nordrhein-Westfalen – Sie wissen das – haben wir seinerzeit als Landtag eine Ermächtigung von 25 Milliarden Euro erteilt. 106 Milliarden Euro Lasten, die die Länder aus Kreditermächtigungen übernehmen: Das ist schon eine sehr massive Beteiligung an den Finanzierungslasten, die wir aufgrund der Coronapandemie als Gesamtstaat zu schultern haben. Ein Staat, der gut funktioniert und der Vertrauen erhält: Das ist unser Ziel. Aber wir reden nicht über irgendeinen Staat, sondern über das Land Nordrhein-Landtag Westfalen. Zur DNA dieses weltoffenen Landes zwischen Rhein, Ruhr und Weser gehört es seit 1946 auch immer wieder, Menschen in Notlagen Hilfe und Zuflucht zu gewähren. Das tut Nordrhein-Westfalen – und bei Weitem nicht an vorderster Stelle der Staat, sondern gerade in diesen Monaten die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Lande, denen ich dafür im Namen der Landesregierung sehr herzlich danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der schreckliche Krieg in der Ukraine ist leider nur das aktuellste Beispiel. Selbstverständlich muss der Staat, wird das Land alles unternehmen, um die Mitmenschlichkeit auch hier zu fördern, um bestmögliche Rahmenbedingungen zu setzen. Auch mit diesem Nachtragshaushalt fließen daher erhebliche Mittel in die Bewältigung der humanitären Katastrophe mitten in Europa. Zur Finanzierung von Mehrbedarfen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. für Bürgerkriegsflüchtlinge aufgrund des Ukraine-Krieges werden mit dem Nachtragshaushalt 2022 mehr als 570 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Geld für 1.000 zusätzliche Lehrer soll zudem sicherstellen, dass die geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine hier einen guten Start haben. Das alles sind Maßnahmen, die Nordrhein-Westfalen stärker und zugleich menschlicher machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich hoffe deshalb, dass Sie diesem Gesetzentwurf die Zustimmung im Beratungsverfahren, das jetzt vor Ihnen liegt, geben und dass wir miteinander Nordrhein-Westfalen zu einem starken und zu einem menschlichen Land weiterentwickeln. Meine Hoffnung auf Zustimmung des Parlamentes richtet sich auch auf den gleichfalls hier beratenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sowie des Landesreisekostengesetzes. Damit korrigieren wir, sage ich ehrlicherweise, nur punktuell bestimmte Beträge im Landesbesoldungsgesetz. Aber einen Aspekt möchte ich besonders ansprechen. Es gibt ganz viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die mit ihrem eigenen Fahrzeug für das Land Nordrhein-Westfalen in dienstlichen Angelegenheiten unterwegs sind. Für sie erhöhen wir, zunächst befristet auf zwei Jahre, die Wegstreckenentschädigung aufgrund der gestiegenen Energiekosten um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer. Das ist sicherlich auch ein Beitrag dazu, die Folgen der Energiekrise leichter zu bewältigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das war ausdrücklich auch ein breit getragener Wunsch aus der kommunalen Familie, in der diese Fragestellung ebenfalls sehr drängend ist. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Gesetzentwurf heute mitberaten können. 28.09.2022 Ich freue mich auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen und bitte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Lehne das Wort.

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Olaf Lehne CDU

Herr Vizepräsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Christian Dahm [SPD]: Herr Präsident!) „Politik ist die Geschichte in Aktion.“ Dieses Zitat des amerikanischen Autors Roger Butterfield beschreibt die herausfordernde und von historischen Zäsuren geprägte Zeit, in der wir momentan leben, sehr treffend. Putins Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht unendliches Leid und lässt Tausende von Menschen ihre Heimat verlassen und bei uns Schutz suchen. Stark steigende Energiepreise stellen uns alle vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Uns Abgeordnete erreichen täglich Briefe und Mails von Familien, die nicht wissen, wie sie ihre Gasrechnungen bezahlen sollen. Zahlreiche Mittelständler, zum Beispiel die Bäckerbetriebe, fürchten um ihre Existenz. Die Coronapandemie hat uns die Schwächen unseres Gesundheitssystems vor Augen geführt. Der Klimawandel ist plötzlich nicht mehr nicht greifbarer objektiver Sachverhalt, sondern wird direkt vor unserer Haustür subjektiv erlebbar. Hitzeperioden, Dürre, Starkregen, Überschwemmungen und Tornados nehmen stetig zu. In diesen Zeiten muss Politik Verantwortung übernehmen und Lösungen finden. Eine Auf-gut-Glück-Politik, wie sie derzeit im Bund betrieben wird, ist absolut inakzeptabel. Mit Müh und Not einen Kompromiss zusammenzuschustern und einen Teil der Rechnung dann an die Länder weiterzureichen, ohne es vorher mit diesen besprochen zu haben, ist unredlich. Das ist bestimmt nicht die Führung durch den Bundeskanzler, die sich die Wähler vorgestellt haben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass jetzt endlich ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Entlastungspaket auf den Weg gebracht wird, das wirklich sitzt und denen hilft, die Hilfe auch tatsächlich brauchen. Dazu wird Nordrhein-Westfalen selbstverständlich seinen Beitrag leisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Darauf warten die!) Landtag Die schwarz-grüne Zukunftskoalition übernimmt Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Der vorgelegte Nachtragshaushalt 2022 stellt dies eindrucksvoll unter Beweis. Denn die Zahlen des Nachtragshaushalts sprechen Klartext. Wir halten Wort und setzen wichtige Zusagen aus dem Koalitionsvertrag bereits heute um. Wir investieren massiv in die innere Sicherheit. Die Einstellungszahlen für den Polizeinachwuchs haben wir bereits in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht. Mit unserem Nachtragshaushalt werden die Einstellungen bei der nordrhein-westfälischen Polizei um noch einmal 400 junge Anwärterinnen und Anwärter auf nunmehr 3.000 neue Polizeikräfte erhöht. Wir investieren in eine starke Polizei, der die Menschen vertrauen können. Doch das Verbrechen findet nicht nur auf den Straßen vor unseren Haustüren statt. Es verlagert sich zunehmend in die digitale Welt. Deshalb rüsten wir unsere Polizei für die Verbrecherjagd auch im Internet. Wir stellen IT-Spezialistinnen und -Spezialisten, die im Netz auf Streife gehen, ein. Ob Hasskriminalität, Internetbetrug oder Straftaten im Darknet: Die Cybercops greifen künftig ein. Wir übernehmen auch Verantwortung für eine gute Bildung in unserem Land. Bereits mit dem Nachtragshaushalt bringen wir wie besprochen die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung auf die Stufe A13 für alle Lehrämter auf den Weg. Damit lösen wir innerhalb der ersten 100 Tage eine Zusage aus dem CDU-Wahlprogramm und den Koalitionsgesprächen ein. Dies ist ein klares Signal der Wertschätzung und Anerkennung für unsere Lehrerinnen und Lehrer, die besonders während der Coronapandemie teilweise Übermenschliches geleistet haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch das OGS-Helferprogramm „Ankommen und Aufholen“ setzen wir fort. 100 Millionen Euro stehen dafür bereit. Mit weiteren 147 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass das Alltagshelferprogramm in unseren Kitas lückenlos im Jahr 2023 fortgeführt werden kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zahlreiche ukrainische Familien suchen bei uns Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat. Wir setzen uns dafür ein, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche schnell und unbürokratisch bei uns zur Schule gehen können. Dafür werden wir das Geld für die Einrichtung von 1.000 Lehrerstellen zur Verfügung stellen und planen 8,3 Millionen Euro extra im Haushalt hierfür ein. Von den Ausgaben der Uniklinken für die Initiative „NRW hilft der Ukraine“ refinanziert das Land 5,2 Millionen Euro. 28.09.2022 Um die Landesmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber aufgrund des Kriegs in der Ukraine auszuweiten, werden mit dem Nachtragshaushalt 2022 mehr als 570 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Wir investieren massiv in den Klimaschutz. Unser Anspruch ist es, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 stellen wir dafür bereits die richtigen Weichen. Wir werden sichere Arbeitsplätze und den Einsatz für den Klimaschutz verbinden. Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir in diesem Jahr 80 Millionen Euro und in den Folgejahren weitere 120 Millionen Euro bereit, um Klimaschutzinvestitionen bei den wichtigen Arbeitgebern und Produzenten Nordrhein-Westfalens zu ermöglichen. Das Jahrhunderthochwasser im vergangenen Jahr hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir besser auf Katastrophenfälle vorbereitet sein müssen. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat vereinbart, den Hochwasser- und Katastrophenschutz im Land weiter zu verbessern. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 stellen wir deshalb Gelder für mehr Personal bei den Bezirksregierungen sowie im Innen- und Umweltministerium bereit, um hier den Katastrophenschutz und das Krisenmanagement weiter zu stärken. Von dort bekommen unsere Städte und Gemeinden im Ernstfall wichtige Unterstützung, um Menschenleben zu schützen. Trotz der enormen finanziellen Belastungen durch die aktuellen Krisen halten wir an einer nachhaltigen und generationsgerechten Haushaltspolitik fest. Dies ist meines Erachtens mit die wichtigste Information, die Sie heute auch mitnehmen konnten, weil der Minister es schon angesprochen hat: Auch 2022 kommt das Land ohne Schulden aus. (Beifall von der CDU und Verena Schäffer [GRÜNE]) Das Land greift auch nicht, wie ursprünglich geplant, auf Gelder des Coronarettungsschirms zurück. Für die kommenden Herausforderungen sorgen wir finanziell vor und nutzen gleichzeitig die verbliebenen Spielräume für Investitionen in wichtige Zukunftsaufgaben. Der Nachtragshaushalt 2022 macht deutlich, wie wir als Zukunftskoalition aus CDU und Grünen Nordrhein-Westfalen voranbringen und die Menschen in unserem Land bestmöglich unterstützen werden. Wir handeln vorausschauend, vorsorgend und nachhaltig. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und FDP, bei aller Kritik, die Sie am Nachtragshaushalt vorbringen, (Zurufe von der SPD) sollten Sie Folgendes bedenken: Landtag „Verantwortung kann nicht geteilt, aber gemeinsam getragen werden.“ So hat es der Wissenschaftler Walter Jakoby einmal treffend formuliert. Zuhören hilft! Lassen Sie uns in solch schwierigen Zeiten über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Verantwortung für das Land tragen. Lassen wir nicht zu, dass Rechtsund Linksextreme bereits Kapital aus den aktuellen Herausforderungen schlagen. Setzen wir uns gemeinsam für ein nachhaltiges, sicheres, bildungsgerechtes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen ein. Der Nachtragshaushalt 2022 stellt dafür die richtigen Weichen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. Über das Protokoll in diesem Hause werden Sie dann trotz langjähriger Zugehörigkeit noch einmal gesondert informiert. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall von der SPD) Ich erteile dem Abgeordneten Dahm für die SPD-Fraktion das Wort.

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Christian Dahm SPD

Guten Morgen! Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem sehr trockenen Vortrag meines Vorredners … (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Die Zeit läuft!) Herr Lehne, ich gebe Ihnen gerne meine Visitenkarte und meine Kontaktdaten. Wir können gerne noch einmal ins Gespräch kommen. Über das Gesprächsangebot freue ich mich sehr. Wenn Sie hier schon verlautbaren lassen, dass wir in schwierigen Zeiten zusammenstehen sollten, kann ich das unterstützen. Das können wir begrüßen. Aber auf das Angebot wartet unsere Fraktion nach wie vor. Zum Nachtragshaushalt heute: „Wir halten, was wir versprochen haben, und investieren in das, was wichtig ist: Bildung, Sicherheit, Klimaschutz.“ So lässt sich der Ministerpräsident bei der Vorstellung des Nachtragshaushalts zitieren. (Zuruf von der CDU) – Ja, ich weiß; das löst gleich Freude bei Ihnen aus. Das kann ich ja nachvollziehen. Aber schauen wir uns das einmal im Detail an. Machen wir doch einmal den Faktencheck. Ich sage heute schon: viel Etikettenschwindel und viel heiße Luft. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) 28.09.2022 Die Wirtschaftsministerin hat angekündigt, dass 200 Millionen Euro für den Klimaschutz zur Verfügung gestellt werden sollen. Tatsächlich sind es nur 80 Millionen Euro. 120 Millionen Euro sind Verpflichtungsermächtigungen, greifen also erst in der Zukunft. Das hilft in der jetzigen Situation weder dem Bäckerhandwerk, noch hilft es der Wirtschaft in diesem Land, noch hilft es unseren Stadtwerken, noch hilft es den Kommunen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Die Schulministerin soll 1.000 neue Stellen für Lehrkräfte bekommen. Aber gleichzeitig sind zum 1. Juli dieses Jahres 11.000 Stellen in ihrem Ressort nicht besetzt. Ich gehe heute schon eine Wette ein, dass Sie auch diese Stellen in diesem Jahr gar nicht besetzen können. Der Finanzminister wird sich am Ende des Jahres freuen, wenn diese Mittel wieder in sein Haushaltssäckel zurückfließen. Ich denke, über diese 8,3 Millionen Euro wird er sich am Ende des Jahres sicherlich freuen. (Beifall von der SPD) Für 400 zusätzliche Stellen gibt es Einstellungsermächtigungen für den Innenminister bei der Polizei. Ich sage ganz deutlich: Wir begrüßen das. Aber bei 3.000 Einstellungsermächtigungen sind die Herausforderungen an dieser Stelle groß. Denn die Frage ist doch, ob man ausreichend und auch durchaus geeignete Bewerber bekommt. (Zuruf von der CDU) Denn schon heute sind im Stellenplan des Innenministeriums 2.900 Stellen bei der Polizei unbesetzt. Herr Minister Reul ist gerade nicht hier; aber die Staatssekretärin ist ja im Haus. (Zuruf von der CDU: Doch! Da hinten! – Jo- chen Ott [SPD]: Er sollte einmal ein Sitzkissen nehmen!) Herr Minister Reul, aber an das eigentliche Problem müssen Sie noch heran. Die Abbrecher- und Durchfallquote bei der Polizei müssen Sie in den Griff bekommen. Das ist eine der Herausforderungen der nächsten Zeit. (Beifall von der SPD) Wir haben es bereits in der letzten Legislaturperiode gesagt, und wir wiederholen es hier und heute und auch in Zukunft immer wieder gerne: Stellen schaffen keine Sicherheit. Stellen unterrichten keine Kinder. Stellen beschleunigen auch keine Planungen. Es braucht Leute. Es braucht Köpfe auf diesen Stellen. Und darüber legen Sie nichts vor, Herr Finanzminister. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Sie rechnen mit 2,2 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen. Wo setzen Sie die Schwerpunkte? Landtag Sie verzichten auf die Entnahme aus dem Rettungsschirm in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro. Ob das seriös ist, lassen wir einmal dahingestellt sein. Sie verzichten auf die teilweise Auflösung der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 200 Millionen Euro. Damit schaffen Sie einen neuen Puffer für die Zukunft. Außerdem passen Sie im Bereich der Flüchtlinge – das ist ja der größte Posten – die Kosten an den tatsächlichen Bedarf an. Das müssen Sie sowieso tun. Aber hier schaffen Sie keine eigenen Akzente. Wichtig wären doch mehr Plätze in den Landeseinrichtungen und mehr Plätze in den Notunterkünften. Das wäre wichtig. (Beifall von der SPD) Die geplante Anpassung der Besoldung der Lehrkräfte nach A13 ist richtig und in Zeiten des massiven Lehrkräftemangels – ich habe es eben schon gesagt – ein längst überfälliger Schritt. Sie stellen zwar Geld ein. Aber in Ihrer Pressekonferenz, Herr Minister Optendrenk, konnten Sie gar nicht genau erklären, welche Lehrkräfte die angedachten Zulagen erhalten sollen. Wir warten jetzt einmal ein Eckpunktepapier Ihres Besoldungsgesetzes ab. Doch ich habe den Eindruck, dass es ein wirkliches Konzept noch gar nicht gibt. Denn es bleiben Fragen, und zwar viele Fragen – ich habe Sie gestern Abend beim dbb vermisst; dort wurden diese Fragen auch gestellt –, beispielsweise: Was ist mit den Lehrkräften, die kurz vor ihrer Pensionierung stehen? Wie wollen Sie das Abstandsgebot zu den Funktionsstellen bei Stellvertretungen und Schulleitern sicherstellen? Eines steht heute schon fest, Frau Schulministerin: Die Dauerbaustelle „Beamte und Angestellte“ bei den Lehrkräften wird Sie über die gesamte Legislaturperiode weiter begleiten. (Beifall von der SPD) Bei der Ministerialbürokratie schöpfen Sie mal wieder aus dem Vollen: 186 neue Stellen in den Ministerien. Die Aufgaben gehen Ihnen nicht aus. Es gibt vier Stellen beim Ministerpräsidenten zur Fokussierung Koordinationsaufgabe Staatskanzlei. Frau Scharrenbach braucht neben einem extra eingerichteten Parlamentarischen Staatssekretär drei neue Stellen für den Rohrkrepierer Ruhr-Konferenz. Die neue Schulministerin benötigt eine neue Stelle für die Lehrereinstellung. Alles wird mit der neuen Regierungsbildung begründet. Das kann ich nachvollziehen. Aber nehmen wir mal das Beispiel aus dem Hause von Minister Laumann: Es gab keinen neuen Ministeriumszuschnitt; der Minister ist einfach sitzen geblieben. (Lachen von der SPD – Thorsten Schick [CDU]: Er ist wiedergewählt worden!) 28.09.2022 Dort ändert sich nichts. Dafür bläst er seinen Stab jetzt mit sechs zusätzlichen Stellen auf. Man gönnt sich ja sonst nichts. Alleine das spricht doch Bände. (Beifall von der SPD und der FDP) Gleichzeitig – mein Vorredner hat es eben angesprochen – haben Sie zu den Hilfsprogrammen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Energiepreise hier und heute noch gar nichts vorgelegt. Wir warten auf Ihre Vorschläge in dieser Woche; wir dürfen gespannt sein. Schauen wir mal auf die Nachbarländer in Deutschland: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern – alle haben bereits vorgelegt und eigene Programme in den Ländern aufgelegt. (Zuruf von der CDU) Sie haben Härtefallfonds für die Menschen und für die Wirtschaft aufgelegt. Nur in Nordrhein-Westfalen ist das derzeit nicht möglich. (Beifall von der SPD und der FDP – Zurufe von der CDU) – Ich weiß gar nicht, warum Sie so unruhig werden. – Bislang zeigen Sie immer nur mit dem Finger nach Berlin und suchen den Schuldigen woanders. Dabei haben Sie hier eine landeseigene Verantwortung; das muss man mal hervorheben. (Beifall von der SPD und der FDP) Eigentlich ist das ja klar, denn steuer- und finanzpolitisch, Herr Minister Optendrenk, wissen Sie innerhalb der Regierung noch nicht so genau, was Sie wollen. Frau Neubauer fordert letzte Woche das Aussetzen der Schuldenbremse. Herr Wüst verweist auf den Bund und hat auch heute Morgen im Morgenmagazin überhaupt keine Aussage dazu getroffen. (Zuruf von der CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Sie wollen an der Schuldenbremse festhalten. Dabei können Sie selbst aktiv werden; das Saarland macht es vor. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was macht der Bundeskanzler?) Ich frage Sie daher: Wird das jetzt die Regierungspolitik der nächsten fünf Jahre? Regieren heißt nämlich auch, Verantwortung zu übernehmen. (Lachen von der CDU und den GRÜNEN) Was Sie machen, hat damit herzlich wenig zu tun. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie wissen genau, dass der Bund Ihnen schon weit entgegengekommen ist. Landtag (Lachen von der CDU und den GRÜNEN) – Ich kann Ihnen das gerne vorrechnen: Schauen Sie auf das Entlastungspaket. Der Anteil Nordrhein-Westfalens am Entlastungspaket für dieses Jahr liegt bei 1,06 %. Man muss einmal deutlich hervorheben, dass das 194 Millionen von einem Entlastungspaket von 12 Milliarden Euro für das Jahr 2022 sind. Und da stellen Sie infrage, dass das zu wenig ist? (Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) Das Entlastungspaket für das nächste Jahr hat eine Größenordnung von 43 Milliarden Euro. Die Beteiligung ist – der Minister hat es eben gesagt – 3 Milliarden. Das entspricht noch nicht einmal dem Königsteiner Schlüssel. Ich glaube, dass hier noch deutlich Luft nach oben ist. (Beifall von der SPD) Also hören Sie auf, so zu tun, als müssten Sie die Hauptlast des Entlastungspaket des Bundes tragen. (Zuruf von der CDU: Ja, natürlich!) Das Gegenteil ist der Fall, und das wissen Sie auch. Während die Bundesregierung viel Geld in die Hand nimmt und mutig die Entscheidungen trifft, verkämpfen Sie sich wie häufig im Klein-Klein. (Widerspruch von den GRÜNEN) Da bleiben Sie sich aber treu: Sie setzen damit den Kurs fort, den Sie auch schon zu Coronazeiten gezeigt haben. Sie nutzen nicht die Möglichkeiten, die Sie haben. Bisher gibt es keine Initiativen, keine eigenen Ideen, wie die Menschen in Nordrhein-Westfalen gut durch die Krise kommen. Es gibt keine Vorschläge für die Fortführung des 9- Euro-Tickets, keine Idee, wie unsere örtlichen Stadtwerke geschützt werden können. Die stellvertretende Ministerpräsidentin hat in dieser Woche noch einmal einen Rettungsschirm gefordert. Es gibt keinen Vorschlag, wie die Kommunen von ihren Altschulden befreit werden sollen. In der Sache schreiben Finanzminister und Kommunalministerin bisher lediglich Briefe an den Bundesminister und warten jetzt auf eine schöne Einladung zum Mittagessen nach Berlin. Das war es dann. Wo ist Ihr eigener Vorschlag? (Zuruf von Florian Braun [CDU]) Dabei könnten Sie die Familien heute schon durch die Abschaffung der Kitabeiträge entlasten. (Beifall von der SPD) Sie könnten ein kostenloses Mittagessen für die Kitas und den Ganztag kostenfrei zur Verfügung stellen. 28.09.2022 Wo bleibt Ihr Vorschlag für ein Unterstützungsprogramm für Sportvereine oder Sozialeinrichtungen, die unter den hohen Energiepreisen leiden? Wo sind Ihre Vorschläge, Herr Kollege Lehne? – Ich habe nicht einen einzigen gehört. Wir haben einige Vorschläge unterbreitet, die wir in den nächsten Tagen dieser Plenarwoche diskutieren werden. Unser Angebot an die Regierungsfraktionen ist, das gemeinsam zu tragen. Daher gebe ich Ihre Einladung, Herr Kollege Lehne, die Sie eben ausgesprochen haben, gerne zurück. Wir sollten konstruktiv darüber nachdenken, wie wir die Menschen in Nordrhein-Westfalen unterstützen und entlasten können. Wir werden die Beratung über den Nachtragshaushalt kritisch und konstruktiv begleiten. Herr Finanzminister, ich sage an dieser Stelle aber deutlich: Mich und uns haben Sie bisher nicht überzeugt. Wenn es wirklich noch ein großer Wurf werden soll, war der Auftakt heute enttäuschend. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dahm. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich der Kollegin Brems das Wort. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Wibke Brems GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwarz-Grün übernimmt Verantwortung in Nordrhein-Westfalen. Verantwortliches Handeln in der Krise bedeutet, die Herausforderungen anzunehmen, nicht zu zögern und mit Weitblick zu handeln. Im Entwurf des Nachtragshaushalts sind die Krisen und Herausforderungen unserer Zeit abzulesen. Wir sorgen für Geflüchtete aus der Ukraine, denn in den vergangenen Monaten sind viele Menschen in großer Not zu uns gekommen, die NRW willkommen heißt und nicht alleine lässt. Wir beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir treten dem fortschreitenden Klimawandel entschlossen entgegen und unterstützen die Transformation unserer Wirtschaft. Wir stellen sicher, dass wir in Zukunft besser auf Katastrophen und Extremwetterereignisse vorbereitet sind. Wir wertschätzen für gute Bildung für alle die Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer und sorgen für gleiche Einstiegsbezahlung, egal an welcher Schule sie unterrichten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit diesem Nachtragshaushalt handeln wir und legen die Grundlage dafür, damit NRW krisenfester, Landtag gerechter und nachhaltiger wird. Außerdem stellen wir mit diesem Nachtragshaushalt die ersten entscheidenden Weichen, um NRW zu erneuern. (Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE]) Wir lassen den Ankündigungen Taten folgen, und wir übernehmen Verantwortung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gegenüber den nachfolgenden Generationen wäre es verantwortungslos, wenn wir den Klimaschutz nicht endlich und sofort verstärken und die Transformation vorantreiben würden. Wir übernehmen Verantwortung für die Zukunft der nachfolgenden Generationen. Wir handeln verantwortungsvoll, indem wir mit mehr als 130 neuen Stellen für die Planung und die Genehmigung von erneuerbaren Energien und mit 200 Millionen Euro für die Transformation der Industrie den Klimaschutz konkret anpacken. Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit können wir nicht mehr ändern, und wir können die Zeit nicht zurückdrehen. Wir können aber zum Beispiel die neue Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate als Nachfolgerin der Energie-Agentur zu einer schlagkräftigen Organisation machen, die die Transformation der Industrie unterstützt und beschleunigt. Von den 200 Transformationsmillionen starten wir mit 80 Millionen Euro noch in diesem Jahr für Klimaschutz für die NRW-Industrie und setzen mit 120 Millionen Euro in den kommenden Jahren klare Rahmenbedingungen für Unternehmen. Denn als Industrieland können wir es uns nicht erlauben, in der Krise krampfhaft an alten Ideen festzuhalten und auf „Augen zu und durch“ zu setzen. Das Streben nach immer mehr kurzfristigem Profit sowie die Abhängigkeit unserer Wirtschaft und unserer Wärme- und Stromversorgung von Kohle, Öl, Gas und Atom hat uns doch erst in die aktuelle Situation gebracht. Für die Versorgungssicherheit der kommenden Monate ist die Zeit jetzt zu kurz, um die Versäumnisse der Vergangenheit mal eben zu beheben. Es bleibt uns in dieser Situation also leider nichts anderes übrig, als schwere Entscheidungen zu treffen und einzelne Kraftwerke länger laufen zu lassen. Kohle, Gas, Öl und Atom bringen uns in den kommenden Jahren aber nicht aus der Krise heraus. Immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten, ist bekanntermaßen die Definition von Wahnsinn. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir handeln stattdessen mit Weitblick, und mit den neuen Stellen in den Bezirksregierungen und im zuständigen Ministerium wird erstmals konkret angegangen, was wir Grüne seit Jahren fordern. Denn wir beschleunigen die Prozesse für den Ausbau der erneuerbaren Energien, und das ist ein entscheidender 28.09.2022 Schritt, der zeigt, dass wir als schwarz-grüne Koalition der Klimakrise entgegentreten. Damit werden wir unserer Verantwortung gerecht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Energiepreissteigerungen betreffen alle – die öffentlichen Haushalte, die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen und Unternehmer*innen machen sich aktuell große Sorgen, wie sie die gestiegenen Kosten überhaupt noch bewältigen können. Der Staat wird nicht alles auffangen können. Sobald jedoch klar ist, wie das dritte Entlastungspaket des Bundes konkret ausgestaltet und die Finanzierung aufgeteilt wird, wird NRW dort ergänzen, wo ansonsten Lücken entstehen und Existenzen gefährdet sind. Wir stehen an der Seite der Menschen und nehmen ihre Sorgen ernst. Deshalb wollen wir in einem ersten Schritt Beratungsstellen zur Bekämpfung von Armut und für Schuldnerinnen und Schuldner stärken sowie ein Moratorium für Strom- und Gassperren erreichen. Wir stehen genauso an der Seite der Unternehmen. Hier braucht es kurze Wege und unbürokratische Hilfen, um den Unternehmerinnen und Unternehmern zu ermöglichen, sich auf das zu konzentrieren, was sie gut können: produzieren, sich immer wieder neu erfinden, kreative Lösungen finden, um mit ihrem Unternehmen für sichere Arbeitsplätze und Wohlstand zu sorgen. Wir werden die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen, um NRW gut durch die Krise zu steuern. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir handeln verantwortungsvoll, indem wir diejenigen aufnehmen, die in großer Not und oft verzweifelt zu uns kommen. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine sind von dort mehr als 200.000 Menschen zu uns nach NRW geflüchtet. Diese Menschen haben alles zurückgelassen, und sie leben in der Sorge um ihre Angehörigen, ihre Freunde und ihre Nachbar*innen in der Ukraine. Für uns Demokratinnen und Demokraten ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir Menschen in großer Not solidarisch aufnehmen und die Mehrkosten für Landesmaßnahmen übernehmen. Zusätzliche Lehrerstellen für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine sind ebenso eine Selbstverständlichkeit, denn wir wollen eine Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer schaffen, die sich in den vergangenen Monaten um die Integration der ukrainischen Schülerinnen und Schüler bemühen. Außerdem wollen wir, dass gerade die Jüngsten hier endlich wieder Kinder sein können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In Europa herrscht ein grausamer Krieg; Menschen verlieren ihr Zuhause, ihr Leben und ihre Lieben. Für uns ist das kaum vorstellbar. Die Auswirkungen sind Landtag aber natürlich auch für alle in Nordrhein-Westfalen spürbar, und für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sie zum Teil existenzbedrohend. Gleichwohl müssen wir uns bewusst machen, dass wir trotz der Herausforderungen und Unsicherheiten, vor denen wir stehen, das Glück haben, in Frieden und Freiheit zu leben. Ob die Aufnahme und Integration Geflüchteter, Wirtschaftssanktionen oder steigende Energiepreise: Nordrhein-Westfalen steht klar an der Seite der Ukraine. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wir handeln verantwortungsvoll und sorgen für die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Mit Krisenmanagement und Katastrophenschutz verhält es sich ein wenig wie mit Versicherungen: Wenn man sie nicht braucht, zweifelt man irgendwie an dieser Investition. Wenn hingegen etwas passiert, ist doch schnell der Gedanke da: Ach, hätte ich mal mehr vorgesorgt! Spätestens die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass wir in Zeiten vieler Krisen leben. Wir als Staat haben die Pflicht, die Menschen zu schützen. Trotz unserer Bemühungen schreitet der Klimawandel aber weiterhin voran. Damit werden immer mehr Extremwetterereignisse einhergehen, auf die wir sowohl unsere Infrastruktur als auch uns vorbereiten müssen, um schneller reagieren zu können und handlungsfähig zu bleiben. Das verheerende Hochwasser im Juli des vergangenen Jahres hat uns das alles schmerzhaft vor Augen geführt. Wir kennen die Zahlenbilanzen: Über 180 Tote in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, unzählige Verletzte und Schäden in Milliardenhöhe. Auch mehr als ein Jahr danach sind die Schäden längst noch nicht beseitigt. Noch immer werden Kanäle saniert, noch immer sind Häuser nicht bewohnbar und Geschäfte nicht wiedereröffnet, und noch immer leiden viele Menschen. Auch in diesem Jahr haben wir extreme Ereignisse erlebt. Das Sturmtief „Emmelinde“ führte zu Tornados in Paderborn und Lippstadt und hinterließ Schwerverletzte und erhebliche Schäden. Zusätzlich kann die angespannte Lage bei der Versorgung mit Gas und eventuell auch mit Strom im kommenden Winter zu einem wirklichen Stresstest für unser System werden. Das alles sind aktuelle Beispiele, die deutlich machen, wie wichtig Krisenmanagement, zivile Alarmplanung, Katastrophen- und Hochwasserschutz sind. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis von uns Menschen. Deshalb machen wir den Katastrophenschutz zu einem Schwerpunkt der Innenpolitik in dieser Legislaturperiode. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 28.09.2022 Wir werden den Katastrophenschutz auf Landesebene mit einer eigenen Landesstelle deutlich stärken. Das ist gleichzeitig eine Investition in die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Denn je besser die Katastrophenschutzpläne sind, je besser die Koordination zwischen Bund, Land und Kommunen läuft und je mehr wir üben, desto eher können wir große Katastrophenlagen verhindern. Wenn sie doch eintreten, können wir sie besser managen und so auch Menschenleben retten. Bereits mit diesem Nachtragsaushalt setzen wir erste Lehren aus der Hochwasserkatastrophe um. Katastrophenschutz und Krisenmanagement kommen im besten Fall gar nicht zum Einsatz oder sind unsichtbar, wie eine Versicherung. Ob vorbereitend im Hintergrund oder mit Blaulicht in einer akuten Lage: Der Katastrophenschutz muss gut aufgestellt und handlungsfähig sein. Es ist unsere Pflicht, die Auswirkungen von Katastrophen möglichst gering zu halten. Schließlich geht es um viel mehr als um Straßen und Häuser. Es geht um Existenzen und Menschenleben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir handeln verantwortungsvoll, indem wir für Gerechtigkeit bei der Eingangsbesoldung für Lehrerinnen und Lehrer sorgen. Wir gehen noch in diesem Jahr den ersten Schritt, damit Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Zukunft nicht mehr schlechter bezahlt werden als Lehrerinnen und Lehrer an der gymnasialen Oberstufe. Dann können sich Lehrerinnen und Lehrer allein aus Interesse und Überzeugung für eine Schulform entscheiden und nicht aus finanziellen Gründen. Lehrkräfte erhalten so die Wertschätzung, die ihnen gebührt. Lehrerinnen und Lehrer sind verantwortlich für die Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen, unabhängig davon, auf welcher Schule sie tätig sind. Daher ist es genau richtig, schrittweise die Ungerechtigkeit bei den Einstiegsgehältern auszugleichen. Unserer schwarz-grünen Koalition ist dies die Zukunft unserer Kinder wert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dass gerade noch einmal die Kritik von der CDU …, von der SPD kam … (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: So schnell geht das! – Christian Dahm [SPD]: Hat euch das nicht gefallen?) – Ich komme damit klar. – Ich finde es spannend, dass von der SPD die Kritik kommt, das alles sei längst überfällig und viele Fragen blieben offen. Ich finde das populistisch; denn das Thema gab es auch schon zu rot-grünen Regierungszeiten. (Zurufe von der SPD: Oh! – Jochen Ott [SPD]: Dasselbe hättet ihr auch gesagt!) Landtag Ich sage es mal so: Wir haben es damals nicht verhindert. (Lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Aber natürlich ist das Wahlversprechen, für Gerechtigkeit beim Einstiegsgehalt für alle Lehrerinnen und Lehrer zu sorgen, nicht alles. (Sarah Philipp [SPD]: Wenn das populistisch ist!) Schulen, die vor Herausforderungen stehen, gezielt zu stärken, digitales Lernen für alle zu unterstützen und mehr Personal von IT-Fachkräften bis zu Sonderpädagogen in die Schulen zu bringen, sind nur einige der großen Aufgaben, die vor uns liegen, um Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Auch hier scheuen wir aber die Herausforderung nicht. Ob ein Kind eine gute Chance auf Bildung hat, darf nicht von der Postleitzahl abhängen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir handeln verantwortungsvoll. Mit diesem Nachtragsaushalt setzen wir auch schon weitere Schwerpunkte für die kommenden Jahre. So wird die Coronapandemie im kommenden Jahr nicht einfach vorbei sein, die Schäden des Sturmtiefs „Emmelinde“ sind noch nicht vollständig beseitigt, und wir müssen uns weiterhin dem Klimawandel entschieden entgegenstellen. Mit sogenannten Verpflichtungsermächtigungen sorgen wir vor. Wir reservieren jetzt schon Haushaltsmittel für Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Das ist wichtig, damit bereits jetzt Vorbereitungen in wichtigen Zukunftsbereichen getroffen werden können. Neben dem Klimaschutz betrifft dies natürlich auch die Unterstützung für die Kinder in NRW; schließlich sind sie unsere Zukunft. Sie waren in den vergangenen Jahren der Coronapandemie besonders betroffen. Ihre Lernrückstände müssen weiterhin ausgeglichen werden. Daher führen wir beispielsweise das OGS-Helferprogramm weiter. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Damit sich Fachkräfte in den Kitas weiterhin auf ihre pädagogische Arbeit und damit auf Kinder konzentrieren können, geben wir schon jetzt das Signal, dass das Alltagshelferprogramm über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleibt. Das ist eine enorme Unterstützung für Erzieherinnen und Erzieher und eine Investition in die frühkindliche Bildung in unserem Land. Mit den ersten Maßnahmen des Nachtragsaushalts ist es selbstverständlich nicht getan. Es müssen weitere Schritte folgen, beispielsweise eine Entlastung der Eltern von Beiträgen in der Kindertagesbetreuung. 28.09.2022 Bei allen offenen Fragen, die es aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage, aufgrund der Preisentwicklung und aufgrund der Finanzierung des Entlastungspakets für diesen Haushalt gibt, sind in diesem Nachtragsaushalt die Signale für die kommenden Jahre für den Klimaschutz und für die Zukunft unserer Kinder wichtig und genau richtig. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir handeln auch nach diesem Nachtragsaushalt verantwortungsvoll. Heute und in der kommenden Woche wird in den Ministerpräsidentenkonferenzen die Ausgestaltung und Finanzierung des dritten Entlastungspakets verhandelt. Wir brauchen zielgerichtete Maßnahmen des Bundes, die uns in den Ländern nicht den Hahn abdrehen, sondern finanzielle Spielräume lassen, um unseren Aufgaben gerecht zu werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In Krisenzeiten sind Investitionen noch wichtiger als in fetten Jahren; denn jetzt werden die Weichen dafür gestellt, ob NRW gestärkt aus der Krise hervorgehen kann. Jetzt entscheidet sich, wie krisenfest, gerecht und nachhaltig NRW in fünf Jahren und in fünf Jahrzehnten sein wird. Jahrelang wurde viel zu viel angekündigt und viel zu wenig gemacht. Jetzt muss angepackt und nachgeholt werden. Jetzt ist die Zeit des Handelns. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich spreche wie Sie alle häufig mit Unternehmen. Auch Ihnen wird sicherlich ein düsteres Bild für die kommende Zeit gemalt. Gestörte Lieferketten und explodierende Energiepreise können gestandene Familienunternehmen in wenigen Monaten an ihre Grenzen bringen. Großkonzerne schauen sich längst nach alternativen Standorten um. Wenn das keine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ankündigt, was muss denn dann noch passieren? (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wenn der Bundesfinanzminister uns dafür nicht die richtigen Instrumente bereitstellt, wenn der Bundeskanzler seine Richtlinienkompetenz nicht endlich wahrnimmt, (Christian Dahm [SPD]: Interessant!) dann sind sie dafür verantwortlich, wenn die Situation in Nordrhein-Westfalen für Unternehmen, in den Kitas, Schulen, Hochschulen, für Pendlerinnen und Pendler, kurz für alle Menschen immer schwieriger wird. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sa- rah Philipp [SPD]: Nur der Bundeskanzler und der Bundesfinanzminister, sonst niemand? Das ist so einseitig!) Landtag Da frage ich mich wirklich, was außer Wählerstimmen in der eigenen Klientel es bringt, die zu entlasten, die eigentlich gar keine Entlastung brauchen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Wir benötigen zielgerichtete Instrumente, ein gutes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr, ein günstiges und einfaches Ticket, Solidarität mit denjenigen, die sich fragen, wie sie im kommenden Jahr die Gasrechnung bezahlen sollen, und Unterstützung für Unternehmen, die allen Mitarbeitenden weiterhin einen Arbeitsplatz und eine Zukunft bieten wollen. (Zuruf von der SPD) Aktuell sind wir in einer einmaligen Situation. Krise um Krise kommt hinzu. Wir können nicht davon ausgehen, dass die Lösungen der Vergangenheit auch die Lösungen der Zukunft sind. Für die aktuelle Situation gibt es keine Blaupause, keine Erfahrungswerte, also müssen wir neue Lösungen ausprobieren. Dabei wollen wir schnell, effizient, zielgerichtet und mit klarem Kopf handeln. Im Verlauf kann es natürlich passieren, dass nicht alles perfekt läuft. Wer handelt, kann schließlich auch Fehler machen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Mir ist aber lieber, wir tauschen uns in Zukunft – gerne auch laut, wenn Sie mögen – über gemachte Umwege, kleine Fehler und Ungenauigkeiten aus, als dass ich mir vorwerfen muss, dass wir zu wenig getan haben. Die Fehlerquote wäre außerdem wahrscheinlich geringer, wenn sich alle innerhalb und außerhalb des Parlaments konstruktiv einbrächten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Oh!) Es liegt in unserer Verantwortung, neue Wege zu gehen und zu handeln. Mit diesem Nachtragshaushalt gehen wir den ersten Schritt, um die Zukunft Nordrhein-Westfalens zu gestalten – sicher, krisenfest, nachhaltig und gerecht. – Danke schön. (Anhaltender Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die FDP-Fraktion hat nunmehr der Kollege Höne das Wort.

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Henning Höne FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich eine spannende Beobachtung mit Ihnen teilen. Es sagt ja immer etwas über die Koalition aus, wie das Applausverhalten so ist. Wo wird applaudiert und wo nicht? Wirklich geschlossen applaudiert 28.09.2022 diese Koalition nur, wenn es gegen andere Parteien geht, nicht aber für die eigenen Projekte. Das sagt sehr viel über Ihren Zustand bald 99 Tage nach Regierungsantritt aus. (Beifall von der FDP, der SPD und der AfD – Jochen Ott [SPD]: Genau so ist es!) Heute wird ein Nachtragshaushalt zum ersten Mal gelesen und verhandelt. Eigentlich könnte das relativ einfach sein, weil ein Haushalt 2022 vorliegt, und zwar ein ziemlich guter. Er hat eine klare liberale Handschrift und eine klare Haltung, auch der Freien Demokraten, nämlich: NRW ist es wert, gut regiert zu werden. Die Eckdaten dieses Haushalts stammen aus einer ganz anderen Zeit, nämlich aus dem Sommer 2021. Damals ging es um die Flut, die Coronapandemie und die Bundestagswahl. Auch der Abzug aus Afghanistan war Teil der öffentlichen Debatte. Viele Herausforderungen waren bekannt, und wir haben viele Herausforderungen im Haushalt berücksichtigt. Ich will einiges nennen, was mit dem Haushalt 2022 vorangetrieben wurde. Es ist etwa die Wasserstoffförderung, um NRW unabhängiger von Energieimporten zu machen. Wir haben in die Zukunftsfähigkeit des Handwerks investiert, um gegen die Fachkräfteengpässe anzuarbeiten. Außerdem haben wir ein Programm zur Unterstützung beim Grunderwerb insbesondere junger Familien gestartet, um den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Eines wussten jedoch nicht, eine Herausforderung kannten wir alle nicht. Wir wussten nicht, dass 2022 der Krieg nach Europa zurückkehrt. Seit dem 24. Februar hinterfragen wir viele alte Gewissheiten. So viel hat sich verändert. Wir machen die Augen auf und blicken in das Gesicht einer Zeitenwende, die Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen ihrer Sicherheiten beraubt, einer Zeitenwende, die wirklich existenzielle Fragen aufwirft, einer Zeitenwende, die Antworten außerhalb der eigenen Komfortzone einfordert. Mit dieser Zeitenwende ändert sich auch die finanzielle Situation des Landes Nordrhein-Westfalen. Einerseits zahlt das Land höhere Preise und hat höhere Ausgaben. Andererseits nimmt das Land mehr Steuern ein. Unterm Strich geht es um 900 Millionen Euro mehr. Herr Finanzminister, zur Wahrheit gehört aber auch, dass Sie auf weitere 200 Millionen Euro verzichten. Diese 200 Millionen Euro finden Sie im Sparschwein mit dem Namen „Allgemeine Reserve“. Sie lassen das Geld dort einfach liegen, obwohl eine Entnahme in diesem Jahr geplant war und obwohl dieses Geld den Menschen in diesem Land in dieser schwierigen Situation zustehen würde. Es ist ja ihr Steuergeld! (Beifall von der FDP, Thomas Kutschaty [SPD] und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Landtag Da müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, warum Sie den Menschen in dieser schwierigen Situation ihr sauer verdientes Geld vorenthalten. Warum nutzen Sie in dieser so außergewöhnlichen Situation nur die Mehreinnahmen, statt auf 1,1 Milliarden Euro zu gehen und damit politisch zu gestalten? Es ist richtig und auch notwendig, die Mehreinnahmen jetzt zu nutzen. Aus meiner Sicht wäre es übrigens auch richtig, die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu nutzen – grundsätzlich. Dann müssen Sie aber noch die viel interessantere Frage beantworten, wofür dieses Geld eigentlich genutzt wird. Mich beschleicht der Eindruck, dass diese Landesregierung die 900 Millionen Euro vor allem für den Versuch nutzt, auf den letzten Metern ihre 100-Tage-Bilanz zu retten. Da gibt es ein Missverständnis. Die 100-Tage-Bilanz ist im Politischen die Vereinbarung, dass man nach Amtsübernahme mit einer ersten Bewertung so lange wartet. Es ist nicht die Vereinbarung, 100 Tage nicht zu arbeiten und die Sommerpause zu genießen. (Beifall von der FDP und der SPD) Diese Landesregierung saß nun 99 Tage lang im Ruheabteil. Jetzt hat sie den Wecker gehört, ist aufgeschreckt und hat Sorge, den eigenen Bahnhof zu verpassen. Sie merkt, dass die 100-Tage-Frist bald endet, und will noch schnell etwas tun. Währenddessen wissen die Menschen außerhalb des Ruheabteils nicht, wie sie die Rechnungen bezahlen sollen, und die Betriebe wissen nicht, ob sie nächste Woche noch öffnen können. In dieser existenziellen Zeit lebt es sich nicht gut im Ruheabteil. Dieses Land hat mehr verdient. Das geht besser. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich bin ganz ehrlich zu Ihnen. Natürlich gibt es Punkte im Nachtragshaushalt, die wir grundsätzlich, inhaltlich teilen, aber auch die müssen wir uns genauer anschauen. Es reicht nicht, nur im Prinzip recht zu haben. In Zeiten, in denen Prinzipien grundlegend infrage gestellt werden, brauchen wir auch grundlegend neue Antworten. Wir unterscheiden uns von Ihnen durch eine pragmatische, lösungsorientierte Krisenbewältigung. Man hat bei diesem Nachtragshaushalt den Eindruck, Sie verschließen vor den drängenden Herausforderungen die Augen und sind in einer schwarzgrünen Parallelwelt, in der gilt: Wenn die Realität nicht zu unserem Koalitionsvertrag passt, dann ist das eben so. Wir müssen es trotzdem durchziehen. Es sind schließlich unsere Versprechen gewesen. Sie leben damit anscheinend in einer Welt ohne galoppierende Inflation, ohne finanzielle Sorgen und in 28.09.2022 der die Fortsetzung der alten Politik und das Aufstocken einiger Förderprogramme und Mehrausgaben die richtigen Antworten auf alles sind. In dieser schwierigen Zeit ist das zu einfach. Eine Landesregierung darf es sich nicht so einfach und auch nicht zu einfach machen. Diese Landesregierung müsste ihre Augen öffnen und deutlich mehr mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Betrieben und mit den Verbänden sprechen. Sie sollte etwas weniger Gespräche mit der Presse führen und weniger mit dem Finger nach Berlin zeigen oder auf wen auch immer, der vermeintlich schuld sein soll. Dann würde sie nämlich sehen, wie es bei den Privathaushalten, bei den Unternehmen und übrigens auch bei den Kommunen aussieht, wo sich alle über die kommenden Wochen und Monate sehr ernsthafte Gedanken machen. Sie haben große Sorgen und Angst vor der Zukunft und fragen sich, was diese Krise eigentlich mit ihnen macht. Mit diesen Gedanken fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen alleingelassen, und das muss diese Landesregierung verantworten. Das Gebot der Stunde lautet „Krisenbewältigung“, und mit dem Nachtragshaushalt hätten Sie eine konkrete Chance dazu gehabt. Wenn man sich aber den Haushalt anschaut, so muss man feststellen, dass dieser Nachtragshaushalt mit akuter Krisenbewältigung nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. (Beifall von der FDP) Es wäre notwendig gewesen, nicht nur zu schauen, welche Projekte Ihnen wichtig sind, sondern vielmehr, welche Projekte dringend sind. Daran scheitert dieser Nachtragshaushalt. Ich will drei Bereiche konkret ansprechen und starte dabei mit den Betrieben und Unternehmen. Wachstum und Wohlstand sind nicht selbstverständlich. Die Weichen dafür müssen immer wieder neu gestellt werden. Das gilt für die Betriebe, die sich dem Wettbewerb stellen müssen, das gilt aber natürlich auch für die Politik, die die Rahmenbedingungen setzt. TRIMET in Essen ist die größte Aluminiumhütte Deutschlands. Nur wenige Stunden Stromausfall würden in einer solchen Hütte zum Totalschaden führen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Dies würde für 780 Frauen und Männer Arbeitslosigkeit bedeuten in einer Zeit, in der jeder Euro dringend gebraucht wird. – „Stimmt doch gar nicht“, heißt es da von dem Kollege Rüße. Ein Stromausfall ist für eine Aluminiumhütte aus Ihrer Sicht also kein Problem. Das erklärt zwar die Wirtschaftspolitik Ihrer Wirtschafts-Landtag ministerin, es bedeutet allerdings nicht, dass Sie Recht haben, Herr Kollege. (Beifall von der FDP und der SPD – Beifall von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Das passt zu dem Bild des Bundeswirtschaftsministers, der sagt: Ein paar Wochen die Türen zumachen ist nicht so schlimm. Man muss deshalb ja nicht pleitegehen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Falsch zi- tiert! Einfach unverschämt! Typisch FDP!) Das war der gleiche Bundeswirtschaftsminister, der während der Coronapandemie gesagt hat: Gastronomie geschlossen, keine Einnahmen – Sie können ja energetisch sanieren. Ihr Problem ist, dass Sie keine Ahnung haben von Einnahmen, Ausgaben und der Wirtschaft. Das ist eine große Gefahr für dieses Land. (Beifall von der FDP und der SPD) Dabei ist TRIMET nur eines von vielen Unternehmen. Dahinter stehen viel mehr Beispiele, Arbeitsplätze und Existenzen. So ein Zwischenruf wie eben zu den Sorgen und Nöten dieser Menschen ist einfach ein unangemessener Umgang. Frau Neubaur, was schlagen Sie eigentlich hier und heute TRIMET vor? Was schlagen Sie dem Handwerk und dem Mittelstand vor? Schauen wir mal in den Haushalt – es ist eben schon angesprochen worden –: insgesamt 200 Millionen Euro Förderung, um zum Beispiel Batteriespeicher anzuschaffen, wann auch immer diese in der aktuellen Zeit geliefert werden können. Meine Damen und Herren, Sie behaupten, dass Sie mit dem Handwerk und dem Mittelstand sprechen. Wenn ich mit denen aber aktuell spreche, sagt keiner, er würde sich unbedingt gerne einen Batteriespeicher kaufen. Die sagen alle: Ich weiß nicht, ob ich nächste Woche noch aufhabe. Das ist ein Beispiel dafür, dass Sie „dringend“ und „wichtig“ und nicht sauber voreinander bekommen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Dabei bleibt es aber nicht. Mit Ihrem Förderprogramm fachen Sie am Ende sogar noch die Inflation weiter an. Sie erhöhen die Nachfrage, und Sie erhöhen die Preise. Das sind Brandbeschleuniger für die weitere Preisentwicklung. Meine Damen und Herren in der Landesregierung, eine Regierung darf doch nicht in dieser Zeit die Inflation befeuern. Sie müssen Teil der Lösung sein und die Inflation bekämpfen. (Zuruf von Bodo Löttgen [CDU]) 28.09.2022 Sie müssen dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft nicht langfristig Schaden nimmt, an den Betrieben, Lieferketten, Verbundstrukturen; kurz: Schaden an der Lebensader unserer Wirtschaft. Sie kümmern sich mit diesem Nachtragshaushalt nicht um die existenziellen Sorgen und Nöte des Handwerks, Mittelstands und der Industrie. Auf Fragen, die heute drängen, bieten Sie Scheinlösungen von übermorgen an – in ganz ferner Zukunft also. Das heißt schlicht und einfach, dass Sie an dieser Krise vollkommen vorbeiplanen. (Beifall von der FDP) Schauen wir etwa nach Schleswig-Holstein, um zu sehen, wie es besser gehen kann. Dort soll ein Fonds für den Mittelstand, gerade für kleine und mittlere Unternehmen, aufgelegt werden für Hilfen in Form von Darlehen. Das könnte doch ein Anfang sein. Schauen wir auf die Privathaushalte, stellvertretend auf eine fünfköpfige Familie in Nordrhein-Westfalen. Es geht dabei um eine Familie, die ihr Leben selbst gestalten möchte, und dies bislang finanziell unabhängig vom Staat geschafft hat. Sie will gute Rahmenbedingungen, aber keine finanzielle Unterstützung durch den Staat. Sie braucht den Staat nur als Möglichmacher. Stellen Sie sich vor, diese Familie hat erst vor Kurzem eine Ölheizung durch eine moderne Gasheizung ersetzt. Bis vor wenigen Monaten hätte jeder gesagt, dass das die richtige Entscheidung war. (Zuruf von Christian Loose [AfD]: Nee, wir nicht!) Heute ist diese Entscheidung ein Grund für schlaflose Nächte. – Die AfD ruft rein, sie hätte das nicht gesagt, weil sie wahrscheinlich mehr aus Russland wusste. Es würde einiges erklären, wenn sie vorher eingeweiht war. (Heiterkeit von der SPD – Beifall von der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Diese Familie zahlt also bald nicht mehr 300 oder 400 Euro pro Monat, sondern 1.000 oder 1.400 Euro pro Monat als Abschlag. Heute müssen diese Eltern mit der Bank darüber sprechen, wie sie eigentlich das Haus weiter abbezahlen sollen. Schauen wir in diesen Nachtragshaushalt, meine Damen und Herren in der Koalition: Mit welchem Haushaltstitel bieten Sie dieser Familie, stellvertretend für viele andere Familien in Nordrhein-Westfalen, Hilfe an, damit sie durch den Herbst und durch den Winter kommen? Die Antwort ist – egal, wie lange man sucht –: Sie bieten dieser Familie nichts an. Es gibt keine Antwort dieser Koalition. Deshalb noch einmal meine Frage: Warum behalten Sie die 200 Millionen Euro im Sparschwein, die eigentlich jetzt hätten entnommen werden sollen? Landtag Warum lassen Sie die Familien in Nordrhein-Westfalen im Regen stehen? Die Antwort kann eigentlich nur sein: In Ihrer Parallelwelt sind die harten Zeiten noch nicht angekommen. Vor diesem Hintergrund wirkt es umso grotesker, dass Frau Neubaur in den vergangenen Tagen im WDR gefordert hat, die Schuldenbremse aufzuheben. Wussten Sie eigentlich nicht, dass da noch 200 Millionen Euro im Sparschwein liegen? Dass das in der Koalition nicht abgestimmt war, konnten wir eben am Applausverhalten feststellen. Der Verweis auf Berlin in dieser Frage ist übrigens sachlich-rechtlich falsch und nicht haltbar. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Es wird Sie nicht überraschen, dass ich kein Plädoyer dafür halten will, die Schuldenbremse aufzuheben. Ich stelle nur fest: Sie haben noch Geld im Sparschwein, fordern gleichzeitig die Aufhebung, möchten aber dafür, dass Berlin etwas tut. Ich sage Ihnen, was ich denke: Die Grünen wollen dringend die Schuldenbremse aufheben, und die CDU hat gesagt: Nur wenn Lindner das macht, wir trauen uns alleine nicht. – Das ist Stillstand, und das ist das Gegenteil von Verantwortung übernehmen für dieses Land. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Wenn Sie schon selbst nichts für die Familien, für die Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen tun wollen, lassen Sie doch wenigstens den Bund etwas tun. Herr Wüst ist Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz; ein Amt, das er in den vergangenen Monaten sehr gerne und sehr präsent wahrgenommen hat, aber in den vergangenen Wochen ist es darum sehr ruhig geworden. Sagen wir, wie es ist: (Zuruf) Diese Landesregierung blockiert auf der einen Seite Entlastungen für die Menschen in diesem Land, und auf der anderen Seite lässt sie 200 Millionen Euro auf der hohen Kante liegen. Sie zeigen auf vermeintlich leere Hosentaschen und halten in der anderen Hand ein Sparschwein hinter dem Rücken. Das ist unehrlich, und das ist vor allem nicht fair gegenüber den Menschen in diesem Land. Das ist absurd. Sie planen an der Krise vorbei, und das geht besser. (Beifall von der FDP) Ein weiterer Punkt betrifft die Kommunen: Die Nöte der Unternehmen sind existenziell, Privatpersonen sind an der Grenze der Belastbarkeit, der Staat ist auch gefordert, aber innerhalb der öffentlichen Hand tragen, wie so oft, die Kommunen die Hauptlast. Dabei brauchen wir gerade da Planungssicherheit, dabei brauchen wir da Gestaltungssicherheit für eine lebenswerte Heimat und ein liebenswertes Zuhause. 28.09.2022 Es sind die Kommunen und Stadtwerke, die jetzt gerade zu kämpfen haben. Es sind die Kommunen, die vor steigenden Sozialleistungen stehen. Es sind die Kommunen, die ihr Menschenmöglichstes tun, um in dieser Situation Flüchtlinge unterzubringen. Die Hilferufe dieser Kommunen werden immer lauter, für die Ohren dieser Landesregierung allerdings immer noch nicht laut genug. Frau Scharrenbach, erklären Sie den Kommunen doch, wie sie jetzt Geld zur Seite legen sollen. Geld zur Seite legen in dieser Zeit – das war eine Empfehlung der Kommunalministerin in der Aachener Zeitung am 17. August. Das ist ein spannender Lösungsvorschlag. Ich habe in der kommunalen Familie noch niemanden gefunden, der im Moment für das viele Geld, das übrig ist, Anlagetipps sucht. (Heiterkeit von Sven Wolf [SPD]) Corona, Energie, Flüchtlinge – da ist kein kommunales Geld, das zurückgelegt werden kann. Aber wir hatten es ja schon bei den anderen Beispielen: Hier wird an der Krise vorbeigeplant, und was nicht die schwarz-grüne Parallelwelt passt, muss irgendwie passend gemacht werden. (Beifall von der FDP) Es ist geradezu unverfroren, den Kommunen einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Wir wissen doch, wie sehr sich die Kommunen schon heute einschränken. Wir wissen doch, dass die Bürger das allenthalben merken. Schauen wir mal nach Brüggen: Ab Samstag ist da ein Schwimmbad geschlossen. Schwimmen lernen bleibt also auch nach Corona ein Problem. Da geht es nicht mehr nur um etwas kälteres Wasser, da geht es um gar kein Wasser. Vor 28 Tagen hat der Ministerpräsident hier an diesem Pult gestanden und aus seiner Regierungserklärung verlesen, dass es ihm ein ganz besonderes Anliegen sei, dass jedes Kind in Nordrhein-Westfalen schwimmen lernt. Vier Wochen ist das her. So ist das. Wo finden wir im Nachtragshaushalt auch nur einen Euro, um dieses Versprechen zu untermauern? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Nichts ist dieses Versprechen des Ministerpräsidenten wert gewesen, gar nichts. Schauen wir – stellvertretend für alle anderen Kommunen, die gerade eine Vielzahl von Geflüchteten unterbringen und versorgen – nach Schwerte: Es sind hohe Kosten, die auf sie zukommen. In Schwerte wird jetzt der Bürgersaal schließen und zu einer Unterkunft umfunktioniert. Die Kapazitäten, die von den vielen Privathaushalten bereitgestellt werden, sind auch an der Grenze. Was sagen wir den Menschen in diesen Kommunen? Was sagt die Landesregierung den Bürger-Landtag meisterinnen und Bürgermeistern, den Eltern vor Ort, die für ihre Kinder gerne Schwimmunterricht nehmen wollen und denjenigen vor Ort, die das organisieren? Die Kommunen sind die direkten Schnittstellen zu den Bürgerinnen und Bürgern. Sie wissen am besten, wie die Lebensrealität vor Ort aussieht, und sie haben direkten Einfluss auf den Alltag der Menschen. Der Nachtragshaushalt beweist: An all das haben Sie überhaupt nicht gedacht. Auch bei den Kommunen plant diese Landesregierung an der Krise vorbei. Sie geben Antworten auf Fragen, die niemand in diesem Land stellt. Das geht besser. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Kommunen fühlen sich allein gelassen. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen dringend Entlastung, benötigen Luft zum Atmen. Die Wirtschaft bittet um Hilfe und braucht dringend Perspektiven. Überall begegnet uns die Zeitenwende. Überall begegnen uns Menschen mit offenen Fragen und großer Verunsicherung. Nur in der Parallelwelt dieser Koalition gibt es das nicht. Sie halten stur am Koalitionsvertrag fest, anstatt neuen Realitäten und dem Tempo der Veränderung ins Gesicht zu blicken. (Zuruf von Martin Metz [GRÜNE]) Anstatt diese Krise in Nordrhein-Westfalen zu bekämpfen, geht es auf dem bisherigen Kurs einfach stur geradeaus. NRW ist es wert, besser regiert zu werden. NRW ist es wert, lösungsorientiert und pragmatisch regiert zu werden. Meine Damen und Herren, Sie sind vor bald 99 Tagen als Zukunftskoalition angetreten, aber um die Zukunft in Nordrhein-Westfalen zu gestalten, müssen Sie Bürgerinnen und Bürgern, müssen Sie Kommunen und deren Verantwortungsträgern, müssen Sie Unternehmerinnen und Unternehmern, müssen Sie der Realität ins Gesicht blicken. Das schaffen Sie nicht, weil Ihr Blick immer gen Berlin gerichtet ist. Das geht besser. Machen Sie die Augen auf. Blicken Sie der Realität ins Gesicht, und werden Sie Ihrem eigenen Anspruch gerecht. Der Tipp wäre: Fangen Sie direkt damit an. Zukunftskoalition heißt bei dieser Landesregierung bislang, Probleme in der Zukunft zu regeln, damit man sich heute nicht darum kümmern muss. (Beifall von der FDP, Frank Müller [SPD] und Justus Moor [SPD]) Dieser Nachtragshaushalt gibt Antworten auf Fragen, die sich im Moment niemand in diesem Land stellt. Dieser Nachtragshaushalt plant an der Krise vorbei. Die Zeit für die Beratung ist kurz. Sie ist eigentlich zu kurz. Trotzdem werden wir die Zeit nutzen und konstruktive Verbesserungsvorschläge machen, damit dieser Haushalt weiterhin einen Beitrag dazu leisten 28.09.2022 kann, dass Privatpersonen Luft zum Atmen und Unternehmen eine Perspektive bleibt und dass Kommunen unser Zuhause wirksam gestalten können. Daran arbeiten wir weiterhin. Das, was Sie hier vorgelegt haben, geht besser. Die Wahrheit ist: Das wissen Sie auch selber. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker. (Beifall von der AfD)

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Eigentlich müsste man der Anrede „Liebe Steuermelkkühe! Liebe Inflationsgeschädigte!“ hinzufügen. Denn damit wäre klar, wozu die Haushaltspolitik der Regierung führt. (Zuruf von der SPD) Sie gibt einen ersten aber dadurch nicht weniger beunruhigenden finanziellen Hinweis auf ihr künftiges Wirken. Der Bürger und Steuerzahler ist der Verlierer dieser Koalition im Geiste der heiligen Vierfaltigkeit von CDU, Grünen, SPD und FDP. Eigentlich könnte man formal auch die Linke, die umbenannte SED, nennen, aber das erledigt sich ja gerade. Der Steuerzahler verliert, weil die Inflation rasant steigt und dabei die Kaufkraft der Bürger frisst. Die Steuereinnahmen steigen jedoch zumindest kurzfristig, wenngleich sie aufgrund des Vertrauensverlustes in die Währung zurückgehen werden. Diese Landesregierung weiß natürlich nichts Besseres, als dem Amtsschimmel neue Stallknechte zu verschaffen. Das Land muss schließlich im Lichte der neuen Regierung durchackert werden: nicht mehr Verwaltung des Landes, sondern mehr Verwaltung der Verwaltung. Sollte man die Regierung wirklich nach dem Ministerpräsidenten der CDU benennen? Feiert sie sich doch ganz unverblümt für zusätzliche Gelder, mit denen das Land in Erfüllung der Fantasien der grünen Koalitionssteuerleute geradezu planwirtschaftlich deindustrialisiert werden soll. Fleißig folgt man der Klimaideologie in den Abgrund. Wir finden keine Erleichterungen für den Bürger und auch keinerlei Einsparvorschläge. Sicherlich kann dieser Nachtragshaushaltsentwurf allein nicht den großen Politikentwurf darstellen. Aber er ist ein erster Ausdruck dessen, was kommen wird und vor allem was nicht kommen wird. Das macht Fürchten. Denn hier kann man einen Ökobolschewismus mit entsprechendem Gesellschaftsumbau erkennen, dem wir uns entschieden entgegenstellen. (Widerspruch von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Landtag Wo sind die Antworten auf aktuelle Krisen? Hier wäre der Platz gewesen, um schnell und umsichtig zu reagieren, doch: Fehlanzeige. Natürlich begrüßen wir einige Dinge ausdrücklich, weil sie Ideen der AfD sind. Da fragt man sich schon: Warum nicht gleich so? Die Ausweitung der Zahl der Polizeianwärterstellen auf 3.000 war in der Haushaltsberatung 2022 Ende vergangenen Jahres eine Originalforderung der AfD. Warum haben Sie von CDU und Grünen nicht damals schon dafür gestimmt? AfD wirkt, und das ist gut so. Wie Sie erkannt haben, können Sie prima bei uns abschreiben. (Beifall von der AfD) Wir werden dem natürlich zustimmen, weil es ohnehin von uns ist. Hören Sie bei unseren Vorschlägen weiterhin gut zu. Es kommt noch mehr, was Sie übernehmen können. (Heiterkeit von Christian Loose [AfD]) Die Entwicklung der Inflation beim Euro und die Entdeckung bahnbrechender Wahrheiten in der Sicherheitspolitik – allerdings nur für die heilige Vierfaltigkeit –, der katastrophale Verlauf der sogenannten Energiewende, der allmähliche Verfall des Bildungssystems zeigen als nur einige von vielen Beispielen: Die AfD hat, manchmal zu unserem Leidwesen, eigentlich stets recht. Herr Minister, Sie können sich wie die überwiegende Zahl Ihrer Vorgänger zumindest aktuell in der Sonne günstiger Verhältnisse aalen, die Sie nicht verursacht haben. Die Steuereinnahmen haben zugelegt. Sie verzichten jetzt auf schuldenfinanzierte Entnahmen aus dem sogenannten Coronasondervermögen. Das ist richtig. Es ist aber nicht die Leistung der Regierung, sondern die der hart arbeitenden Steuerzahler, die neben der üblichen Steuerlast jetzt dank einer der schlimmsten Inflationsraten in der Geschichte Deutschlands auch noch ordentlich dazuzahlen dürfen. Wir sind gespannt, welche neuen Schuldenorgien heute in Berlin, am 4. Oktober mit dem Kanzler und insbesondere nach der Niedersachsenwahl veranstaltet werden. Das wäre mit uns nicht zu machen. Würden Sie sich allerdings dazu durchringen können, den Haushalt nachhaltig zu konsolidieren und den Steuerzahler weniger zu belasten, wäre das sehr wohl mit uns zu machen. (Beifall von der AfD) Dem Steuerzahler möchte ich an dieser Stelle mal ein nachdrückliches Dankeschön übermitteln. Er darf nämlich tagein, tagaus die Suppe der Altparteien auslöffeln. Es dankt ihm sonst niemand hier. Was ist die Ursache für die bereits angesprochene Inflation? Es ist das EU-Delirium des herrschenden Establishments in Deutschland. Dieses hat zugelassen, dass eine Geldpolitik für ganz Europa mit dem 28.09.2022 Ziel der Staatsfinanzierung marode wirtschaftender Südländer überhaupt möglich war. Die traditionellen geldpolitischen Ideale der Deutschen Bundesbank wurden einfach über Bord geworfen. Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit dem furchtbaren Krieg in der Ukraine als Hauptgrund für dieses Enteignungsprogramm. Inflation ist kein von fremden oder höheren Mächten gesandtes Unheil. Sie ist menschengemacht. Die Inflation ist die Folge einer Politik der europäischen Zentralbank, die seit Jahren für Inflation kämpft. Sie hat sogar ein Inflationsziel von – und das wird meist überhört – durchschnittlich rund 2 % verkündet und ihre Politik diesem Ziel verschrieben. Aber Inflation ist nicht steuerbar wie ein Wasserhahn. Sie wurde durch diese Politik aufgestaut, und plötzlich ist der Damm gebrochen. Diese Inflation ist die Folge einer Geldpolitik, die auf Inflationierung ausgerichtet war, um die Belastung durch Staatsschulden und Zinszahlungen zu verschleiern und so den Staaten zu ermöglichen, ihre Geschenke zu verteilen. Inflation ist zudem als Greenflation gewollt und selbstverständlich mit der Bekämpfung des Klimawandels begründet. Nahrungsmittel und Mobilität seien zu billig. Künstlich wurde in der Herstellung und in der Wirtschaft vieles verteuert, nicht zuletzt durch die Abschaltung billiger Kraftwerke und die Förderung extrem teurer Ersatzanlagen, die nicht einmal durchgehend Ersatz, sondern oft genug gar nichts produzieren. Die Verteuerung war und ist gewollt. Jetzt gibt es da einen einmaligen Betrag von 300 Euro für Rentner und Studenten, und man soll dankbar applaudieren – selbstverständlich auch die, die diese Entlastung gar nicht brauchen –, weil man einige Cent von den vielen Euros zurückerhält, die einem vorher abgeknöpft wurden? Die Inflation war auch schon lange vor diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf dem Vormarsch. Inflationswirksame Steigerung der Gaspreise vom 1. Juli 2021 bis zum ersten Tag vor dem Einmarsch in der Ukraine: plus 147 %. Das ist eine Verdopplung mit noch einmal der Hälfte obendrauf. Aber warum? Weil Sie alle zusammen die dümmste Energiepolitik der Welt machen. (Beifall von der AfD) Das ist nicht von mir, das ist ein Zitat aus einer amerikanischen Zeitung. Die Inflation wäre wohl nur leicht gestiegen, also erträglicher, wenn die Energiewende nicht durchgeführt würde. Aber das passiert halt, wenn man in bester planwirtschaftlicher Manier Kohle- und Kernkraftwerke abstellt. Leider haben wir in den Presseverlautbarungen auf Landesebene rund um diesen Nachtragshaushalt, insbesondere vonseiten der CDU, keinerlei Kurswende vernommen. Wir haben keine zusätzlichen Mittel für Forschungsarbeiten in der Kerntechnik erkennen können. Das wäre doch mal ein Anfang gewesen. Aber die CDU verbeugt sich lieber vor den Landtag Grünen. Ministerpräsident Hendrik Wüst ist dann ganz schnell dabei, das allen Wählern schönzureden. Weil das Konservative nicht zum Markenkern der CDU gehört haben soll, soll das kein Sich-Verbiegen der CDU sein. Immerhin scheint hier das schlechte Gewissen durch. Wo wird gerade bei Unfähigkeit sind: Da wäre noch das Gesetz zur Reform oder besser der Korrektur des Landesbesoldungsgesetzes sowie die Neuordnung des Landesreisekostengesetzes. Bei der Beamtenbesoldung ist es eine Peinlichkeit, dass so ein Zahlenfehler passieren konnte. Sie hatten seit dem Beschluss des Verfassungsgerichts im Mai 2020 genug Zeit, das in Ruhe zu ändern. So geht man als Dienstherr eigentlich nicht mit den Beamten um. Es ist sicherlich richtig, die Kilometerpauschale wegen der Kraftstoffpreise anzuheben, aber es ist ein weiterer Ausdruck des Versagens der etablierten Politik. Sie haben den Euro im Wert zusammenbrechen lassen und dann auch noch die dümmste Energiepolitik der Welt gemacht. Alles in allem führt das zu einer Flickschusterei, die schlussendlich der Steuerzahler zahlen muss. Aber das ist ja allen in diesem Haus außer uns für gewöhnlich egal. Angesichts der von Ihnen allen mitverschuldeten Misere finden wir in diesem Haushalt leider sehr wenige Lösungsansätze. Das gilt für die gesamte Ideenlosigkeit dieser de facto grüngeführten Landesregierung, außer dass man am Weg zur Deindustrialisierung festhält. Aber vielleicht soll das auch so sein, damit man einfach mehr Geld vom Bürger nehmen kann, um es dann in Gutsherrenart zu verteilen. Man schafft riesige Probleme, um dann mit vermeintlichen Entlastungen Einstehen für den Bürger zu suggerieren. Das ist keine Politik fürs Volk, sondern Betrug am Volk. (Beifall von der AfD) Herr Minister, Sie werden mit uns die nächsten fünf Jahre ein streitbares, aber konstruktives Gegenüber haben. Wie bei der Polizei bereits aufgezeigt, machen wir gerne Vorschläge. Wir sind also Ihre besten Politikberater und schärfsten Kritiker in einem. Die AfD ist der Verteidiger des Steuerzahlers hier in diesem Hause. Der Steuerzahler hat einen Anspruch, dass sein Geld effizient und sorgsam ausgegeben wird und dass die Zukunft seiner Kinder nicht mit noch mehr Schulden verbaut wird. Wir fordern Sie deshalb auf, etwaige Mehreinnahmen des Landes am Ende des Jahres konsequent in den Abbau der Schulden und in Steuersenkungen zu stecken. Der Steuerzahler soll das zurückbekommen, was ihm eigentlich gehört. Auch erwarten wir, dass sich diese Landesregierung mit Vehemenz gegen die drohende Aufhebung der Schuldenbremse auf Bundesebene stellt. Hier droht bekanntlich schon ein Kuhhandel zwischen FDP und 28.09.2022 Grünen. Bild.de berichtet schon darüber, dass man nach der Niedersachsenwahl einen Deal eingehen werde: Die einen kriegen die Kernkraftwerke weiter ans Netz und die anderen bekommen zumindest die temporäre Aufhebung der Schuldenbremse. Irgendwie muss der Öko-Bolschewismus ja finanziert werden, wobei auch diese Art von Bolschewismus schlussendlich scheitern wird – wie immer im Bankrott und im Elend für das Volk. Sparpotenziale gerade bei ideologisch getriebenen Ausgaben werden wir identifizieren, im Parlament ansprechen und ihre Verwirklichung einfordern. Die AfD steht als einzige Partei gegen die grün-planwirtschaftliche Ideologie in diesem Hause. Irgendwie gearteten Entlastungspaketen stehen wir äußerst skeptisch gegenüber; nicht, weil es keine riesigen Belastungen gäbe oder der Bürger nicht entlastet werden müsste – das schon –, aber nicht mit diesen Paketen. Zunächst sind sie nur ein Herumdoktern an Symptomen. Geben Sie kein Geld an Bedürftige, um ihre Energierechnungen zu begleichen, sorgen Sie dafür, dass die Energie bezahlbar ist. Werfen Sie Kraftwerke an. (Beifall von der AfD) Helfen Sie den Unternehmen, andere Logistikketten aufzubauen, damit die Versorgungsengpässe enden. Davon sieht man hier aber nichts – schade. Zudem: Entlastungspakete sind keine Entlastung, sondern nur weitere Umverteilung: Einige erhalten, andere zahlen. Entlastung ist gleich Belastung. Und wenn es über Schulden finanziert wird, dann zahlen wir morgen für das, was uns heute im Zuge eines Gnadenaktes gegeben wird. Wir erhalten nichts, was wir nicht selbst bezahlt haben oder bezahlen werden. Der Staat erwirtschaftet nichts, er kassiert ab. Einen Teil davon steckt er in Maßnahmen wie Infrastruktur, Bildung, Verteidigung, die notwendig sind oder auch den Wohlstand erhöhen. Insofern brauchen wir einen Staat, aber viel weniger. Bald die Hälfte jedes erwirtschafteten Euros geht durch die Hände des Staates. Ein großer Teil bleibt bei Politikern, Bürokraten, Lobbyisten, NGOs und sonstigen Nutznießern kleben oder wird für politische, nicht sachlich begründete Umverteilung verwendet. Es ist alles Geld der Bürger, das am Ende verteilt wird. Sorgsam wird verschleiert, was hier passiert. Zum Beispiel wird die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO -Preises um weitere 5 Euro pro Tonne um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Fanfarenstoß! Aha, eine Steuer, die erhöht werden soll, wird vorübergehend nicht erhöht? Und das nennt man dann Entlastung? Entlastung ist also, wenn uns der Taschendieb noch etwas in der Tasche lässt, denn er hätte ja alles mitnehmen können. So erzeugt man Entlastung. Landtag Die CO -Abgabe seit 2021 beträgt bereits 30 Euro je fiktiv erzeugter Tonne CO -Gas aus Heizung, Benzin und Strom. Auf diese Weise wird das Ende des Erfolgsmodells „soziale Marktwirtschaft“ eingeläutet, das Freiheit und Wohlstand produzierte. Stattdessen werden Unfreiheit und Armut gefeiert. Der Bürger wird zum Almosenempfänger. Am Haushaltshorizont ist also alles andere als eitel Sonnenschein, sondern eher ein Menetekel zu erblicken. Das lässt eine Freude über die Beratung in den Fachausschüssen eher nicht zu. Der Überweisung des Nachtragshaushalts stimmen wir natürlich zu. Jedoch glauben wir, dass ein Großteil eh nach dem heutigen Tage und nach der Niedersachsenwahl wieder Makulatur sein wird. Immerhin ein Genuss für den Kulturpolitiker in mir: Was für ein Theater! (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Zimkeit.

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Stefan Zimkeit SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte beginnen mit einem ausdrücklichen Lob für den Finanzminister für seine Worte, die er hier zur Aufnahme und zur Notwendigkeit der Aufnahme von Ukraineflüchtlingen gefunden hat. Diese Anmerkungen waren aus aktuellem Anlass der Äußerungen Ihres Parteivorsitzenden wichtig und richtig. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Ich möchte Sie alle darum bitten, zu ergänzen, dass dies auch für die Aufnahme von russischen Kriegsdienstverweigerern gilt, die von Herrn Merz auch abgelehnt worden ist. Ich halte es für zynisch, was da passiert. Es wird nämlich gesagt, diese Menschen sollen in Russland bleiben und gezwungen werden, in der Ukraine zu kämpfen und sich an einem Angriffskrieg zu beteiligen. Auch hierfür müsste sich Herr Merz eigentlich entschuldigen. (Beifall von der SPD) Aber jetzt zum eigentlichen Thema. Mir ist in dieser Debatte die große Kontinuität zwischen der neuen und der alten Landesregierung aufgefallen. Viele Dinge werden einfach nahtlos fortgesetzt. So wird schrecklich viel über Verantwortung geredet, und dieselbige wird dann irgendwo andershin abgeschoben. Das kennen wir auch von früher. Es war Herr Lehne, der groß gesagt und hier zu Recht darauf hingewiesen hat, es gebe Menschen, die ihre Gasrechnung nicht mehr bezahlen könnten, die in einer schwierigen Lage seien, und deshalb müsse politische Verantwortung übernommen 28.09.2022 werden. Ja, das ist ja richtig. Aber Sie nehmen diese politische Verantwortung im Land nicht wahr. Nichts tun Sie für diesen Personenkreis! Gar nichts! (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Und dann wird das fortgesetzt. Denn niemand hat so viel über Verantwortung gesprochen wie Frau Brehms; wir wollten zuerst noch eine Strichliste führen. Ihren vielfältigen Ankündigungen ist sie allerdings nicht gerecht geworden. Nehmen wir mal das Thema „A13“, das Sie hier aufgemacht haben. Die Grünen haben noch in diesem Jahr beantragt, die Eingruppierung in A13 für alle Lehrerinnen und Lehrer in einem Schritt sofort umzusetzen. Jetzt verkaufen Sie uns diese schrittweise Regelung als den großen Wurf und werfen uns in diesem Zusammenhang Populismus vor. Das kann ja wohl nicht wahr sein, Frau Brehms. (Beifall von der SPD) Ein schrittweises Vorgehen können wir miteinander diskutieren und vereinbaren. Aber unsere Kritik daran, dass diese Schritte angesichts 11.000 unbesetzter Lehrerstellen und über 10 % unbesetzter Stellen an Grundschulen möglicherweise zu klein sind und zu langsam erfolgen, müssen Sie sich anhören, insbesondere weil Sie versprochen haben, das in einem Schritt zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. (Beifall von der SPD) Ich kann die Nervosität der Grünen ja ein Stück weit verstehen. Wenn man heute die Nachrichten im WDR gehört hat, hat man auch die Kritik der Naturschutzverbände vernommen. Diese sagen einhellig, das, was der grüne Minister in Sachen Atomkraft umsetzen will, geht so nicht, das kann man nicht machen. Hier, vor dem Wirtschaftsministerium der Grünen, demonstriert Greenpeace gegen die Kohlepolitik Ihrer Landesregierung. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Insofern kann ich wirklich verstehen, dass Sie nervös werden. Aber dann so billig zu Populismus zu greifen, wie Sie das tun, Frau Brehms, geht nicht. Da sagen Sie, das sind Fehler, die möglicherweise die Bundesregierung gemacht hat. Ist dann der Herr Lindner schuld? Ist dann der Herr Scholz schuld? Herr Habeck hat damit natürlich gar nichts zu tun. Das Chaos bei der Gasumlage und das Ja, Nein oder Vielleicht bei der Atomkraft – alles zu verantworten von Herrn Habeck – zerstören das Vertrauen in dieser Republik, und dafür tragen Sie die Verantwortung und nicht Herr Lindner oder Herr Scholz. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Und dass Sie dann noch hingehen und in der Frage der Schuldenbremse den Fehler wiederholen, den Landtag Ihre Ministerin gemacht hat, ist völlig unverständlich. Wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Nordrhein-Westfalen gestört ist und wenn wir zusätzliche finanzielle Mittel brauchen, um die Menschen zu unterstützen, dann kann man das als Land tun. Dass Sie gemeinsam mit der CDU wieder die Verantwortung auf den Bund abschieben, ist unerträglich und Arbeitsverweigerung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Und was Sie dann noch gemein haben mit der alten Regierung, ist, dass Sie sich so gerne auf die Schulter klopfen, sich total toll finden und Ihre Begeisterung für Kleinigkeiten überhaupt kein Ende kennt. Sie feiern hier – auch Sie, Herr Minister –: Ja, wir verzichten auf die Mittel aus dem Rettungsschirm. – Ja, das ist doch keine politische Entscheidung. Das geht gar nicht anders. (Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finan- zen: Doch!) Wenn Sie keine Steuerausfälle haben, können Sie die mit einem Rettungsschirm auch nicht auffangen. Das ist einfach zwangsläufig so, aber kein politischer Erfolg. Genauso ist es doch kein politischer Erfolg, dass Sie ohne neue Schulden in diesem Haushalt auskommen. Bei 2,2 Milliarden Euro zusätzlichen Steuereinnahmen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass mit diesem Nachtrag keine neuen Schulden gemacht werden. Das ist doch kein politischer Erfolg. (Beifall von der SPD und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Und was auch kein politischer Erfolg ist, ist das große Abfeiern der 80 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen. Ich bin sehr gespannt, wie viel davon ausgegeben werden. Die Grünen haben immer die viel zu niedrige Investitionsquote in diesem Haushalt Investitionsquote. Aber diese Investitionsquote stagniert auch mit diesem Nachtrag. Wo sind denn die versprochenen Zukunftsinvestitionen? Sie verpassen hier die Chance, wirklich etwas zu tun, und werfen stattdessen Nebelkerzen. (Beifall von der SPD) Damit stehen Sie in der Kontinuität der alten Regierung. Das Gleiche tun Sie nämlich jetzt bei den Stellen der Ministerialbürokratie. Das Motto der alten Regierung war: Mehr Bürokratie durch mehr Stellen in der Ministerialbürokratie schaffen. – Das wurde massiv kritisiert von den Grünen! Was passiert jetzt? Die grünen Ministerien gehen bei der Schaffung dieser neuen Stellen vorweg. Das ist doch nicht mehr glaubwürdig, was Sie hier vorlegen, sondern ist ein Verrat an all dem, was Sie in der letzten Legislaturperiode versprochen haben. (Beifall von der SPD) 28.09.2022 Sie sollten nicht über Verantwortung reden, Sie sollten endlich Verantwortung übernehmen: Verantwortung für bezahlbaren Nahverkehr, Verantwortung für einen Rettungsschirm für Kommunen und vor allen Dingen für Stadtwerke, um unsere Energieversorgung abzusichern, Verantwortung für die Unterstützung von Vereinen und Verbänden zur Absicherung der ehrenamtlichen Arbeit, Verantwortung für die Absicherung der Bildungseinrichtungen. – Das muss jetzt passieren. Herr Lehne, Sie haben hier angesprochen, dass es parteiübergreifende Lösungen geben soll. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Ich prognostiziere jetzt noch mal: Sie werden keine parteiübergreifenden Lösungen suchen, sondern das alles wieder wegstimmen, wie Sie es die letzten fünf Jahre getan haben. Ihr Gerede von parteiübergreifenden, gemeinsamen Regelungen ist nämlich bisher immer nur Gerede gewesen. (Beifall von der SPD) Die entsprechenden Spielräume, um in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden, bestehen. Kollege Höne hat gerade die Frage der Rücklage angesprochen. Bei 20.000 unbesetzten Stellen in der Landesverwaltung wissen wir, dass die Personalausgaben erheblich niedriger ausfallen werden als jetzt im Nachtrag formuliert. Finanzielle Spielräume sind da. Die Notwendigkeit der Unterstützung der Menschen ist da. Nehmen Sie sie wahr. Das ist Ihre Verantwortung. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurf Drucksache 18/900 an den Haushaltsund Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Schule und Bildung. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP und AfD. Wir müssen trotzdem nach Gegenstimmen und Enthaltungen fragen. Wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Niemand. Das war zu erwarten. Wer enthält sich? – Auch niemand. Somit – wir nehmen das protokollarisch sauber auf – ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Jetzt kommen wir zur nächsten Abstimmung, und zwar über die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/928. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushaltsund Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses sowie an den Innenausschuss. Wer Landtag stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Somit ist auch dieser Überweisungsempfehlung zugestimmt worden. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2 Umwelt-Schecks – für mehr Natur in Nordrhein-Westfalen – Bestehendes Ehrenamt stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/963 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1062 Ich eröffne die Aussprache und rufe dazu die Kollegin Bianca Winkelmann für die Fraktion der CDU auf.

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Bianca Winkelmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Dorfladen, Vereinschronik oder Brauchtumsveranstaltung – ich bin mir ganz, ganz sicher, dass jeder bei sich im Wahlkreis mindestens eine Handvoll Projekte vorfinden dürfte, die in den vergangenen Jahren von der NRW-Heimatförderung profitiert haben. Insbesondere der Heimat-Scheck ist dabei ein echter Renner, unterstützt er doch ganz unbürokratisch und konkret mit 2.000 Euro solche Projekte, für die es sonst vielleicht keine Mittel gäbe. Wer sich anschaut, was alles unterstützt wurde, sieht einmal mehr: Heimat ist vielfältig. Für uns als Zukunftskoalition gehört zu einer intakten Heimat auch eine intakte Umwelt. Deshalb wollen wir die Erfolgsgeschichte der NRW-Heimatförderung fortschreiben. CDU und Grüne setzen sich für einen Umwelt-Scheck ein, der lokale Ideengeber dabei unterstützt, die Umwelt zu schützen und die Artenvielfalt zu stärken: niedrigschwellig in der Beantragung und unbürokratisch in der Ausgestaltung. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion sehr dankbar, dass wir diese Idee, dass wir dieses Projekt jetzt gemeinsam an den Start bringen können. Ich nehme es gleich vorweg, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP: Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Idee für ein Mehr an Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen ebenfalls unterstützen würden. Uns geht es mit den Umwelt-Schecks darum, die Natur überall in unserem Land zu stärken, aber auch das Ehrenamt zu fördern. Jeder von uns kennt doch die vielen schönen Beispiele von Vereinen oder Bildungseinrichtungen, die Insektenhotels bauen, Blühwiesen einsäen, neue Hecken pflanzen oder Bürger-28.09.2022 wälder anlegen. Die Ideen sind vielfältig, scheitern aber viel zu oft an der Finanzierung. Genau das wollen wir ändern. Was für den Landeshaushalt eine vergleichbar kleine Summe ist, kann lokal eine große Hilfe sein. Ich freue mich jetzt schon darauf, zu sehen und zu erleben, welche kreativen Ideen künftig durch den Umwelt-Scheck Realität werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz unserer Natur, ein Mehr an Biodiversität und die Bewahrung unserer Schöpfung sind CDU und Grünen ein ganz wichtiges Anliegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So wollen wir unter anderem den Etat für den Naturschutz verdoppeln, die Aufforstung unserer Wälder weiter voranbringen und den Flächenverbrauch reduzieren. Vor uns liegen große Aufgaben. Das Gelingen hängt nicht zuletzt davon ab, dass auf allen Ebenen mitgespielt wird, dass alle Ebenen mitspielen können, denn Umwelt- und Artenschutz beginnt auch vor der eigenen Haustür mit Nistkästen, Obstbaumwiesen, Tiny-Forests, Hecken- und Blühwiesen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein afrikanisches Sprichwort lautet: „Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern.“ Genauso ist es. Genau das wollen wir unterstützen. Wir möchten denen, die im Bereich Umwelt- und Naturschutz mehr leisten wollen, ein verlässlicher Partner sein. Der Umwelt-Scheck ist dazu ein ideales Instrument. Lassen Sie uns guten Ideen einen Anschub geben. Die Umwelt, unser aller Lebensraum, wird es uns danken. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Kollegin Winkelmann. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Dr. Volkhard Wille das Wort. Es ist seine erste Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Dr. Volkhard Wille GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Global denken und lokal handeln – das ist ein Grundprinzip und Motto des Natur- und Umweltschutzes. Die globalen Umweltprobleme wie der Verlust der Artenvielfalt und Biodiversität beginnen auch vor der eigenen Haustür. Durch den Verlust von Bäumen in den Dörfern und Städten sind zum Beispiel Nisthöhlen für Fledermäuse und Vögel verschwunden. Die übertriebene Pflege von Grünflächen raubt Schmet-Landtag terlingen und Insekten die notwendigen Nahrungspflanzen. Durch das Zuschütten von Kleingewässern und Tümpeln haben Frösche und Libellen Lebensraum verloren. In der freien Landschaft ist durch die allgemeine Nutzungsintensivierung ein großer Teil der typischen Arten zurückgegangen oder ausgestorben. Die Versiegelung großer Flächen schädigt das Kleinklima und zerstört die Artenvielfalt. Steingärten sind dabei nur ein besonders drastisches Beispiel. Deshalb fängt auch jede Lösung dieser Probleme vor der eigenen Haustür an: durch die Wiederherstellung von insektenfreundlichen Grünflächen, Baumalleen und Hecken, die Anlage von Kleingewässern und Tümpeln oder den Bau von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse. Naturschutz wird zu einem besonders großen Anteil durch ehrenamtliches Engagement sowie freiwillige Eigeninitiative getragen. Allerdings haben nur wenige ehrenamtlich Engagierte die Zeit und die Lust, sich durch die klassischen Förderprogramme durchzuarbeiten, die eigentlich für andere Zielgruppen und größere Projekte gedacht und deren Anforderungen sehr komplex sind. Die Menschen wollen praktisch arbeiten und etwas bewegen und keine Formulare ausfüllen. Daher wollen wir mit dem neuen Angebot der Umwelt-Schecks umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern, ehrenamtlich arbeitenden Vereinen und Initiativen ein Unterstützungsangebot machen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit unbürokratisch finanzieller Unterstützung können zukünftig ehrenamtlich engagierte Menschen einfacher ihre Projekte und Maßnahmen für Artenschutz und Biodiversität durchführen. In einem vereinfachten Verfahren sollen Förderbeträge bis zu 2.000 Euro vergeben werden, und ein vereinfachter Verwendungsnachweis soll ausreichen. Damit können dann notwendige Maßnahmen und Gerätschaften angeschafft und Sachkosten abgedeckt werden. Die vielen kleinen Maßnahmen ersetzen nicht die notwendigen großen Projekte des Staates, der Umweltverbände und Unternehmen. (Beifall von Christina Osei [GRÜNE]) Aber sie flankieren und unterstützen diese und leisten einen ganz wichtigen Beitrag für Naturverständnis, Umweltbildung und Akzeptanz. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit dieser Wertschätzung wollen wir motivieren, damit Begeisterung für die gute Sache des Naturschutzes entsteht. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 28.09.2022

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Kollege Wille. Meinen herzlichen Glückwünsch für Ihre erste Rede! Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege René Schneider das Wort.

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René Schneider SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Statt in Zukunftsprojekte zu investieren, verteilt die Landesregierung das Geld lieber mit der Gießkanne in Form von Heimat-Schecks. – Das sage nicht ich, sondern zu diesem Ergebnis kam die Fraktionsvorsitzende der Grünen Monika Düker im Oktober 2019 genau an dieser Stelle. Drei Jahre später klingt das im vorliegenden Antrag, den die Grünen mit unterschrieben haben, ganz anders. Bedingungen schaffen eben Mentalitäten. In Regierungsverantwortung finden nun auch die Grünen Gefallen daran, mit der Gießkanne durchs Land zu ziehen. Jetzt sollen auch Minister Krischers Verfügungsmittel erhöht werden, denn frei nach Wilhelm Busch gilt noch immer: Ein Onkel, der Geld mitbringt, ist immer besser als eine Tante, die nur Klavier spielt. (Beifall von der SPD) Das Ehrenamt im Umwelt- und Naturschutz zu fördern, meine Damen und Herren, ist ja richtig. Allerdings darf das nicht dauerhaft am Parlament vorbei geschehen. Mit ihren Heimat-Schecks hat Ministerin Scharrenbach in der vergangenen Wahlperiode rund 150 Millionen Euro unters Volk gebracht, weitgehend ohne parlamentarische Kontrolle und frei nach Belieben. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Manches Mitglied der Regierungsparteien in der vergangenen Wahlperiode weckten dabei vor Ort fast den Eindruck, als kämen die Beträge aus der Privatschatulle. Dabei handelte es sich aber um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das muss in Zukunft deutlich klarer werden. Ich setze da große Hoffnung in Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, aber mehr noch von den Grünen. Wichtig bei aller Beliebtheit von Heimat- und demnächst wohl auch Umwelt-Schecks ist es, dass Mildtätigkeit keine strukturellen Hilfen ersetzt. Da wollen Sie auch noch dran, mit einer Verdoppelung des Naturschutzetats. Auch hier muss noch einmal Licht ins Dunkel des Haushalts gebracht werden. Wohin fließt demnächst dieser Mega-Etat eigentlich genau, und wie gut ist das Geld angelegt? Das Urteil darüber obliegt nicht einem Minister allein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am vergangenen Samstag war ich auf einem Streuobstwiesenfest. Veranstaltet wurde es von einer Ortsgruppe des NABU, eine tolle Veranstaltung, deren Organisation komplett ehrenamtlich getragen wurde. Da funk-Landtag tionieren die Strukturen, und ich vermute auch mal, dass durch Spenden und andere Einnahmen auch etwas für die Vereinskasse übriggeblieben ist. Das ist gut so, und damit lässt sich auch arbeiten. Es mag sein, dass eben diese NABU-Ortsgruppe auch mal einen Umwelt-Scheck für ein bestimmtes Projekt oder für eine besondere Idee gut gebrauchen kann. Abhängig davon ist sie jedoch nicht. Noch viel nötiger finden wir es deshalb, all die Menschen zu aktivieren, die alleine nicht darauf kämen, sich für Umwelt- und Naturschutz zu engagieren, denn wir brauchen neben qualitativen Fortschritten auch große quantitative Sprünge. (Beifall von der SPD – Bianca Winkelmann [CDU]: Genauso habe ich es angesprochen!) Es dürfen nicht immer nur dieselben Menschen sein, die sich an zig Stellen engagieren. Dadurch fahren wir die begrenzte Zahl an Ehrenamtlern auch im Umweltbereich auf Verschleiß, und es droht irgendwann der Ehrenamtsburnout. Wir wollen mit dem Umwelt-Scheck Menschen für Natur- und Artenschutz begeistern, die sich darüber derzeit noch keine Gedanken machen, weil sie Existenzsorgen haben oder dem Thema für sich keine Bedeutung bemessen. Sie scheuen vielleicht den Kontakt zu Naturschutzgruppen oder packen lieber an, statt vorher groß über das Für und Wider einer Aktion zu diskutieren. Ihnen geht es unter Umständen weniger um den theoretischen Nutzen eines Insektenhotels als vielmehr darum, etwas in der Gruppe zu erschaffen. Es braucht Projekte, die diese Zielgruppe zum Umweltschutz motiviert und anleitet, (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) denn das ist die große Mehrheit der Gesellschaft, die wir gewinnen müssen, um spürbare Effekte zu erzielen. Der Umwelt-Scheck kann aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion helfen, solche Ansätze zu fördern, indem das nötige Geld dafür bereitgestellt wird. Ich muss mich etwas wundern, wenn ich gerade vom Kollegen Wille höre, dass das 2.000 Euro pro Scheck sein sollen. Im Antrag lese ich das gar nicht, aber wahrscheinlich ist der Scheck ja auch schon fertig erdacht, weil den schon Minister Krischer in seiner kleinen Regierungserklärung angekündigt hat. Ich finde es ein bisschen schade, weil man eigentlich noch eine Runde durch den Ausschuss hätte drehen und dann genau besprechen können. Scheinbar funktioniert es aber. Plan ist in der Schublade. Hinweis an die Regierungsfraktionen: Antrag gestellt. Dann bringen wir das mal eben durch. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ein bisschen Klein- Klein! – Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Das ist eine kleine Enttäuschung, gerade weil ich die Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, lieber 28.09.2022 Norwich Rüße, in den vergangenen fünf Jahren anders kennengelernt habe. Sei es drum! Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der den Punkt aufnimmt, verstärkt solche Projekte zu fördern, die zu einem ökologischen Engagement von Menschengruppen führen, die sich bislang nicht dem Umwelt- und Naturschutz widmen. Wir bitten Sie herzlich, diesen Änderungsvorschlag anzunehmen. Der Einführung von Umwelt-Schecks, liebe Frau Winkelmann, stimmen wir zu und mahnen dabei eindringlich noch einmal zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit bei der Vergabe der Schecks. – Glück auf und Gottes Segen!

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Jetzt hat der Kollege Brockes für die FDP das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen sind rund 6 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Sie engagieren sich freiwillig für das Gemeinwohl und bilden das Fundament für unsere Gemeinschaft, sei es in Feuerwehren, Sportvereinen, Schützenvereinen oder Naturschutzvereinen. Gerade in den Bereichen Umwelt und Naturschutz engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Natur sowie der Artenvielfalt. In der vergangenen Legislaturperiode konnten wir als Freie Demokraten gemeinsam mit der Union das Ehrenamt mit Hilfe von Heimat-Schecks unbürokratisch unterstützen. Nun möchte die schwarz-grüne Landeregierung mit Hilfe von Umwelt-Schecks das Gleiche für Projekte im Umwelt- und Naturschutz tun. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag wirft dabei mehr Fragen auf als Antworten. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Das Angebot soll dabei von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, der Nachbarschaft oder von Vereinen und Initiativen in Anspruch genommen werden können.“ Also, jeder Bürger kann dies nutzen. Ich frage mich: An welche Kriterien ist dies gebunden? Was muss erfüllt sein, um einen Umwelt-Scheck zu erhalten? Reicht es, wenn ich mir in meinem Garten ein Insektenhotel bauen möchte? Kann ich mit diesem Umwelt-Scheck zum Beispiel auch mein Garagendach begrünen? Kann ich den Schottergarten vor meinem Haus damit umgestalten lassen? Sind das alles die Anliegen, die Sie hier fördern wollen? Dies ergibt sich jedenfalls aus der vagen Formulierung in Ihrem Antrag. Landtag Genauso wie die Bürgerinnen und Bürger gehören natürlich auch unsere Landwirtinnen und Landwirte dazu. Können diese ebenfalls für ihre Maßnahmen neben den Stilllegungsprämien diese Unterstützung erhalten? Worin unterscheidet sich der schwarz-grüne Umwelt-Scheck von anderen Förderprogrammen? All diesen Fragen, meine Damen und Herren, wird Ihr Antrag nicht gerecht. In diesem Antrag vermisse ich die Antworten. Nein, er ist wirklich sehr willkürlich, er ist nicht klar, er hat keine hinreichenden Kriterien und keine Transparenz. Hinweise zur Abgrenzung zu anderen Maßnahmen sind ebenso nicht zu finden. Damit laufen Sie Gefahr, Doppelförderungen auszubauen. Ich habe es eben schon bei der Landwirtschaft genannt. Nehmen wir das andere Beispiel der landeseigenen Stiftung für Umwelt und Entwicklung. Diese hat allein im vergangenen Jahr aus Landesmitteln über 80 Millionen Euro ausgegeben, um Projekte zu fördern. Können die Projekte, die Sie hier wählen, dann zukünftig beide Töpfe wählen und das eine sozusagen dann als Eigenmaßnahme mit hineinfließen lassen, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen? Sie sehen, Ihr Antrag ist viel zu vage und wird dem eigentlichen Thema nicht gerecht. Wir brauchen im Umweltschutz in Nordrhein-Westfalen keine Landesregierung, die Bonbons verteilt. Die Menschen in unserem Land und unsere Umwelt brauchen einen systematischen Ansatz, der Maßnahmen effizient und effektiv unterstützt. Davon ist Ihre Initiative in diesem Antrag meilenweit entfernt. Herr Kollege Schneider, nach Ihrer Rede, der ich in vielen Bereichen zustimmen kann, wundert mich dann doch Ihr Abstimmungsverhalten, weil das dem deutlich entgegen steht. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Ihr Änderungsantrag macht auch diesen schlechten Antrag von CDU und Grünen nicht besser. (Zurufe von Ralf Witzel [FDP] und Angela Frei- muth [FDP]) Insofern werden wir sowohl den Änderungsantrag als auch den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen. Er ist keine geeignete Entscheidungsgrundlage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Zacharias Schalley. (Beifall von der AfD) 28.09.2022

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Zacharias Schalley AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Unser Land geht den Bach runter. Viele Bürger kämpfen mit den Folgen Ihrer Corona- und Sanktionspolitik. Zinspolitik, Inflation und Energiekosten tun ihr Übriges. Die Lebensmittelpreise steigen, weil die Erzeugerpreise steigen, weil die Energiepreise steigen – genau die richtige Situation, um Wahlversprechen an die eigene Klientel umzusetzen, dachte man sich anscheinend in der Regierungskoalition. Inmitten der größten Energiekrise in der jüngeren Geschichte unseres Landes sieht die schwarz-grüne Landesregierung eine Subventionsdringlichkeit für das Ehrenamt im Natur- und Umweltschutz – oder auf gut Deutsch: für grüne Vorfeldorganisationen. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt für das grüne Prestigeprojekt zur Einführung eines sogenannten Umwelt-Schecks. Ein Scheck – das sollte man wissen – ist ein Zahlungsmittel wie das Bargeld. Bei einem Scheck verspricht der Aussteller dem Empfänger einen Geldbetrag – zulasten des Kontos des Ausstellers, versteht sich. Wenn wir das einmal auf das NRW-Leuchtturmprojekt übertragen, so möchte der grüne Umweltminister Krischer seiner grünen Klientel gerne Geldgeschenke auf Kosten der Allgemeinheit machen. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Viele Bürger fürchten ein böses Erwachen bei den Heizkosten, und es ist jetzt schon kalt draußen. Bundeswirtschaftsminister Habeck scheint das Glück nicht hold zu sein. Unser Volk wird in dieser hausgemachten Krise mit Almosen abgespeist – Almosen, die unser Volk selbst erwirtschaftet hat. Wenn Sie in Ihren Anträgen von Klimarettung, Artenschutz und Naturschutz reden, sind das moralinsaure Phrasen, die verschleiern sollen, worauf es Ihnen tatsächlich ankommt: Ihren Parteigängern auf Volkes Kosten Geld in den Rachen zu werfen. (Beifall von der AfD) Darum ist die Intention dieses Antrags klar: ungenaue und unkonkrete Formulierungen, keine Angaben über die Höhe der Umwelt-Schecks, kein Gesamtvolumen des Förderprogramms, und die Vergabebedingungen sind inhaltlich beliebiger als die CDU. Es scheint, dies alles soll möglichst schwammig formuliert werden, damit die Umwelt-Schecks als Blankoschecks für die grüne Kernklientel dienen. Da machen wir nicht mit. (Beifall von der AfD) Oder ist der Antrag vielleicht mit heißer Nadel gestrickt? – Stricken Sie lieber ein paar warme Socken; Landtag denn die werden Sie in diesem Winter noch brauchen. (Beifall von der AfD) Auch die SPD hat die Problematik in ihrem Änderungsantrag erkannt. Wie soll ihr Abhilfe geschaffen werden? – Durch eine weitere schwammige Formulierung: „Manche Bevölkerungsgruppen …“ Auch wenn eine Information an den Landtag über geförderte Projekte unterstützenswert ist, genügt uns das bei Weitem nicht, liebe SPD. Denn von welchen Summen sprechen wir? Die als Vorbild genutzten Heimat-Schecks der letzten Regierung wurden an 1.000 Ehrenamtler pro Jahr vergeben: je Scheck 2.000 Euro – pauschal, versteht sich. Man könnte meinen, die Insektenhotels müssten von steigenden Energiekosten entlastet werden. Der Umwelt-Scheck soll – Zitat – „aus bereiten Mitteln“ aufgelegt werden. Wirklich jeder soll diese Geldgeschenke für Projekte im öffentlichen Raum erhalten. Zitat: „Dieses Förderinstrument soll […] alle Maßnahmen fördern, die einen Beitrag […] leisten“. Das ist praktisch alles. Das Ganze soll dann auch noch – Zitat – „niedrigschwellig“ beantragt werden können. Bei aller Sympathie für den ehrenamtlichen Naturschutz: Geldgeschenke zum Bau von Insektenhotels gehören nicht zu den hoheitlichen Aufgaben unseres Landes. Und Gemüsebeete im öffentlichen Raum, wie Sie sie im Antragstext erwähnen, scheinen mir eine eher fragwürdige Möglichkeit zu sein, um angesichts steigender Lebensmittelpreise die Ernährungssicherheit zu stärken. (Beifall von der AfD) Die Städte und Gemeinden sind für den öffentlichen Raum verantwortlich. Und Sie stehen dort in kommunaler Verantwortung. Dort können Sie die Kitas bei kleinen Naturschutzprojekten auf kommunaler Ebene unterstützen. Am Geld für den Bau von Nistkästen dürfte es bei den Kommunen eigentlich nicht scheitern. Kümmern Sie sich doch endlich einmal um den Ausbau von Kita- und OGS-Plätzen. (Zuruf von der CDU: Alles schon passiert! – Zuruf von der AfD: Das merkt man!) Sonst sind die Vogelküken in den mit Umwelt-Schecks finanzierten Nistkästen besser betreut als unsere Kinder in den Kitas. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 28.09.2022

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Minister Oliver Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Brockes, gerade habe ich vernommen, dass Sie Ihren Schottergarten begrünen lassen wollen. Darüber bin ich froh. Es gibt also wenigstens noch eine gewisse Perspektive für Umweltpolitik bei der FDP. Wenn das nicht schon einmal eine gute Nachricht ist! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Darum geht es hier und heute aber nicht. Es geht darum, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine wahnsinnig schöne und faszinierende Natur- und Artenvielfalt haben, nämlich mehr als 43.000 Arten. Etwa 45 % davon, also fast die Hälfte, ist aber bedroht und steht auf der Roten Liste. Deshalb haben wir nicht nur eine Klimakrise, sondern auch eine Biodiversitätskrise. Sie ist schlimm, weil rund 80 % der Lebensräume in einem ungünstigen Erhaltungszustand sind. Da müssen wir etwas tun. Das muss eine zentrale Aufgabe der Landesregierung sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Selbstverständlich ist es die Aufgabe des Staates, des Landes, aller Institutionen, dafür zu sorgen, dass die Biodiversitätskrise bekämpft wird. Es kann und darf aber nicht allein die Aufgabe des Staates sein. Denn wir haben eine positive Geschichte. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 6 Millionen Menschen, die sich privat engagieren, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Diese Landesregierung will dieses Engagement auch in Bezug auf Natur-, Umwelt- und Artenschutz stärken. Deshalb schlagen wir Ihnen dieses Umwelt-Scheck-Verfahren vor. Ich bin den Koalitionsfraktionen ausgesprochen dankbar dafür, dass sie diese Initiative gestartet haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir wollen dadurch Impulse auslösen. In Richtung der SPD sage ich: Wir wollen gerade das Engagement der Menschen, die bisher vielleicht gar nicht so engagiert waren und nach Möglichkeiten gesucht haben, stärken. Das ist in diesem Antrag und dieser Initiative implizit angelegt. Deshalb glaube ich, dass das schon in die gemeinsame Richtung geht. Wir wollen, dass die vielen guten Projekte, die überlegt, angedacht und schon erarbeitet werden, durch den Umwelt-Scheck tatsächlich umgesetzt werden. Wir wollen ein unbürokratisches, einfaches Instrument schaffen, sodass die engagierten Menschen sich eben nicht lange mit Förderrichtlinien, komplexen Antragsverfahren usw. auseinandersetzen Landtag müssen, damit wir gerade bei Menschen Engagement in der Praxis auslösen können, die das nicht professionell machen. Das ist die Botschaft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Den Menschen, die das heute schon tun – es sind ganz viele, die sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Biodiversitätskrise leisten –, möchte ich hier schon einmal ausdrücklich danken. Wir wollen das auch entsprechend stärken. Die Landesregierung hat dafür in der Vergangenheit bereits Grundlagen geschaffen. Es gab zum Beispiel das Programm „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“. Im Rahmen dieses Programms wurden in Initiativen und Vereinen ehrenamtlich Tätige und Privatpersonen qualifiziert bei der Umsetzung ihrer Projekte beraten. Dieses Angebot wollen wir mit diesem Umwelt-Scheck entsprechend ergänzen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich im Namen der Landesregierung, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag heute vorgelegt haben und dass er mit den entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden soll, sodass wir diese wichtige Maßnahme zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in unserem Lande starten können, weil wir damit einen wichtigen und entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Biodiversitätskrise und für den Naturund Artenschutz in Nordrhein-Westfalen leisten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen zu den Abstimmungen über. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1062 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit wurde der Änderungsantrag Drucksache 18/1062 der Fraktion der SPD abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/963. Auch hier haben die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen direkte Abstimmung beantragt. Somit stimmen wir direkt über den Inhalt des Antrages ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/963 mit Mehrheit angenommen worden. Wir kommen nun zu: 28.09.2022 3 Unterstützung jetzt! Nordrhein-Westfalen darf Entlastungen nicht blockieren! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/974 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der SPD hat der Kollege Alexander Vogt das Wort.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Auftritt des Finanzministers zu TOP 1 macht das Problem dieser Landesregierung eigentlich klar. Der Finanzminister bezeichnet seine eigene Vorlage als ein nur erstes Zeichen – so ist das Zitat – der Landesregierung, um auf die Krisensituation zu reagieren. Meine Damen und Herren, diese Landesregierung ist seit fast vier Monaten im Amt. Wir erleben seit Wochen und Monaten eine Krisensituation, die immer dramatischer wird. Was hat diese Landesregierung bisher gemacht, um Menschen und Unternehmen zu unterstützen? Nichts! Man bekommt zunehmend den Eindruck, dass Sie die aktuelle Krisensituation gar nicht begriffen haben. Ist Ihnen eigentlich klar, dass es aktuell um Existenzen geht, nämlich um Existenzen von Familien, um Existenzen ganzer Unternehmen und um Existenzen all derjenigen Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie mit ihrem Einkommen ihr Leben finanzieren sollen? Jeden Tag erreichen uns Hilferufe von Unternehmen und von Betriebsräten. Weil die Situation so dramatisch ist, will die Bundesregierung schon mit dem dritten Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro unterstützen. Es soll eine Strompreisbremse für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht werden. Die Unterstützungsprogramme für Betriebe sollen ausgeweitet werden. Die Mehrwertsteuer auf Gas und auf Speisen in der Gastronomie soll gesenkt werden. Es soll ein Bürgergeld eingeführt werden. Zudem sollen kurzfristig zusätzliche Heizkostenzuschüsse für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger ausgezahlt werden. Des Weiteren sollen Familien mit einer Kindergelderhöhung und einem erhöhten Kinderzuschlag entlastet werden. Wie reagiert diese Landesregierung aber auf diese Vorschläge der Bundesregierung? Sie reagiert zuerst einmal mit einer Blockadedrohung. Der Ministerpräsident trägt mit seinen Sprüchen gegen das Entlastungspaket der Bundesregierung parteipolitische Scharmützel auf dem Rücken der Menschen aus. (Beifall von der SPD) Landtag Der Druck hat sich jetzt etwas erhöht, weil viele Menschen das Theater dieser Landesregierung überhaupt nicht nachvollziehen können. Herr Wüst hat dann am Montag gesagt, die Hand der Länder sei ausgestreckt. Das nützt den Menschen nur sehr wenig, wenn diese Hand leer ist, meine Damen und Herren. Die großen Fragen sind doch: Was bedeutet es eigentlich für unsere Nahversorgung, wenn Krankenhäuser oder Bäckereien sich den Betrieb nicht mehr leisten können? Was bedeutet es für das gesellschaftliche Zusammenleben, wenn Sportvereine aufgeben und Schwimmbäder zugemacht werden müssen? Was bedeutet es für die Menschen in unserem Land, wenn unzählige Arbeitsplätze in Gefahr sind? Noch können wir diese Situation einigermaßen verhindern. Dafür müssen aber alle politischen Ebenen zusammenarbeiten, und das Land muss endlich die eigene Verantwortung übernehmen. Bereits im letzten Plenum hat die SPD-Fraktion eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Wir haben beantragt, dass NRW einen Energieeffizienz- und Sozialgipfel einsetzt – von CDU und von Grünen abgelehnt. Wir haben beantragt, dass Energiegutscheine vergeben werden sollen – abgelehnt. Wir haben beantragt, dass die Gebühren für Kitas und OGS flächendeckend abgeschafft werden. – Abgelehnt. Wir haben kostenlose Schul- und Kita-Verpflegung beantragt. – Von CDU und Grünen abgelehnt. Wir haben beantragt, einen Notfallfonds in Höhe von 300 Millionen Euro einzusetzen. – Auch das wurde von CDU und Grünen abgelehnt. Sie waren noch nicht einmal in der Lage, zuzustimmen, dass wir uns gemeinsam für eine Übergewinnsteuer einsetzen, die die riesigen Gewinne bei Kriegsprofiteuren abschöpfen soll. Noch nicht einmal dazu, dieses Thema, das ganz viel mit Gerechtigkeit und Umverteilung zu tun hat, hier zu unterstützen, konnten sich CDU und Grüne hinreißen lassen. Daran sieht man, wo diese Landesregierung steht. (Beifall von der SPD) Viele andere Länder haben Programme auf den Weg gebracht. Nur diese Landesregierung hat in den bisherigen vier Monate nichts getan. Wenn Herr Ministerpräsident Wüst und auch Frau Neubaur nicht wie andere Landesregierungen in der Lage sind, selbst Ideen zu entwickeln oder eigene Projekte auf den Weg zu bringen, dann fordern wir Sie auf: Blockieren Sie zumindest nicht das, was die Bundesregierung als Unterstützung für die Unternehmen und für die Menschen in diesem Land erarbeitet. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Olaf Lehne. 28.09.2022

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Olaf Lehne CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir gerade von der SPD gehört haben, wundert nicht. Das machen Sie seit Jahren, gerade in der Opposition. Sie schreien nach unendlichen Mehrausgaben, ohne darüber nachzudenken, welche Verantwortung Sie für die Bürger des Landes zu tragen haben. Es ist schon beschämend. Nun zur Sache: Bei den von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspaketen hat anscheinend das Spiel „Ich packe meinen Koffer“ Pate gestanden. Ich stelle es mir so vor: Jede Ministerin und jeder Minister bringt immer eine weitere Idee ein, genau wie bei dem Spiel, bei dem immer ein Gegenstand mehr in den Koffer gepackt wird. Am Ende quillt der Koffer an Gegenständen bzw. Ideen über. Aber niemand ist mehr in der Lage, sie geordnet zusammenzufassen, geschweige denn, die Ideen umzusetzen. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Die Länder sollen mitbezahlen, ohne gefragt worden zu sein. Beschlüsse sollen gefasst werden, die nur bzw. hauptsächlich die Länder treffen. Verantwortliche Politik sieht anders aus. Die Länder tragen bereits eine große finanzielle Belastung durch die ersten beiden Entlastungspakete. Hier kann ich auch etwas zu dem ergänzen, was wir unter Tagesordnungspunkt 1 besprochen haben. Ihre Haushaltsexperten sollten jetzt vielleicht einmal zuhören. Für Nordrhein-Westfalen ergibt dies eine Beteiligung des Landes in Höhe von 1,7 Milliarden Euro, die durch mittelbare Steuereffekte noch einmal deutlich steigt. 1 Milliarde Euro kostet die Energiepreispauschale. Das Steuerentlastungsgesetz 2022 kostet fast eine halbe Milliarde in diesem Jahr und nahezu eine weitere Milliarde im nächsten Jahr. Unser Ministerpräsident Hendrik Wüst betont immer wieder, dass Nordrhein-Westfalen bereit sei, noch mehr zu tragen. Doch die Hilfen müssen nun auch wirklich sitzen und dort ankommen, wo sie benötigt werden, anstatt nach dem Gießkannenprinzip verteilt und abgerufen zu werden. Für das dritte Entlastungspaket in der vorgelegten Form müsste Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2022 und 2023 weitere 3,5 Milliarden Euro schultern. Für 2024 würden noch einmal knapp 3 Milliarden Euro hinzukommen. Dies würde die Handlungsspielräume Nordrhein-Westfalens massiv einschränken. Bei solchen Summen können Sie nicht ein bloßes Abnicken der Länder erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Ein Absegnen ohne Anpassungen würde die Zukunftsfähigkeit unseres Landes beeinträchtigen. (Beifall von Matthias Kerkhoff [CDU]) Landtag Ein drittes Entlastungspaket wird nicht über den Kopf der Länder hinweg entschieden werden. Alle 16 Bundesländer kritisieren die fehlende Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Alle 16 Bundesländer fordern parteiübergreifend Veränderungen am dritten Entlastungspaket, nur Sie hier von der SPD nicht. Unter denen, die Veränderungen fordern, befinden sich auch Ihre SPD-Ministerpräsidenten Anke Rehlinger und Stephan Weil. Vielleicht klären Sie erst einmal innerhalb Ihrer Partei, wie Sie denn nun zu den Entlastungspaketen stehen, anstatt hier unsinnige Anträge ins Plenum einzubringen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der AfD) Die NRW-Landesregierung wird kein fragwürdig finanziertes Paket durchwinken, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Ministerpräsident Wüst und Finanzminister Dr. Optendrenk treten stattdessen schnellstmöglich in Verhandlungen mit dem Bund ein, um die beste Lösung für die Menschen sowie die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu finden. So wird Verantwortung für das Land übernommen. Schnellschusspolitik, wie Sie sie fordern, ist mit uns in Nordrhein-Westfalen nicht zu machen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den Grünen)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun der Kollege Simon Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands hat nicht nur unglaublich großes Leid über die Ukraine gebracht, sondern auch eine beispiellose Energiepreiskrise in Europa ausgelöst. Wir erleben die Auswirkungen im Alltag. Die Temperaturen sind mittlerweile so niedrig, dass viele noch vor einem Jahr schon ihre Wohnung geheizt hätten. Heute überlegen es sich viele anders und warten lieber noch einige Tage oder Wochen. Viele Unternehmen wissen nicht mehr, wie sie ihre Energiekosten bezahlen sollen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Für all diese Menschen muss die Politik Hilfe schaffen. Diese Hilfe kommt durch das dritte Entlastungspaket. Es hilft vielen Menschen dabei, durch den Winter zu kommen. Die Bundesregierung hat dazu viele gute Ideen eingebracht. 28.09.2022 Problematisch war aber die Entscheidung des Bundes, die Bundesländer maßgeblich an den Kosten des Entlastungspaketes zu beteiligen, ohne sich vorher mit den Ländern darüber abzustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Selbstverständlich beteiligt sich das Land NRW solidarisch an der Mitfinanzierung dieser Entlastungen. Fraglich ist jedoch, ob wir dies in diesem Umfang überhaupt stemmen können. Wenn wir uns in der vom Bund geforderten Höhe an dem Entlastungspaket beteiligten, würde dies in den kommenden zwei Jahren im Landeshaushalt über 6 Milliarden Euro kosten. Hinzu kommen weitere Kosten für unsere Kommunen. Höchstwahrscheinlich müssten wir in der Konsequenz bei vielen anderen Ausgaben eisern sparen. Insbesondere Ausgaben im Bildungsbereich, für Soziales und im Klimaschutz lassen aber kein Abwarten zu. Es würde mich wundern, wenn die SPD dies anders sähe. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch eigene Entlastungsmaßnahmen werden dann nur noch schwer umsetzbar sein. Wir wollen Kitas mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten entlasten. Doch wie soll das finanziert werden, wenn der Bund uns alle Gestaltungsspielräume nimmt? (Angela Freimuth [FDP]: Och!) Es kann nicht sein, dass NRW massiv draufzahlen und in der Konsequenz in anderen wichtigen Bereichen Ausgaben zusammenstreichen muss – (Zuruf von Christian Loose [AfD]) zumal die Landeshaushalte durch die absehbar stark steigenden Personalkosten zukünftig enorm belastet werden dürften. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Es ist zwar das gute Recht der Opposition, das Geld mehrfach zu verplanen. Am Ende kann man es aber eben nur einmal ausgeben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) Ihre geschätzten Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern sehen das übrigens ähnlich. So fordert auch der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte von der SPD deutliche Nachbesserungen vom Bund. Alle 16 Bundesländer sind dieser Meinung. Und wenn von Linken über Grüne und SPD bis zu CDU und CSU alle Länderregierungschefs ausnahmsweise mal einer Meinung sind, dann kann sie so grundsätzlich falsch ja auch nicht sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Die Forderung der SPD, sich mit mindestens 3,65 Milliarden Euro am Entlastungspaket zu beteiligen, kommt auch zu einem denkbar unpassenden Zeitpunkt. Genau heute tagt die Ministerpräsidentenkonferenz und verhandelt mit dem Bund über die Lastenverteilung. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es sollte doch in unser aller Interesse liegen, für NRW das beste Verhandlungsergebnis herauszuholen und unsere eigene Verhandlungsposition nicht unnötig zu schwächen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Simon Rock. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Kollege Ralf Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Deutsche Bundesbank rechnet für Deutschland mit einer zweistelligen Inflationsrate in den kommenden Monaten. Damit blicken wir aktuell leider auf die höchste Geldentwertung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Preissteigerungen bei Waren des täglichen Bedarfs treffen die Menschen in unserem Land bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft derzeit hart. Auch viele Haushalte und Familien, die ihr bisheriges Leben durch Arbeit und Fleiß aus eigenen Stücken aufgebaut und stets bestritten haben, blicken sorgenvoll in die Zukunft. Das ist das vordringlichste Problem in unserem Land, und um dieses Problem müssen wir alle uns kümmern. Vielfach bleiben nur begrenzte Möglichkeiten, der Teuerung durch ein verändertes Konsumverhalten auszuweichen. Neben den Bürgern sind auch viele Betriebe in unserem Land, denen nach ausgeschöpften kurzfristigen Einsparmaßnahmen angesichts der immensen Energiekostenexplosion keine zeitnahen Ausweichmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen, von Existenznot und Insolvenz betroffen. Als Reaktion auf diese anhaltende Inflation hat der Koalitionsausschuss im Bund in Erweiterung zweier bereits bestehender Entlastungspakete Anfang dieses Monats ein weiteres, drittes Entlastungspaket mit einem geplanten Gesamtvolumen von beachtlichen rund 65 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Erklärtes politisches Ziel dieses Paketes sind spürbare Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft, für kleine und mittlere Einkommen, für Studenten und Auszubildende, für Rentner, für Selbstständige sowie für kleine und mittlere Unternehmen. 28.09.2022 Ein zentraler Baustein der Entlastungsmaßnahmen ist selbstverständlich auch der Ausgleich der eiskalten Progression. (Beifall von der FDP) Mit einer Anpassung des Steuertarifs an die Inflation soll eine unfaire und heimliche Steuererhöhung für 48 Millionen Menschen in Deutschland verhindert werden. (Beifall von den GRÜNEN) Von dieser Entlastung profitieren ebenjene Arbeitnehmer und Geringverdiener, Rentner, Selbstständige, Studenten mit steuerpflichtigen Nebenjobs und vor allem auch Familien. Der zentrale Vorteil dieser Maßnahme ist, dass all diese Bürger ohne komplizierte Auszahlungsmodalitäten direkt mehr verfügbares Einkommen in der Tasche haben, um so auf die Preissteigerungen individuell reagieren zu können. Klar ist aber auch, dass das dritte Entlastungspaket am Ende ein politischer Kompromiss verschiedener Entlastungsvorstellungen und -vorschläge ist. Bei einigen angedachten Maßnahmen kann man selbstverständlich kritisch hinterfragen, ob es gemessen an der politischen Zielsetzung nicht noch treffsicherere Instrumente gibt. Das ist das Wesensmerkmal eines Kompromisses von drei Parteien. Dies gilt auch für die aktuell laufenden Diskussionen hinsichtlich eines möglichen Kostendeckels beim Stromgrundbedarf und beim Gasgrundbedarf, der Menschen und kleinere Betriebe bei Kostensprüngen bei der Energie entlasten soll. Das Ziel ist richtig. Aber natürlich muss man bei der Umsetzung im Detail auf die Auswirkungen schauen, damit es keine Zielkonflikte gibt und wir auf der einen Seite entlasten, auf der anderen Seite aber natürlich auch den dringend benötigten Anreiz für weitere Energieeinsparungen schaffen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Bei aller Kritik an Einzelmaßnahmen im Detail will ich sagen, dass der Bund im Gegensatz zur Landesregierung immerhin vorangeht und umfangreiche Vorschläge für weitere Entlastungen vorlegt. Unsere Erwartungshaltung gegenüber der Landesregierung haben wir bereits mehrfach, auch heute Vormittag hier, artikuliert. Natürlich erwarten wir von der Landesregierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, dass auch sie sich, wie in diesem Antrag gefordert, an den Entlastungsmaßnahmen substanziell beteiligt und idealerweise noch eigene, zusätzliche Vorschläge macht. (Beifall von der FDP und Kirsten Stich [SPD]) Angesichts der enormen Preissprünge bei der Energie ist die Gefahr von Strukturbrüchen in der energieintensiven Industrie wohl in keinem anderen Bundesland so groß wie in Nordrhein-Westfalen. Hier genügt Landtag es nicht, die Füße stillzuhalten und zu pokern, dass man sich als Land in möglichst geringem Umfang an benötigten Hilfen beteiligen muss. Stattdessen brauchen wir seitens der Landesregierung eine klare politische Führung mit Ideen, welche ergänzenden Maßnahmen im Vorschlag des Bundes gegebenenfalls noch fehlen und in welchem Umfang Nordrhein-Westfalen hier auch eigene Akzente setzen will. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Deshalb will ich an dieser Stelle noch eines zu meinem Vorredner sagen. Herr Kollege Rock, wenn es große gesellschaftliche Aufgaben gibt, die man bewältigen muss – das haben wir an anderen Stellen diskutiert, etwa bei der Flüchtlingskrise und der Coronakrise; genauso gilt es natürlich auch jetzt bei der Energiekrise –, dann brauchen wir den Beitrag aller Gebietskörperschaftsebenen. Da darf sich keiner einen schlanken Fuß machen. Was Sie eben gesagt haben, war ja bezeichnend. Sie sagten, mit diesem Entlastungspaket kämen Belastungen auf das Land zu, und fragten, was Sie denn tun sollten, da es doch schon steigende Personalkosten gebe. Vor einer Stunde hat die Regierung hier vorne gestanden und aktiv eigene gesetzgeberische Vorschläge gemacht, die dauerhaft zu einer erheblichen Personalkostenausdehnung führen. Das ist Ihre politische Entscheidung gewesen. Ich will sie nicht kritisieren – es gibt für sie gute Gründe –, aber wenn Sie in Regierungsverantwortung stehen, müssen Sie Akzente und Prioritäten setzen. Wenn Sie sich für die Regierungsrolle entscheiden, dann gehört es dazu, diese Schwerpunkte zu setzen und sie öffentlich zu vertreten. Daran möchte ich Sie in aller Höflichkeit erinnern. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Christian Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! SPD will Tanken und Heizen teurer machen, titelte die FAZ am 3. Januar 2018. Herr Detlef Flintz, Kreisvorstandsmitglied der Grünen, sprach letzten Oktober als unabhängiger Kommentator in den Tagesthemen die folgenden Worte: „Er ist da, der Preisschock. Gut so.“ Der WDR-Moderator Holger Beckmann begleitet dieses Konzert mit folgenden Worten: Die hohen Energiepreise sind gut und richtig. Was CO ausstößt, darf nicht mehr länger billiger werden. – Es wäre also falsch, den Preisanstieg bei fossiler Energie künstlich zu stoppen. 28.09.2022 Auch der vormalige CDU-Fraktionsvize Andreas Jung verlangte schon im Jahr 2019 einen Spritpreis von 2 Euro – natürlich versteckt in einer Forderung nach einer CO -Steuer in Höhe von 180 Euro pro Tonne CO . Auch die FDP hat hier im Landtag über Jahre hinweg immer wieder die CO -Steuer verteidigt. All diese Beispiele zeigen, dass die hohen Preise von Ihnen gewollt waren. Man kann also sagen: Jetzt sind die hohen Preise halt da – geliefert wie bestellt. Die Energiewende ist gescheitert, schreiben immer mehr Zeitungen. Und was ist Ihre Lösung, liebe Kollegen? – Mehr Energiewende. Das ist die falsche Lösung, denn fünfmal mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen reicht. Der Schädel brummt. Die Mitarbeiter von Herrn Habeck bekommen gar schon Burn-out oder einen Tinnitus, so der Bundeswirtschaftsminister. (Lachen von Norwich Rüße [GRÜNE]) So kann es also nicht weitergehen. Jetzt ist die Zeit, die strukturellen Probleme mit ebenso strukturellen Lösungen anzugehen. Den Menschen Geld als Beruhigungspille zu geben, hilft nicht langfristig. Die hohen Preise bleiben nämlich auch nach dem Ende des Krieges. Man landet dann bei den Preisen von Ende 2021. Da notierte der Strompreis bei mehr als 20 Cent pro kWh an der Börse. In den 20 Cent ist der Transport nicht enthalten; das ist nur der Börsenpreis. Demgegenüber stehen die 3 bis 4 Cent der Vorjahre. Ein solcher Strompreis bricht am Ende unserer Industrie und unserem Mittelstand das Genick. Kommen wir zum formalen Punkt ihres Antrages. Liebe SPD, Sie wollen, dass unser Parlament heute Morgen über ein Paket abstimmt, welches erst heute Nachmittag in der Ministerpräsidentenkonferenz und erst am 4. Oktober mit Bundeskanzler Scholz besprochen wird. Dabei ist Ihr Generalsekretär Klingbeil noch immer in Gesprächen mit den Bundesländern – es liefen sehr konstruktive Gespräche, so Klingbeil. Sie fallen mit diesem Antrag ihrem eigenen Mann, Herrn Klingbeil, in den Rücken. Anscheinend halten Sie seine Mission für gescheitert, und nun versuchen Sie das Ganze mit einem Antrag hier im Landtag NRW zu retten. Wir brauchen keine parlamentarischen Taschenspielertricks. Wir brauchen stattdessen eine echte Entlastung, eine echte Hilfe für unsere Bürger. Wir brauchen dauerhaft niedrige Strompreise. Wir brauchen dauerhaft niedrige Energiepreise. Das wollen auch die Verbände, wie der DIHK oder der Einzelhandelsverband, die Unternehmen und Millionen von Menschen vertreten. Auch die Bürger wollen das. Viele von ihnen sind verzweifelt. Jeder bekommt doch hier Landtag Anrufe oder E-Mails, mit denen die Menschen ihre Sorgen aufgrund der hohen Preise schildern; sei es der Becker aus Bochum, der Metzger aus Dortmund oder die Textilfirma aus Paderborn. So hören wir auch von den Verbänden und den Menschen immer wieder auch klare und schnell umzusetzende, einfache Forderungen, die wir als Alternative für Deutschland seit Monaten immer wieder hier im Parlament einbringen. Erstens. Das Angebot bei der Energieerzeugung muss maximal ausgeweitet werden. Das heißt, alle Steinkohlekraftwerke, alle Braunkohlekraftwerke und alle Kernkraftwerke müssen schnellstmöglich ans Netz, um Strom zu produzieren, und sie müssen am Netz bleiben. (Beifall von der AfD) Auch die im letzten Jahr abgeschalteten Kernkraftwerke müssen wieder reaktiviert werden. Das fordert selbst die IHK. Zweitens. Die Stromsteuer muss massiv gesenkt werden. Drittens. Die Mengen für CO -Zetrifikate in der EU müssen massiv ausgeweitet werden. Allein die Verknappung der CO -Zetrifikate macht beim Strompreis einen Effekt von 5 bis 18 Cent pro kWh aus. Das ist von Ihnen gewollt. All das sind konstruktive Vorschläge, denn ein höheres Angebot und geringere Steuern und Abgaben lassen die Strompreise fallen und entlasten unsere Bürger nachhaltig. Aber all das wollen Sie hier leider nicht. Sie wollen keine günstigen Preise, Sie wollen lieber höhere Preise, und dann wollen Sie Energiegeld als Almosen verteilen, um vom Staat abhängige Bürger zu schaffen. Wir als Alternative für Deutschland wollen hingegen mündige Bürger, die in der Lage sind, ihren Strom mit dem eigenen sauer verdienten Geld zu bezahlen. Dafür braucht es eine freie und soziale Marktwirtschaft – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat jetzt Minister Dr. Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staat muss funktionieren – gerade in Krisenzeiten. Das setzt nach meinem Staatsverständnis einen offenen und ehrlichen Austausch zwischen den föderalen Ebenen Bund, Länder und Kommunen voraus. Das sogenannte Entlastungspaket III, das die Bundesregierung in der Nacht vom 3. auf den 4. September im Alleingang und ohne Konsultation mit den 28.09.2022 Ländern beschlossen hat, stellt genau das jedoch grundsätzlich infrage. Die Länder hatten keine Chance, mitzuwirken oder Einfluss zu nehmen, obwohl in diesem Maßnahmenbündel zahlreiche Gesetze angepasst werden sollen, die zweifellos die aktive Zustimmung der Länder erfordert. Von den finanziellen Lasten an der Stelle habe ich noch gar nicht gesprochen. Zentralistische Vorgaben entsprechen in keiner Weise der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern in einem föderalen Staat. Ich sage für die Landesregierung ausdrücklich „gemeinsame Verantwortung“, denn das Land Nordrhein-Westfalen ist selbstverständlich bereit, die Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit der verdichteten Krisen bestmöglich zu unterstützen. Wir wollen natürlich einen Beitrag dazu leisten, die hohen Energiepreise abzumildern –gemeinsam mit dem Bund, aber eben nicht so. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit unseres Staates gerät so in Gefahr, und das während einer Krise, in der Vertrauen so wichtig ist. Warum wurde nicht ein Weg beschritten, auf dem Bund und Länder gemeinsam eine zielgerichtete Entlastung mit fairer Kostenverteilung erarbeitet hätten? (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE]) Warum unternimmt der Bundeskanzler in seiner Bundesregierung seit dem Frühjahr nichts, um die Energiekrise an der Wurzel zu bekämpfen? Ich will Ihnen ein Beispiel dafür nennen, was an der Wurzel gerade nicht passiert: Die Reise nach Saudi-Arabien führte dazu, dass er LNG-Kapazitäten für Dezember bestellt hat, die ausreichend sind, um Nord Stream 1 für einen Tag zu ersetzen. Das ist keine Lösung der Krise. (Beifall von der CDU) Das Anfang September vorgelegte Paket des Bundes lässt viele Fragen offen, auch bei der Finanzierung. Nur eines ist klar: Nach Vorstellung des Bundes sollen die Länder jährlich einen Beitrag von 14 Milliarden Euro leisten, zusätzlich sollen die Kommunen belastet werden. Für Nordrhein-Westfalen – Herr Kollege Rock hat das vorgetragen – sind das 3 Milliarden pro Jahr ab 2023. Dieses Ergebnis ist in dieser Form weder zustimmungsfähig noch für die Länder – und da sind sich alle einig – finanzierbar. (Beifall von Simon Rock [GRÜNE]) Nur zur Erinnerung: Die Länder tragen an den bereits beschlossenen Entlastungspaketen I und II für dieses Jahr zusammen 10 Milliarden Euro und ab 2023 dauerhaft über 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Somit ergibt sich für die Landesebene aus dieser Krise Landtag bereits eine strukturelle Belastung von über 20 Milliarden Euro. Die eigenen Mehrkosten für Energie und für die Zuweisungen, die wir an andere zu leisten haben, sind dabei nicht mitgerechnet. Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kommunen – das ist alles nicht mitgerechnet. Eine Bemerkung zu den vermeintlich großen Hilfspaketen anderer Länder: Es handelt sich bisher lediglich um Ankündigungen und zum Teil, wie beim Ministerpräsidenten aus Niedersachsen, sogar um plumpe Wahlkampfankündigungen. (Zuruf von der CDU: So ist das!) Es gibt an dieser Stelle nichts Fundiertes zu berichten. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Abschließend darf ich auf die Debatte zu Punkt eins und die Frage nach der Solidarität der Länder bei der Lastentragung für große Krisen zurückkommen: Wir Länder haben über Kreditermächtigungen, Sondervermögen und direkte Zahlungen gemeinsam mehr als 106 Milliarden Euro dafür aufgebracht, die Coronapandemie bestmöglich zu bewältigen. Da sind wir solidarisch, und da sind wir auch in Zukunft solidarisch. Wir tragen gemeinsam Verantwortung, aber das erwarte ich auch von der Bundesregierung. Es wäre für die Bewältigung der Krise jetzt vordringlich, die Ursachen der Energiepreissteigerung anzupacken, anstatt in Berlin weiter an Symptomen herumzudoktern. Das wäre die beste Lösung im Sinne der Menschen und im Sinne der Unternehmen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt, also stimmen wir über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/974 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Somit wurde der Antrag Drucksache 18/974 abgelehnt. Ich rufe auf: 4 Verfahren zur Anmeldung an weiterführenden Schulen für alle Schulformen in gleicher Weise transparent, effektiv und fair gestalten 28.09.2022 Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/979 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Pinkwart das Wort.

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Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vom Landtag mit großer Mehrheit von CDU, SPD und Grünen beschlossenen Schulkonsens heißt es – ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren –: „Ziel ist ein Schulsystem im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, das der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen gerecht wird: vielfältig […], umfassend und regional ausgewogen […]“ Weiter heißt es dort: „Dabei soll kein Kind überfordert, aber auch kein Kind unterfordert werden.“ Das derzeitige Anmeldeverfahren für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen wird diesem Anspruch nicht gerecht, denn es behandelt die Schulformen ungleich. (Beifall von der FDP) Mit dem vorgezogenen Anmeldeverfahren, welches von der Schulaufsicht zumeist nur an den integrierten Schulformen ermöglicht wird, werden diese Schulformen begünstigt gegenüber dem gegliederten System, bestehend aus den Haupt- und Realschulen sowie den Gymnasien, die im Schulkonsens zu Recht und ausdrücklich als gleichberechtigte Formen des Schulsystems anerkannt sind. Wir wollen, dass in Nordrhein-Westfalen Chancengerechtigkeit bei der Schulformwahl hergestellt wird, damit die Schülerinnen und Schüler in unserem Land die für ihre individuellen Begabungen und Talente am besten geeignete Schule besuchen können. Durch das vorgezogene Anmeldeverfahren, welches meist den integrierten Schulformen ermöglicht wird, entstehen im gegliederten System vielfach faktisch keine Anmeldeüberhänge mehr. Diese Schulen sind dann gezwungen, ihre Klassen auch mit nicht für diese Schulformen geeigneten Schülerinnen und Schülern zu füllen. Das wird den Kindern nicht gerecht, die einen Anspruch darauf haben, entsprechend ihrer Begabungen und Talente gezielt gefördert zu werden. Das wird auch einem leistungsfähigen, differenzierten Schulsystem in unserem Land nicht gerecht. Das Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen in seiner jetzigen Form begünstigt integrierte Schulen gegenüber den Schulen des gegliederten Landtag Schulsystems in unangemessener Weise und schränkt den Elternwillen damit faktisch ein. (Jochen Ott [SPD]: Quatsch!) Analog durchgeführte Verfahren der Mehrfachanmeldung führen zu teilweise chaotischen Zuständen in Ballungsräumen wie zum Beispiel der Stadt Köln. Dadurch erfahren Familien viele Ablehnungen und empfinden große Unsicherheit. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass das Anmeldeverfahren in unserem Land insgesamt besser wird. Denn Familien warten gegenwärtig zu lange, bis Klarheit darüber besteht, welche Schule ihre Kinder besuchen werden. Schulleitungen haben einen hohen organisatorischen Aufwand, bis feststeht, welche Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr ihre Schule besuchen werden. Schülerinnen und Schüler werden in wachsendem Maße nicht nach Kriterien der für sie am besten geeigneten Schule verteilt und entsprechend auch nicht angemessen ausgebildet. Daher fordern wir, den Entwurf zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I um die Absicht der Abschaffung des Mehrfachanmeldeverfahrens zu ergänzen und die Gleichbehandlung der Schulformen zu garantieren, indem die Möglichkeit des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für einzelne Schulform abgeschafft wird. Zudem wollen wir erreichen, dass am Ende der Grundschulzeit die Eltern umfassend über alle weiterführenden Schulformen informiert sind und der Kriterienkatalog der Schulen bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ergänzt wird. Die Leistungsfähigkeit soll künftig als ein weiteres Entscheidungskriterium für alle Schulform aufgenommen werden, um Schülerinnen und Schülern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen. Perspektivisch sollte eine transparente digitale Anmeldung an Schulen ermöglicht werden, sodass Eltern ihre Präferenzen entsprechend abbilden können, diese digital ausgewertet und die Ergebnisse den Schülerinnen und Schülern und den Eltern rechtzeitig mitgeteilt werden. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pinkwart. – Für die Fraktion der CDU hat Dr. Jan Heinisch das Wort. (Jochen Ott [SPD]: Wäre gut, wenn die in Köln mal ein paar Schulen bauen würden! Würde ja auch helfen!)

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Dr. Jan Heinisch CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP beginnt mit intensiven Ausführungen über die Schulsituation in Köln. Herr 28.09.2022 Professor Pinkwart hat gerade noch einmal darauf hingewiesen. Jeder kann mit nur wenigen Bemühungen durch eine Internetrecherche feststellen, dass Eltern dort offenbar Kinder zeitgleich an 15 Schulen angemeldet haben, um am Ende in der Hoffnung zu stehen, wenigstens einen dieser begehrten Schulplätze zu bekommen. Nun muss man dazu erst einmal sagen, dass Schulprobleme in einer bestimmten Stadt nicht allein im Landtag gelöst werden können. Es ist erst einmal eine kommunalpolitische Aufgabe, für ein Schulangebot vor Ort zu sorgen, das Eltern sich wünschen. (Jochen Ott [SPD]: Sehr richtig! – Beifall von Kirsten Stich [SPD]) Hinsichtlich dieses Antrags fiel mir ein, dass mich in den vergangenen Tagen ein guter Freund angerufen und gefragt hat: Meine Kinder sollen auf eine weiterführende Schule wechseln, und ich überlege jetzt, ob ich sie an einer Privatschule anmelde. Was hältst du davon? Ich habe gesagt: Ich persönlich verstehe nicht, warum du sie nicht einfach an einer öffentlichen Schule anmeldest. Was genau ist das Problem? – Wir haben viel diskutiert. Dahinter steht aber eine wichtige Frage. Eltern beschäftigen sich sehr stark damit, weil sie das Beste für den Bildungsweg ihres Kindes möchten, und treffen in diesem Moment natürlich auch eine bestimmte Schulwahlentscheidung. Vor Ort stellt sich dann die Aufgabe, dieser Schulwahlentscheidung so zu entsprechen. Überall da, wo das nicht abgebildet ist, kommt es natürlich zu einem gewissen Verriss. An bestimmten Schulen gibt es Anmeldeüberhänge, an manchen Schulen melden sich weniger Schülerinnen und Schüler an, als vielleicht ursprünglich gedacht. Das ist eine kommunalpolitische Aufgabe. Wichtig ist, dass das passgenaue Angebot grundsätzlich einer örtlichen Entscheidung bedarf. Alles, was dann von Landesebene aus passiert – etwa zu der wichtigen Frage, wie man solche Doppelanmeldungen vermeidet –, kann in einer zweiten Runde noch einmal versuchen, das System zu kitten. Zum Beispiel kann man es untersagen, Mehrfachanmeldungen vorzunehmen, oder man kann vorgezogene Anmeldetermine für eine bestimmte Schulform anbieten. Das muss wohlgemerkt nicht zwingend die Gesamtschule sein. In der Praxis mag dies durchaus der statistisch häufigste Fall sein, aber es ist eben durchaus auch denkbar, dass andere Schulformen Anmeldeüberhänge aufweisen. Warum soll dann nicht auch dort ein vorgezogenes Anmeldeverfahrens erfolgen können? Die Eltern, deren Kind abgelehnt wird, bekommen dann eine Chance, eine zweite Wahlentscheidung zu den anderen Schulen zu treffen und dieses Entscheidungsrecht in dieser für sie sehr wichtigen Frage auch auszuüben. Landtag Das ist auch ganz im Sinne des Schulfriedens, der vorhin angesprochen wurde. Wir wollen mit der Zukunftskoalition eben nicht alleine über Schulformen, sondern über guten Unterricht, über Qualität, Digitalisierung, Lehrerversorgung und viele andere Fragen reden, die für den Bildungserfolg am Ende deutlich wichtiger sind als eine Schulformdebatte, die uns nur wieder in ideologische Grabenkämpfe zurückzieht. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Es ist natürlich auch vorstellbar, im Rahmen dieser Digitalisierung noch einmal an das Anmeldeverfahren ranzugehen. Allein dieses ist natürlich auch digital und besser abgestimmt möglich. Das alles sind Durchführungsfragen. Dieser umfassenden Prüfung kann man sich durchaus stellen. Aber die vorgezogenen Anmeldetermine – und das auch noch sofort – sofort zu kassieren, sodass beim nächsten Anmeldeverfahren eine besondere Unsicherheit vorhanden wäre, spricht aus unserer Sicht nicht für ein geordnetes Anmeldeverfahren dort, wo die Kommunen das Schulangebot möglicherweise nicht auf den Elternwillen abgestimmt haben. Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass unsere neue Schulministerin den Handlungsbedarf erkannt hat. Es gab dazu Rechtsprechung, und sie hat entsprechende Schritte eingeleitet, um Mehrfachanmeldungen zügig auszuschließen. Das andere ist eben eine kommunale Aufgabe. Da, wo die FDP kommunale Mehrheiten hat, kann sie diese dann auch nutzen, um bei der Gestaltung des Schulangebotes mitzuhelfen. Das gilt natürlich auch auf Landesebene. Da ist es schon hier und da etwas verwunderlich, dass man in einer Masse von Anträgen so einfache Dinge auf den Weg bringt, die gar nicht eines Gesetzgebungsverfahrens bedürfen und die man mit der eigenen Schulministerin in den fünf Jahren zuvor auch locker so hätte regeln können, wenn man es denn gewollt hätte. – Danke schön. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heinisch. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Dilek Engin. Es ist ihre erste Rede in diesem Hohen Hause. (Beifall von der SPD)

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Vor meiner Wahl in den Landtag war ich Lehrerin an einer Wuppertaler Gesamtschule – Gesamtschullehrerin aus Leidenschaft und Gesamtschullehrerin aus Überzeugung. So habe ich viele Kinder und Jugendliche heranwachsen sehen. Viele 28.09.2022 von ihnen haben mit Bravour ihr Abitur bestanden. Vier von fünf dieser Abiturienten hatten ursprünglich keine Gymnasialempfehlung. (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Vier von fünf dieser Schülerinnen und Schüler hätten ohne den Besuch einer Gesamtschule nie das Abitur geschafft. Das macht deutlich, wie leistungsfähig diese Schulform ist. (Beifall von der SPD) Daher macht der vorliegende Antrag der FDP, der das vorgezogene Anmeldeverfahren an Gesamtschulen abschaffen möchte, sprachlos. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf die Situation in Köln. Sie behaupten, die Gesamtschulen würden beim Anmeldeverfahren gegenüber den anderen Schulformen unangemessen bevorzugt. Allerdings hat das Chaos bei den Anmeldungen in Köln in diesem Jahr alle Schulformen benachteiligt. (Beifall von der SPD) Das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen ist wichtig, da die fehlenden Plätze hier fast vierstellig sind. Vielen Schulplatzwünschen auf einen Platz an einer Gesamtschule kann somit entsprochen werden. Eltern, die aber eine Ablehnung erhalten, bekommen die Möglichkeit, ihr Kind im dreigliedrigen Schulsystem anzumelden. Das ist für viele Eltern beruhigend. Wenn die Anmeldung an allen Schulformen gleichzeitig stattfindet, wird es diese zweite Chance für Eltern nicht mehr geben. (Beifall von der SPD) Dieses Anmeldeverfahren steht den Gesamtschulen eben nicht selbstverständlich quasi naturwüchsig zu, sondern muss bei der Schulaufsicht beantragt werden. Und das ist nicht nur in Köln der Fall. Jede andere Schulform, etwa ein Gymnasium, das im Vorjahr überbucht war, kann ebenso einen Antrag auf ein vorgezogenes Anmeldeverfahren stellen. In Köln ist die Situation besonders verheerend. Deshalb: Kritisieren Sie nicht richtige und sinnvolle Verfahren! Arbeiten Sie lieber mit uns daran, die Gesamtschulplätze in unserem Land bedarfsgerecht auszubauen! (Beifall von der SPD) Aber nach dem, was wir hören, hat das für Gymnasien zuständige Dezernat der Bezirksregierung Köln mit den gymnasialen Schulleiter*innen das vorgezogene Anmeldeverfahren an Gesamtschulen ebenfalls angegriffen in der Hoffnung, dass leistungsstarke Kinder nicht an Gesamtschulen, sondern an Gymnasien angemeldet werden. Das ist ein Argument, das sich offen gegen die Schulform Gesamtschule richtet. Nach den Äußerungen der Ministerin Feller und ihren CDU-Kolleginnen und -Kollegen im letzten Schulausschuss waren wir sehr erstaunt. Wollten Sie sich Landtag nicht, Frau Feller, um den Schulfrieden bemühen? Umso erstaunter sind wir natürlich jetzt über die Äußerungen der CDU. Da ist anscheinend ein Sinneswandel vollzogen worden. Integrative Schulformen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind ein Garant für Bildungsgerechtigkeit. Sie bieten Chancen, da sie mehr als alle anderen Schulformen von der sozioökonomischen Herkunft der Eltern entkoppeln können. Immer mehr Eltern wünschen sich genau das für ihre Kinder. Den Beweis liefern die ungebrochen hohen Anmeldezahlen an den Gesamtschulen. Damit ist für uns klar: Wenn wir einen neuen Schulkonsens finden wollen, sollten Sie, Frau Ministerin, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, erst einmal alle ideologischen Scheuklappen ablegen. (Beifall von der SPD) Wir von der SPD wollen keine endlosen Schulstrukturdebatten mehr. Wir wollen Gymnasien nicht gegen Gesamtschulen ausspielen. Wir wollen eine Schullandschaft in NRW, die Vielfalt bietet und die die Anforderungen an ein Bildungsland erster Güte ernst nimmt und meistert. Für die Grünen in diesem Hause wird das ein schulpolitischer Lackmustest. Wir dürfen gespannt sein, ob Sie zugunsten der Regierungsbeteiligung alle guten bisherigen Positionen aufgeben. Über ein effektiveres, schnelleres, auch transparentes Anmeldeverfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man sich in der Sache verständigen, auch über die Schaffung von digitalen Plattformen für Schulanmeldungen. Diese berechtigten Punkte mit einem subtilen Angriff auf die Gesamtschulen und den klar erkennbaren Elternwillen zu vermengen, machen wir nicht mit. Die SPD-Fraktion wird der Überweisung des Antrags zur weiteren Beratung in den Schulausschuss zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Kollegin Engin. Herzlichen Glückwunsch auch zu Ihrer ersten Rede! – Für die Fraktion der Grünen spricht nun die Kollegin Lena Zingsheim-Zobel. (Beifall von den GRÜNEN)

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, hier mit dem Titel – ich zitiere – „Verfahren zur Anmeldung an weiterführenden Schulen für alle Schulformen in gleicher Weise transparent, effektiv und fair gestalten“ anführen, ist eine aus unserer Sicht in vielen Punkten falsche Analyse dessen, was seit Jahren Status quo ist. Spannend, dass Sie nach fünf Jahren Verant-28.09.2022 wortung im Schulbereich nun aus der Opposition heraus versuchen, das Bildungssystem gerechter zu gestalten. (Beifall von den GRÜNEN) Wenn dieser Antrag wirklich zu mehr Transparenz und Chancengleichheit führen würde, könnten wir fachlich ja gut über Wege diskutieren. Sie sehen jedoch das Instrument des vorgezogenen Anmeldeverfahrens als reines Instrument zur Bevorzugung der Gesamtschulen. Das ist Quatsch. Es wird gerade da eingesetzt, wo eine übergroße Nachfrage für eine Schulform erwartet wird, um Eltern nach der Anmeldung transparent darstellen zu können, ob sie einen Platz an dieser Schulform erhalten haben oder sich im zweiten Verfahren dann für eine andere Schule aktiv entscheiden können. Da ist eine vermeintliche Bevorzugung gar nicht nötig. Das zeigt nur eins: Sie blicken immer noch mit ideologischer Perspektive auf die Schulformen – so auch Ihre Einschätzung, dass Gymnasien und Realschulen benachteiligt würden. (Beifall von den GRÜNEN und Christina Schulze Föcking [CDU]) Wir haben uns im Zukunftsvertrag mit der CDU darauf verständigt, dass wir die Schullaufbahnberatungen ab Klasse 4 intensivieren und dass wir auf den Schulfrieden aufbauen wollen. Ihr Antrag bringt alles andere als Ruhe und Verlässlichkeit in das System, aber viele Unsicherheiten für Eltern und Schulträger. Ja, wir müssen über den auslaufenden Schulkonsens sprechen und ausloten, wie wir gemeinsam vorankommen im Sinne von Bildungsgerechtigkeit für alle. Ich lade Sie hiermit herzlich ein, dies mit uns konstruktiv gemeinsam zu machen und jetzt keinen kalten Fehlstart hinzulegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir setzten uns im Koalitionsvertrag dafür ein, dass wir im Sinne der Kinder handeln wollen. Eine jede Schule ist verpflichtet, jeder Schülerin und jedem Schüler individuell nach Begabungen und Voraussetzungen die Förderung zukommen zu lassen, die er oder sie braucht, um die bestmöglichste Bildungsbiografie erleben zu können. Wenn dies – wir wissen, dass wir hier anpacken müssen – nicht immer der Fall ist, dann müssen wir über Werkzeuge sprechen, die mehr individuelle Förderung und Zeit zulassen und Schule größer sein lässt als der reine Fachunterricht. Da sind wir beim zweiten Teil Ihres Antrags. Denn in Ihrem Antrag geht es nicht nur, wie die Überschrift es hergibt, um die Anmeldeverfahren, sondern auch um die Erprobungsstufe in Klasse 5 und 6. Sie nennen in dem Zusammenhang den selbst gewählten Begriff der Abschulung, ohne dabei auch die Schattenseiten eines solchen Schullaufbahnwechsels zu nennen. Landtag Dahinter steckt ja die Tatsache, dass Kinder an den Anforderungen für einen zukünftigen Bildungsabschluss schon in Klasse 5 oder 6 scheitern oder zu scheitern scheinen. Was ein Schulwechsel für ein Kind eh schon bedeutet, muss ich hier nicht sagen. Wenn es dabei dann auch noch das Gefühl hat, dass es in seiner bzw. in ihrer Schullaufbahn bergab geht, dann ist dies ein Faktor mehr, der zu Verunsicherungen bis hin zu psychischen Belastungen führt. Ich möchte wirklich gerne dabei sein und sehen, wie Sie Eltern oder dem Kind erzählen, dass der Schullaufbahnwechsel, wie Sie im Antrag schreiben, eine Chance sei, obwohl zwei Jahre lang gekämpft wurde oder im Prinzip der gesamte Freundeskreis verloren geht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, an dieser Stelle gehe ich auf diesen Teil Ihres Antrags nicht tiefer ein; denn wenn wir in dieser Debatte Ihren Antrag unter seiner Überschrift diskutieren würden – diese suggeriert schließlich, dass es um die vorgezogenen Anmeldeverfahren gehen soll –, wären wir in der Schule am Thema vorbei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden Ihren Antrag im Fachausschuss weiter beraten. Ich würde mich freuen, wenn wir über Maßnahmen sprechen, die wirklich zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit führen. In der aktuell angespannten und belasteten Situation brauchen wir nicht noch mehr Unsicherheiten oder Änderungen, die weitere Schlüsse, die sich daraus ergeben, nicht berücksichtigen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Carlo Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion unterstützt das grundsätzliche Anliegen dieses Antrages, die Chancengerechtigkeit bei der Schulformwahl zu verbessern. Hier muss im Sinne unserer Schüler und ihrer Eltern Klarheit geschaffen werden. Die bisherigen Mängel bei den Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen sind nicht von der Hand zu weisen. In großen Städten wie Köln ist von „Schulplatzlotterie“ die Rede. Eltern ärgern sich zu Recht über solche, die ihre Kinder an mehreren Schulen anmelden und sich nicht an das koordinierte Anmeldeverfahren halten. Auch die Praxis des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für Schulen, in denen zuvor ein Anmeldeüberhang bestand, wird an vielen Orten kritisch gesehen. Wir reden beim Anmeldeüberhang übrigens nicht nur grundsätzlich von Gesamtschulen; Herr Kollege Dr. Heinisch führte dazu schon aus. Zum Beispiel im 28.09.2022 niederrheinischen Viersen beschloss der dortige Schulausschuss im letzten Jahr, bewusst eine einheitliche Vorgehensweise für alle Schulformen vorzunehmen, damit die örtliche Hauptschule und die örtliche Primusschule nicht gegenüber Gymnasien, Gesamtschulen und Realschulen ins Hintertreffen geraten. Letztendlich werden die schon seit Langem festgestellten Missstände nur noch deutlicher. Sie spitzen sich zu. Die Kapazitäten der Schulplätze reichen nicht aus. Das ist eine Situation, unter der auch ankommende Flüchtlingskinder leiden; mehr als die Hälfte davon kommt aus der Ukraine. Die Lage wird sich weiter zuspitzen, wie auch der Städte- und Gemeindebund warnt. In deutsche Schulen müssen lauf KfW mehr als 45 Milliarden Euro investiert werden, um sie zu sanieren. Hinzu kommt der Lehrermangel. Nach Angaben des NRW-Schulministeriums sind derzeit rund 4.400 Planstellen für Lehrkräfte nicht besetzt. Die dramatische Lage muss natürlich im Hinterkopf behalten werden, wenn wir darüber sprechen, dass Schulwünschen oft nicht entsprochen werden kann und Schüler wie Eltern immer wieder in Ungewissheit zittern müssen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die AfD-Fraktion das Vorhaben, zum Beispiel das Mehrfachanmeldeverfahren im Zuge der Änderung der Ausbildungsund Prüfungsordnung der Sekundarstufe I abzuschaffen. Der Vorschlag, ein verkürztes Anmeldeverfahren für Schulen einzurichten, in denen Überhänge vermutet werden, zum Beispiel in Ballungsgebieten, ist zu prüfen. Und ja, selbstverständlich brauchen wir endlich auch digitale Anmeldeverfahren, die zeitgemäß sind. Wenn die FDP-Fraktion in ihrem Antrag die Gleichbehandlung der Schulformen im Sinne der Vielfältigkeit unseres tradierten Schulsystems einfordert, so muss man natürlich darauf hinweisen, dass die Entwicklung zur Egalisierung der Schulbildung seit Jahrzehnten politisch gewollt ist. Schon der bekannte Erziehungswissenschaftler Wolfgang Brezinka beschrieb in seiner „Pädagogik der Neuen Linken“ Anfang der 80er-Jahre die emanzipatorischen Hoffnungen, die Bildungsideologen in die Gesamtschule steckten. Er warnte vor dem – Zitat – Spannungsverhältnis zwischen dem Versprechen individueller Förderung der Schüler und der objektivierten, das heißt von den persönlichen Umständen absehenden, Leistungskontrolle und Auslese. – Zitat Ende. So haben wir zwar immer mehr Abiturienten und Studienanfänger, aber wir haben auch anhaltend hohe Studienabbruchzahlen, und das in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen sich Betriebe flächendeckend über unbesetzte Lehrstellen beschweren, Berufsausbildungen bei den jungen Menschen aber oftmals als unattraktiv angesehen werden. Landtag Nun ist es zwar löblich, wenn die FDP darauf abzielt, dass Sorge dafür zu tragen sei, dass am Ende der Grundschulzeit Eltern umfassend über alle weiterführenden Schulformen informiert werden oder die Möglichkeit des Schulwechsels mehr kommuniziert werden solle. Der ideologische Konflikt zwischen Einheitsschule und mehrgliedrigem Schulsystem mit Einstufungen und möglicherweise auch Abschulungen rührt jedoch tiefer. Aktuell – und das ist zutreffend – wird mit den Füßen abgestimmt, und man kann es Eltern kaum verübeln; denn freilich haben sie gerade in aktuellen Krisenzeiten für ihre Kinder nur die beste Zukunft im Sinn. Da will man seine Schützlinge kaum in eine Schulform schicken, die als Restschule verpönt ist. Dabei darf Chancengerechtigkeit nicht zu Gleichmacherei führen. Das gegliederte Schulsystem ist vertikal durchlässig. Auch deshalb muss eine differenzierte Schulpolitik vermehrt die mittleren Schulabschlüsse, die duale Berufsausbildung und den zweiten Bildungsweg in den Blick fassen. Das ist keine Resterampe. Lassen Sie sich das von einem ehemaligen Realschüler sagen, der eben keine Gymnasialempfehlung hatte. Die AfD-Fraktion unterstützt diesen Antrag in seinen Grundzügen, und ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller zu uns.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu einzelnen Forderungen des Antrags nehme ich gerne Stellung. Zunächst ein Hinweis vorweg: Mir ist es sehr wichtig, dass zukünftig keine Mehrfachanmeldungen mehr möglich sind. Deswegen werden aktuell die Regelungen zum Verbot von Mehrfachanmeldungen angepasst. Das ist erforderlich geworden, da das Oberverwaltungsgericht in einem Urteil festgehalten hat, dass es sich bei der bisherigen Regelung um eine rein interne Verwaltungsvorschrift ohne rechtssetzende Wirkung nach außen gehandelt hat. Infolgedessen kam es im letzten Anmeldeverfahren in manchen Kommunen zu Mehrfachanmeldungen in einem Ausmaß, das zu viel Unruhe bei den Eltern sowie bei den Schülerinnen und Schülern geführt hat. Dies wollen wir im nächsten Anmeldeverfahren zum Wohle der Kinder und der Eltern dringend vermeiden. Daher haben wir seitens des Ministeriums zügig einen entsprechenden Verordnungsentwurf für ein Verbot von Mehrfachanmeldungen auf den Weg gebracht. Der Abstimmungsprozess zu dieser Verord-28.09.2022 nung ist bereits weit fortgeschritten. Unser Ziel ist es, Mehrfachanmeldungen bereits zum kommenden Anmeldeverfahren, also zum 20. Januar 2023, rechtssicher zu vermeiden. Wir schaffen durch diese Verordnung keine neue Regelung, sondern es wird lediglich ein bereits bestehendes und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmtes Verfahren auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Damit entsprechen wir auch den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts. Davon losgelöst geht der vorliegende Antrag auf die Möglichkeit für Schulträger ein, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchzuführen. Vorgezogene Anmeldeverfahren sollen zu einem geregelten Verfahren beitragen, vor allem dann, wenn in einer Kommune mit Überhängen bei Anmeldungen an einer bestimmten Schulform zu rechnen ist. Das gilt gleichermaßen für alle Schulformen. Hierbei handelt es sich nicht um ein neues Verfahren. Vielmehr hat sich im Jahre 2013 eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Bezirksregierungen und des Schulministeriums auf die Ermöglichung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens verständigt, um Anmeldungen besser steuern zu können. Dieses Verfahren ist in den Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt und findet regelmäßig Anwendung. Bei dem vorgezogenen Anmeldeverfahren geht es nicht um eine Bevorzugung einer Schulform. Vielmehr kann der Schulträger für jeweils die Schulform ein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragen, an der er aufgrund seiner örtlichen Kenntnisse einen Überhang erwartet. Ob der Schulträger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen. Tatsache ist, dass es in einzelnen Kommunen nicht genügend Schulplätze an den von den Eltern gewünschten Schulformen und Schulstandorten gibt. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schulangebots ist jedoch Aufgabe der Schulträger. Auch die Bildung von Schuleinzugsbereichen ist ein geeignetes Steuerungsmittel im Rahmen der den Kommunen aufgegebenen Schulentwicklungsplanung. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird zusammen mit den kommunalen IT-Dienstleistern bereits intensiv an der OZG-konformen Weiterentwicklung der bestehenden Plattform „Schüler Online“ zu „Schüler Online 2.0“ gearbeitet. Ziel ist es, digitale Interessensbekundungen im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens an Grundschulen, an weiterführenden Schulen sowie den Bildungsangeboten der Sekundarstufe II zu ermöglichen. Perspektivisch sollen Interessensbekundungen für einzelne Schulformen dann im Sinne eines Zweit- und Drittwunsches für mehr als nur eine Schule erfolgen können. Eine aktuelle Erweiterung des Regelungsgehaltes der Verordnung, die jetzt im Abstimmungsprozess Landtag ist, wie es dieser Antrag fordert, steht für uns im Widerspruch zu unserem großen Interesse daran, bis zum Anmeldeverfahren am 20. Januar 2023 eine rechtssichere Lösung zu haben. Dazu ist das Verordnungsverfahren schon zu weit fortgeschritten. Jede mit dem Verbot von Mehrfachanmeldungen zusammenhängende Änderung würde einen Neubeginn des Verfahrens erforderlich machen. Somit würde das Ziel, Mehrfachanmeldungen bereits zum kommenden Anmeldeverfahren rechtssicher zu vermeiden, nicht mehr erreicht werden können. Das kann nicht in unser aller Interesse und vor allem nicht im Interesse der Eltern und Kinder sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Frau Ministerin, herzlichen Dank. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/979 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Dort finden die abschließende Beratung und die Abstimmung in öffentlicher Sitzung statt. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Damit haben wir die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Missbrauch der EU-Freizügigkeit wirksam bekämpfen – Landesförderung für die Clearingstellen einstellen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/983 Für die AfD spricht nun die Kollegin Seli-Zacharias.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, heute die Gelegenheit zu haben, über ein wichtiges Thema für meine Heimatstadt Gelsenkirchen zu sprechen, ein Thema, welches die Menschen vor Ort tatsächlich tagtäglich bewegt. Wir alle wissen, im Rahmen der EU-Osterweiterung traten im Jahr 2007 Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union bei. Diese EU-Osterweiterung verstärkte das Wohlstandsgefälle innerhalb der Europäischen Union massiv. Sehr schnell wurde deutlich, dass die als Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgelegte EU-Freizügigkeit missbrauchsanfällig war und nach wie vor noch ist. Aber worüber sprechen wir heute? Was genau sind denn diese Clearingstellen, und was für eine Rolle spielen sie? 28.09.2022 Kommen wir einmal zur Genese: Der damalige SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider erkannte seinerzeit, dass normalerweise jeder EU-Bürger über einen Krankenversicherungsschutz verfügen müsste, dies aber bei vielen Menschen, die nach Deutschland kommen, nicht der Fall sei. Statt diese essenzielle Erkenntnis in praktische Politik umzusetzen, wurde in einer Arbeitskreismentalität an fürsorglichen und hingebungsvollen staatlichen Betreuungs- und Beratungsangeboten für EU-Bürger gearbeitet. So wurden dann am 20. November 2014 im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz Empfehlungen für den Umgang mit EU-Bürgern mit fehlendem oder ungeklärtem Versicherungsschutz entwickelt. Es dauerte nicht lange, und da ward das neue grünsche Integrationsgebötchen am 7. Juni 2016 vollbracht. Die grüne Gesundheitsministerin Barbara Steffens eröffnete die erste von fünf NRW-Clearingstellen – wo denn auch sonst? –, natürlich in Köln. Der vermeintlich ach so integrative Weg, der mit diesen sogenannten Clearingstellen vor inzwischen sechs Jahren eingeschlagen wurde, fußte aber damals schon auf einer gefährlichen Fehlannahme. So hieß es in der betreffenden Pressemitteilung aus dem Jahr 2016: „Vor allem bei Personen, die aus Südosteuropa einreisen, aber auch bei Menschen aus Drittstaaten ergeben sich immer wieder Probleme bei der medizinischen Versorgung im Regelsystem, weil unklar ist, wer die Kosten trägt.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist längst nicht mehr unklar, wer die Kosten trägt; denn hier gibt es einen klaren rechtlichen Rahmen. Das bemängeln wir ganz, ganz dezidiert, und das können Sie in unserem Antrag noch mal klar nachlesen. Nicht erwerbstätige Unionsbürger haben gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Freizügigkeitsgesetz nur dann eine Freizügigkeitsberechtigung, wenn sie über ausreichend Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel verfügen. Der Unionsbürger ist somit gemäß § 7 Freizügigkeitsgesetz ausreisepflichtig, wenn die örtliche Ausländerbehörde feststellt, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht. Was aber finden wir inzwischen vor? Wir erleben seit vielen Jahren einen konzentrierten Zuzug von Armutsmigration vorrangig in das Ruhrgebiet auf einem nie dagewesenen Niveau. Ich möchte dieses Niveau gerne einmal in Zahlen darlegen: In Duisburg erleben wir in der Differenz von 2021 zu 2014 einen Zuzug von 91,7 % oder in totalen Zahlen gesagt 23.260 Personen, in Recklinghausen rund 234 %, in Gelsenkirchen rund 120 %. Um es vielleicht noch einmal klarzumachen – hier sitzen zwei Kollegen aus Gelsenkirchen –: Das sind in Personen 9.470. (Zuruf) Landtag – Nicht toll. Wenn Sie diese Zahlen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl setzen, dann können Sie sich sicherlich besser vorstellen, was es für die Bürger in Gelsenkirchen bedeutet. Herr Watermeier, Sie kommen aus Gelsenkirchen-Ückendorf, Sie sollten es besser wissen als ich. (Beifall von der AfD) Die Bewältigung der Freuden dieser Zuwanderung stellt Kommunen zusätzlich zu der ohnehin hohen Migrationsquote vor erhebliche Herausforderungen. Betroffene Kommunen erarbeiten mühselig eigenständig Ideen und richteten Projektgruppen ein, zusätzlich zu den ohnehin auf Landesebene in erheblichem Umfang aufgelegten Hilfsprogrammen. Da wirken natürlich 5 Millionen für Clearingstellen fast wie Peanuts, könnte man meinen. Vergleichen wir das mal. Ich will an dieser Stelle auch nicht unerwähnt lassen, dass es im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa auch dieses Modellvorhaben namens Problemimmobilien gibt; Mitteleinsatz: 50,3 Millionen Euro. Sie sehen also an den von Ihnen selbst auferlegten Projekten, wie vielschichtig die Probleme mit der Zuwanderung aus Südosteuropa sind. Was ich Ihnen auch nicht vorenthalten möchte: Die Anzahl der regelleistungsberechtigten Bulgaren und Rumänen in NRW betrug mit Stand Mai 2021 bereits 64.612 Personen, was zum damaligen Zeitpunkt einem Anteil von 46 % der nichtdeutschen regelleistungsberechtigten Unionsbürger entsprach. Ich hätte den Clearingstellen am Ende des Tages etwas Positives abgewinnen können, wenn jene zur Verlustfeststellung der Freizügigkeit beigetragen hätten. Auch hier noch einmal Zahlen, ganz exklusiv aus Gelsenkirchen: Im Zeitraum von 2016 bis 2022 lag in der Clearingstelle in Gelsenkirchen die Fallkonstellation in 5.400 von insgesamt 5.900 Fällen vor, wonach bei Ratsuchenden nicht die Bedingungen gemäß Freizügigkeitsgesetz erfüllt werden. In sage und schreibe null Fällen wurde die örtliche Ausländerbehörde über dieses Vorliegen der Voraussetzung zum Erlöschen der Freizügigkeitsberechtigung kontaktier – in null Fällen! Aber ich habe auch nichts anderes erwartet; denn wo haben Sie dieses Projekt geparkt? Natürlich, bei Ihren Freunden der Sozialindustrie AWO und Diakonie. Was sonst? Damit sind diese Clearingstellen, und das möchte ich jetzt mal ganz deutlich sagen, eine Brutstätte des Unrechts. (Marc Lürbke [FDP]: Eine Brutstätte des Un- rechts! – Sven Wolf [SPD]: Unverschämt!) Denn sie tolerieren, nein, sie fördern aktiv Gesetzesbruch, und das kann so nicht sein. (Beifall von der AfD) 28.09.2022 Die Freizügigkeit für Unionsbürger ist zweifelsfrei und – da sind wir uns alle hier einig – (Sven Wolf [SPD]: Nein! Mit Ihnen kann man nicht einig sein!) ein hohes Gut und darf deshalb behördlicherseits nur bei schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden. Fakt ist aber auch, dass wir gerade Städte wie Gelsenkirchen, Recklinghausen und Dortmund mal dazu bewegen müssen, die geltende Gesetzeslage einzuhalten. Ich will noch einmal unmissverständlich sagen: Mit den Clearingstellen festigen wir den Nährboden für Armutszuwanderung. Wir schaffen damit ein Wohlfühlklima, das wir uns in Anbetracht unserer heutigen Realität nicht leisten dürfen. Mein Staatsverständnis sieht es nicht vor, dass wir Menschen aus dem caritativen Bereich mit Steuergeld unterhalten, damit sie dabei anderen helfen, Gesetze zu brechen. Hart erarbeitetes Steuergeld muss sinnvoll investiert werden, aber ganz bestimmt nicht in die Festigung des Nährbodens für Armutszuwanderung; denn das kostet Städten unterm Strich schon seit vielen Jahren sehr viel Geld. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Jens Nettekoven das Wort.

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Jens-Peter Nettekoven CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, es fehlte nur noch der hartarbeitende Malocher, dann war alles in Ihrer Rede drin, was Sie grundsätzlich immer wieder als AfD vorbringen. (Andreas Keith [AfD]: Mikro! – Zuruf: Das Mikro ist aus!) Jetzt habe ich das Mikrofon, aber ich denke, man hat trotzdem alles verstanden. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Clearingstellen füllen eine Lücke in unserem komplexen Sozialsystem. Seit ihrer Einrichtung haben Sie sich als sinnvolle Ergänzung bestehender Hilfs- und Unterstützungsstrukturen erwiesen. Mit ihrer Arbeit ebnen sie Menschen mit ungeklärtem Krankenversicherungsstatus unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus den Weg in die Regelversorgung. Ohne die Arbeit der vom Land geförderten Clearingstellen in Dortmund, Duisburg, die eben genannte in Gelsenkirchen sowie die in Köln und Münster würde diesen Menschen die Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge weitestgehend verwehrt bleiben. Auch würden die finanziellen Belastungen deutlich höher ausfallen, auf denen unsere Krankenhäuser in Folge der gesundheitlichen Versorgung von Men-Landtag schen ohne Krankenversicherungsschutz in der Regel sitzen bleiben. Den von Ihnen vorliegenden Antrag lehnen wir deshalb ab. Der Überweisung zur weiteren Beratung in den Integrationsausschuss stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Yüksel das Wort.

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Serdar Yüksel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD ist sowohl der durchsichtige als auch der untaugliche Versuch, das Thema „Freizügigkeit“ auf der europäischen Ebene mit einer Minderheit so zu vermengen, um wieder gegen Minderheiten hetzen zu können. Sie haben hier gerade ganz klar verdeutlicht, wo Sie stehen, nämlich als europafeindliche Partei. Wir sind es nicht, und es wird Sie auch nicht überraschen, dass wir Ihrem Antrag nicht folgen werden. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU) Frau Kollegin, für jemanden, der in der Kommunalpolitik in Gelsenkirchen Verantwortung getragen hat, finde ich es, gelinde gesagt, eine wirkliche Unverschämtheit, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt, die nach dem Subsidiaritätsprinzip, einem Sozialstaatsprinzip, Aufgaben für den Staat wahrnehmen, als Horte des Rechtsbruchs zu bezeichnen. Schämen Sie sich wirklich für diese Aussage! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir haben 2015/2016, in einer Zeit, in der viele Menschen nach Deutschland und in die Ruhrgebietsstädte gekommen sind, voller Überzeugung dafür gesorgt, dass Menschen, die zuvor keine Versorgung hatten, die dann zu Ärzten gegangen sind, die für Gotteslohn diese Menschen behandelt haben, die in den Krankenhäusern behandelt worden sind, für die es keine Finanzierungen gab, diese Clearingstellen geschaffen, damit der Versicherungsstatus geklärt werden konnte, was in den letzten Jahren in vielen tausend Fällen auch geklärt worden ist. Das hilft den Krankenhäusern und den Ärzten, die dann nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Auch die Sozialämter haben Entlastung genau durch diese Arbeit der Clearingstellen. (Beifall von der SPD) Es wird Sie nicht überraschen, dass wir die Arbeit der Clearingstellen wertschätzen, und das seit vielen Jahren. Aber, Herr Minister, wir müssen irgendwann auch aus der Projektphase raus. 28.09.2022 Mein Kollege Frank Börner hat eine Kleine Anfrage gestellt. In Frage 5 wird gefragt: „Welche Perspektiven bietet die Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Clearingstellen …?“ Da sagen Sie: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Beschäftigte der jeweiligen Träger der Clearingstellen, denen damit grundsätzlich auch die Entscheidungen über deren berufliche Perspektive obliegen“ und nicht dem Ministerium. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was sonst?) Das mag ja fachlich richtig sein. Aber wenn Sie die Finanzierungsgrundlagen hinausschieben und keine Antwort darauf haben und die Kolleginnen und Kollegen in den Clearingstellen bis heute nicht wissen, wie es eigentlich weitergeht, obwohl die Clearingstellen bis März finanziert sind, dann muss man klar sagen, brauchen wir eine klare Antwort und Perspektive. Reden Sie mal mit den Kolleginnen und Kollegen in den Clearingstellen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Lies doch den Koalitionsvertrag!) Die hängen im Moment in der Luft und brauchen eine Perspektive, damit die Finanzierungsgrundlage auch über März hinausgeht. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Sie kennen die Fristen, innerhalb derer man sich arbeitslos melden muss. Hinsichtlich der Frist – das ist Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage – wollen Sie bis Ende des Jahres mit den Trägern eine Regelung finden. Das ist viel zu lang. Wir brauchen relativ schnell ein Signal in die Landschaft hinein, dass die Finanzierungsgrundlagen auch zukünftig gesichert sind. (Beifall von der SPD) Wir als Sozialdemokraten stehen für Europa, für die Freizügigkeit in Europa. Und zu Europa gehört eben auch das Sozialstaatsmodell, dass Menschen, die sich in Europa aufhalten bzw. in der europäischen Familie sind, in keinem europäischen Land Angst haben müssen, plötzlich keiner gesundheitlichen Versorgung ausgesetzt zu sein. Deshalb sage ich als Mitglied einer Europapartei: Die Sozialstandards müssen gleichermaßen in allen europäischen Ländern gelten. Solchen Vereinfachungen, wie wir es hier gerade erlebt haben, werden wir uns immer entgegenstellen, seien Sie sich dessen sicher. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Christof Rasche

Es ist gerade noch, lieber Herr Yüksel, eine Kurzintervention angemeldet worden. Sie können diese gleich vom Platz oder vom Rednerpult aus beantworten.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Yüksel, bei allem Respekt – ich möchte es noch mal ganz deutlich betonen –, ich verbitte es mir, von Ihnen als Europafeind bezeichnet zu werden. (Beifall von der AfD) Herr Yüksel, mir ist klar, dass das natürlich ihr schwächstes Argument ist; denn Sie wissen natürlich im Kern, dass ich ganz klar recht habe in dem, was ich hier sage. Denn wenn Sie ein aufrechter Europafreund wären, dann würden Sie sich nicht hier hinstellen und etwas verteidigen, was im Kern europäische Gesetzgebung aushebelt. Wenn wir wollen, dass dieses Europa so erhalten bleibt, dann müssen wir die eigene Gesetzgebung schützen. Da sind die Nationalstaaten in der Verantwortung, geltendes Recht umzusetzen. Damit machen Sie sich zusammen mit ihren Freunden aus dem caritativen Bereich strafbar. Ich sage es ganz klar: Ja, diese Freunde, mit denen Sie vor allem im Ruhrgebiet sehr eng kooperieren und paktieren, sind die größten Profiteure im Bereich „Asylmissbrauch“, ganz klar. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Herr Kollege Yüksel bitte.

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Serdar Yüksel SPD

Herr Präsident! Einer meiner großen politischen Vorbilder, Herbert Wehner, hat mal gesagt – ich zitiere –: Nicht einmal ignorieren. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Für die Grünen hat nun Benjamin Rauer das Wort. (Beifall von den GRÜNEN)

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! In diesem Antrag macht die AfD wiederholt Stimmung gegen bulgarische und rumänische Mitbürgerinnen. Die AfD unterstellt den Personen, dass sie vornehmlich das Ziel haben, das 28.09.2022 deutsche Sozialsystem und das deutsche Krankenversicherungssystem auszunutzen. Im Rahmen dieses Generalverdachts kritisiert die AfD, dass die Clearingstellen die Ausländerbehörden nicht über Personen ohne Krankenversicherung informieren. Die Aufgabe der Clearingstellen ist sicher nicht, persönliche Daten von Menschen an die Ausländerbehörden zu übermitteln, um deren Aufenthalt zu hinterfragen. Die Mitarbeiter*innen in den Fachberatungsstellen wollen Menschen dabei unterstützen, ihren Versicherungsstatus zu klären. Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit dürfen die Clearingstellen diese Daten auch gar nicht weitergeben. Nur in wenigen Fällen ist eine Datenmeldung zwischen öffentlichen Stellen überhaupt möglich. Die Clearingstellen gibt es seit 2016. Sie haben einen hohen Stellenwert, da dort Menschen beraten und unterstützt werden, um ihnen einen Zugang in unser System der Gesundheitsversorgung zu öffnen. Es gibt Personen aus EU-Ländern, aus anderen Ländern oder auch viele Obdachlose mit einem ungeklärten Versicherungsstatus, die Probleme mit der medizinischen Versorgung haben, da unklar ist, wer die Kosten trägt. Die Clearingstellen beraten nicht nur diese Menschen, sondern auch ehemals Privatversicherte, zum Beispiel Freiberufler, die beispielsweise durch Rückstände ihre Versicherung verloren haben. Menschen ohne Krankenversicherung sollte es in Deutschland eigentlich nicht mehr geben; es gibt sie aber. Deshalb sind Clearingstellen ein so wichtiger Baustein in der sozialen Beratungslandschaft. Herr Yüksel, im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen ist festgehalten, dass die neue Landesregierung die bestehenden Beratungsangebote der Clearingstellen weiter ausbauen will.

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Christof Rasche

Herr Kollege, Entschuldigung; es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Seli-Zacharias vor.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Ja.

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Christof Rasche

Okay.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Geschätzter Kollege Rauer, eine Frage an der Stelle. Sie nannten gerade das Argument des Datenschutzes, dass Daten eben nicht weitergegeben werden dürfen. Ich will hier noch einmal ganz kurz skizzieren, dass wir an der Stelle öffentliches Geld verwenden würden. Bei jedem Antrag an die KfW usw. usf. Landtag (Zuruf von der CDU: Frage!) müssen Sie sogar die Dämmschicht zwischen den Wänden angeben, um auch nur einen kleinen Prozentsatz an Fördergeld genehmigt zu bekommen. Glauben Sie ernsthaft selbst an das Argument des Datenschutzes in diesem Fall, wenn es darum geht, EU-Gesetzgebung einzuhalten?

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Christof Rasche

Herr Kollege Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Wenn Sie mich zu Ende reden lassen, hören Sie noch etwas dazu; dann können Sie mir die Frage gerne noch einmal stellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das Ministerium hat bereits angekündigt, dass die Landesregierung zu dem Vorhaben bis Ende des Jahres ein Konzept erarbeiten wird. In diesem Zusammenhang werden auch Möglichkeiten eines ergänzenden Onlineangebots geprüft. Das finde ich großartig, denn es zeigt, wie ernst die schwarz-grüne Landesregierung dieses Thema nimmt. Die AfD versucht mit diesem Antrag, gegen EU-Bürgerinnen zu hetzen, verschweigt aber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Weitergabe vertraulicher Daten eindeutig sind. Aus meiner Arbeit als Sozialarbeiter kenne ich diese Rahmenbedingungen über vertrauliche Daten von Klientinnen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass die Datenübermittlung gemäß Datenschutz-Grundverordnung untersagt ist und für bestimmte Berufsgruppen gemäß § 203 Strafgesetzbuch sogar strafbar sein kann. Das gilt unter anderem für Sozialarbeiter, Ärztinnen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Dieser Antrag dient einzig dazu, Menschen zu spalten und Menschen abzuwerten, indem ihnen ein kollektives Fehlverhalten vorgeworfen wird. Diesem Denken müssen wir Demokraten uns entschieden entgegenstellen, werden auch bei der Beratung im Integrationsausschuss eine klare Haltung zeigen und dort diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Marc Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednern wurde zum Antrag schon umfassend Stellung bezogen. Ich will mich daher auf ein oder zwei Aspekte beschränken, die uns Freien Demokraten in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind. 28.09.2022 Erstens. Die Freizügigkeit in Europa ist eine überragende Errungenschaft der europäischen Gemeinschaft. Der Versuch, sie durch die Hintertür einzuschränken, indem man wichtige Beratungsangebote wie in diesem Fall die Clearingstellen als vermeintliche Honigfallen zu degradieren versucht, finde ich schlicht und ergreifend unredlich. Dass die AfD das jetzt genau so versucht, mag uns kaum überraschen, aber ich will die Gelegenheit trotzdem noch einmal dafür nutzen, um genau diesen Punkt zu unterstreichen. Dieser leicht zu durchschauende Versuch ist nicht nur unredlich, sondern aus guten Gründen auch rechtlich unzulässig. Aus der gemeinschaftsrechtlichen Verankerung der Unionsbürgerfreizügigkeit folgt eine generelle Freizügigkeitsvermutung, und zwar ungeachtet eines Nachweises der einzelnen Freizügigkeitstatbestände. Nur wenn konkrete Zweifel daran bestehen, dass ein europäischer Bürger hier arbeiten möchte, wäre laut der EU-Richtlinie eine Überprüfung angemessen. Umfassende Kontrollen wie die im Antrag geforderte regelmäßige Vorlage eines Krankenversicherungsnachweises sind demnach europarechtlich unzulässig; da beißt die Maus auch keinen Faden ab. Das heißt aber im Umkehrschluss: Einzelfallprüfungen statt Generalverdacht. Das ist auch gut so, denn die Freizügigkeit ist eben eines der Fundamente der Europäischen Union. Das bedeutet natürlich nicht, naiv zu sein. Ich glaube, ich stehe nicht im Verdacht, in solchen Fragen blauäugig zu sein. Natürlich muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Freizügigkeit nicht von manchen als Freifahrtschein für deutsche Sozialleistungen missbraucht wird. Kriminelle, die den Staat und damit letztlich die Bürgerinnen und Bürger um Steuergeld erleichtern wollen, müssen Konsequenzen spüren. Dafür müssen Polizei, kommunale Behörden und Familienkassen bei der Identifizierung von missbräuchlichem Bezug beispielsweise von Kindergeld effektiv zusammenarbeiten. Dafür muss auch an den richtigen Stellschrauben gedreht werden wie etwa dem Ausländerrecht und dem Arbeitsrecht. Der Ansatz dieses Antrags ist dabei nicht dienlich. Erlauben Sie mir deswegen mal den Blick nach Berlin, denn ich glaube, der hilft eher. Die Ampelkoalition macht nämlich genau das, was die Union – sorry – bei diesen Fragen jahrelang verschleppt hat. Sie hat sich nämlich auf den Weg gemacht, ein neues, ein modernes, ein vernünftiges und tragfähiges Einwanderungsgesetz an den Start zu bringen. Ich glaube, das muss der Weg sein und ausdrücklich nicht die Abschaffung funktionierender staatlicher Hilfsangebote wie der Clearingstellen. Landtag Zweitens – damit komme ich auch schon zum Schluss – möchte ich auf einen Punkt aufmerksam machen, der etwas grundsätzlicher Natur ist. Ich habe ein Problem mit dem Menschenbild, das in Ihren Anträgen immer wieder mitschwingt und auch hier ganz konkret. Es ist doch so, dass gerade diese Menschen genauso Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft sind wie Sie und ich und einen ersten wichtigen Schritt auf die Gemeinschaft zugehen, indem sie diese Clearingstellen aufsuchen. Sie blenden völlig aus, dass die Gruppe der Sinti und der Roma auf eine jahrhundertelange Diskriminierungserfahrung zurückblickt, die nur allzu oft zur Gewalt, zu Totschlag und hier in Deutschland bis hin zur systematischen Ermordung im Dritten Reich – dem sogenannten Porajmos – geführt hat. Deswegen sorry: Ihr Antrag ist mit den Unterstellungen bei der EU-Freizügigkeit mit europakritischer Feder geschrieben. Indem Sie diesen Antrag auch noch auf Sinti und Roma verengen, ist er nichts anderes als antiziganistisch. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Clearingstellen in Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Münster und Köln haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie notwendig sind. Man muss aber auch sagen: Bei der Größe des Landes Nordrhein-Westfalen bieten diese fünf Clearingstellen nicht überall eine Beratungsstruktur. Deswegen werden wir genau das Gegenteil von dem tun, was der AfD-Antrag beinhaltet. Denn wir werden in der Koalition und in meinem Ministerium darüber nachdenken, wie wir dieses Angebot mit zugegebenermaßen begrenzten Ressourcen vielleicht mit der Unterstützung von digitalen Elementen und mit anderen Beratungsstellen in artverwandten Bereichen wie etwa „Faire Arbeit“ noch enger verknüpfen können, damit wir den Menschen, egal, wo sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, ein Angebot unterbreiten können, um ihren Krankenkassenstatus zu klären. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich will Ihnen auch klar sagen, warum ich das für richtig halte. Der Krankenkassenschutz ist für jeden Menschen ein hohes Gut, und wenn jemand darauf aufgrund seiner Versicherungsstruktur – unabhängig 28.09.2022 davon, ob diese im Ausland oder bei uns erworben wurde – einen Anspruch hat, dann muss er diesen auch in Anspruch nehmen können. Das Sozialgesetzbuch V, aber auch alle anderen Sozialgesetzbücher sind ziemlich kompliziert, weil wir eine Sozialpolitik machen, mit der wir eine möglichst starke Einzelfallgerechtigkeit herbeiführen wollen. Das zu machen, was ich für richtig halte, ist jedoch immer kompliziert. Deswegen ist es auch richtig, dass wir Beratungsstrukturen unterhalten, damit die Menschen in dieser komplizierten Struktur ihre Ansprüche durchsetzen können. In Deutschland haben wir daher, um einmal ein anderes Beispiel zu nennen, flächendeckend Rentenberatungsstellen; das Rentenrecht ist ebenfalls kompliziert. Des Weiteren haben wir alleine schon durch die Jobcenter, die es flächendeckend gibt, eine gute Beratungsstruktur rund um das Thema „Arbeitslosigkeit“. Insofern müssen wir auch eine Struktur im Bereich der Krankenkassen und der Pflegeversicherungen hinbekommen, um hier den Menschen ebenfalls zu helfen. Obwohl wir solche Beratungsstellen nicht überall finanzieren können, werden wir versuchen, dieses Angebot so zu strukturieren, dass wir das mit begrenzten Mitteln und mithilfe neuer Technologien flächendeckend hinbekommen. Daran arbeiten wir zurzeit und werden in diesem Zusammenhang zunächst Gespräche in der Koalition führen. Das Ziel ist natürlich, dass wir den Beschäftigen, die heute in diesen vielen Beratungsstellen arbeiten, möglichst bald eine Sicherheit geben können. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herr Minister, es liegt noch eine Kurzintervention vor, die Sie auch vom Platz darauf erwidern. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Gerne.

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Christof Rasche

Sie haben das Wort.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich bin an dieser Stelle etwas überrascht. Okay, die CDU verändert sich; das ist in Ordnung. Ich hätte tatsächlich nicht geglaubt, dass jemand wie Sie in Ihrem hohen Alter und mit Ihrer Lebenserfahrung von den Meinungen … (Zurufe von der SPD) – Entschuldigung, das ist überhaupt nicht unverschämt, und ich meine das respektvoll. – Ich hätte Landtag tatsächlich nicht gedacht, dass Sie – ich sage jetzt mal ganz vorsichtig und wertschätzend formuliert – so von alten Idealen abrücken. Deshalb möchte ich an einen Antrag der CDU Drucksache 16/5489 aus dem Jahr 2014 erinnern. In diesem Antrag formuliert die CDU über fünf Seiten, wie man die Freizügigkeit klug gestaltet, um Schlepperbanden und den damit verbundenen Missbrauch zu bekämpfen. Ihre alte CDU-Fraktion schreibt darin im Kern nichts anderes als das, wie wir damit umgehen und verhindern können, dass wir eine Art Wohlfühlsituation schaffen. Uns ging es mit unserem Antrag um nichts anderes. Sie formulieren in diesem Antrag eigentlich noch vorsichtiger als wir, dass das alles Maßnahmen sind. Während wir jedoch nur eine Sache, nämlich die Clearingstellen, genannt haben, enthält Ihr Antrag ein ganzes Paket von über sieben Punkten über Schwarzarbeit bis hin zu ganz viel aus dem Sozialgesetzbuch. Uns geht es im Kern doch auch um nichts anderes als darum, die Europäische Union zu schützen, damit die Freizügigkeit …

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Christof Rasche

Wahrscheinlich kommen wir jetzt zum Schluss.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. … eines Tages tatsächlich überhaupt noch Bestand hat. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Herr Minister, Sie haben das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich sage Ihnen, auch wenn Sie denken, dass ich ein alter Mann bin, … (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Das habe ich so nicht gesagt!) – Ich bin ja auch schon etwas älter, und der Vorteil des Alters ist, dass man länger zurückdenken kann. (Heiterkeit und Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Der Satz ist gut!) Ich will Ihnen sagen, dass ich in meinem langen politischen Leben einen Grundsatz habe, für den ich heute und auch in Zukunft arbeite. Die Systeme müssen den Menschen dienen und nicht die Menschen den Systemen. Deswegen ist es richtig, dafür zu sorgen, dass Menschen, denen aufgrund ihrer Vorgeschichte nach Recht und Gesetz ein Kranken-28.09.2022 versicherungsschutz zusteht, diesen in Anspruch nehmen können. (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) Wenn Sie einmal in die Beratungsstellen gehen, werden Sie feststellen, dass es nicht nur um die Frage von Zuwanderungen aus dem Bereich der Europäischen Union, sondern auch um die Fragen der hier angestammten Bevölkerung geht. Wie kommen zum Beispiel Menschen, die aus irgendeinem Grund über eine gewisse Zeit hinweg die Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt haben, und zwar vor allem dann, wenn sie PKV versichert waren, wieder zu einem Krankenversicherungsschutz? Stellen Sie sich nur einmal vor, was es bedeutet, wenn Sie hier ohne einen Krankenkassenschutz leben. Ich bin ja froh, dass wir im Gesundheitssystem ganz viele Menschen haben, die nicht zuerst nach der Versichertenkarte fragen, sondern zum Beispiel eine hochschwangere Frau erst einmal in Ruhe ihr Kind bekommen lassen. Aber dass sich anschließend die Frage stellt, wer es bezahlt, ist in unserem System auch normal. Deswegen meine ich, dass diese Beratungsstellen vernünftig sind. Sie leisten einen Beitrag dazu, dass die Systeme der Krankenkassen den Menschen dienen. Dabei bleibe ich. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache angelangt. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Drucksache 18/983 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Europa und Internationales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Nein. Dann ist diese Überweisungsempfehlung so angenommen. Wir kommen zu: 6 Teilhabe durch Weiterbildung sichern – Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen auch zukünftig gewährleisten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/961 Für die CDU startet der Kollege Klaus Kaiser. Landtag

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Klaus Kaiser CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der Regierungsfraktionen setzen wir die Offensive für die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen fort. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, dass keine neuen Unsicherheiten aufkommen. In Krisensituationen und bei großen gesellschaftlichen Veränderungen sind es immer wieder die 131 Volkshochschulen und über 300 freien Träger im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen, die zuerst aufgreifen und gefordert sind. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine bundesweit vorbildlich aufgestellte Weiterbildungslandschaft. Sie ist ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. So steht es auch im Antrag. Eine Umsatzsteuerpflicht steht damit nicht im Einklang. Es ist wichtig, dass wir gesagt haben, dass die Volkshochschule weiterhin kommunale Pflichtaufgabe ist. Das haben wir in der Reform des Weiterbildungsgesetzes ausdrücklich bestätigt. Dadurch gelingt es, schnelle und zielgenaue Lösungen für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen zu finden. Dies betrifft Themen wie die Flüchtlingsbewegung und die Grundbildung. In Deutschland leben über 6 Millionen gering literarisierte Menschen. Gemeinhin werden sie auch funktionale Analphabeten genannt. Gesellschaftliche Teilhabe ist ihnen oftmals nicht möglich. Hier helfen die Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung. Auch das Nachholen von Schulabschlüssen, die Digitalisierung und die Implementierung von digitalen Mitteln werden über die Weiterbildungslandschaft vorangebracht. Klar ist: Wir brauchen diese bezahlbaren Angebote weiterhin. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels. Die Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Volkshochschulen und die weiteren gemeinwohlorientierten Einrichtungen würde eine unmittelbare Erhöhung der Kursgebühren um 19 % bedeuten. Dies wäre so aber nicht durchsetzbar, sodass die Zuschüsse durch Träger und das Land stärker erhöht werden müssten. Ganz praktisch hieße dies: Die finanziellen Verbesserungen der letzten Jahre im Rahmen der Reform der Weiterbildung würden durch das Ende der Umsatzsteuerbefreiung zum großen Teil aufgefressen. In der letzten Legislaturperiode haben die vier demokratischen Fraktionen diese Reform vorangebracht. Wir haben finanzielle Verbesserungen erreicht und diese gemeinsam getragen. Das würde zunichtegemacht. Vor diesem Hintergrund vertritt die schwarz-grüne Koalition die klare Position, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen und für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung unbedingt erhalten bleiben muss. 28.09.2022 (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) Wir begrüßen dabei die Rückendeckung durch den Finanzminister ausdrücklich. Wir begrüßen aber auch nachdrücklich, dass sich die Ampelregierung in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig in dieser Weise festgelegt hat. Da die Frage der Einführung der kommunalen Umsatzsteuerpflicht ab 2023 zu erheblichen Unsicherheiten vor Ort führen wird, ist es umso wichtiger, dass jetzt gehandelt wird. Deshalb beauftragen wir mit diesem Antrag die Landesregierung, sich beim Bund für die zeitnahe Vorlage einer europarechtskonformen Regelung einzusetzen. Die Zeit drängt hier wirklich. Wir sollten hier im Hause fraktionsübergreifend tätig sein und zusammenstehen. Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung als gleichberechtigte Säule des Bildungswesens war zu Recht immer umsatzsteuerbefreit und muss es auch bleiben. Nur so bleibt die Niedrigschwelligkeit der Angebote gerade für diejenigen, die uns sozial in besonderer Weise am Herzen liegen, erhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Grünen hat jetzt der Kollege Simon Rock das Wort.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten, durch die Coronapandemie geprägten Jahre waren eine Herausforderung für unsere gesamte Bildungslandschaft. Auch die Volkshochschulen und freien Bildungsträger der Erwachsenenbildung haben darunter gelitten. Dabei stellen die 131 Volkshochschulen in NRW die Grundversorgung des Weiterbildungsangebots sicher. Damit diese Institutionen nicht wieder in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, setzen wir uns entschieden für diese Weiterbildungseinrichtungen ein. Sie sichern mit ihrem breiten Programmangebot Bildungschancen und Teilhabe für alle Teile der Bevölkerung. Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen abhängen. So hat die OECD in ihrer Bildungsstudie „Bildung auf einen Blick 2021“ festgestellt: „Lebenslanges Lernen hat sich mehr denn je als entscheidender Faktor für die Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen in einer sich wandelnden Welt erwiesen.“ Besonders in unserer durch Umbrüche geprägten Gesellschaft, in unserem durch Umbrüche geprägten Landtag Bundesland muss bezahlbare Bildung für alle zugängig bleiben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die seit jeher bestehende Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen und freie Weiterbildungseinrichtungen muss bestehen bleiben. So garantieren wir nämlich den kostengünstigen Zugang zu Bildung für alle Bevölkerungsschichten. Eine durch die Umsatzsteuerpflicht unausweichliche Anhebung der Teilnahmegebühren würde den ohnehin von sozialer Ungleichheit geprägten Zugang zu Bildung für weite Teile der Bevölkerung verschlechtern. Wir können und dürfen keine neuen Hürden für eine Teilnahme an Bildung zulassen. Gemeinsam mit der CDU haben wir uns vorgenommen, die vielfältige Weiterbildungslandschaft in NRW zu stärken. Genau dies tun wir mit unserem Antrag. Auch die Ampelkoalition auf Bundesebene hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen zu erhalten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dafür ist es jedoch höchste Eisenbahn, denn ohne Gesetzesänderung gilt die Umsatzsteuerpflicht ab dem nächsten Jahr. Deshalb steht Finanzminister Christian Lindner in der Verantwortung, schleunigst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Gerne erinnern wir ihn mit diesem Antrag an sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Der 28. September 2022 bleibt sicherlich in der Erinnerung der Kollegin Carolin Kirsch. Sie hält heute schließlich für die SPD-Fraktion ihre erste Rede im Hohen Haus. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Angela Freimuth [FDP])

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Carolin Kirsch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Teilhabe durch Weiterbildung sichern“ heißt es im Titel des von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrags. Präziser müsste es wohl heißen „Teilhabe durch bezahlbare Weiterbildung sichern“. Angesichts der anstehenden kommunalen Umsatzsteuerpflicht ab 2023 und der sich verschärfenden Inflations- und Energiekrise geht es um die Existenz vieler Volkshochschulen in NRW und bundesweit. Diese Volkshochschulen sind das Rückgrat unserer gemeinwohlorientierten Weiterbildung. Die Angebote können nur dann bezahlbar bleiben, wenn eine Umsatzsteuerbefreiung der 131 Volks-28.09.2022 hochschulen in NRW auch zukünftig gewährleistet wird. Weder die Kommunen noch die Volkshochschulen selber können nämlich die durch eine mögliche Umsatzsteuerpflicht entstehenden Kosten kompensieren. Sie greifen in Ihrem Antrag daher zu Recht die wesentlichen Forderungen des Landesverbands der Volkshochschulen von NRW auf, der sich erst vor Kurzem mit einem Appell an die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände gewandt hat. Das Problem ist auf bundespolitischer Ebene schon erkannt worden. Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist klar festgehalten: „Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten.“ Dieser Auftrag liegt also beim Bundesfinanzministerium. Allerdings ist diese Aufgabe angesichts der restriktiven Rechtsprechung des EuGH und des BFH nicht banal, wie auch das vom Deutschen Volkshochschul-Verband vorgelegte Rechtsgutachten zeigt. Angesichts der dort aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten bin ich mit meiner Fraktion aber optimistisch, dass eine europarechtskonforme Regelung für die Volkshochschulen gelingen kann. (Beifall von der SPD und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Dabei ist uns wichtig, dass für die Volkshochschulen und die gemeinwohlorientierte Weiterbildung der gleiche Maßstab wie für Schulen und Hochschulen gilt. Die Erwachsenenbildung ist eine vollwertige Bildungsphase. Angesichts dieser Sachlage unterstützen wir die Intention Ihres Antrags und werden diesem zustimmen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Wahlperiode gemeinsam die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes auf den Weg gebracht haben. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Dieses müssen wir in seinem Bestand nun weiterhin schützen und stärken. Die SPD steht zu diesem gemeinsamen Kurs. (Beifall von der SPD) In Ihrem Antrag machen Sie allerdings nicht deutlich genug, dass die Handhabung der ab 01.01.2023 einsetzenden kommunalen Umsatzsteuerpflicht Teil des Problems und eine europarechtskonforme Regelung aktuell gefährdet ist. Warum ist das so? Innerhalb der Kommunen werden seit geraumer Zeit alle Leistungen hinsichtlich einer Umsatzsteuerpflicht auf den Prüfstand gestellt. Landtag Hierzu zählen natürlich auch die Kursangebote der Volkshochschulen. Die Einordnung der Kurse in umsatzsteuerpflichtige und nicht umsatzsteuerpflichtige Angebote wird dabei sehr unterschiedlich gehandhabt. Kursangebote mit vermeintlichem Freizeitcharakter werden zum Teil von den Kommunen selbst als umsatzsteuerpflichtig bewertet. Der Deutsche Volkshochschul-Verband spricht zu Recht von einem Flickenteppich. Durch dieses Vorgehen wird die gegenwärtige zentrale Befreiungsvorschrift in § 4 Nr. 22a Umsatzsteuergesetz gefährdet. Das politische Ziel der Berliner Ampelkoalition, eine europarechtskonforme Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildung beizubehalten, steht damit auf dem Spiel. Man könnte natürlich meinen, dies sei nun einmal zwangsläufige Folge der kommunalen Selbstverwaltung. Ganz so einfach ist es aber nicht. 2019 hat die Oberfinanzdirektion NRW eine Arbeitshilfe zur Umsatzsteuerpflicht herausgebracht, die unter anderem den Kommunen als Orientierung dienen soll. Dies ist grundsätzlich natürlich zu begrüßen. Die Hinweise zur Bewertung von Volkshochschulen sind allerdings mehr als ambivalent. Zum einen wird auf das seinerzeit geltende Weiterbildungsgesetz und die Pflichtaufgabe verwiesen, zum anderen die Bewertung von Angeboten als Freizeitgestaltung ermöglicht. Die Folge dieser Einschätzung ist der bereits erwähnte Flickenteppich. Herr Minister Dr. Optendrenk, jetzt sind Sie gefordert. Das Finanzministerium muss sich noch einmal kritisch mit der eigenen Praxis auseinandersetzen, und die Landesregierung muss im Hinblick auf diesen Regelungsbedarf proaktiv auf die Kommunen zugehen. Zudem schlagen wir vor, durch eine weitere Schärfung von § 3 des Weiterbildungsgesetzes die Rechtsposition der Volkshochschulen in dieser Hinsicht zu verbessern. Auch hierfür liegt die Verantwortung bei der Landesregierung. Ziel sollte sein, den guten Kurs der Weiterbildung in NRW fortzusetzen. Das Bildungsangebot der NRW-Volkshochschulen ist unteilbar. Nur so können sie ihrer Aufgabe nachkommen und Art. 17 unserer Landesverfassung verwirklichen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Frau Kollegin, herzlichen Dank. – Für die FDP-Fraktion spricht Angela Freimuth zu uns.

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Angela Freimuth FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon in den Vorreden wie auch bereits in der letzten Legislaturperiode bei der 28.09.2022 gemeinsamen Initiative für das Weiterbildungsgesetz deutlich geworden, dass uns in diesem Hohen Haus die Volkshochschulen und die Weiterbildungsträger in Nordrhein-Westfalen insgesamt sehr am Herzen liegen. Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen greift die Besorgnis der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen auf. Diese Besorgnis teilen übrigens auch die Volkshochschulen aller anderen Bundesländer. Die damit einhergehende Unsicherheit bei den Verbänden entsteht dadurch, dass sich unter den Volkshochschulangeboten sehr unterschiedliche Angebote befinden: zum einen Kursangebote der Grundbildung, Sprach- und Integrationskurse, Kurse zur beruflichen Qualifizierung sowie zur Weiterbildung im Bereich der politischen Bildung, zum anderen aber auch spezielle Angebote wie Tanzkurse oder Ähnliches. Für Letztere gibt es auch andere Anbieter. Es stellt sich die Frage, ob diese Kurse noch ins Grundangebot der Volkshochschulen hineingehören. Solche Dinge diskutieren wir immer wieder. Die besonderen Herausforderungen, die dabei durch die europäische Rechtsprechung entstehen, sind schon von den Vorrednern aufgezeigt worden. Wir alle wissen – und das eint uns –, dass in Zeiten, in denen wir durch die Digitalisierung vor dem größten technologischen Umbruch in unserer Industrie und Wirtschaft stehen, natürlich die Angebote der Grundbildung, der beruflichen Qualifizierung, der Weiterbildung und selbstverständlich auch der Vermittlung von Sprachkompetenzen erweitert werden müssen. Wir werben dafür, dass sich Menschen ihr Leben lang weiterqualifizieren. Vor diesem Hintergrund sind die Angebote der Volkshochschulen von besonderer Wichtigkeit. Für die Finanzierung der Volkshochschulen gibt es insgesamt sechs Säulen. Dadurch werden der grundlegende Charakter und der gemeinnützige Anspruch der Volkshochschulen noch einmal unterstrichen. Es ist deswegen nicht verwunderlich, dass auch wir den Forderungen im Antrag im Grundsatz zustimmen können. Schließlich wollen wir nicht, dass Bildung weiter belastet wird. Insofern unterstützen wir diese Initiative. Wir werden uns über die Frage, wie wir beste Bildung und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen erreichen können, sicherlich auch in dieser Legislaturperiode bei verschiedenen Gelegenheiten noch unterhalten und mit den Anforderungen auseinandersetzen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. Landtag (Ein Kind sitzt auf dem Schoß von Simon Rock [GRÜNE].) – Der Nachwuchs des Kollegen Rock sei herzlich begrüßt. – Das Wort hat jetzt für die AfD der Kollege Carlo Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildung eröffnet uns nicht nur neue Möglichkeiten, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft. Die 131 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen sind Teil unseres vielfältigen Schul- und Hochschulsystems. Sie sind der Kern der Erwachsenenbildung und elementarer Ort für das oft bemühte lebenslange Lernen. Der Erwerb von Schlüsselkompetenzen und Fachkenntnissen im beruflichen Bereich, aber auch im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich wie auch im Bereich der politischen Bildung entspricht dem Bildungsauftrag unseres Schulgesetzes. „Der Gesamtbereich der Weiterbildung ist gleichberechtigter Teil des Bildungswesens“, heißt es im Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Weiterbildung als solche genießt in Nordrhein-Westfalen gar Verfassungsrang. Erwachsenenbildung hat damit nicht nur eine individuelle Note, sondern ist auch an die Gesellschaft gekoppelt. Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft sind lokal breit verankert und richten ihr Kursangebot oftmals an besonderen regionalen Bedürfnissen und Perspektiven aus. Vor diesem Hintergrund wird die AfD-Fraktion natürlich das Vorhaben der Landesregierung mittragen, im Rahmen der Umsetzung der kommunalen Umsatzsteuerpflicht ab dem Jahr 2023 eine Umsatzsteuerbefreiung der Volkshochschulen und weiterer anerkannter Bildungseinrichtungen anzustreben. Entsprechend ist es auch nach § 4 Nr. 22 lit. a) des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, wonach Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit werden sollen, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Gegenüber der Bundesregierung muss sich die Landesregierung für eine zeitnahe Vorlage einer Regelung einsetzen, die den EU-Richtlinien entspricht. Sämtliche Angebote der Schul- und Hochschulbildung, der Aus- und Fortbildung sowie der beruflichen Umschulung müssen auch in Zukunft selbstverständlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Gerade Volkshochschulen zeichnet ihr breites und umfassendes Angebot aus. Doch gerade deshalb, weil sie von der Gemeinnützigkeit getragen und steuerlich bevorzugt werden, muss der Bildungscharakter des Kursangebots eindeutig sein. Kurse dürfen keinen reinen Freizeitcharakter haben. Es braucht 28.09.2022 auch keine öffentliche Bezuschussung für Angebote, die auch zum Beispiel Sportvereine oder private Dienstleister anbieten können. Kurse müssen außerdem politisch ausgewogen sein. Das betrifft nicht nur Inhalte, sondern auch einschlägige Referenten. In der Vergangenheit fielen einzelne Volkshochschulen durch fragwürdige, ideologisch eher linkslastige Kursangebote auf. Dies beklagten übrigens nicht nur Kommunalpolitiker der AfD, sondern auch Kollegen anderer Parteien. Das darf nicht sein. Hier wird man auf kommunaler Ebene weiterhin ein wachsames Auge haben und notfalls den Rotstift ansetzen müssen, um die Gemeinnützigkeit zu wahren. (Beifall von der AfD) Zurück zum Antrag: Die AfD als demokratische Fraktion, Herr Kollege Kaiser, unterstützt jedes Vorhaben, das dazu dient, die Vielfalt unseres Bildungswesens zu stärken und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Minister Dr. Optendrenk hat jetzt für die Landesregierung das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalens 131 Volkshochschulen sind ein Eckpfeiler der heimischen Bildungslandschaft. Sie leisten flächendeckende Weiterbildung und garantieren auf der Basis eines bezahlbaren, breiten Programmangebots den Zugang zu qualitativer Bildung für alle Altersgruppen und sozialen Schichten. Die Landesregierung ist deshalb sehr froh darüber, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Sorgen der Volkshochschulen in unserem Land hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen haben und hier im Plenum thematisieren. (Jochen Ott [SPD]: Ich hoffe, sie ist auch froh, dass die anderen das auch gut finden!) Schließlich geht es um die Zukunft dieser Volkshochschulen und um das Angebot für viele Menschen in unserem Land. Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegenüber der bisherigen Lesart inzwischen erheblich enger zu interpretieren. Die jüngsten Urteile fallen in eine Zeit, in der sich die Kommunen wegen der Umstellung der Umsatzbesteuerung mit neuen Fragen rund um das sowieso Landtag komplizierte Steuerrecht auseinandersetzen müssen. Der öffentlichen Hand drohen deshalb insgesamt mehr Belastungen. Die Sorgen um eine zusätzliche Kostenbelastung für das umfangreiche Bildungsangebot sind deshalb umso höher anzusetzen. Umsatzsteuer würde die angebotenen Kurse verteuern und neue Hürden für die Teilhabe an Bildung errichten. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zur gemeinwohlorientierten Weiterbildung an den Volkshochschulen bekannt. Wir treten als Land für eine Lösung ein, die die Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Weiterbildungsangebote unserer Volkshochschulen auch in Zukunft so weit wie eben möglich gewährleistet. Der Bund hat wohl noch keine passende Lösung gefunden, wie man das rechtlich regelt. Das trägt leider – das war auch Gegenstand der heutigen Debatte hier – zu der in der Tat vorhandenen Unsicherheit in der Praxis bei. Wir haben einen gewissen Schwebezustand, der zu einem Flickenteppich in der Anwendung der Steuerbefreiung durch die Kommunen führt. Die Finanzverwaltung – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – trifft hier keine Schuld. Denn wir machen es im Moment eindeutig so, dass die einschränkende Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen auf der bestehenden Gesetzesgrundlage und den hierzu ergangenen Anweisungen noch nicht zur Anwendung kommt. Auf diese Praxis in NRW können sich die Volkshochschulen verlassen. Der Gesetzgeber in Berlin hat die Aufgabe vor sich, die geltende weitergehende nationale Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht rechtssicher an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Wenn es anders käme, als wir es uns wünschen, würde das Thema „Umsatzsteuer für Bildungsleistungen“ die Kommunen und die Nutzerinnen und Nutzer gerade in dieser Umstellungsphase natürlich in der Praxis oder auch emotional belasten. Um es klar zu sagen: Wir möchten als Nordrhein-Westfalen eine weitestgehende Erhaltung der Umsatzsteuerbefreiung für diese Angebote – sowohl aus bildungspolitischer Sicht als auch aus der Praxis der Finanzverwaltung heraus. So, wie ich die Signale aus Berlin verstehe, steht eine Neufassung bei der Umsatzbesteuerung allerdings kurzfristig nicht auf der politischen Agenda des Bundesfinanzministers. Das ist bedauerlich. Sollte die Bundesregierung, die an dieser Stelle das Initiativrecht hat, doch tätig werden, werden wir selbstverständlich darauf hinwirken, dass die europarechtlichen Möglichkeiten für eine Steuerbefreiung 28.09.2022 der Bildungs- und Schulungsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Insofern unterstützen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen ausdrücklich. Ich rate Ihnen allen, das auch zu tun. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN –Jochen Ott [SPD]: Hat er ei- gentlich gehört, was die beiden gesagt haben?)

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Christof Rasche

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen kommen wir jetzt zum Schluss der Aussprache und zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/961. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt wird es spannend. Wer stimmt diesem Antrag zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Wer ist dagegen? – Wir sind der Spannung begegnet. Der Antrag Drucksache 18/961 ist einstimmig beschlossen. (Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Das war wegen der spannenden Rede des Minis- ters! – Heiterkeit) – Vielen Dank, Herr Kollege Ott. Wir kommen zu: 7 Unterstützung jetzt! Nordrhein-Westfalen braucht einen Schutzschirm für die sozialund gesundheitsbezogenen Einrichtungen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/972 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1071 Für die SPD-Fraktion hat Lena Teschlade das Wort. (Beifall von der SPD) Es ist – so wird mir gerade zugetragen – Ihre erste Rede. Ist das korrekt? (Lena Teschlade [SPD]: Nein, die zweite!) – Die zweite Rede. Pardon! Darauf freut man sich aber auch. (Heiterkeit)

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Träger warnen: Soziale Landtag Einrichtungen geraten wegen hoher Energiepreise in ,akute Bedrängnis‘“; „DRK schlägt Sicherungsfonds für gemeinnützige soziale Träger vor“; „ASB fordert Energie-Rettungsschirm für soziale Einrichtungen“: Das sind nur einige Beispiele für Schlagzeilen, die man lesen kann, wenn man in diesen Tagen die Zeitung aufschlägt. Sozial- und Gesundheitseinrichtungen schlagen Alarm, da die steigenden Energiepreise immer mehr Einrichtungen in eine akute existenzielle Bedrohungslage bringen. Überall im Land werden Demonstrationen organisiert. Ja, die Not ist groß, und schnelle Hilfe ist zwingend erforderlich. Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung ist richtig und wichtig. Aber es braucht zusätzlich eine eigene Kraftanstrengung aus Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Deshalb fordern wir in unserem Antrag einen Schutzschirm in Höhe von 200 Millionen Euro für die sozialund gesundheitsbezogenen Einrichtungen in NRW. Die meisten dieser Einrichtungen waren bereits vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine nicht ausreichend refinanziert. Die häufig fehlenden Overheadkosten und die hohen Eigenanteile haben viele Einrichtungen schon in der Vergangenheit vor kaum lösbare Aufgaben gestellt. Dann kam die Coronasituation hinzu, die ebenfalls zu finanziellen Verlusten geführt hat. Auf diese ohnehin schwierige Situation kommen nun noch die steigenden Energiekosten obendrauf. Wir haben die Verantwortung, jetzt zu unterstützen. (Beifall von der SPD) Noch während der Coronapandemie haben wir davon gesprochen, dass die Sozial- und Gesundheitseinrichtungen systemrelevant sind. Ich als Sozialarbeiterin hatte damals die Hoffnung, dies würde zu einem echten Umdenken führen. Leider ist davon an vielen Stellen nichts mehr übrig geblieben. Jetzt sollten wir es dringend besser machen und unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Systemrelevante Einrichtungen haben jetzt unsere Unterstützung verdient. (Beifall von der SPD) Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung auf das Thema „Einsamkeit“ verwiesen und ausgeführt, dass sich die Landesregierung diesem Thema besonders widmen möchte. Das finden wir richtig. Gerade Sozial- und Gesundheitseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag, um sozialer Isolation und Einsamkeit entgegenzuwirken. Das Mehrgenerationenhaus, das Bürgerzentrum oder auch die Reha-Einrichtung in der Nachbarschaft sind wichtige Anlaufpunkte für viele Menschen. Diese Angebote müssen deshalb geschützt werden. 28.09.2022 Durch die steigenden Energiekosten werden auch immer mehr Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in finanzielle Not geraten und sich gewisse soziale Angebote nicht mehr leisten können. Hier kommen weitere Aufgaben auf die Einrichtungen zu. Deshalb braucht es gerade jetzt mehr finanzielle Unterstützung und nicht – trotz steigender Kosten – weniger. (Beifall von der SPD) Damit könnten Ministerpräsident Wüst und Sie, liebe Landesregierung, jetzt einen wichtigen Beitrag leisten, um Einsamkeit zu bekämpfen und die sozialen Einrichtungen und ihre Angebote zu unterstützen. Noch einen anderen wichtigen Punkt müssen wir uns bewusst machen. Wir reden immer wieder über den akuten Fachkräftemangel in den Sozial- und Gesundheitsberufen. Welches Signal senden wir in diese Gesellschaft und an junge Menschen, wenn wir in dieser Krise jetzt untätig bleiben? Erstens, dass der Job nicht krisenfest ist, und zweitens, dass alle Ansprachen zur Systemrelevanz auch weiterhin nur Lippenbekenntnisse sind! Das fördert jedenfalls nicht die Attraktivität dieser Berufe. (Beifall von der SPD) Auch ein weiterer Aspekt macht mir Sorgen. Selbstverständlich müssen die Gewerkschaften jetzt deutlich höhere Tarifabschlüsse verlangen. Das ist richtig, weil die Beschäftigten Inflation und Energiekosten bezahlen müssen. Jetzt darf es nicht passieren, dass Nullrunden gefahren werden, weil die Einrichtungen sich höhere Personalkosten nicht leisten können. Hier muss der geforderte Schutzschirm greifen und der Staat unterstützen. Sonst wird diese Krise in einem weiteren Punkt auf dem Rücken der Menschen ausgetragen. Das darf uns nicht passieren. (Beifall von der SPD) Andere Bundesländer machen uns doch deutlich vor, dass dies geht. Schleswig-Holstein hat ein Entlastungspaket von 180 Millionen Euro angekündigt, Niedersachsen eines von fast 1 Milliarde Euro. Darüber hinaus koordiniert Niedersachsen schnellere Erlösanpassungen für Einrichtungen in der Pflege. Hamburg: 125 Millionen Euro; Thüringen: 10 Millionen Euro für einen Notfallfonds gegen Energiearmut. Hier zeigt sich: Auch das größte Bundesland muss seiner Verantwortung nachkommen und jetzt nachziehen. Deshalb möchte ich an Sie alle appellieren und Sie dringend darum bitten, diesen Antrag auch in den Ausschüssen zu unterstützen und soziale Einrichtungen sowie Gesundheitseinrichtungen in NRW nicht im Stich zu lassen. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Marco Schmitz. Landtag

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Marco Schmitz CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage, dass sich uns in den nächsten Monaten und Jahren die Aufgabe des Schutzes der sozialen Einrichtungen und der Gesundheitseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen stellt. Wir müssen aber auch schauen, wer eigentlich dafür zuständig ist, diese Einrichtungen zu schützen. Sie fordern in Ihrem Antrag einen pauschalen Rettungsschirm in Höhe von 200 Millionen Euro. Ich kann nicht genau nachvollziehen, wie Sie auf diesen Betrag kommen. Wurde er gewürfelt? Ist da gesagt worden: „Damit sind die oder die Bereiche abgedeckt; wir können zum Beispiel die Jugendeinrichtungen, die Behinderteneinrichtungen oder die Krankenhäuser damit schützen“? Das entbehrt doch jeglicher Grundlage und ist deswegen schon einmal ziemlich pauschal gegriffen. Wir sollten die Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Tag abwarten. Denn auch die höheren Gasund Strompreise, die jetzt auf die Einrichtungen zukommen, und deren Finanzierung bzw. der entsprechende Schutz sind dort Thema. Der Ministerpräsident hat in den Presseberichten im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt gegeben, dass das Land Nordrhein-Westfalen auch seinen Beitrag leisten wird. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Lieber Herr Kollege, es liegt eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion vor.

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Marco Schmitz CDU

Bitte.

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Christof Rasche

Okay. – Bitte sehr.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, herzlichen Dank dafür, dass Sie die Frage zulassen. Ist Ihnen der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband bekannt, und ist Ihnen bekannt, dass dieser einen ebensolchen Rettungsschirm mit einer bestimmten Summe für ganz Deutschland gefordert hat, (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das würde ich an de- ren Stelle auch machen!) an der wir uns orientiert haben und die wir auf Nordrhein-Westfalen heruntergerechnet haben?

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Christof Rasche

Der Kollege Schmitz hat das Wort. 28.09.2022

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Marco Schmitz CDU

Danke für die Zwischenfrage, Frau Kollegin Kapteinat. – Ich sage es einmal so: Der eine oder andere Wohlfahrtsverband ist mir – als Sozialpolitiker und jemand, der schon länger in diesem Bereich arbeitet – bekannt, auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband. Ich bin jetzt erstaunt, dass Sie diese Frage stellen, da wir eigentlich schon lange genug zusammenarbeiten. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Und die Forde- rung?) Aber wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten bisher so wenige meiner Wortmitteilungen mitbekommen, dann danke ich Ihnen für die Frage und die Möglichkeit, das noch einmal klarzustellen. Ich kenne den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU] – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das war aber nicht die Frage! – Zuruf von der SPD: Die Frage war eine andere! – Weitere Zurufe von der SPD) – Doch. Das war ja Ihre erste Frage, ob ich ihn kennen würde. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Nein, und ob Sie deren Forderung kennen!) Das konnte ich Ihnen ja jetzt beantworten. Das ist einem Sozialpolitiker also durchaus bekannt. Die Berechnungen des Paritätischen, die für Deutschland aufgemacht worden sind, mögen in dessen Rahmen richtig sein. Aber es sind nicht alle Sozialverbände und auch nicht alle Einrichtungen im Paritätischen organisiert. Genügend Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft oder in der Trägerschaft von Elterninitiativen sind nicht zwingend darunter gefasst. Sie sind aber genauso davon betroffen und leiden genauso darunter. (Thorsten Klute [SPD]: Sie können das gerne erhöhen! – Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Deswegen ist der Betrag, den Sie aufgerufen haben, für uns heute nicht fixierbar. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Welche Summe schlagen Sie vor?) Aber ich habe gerade auch schon gesagt: Wir sind ja bereit und werden nach dieser Ministerpräsidentenkonferenz …

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Christof Rasche

Herr Kollege Schmitz, haben Sie Sympathie für eine zweite Zwischenfrage?

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Marco Schmitz CDU

Ja. Aber darf ich die erste Antwort noch zu Ende führen? Landtag

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Christof Rasche

Ach so. Ja.

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Marco Schmitz CDU

Aber lassen Sie den Kollegen ruhig reden. Dann nehme ich die zweite Frage auch noch mit.

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Christof Rasche

So machen wir das.

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Marco Schmitz CDU

Das ist hier ja eine Dialogveranstaltung. (Heiterkeit von Christina Schulze Föcking [CDU] und Bianca Winkelmann [CDU])

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank, lieber Herr Kollege Schmitz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gesagt, dass es auch noch andere Verbände als den Paritätischen Wohlfahrtsverband gibt. Wir wissen, dass auch andere Wohlfahrtsverbände sehr vehement auf die Situation aufmerksam machen und Unterstützung erbitten. Welche Summe schlagen Sie denn dann vor? Wir sind ja bereit, über eine Summe mit Ihnen zu sprechen und zu verhandeln. Wenn die 200 Millionen Euro nicht ausreichen, kommen Sie zu uns, und wir können gemeinsam etwas regeln. (Minister Karl-Josef Laumann: Komm, hör auf!) Was schlagen Sie vor? (Minister Karl-Josef Laumann: Klar! Sie haben auch keinen Finanzminister! – Weitere Zurufe)

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Marco Schmitz CDU

Darf ich, Herr Präsident? – Sie haben die große Eigenschaft, uns immer alle mitnehmen zu wollen. Sie haben das im Ausschuss auch schon mal versucht. (Rainer Schmeltzer [SPD]: Nehmen Sie es doch mal an!) Als regierungstragende Fraktionen sind wir durchaus in der Lage, Initiativen einzubringen. Wenn es notwendig wird – ich beantworte es jetzt mal sehr kurz – , dann wird das Land Nordrhein-Westfalen seinen Beitrag dazu leisten, (Thorsten Klute [SPD]: Es ist notwendig!) um die Menschen und die Einrichtungen hier in Nordrhein-Westfalen zu schützen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie können sicher sein, dass wir uns sehr genau anschauen werden, was heute Nachmittag bei der MPK passiert, was nächste Woche in dem Gespräch mit dem Bundeskanzler passiert, welche Zusagen dann 28.09.2022 von der Bundesregierung gegeben werden, welche Schutzmaßnahmen erfolgen und welche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Einrichtungen zu unterstützen. Ich verspreche an dieser Stelle sehr deutlich: Das Land Nordrhein-Westfalen wird die sozialen Einrichtungen dann nicht fallen lassen. Wo es notwendig ist, werden wir am Ende auch unterstützen. (Lena Teschlade [SPD]: Wir nehmen Sie beim Wort!) Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Grünen hat jetzt Jule Wenzel das Wort.

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Jule Wenzel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Gestatten Sie mir vorab einen Blick auf die Lage in der Ukraine. Denn während wir uns in diesem Parlament vor allen Dingen mit den innenpolitischen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beschäftigen, ist es mir auch ein persönliches Anliegen, dass wir nach den Reisen der letzten Woche eines Parlamentariers aus diesem Haus eine klare Verurteilung dessen aussprechen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) In der vergangenen Woche stellte die UN fest, dass in Kiew, Tschernihiw, Charkiw und Sumy Kriegsverbrechen begangen wurden. Wladimir Putin dreht weiter an der Eskalationsspirale, indem er die Teilmobilmachung anordnet und im Osten weitere Teile des Landes durch Scheinreferenden annektieren will. Diese Entwicklungen bestürzen mich. Sie machen mich fassungslos. Wir stehen als demokratische Fraktionen in diesem Parlament Seite an Seite mit den Menschen in der Ukraine. Sie sind fest in unseren Gedanken. (Beifall von den GRÜNEN) Die sozialen Einrichtungen – Alten- und Pflegeheime, die Lebenshilfe, Krankenhäuser und weitere – stehen in der aktuellen Energiekrise genau vor den Herausforderungen, vor denen gerade auch viele mittelständische und kleine Betriebe stehen. Ob es die Pflege unserer Großeltern, die Frühchen-Station in der Klinik oder der Inklusionsbetrieb ist: Sorge-Arbeit ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Sie hat unser aller Respekt und unsere Aufmerksamkeit verdient. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Und die Lage ist ernst. Denn natürlich sind es steigende Gaspreise, die den sozialen und gesundheitsbezogenen Einrichtungen zu schaffen machen. Aber dazu kommen noch die steigenden Stromkosten und die ebenfalls rasant steigenden Lebensmittelpreise. Ja, wenn wir verhindern wollen, dass viele Pflegeeinrichtungen und unser soziales Sicherungsnetz in die Krise schlittern, dann muss Politik handeln. Das dritte Entlastungspaket hat viele gute Maßnahmen vorgeschlagen: eine Nachfolgeregelung für das Neun-Euro-Ticket, direkte Zahlungen für Renter*innen und Studierende, ein Bekenntnis zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die Einführung des Bürgergeldes sowie eine Erhöhung des Wohngeldes und mehr Berechtigte. Ein Schutzschirm für soziale und gesundheitsbezogene Einrichtungen, wie ihn im Übrigen auch die SPD-Bundestagsfraktion vor der Verhandlung gefordert hat, hätte da gut hineingepasst. Daher ist es gut, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jetzt ein Energiepaket zumindest für Kliniken und Pflegeheime in Angriff nehmen möchte. Liebe SPD-Fraktion, ich wünsche mir von Ihnen, dass Sie dem Seite an Seite mit uns Nachdruck verleihen und bei Herrn Lauterbach dafür anklopfen, dass die Bundesregierung da auch ihre Verantwortung wahrnimmt. (Beifall von den GRÜNEN – Lena Teschlade [SPD]: Ihr müsst selber etwas machen!) Aber es ist natürlich klar, dass wir uns hier nicht aus der Verantwortung stehlen werden. (Zurufe von der SPD: Oh!) Kolleginnen und Kollegen, die Maßnahmen der Entlastungspakete der Bundesebene – als Spitzenreiter sei von mir persönlich gerade die kalte Progression genannt – werden unseren Landeshaushalt massiv belasten. (Thorsten Klute [SPD]: Also doch!) Die Debatte des heutigen Tages hat gezeigt, dass wir mehr miteinander und nicht gegeneinander arbeiten müssen, um unseren finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten. Es tut uns allen gut, wenn wir uns für eine gerechte Belastungsverteilung zwischen Bund und Land einsetzen und auch darüber hinaus der aktuellen Krise den Stellenwert geben, den sie verdient. Nur dann werden wir als Land überhaupt in der Lage sein, zusätzlich gezielt zu helfen. Deshalb dürfen wir, während die Ministerpräsidentenkonferenz tagt, nicht in einen Überbietungswettbewerb verfallen, wer wie schnell die höchsten Entlastungspakete fordert, ohne dafür einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen. (Beifall von den GRÜNEN) 28.09.2022 Wir müssen einen Schritt nach dem anderen gehen. Wir müssen uns mit klugem Kopf und klarer Finanzlage anschauen, welche Lücken wir auf Landesebene noch schließen müssen, um der sozialen Krise zu begegnen und unserem Beitrag, die Bürger*innen und die Unternehmen in unserem Land zu entlasten, gerecht zu werden. Denn dann können wir die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen in der ganzen Breite und mit der notwendigen Ernsthaftigkeit führen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat die Kollegin Yvonne Gebauer das Wort.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem aktuellen ZDF-Politbarometer zufolge machen sich 47 % der Deutschen große bzw. sehr große Sorgen wegen der Energiekrise. Man muss kein Prophet sein, um zu verstehen, dass die Inflation und die stark gestiegenen Energiepreise einen nicht unerheblichen Anteil daran haben. Schließlich belasten sie viele Bereiche des öffentlichen, aber auch des privaten Lebens. Zwangsläufig wirken sich die Kostensteigerungen auch auf die Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen aus, für die sie zu einem existenziellen Risiko werden können. Insofern mag es populär sein, einen Schutzschirm in Höhe von 200 Millionen Euro für sozial- und gesundheitsbezogene Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu fordern. Doch wer Gutes beabsichtigt, sollte es sich handwerklich nicht zu einfach machen. Das gilt besonders für turbulente Zeiten wie diese, in denen Beschlüsse, die vormittags gefasst werden, am Nachmittag schon wieder überholt sein können. Ja, diese Zeiten sind ernst, und es ist die vornehmliche Aufgabe des Staates, die soziale Infrastruktur nicht nur bei uns in Nordrhein-Westfalen, sondern generell aufrechtzuerhalten. Und ja, dazu braucht es viel Geld. Aber nachdem sich Herr Kutschaty in der Presse bereits für eine Aussetzung der Schuldenbremse ausgesprochen hat, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die SPD die dadurch freiwerdenden Mittel in ihren Anträgen schon jetzt verplant. Aber, liebe SPD, bevor man Geld verteilt, egal von wem, wäre es in Anbetracht der nicht vorhersehbaren Entwicklungen ratsam, zunächst einen Austausch darüber zu führen, in welchem Umfang die öffentliche Hand die unbestrittenen Belastungen ausgleichen kann bzw. auch ausgleichen muss. Landtag Es braucht eine differenzierte Betrachtung, die die unterschiedlichen Finanzierungen im Sozial- und Gesundheitswesen berücksichtigt. Bei den Krankenhäusern ist grundsätzlich die Krankenversicherung für die Finanzierung der laufenden Kosten zuständig. Hier gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits Diskussionen über eine mögliche Entlastung. Das Land hingegen ist für die Finanzierung der Investitionskosten zuständig. Man könnte also in diesem Zusammenhang darüber nachdenken, Maßnahmen zur energetischen Sanierung neben der pauschalen Investitionsförderung gesondert zu fördern. Bei Pflegeeinrichtungen wären gestiegene Betriebskosten über die Heimentgelte zu finanzieren, was wiederum mit höheren Eigenanteilen der Bewohner verbunden wäre. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Planungen des Bundes sehen hier einen Ausgleich über einen Anspruch auf Wohngeld vor. Bei der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger zuständig. Dies betrifft insbesondere die fachlichen Leistungen zur Teilhabe. Meine Damen und Herren, allein diese wenigen Beispiele lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Ja, es braucht eine Unterstützung durch das Land, und ja, es braucht auch eine zügige Zusage durch das Land. Aber wem die nachhaltige Existenzsicherung unserer notleidenden Betriebe im Sozial- und Gesundheitsbereich wichtig ist, der muss hier auch differenzierte Lösungen anstreben. Dazu sind wir als FDP-Fraktion, was die Mitarbeit anbelangt, gerne bereit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD])

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die AfD erteile ich Herrn Dr. Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich jetzt vielleicht ein wenig verschnupft auf den knappen Anderthalbseiter, den Sie als Antrag vorgelegt habe, reagiere, dann liegt es weniger daran, dass es anderthalb Seiten sind, auf denen Sie sich einem der drängendsten Probleme der Neuzeit zuwenden, sondern vielmehr an einer Erkältung. Zum Glück wird hier regelmäßig gewischt. Das hilft bei Viren zwar nur bedingt – der Kollege Bakum kann Ihnen das sicherlich noch mal ausführen –, aber es riecht zumindest gut. Und da sind wir wieder bei Ihrem Antrag: Auch der hilft nur bedingt, aber er riecht zumindest gut. (Zurufe von der SPD) 28.09.2022 Im Prinzip geht es in die richtige Richtung. Allerdings ist es an der Stelle überhaupt nicht richtig, den Blick weiter zu verengen. Oder wie viele Branchen kennen Sie denn aktuell außer den Windenergieparkbetreibern, die nicht staatliche Hilfen brauchen und die nicht staatliche Hilfen anfragen? Sich an dieser Stelle also nur einige herauszupicken, ist schlichtweg reine Klientelpolitik. Das ist auch nicht ehrlich. Damit kann man Wahlkampf machen, aber das ist sicherlich kein vernünftiger Weg, um sich hier an dieser Stelle mit so einem wichtigen Thema auseinanderzusetzen. (Beifall von der AfD) Es ist auch nicht richtig, dass Sie sich an dieser Stelle wieder gänzlich exkulpieren, indem Sie mit dem Finger auf Putins Krieg zeigen. Na klar, das ist absolut zu verurteilen, aber – und das ist doch der zentrale Punkt – NRW schlittert von Krise zu Krise. Man fragt sich, ob NRW nur noch Krise kann. Im Hintergrund ist die Metakrise des Ganzen, die Energiewende, die nichts anderes ist als ein sturer Kampf gegen die Physik. Wie wollen Sie beweisen, dass die aktuelle Energieknappheit tatsächlich Grundlage zum Beispiel der Inflation ist und uns in diese Misere geführt hat? Sie müssten also viel tiefer gehen, als jetzt nur um Hilfe zu rufen und gleichzeitig das Problem auch noch anzuheizen. (Beifall von der AfD) In dieser akuten Notlage sind zielgerichtete Hilfen sicherlich richtig. Allerdings muss man sie breit ansetzen. Wir haben dazu auch einen Entschließungsantrag eingebracht, um eine weitere große Branche in Nordrhein-Westfalen mit Zehntausenden Mitarbeitern zu ergänzen. Das sind die Krankenhäuser. Langfristig – und das ist wichtig – hilft allerdings nur das strukturelle Angehen des Problems. Oder um es frei nach Habeck zu sagen – als unbekannter Kinderbuchautor wird er eher selten zitiert, eher als verschriener Wirtschaftsminister –: Die Regierung ist nicht insolvent. Sie ist nur geistig bankrott, wenn sie sich nicht endlich nachhaltig um die Probleme kümmert. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Laumann. Bitte schön. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar, dass wir in Nordrhein-Westfalen wollen, dass es die Infrastruktur, die vor dem Krieg gut funktioniert hat und wichtig war, auch nach dem Krieg und der Krise noch gibt. Das war unsere Meinung auf dem Höhe-Landtag punkt der Coronakrise, und das ist auch jetzt unsere Meinung. Ich will einen zweiten Punkt sagen, und deswegen ist es auch wichtig, dass wir uns sehr sensibel darum kümmern: In Wahrheit führt Putin diesen Wirtschaftskrieg gegen uns, weil er möchte, dass es in diesem Land zu sozialen Unruhen kommt. Die demokratischen Parteien stehen in dieser Frage allerdings eindeutig auf Seiten der Ukraine, und ich sage es noch mal: Selbstbestimmung, Demokratie und Freiheit sind so hohe Werte, dass sie unbezahlbar sind, und hier lassen wir uns auch nicht erpressen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Wie gesagt, Putin möchte, dass es hier zu Unruhen kommt und dass die Politik der demokratischen Parteien in dieser Frage unter Druck gerät. Das ist sein Ziel. Deswegen müssen wir klug auf die Situation reagieren, damit die Menschen mit diesen Problemen umgehen können. Jetzt ist es so, dass auf der Bundesebene Entlastungspakete diskutiert werden, die sich auch andauernd verändern. Wenn man zum Beispiel einen Energiedeckel macht oder eine Energiepreisbremse macht, dann muss natürlich ein Hilfspaket anders aussehen, als wenn man das nicht macht. Wenn man eine Gasumlage in die Diskussion bringt und sie zurücknimmt, weil man jetzt klüger geworden ist, dann ist das so, wie es ist. Das ist zwar nicht unbedingt geordnetes Regierungshandeln, sondern das ist ein „Rumampeln“, was da passiert. Aber es ist, wie es ist. Nur ist das, was die Bundesregierung vorgelegt hat, so konstruiert, dass die Länder davon etwa die halbe Zeche zahlen. Wenn es so beschlossen würde, würde das den Haushalt in Nordrhein-Westfalen mit 3 Milliarden Euro belasten. Wenn das passiert, brauchen wir hier keine Haushaltsberatungen zu führen. Dann gibt es nämlich keine Spielräume mehr. Deswegen ist es doch richtig, dass jetzt die MPK stattfindet und nächste Woche eine weitere MPK, bei der der Bundeskanzler persönlich anwesend ist. Es ist klar, dass er wegen seiner Erkrankung heute nicht da sein kann. Wir müssen doch erst mal alles wissen, was da vom Bund gemacht wird, bevor wir über Landesprogramme nachdenken können. Wir müssen erst mal wissen: Was wird da gemacht? Wo kümmern die sich drum? Wo geben die Geld rein und mit welchem Mechanismus? Das ist zurzeit nicht überblickbar, nicht überschaubar. Deswegen müssen doch erst mal diese Fragen geklärt werden, um dann zu überlegen: Muss es ergänzende Hilfen des Landes in diesen Fragen geben, und an welcher Stelle muss es sie geben? 28.09.2022 Ich habe als Sozialminister und Gesundheitsminister natürlich ein hohes Interesse daran, dass wir auch die soziale Infrastruktur über diese Zeit bringen. Das haben wir bei Corona bewiesen, und das wird auch diesmal so sein. Aber ich bitte Sie einfach mal zu verstehen, dass wir erst wissen müssen: Wie sehen die Entlastungspakete aus? Wie funktionieren sie? Wen unterstützen sie? Dann kann man überlegen: Muss hier noch ergänzend etwas gemacht werden? Wenn wir es in diesem Umfang mitfinanzieren müssen, wie es jetzt in den Entwürfen steht, dann sage ich Ihnen voraus: Wir werden außer einem Basishaushalt kurz vor Weihnachten im Landtag nicht mehr sehr viel beschließen können. Das ist dann die Lage. – Danke schön.

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Rainer Schmeltzer

Herr Minister, es liegt noch eine Zwischenfrage vor. Würden Sie die zulassen? Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Von wem?

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Rainer Schmeltzer

Von der Kollegin Teschlade von der SPD. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ja, selbstverständlich. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Lena Teschlade SPD

Ganz herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir versuchen ja wirklich, Sie zu verstehen und geben uns da Mühe. Wir verstehen aber nicht, warum das in anderen Bundesländern möglich ist, während Sie uns hier erklären, dass Nordrhein-Westfalen das nicht leisten kann. Wieso kann Nordrhein-Westfalen das nicht leisten und andere Bundesländer schon?

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Rainer Schmeltzer

Herr Minister. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ja gut, ich sehe in anderen Bundesländern auch nicht, dass die jetzt großartige Pakete auflegen. Aber Sie müssen eines sehen: Sie haben in Nordrhein-Westfalen eine Landesregierung, die im Gegensatz zur Ampel eine geordnete Politik macht. (Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Schleswig-Holstein nicht, oder was? Und Nie- dersachsen nicht?) Und wenn man eine geordnete Politik macht, muss man erst einmal die Rahmenbedingungen kennen, in denen man sich bewegt. Die Rahmenbedingungen, Landtag die die Ampel zurzeit in diesen Fragen setzt, sind nicht erkennbar. Was wird gemacht, um die Strompreise zu senken? Ist man bereit, die Kernkraft zuzulassen? Ist man bereit, mehr mit Braunkohle zu machen? Wenn wir das machen würden, würde von der Angebotsseite her der Strompreis schon mal fallen. Dann hätten wir das Problem in unseren sozialen Einrichtungen schon mal nicht. Wie sieht es dann mit der Unterstützung bei der Wärme aus? Da geht es bei Weitem nicht nur um Gas. Pellets sind auch teuer geworden. Heizöl ist teuer geworden. Da muss man die ganzen Dinge etwas breiter denken. Diese Regierung zeichnet sich dadurch aus, dass sie breit denkt und dass sie vor allen Dingen die Grundlage kennen will, auf die wir reagieren wollen. Diese Grundlagen sind durch die Ampel zurzeit nicht erkennbar. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/972 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Haushaltsund Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der Entschließungsantrag Drucksache 18/1071 würde entsprechend überwiesen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales, spricht mit einem Mit- arbeiter.) – Herr Minister, wenn ich kurz die Abstimmung durchführen dürfte. – Danke. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Der Form halber: Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Somit ist diese Überweisung beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – das Land muss endlich handeln, um eine Überlastung der Kommunen zu verhindern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/978 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1063 28.09.2022 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1065 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion erteile ich dem Kollegen Lürbke das Wort.

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Marc Lürbke FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 200.000 Menschen sind aus der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen geflüchtet. Sie sind vor dem Bomben- und Raketenterror des russischen Angriffskriegs gegenüber der Zivilbevölkerung und vor der Zerstörung der Infrastruktur geflohen. Wir erleben die massivste Fluchtbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Diese Menschen – vor allem sind es Frauen und Kinder – verdienen deshalb unsere uneingeschränkte Solidarität. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich nach Beginn des Krieges privat engagiert und Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen. Daneben haben etliche kommunale Initiativen geholfen. Diesem großartigen Engagement vor Ort gebührt und gilt unser aller Dank. Derartige Initiativen waren aber kaum darauf anlegt, dass der Krieg voraussichtlich den kommenden Winter über andauern wird. Wir dürfen diese spontane Hilfsbereitschaft auch nicht überfordern. Eine Unterbringung in Privathaushalten kann in den meisten Fällen keine Dauerlösung sein, und der anstehende Kriegswinter wird zu einem weiteren Anstieg der Geflüchtetenzahlen führen. Ich will deshalb deutlich sagen, in dieser Situation empfinde ich es als absolut inakzeptabel, wenn zum Beispiel vom CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz mit populistischen Äußerungen versucht wird, Stimmen auf dem Rücken der ukrainischen Frauen und Kinder zu gewinnen. Ich glaube, das hilft niemandem. Putin zielt doch gerade darauf ab, durch die Vertreibung von Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern die europäischen Gesellschaften zu destabilisieren. Dies darf aber den Kriegsverbrechern im Kreml nicht gelingen. Wir müssen eine Spaltung unserer Gesellschaft deshalb deutlich verhindern. Dazu müssen wir verlässlich, aber vor allen Dingen entschlossen handeln, und zwar jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP) Wenn man sich diese Situation anguckt, erkennt man, dass in Wahrheit die Herausforderung noch viel größer ist. Neben der Flucht aus der Ukraine sehen wir aktuell doch auch verstärkte Migrationsbewegungen auf der Balkan- und auf der Mittelmeerroute. Reisebeschränkungen von Corona sind weggefallen. In der Türkei geraten geflüchtete Syrer zunehmend unter Druck. Serbien lässt visafreie Einreisen aus etlichen Hauptherkunftsländern zu. Viele dieser Men-Landtag schen versuchen, nach Deutschland zu gelangen. Die Zahlen bei den Einreisen werden in diesem Jahr insgesamt die Zahlen aus dem Jahr 2015 übertreffen. Noch einmal zum Mitschreiben: 2015 übertreffen. Ich habe das Gefühl, dass das noch gar nicht jedem klar zu sein scheint. Es ist wahrlich keine Überraschung, dass uns zunehmend Hilferufe aus den Kommunen erreichen. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen warnt ja hilfesuchend, würde ich sagen, in höchster Alarmstufe davor, dass die Kommunen bei der Unterbringung jetzt an ihre Grenzen stoßen. Turnhallen und Bürgerhäuser mussten ja auch schon als Unterkünfte reaktiviert werden. Neben der Unterbringung bestehen auch erhebliche Engpässe bei der Beschulung und Kinderbetreuung. 35.000 Schülerinnen und Schüler sind kurzfristig zu versorgen. Eine Überlastung betrifft nicht nur einzelne Kommunen, wie lange Zeit von der Landesregierung behauptet. Die Lage ist dramatisch. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen schlicht nicht weiter und fühlen sich im Stich gelassen. Es fehlt an Räumen, es fehlt an Personal und Logistik. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten. Wir müssen daher jetzt handeln. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Daher würde ich mich freuen, wenn gleich auch Schwarz-Grün dem Antrag zustimmt. Lassen Sie uns die Situation sofort gemeinsam anpacken. Denn wahr ist doch, dass diese Landesregierung den Sommer über eher damit beschäftigt war, sich vielleicht neu aufzustellen, als damit, dringende Probleme zu lösen. Erst in den letzten Wochen scheint die Problematik bei der Aufnahme von Geflüchteten besondere Aufmerksamkeit zu haben. Frau Ministerin, ich will Ihnen aber sagen, dass ich die bisherigen Maßnahmen als unzureichend empfinde. Das Land muss den Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten helfen, es muss sie kurzfristig entlasten, indem es weitere zusätzliche Kapazitäten in den Landeseinrichtungen zur Verfügung stellt. Die Vorhaltung von rund 4.500 Plätzen in Notunterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine ab Oktober ist ein erster Schritt. Das reicht aber bei Weitem noch nicht aus. Wir brauchen angesichts dieser prekären Lage eine deutliche Aufstockung und vielleicht auch eine Veränderung der Verweildauer, um tatsächlich einen Puffer vor der Verteilung auf die Kommunen schaffen zu können. Ich will in dem Zusammenhang einmal daran erinnern: Die vorherige Landesregierung und auch Minister Dr. Joachim Stamp planten im Frühjahr mit 40.000 zusätzlichen Plätzen in Notunterkünften und einer Kapazität des Landes von insgesamt rund 28.09.2022 60.000 Plätzen. Ich finde, das sollte auch das Ziel, das muss die Messlatte für diese schwarz-grüne Landesregierung sein. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Nicht hinnehmbar ist auch, dass das Land jetzt die erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen bei der Erstaufnahme auf die Kommunen abschiebt. In der Ukraine ist Tuberkulose relativ häufig. Die nötigen Tbc-Untersuchungen werden in den Landesunterkünften aber nicht vollständig durchgeführt. So wird das nicht gehen, Frau Ministerin. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ein letzter Satz, den mir der Herr Präsident zum Antrag der SPD gestattet. Der Antrag ist grundsätzlich gut, er hat sinnvolle Ergänzungen. Bei einem Punkt können wir nicht ganz mitgehen. Die Forderung nach einer kurzzeitigen Anpassung der Flüchtlingspauschalen widerspricht dem Prinzip, dass die Höhe der Pauschalen auf einer wissenschaftlichen Grundlage zu ermitteln ist. Das ist eher ein Schnellschuss. Sonst sind darin viele gute Ideen enthalten. Meine Damen und Herren, das Land darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Wir müssen jetzt handeln. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Lürbke. Über die Definition des Ausdrucks „noch einen Satz“ reden wir noch mal. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Panske das Wort.

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Dietmar Panske CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Frage, die Bewältigung der Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine ist eine enorme Kraftanstrengung. Sie ist es nicht nur für das Land NRW, sie ist es nicht nur für die Kommunen, sondern eigentlich für jeden von uns. Die Anträge und auch die Entschließungsanträge von FDP, SPD und AfD hätte es an der Stelle nicht bedurft, aber trotzdem bin ich froh, dass ich darauf antworten darf. Marc Lürbke hat ja gerade gesagt, entschlossenes Handeln sei jetzt gefragt. Deswegen ist es dies genau der richtige Moment, darüber zu berichten, was bereits alles getan wurde. Sie geben mir natürlich auch Gelegenheit, einmal der Kommunalpolitik und der Zivilgesellschaft für gelebte Humanität zu danken. Sie alle leisten Herausragendes bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Die Landesregierung steht im permanenten Austausch mit den Kommunen, zuletzt am vergangenen Montag. Ja, die Belastungen für die einzelnen Kom-Landtag munen sind bereits hoch, und die Möglichkeiten der Unterbringung kommen an ihre Grenzen. Wir wissen um die Not mancher Bürgermeister, wenn es wieder darum geht, Menschen in Container oder in anderen Notlösungen unterbringen zu müssen. Auch wenn eine flächendeckende Überlastung bislang nicht festzustellen ist, wissen wir aber sehr wohl um die Herausforderungen vor Ort und setzen alles daran, dass wir das als Land mit den Kommunen gemeinsam lösen. Deshalb sind ja auch die Kapazitäten erhöht worden. Wir haben derzeit insgesamt etwa 24.000 Plätze in den Landeseinrichtungen. Der Kollege Marc Lürbke hat gerade gesagt, im Integrationsausschuss sei in der letzten Woche berichtet worden, dass wir auf über 4.000 Plätze in den Notunterkünften für ukrainische Flüchtlinge kommen würden. – Das reicht nicht, und deswegen wird auch weiter aufgestockt. Die bisher mit dem Bund getroffene finanzielle Regelung für die Mehraufwendungen des Landes NRW galt ausschließlich für dieses Jahr 2022. Wir werden, wie noch unter der alten Regierung versprochen, diese Mittel eins zu eins, 430 Millionen Euro, an die Kommunen weiterleiten. Für uns ist jetzt auch nicht die Zeit für Kleinkrämerei und Aufrechnung, wer welche Kosten übernehmen muss. Der Bund muss aber seine Beteiligung an den Mehraufwendungen für dieses Jahr und für das kommende Jahr 2023 anpassen. Da wäre es gut, und da blicke ich jetzt einmal in Richtung der FDP-Fraktion als Antragsteller, aber auch in Richtung der SPD, dass Sie Ihre guten Drähte nach Berlin dafür nutzen. Gefordert wird auch, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vollständig angerechnet werden. Auch dazu hat die Ministerin letzte Woche im Ausschuss gesagt, dass für Oktober das elektronische Meldeverfahren angepasst wird und dass natürlich die ukrainischen Flüchtlinge, egal welchen Status sie haben, auch angerechnet werden. In der Krise, meine Damen und Herren, zeigt sich, wer wir sind. Umso wichtiger ist es daher, dass Politik an einem Strang zieht, dass diese Spielchen zwischen Regierung und Opposition aufhören, genauso die zwischen Bund und Ländern. Aber klar ist, dass der Bund seine Steuerungsfunktion viel mehr wahrnehmen muss. Deswegen kann es nicht sein, so wie in den letzten Wochen, dass Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und das Saarland die einzigen Länder sind, die noch Flüchtlinge aufgenommen haben, während alle anderen sich einen schlanken Fuß gemacht haben. Lassen Sie mich noch kurz einen Blick auf unsere Schulen richten. Aktuell werden etwa 40.000 geflüchtete Kinder und Jugendliche in unseren Schulen beschult. An 3.000 Schulen gibt es etwa 8.400 Lerngruppen für Deutschförderung. Wir haben im letzten 28.09.2022 Schuljahr 867 zusätzliche Stellen für die Beschulung neu zugewiesen, im aktuellen Schuljahr über 1.000 Stellen. 660 befristete Einstellungen sind bereits erfolgt. Ja, natürlich wird die Flüchtlingssituation auch heute bei der Ministerpräsidentenkonferenz ein Thema sein. Auch im Antrag der FDP steht: Gipfeltreffen in Berlin. Wenn ich dem SPIEGEL vom letzten Montag vertrauen kann, steht dort, dass es am 11. Oktober stattfinden soll. Also ist auch diese Forderung bereits erfüllt. Sehr geehrte Damen und Herren, NRW steht zusammen, NRW hilft. Deshalb werden wir auch in den kommenden Wochen Kriegsflüchtlinge aufnehmen und gemeinsame Lösungen erarbeiten, die Zusammenhalt stiften und humanitäre und sichere Unterbringungen ermöglichen. Sie sehen, vieles ist bereits getan, vieles wird noch vorbereitet, und neue Herausforderungen erwarten uns. Nur noch ein paar Worte in Richtung SPD zu dem Entschließungsantrag: Sie bauschen einen Einzelfall der fehlenden Tbc-Untersuchung – es ist ein Einzelfall – auf, Sie skandalisieren in Ihrem Antrag und sprechen von „Organisationschaos“. Sie schreiben, die Kommunen würden im Regen stehen gelassen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, einzelne Probleme werden gelöst, auch die Probleme der Untersuchungen. Aber bei dem Text in Ihrem Antrag sollten Sie überlegen, wessen Lied Sie hier leicht anstimmen. – Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, weil das meiste davon schon erledigt ist. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Panske. – Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Kapteinat das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns relativ sicher, welches Lied wir hier anstimmen. Das ist das Lied der Kommunen, und das ist vor allen Dingen das Lied der geflüchteten Menschen, die hier untergebracht werden und die ein Recht auf Schutz haben. Wir beschäftigen uns hier heute mit einem Thema, das bisher relativ wenig in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stand. Gegen die Energiekrise anzukommen, ist nicht leicht. Bei der Debatte rund um den Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine wird presseöffentlich viel bekannter und viel bestimmter über Waffenlieferungen von Marder, Leopard usw. heiß diskutiert. Was aber vor lauter Energiekrise und Militärexpertise in den Hintergrund gerät, sind die Schicksale der Menschen, die wegen des Kriegs aus der Ukraine Landtag geflohen sind, deren Heimat zerstört oder im Ausnahmezustand ist und die zu uns kommen, zu uns fliehen, um Schutz zu suchen, Menschen, deren Leben in Trümmern liegt, die teilweise alles verloren haben, ihre Wohnung, ihr Hab und Gut oder – noch schlimmer – ihre Angehörigen. Diese Menschen suchen bei uns Zuflucht, und sie sind – das sage ich hier ganz deutlich – hier willkommen. NRW, unsere Kommunen und viele Ehrenamtliche machen diese Aufnahme, diese Willkommenskultur möglich. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der CDU, macht es mich wirklich fassungslos und wütend, wenn Ihr Parteivorsitzender Friedrich Merz von Sozialtourismus redet, wenn er wörtlich sagt: „Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine, von denen sich mittlerweile eine größere Zahl dieses System zunutze machen.“ Entschuldigen Sie, Herr Präsident. Ich hoffe, es war gestattet, dass ich zitiere. Der Ministerpräsident hat gute Gründe, gerade nicht hier zu sein. Aber ob das dieser christliche Markenkern ist, den er bei der CDU sieht und den er im Artikel in der FAZ angesprochen hat? Ich hoffe, nicht. Für die SPD-Landtagsfraktion will ich hier ganz klar sagen: Wir stellen uns vehement gegen die Aussage von Friedrich Merz. Wir sehen die Schicksale der vielen Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, und wir heißen sie hier in Nordrhein-Westfalen willkommen – und das, obwohl es für viele unserer Kommunen bereits eine echte Herausforderung ist und immer mehr wird. Denn das Land lässt die Kommunen hierbei im Stich. Der Ministerpräsident spricht in seinem Interview in der FAZ am Sonntag die besondere Verantwortung der Länder bei der Unterbringung der Geflüchteten an, da habe sich die gute Zusammenarbeit bewährt. Die Kommunen fragen sich, ob sie damit gemeint sind, und fürchten, eher nicht. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der FDP, die das Thema heute auf die Tagesordnung gebracht haben. Denn auch uns erreichen immer mehr verzweifelte Stimmen aus den Städten und Gemeinden. In der Presse kann man nachlesen. Hilferufe aus Rosendahl, aus Schwerte, aus Holzwickede, von den Bürgermeistern der bergischen Städte. Man könnte weiter aufzählen; dies sind nur einige Beispiele. Die Aufnahme der Geflüchteten ist zunächst relativ geräuschlos angelaufen. Teilweise konnte man auf alte Mechanismen aus 2015 und 2016 zurückgreifen. Dass es ein Kraftakt wird, hat sich aber spätestens 28.09.2022 seit dem Frühjahr abgezeichnet, und jetzt kommt das System an seine Grenzen. Ich wundere mich schon sehr, wenn das Land bei einer Anzahl von 2.900 Geflüchteten, die sich mit Stand 13.09.2022 laut zuständigem Ministerium hier befinden, scheinbar überlastet ist. Denn es ist nur ein Bruchteil der insgesamt fast 220.000 Menschen, die seit dem 24.04.2022 aus der Ukraine hier zu uns nach NRW gekommen sind. Im Vergleich zu den 100.000 Plätzen in 2015/2016 hält das Land auch nur noch einen Bruchteil der Kapazitäten vor. Die Landesregierung muss mehr Kapazitäten schaffen und kann dieses Organisationschaos nicht länger verantworten. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Dieses Chaos wird an einem Fall deutlich, der mich erst mal sprachlos zurückgelassen hat. Wie Sie sicher wissen, ist das Land für die gesundheitliche Untersuchung von Geflüchteten vor der Zuweisung in die Kommune grundsätzlich zuständig. Dies kann jetzt laut Mitteilung des zuständigen Ministeriums nicht mehr gewährleistet werden. Wegen mangelnder Kapazitäten schickt man die Geflüchteten nunmehr in die Kommunen, noch bevor das Ergebnis der Gesundheitsprüfung da ist bzw. bevor überhaupt eine Gesundheitsprüfung erfolgt ist. Bei gesunden Personen ist das kein Problem. Wenn sich aber herausstellt, dass eine Person mit einem Verdacht auf eine offene Tuberkulose auf den Weg gebracht worden ist, dann ist das ein ziemlich großes Problem, vor allem wenn sie mit dem ÖPNV in die Kommune geschickt wird. Da frage ich mich schon, wie es sein kann, dass wir uns hier jahrelang über Corona und Infektionsschutz Gedanken machen, die Leute dazu auffordern, vorsichtig damit umzugehen, und dann passiert das. Ja, wir haben hier einen Einzelfall genannt. Aber noch während Sie das zum Vorwurf gemacht haben, konnte ich aus den Reihen hinter mir Beispiele aus anderen Städten hören. Ich denke nicht, dass wir die jetzt alle einzeln aufzählen sollten. Ich bitte Sie daher sehr dringend, liebes Land, liebe Frau Ministerin: Gehen Sie in Verantwortung, stellen Sie sich an die Seite der Kommunen, unterstützen Sie diese tatsächlich! Denn die Kommunen fühlen sich alleingelassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Rauer. Landtag

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag auf Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine der FDP sowie der Entschließungsantrag der SPD zeigen doch, wie wichtig demokratischen Fraktionen die bestmögliche Unterbringung der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, ist. Herr Lürbke, Sie haben selbst gesagt, dass Sie letzte Woche im Integrationsausschuss waren, wo Frau Ministerin Paul über die Dinge berichtet hat, die schon laufen. Wir sind in einem laufenden Prozess. Sie hat über die Lage der Menschen, die in Nordrhein-Westfalen sind, und darüber berichtet, welche Dinge schon durchgeführt worden sind. Seit dem 24. Februar sind nach dem Ausländerregister über 200.000 Personen aus der Ukraine nach Nordrhein-Westfalen gekommen, darunter 8.000 nichtukrainische Drittstaatsangehörige. Derzeit wird vom Ministerium an einer Erhöhung durch Aktivierung weiterer Plätze in den Einrichtungen gearbeitet. Natürlich muss dabei immer eine qualitative und bestmögliche Versorgung der Menschen in der Grundversorgung, der Betreuung sowie auch der medizinischen Versorgung sichergestellt sein. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen weiterhin auch finanziell. Diese Entscheidung wurde bereits durch die vorige Landesregierung am 30. April getroffen. Wir stehen weiterhin hinter dem Beschluss, den Zuschuss des Bundes zu den Flüchtlingskosten an die Kommunen weiterzuleiten. Das Ministerium hat sich zudem an die Bundesregierung gewandt, um die Koordinierung zwischen den Bundesländern zu verbessern. Mittlerweile sperrt sich – das ist auch ein Erfolg des Ministeriums – kein Bundesland mehr gegen die weitere Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten. Ich möchte aber ein besonderes Augenmerk auf die nicht ukrainischen drittstaatsangehörigen Studierenden legen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen sichtbaren Fachkräftemangel. Wir sollten die Chance nutzen, die gesetzlichen Regelungen für diese geflüchteten Studierenden zu vereinfachen, um ihnen eine nachhaltige Perspektive in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Diese Perspektive ist nichts anderes als eine Chance für uns, den Fachkräftemangel in unserem Land perspektivisch zu mindern. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Was passiert denn, wenn diese jungen Menschen ihr Studium in NRW weiterführen können, hier Freunde finden und hier ihren festen Wohnsitz haben? Sie werden sich sehr wahrscheinlich hier in ihrem gewohnten Umfeld eine Arbeitsstelle suchen und füllen 28.09.2022 damit die Lücken, die wir durch den Fachkräftemangel haben. Die gesetzlichen Regelungen sollten deshalb dringend angepasst und die Bleibevoraussetzungen für die nichtukrainischen Studierenden erleichtert werden. Die Landesregierung arbeitet in diesem Kontext eng mit den anderen Ländern und dem Bund zusammen an einer belastbaren Lösung.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dahm zu lassen?

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Benjamin Rauer GRÜNE

Gerne.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe Ihnen eine ganze Zeit lang aufmerksam zugehört. Sie reden über Integration und Fachkräfte. Es geht im Wesentlichen um die Unterbringung und die Verantwortung des Landes. Sind Sie der Auffassung, dass die derzeitige Unterbringungssituation in den Landeseinrichtungen und Notunterkünften im Land Nordrhein-Westfalen ausreichend ist? Ich will Ihnen auch entgegenhalten, dass ein Verwaltungsmitarbeiter aus dem Kreis Minden-Lübbecke – Sie kommen ja aus Bad Oeynhausen, wenn ich richtig informiert bin – sehr deutlich gesagt hat, dass die derzeitige Platzzahl lachhaft ist. Wie sehen Sie das denn?

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Benjamin Rauer GRÜNE

Ich selbst war ja in einer Unterkunft der Stadt Bad Salzuflen tätig. Ich weiß, wie die Kommunen vor Ort arbeiten. Ich weiß aber auch, wie gut unser Ministerium gerade arbeitet, um dieses Problem zu lösen, wie ich es im ersten Teil auch gesagt habe. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Kommen wir zurück zu den Studierenden, weil es für mich wirklich wichtig ist, dieses Thema hier noch einmal zu besprechen, um diese Menschen auch für uns als Gesellschaft zu integrieren. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Gruppe junger Menschen ihre Ziele noch erreichen kann, indem wir bürokratische Hürden abbauen und ihnen ermöglichen, ihr Studium bei uns in Nordrhein-Westfalen fortzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns deshalb bitte die Chancen für diese Menschen erweitern, die unserem Land Landtag dadurch entstehen und die wir nutzen wollen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Rauer. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Seli-Zacharias.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lürbke, vorab möchte ich sagen: Ich danke Ihnen wirklich herzlich für diesen Antrag und auch für Ihre Initiative, mit der Sie zumindest hier in NRW zeigen, dass Sie tatsächlich nicht die Augen vor den Herausforderungen verschließen; das passiert ja durchaus auf Bundesebene. Lassen Sie mich aber auch gleich zu Beginn klarstellen: Wenn Sie in Ihrem Antrag die Lösung des Unterbringungsproblems von Schutzsuchenden allein darin sehen, die Verteilung der Flüchtlinge aus der Ukraine besser zu organisieren, sind Sie tatsächlich nicht Teil der Lösung, sondern eher Teil des Problems. (Beifall von der AfD) Das Problem an sich ist nämlich schlichtweg vielfältiger und vielschichtiger; darüber haben wir heute in Bezug auf die EU-Südost-Zuwanderung auch schon gesprochen. Das Grundproblem besteht eben nicht nur in der Aufnahme der Ukraineflüchtlinge, sondern im fortwährenden migrationspolitischen Staatsversagen seit 2015. Das ist mir heute tatsächlich zu kurz gekommen. (Beifall von der AfD) Wenn Sie von der sogenannten Balkanroute reden, klingt das fast schon euphemistisch, als würde man eine Art Vergnügungsreise mit dem Interrailticket machen. In der Realität steht die Bezeichnung „Balkanroute“ aber für die Hinnahme der illegalen Sekundärmigration nach Deutschland. Per Definition ist eine Flucht im ersten sicheren Land beendet, aber erstes sicheres Land wurde viel zu oft das Land mit den höchsten Sozialleistungen und der geringsten Rückführungsbereitschaft, kurzum: Deutschland. Immerhin wird ein anderer euphemistischer Begriff – ich meine die sogenannte Seebrücke – nach dem Regierungswechsel in Italien vermutlich ganz neu definiert werden. An dieser Stelle mein Glückwunsch an die neue Ministerpräsidentin Meloni nach Italien. (Beifall von der AfD – Widerspruch von der SPD und von der CDU) 28.09.2022 Als weiteres Problem – wir sprachen heute auch über Gelsenkirchen – trifft eben auch meine Heimatstadt der Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. An die Kollegen der SPD: Das hat Ihre OB-Kandidatin und inzwischen Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, Frau Karin Welge, auch offen zugegeben. Aber gut, ich finde es trotzdem erfreulich und vorbildlich, dass NRW in dieser bereits ohnehin angespannten Situation 200.000 ukrainische Flüchtlinge – darunter Kinder und Frauen; das ist auch noch einmal wichtig, zu betonen – aufgenommen hat. Herr Kollege Lürbke, erlauben Sie mir die Bemerkung: Man gewinnt bei Ihrem Antrag leicht den Eindruck, als müssten diese Kinder und Frauen, diese ukrainischen Flüchtlinge, jetzt ein bisschen als Sündenbock für das Unterbringungsproblem herhalten, das wir inzwischen haben. Ich glaube nicht einmal, dass das unbedingt Ihr Anliegen ist, aber dieser Eindruck wird ein wenig erweckt. Was wir jetzt aber brauchen, ist schlichtweg ein Plan. Wir brauchen einen Plan, wonach die bestehenden Verteilungsschlüssel im Hinblick auf die Kommunen grundsätzlich zu reformieren und für den kommunalen Wohnungsmarkt neue Parameter zu etablieren sind, damit eine Entlastung wirklich effektiv sein kann. Außerdem gilt es, sich auf der Bundesebene mit Nachdruck für eine grundlegende Kehrtwende in der Migrationspolitik einzusetzen, und zwar mit dem Ziel, insbesondere die innereuropäische Sekundärmigration wirksam zu unterbinden. Nicht zuletzt ist ganz wichtig – das geht in die Richtung der CDU –, der programmatischen Ankündigung der Rückführungsinitiative endlich Taten folgen zu lassen, um auf diesem Wege die Anzahl ausreisepflichtiger Personen in NRW spürbar zu reduzieren. (Beifall von der AfD) Herr Panske, Sie wollten heute hier – und damit komme ich auch schon zum Schluss – sehr deutlich sein. Überraschend sind gegenwärtig die vorlauten Töne führender CDU-Politiker – natürlich nicht hier in NRW als Juniorpartner der grün-schwarzen Koalition, sondern vielmehr als Opposition im Bund. Die Vizechefin Andrea Lindholz der Unionsfraktion im Bundestag zum Beispiel bezeichnet das Abwarten der Bundesregierung als fahrlässig. Man müsse mit den Schengenstaaten die EU-Außengrenzen stärken, so Ihre Vizechefin. Ganz deutlich merkt man jetzt auch, dass in Kürze Niedersachsen wählt. Ich sage es noch einmal ganz laut heraus: Einer CDU, die unter Kanzlerin Merkel das Chaos hierzulande zu verantworten hat, ist gewiss kein Glauben zu schenken. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht nunmehr Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir dürfen uns niemals an Krieg gewöhnen, und wir werden uns auch niemals daran gewöhnen, dass Wladimir Putin mit seinem brutalen Angriffskrieg auf die Ukraine deren Souveränität angreift und mit Scheinreferenden versucht, deren territoriale Integrität zu delegitimieren. Darüber hinaus ist dieser Krieg ein Angriff auf die Freiheit, auf die Demokratie und auf die europäische Friedensordnung insgesamt. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Auslöser, den wir bei all den konkreten Fragen, die wir hier miteinander diskutieren müssen, genau das ist der Auslöser der Herausforderungen, den wir einfach niemals vergessen dürfen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall bei der SPD) Die Bilder, die uns nun seit mehr als sieben Monaten erreichen, haben nicht nur für mich, sondern sicherlich für uns alle ihren Schrecken nicht verloren. Die schrecklichen Bilder aus Butscha und jetzt aus Isjum, die Berichte über mutmaßliche Foltergefängnisse im Donbass sowie die verängstigten und erschöpften Gesichter der Menschen, die sich verstecken, ausharren und um ihr Leben kämpfen, machen auf grausame Weise deutlich, dass dieser Krieg real ist. Dieser Krieg ist auch für die Menschen real, die vor ihm geflohen sind und die bei uns Schutz suchen. Dieser Schrecken bleibt aber; die Erinnerung begleitet sie bis zu uns. Es begleiten sie aber auch die Sorgen und Ängste um Angehörige, Freundinnen und Freunde, um die Heimat und um all das, was sie zurücklassen mussten. Das darf man ebenfalls niemals vergessen bzw. das dürfen wir bei allen politischen Diskussionen nicht im Klein-Klein der Tagespolitik untergehen lassen, denn wir reden hier von Menschen, von konkretem Leid und von einem Krieg, der mitten in Europa tobt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall bei der SPD) Wir stehen an der Seite der Ukraine. Wir stehen aber auch an der Seite derer, die hier Schutz suchen. Ich danke in diesem Zusammenhang den vielen Engagierten, die vor Ort helfen, die Menschen unterzubringen und ihnen ein kleines bisschen Normalität zurückzubringen. Für diese Solidarität danke ich. Natürlich und ganz besonders danke ich auch den Kommunen, die in einer besonderen Lage hier einmal mehr eine besondere Last in dieser Zeit tragen. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, diesen Menschen ein sicherer Ort zu sein und vor allem Kindern 28.09.2022 die Möglichkeit zu geben, wieder Kind sein zu können und ein kleines bisschen Normalität zurückzugewinnen. Für weit mehr als 200.000 Menschen aus der Ukraine ist es in Nordrhein- Westfalen gelungen, vielleicht ein kleines bisschen Normalität herzustellen und ein kleiner sicherer Ort zu sein. Die Menschen kommen privat in den Kommunen oder in Landeseinrichtungen unter, und sie haben bei uns in NRW einen solchen ersten Ort zum Ausruhen gefunden. Der Großteil von ihnen sind nach wie vor Frauen, Kinder und Jugendliche, wobei es auch vom Fortgang des Kriegs in der Ukraine abhängt, wie viele Menschen den Weg zu uns noch antreten. Wir alle hoffen, dass dieser Krieg bald zu Ende geht und Putins Aggressionen kein weiteres Leid über das Land und seine Menschen bringen. Wir stehen aber auch zu unserem Versprechen, den Menschen Zuflucht zu geben, die aufgrund des anhaltendes Krieges und der Zerstörung unsere Hilfe und Unterstützung brauchen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, von dem Kollegen Dahm von der SPD-Fraktion gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade betont, welche Herausforderungen für die Kommunen bestehen. Im Integrationsausschuss ist deutlich gesagt worden, dass bei der Zuweisung der Bestand in den Kommunen ausschlaggebend dafür ist, wie viele Zuweisungen die Kommunen noch bekommen. Insofern findet keine Anrechnung statt. Das würde wiederum bedeuten, dass eine weitere Zuweisung bei der Anrechnung nur erfolgt, wenn nicht nur die Notunterkünfte, sondern auch die Landesunterkünfte angerechnet werden. Ist das richtig? Teilen Sie diese Auffassung? Bleibt das so? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Kollege Dahm, vor allem ist erst einmal wichtig, dass wir diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen müssen. Ich will auch noch einmal konkret darauf eingehen, was Frau Kapteinat vorhin gesagt hat. Frau Kapteinat hat ja gesagt, dass in der Zeit 2015/2016 für die Unterbringung von Geflüchteten 100.000 Plätze geschaffen worden seien, sodass jetzt alles ganz fix passieren müsste. Landtag (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das habe ich gar nicht gesagt!) Ich will Ihnen auch mit Blick auf das, was Herr Kollege Lürbke dargelegt hat, sehr deutlich sagen: Am Ende des Tages ist den Kommunen nicht geholfen, wenn wir Plätze ankündigen, aber keine geschaffen haben. Denn von den 40.000 bis 60.000 Plätzen, die angekündigt waren, sind ja gar keine konkret geplant worden. Wir bauen die Kapazitäten jetzt in einem ersten und einem weiteren Schritt um 3.850 Plätzen aus und erhöhen sie auf 28.000. Da stehen wir jetzt. Herr Kollege Dahm, wir haben mit den Kommunen noch einen weiteren wichtigen Schritt zur Entlastung besprochen. Auch nach dem Rechtskreiswechsel werden die zu uns kommenden Ukrainerinnen und Ukrainer weiterhin auf die FlüAG-Quote angerechnet. Eigentlich würden sie aus dem FlüAG herausfallen. Das wäre ein großes Problem für die Kommunen. Dementsprechend haben wir gemeinsam mit den Kommunen dafür gesorgt, dass dies nicht passiert, damit wir eine bessere Verteilung erreichen und einen besseren Überblick bekommen, den wir den Kommunen zur Verfügung stellen können. Wir stehen mit den Kommunen in einem engen und intensiven Austausch. Wir haben noch an diesem Montag eine Schalte mit den Kommunen und den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten gehabt, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die waren begeis- tert!) um uns anzuhören, was sie zu sagen haben. Das ist die Grundlage für konkretes politisches Handeln. Das darf man nicht vergessen. Wir werden diese Gespräche im Rahmen von Regionalkonferenzen, die wir in den Regierungsbezirken durchführen werden, vertieft fortsetzen.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, es liegt ein weiterer Wunsch des Kollegen Dahm nach einer Zwischenfrage vor. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich glaube, die ist jetzt beantwortet. (Zurufe von der SPD: Oh!)

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Rainer Schmeltzer

Nein, es ist ein weiterer Wunsch, nicht die erste Frage. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Kollege Dahm, wir können das gerne noch einmal bilateral besprechen. (Serdar Yüksel [SPD]: Frau Paul, Sie können auch die Frage beantworten! – Christian 28.09.2022 Dahm [SPD]: Sie können auch einfach meine Frage beantworten!) – Es ist doch meine Sache, Herr Dahm, wie ich geruhe, die Frage zu beantworten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wie ich Ihre Frage sehe und glaube, sie beantworten zu müssen, kann doch immer noch ich entscheiden. Um meinen Redebeitrag fortzusetzen: Das Entscheidende ist …

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Rainer Schmeltzer

Sie haben die Zwischenfrage somit nicht zugelassen? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Richtig. Vielen Dank, Herr Präsident. (Christian Dahm [SPD]: Jetzt habe ich das auch verstanden!) Wichtig ist, dass wir noch mal über die Fakten sprechen. Fakt ist, dass wir zusätzliche Kapazitäten aktivieren und dann insgesamt auf Landeskapazitäten von 28.000 Plätzen kommen. Sie haben recht: Wir müssen die Kapazitäten weiter erhöhen. Wir setzen den Ausbau der Kapazitäten auch kontinuierlich fort. Es geht darüber hinaus aber auch um die von Ihnen geforderte weitere Unterstützung. Auch dazu hat der Finanzminister heute Morgen sehr deutlich ausgeführt: Über 570 Millionen Euro stellt das Land für die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung der Geflüchteten zur Verfügung. Darüber hinaus leitet das Land die 430 Millionen Euro, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden, natürlich an die Kommunen weiter, weil es um die Bereitstellung genau dieser Mittel geht. (Wolfgang Jörg [SPD]: Das ist doch keine neue Nachricht! Das hätte jede Regierung ge- musst!) Zur Wahrheit gehört aber auch: Weder die Kommunen noch die Länder allein werden diese Herausforderung bewältigen können. Deshalb gehe ich sehr stark davon aus, dass der Bund bei seiner Ankündigung bleiben wird, gemeinsam mit den Ländern nachzuvollziehen, was man im Frühjahr verabredet hat: sich im November anzuschauen, welche Anpassungen gegebenenfalls für die Zahlungen in 2022, vor allem aber mit Blick auf 2023 gemacht werden müssen; denn da gibt es noch keine konkrete Verabredung. Es ist meine Überzeugung, dass wir zusätzliche Mittel brauchen und dass dies gemeinsam mit dem Bund gemacht wird. Denn nur gemeinsam wird es uns gelingen, der Verantwortung und den Heraus-Landtag forderungen, vor denen wir stehen, gerecht werden zu können. Noch ein Punkt mit Blick darauf, dass Sie die Gesundheitsuntersuchungen angesprochen haben: Wir sind auch dort dabei, die Kapazitäten in der Medizintechnik zu erhöhen. Wir haben über die Bezirksregierungen noch einmal mitgeteilt, dass Zuweisungen aus den Landeseinrichtungen erst nach Tbc-Ausschluss erfolgen. (Dr. Ralf Nolten [CDU] und Dagmar Hanses [GRÜNE]) An vielen Stellen können wir die Herausforderungen gemeinsam angehen. Einfach Forderungen in den Raum zu stellen, wird uns hier nicht helfen. Wir arbeiten konkret daran. Wir arbeiten in ganz engem Austausch mit den Kommunen daran. Ich hoffe, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten; denn am Ende geht es um die Solidarität mit der Ukraine und mit allen Menschen, die unseren Schutz und unsere Unterstützung suchen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Jawohl!)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Paul. – Ich gehe davon aus, dass der eine oder die andere das Gefühl hat, dass die Ministerin überzogen hat. Das ist der Fall, aber drei Fraktionen haben zuvor auch schon überzogen. Von daher würde ich keine zusätzlichen Redezeiten zulassen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/978 ab. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/978. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. (Wolfgang Jörg [SPD]: Ein Herz und eine Seele!) Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Der guten Ordnung halber: Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Somit ist der Antrag Drucksache 18/978 mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD abgelehnt. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1063. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP. Somit ist der Antrag Drucksache 28.09.2022 18/1063 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1065. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Somit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/1065 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Kinder müssen mit an vorderster Stelle stehen: Kita-Schließungen durch echte Entlastungen entgegenwirken Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/986 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Schalley das Wort.

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Zacharias Schalley AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschlossene Tagesstätten, Testpflicht für Kinder, staatlich verordneter Hausarrest: Betrachtet man die Politik der letzten drei Jahre, könnte man sich wahrlich nicht vorstellen, dass es unsere Jüngsten noch schlimmer hätte treffen können. Die Maßnahmen, die manch einer in diesem Hause als Pandemiebekämpfung bezeichnet hat, haben Kinder dieses Landes wie einzuzäunendes Vieh gegängelt und zahllose völlig überforderte Eltern im Stich gelassen. Mit einer dreisten Rücksichtslosigkeit wurden Kinder ohne eigenes Verschulden von gleichaltrigen Freunden getrennt und vom Kitabetrieb ausgeschlossen, und sie sollten sogar ihre Großeltern nicht besuchen – alles im Namen der Gesundheit. Ich bitte Sie, fragen Sie einen beliebigen Pädagogen oder Erzieher – jeder wird Ihnen bestätigen, dass die frühkindliche Sozialisationsphase zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr für eine gesunde Entwicklung unerlässlich ist. Wird sie verpasst, kann man in späteren Jahren kaum noch gegensteuern. Somit ebnet man den Kindern den Weg in ein schmerzliches Leben als Außenseiter. Eine solche Isolation wurde von höchster Stelle auf Gedeih und Verderb durchgesetzt, um unsere Jüngsten vermeintlich vor einer Krankheit zu schützen, die sie fast alle unbeschadet überstehen. Ich verrate Ihnen etwas: Sie haben damit niemanden geschützt, sondern die geistige Gesundheit einer gesamten Generation dauerhaft geschädigt. (Beifall von der AfD) Landtag All das war 2020 bis 2022. Drei Jahre lang gab es Kinderleid per politischem Beschluss. Nun müsste man meinen, Sie hätten dazugelernt und setzten endlich alles daran, Kitas in Betrieb zu halten, ausreichend Plätze sicherzustellen und Tagesmütter angemessen zu entlohnen. Immerhin sollte es ein dringliches Anliegen der Regierung sein, Eltern zu entlasten und eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Weit gefehlt! Schon jetzt schlittern wir in die nächste selbstgemachte Krise, welche Familien und Alleinerziehende wieder mal am härtesten treffen wird. Dank völligem Politikversagen auf Bundesebene steht uns eine weitreichende Verarmung bevor, die in Deutschland wohl keiner für möglich gehalten hätte. Gas-, Strom- und Benzinpreise sind explodiert und steigen stetig weiter. Die Inflation schreitet unaufhaltsam voran. Selbst die Kosten von Grundnahrungsmitteln wie Fleisch und Butter reißen Löcher in den Geldbeutel. Dass dies einen Rattenschwanz nach sich zieht, der die Kinderbetreuung lahmzulegen droht, sollte selbst den Strippenziehern der gescheiterten Energiewende einleuchten. Die explodierenden Preise machen nämlich auch vor den Betreuungseinrichtungen keinen Halt. Kitaträger, Tagesmütter, Bildungseinrichtungen und viele weitere schlagen Alarm und fordern Unterstützung. Warum? Viele freie Träger in NRW können die Eigenanteile an Energie-, Miet- und Lebensmittelkosten gar nicht mehr schultern. Für Kitas gilt zudem der Sonderfall, dass sie kaum bis gar keine Möglichkeit haben, auch nur ansatzweise Heizkosten zu sparen, da sie eine vorgeschriebene Mindestraumtemperatur einhalten müssen. Frieren für den Frieden klappt bei den Kleinsten nicht. Viele warnen deshalb schon jetzt davor, dass sie aufgrund der enormen Heizkosten im Winter ihren Betrieb womöglich auf irgendeine Art und Weise einschränken müssen. Eine existenzielle Krise nach der anderen fällt mit der Tür ins unbeheizte Haus. Eine durchschnittliche Kita mit etwa 160 Plätzen darf sich bei optimistischer Rechnung auf eine saftige Nebenkostennachzahlung in Höhe von ungefähr 6.000 Euro vorbereiten. Allein die Kosten einer Mahlzeit in Kitas könnten sich von durchschnittlich 4 Euro auf 8 Euro verdoppeln. Somit würde für unsere Kleinsten sogar das Essen zum Privileg – und das, nachdem uns der deutsche Landwirtschaftsminister, ironischerweise selbst Erzieher, vor wenigen Tagen noch versicherte, Ernährungssicherung sei systemrelevant. Die Rheinische Post berichtet derweil, dass bis 2030 Zehntausende Kitafachkräfte fehlen werden. Während der Bedarf nach angemessener Betreuung also wächst, schrumpft das Angebot immer weiter. Wenn 28.09.2022 jetzt nicht schnell gehandelt wird, drohen erneute Schließungen zahlloser Einrichtungen – nur dieses Mal permanent. Währenddessen haben Tagesmütter genauso mit den horrenden Kosten ihrer Nachzahlungen und Energieabschläge zu kämpfen – allein für ihre privaten Mietwohnungen. Auf wen sollen diese Kosten umgewälzt werden? Auf die Eltern? Wie sollen Mittelständler, Familien im Niedriglohnsektor, Alleinerziehende, Tagesmütter und auch Kitabetreiber all das bezahlen? Nach nunmehr zwei Jahren sogenannter Pandemiebekämpfung, in denen Kitas teilweise geschlossen waren, Kinder viele Monate Verzicht geübt haben, luftabschneidendes Chinaplastik im Gesicht tragen mussten und es ihnen mit dem moralischen Zeigefinger untersagt wurde, die Großeltern zu besuchen oder sich mit Freunden zu verabreden, ist es nun doch an der Zeit, Worten Taten folgen zu lassen und die Familien mit ihren Kindern wirklich in den Mittelpunkt zu stellen. Ich befürchte allerdings, dass Sie Gefallen an der Bevormundung der Bürger gefunden haben. Ginge es nach Ihnen, folgte nach dem Coronalockdown jetzt der Energielockdown. Und nächstes Jahr der Klimalockdown? Es kann nicht sein, dass wir von einer Krise in die nächste galoppieren – oder politisch galoppiert werden. Aus diesem Grund müssen Sie als Regierung, Sie als Ministerin, Frau Paul, nun alles daran setzen, dass Kitas und weitere Bildungseinrichtungen vollumfänglich arbeiten können und geöffnet bleiben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Schalley. – Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Gebauer.

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Katharina Gebauer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Betreuung von Kleinkindern und die frühkindliche Bildung haben für uns als CDU höchste Bedeutung. Ihr Wert steht außer Frage. Kinderbetreuungseinrichtungen legen den Grundstein für die weitere Bildungsbiografie. Kinder lernen dort den Umgang miteinander und machen Erfahrungen, die sie ihr ganzes Leben lang prägen. Nordrhein-Westfalen unterstützt die Familien durch ca. 211.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und ca. 530.000 Plätze für die Kinder im Über-3-Bereich. Durch das reformierte Kinderbildungsgesetz fließen pro Jahr 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in das System der Kindertagesbetreuung. (Beifall von der CDU) Landtag In die frühkindliche Bildung fließen aktuell 4,3 Milliarden Euro jährlich. Außerdem wird die schwarz-grüne Koalition das bewährte Kita-Helfer-Programm fortführen und verstetigen, da die sogenannten Alltagshelfer das Personal in den Einrichtungen entlasten. Die aufgeführten Punkte verdeutlichen, wie sehr wir die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege personell und finanziell unterstützen. § 28 des Kinderbildungsgesetzes legt eine Mindestausstattung beim Personal fest, die nicht unterschritten werden darf. In dem diskutierten Antrag werden des Weiteren die gestiegenen Betriebskosten angeführt. Das Kinderbildungsgesetz beinhaltet ein pauschalisiertes Finanzierungssystem, welches die Kindpauschalen und weitere Zuschüsse jährlich anhand der Kostenentwicklung für Personal und andere steigende Kosten an den allgemeinen Verbraucherpreisindex anpasst. Dies betrifft sowohl die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen als auch den Landeszuschuss für die Kindertagespflege. Da die Preise aufgrund der Inflation dieses Jahr drastisch gestiegen sind, wird die Anpassung für das nächste Jahr entsprechend hoch ausfallen. Auch die im Antrag thematisierte Finanzierung der Kindertagespflege ist durch § 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sichergestellt. Dieser Antrag ist abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Jörg.

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Wolfgang Jörg SPD

Herr Präsident, ich hoffe, es geht Ihnen gut. (Heiterkeit von der SPD) – Wir hatten eine gemeinsame Coronaerfahrung; deshalb habe ich nachgefragt. Ich bin immer noch total müde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin optimistisch, dass unsere Kollegen im Bundestag, aber auch in der Bundesregierung verstehen, in welcher Situation unsere sozialen Einrichtungen sind. Es brennt der Baum. Viele Träger, viele Wohlfahrtsverbände, aber auch Kirchen machen sich enorme Sorgen darüber, wie sie über den Winter kommen. Ich bin – auch aus Erfahrung – ganz optimistisch, dass wir dieses Problem mit den demokratischen Parteien gelöst bekommen, mit der CDU, mit den Grünen, mit der FDP und mit den Sozialdemokraten. 28.09.2022 Wir werden einen Ampelvorschlag erhalten und einen Kompromiss mit den Ländern hinbekommen, der tragfähig ist und unsere sozialen Einrichtungen rettet. Da bin ich mir 100%ig sicher. Wir haben unter Corona bewiesen, dass wir das können, und wir werden das auch jetzt beweisen. Dafür könnten wir mal gemeinsam applaudieren. Wir werden es schaffen. (Beifall von der SPD, Eileen Woestmann [GRÜNE] und Marcel Hafke [FDP]) Natürlich wird es auch ein Rettungsprogramm des Landes geben müssen. Es geht gar nicht anders. Ich glaube, die Ministerin weiß das auch. Ich glaube ebenso, dass man sich in den zuständigen Häusern bereits viele Gedanken darüber macht, was im kommenden Herbst und Frühjahr hier Nordrhein-Westfalen geschehen wird. Die Situation ist bedrohlich. Das ist gar keine Frage. Man muss sich Sorgen machen, aber wir werden eine Lösung finden. Das ist ganz klar. Einzig die AfD kann keine Lösung und keinen Lösungsvorschlag dazu beitragen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Die AfD hat bereits durch Funktionäre erklären lassen, dass sie ein Interesse daran hat, dass es den Menschen in Deutschland schlecht geht. Daraus kocht sie nämlich ihr politisches Süppchen, und dadurch radikalisiert sie die Leute. Das ist ihr Ziel und auch das Ziel des Antrags – und sonst gar nichts. Man kann dies bereits daran erkennen, dass sie nicht einmal eine Überweisung an die Fachausschüsse will. Sie will hier – wie mit jedem Thema – die Leute aufhetzen, aber das machen wir nicht mit. Kurzum: Wir werden diesen Mist natürlich nicht mitbeschließen. – Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Jörg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt der Kollegin Woestmann das Wort zu ihrer ersten Rede. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir alle wünschen uns wieder ruhigere Zeiten. Doch bevor unser Wunsch von einem Ende der Coronapandemie und ruhigeren verlässlicheren Zeiten in Erfüllung gehen konnte, wurden diese Zeiten durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine verhindert. Die steigenden Energiekosten geraten gerade jetzt, da es kühler wird, stärker in den Fokus. Ja, wir Erwachsenen können uns einen Pulli mehr anziehen, Landtag uns beim Arbeiten in eine Decke wickeln oder auch nur kurz oder vielleicht auch nicht so warm duschen. Aber wenn es um unsere – gerade um die kleinen – Kinder geht, dann ist das alles nicht so einfach. Beim Spielen in eine Decke gewickelt zu werden, widerstrebt dem großen Bedürfnis nach Bewegung. Damit nicht alle Kinder permanent krank sind, können Familien mit kleinen Kindern und Kindertageseinrichtungen nicht auf das Heizen verzichten. Daher müssen Kitas unbesorgt heizen können. Das ist aber gerade mit Blick auf die steigenden Energiekosten eine enorme Herausforderung. Dass Kitas aufgrund von steigenden Energiekosten geschlossen werden, ist aber keine Option. Das Kinderbildungsgesetz und die Finanzierungssystematik durch Pauschalen ermöglichen den Einrichtungen, auf steigende Kosten zu reagieren. Des Weiteren erhält das KiBiz eine jährliche Anpassung der Finanzierung, die sich an den tatsächlichen Kostenentwicklungen orientiert. So können die Herausforderungen, die mit der Energiekrise einhergehen, abgefedert werden. (Beifall von den GRÜNEN und Klaus Hansen [CDU]) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber brauchen Verlässlichkeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen ebenfalls Verlässlichkeit. Vor allem aber brauchen unsere Kinder gerade nach diesen beiden teilweise chaotischen Pandemiejahren die Gewissheit, dass sie in die Kita gehen können. Kitas offen zu halten, ist kein familien- oder kinderpolitisches Thema, sondern geht uns alle etwas an. Wenn die Operation ausfällt, weil der Arzt keine Betreuung für sein Kind hat, wenn die Bäckerin keine Brötchen verkaufen kann, weil sie keine Betreuung für ihr Kind hat, oder wenn ein Ministerpräsident nicht am Plenum teilnehmen kann, weil er keine Betreuung für sein Kind hat, dann geht uns das alle etwas an. Kitas sind kein Nice-to-have einer Gesellschaft, sondern das Bindeglied zwischen unserer Gegenwart und unserer Zukunft. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Qualitativ hochwertige, verlässliche Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten bedeutet, dass die Eltern arbeiten gehen können. Es wird aber gleichzeitig auch der Grundstein für den weiteren Bildungsweg gelegt. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Wir als schwarz-grüne Koalition spielen nicht die Betreuungsqualität gegen die Energiekosten aus und 28.09.2022 lassen die Kindertageseinrichtungen nicht in der Kälte stehen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Woestmann. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede hier im Hohen Haus! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Hafke das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die AfD macht es sich mal wieder sehr einfach: Sie erkennt ein Problem, empört sich darüber, bietet aber keine Lösung an. Den eigenen Leuten suggeriert sie wieder, dass sie hier im Landtag die wichtigen Themen ansprechen würde, allerdings erklärt sie dabei nicht, wie die Arbeit hier im Hause überhaupt funktioniert. Dieser Antrag ist mal wieder ein Paradebeispiel für Ihren Populismus. Anstelle Lösungen zu erarbeiten und Menschen ein konkretes Angebot zu machen, legen Sie nur eine Problembeschreibung auf den Tisch. Dieser Antrag legt offen, dass Sie nicht ernsthaft daran interessiert sind, die Probleme in Nordrhein-Westfalen zu beheben. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) So schreiben Sie etwa, dass die Landesregierung dafür sorgen soll, dass die angespannte Personallage nicht verschlimmert wird. Das war alles zum Thema. Würden Sie ernsthaft Oppositionsarbeit betreiben, hätten Sie konkrete Vorschläge dazu, was im Bereich der Fachkräfte geschehen soll. Laut Ihres Antrags sorgen Sie sich um die Kitas in Nordrhein-Westfalen. Ich möchte ehrlich sein: Ich sorge mich auch. Deshalb bringen wir als Freie Demokraten eigene Lösungsvorschläge ein, übrigens auch zum Thema „Fachkräfte“. Im Gegensatz zu Ihnen möchten wir als Oppositionsfraktion nämlich konstruktiv an den Problemen in unserem Land arbeiten. Ohne den Debatten in den kommenden Tagen vorweggreifen zu wollen – wir haben konkrete Vorstellungen, wie es mit dem Alltagshelfer-Programm und den Sprach-Kitas weitergehen soll. Wir machen besonders vor dem Hintergrund steigender Energieund Heizkosten ein konkretes Angebot, durch das Kitas und Eltern entlastet werden können. Ich freue mich darauf, in den kommenden Tagen eine ernsthafte Debatte über die Zukunft unserer Landtag Kitas zu führen. Sie sind daran offensichtlich nicht interessiert. Sie setzen auf Empörung, wir setzen auf Lösungen, und deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jörg, ich möchte Ihren Optimismus gerne teilen. Angesichts der Inbrunst, mit der Sie vorgetragen haben, bin ich der Auffassung, dass es uns wahrscheinlich gelingen wird, eine gemeinsame gute Lösung für die soziale Infrastruktur in diesem Land zu finden. Das ist schließlich die Lebensader des sozialen Zusammenhalts in diesem Land. Tragen Sie diesen Optimismus mit nach Berlin, dann fluppt es vielleicht noch ein bisschen besser. Keinen Optimismus habe ich dahin gehend, dass es der AfD-Fraktion um einen seriösen Beitrag zur Debatte geht, (Beifall von den GRÜNEN und Wolfgang Jörg [SPD]) denn ich habe mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommen, was Sie aufgeschrieben haben, und mein Erstaunen ist beim Vortrag noch viel größer geworden. Ja, das ist etwas, worüber wir diskutieren müssen: Wie stellen wir sicher, dass unsere Kinder nicht wieder Leidtragende einer Krise sind, für die sie nichts können? Aber anstatt sich mit dieser Sachfrage auseinanderzusetzen, gefallen Sie sich darin, Schreckensszenarien an die Wand zu malen. Man möchte sagen, dass Sie sich ganz offensichtlich in einer Art Endzeitstimmung eingerichtet haben. In den Beschlusspunkten kommt nichts außer Allgemeinplätzen. Sie versuchen es mit Empörung und hoffen ganz offensichtlich auf einen gewissen Nährboden für Ihre politische Bauernfängerei. Das hilft den Einrichtungen nicht. Das hilft den Familien nicht. Das hilft den Kindern in diesem Land nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Dafür sind die Zeiten zu ernst und die Herausforderungen zu groß. Die Menschen brauchen eine Politik, die sich ihrer Sorgen annimmt und die Verantwortung übernimmt, aber keine Politik, die auf billige Art und Weise versucht, Ängste zu schüren. Ich sage Ihnen: 28.09.2022 Mit dieser Art destruktiver Politik werden Sie auch in Zukunft nicht erfolgreich sein. Diese Landesregierung macht sich konkret daran, Entlastungen ins System zu bringen, eine Fachkräfteoffensive auf den Weg zu bringen und das KiBiz zu reformieren. Darum muss es jetzt gehen. Wir müssen, gerade nach der anstrengenden Zeit der Coronapandemie, einerseits verlässliche Strukturen für die Familien schaffen sowie Zukunftschancen für unsere Kinder erhalten und andererseits in den Kindertageseinrichtungen für Planungssicherheit und für gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sorgen. Das schaffen wir, indem wir konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen und indem wir das erfolgreiche Kita-Helfer-Programm verlängern. Das schaffen wir, indem wir eine Fachkräfteoffensive starten. Das schaffen wir, indem wir uns das KiBiz noch einmal genau anschauen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungssystematik. Wenn Sie sich das KiBiz schon einmal angeschaut hätten, wüssten Sie, dass es eine Lösung für das vorweggenommen hat, was Sie hier als vermeintliches Horrorszenario an die Wand malen. In § 37 des KiBiz ist nämlich genau festgeschrieben, in welcher Art und Weise sich die Entwicklung von Personal- und Sachkosten dynamisiert. Das heißt, dort wird auch die Kostensteigerung konkret nachvollzogen. Ich sage aber auch: Wir werden die Kitas bzw. die soziale Infrastruktur in diesem Land jenseits der Dynamisierung, die jeweils zum Kitajahresstart beginnt, nicht im Regen stehen lassen. Natürlich werden wir Vorsorge betreiben. Das tun wir ganz konkret, denn Kindertageseinrichtungen sind zentrale Lebens- und Lernorte für unsere Kinder. Wir werden die Träger auch in diesen krisenhaften Zeiten unterstützen. Das haben wir in der Coronakrise getan, und darin werden wir nicht nachlassen. Wir machen es gerne konkret, auch mit denen, die gemeinsam mit uns fachlich diskutieren wollen. Der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, hilft nicht. In ihm werden noch nicht einmal die Szenarien richtig beschrieben. Ich meine, dass wir mit einer ernsthaften Diskussion, wie wir Sie miteinander führen müssen, weiterkommen als mit dem, was Sie hier aufgeschrieben haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache Landtag 18/986. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Der Form halber: Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/986 abgelehnt. Ich rufe auf: 10 Fragestunde Drucksache 18/1042 Mit der Drucksache 18/1042 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 3 bis 7 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann und nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 3 des Herrn Abgeordneten Christian Dahm von der Fraktion der SPD auf: Wie kommt die stellvertretende Ministerpräsidentin zu der am 20. September 2022 geäußerten Auffassung, dass nur der Bund eine solche Notlage erklären könne und damit die Schuldenbremse aussetzen könne? Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Mona Neubaur antworten wird, die somit jetzt von mir das Wort erteilt bekommt. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dahm, es sind Nachfragen zu Äußerungen aufgekommen, die ich am 20. September zur Aussetzung der Schuldenbremse getätigt habe. Ich möchte hier gerne die Gelegenheit nutzen, meinen Standpunkt noch einmal darzulegen. Wie in der Sendung „Westpol“ ausgeführt, bin ich weiterhin der Auffassung, dass eine Lockerung der Schuldenbremse für Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien aufgrund der hohen Energiepreise und der damit verbundenen Inflation sinnvoll erscheint. Dabei ist mir bewusst, dass eine Ausnahme vom verfassungsrechtlichen Gebot der 28.09.2022 Schuldenfreiheit eine erhebliche Beeinträchtigungswirkung verlangt. Die derzeitige Energiekrise setzt insbesondere energieintensive Industrien und einkommensschwache Haushalte unter enormen Druck. Staatliche Hilfsmaßnahmen können einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung einer strukturellen Wirtschaftskrise leisten. Die Hilfsmaßnahmen sind dabei nötig, um die hohen Belastungen durch Energiekosten sowohl für Haushalte als auch für Unternehmen abzumildern. Nur so kann ein massiver Einbruch der Konsumausgaben bzw. Investitionspläne verhindert werden. Insgesamt gilt, dass die Länder die Entscheidung über ihre Schuldenbremse auf Länderebene natürlich unabhängig vom Bund treffen können. Jedoch sehe ich den Bund hier in der politischen Verantwortung, als Erster zu handeln, um eine übergreifende Lösung herbeizuführen. Aus Berlin lässt sich vernehmen, dass der Bund möglicherweise kurzfristig von den Ausnahmemöglichkeiten der Schuldenbremse Gebrauch machen wird. Das wollen wir jetzt erst einmal abwarten. Für eine Aussetzung der Schuldenbremse auf Landesebene müssen die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In Nordrhein-Westfalen regelt das der § 18b der Landeshaushaltsordnung. Der von der saarländischen Landesregierung vorgelegte Entwurf für den Landesnachtragshaushalt 2022 sieht vor, dass zur Finanzierung eines geplanten Transformationsfonds Kredite über 3 Milliarden Euro aufgenommen werden sollen. Um diese Kredite trotz Schuldenbremse zu ermöglichen, soll der saarländische Landtag eine außergewöhnliche Notsituation nach § 2 Abs. 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes im Saarland feststellen. Diese Feststellung ist noch nicht erfolgt. Die rechtliche Ausgangssituation ist grundsätzlich ähnlich zu der in Nordrhein Westfalen. Insbesondere ist der Rechtsbegriff der außergewöhnlichen Notsituation sowohl im saarländischen Haushaltsstabilisierungsgesetz als auch in der nordrhein-westfälischen Landeshaushaltsordnung enthalten. Der saarländische Landtag hat, wie gesagt, diese außergewöhnliche Notsituation bislang noch nicht festgestellt. Die Abstimmung über den Nachtragshaushalt 2022 ist dort für den Dezember 2022 vorgesehen. Wie also eben ausgeführt: Es gibt keine Pflicht zur Parallelität auf Bundes- und Landesebene. Das will ich hiermit klarstellen. Wir in Nordrhein-Westfalen sehen den Bund jedoch in der primären politischen Verantwortung, die Frage, ob eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, für das gesamte Bundesgebiet zu beantworten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Ich erteile dem Kollegen Dahm zu seiner ersten Zusatzfrage das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

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Christian Dahm SPD

Herr Präsident, vielen Dank, für die Ermöglichung der ersten Zusatzfrage. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie das so ausführlich beantwortet und Ihren Standpunkt sowie die Rechtsausführungen noch einmal dargelegt haben. Ich will noch einmal auf das Jahr 2020 und die Coronapandemie zurückblicken. Sehen Sie einen Unterschied zwischen der damaligen wirtschaftlichen Situation sowie den seinerzeit getroffenen Entscheidungen hier im Parlament und den Rahmenbedingungen, denen wir heute unterliegen?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich darf Ihnen gerne transparent machen, wovon mein Arbeitsalltag gerade sieben Tage die Woche geprägt ist, nämlich von den Einzeleindrücken aus allen Branchen der Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. In den Gesprächen stellt sich mir die Not als sehr dramatisch dar. Dies kann aber nicht die Grundlage dafür sein, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen eine Notsituation rechtssicher feststellen können. Die Verfahren, die dafür notwendig sind, sind vom Bund angekündigt. Dazu gehört der Konjunkturerwartungsbericht aus dem Bundeswirtschaftsministerium und die vorgezogene Steuererwartung am 26. Oktober. Diese stellen eine Grundlage dafür dar, in Anbetracht der Zahlen, Daten und Fakten über die Frage zu entscheiden, ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse rechtssicher gewählt werden kann.

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Rainer Schmeltzer

Seine erste Zusatzfrage stellt der Kollege Witzel, sobald er irgendwo sitzt. (Ralf Witzel [FDP] kehrt an seinen Platz zu- rück. – Heiterkeit)

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin gerne der guten Ordnung halber an meinen Platz zurückgekehrt. – Frau Ministerin Neubaur, Sie haben soeben bei der Beantwortung der Frage Einschätzungen zum Umgang des Bundes mit dem Thema „Schuldenbremse“ in der nächsten Zeit abgegeben und in Ihren Formulierungen eine gewisse Flexibilität angedeutet. Wie kommen Sie zu der Einschätzung, die Sie soeben im Plenum abgegeben haben? Welche Erkenntnisse bringen Sie dazu? 28.09.2022

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank für Ihre Frage, lieber Kollege Witzel. Sie beziehen sich auf meine Einschätzung, dass die Situation in Berlin dynamisch ist. Ich lese überregionale Zeitungen und entnehme diesen entsprechende Äußerungen aus den Reihen der die Bundesregierung tragenden Parteien, die zu dieser Vermutung führen. Aber ich betone: Das ist eine Vermutung. Auf die können wir nicht aufbauen. Politisch prioritär muss es aus unserer Sicht die Bundesregierung entscheiden, weil es uns nur möglich ist, gerichtsfest von der Aussetzung der Schuldenbremse Gebrauch zu machen, wenn der Bund diese in ihren Möglichkeiten bezüglich der Ausnahmeregelung nutzt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zur ersten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Baer das Wort.

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Alexander Baer SPD

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, eine Frage dazu: Würde die Landesregierung auch dann keine Notlage erklären, wenn abgesehen vom Bund alle anderen Länder dies tun würden? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Warum macht der Weil das denn nicht?)

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das ist eine sehr theoretische Frage. Ich bewerte die aktuelle Situation so, dass die Energiekrise eine europäische ist, aber in jedem Fall eine bundesrepublikanische Herausforderung darstellt. Deswegen glaube ich, dass die Frage so hypothetisch ist, dass ich sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten kann.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Der Kollege Bakum von der SPD-Fraktion hat eine Zusatzfrage.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sind auf die Datenlage eingegangen, auf die wir nun bis in den Oktober hinein warten. Aber welche Indikatoren müssen nach Auffassung der Landesregierung gegeben sein, damit der Bund eine solche Notlage erklären kann, um die Schuldenbremse wieder auszusetzen? Landtag

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich habe mich noch einmal rückversichert. Es muss eine von außen induzierte Krise sein, die außerhalb der Kontrolle des Staates liegt. Das ist die Grundlage, auf der dann entschieden wird.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Die erste Zusatzfrage für die Kollegin Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Ich ziehe meine Frage zurück, denn sie wurde zwischenzeitlich beantwortet.

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Rainer Schmeltzer

Dann hat das Wort zu seiner zweiten Zwischenfrage der Kollege Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will ausdrücklich vorausschicken, dass wir auch aus meiner festen Überzeugung heraus eine unbestrittene Unsicherheit mit Blick auf Konjunktur und damit natürlich auch die vom Finanzminister dargestellte Prognoseunsicherheit bei zukünftigen Steuereinnahmen haben. Dennoch, die Äußerungen, Frau Ministerin Neubaur, die hier in Rede stehen, sind nicht nur theoretischer Natur, sondern auch im Kontext realer politischer Entscheidungen zu verstehen. Deshalb möchte ich Sie hier fragen: Ist es Ihr Ziel aus heutiger Sicht, zukünftig und für den Haushaltsentwurf 2023 auch in den nächsten Tagen quasi zu einem Haushaltsentwurf der Landesregierung zu kommen, der keine neuen Schulden für das Land vorsieht?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Solange der Bund an der Schuldenbremse festhält – ich habe, glaube ich, ausreichend dargelegt, dass wir prioritär den Bund in der politischen Verantwortung sehen, hier zu handeln –, planen wir unter den jetzt geltenden Bedingungen auch die Haushaltspläne für das Jahr 2023.

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Rainer Schmeltzer

Die Möglichkeit zur ersten Zusatzfrage für den Kollegen Göddertz.

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Thomas Göddertz SPD

Vielen lieben Dank. – Frau Ministerin, es ist für mich noch nicht ganz klar: 28.09.2022 Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Bundesregierung bzw. der Bundestag eine Notsituation erklärt?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Jede Erklärung einer Notsituation muss gerichtsfest sein, darf nicht politisch willkürlich getroffen werden. Das Verfahren, das dafür angelegt ist, ist, auf der Grundlage der Konjunkturerwartung und der vorgezogenen Steuerschätzung eine Bewertung vorzunehmen. Wir sehen prioritär den Bund am Zug, darüber zu entscheiden.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank. – Eine zweite und letzte Zusatzfrage des Kollegen Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Neubaur, Sie haben bereits die rechtliche Grundlage im Saarland erwähnt. Stehen Sie denn im Austausch mit der dortigen Landesregierung, um darüber zu sprechen, inwiefern die Situation zwischen NRW und dem Saarland vergleichbar ist?

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich persönlich stehe nicht im Austausch mit der saarländischen Landesregierung, verfolge aber wie wir alle auch überregionale Presse und begleite dementsprechend auch die kritischen rechtlichen Einschätzungen, die es zu der vorgeschlagenen Lösung aus dem Saarland gibt. Aber einen konkreten Kontakt mit der saarländischen Regierung habe ich nicht, außer mit meinem Kollegen Wirtschafts- und Energieminister, mit dem ich mich regelmäßig austausche, wie Stahl- und ehemalige Kohleländer in diesen herausfordernden Zeiten Unterstützung für ihre Unternehmen organisieren können.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank. – Die zweite und somit letzte Zusatzfrage stellt der Kollege Baer.

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Alexander Baer SPD

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich versuche, das nicht so theoretisch wie eben zu formulieren. Mir geht es einmal darum: Ich habe Sie so verstanden, dass Sie nicht die Einschätzung des Gutachtens teilen, nach der Land Landtag und der Bund frei in ihrer Entscheidung sind, sich auf diesen Ausnahmezustand zu berufen. Ist das richtig?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das ist eine Frage der Voraussetzung. Punkt!

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Rainer Schmeltzer

Jetzt für ihre erste Zusatzfrage die Kollegin Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Ich habe jetzt doch noch eine Frage. In der LHO steht, dass man eine Notsituation erklären kann. Wie müsste die Notsituation nach Ihrer Ansicht aussehen, damit sie wirklich vom Land selbstständig erklärt wird, also ein Fall, bei dem Sie nicht auf den Bund warten. Was wäre denn so eine Situation?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das ist in der Landeshaushaltsordnung klar vorgeschrieben. Beispielsweise kann der Landtag im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigen, einen Haushaltsausgleich durch Einnahmen aus Krediten für zulässig erklären. Die Vorgaben stehen also in unserer Landeshaushaltsordnung. Wir bleiben aber als Landesregierung geschlossen bei unserer gemeinsamen Einschätzung, dass es prioritär in der politischen Handlungsnotwendigkeit der Bundesregierung liegt, weil die Energiekrise nicht nur die nordrhein-westfälischen Verbraucherinnen, Verbraucher, Menschen und die nordrhein-westfälische Wirtschaft trifft, sondern mindestens das gesamte Bundesgebiet.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank. – Kollege Göddertz stellt seine zweite und damit letzte Zusatzfrage.

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Thomas Göddertz SPD

Vielen, lieben Dank. – Frau Ministerin, wenn der Bund eine Notsituation erklärt, würde die Landesregierung dem Landtag dies dann auch vorschlagen?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Lieber Herr Kollege, ich 28.09.2022 glaube, die Zeiten sind so, dass wir gut beraten sind, in aller Konzentriertheit und Ernsthaftigkeit schrittweise über die Dinge zu entscheiden. Das bedeutet: Wenn der Bund dieses entscheidet, würden wir selbstverständlich dann die Folgen für NRW prüfen.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Die erste Zusatzfrage stellt jetzt die Abgeordnete Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, haben Sie, bevor Sie Ihre Äußerung gegenüber dem WDR getätigt haben, in der Sie die Schuldenbremse infrage gestellt haben, mit dem Finanzminister darüber gesprochen?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich gucke ihn gerade an. Wir haben über andere Dinge gesprochen. Ich habe mich nicht rückgekoppelt mit meinem Kollegen Optendrenk über die Dinge, die ich in meinem Amt als Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen in der Öffentlichkeit tätige. Ich habe bei Westpol meine Forderung von Anfang an Richtung Bundesregierung adressiert. Wir arbeiten in der Landesregierung, im Kabinett so miteinander, dass wir frei sprechen dürfen und auch Meinungen in der Öffentlichkeit vertreten, ohne vorher die Freigabe der Kolleginnen oder Kollegen zu erhalten. Ich halte das für einen guten Wert. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Für die erste Zwischenfrage erteile ich dem Kollegen Kutschaty das Wort.

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Thomas Kutschaty SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade die rechtlichen Voraussetzungen zum Aussetzen der Schuldenbremse für Nordrhein-Westfalen beschrieben. Da ich davon ausgehe, dass Sie eine vorausschauende Politik machen und alle Eventualitäten einplanen: Was hat denn die rechtliche Überprüfung der Voraussetzungen ergeben hier in Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Landtag Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das habe ich bereits zweimal beantwortet. Wir brauchen dafür Zahlen, Daten, Fakten. Dafür warten wir auf den Konjunkturprognose-Bericht für die Bundesrepublik aus dem Bundeswirtschaftsministerium und auf die vorgezogene Steuerschätzung am 26. Oktober 2022. Diese wird dann Grundlage sein können, um daraus Handlungen abzuleiten.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich schaue mich um. – Weitere Wortmeldungen und Zusatzfragen sehe ich nicht. Somit rufe ich die Mündliche Anfrage 4 des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP zum Thema „Eingänge bei der Grundsteuerfeststellung – Wie sieht die aktuelle Einreichungsquote bei der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung rund einen Monat vor Fristende aus?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Marcus Optendrenk antworten wird. Herr Minister, ich erteile Ihnen hiermit das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Ich beantworte die Frage gerne wie folgt: Die Erklärungseingangsquote liegt mit Stand 26. September 2022 bei 24 %. (Klaus Voussem [CDU]: Ja, so ist das!)

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Berivan Aymaz

Das ging aber sehr schnell. Wir haben hier noch den Tausch im Präsidium vollzogen. Deswegen muss ich das jetzt erst einmal koordinieren. Aber ich sehe schon, dass die nächste Wortmeldung von Herrn Witzel vorliegt.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Holen Sie in Ruhe Luft. Sie konnten ja auch nicht wissen, dass der Finanzminister so schnell mit seiner Antwort fertig ist. Herr Finanzminister, wenn ich mir die aktuelle Einreichungsquote von 24 % kurz vor Ende des Monats September vergegenwärtige und mich an Ihre Interviewäußerungen erinnere – ich durfte den Medien in den letzten Tagen entnehmen, dass Sie beim Fristende 31. Oktober 2022 bleiben wollen –, darf ich Sie fragen: Welche Erkenntnisse haben Sie, die Sie optimistisch stimmen, dass die fehlenden 76 % bei der 28.09.2022 Grundsteuerfeststellung in dem einen Monat, den wir jetzt noch bis zum regulären Fristende vor uns haben, noch eingereicht werden?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, bitte schön.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herzlichen Dank für die Frage, die ich gerne beantworte. Es ist schwierig, eine seriöse Prognose der Erklärungseingangsentwicklung in den nächsten Wochen abzugeben. Wir wissen aber alle, dass immer dann, wenn eine Frist gesetzt wird, ganz viele Menschen dazu neigen, diese Frist auch zu nutzen. Von den Steuerberatern wissen wir, dass sie noch sehr stark mit der Erstellung von Lohn- und Einkommensteuererklärungen für 2020 beschäftigt waren, für die wir die Abgabefrist bis zum 31. August 2022 verlängert hatten. Wir hören, dass erhebliche Eingänge zum Ende der Erklärungszeiträume zu erwarten sind. Das gilt auch für viele Bürgerinnen und Bürger, die sich jetzt noch die Zeit nehmen. Trotzdem gehe ich nicht zwingend davon aus, dass wir zum 31. Oktober 2022 die Quote von 100 % erreichen werden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Witzel hat das Wort zu seiner zweiten Nachfrage.

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Ralf Witzel FDP

Herr Finanzminister, vielen Dank für Ihre bisherige Einschätzung, der ich mich intuitiv anschließen würde. Ich teile ausdrücklich die von Ihnen zuletzt geäußerte Vermutung, dass wir gemeinsam wahrscheinlich nicht auf 100 % bis zum 31. Oktober 2022 hoffen dürfen. Ich habe Ihren bisherigen Äußerungen hier im landespolitischen Kontext, aber auch den Medienberichterstattungen in den letzten Wochen entnommen, dass Sie auf das Datum 31. Oktober 2022 festgelegt sind und eine Verlängerung – anders als der Bundesfinanzminister, der ja in Richtung der Länder angeboten hat, über eine Fristverlängerung beispielsweise bis zum Jahresende nachzudenken, wie das auch viele Steuerberaterorganisationen fordern – sehr skeptisch sehen und bislang auch zurückweisen. Deshalb meine Frage: Wenn der Rücklauf der Einsendungen der Grundsteuerfeststellungen bis kurz vor Ende des Monats Oktober noch deutlich von der 100-%-Marke entfernt ist, wäre das für Sie ein Anlass, sich dann doch bereit zu erklären, die Frist für die Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen über den 31. Oktober 2022 hinaus zu verlängern, ohne dass die Betroffenen Sanktionen fürchten müssen? Landtag

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Kollege Witzel, ich teile nicht die Auffassung, dass der Bundesfinanzminister weiterhin die auf einem Sommerfest geäußerte Einschätzung vertritt, dass die Länder doch bitte die Frist verlängern mögen. Die Äußerungen des Bundesfinanzministeriums und des Bundesfinanzministers lauten offiziell, dass er sich der Linie der Länder anschließt und dringend darum bittet, dass möglichst viele Menschen ihre Erklärungen zum 31. Oktober 2022 eingereicht haben. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass das nicht etwas ist, was wir für uns selbst machen. Vielmehr stellen wir am Schluss Daten zur Verfügung, damit die kommunale Familie in der Lage sein wird, die Daten so aufzubereiten, dass daraus Grundsteuererklärungen in dem Sinne erfolgen, dass die Grundsteuer als Einnahmeart zum 1. Januar 2025 überhaupt noch vorhanden ist. Insofern haben wir an dieser Stelle das dringende Anliegen, dass wir den Kommunen dabei helfen, die Datengrundlage möglichst schnell herzustellen. Deshalb sind wir auch bereits dabei, die eingegangenen Grundsteuererklärungen zu bearbeiten, damit wir schon möglichst viel von dem erledigt haben, was wir erledigen müssen. Es kommt sicherlich nicht zu der Situation, dass wir unmittelbar nach dem 31. Oktober 2022 Sanktionen verhängen. Aber Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es für eine Verwaltung sehr viel leichter ist, wenn nicht alle fehlenden Erklärungen auf den letzten Drücker eingehen. Wir bitten daher dringend darum, dass alle im Interesse der Sache möglichst bald ihre Erklärungen abgeben.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Witzel hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Das ist somit die dritte und auch die letzte Nachfrage, Herr Kollege Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ihre Feststellung ist absolut zutreffend. – Deshalb nun meine letzte Frage an den Finanzminister: Sie haben uns gerade als aktuelle Zahl, die Sie in Vorbereitung dieser Fragestunde im Landtag Nordrhein-Westfalen von der Finanzverwaltung erhalten haben, die 24 % als aggregierten Wert genannt. Meine Frage lautet: Haben Sie die Möglichkeit, uns das hier im Parlament mit den Ihnen vorliegenden Erkenntnissen aus Ihrer Vorbereitung in zweierlei Hinsicht näher aufzuschlüsseln? Gibt es insbesondere regionale Unterschiede oder Differenzen im Rücklauf zwischen der Einreichung in Papierform und der digitalen Erledigung?

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich kann Ihnen gerne ergänzend mitteilen, dass über die 28.09.2022 elektronische Übermittlung 93 % der Erklärungen eingegangen sind. Das sind 1,49 Millionen. Etwa 117.000 gescannte Papiererklärungen liegen vor. Das sind 7 %. Eine regionale Aufschlüsselung kann ich nicht vornehmen. Ich kann Ihnen aber gerne mitteilen, dass wir mit unserem Verfahren, was „regional“ im bundesweiten Sinne angeht, tatsächlich auf einem Platz im oberen Mittelfeld liegen. Insbesondere die von Ihnen an anderer Stelle schon einmal aufgeworfene Frage, ob das an dem Modell liegen könnte, können wir klar mit Nein beantworten. Die Länder mit Bundesmodell sind in gleicher Weise unterwegs wie diejenigen, die eigene Modellvarianten gemacht haben.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Frage ist von der Kollegin Freimuth angemeldet.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gerade erwähnt, dass irgendwann auch Sanktionen greifen. Da ergibt sich bei mir die Frage, wie lang eine sanktionslose, stillschweigende Nachfrist gesetzt wird. Ab welchem Datum müssen denn Erklärungspflichtige mit Sanktionen rechnen?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich hatte eben deutlich gemacht, dass wir nicht sofort ab dem 1. November 2022 Sanktionen verhängen, sondern weiter Überzeugungsarbeit leisten wollen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir unser Informationsangebot über www.grundsteuer.nrw.de und alle möglichen Portale mit Checklisten und FAQs weiter ausgebaut haben. Wir wollen die Menschen dazu bewegen, dass sie das jetzt freiwillig leisten – im Sinne der Kommunen und im Sinne einer fairen Besteuerung. Wir werden unter den Finanzministern der Länder verabreden, wie wir den nächsten Schritt machen. Gehen Sie einmal davon aus, dass wir nicht kurzfristig dann mit Sanktionen arbeiten werden.

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Berivan Aymaz

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen hierzu und danke Herrn Minister Dr. Optendrenk. Wir fahren fort. Ich rufe die Mündliche Anfrage 5 des Herrn Abgeordneten Dirk Wedel von der Fraktion der FDP zum Thema „Rechtfertigung sachlich Landtag nicht begründeter Ungleichbehandlungen von vergleichbaren Sachverhalten im Grundsteuermodell des Bundes (,Scholz-Modell‘)“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Optendrenk antworten wird. Sie haben das Wort, Herr Minister Dr. Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herzlichen Dank. – Diese Frage kann man nicht ganz so kurz beantworten wie die Frage des Kollegen Witzel. Deshalb hat es nichts mit der Person des Fragestellers zu tun, dass ich nun ausführlicher darauf antworte. Gerne nehme ich zu der Frage des Kollegen Wedel hinsichtlich der vermeintlichen Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte Stellung. Zunächst einmal: Wir haben nach sehr gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch gemacht. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich damit auch festgelegt, dass es kein eigenes Landesgrundsteuergesetz gibt. Damit gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder, auch für Nordrhein-Westfalen. An dieser Entscheidung haben alle diejenigen, die in der letzten Wahlperiode hier im Landtag gesessen haben, durch aktives Tun oder Unterlassen mitgewirkt. Zum Zweiten: Im Bundesmodell gibt es keine offensichtlichen Ungleichbehandlungen. Gleiches wird gleichbehandelt, und Ungleiches wird ungleichbehandelt. Das entspricht auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, das eine realitätsgerechte Abbildung der Relation der Grundstücke zueinander fordert. Der sogenannte gemeine Wert oder Verkehrswert von Grundstücken kann bei unterschiedlichen Grundstücksarten – zum Beispiel einem Mietwohngrundstück im Verhältnis zu einem gemischt genutzten Grundstück – tatsächlich voneinander abweichen, weil ein Grundstück mit Ladenlokal im Erdgeschoss einen anderen Wert hat als ein Grundstück ohne dieses Ladenlokal. Abgestellt wird dabei immer auf den Wert der gesamten wirtschaftlichen Einheit und nicht auf einzelne Gebäudeteile wie zum Beispiel eine einzelne Wohnung. Ausnahmen bilden hierbei beispielsweise Wohnungs- und Teileigentum, bei dem die wirtschaftliche Einheit aus diesem einzelnen Gebäudeteil besteht. Diese Wertunterschiede sind auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes möglich und entsprechend zu berücksichtigen. Die in der mündlichen Anhörung als sogenannte identische Wohnungen beschriebenen Grundstücksteile sind eben nicht zwingend vergleichbar, wenn die 28.09.2022 Gebäude, in denen sich die vermeintlich identischen Wohnungen befinden, eine voneinander abweichende Grundstücksart haben. Wohl auch deshalb fließt das Ladenlokal – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben – selbst bei den abweichenden Grundsteuermodellen mit einem anderen Betrag in den Grundsteuermessbetrag ein – also auch bei den Modellen in Niedersachsen, Hessen und Bayern – als eine gleich große Wohnung. – Das ist unsere Antwort dazu.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich sehe die erste Nachfrage von Herrn Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort bis hierhin. Ich möchte aber doch noch einmal konkret nachfragen, weil bei den beiden identischen Gebäuden mit fast identischer Nutzung auch unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Zuge kommen. Wie bewerten Sie es, dass aufgrund dieser unterschiedlichen Bewertungsverfahren im Endeffekt beispielsweise Mieter in dem linken Gebäude in identischer Wohnlage mit identisch geschnittenen Wohnungen eine andere Grundsteuerbelastung haben würden als die Mieter in dem rechten Nachbargebäude, in dem es kein Ladenlokal gibt? Halten Sie das für gerechtfertigt?

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Berivan Aymaz

Bitte schön, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Kollege, Sie haben selbst gesagt, dass es sich um fast identische Sachverhalte handelt. Ich habe eben ausführlich dargestellt, warum es sich nicht um identische Sachverhalte handelt. Und wenn es sich nicht um identische Sachverhalte handelt, können sie unterschiedlich bewertet werden. Das ist auch in fast allen Modellen, die jetzt auf dem Markt sind, der Fall. Der Einzelfall kann sich dann eben unterscheiden. Das führt dazu, dass Sie in unterschiedlichen Bewertungen sind, ob Sie ein Gebäude mit einem Ladenlokal haben, das aber eine Gesamteigentümerschaft hat, oder ob Sie das Ladenlokal nicht haben. Insofern ist diese Bewertung in der Tat, wie Sie selbst gesagt haben, fast identisch. Deshalb können die unterschiedlichen Bewertungsergebnisse auch dabei herauskommen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Als Nächsten habe ich Herrn Witzel vermerkt. Herr Kollege Witzel. Landtag

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte einen Punkt ansprechen, den der Finanzminister bei seiner letzten Antwort auch erwähnt hat, nämlich, wie man eigentlich identische Wohnungen behandelt. Sie haben zwei in jeder Hinsicht identische Wohnungen – hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, in ein und demselben Gebäude, von ein und demselben Bauträger. Beide Wohnungen werden vermietet. Die eine Wohnung vermietet ein Genosse, die andere Wohnung ein privater Vermieter. Dann haben Sie eine stark abweichende Grundsteuerbelastung des Mieters bei zwei komplett identischen Wohnungen. Wie rechtfertigen Sie diese eklatante Ungleichbehandlung aufgrund des von Ihnen vertretenen und verteidigten Genossen-Rabatts im „Scholz-Modell“, das nach Ihrer Vorstellung in Nordrhein-Westfalen ja eins zu eins zur Anwendung kommen soll?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Wir unterhalten uns jetzt über einen steuerrechtlichen Sachverhalt, bei dem Sie unterstellen, er sei völlig unterschiedlich. Die Rahmenbedingungen, die das Bundesrecht an dieser Stelle vorsieht, sind eindeutig. Es sind gesetzgeberische Unterscheidungen, die rechtlich möglich sind. Weil sie rechtlich möglich sind und weil sie rechtlich anzuwenden sind, weil wir uns für das Bundesmodell entschieden haben, werden sie dann auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Sie haben häufiger den Fall, dass es rechtlich unterschiedliche Festlegungen zu der Frage gibt, ob etwas so oder so besteuert werden soll. Diese Abgrenzungsfrage ist im Gesetz geregelt. Und es ist gesetzlich zulässig, es so zu regeln. Da wir von dem Bundesmodell nicht abgewichen sind, sondern das Bundesmodell tatsächlich anwenden werden, haben wir dann bei diesem Privileg eine entsprechende Anwendung durch die Steuerverwaltung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Es ist ja Aufkommensneutralität bei der Umstellung der Grundsteuer zugesagt worden. Das bedeutet faktisch, dass eine Kommune durch die entsprechende Nachjustierung beim Hebesatz in der Summe durch den Modellwechsel weder mehr noch weniger Grundsteueraufkommen zur Verfügung haben soll oder haben wird. 28.09.2022 Wenn das von Ihnen für NRW vorgesehene Modell unter der Nebenbedingung der Aufkommensneutralität ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern jetzt die angesprochenen Steuerrabatte einräumt, bedeutet das, dass diese Rabatte von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie Betrieben über eine noch höhere Grundsteuerlast aufgefangen werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich, wie Sie diese Mehrbelastung für die anderen Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe zur Gegenfinanzierung dieser politisch motivierten Steuerrabatte legitimieren oder rechtfertigen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sie haben eine wichtige Vorbemerkung gemacht, nämlich, dass wir bezogen auf die Gesamtkommune eine entsprechende Aufkommensneutralität möglich machen und erwarten. Das heißt: Wir werden den Kommunen im Jahr 2024 zur Verfügung stellen – auch öffentlich –, wie hoch der Hebesatz jeweils sein muss, damit man eine auf die gesamte Kommune bezogene Aufkommensneutralität erreicht. Dann legt jede Kommune in eigener Verantwortung – denn sie hat die Hebesatzhoheit – fest, was sie tatsächlich tut. Sie kann ja theoretisch auch Steuersätze senken. Sie kann sie auch erhöhen. Eine solche Reform kann niemals – das hat auch nie jemand behauptet – in allen Modellen aufkommensneutral für jedes einzelne Grundstück bzw. jeden einzelnen Bürger sein. Weil jede Steueränderung Auswirkungen im Positiven oder Negativen für jemanden hat, kann man auch nicht einen Ausgleich dahin gehend erwarten, dass die eine oder andere Person, die dann etwas mehr zahlt, vom Staat einen Ausgleich für das bekommt, was jemand anders durch ein geändertes Steuerrecht weniger zahlt. Die Festlegung steuerrechtlicher Art ist durch das Bundesmodell für Nordrhein-Westfalen erfolgt. Insofern gibt es hier keine Notwendigkeit eines Ausgleiches auf der Landesebene.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Kollege Wedel hat das Wort zu seiner zweiten Nachfrage.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ein viel bemühtes Argument für den Steuerrabatt insbesondere kommunaler Gesellschaften oder Genossenschaften ist ja, dass sie für günstigen Wohnraum sorgen. Halten Sie in Anbetracht der Tatsache, dass in der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf für ein einfaches flächen-Landtag basiertes Grundsteuermodell der FDP-Landtagsfraktion der Sachverständige von Haus & Grund auf Basis empirischer Daten des Statistischen Bundesamtes dargelegt hat, dass die privaten Kleinvermieter grundsätzlich weniger Mieterhöhungen vornehmen als die Genossenschaften und städtischen Gesellschaften und sich insbesondere diese privat vermieteten Wohnungen dämpfend auf die Entwicklung der Nettokaltmieten auswirken, dieses Argument und diese Steuerrabatte trotzdem für gerechtfertigt?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Zum einen möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in Nordrhein-Westfalen immer noch führend sind, was die Zurverfügungstellung öffentlich geförderten Wohnraums angeht. Wir fördern weiter, und das ist gut so. Damit haben wir eine soziale Verantwortung, die wir wahrnehmen. Das rechtfertigt ganz sicherlich auch, dass wir uns besonders anschauen, dass es insgesamt sozial zugeht und dann, wenn Wohnungen aus Bindungen herausfallen, diese Mieterinnen und Mieter auch in einer vernünftigen Weise weiterhin da wohnen können. Das ist in Nordrhein-Westfalen ein besonders hohes Gut. Der zweite Punkt besteht darin, dass Sie wieder bei der Gesetzgebung des Bundesmodells, die erfolgt ist, ansetzen. Da wir uns hier nicht im Gesetzgebungsverfahren befinden, sondern dieses schon eine Zeit lang abgeschlossen ist, halte ich das für eine rein hypothetische Frage, die Sie stellen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Als nächste Wortmeldung ist hier Herr Brockes angezeigt.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, in den vorherigen Nachfragen sind viele Beispiele für inkonsistente Bewertungen von vergleichbaren Sachverhalten zur Sprache gekommen, die am Ende zu einer jeweils unterschiedlichen Steuerbelastung führen. Ich frage deshalb losgelöst von Ihrer politischen Bewertung dieser Ungleichbehandlungen: Wie viele der rund 6 Millionen mitteilungspflichtigen Steuerpflichtigen in NRW sind eigentlich von Inkonsistenzen im Sinne der eben erörterten Beispiele in dem von Ihnen angewandten „Scholz-Modell“ betroffen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie dürfen antworten. 28.09.2022

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Kollege Brockes, herzlichen Dank für diese wunderschöne Frage. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Er kann nicht anders!) Ich gehe fest davon aus, dass der Gesetzgeber sehr genau weiß, dass er gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte ungleich bewertet. Deshalb sind die von Ihnen behaupteten Inkonsistenzen nur aus Ihrer Meinung heraus Inkonsistenzen. Das hatte ich den vorherigen Fragestellern schon entsprechend zu erläutern versucht. Sollten Sie Sachverhalte haben, bei denen Sie der Meinung sind, dass sie inkonsistent seien, dann würde ich Sie bitten, dass Sie uns die Statistik vorlegen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

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Berivan Aymaz

Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer gerade gegebenen Antwort. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem gewählten bzw. durch Nichtstun gewählten Grundsteuermodell auch wohnungsbaupolitische Ziele verfolgt?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Nein. – Nein.

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Berivan Aymaz

Das war eine kurze, sehr deutliche Antwort. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Wedel. Das ist seine dritte und letzte Nachfrage.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, versuchen wir es einmal mit der nächsten Inkonsistenz. Im wertebasierten „Scholz-Modell“ des Bundes führt eine Komplettsanierung zu einer angenommenen deutlich höheren Restnutzungsdauer und damit zu einer höheren Bewertung der Immobilie. Für eine exemplarische Beispiel-Immobilie – Baujahr 1970, 150 m² Wohnfläche, 450 m² – steigt der Grundsteuerwert nach einer solchen Kernsanierung aufgrund der angenommenen viel höheren Restnutzungsdauer schnell mal um 50 %. Als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kernsanierung wird die komplette Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, der Innen- und Außenwände Landtag mit Ausnahme der tragenden Wände, der Fußböden, der Fenster, der Innen- und Außentüren sowie sämtlicher technischer Systeme wie zum Beispiel der Heizung einschließlich aller Leitungen des Abwassersystems inklusive der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitungen genannt. Sobald ein Bürger im Zuge einer sehr umfassenden Sanierung …

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Berivan Aymaz

Kommt die Frage noch?

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Dirk Wedel FDP

Ja, ich kann sie sofort anschließen.

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Berivan Aymaz

Super.

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Dirk Wedel FDP

Wie bewerten Sie, dass, sobald ein Bürger im Zuge einer sehr umfassenden Sanierung bloß auf die Erneuerung seiner Innentüren oder auf die Erneuerung eines noch ansehnlichen Parkettbodens verzichtet, per Definition keine Kernsanierung vorliegt, was Auswirkungen darauf hat, ob der Bürger dann mit einem massiven Steueraufschlag belegt wird?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Herr Minister Optendrenk, Sie haben das Wort. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Haben Sie das verstanden?)

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Dr. Marcus Optendrenk CDU

Ich würde jetzt eigentlich die Frage stellen wollen, ob Sie das noch einmal vortragen können, weil ich das in der Komplexität nicht habe verfolgen können. (Beifall von der CDU) Aber im Ernst: Ich würde Ihnen gerne vorschlagen, dass Sie mir das schriftlich mitgeben. Dann bekommen Sie gerne eine schriftliche Antwort.

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Berivan Aymaz

Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe ein Nicken. Sie sind damit einverstanden. So verfahren wir dann auch. Okay. – Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Frage nicht retournieren, sondern auch beantworten würden. Warum halten Sie das Genos-28.09.2022 senschaftsprivileg mit seinem Rabatt in Höhe von 25 % für sachlich und rechtlich wichtig?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie können darauf antworten.

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Dr. Marcus Optendrenk CDU

Der Landesgesetzgeber, zu dem Sie auch in der letzten Wahlperiode gehörten, hat sich nicht entschieden, ein anderes Modell anzulegen, sodass wir das jetzt im Vollzug auch anwenden werden. Daher brauche ich dazu keine eigene Bewertung abzugeben. Wir werden das Gesetz einfach umsetzen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sie gestatten mir sicherlich angesichts der sehr bemerkenswerten Feststellung des Finanzministers, mein großes Erstaunen darüber zum Ausdruck zu bringen, wie Sie das gerade formuliert haben, Herr Finanzminister. Offenbar stellen Sie sich gar nicht inhaltlich hinter das Modell, das Sie hier vertreten. Das bringt mich auch zu meiner nächsten Frage. Ich wollte Sie nicht überfordern, indem ich hier neue Sachverhalte anspreche, sondern einen Sachverhalt thematisieren, mit dem Sie sich bereits sehr umfänglich seit einigen Wochen auseinandersetzen können, weil es dazu schon eine Drucksachennummer gibt, nämlich Ihre Antwort auf Landtagsdrucksache 18/444. Dort ging es um die Frage von Modernisierungen und auch Kernsanierungen. Sie werden sich sicherlich erinnern. Da hatte ich Sie gebeten, Herr Finanzminister, weil es gerade für die Bevölkerung unverständlich ist, was im Einzelnen nun tatbestandsmäßig als Sanierung zu verstehen ist und wie die Sachverhalte richtig zu subsummieren sind, einmal nachvollziehbar zu erläutern, falls Sie die Legaldefinition verstanden haben, wann Sie als Finanzverwaltung von einer Kernsanierung ausgehen und wann nicht. Sie haben nur ganz allgemein darauf verwiesen, dass es dafür rechtliche Grundlagen gibt, ohne es selbst darzustellen. Sind Sie heute bereit und in der Lage, uns vor diesem Plenum Ihr Verständnis mitzuteilen, wann die Tatbestände einer Kernsanierung erfüllt sind, und das hier in der Fragestunde anschaulich vorzutragen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Witzel. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk CDU

Herr Kollege Witzel, ich erinnere mich sehr gut an Ihre Frage. Ich erinnere Landtag mich auch sehr gut an meine Antwort dazu. Sie war mitnichten nur, dass ich einen Gesetzestext wiedergegeben habe. Vielmehr ist in der Antwort, die Sie noch einmal nachlesen können, ausdrücklich beschrieben worden, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Abgrenzungen aus Sicht der Finanzverwaltung diese Sachverhalte gegeben sind. Daher möchte ich es dem Plenum gerne ersparen, dass wir hier noch einmal erörtern, was in einer Drucksache nachlesbar ist. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist nicht nachlesbar, sondern nur allgemein beschrieben! Das ist nicht richtig!)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Pinkwart.

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Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Finanzminister, ich hätte eine Frage aus der aktuellen Diskussion, die wir hier gerade haben, mit Blick auf die Notwendigkeiten des Klimaschutzes. Wir haben in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen vorzunehmen, um unsere Häuser – ob selbst genutzt oder vermietet – so auszurichten, dass sie den höchsten Standards gerecht werden. Würde eine solche Investition, die im Sinne des Klimaschutzes zum Teil sehr umfangreich sein kann, steuerlich höher belastet werden können?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Das hängt vom Einzelfall und nicht vom gewählten Grundsteuermodell ab. Sie haben eine ganze Reihe von Komponenten, die bei der steuerlichen Behandlung solcher Investitionen eine Rolle spielen. Davon ist das Wenigste die Grundsteuer. Was Sie eigentlich beachten müssten, wenn Sie das umsetzen möchten, sind eine Reihe von Investitionsmöglichkeiten, von Abschreibungsmöglichkeiten sowie von umsatzsteuerrechtlichen Regelungen, die Sie anwenden können. Im Prinzip hat das am allerwenigsten mit dem Grundsteuermodell zu tun.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Kollegen Stamp.

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Dr. Joachim Stamp FDP

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich habe eine Frage an den Finanzminister, weil Sie die Frage eben offengelassen haben: Wann liegt eine Kernsanierung im Sinne des Grundsteuer-28.09.2022 rechts vor? Können Sie das einfach noch einmal präzise beantworten?

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich würde Sie gerne in gleicher Weise auf die vorliegende Drucksache auf die Kleine Anfrage des Kollegen Witzel verweisen. (Ralf Witzel [FDP]: Da steht es nicht drin! Sie beantworten die Frage da nicht!)

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Berivan Aymaz

Die nächste Nachfrage kommt wiederum von Herrn Kollegen Stamp. Bitte schön, Herr Kollege.

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Dr. Joachim Stamp FDP

Herr Finanzminister, ich bitte Sie dann um die Benennung der Drucksachennummer; dann lässt sich das ja klären.

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Berivan Aymaz

Herr Minister Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich würde gerne den Kollegen Witzel um Amtshilfe bitten, dass er uns die Drucksachennummer, die er eben selbst vorgetragen hat, noch einmal benennt, denn die ist ja bereits im Protokoll nachlesbar.

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Berivan Aymaz

Herr Kollege Witzel, Ihr Mikrofon ist angeschaltet. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sie zu benennen.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Selbstverständlich bin ich nicht berechtigt, Amtshilfe zu leisten. Ich werde auch nicht die Gelegenheit, die Sie freundlicherweise einräumen, missbräuchlich nutzen, um eine weitere Frage zu stellen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich mich eben auf die Landtagsdrucksachennummer 18/444 bezogen habe, in der der Finanzminister unsere Fragen zur Kernsanierung ausdrücklich nicht beantwortet – also formal, aber nicht inhaltlich. Das ist dort nachlesbar.

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Berivan Aymaz

Die Drucksachennummer ist noch einmal genannt worden. Herr Kollege Witzel, Sie hatten nach meinen Dokumenten die Möglichkeit, noch eine Nachfrage … (Ralf Witzel [FDP] schütteln mit dem Kopf.) – Entschuldigung, ich sehe gerade, dass es schon zwei Fragen waren. Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Vielen Dank auch an Herrn Minister Optendrenk. Ich rufe die Landtag Mündliche Anfrage 6 der Abgeordneten Lisa Kristin Kapteinat von der SPD-Fraktion zum Thema „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, Menschen vollständig gesundheitlich untersucht den Kommunen zuzuweisen?“ auf. Ich darf auch hier vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Josefine Paul antworten wird. Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Paul. Sie haben das Wort. Bitte schön. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen, die vielleicht noch einmal ein bisschen konkretisieren, worauf Sie in Ihrer Frage hinweisen. § 62 Abs. 1 Asylgesetz sieht für Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, eine obligatorische ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten vor. Darin eingeschlossen ist die Untersuchung der Atmungsorgane mithilfe einer Röntgenaufnahme. Diese dient dem Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose. Alle Asylsuchenden, die in Nordrhein-Westfalen ankommen, werden über die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum umgehend in eine der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht. Dort werden alle Asylsuchenden medizinisch betreut; das bedeutet, sie werden ärztlich untersucht und erhalten erste Impfangebote. Erst nach Abschluss aller Untersuchungen einschließlich des Tbc-Ausschlusses werden die Asylsuchenden in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes weitergeleitet. Davon zu unterscheiden ist das Verfahren für die Menschen, die vor Putins Angriffskrieg auf die Ukraine zu uns fliehen. Sie durchlaufen kein Asylverfahren. Sie sind nicht in einer Landesunterbringungseinrichtung wohnverpflichtet. Das Asylgesetz findet bei diesen Personen keine Anwendung. Es besteht also keine Rechtsgrundlage, sie zu einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung zu verpflichten. Verpflichtet sind sie nur zum Tbc-Ausschluss, soweit sie in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht hier in § 36 vor, dass vor oder unverzüglich nach der Aufnahme ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden muss, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. Das Gesundheitsministerium sowie mein Haus haben auf dieser Basis eine allgemeine Gesundheits-28.09.2022 untersuchung für alle ukrainischen Geflüchteten in den Landeseinrichtungen sowie in den Kommunen organisiert; diese ist freiwillig. Zugleich hat das MKJFGFI per Erlass die verpflichtende Tuberkuloseausschlussuntersuchung geregelt. Diese Bemerkungen dienen hoffentlich ein Stück weit dem besseren Verständnis der Situation insgesamt. Nun zu dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall. Eine Abfrage meines Hauses bei den Bezirksregierungen hat ergeben, dass der geschilderte Fall in der dargestellten Form in keinem der Bezirke durch die Bezirksregierung bestätigt werden kann. Selbstverständlich ist es Ziel aller handelnden Akteure, dass die Tuberkuloseausschlussuntersuchung umgehend erfolgt. Dies stößt jedoch an Grenzen, wenn der Zulauf so wie in den vergangenen Wochen hoch ist. Nicht immer lassen sich die erforderlichen Röntgenkapazitäten in den Landeseinrichtungen umgehend in ausreichendem Umfang organisieren. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz und der Einschätzung des Gesundheitsministeriums ist es, falls eine frühere Untersuchung unmöglich ist und kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, ausreichend, wenn die Tuberkuloseuntersuchung innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Kommune erfolgt. Soweit ein konkreter Verdacht auf das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose besteht, wird im Einzelfall vor Ort unter Einbeziehung der Gesundheitsämter über das weitere Vorgehen entschieden. Ungeachtet dessen arbeitet die Landesregierung weiterhin mit Hochdruck an der Ausweitung der Röntgenkapazitäten, um flexibel auf Zugangsschwankungen reagieren zu können. Nun noch ein paar grundsätzliche Schlaglichter: Wir haben die Kapazitäten in den Einrichtungen erhöht und somit auch die Anforderungen an die medizintechnischen Kapazitäten. In diesem Zusammenhang werden wir weiter daran arbeiten, die Kapazitäten für die Medizintechnik so zu erhöhen, dass die Untersuchungen in vollem Umfang für die unterschiedlichen Gruppen – sowohl für die Asylsuchenden als auch für die Ukrainer*innen – in den Landeseinrichtungen durchgeführt werden können. – Herzlichen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Eine erste Nachfrage kommt von dem Kollegen Herrn Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, auf welchem Weg werden Geflüchtete den Kommunen, denen sie zugewiesen wurden, zugeführt? Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, es kommt auf den Einzelfall an, ob das beispielsweise mit Bussen geschieht oder auf andere Transportmöglichkeiten wie Taxen etc. zurückgegriffen wird.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Kollegin Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herzlichen Dank, Frau Ministerin, und zwar insbesondere auch für die Vorbemerkung. Sie haben gerade sehr ausführlich die Untersuchungskapazitäten im Land im Hinblick auf Tuberkulose dargestellt. Wie stellt sich denn die Versorgungssituation mit Tuberkuloseuntersuchungskapazitäten in den NRW-Kommunen dar?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. Der entscheidende Punkt ist nicht, dass wir – das beantwortet Ihre Frage – über keinen genauen Überblick über die in der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen stehenden medizintechnischen Kapazitäten verfügen. Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass wir weiterhin alles daransetzen, in den Landeseinrichtungen die Kapazitäten so weit zu erhöhen, dass es wieder möglich ist, alle Untersuchungen in den Landeseinrichtungen durchführen zu können. Ich habe es Ihnen vorhin in der Plenardebatte bereits gesagt: Wir haben mit Schreiben an die Bezirksregierungen noch einmal darauf hingewiesen, dass die Röntgenkapazitäten weiter erhöht werden sollen. Ferner soll es Konzepte geben, wie sichergestellt werden kann, dass alle Tuberkuloseausschlussuntersuchungen in den Landeseinrichtungen durchgeführt werden und eine Überstellung in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen bzw. in die Kommunen erst dann erfolgt, wenn ein kompletter Ausschluss und eine komplette medizinische Untersuchung vorgenommen werden konnte. Ich will an dieser Stelle hinzufügen, dass es in der Tat zu einem Engpass gekommen ist, was so nicht wünschenswert ist. Das hat jedoch ein Stück weit mit der Tatsache zu tun, dass wir durch eine mangelnde Koordinierung des Bundes und aufgrund der Ihnen 28.09.2022 allen bekannten Situation im FREE-System eine hohe Zahl von Zuzügen gab, die nicht koordiniert waren. Das hat wiederum dazu geführt, dass wir in dieser Schnelligkeit die ausreichenden Kapazitäten an Röntgengeräte nicht zur Verfügung stellen konnten. Das soll jetzt so schnell wie möglich nachvollzogen werden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Stock.

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Ellen Stock SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Ministerin, welche Kommunen haben gegenüber der Landesregierung oder einer Bezirksregierung eine Überlastungsanzeige erklärt?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Kollegin, ich habe schon mehrfach erklärt, dass wir von Kommunen sehr viele Zuschriften haben. Außerdem habe ich vorhin in der Debatte erläutert, dass wir eine Schalte mit den Hauptverwaltungsbeamten gemacht haben, in der wir sehr viele Rückmeldungen aus den Kommunen erhalten haben. Daraus ergibt sich ein Bild – das wurde in der Debatte vorhin ebenfalls skizziert –, das dazu führt, dass wir die Kapazitäten in den Landesunterbringungseinrichtungen weiter erhöhen werden, und zwar jetzt kurzfristig um 3.850, sodass dann Landeskapazitäten von 28.000 zur Verfügung stehen. Sie wissen, dass wir innerhalb der FlüAG-Erfüllungsquote kein System einer Belastungsanzeige haben, sondern ein Verteilsystem nach dem FlüAG haben. Ich will Ihnen jedoch versichern, dass wir die Rückmeldungen aus den Kommunen sehr ernst nehmen, und – ich hatte das vorhin beschrieben – jetzt alles daransetzen, neben den derzeit noch weiter zur Verfügung gestellten landesseitigen Kapazitäten weitere Kapazitäten zu schaffen, um die Kommunen weiter zu entlasten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Kirsch. – Frau Kollegin, Sie müssten sich noch einmal einloggen, damit ich Sie freischalten kann. – Wir haben hier gerade ein technisches Problem, weil Sie sich einmal ausgeloggt haben und sich deshalb jetzt nicht mehr einloggen können, weil wir gerade zu viele Wortmeldungen haben und Ihre Wortmeldung nicht mehr aufgeführt ist; so ist das mit der Technik. Ich ziehe dann die Wortmeldung von Herrn Klute vor. Ist das okay? Landtag (Carolin Kirsch [SPD]: Kein Problem, ich kann auch warten!)

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, hat die Landesregierung bereits ein Flüchtlingskabinett eingerichtet?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Klute, das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt über eine Ministerin für den Bereich „Flucht“, die inklusive der dafür zuständigen Abteilung sowie der anderen Abteilungen im Hause arbeitet. Sie können versichert sein, dass das im engen Schulterschluss mit den Kabinettskolleginnen und -kollegen erfolgt, um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, aber vor allem die Menschen, die zu uns nach Nordrhein-Westfalen fliehen, bestmöglich unterzubringen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, wie stellt die Landesregierung die Bezirksregierung Arnsberg personell auf die von der Landesregierung erwarteten Zugänge ein? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich habe Sie akustisch nicht gut verstanden. Bitte signalisieren Sie mir, ob ich Sie richtig verstanden habe. War Ihre Frage, in welcher Art und Weise wir personell die Bezirksregierung Arnsberg darauf einstellen? – Wunderbar. Die Bezirksregierung Arnsberg ist dafür personell ausgestattet. Wir sind in engem Austausch darüber, ob es zusätzliche personelle Kapazitäten oder die Aktivierung bereits vorhandener personeller Kapazitäten braucht.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Blumenthal.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte gerne wissen, in welchen Orten die Landesregierung konkret plant, weitere Plätze in Landesunterkünften zu schaffen. 28.09.2022

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin, wenn ich mich recht entsinne, war dies Gegenstand einer Berichterstattung, die wir an den Integrationsausschuss gegeben haben. Ich verweise auf den Bericht, den wir an den Ausschuss gegeben haben, um darin die konkreten Orte nachzuvollziehen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Moor.

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Justus Moor SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe eine kurze Frage. Welche Kapazitäten hat die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum zum jetzigen Zeitpunkt?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Moor, Ihnen ist bewusst, dass die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum keine Belegungseinrichtung ist, sondern schlicht und ergreifend die Einrichtung, in der die Geflüchteten zunächst ankommen. Ich habe es in meinen Vorbemerkungen erläutert: Sie kommen in Bochum an, werden unmittelbar auf die fünf Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verteilt und von dort auf die Zentralen Unterbringungseinrichtungen. Dementsprechend ist es in Bochum keine Belegungs- und Kapazitätseinrichtung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von Frau Kollegin Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Frau Ministerin, warum hat die Landesregierung bisher keinen Krisenstab zur Koordinierung der Geflüchtetensituation eingerichtet?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wie ich dem Kollegen Klute vorhin schon mitgeteilt habe, verfügt das Kabi-Landtag nett über eine Ministerin zu diesem Thema. Das Kabinett verfügt insgesamt über einen Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen. Seien Sie sich sicher: Wir überprüfen auch in meinem Hause kontinuierlich die Strukturen, um bestmöglich auf die Situation einzugehen und auf sie reagieren zu können. Ich will hinzufügen: Entscheidend ist an dieser Stelle der enge Austausch mit den Kommunen, wie wir ihn bereits in dieser Woche geführt haben. Wir werden ihn in den kommenden Wochen weiter vertiefen. Nur im gemeinsamen Schulterschluss werden wir die Situation weiterhin bewältigen können. Ich versichere Ihnen auch, dass wir im engen Austausch mit den in der aktuellen Situation relevanten Kolleginnen und Kollegen im Kabinett stehen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, sind denn in den Bezirksregierungen Krisenstäbe eingerichtet worden?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Derzeit sind die Krisenstäbe, die einem festen Format entsprechen, nicht aktiviert. Sie können aber jederzeit aktiviert werden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der gesundheitlichen Untersuchung und Versorgung von geflüchteten Menschen? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: An dieser Stelle verweise ich auf meine Ausführungen zu Beginn, die darauf hinweisen, dass die grundsätzliche Erstuntersuchung und -versorgung der Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt, sowie auf meine Ausführungen dazu, dass das Gesundheitsministerium und das Ministerium für Flucht gemeinsam für die ukrainischen Geflüchteten ein Gesundheitskonzept und Gesundheitschecks aufgelegt haben. 28.09.2022

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Berivan Aymaz

Ihre zweite und letzte Nachfrage stellt nun Frau Kollegin Stock.

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Ellen Stock SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass Sie Rückmeldungen aus den Kommunen haben. Mich würde interessieren, aus welchen Kommunen die Landesregierung Schreiben erhalten hat, in denen Probleme bei der Unterbringung, Versorgung und insgesamt der Zuweisung von Geflüchteten beschrieben werden.

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Kollegin Stock. Sie zielen mit Ihrer Frage darauf ab, dass es viele Kommunen sind, die uns die aktuelle Situation beschreiben. Das haben die Kommunen im Übrigen auch in der von mir schon mehrfach zitierten Videoschalte getan. Dass sie noch einmal auf diese Situation hinweisen, ist auch gut und richtig, weil wir mit diesen Hinweisen der Kommunen und gemeinsam mit den Kommunen daran arbeiten können, wie wir in dieser Situation Unterstützung leisten können. Ich will im Zusammenhang mit der von Frau Kapteinat gestellten Frage noch einmal deutlich machen, dass die Bundesmittel in Höhe von 430 Millionen Euro komplett in drei Tranchen an die Kommunen durchgeleitet werden, um gegebenenfalls in den unterschiedlichen Bereichen auftretende Mehrkosten abzudecken. Zwei dieser Tranchen sind bereits ausgezahlt. Sie wissen um die derzeit laufenden Verhandlungen um die dritte Tranche in Höhe von 107 Millionen Euro. Frau Kollegin Stock, damit will ich sagen, dass wir in engem Austausch stehen, um die Situation in den Kommunen beschrieben zu bekommen. Wie ich schon erläutert habe, sind wir landesseitig auch dabei, die Kapazitäten in den Aufnahmeeinrichtungen sowie der ganz am Anfang skizzierten medizinisch-technischen Ausstattung zu erhöhen, um auch in dieser Hinsicht für eine zusätzliche Entlastung der Kommunen zu sorgen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Kollegin Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin die Kapazitätsengpässe beim Röntgen geschildert. Warum setzen Sie nicht ergänzend zum Röntgen Landtag Schnelltests zur Erkennung von Tbc ein? Diese sind ja durchaus vorhanden.

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Müller-Witt, in meinen Ausführungen habe ich ja schon darauf hingewiesen, dass wir jetzt dabei sind, die Kapazitäten für den Tbc-Ausschluss mittels Röntgengerät sozusagen wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen. In einem Schreiben an die Bezirksregierungen haben wir noch mal darauf hingewiesen, dass die Röntgenkapazitäten zu erhöhen sind und dass erst mit einem vollständigen Medizincheck die Weiterverweisungen an die Kommunen erfolgen sollen. Damit sind wir jetzt wieder in der Lage, die medizinischen Untersuchungen auf diese Art und Weise durchzuführen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Sven Wolf.

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Sven Wolf SPD

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben eben betont, wie eng Ihr Austausch mit den Kommunen in dieser Situation ist. Da wird Ihnen die Beantwortung meiner Frage wohl sehr leicht fallen. Welche Kommunen haben zur Bewältigung der Geflüchtetensituation bereits eigene Krisenstäbe eingerichtet?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Wolf, die Kommunen sind selbstverständlich nicht verpflichtet, uns das rückzumelden. Dementsprechend tun sie das natürlich nur dann, wenn sie das möchten. Seien Sie aber gewiss, dass wir im engen Austausch stehen und unabhängig vom Vorhandensein von Krisenstäben selbstverständlich dafür Sorge tragen wollen, die Kommunen bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten.

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Berivan Aymaz

Die nächste Nachfrage kommt vom Kollegen Herrn Cordes. 28.09.2022

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Frederick Cordes SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, meine Frage dazu: Wie beugt die Landesregierung der möglichen personellen Überforderung der kommunalen Ausländerbehörden vor?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Cordes, wir wissen um die angespannte Situation in den Ausländerbehörden. Sie ist leider nicht neu. Das Land unterstützt die kommunalen Ausländerbehörden, die im Übrigen in der kommunalen Selbstverwaltung sind, durch kostenfreie Schulungen und Weiterbildungen sowie eine ausführliche Erlasslage, die zur Konkretisierung und damit zur Entlastung in den Ausländerbehörden beitragen soll.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Nun hat der Kollege Ganzke das Wort.

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Hartmut Ganzke SPD

Frau Präsidentin, der Kollege Ganzke bedankt sich für die Worterteilung. – Frau Ministerin Paul, eine konkrete Frage. Als Wahlkreisabgeordneter von Unna – in Unna-Massen gibt es eine Erstaufnahmeeinrichtung – frage ich Sie, welche Anreize die Landesregierung für Kommunen zur Schaffung weiterer Landeskapazitäten schafft.

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen darauf antworten. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, die Anreize bestehen in der Anrechnung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Jetzt kommen endlich Sie an die Reihe, Frau Kollegin Kirsch. Sie sehen: Das System vergisst Sie nicht.

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Carolin Kirsch SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage schließt direkt an. Wie werden die Landesunterbringungseinrichtungen derzeit denn auf die Erfüllungsquote der Kommunen angerechnet? Können Sie uns das konkret sagen?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen darauf antworten. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für die Nachfrage. Nach den FlüAG-Regelungen werden die belegten Plätze eins zu eins angerechnet.

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Berivan Aymaz

Danke schön. – Die nächste Nachfrage kommt vom Kollegen Herrn Neumann.

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Josef Neumann SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, unsere Kommunen sind sozusagen die Stütze bei der Unterbringung der geflüchteten Menschen in Nordrhein-Westfalen. Welche Erleichterungen baurechtlicher Art hat die Landesregierung für die Kommunen zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete bereits auf den Weg gebracht oder welche plant sie jetzt auf den Weg zu bringen? – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. Ich kann mich Ihren Ausführungen, dass die Kommunen die Stütze der Unterbringung von Geflüchteten sind, nur anschließen. Wir stehen im engen Austausch zu der von Ihnen gestellten Frage zu baurechtlichen Erleichterungen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Watermeier, Sie haben jetzt Ihre zweite und somit letzte Nachfragemöglichkeit.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin Paul, wie ist der Krankenstand in den für Geflüchtetenangelegenheiten zuständigen Arbeitseinheiten der Landesregierung und der Bezirksregierungen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, die Krankenstandserhebung mit Blick auf die Geflüchteten ist in der Art und Weise gar nicht wiederzugeben. Krankenstände können insbesondere zu dieser Jahreszeit unterschiedlichste Hintergründe haben. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich 28.09.2022 Ihnen eine derartige Zuteilung an der Stelle nicht nennen kann. (Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage, ihre zweite und damit letzte, hat nun die Kollegin Frau Blumenthal.

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Ina Blumenthal SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie will die Landesregierung gewährleisten, dass nur registrierte Menschen in die Kommunen zugewiesen werden?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, wir haben die Registrierungskapazitäten bereits massiv erhöht, sodass im Grunde genommen die Registrierung jetzt auch bei den ukrainischen Geflüchteten problemlos funktioniert und nur registrierte Geflüchtete zugewiesen werden. Ich will darauf hinweisen, dass sich nicht grundsätzlich alle ukrainischen Geflüchteten registrieren lassen müssen – anders als im Bereich der Asylsuchenden, die natürlich bei der Asylantragsstellung registriert werden müssen. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten funktionieren die Registrierungen jetzt sehr gut. Die Kapazitäten konnten sehr stark erhöht werden durch zusätzliche Kapazitäten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie in weiteren Landeseinrichtungen, aber auch durch mobile Teams vor Ort. Auf diese Weise stellt sich momentan keine Problematik mehr in der Sache dar.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Moor hat die nächste Nachfrage, die zugleich seine letzte ist.

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Justus Moor SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe vorhin nach der Kapazität der Landeserstaufnahmestelle gefragt. Selbstverständlich ging es dabei nicht um die Übernachtungsplätze, sondern um die Kapazität, Erstaufnahmen durchzuführen. Welche Kapazität hat also die Landeserstaufnahmeeinrichtung, um Erstaufnahmen durchzuführen, und gibt es Pläne dafür, diese Kapazitäten auszubauen? – Danke.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie können antworten. Landtag Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für Ihre Rückfrage, Herr Moor. Die derzeitigen Registrierungskapazitäten liegen bei etwa 2.000 Zugängen. Das ist in der aktuellen Situation ausreichend, muss aber gegebenenfalls bei Bedarf angepasst werden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Vielen Dank! – Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage zu den Unterbringungsmöglichkeiten. Welche Erleichterungen vergaberechtlicher Art hat die Landesregierung für die Kommunen zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete auf den Weg gebracht?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, diese Frage habe ich gerade dem Kollegen Neumann beantwortet. Wir sind dazu auch weiterhin im Gespräch.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Kollegin Kapteinat. Das ist Ihre dritte und somit letzte Frage.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um ihr Organisationchaos bei der Zuweisung der geflüchteten Menschen in den Griff zu bekommen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat, für diese sehr zugespitzte Frage. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung vor allem Anstrengungen unternommen hat, um insgesamt mehr Koordinierung bei der Verteilung von Geflüchteten unter den Bundesländern und seitens des Bundes herbeizuführen. Die war nämlich auch eine zentrale Problematik, wie wir in den letzten Wochen sehen konnten. Aufgrund der Anstrengungen, die das Land Nordrhein-Westfalen hierbei im Austausch mit den 28.09.2022 Ländern und dem Bund unternommen hat, ist es gelungen, dass im Moment keine Länder mehr in FREE gesperrt sind, was zu einer erheblichen Verbesserung der Lage geführt hat, weil sich nun alle Bundesländer gleichermaßen an der Verteilung Geflüchteter beteiligen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen der FlüAG-Aufnahmequote mit den Kommunen die Verabredung getroffen wurde, alle ukrainischen Geflüchteten weiter als sogenannte „Zählfälle“ in die FlüAG-Erfüllungsstatistik aufzunehmen. Aus meiner Sicht ist das ein guter Ansatz, um dem von Ihnen herbeigeredeten Chaos entgegenzuwirken.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Dahm.

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Christian Dahm SPD

Ich ziehe meine Frage zurück, Frau Präsidentin.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt vom Kollegen Yetim.

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Ibrahim Yetim SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wir alle kriegen mit, dass es in den Kommunen gerade sehr eng ist. Alle machen sich jetzt darüber Gedanken, was auf sie zukommt. Mich würde interessieren: Welche Kommunen haben bereits gegenüber Arnsberg oder anderen Bezirksregierungen oder auch gegenüber der Landesregierung um eine Aussetzung der Zuweisungen gebeten?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Yetim, Ihnen ist bewusst, dass es beim FlüAG-System keine Sperrungen oder Aussetzungen gibt, sondern lediglich eine Erfüllung der Quote, nach der keine weiteren Geflüchteten mehr zugewiesen werden. Es gibt eine Untererfüllung der Quote, dann werden den entsprechenden Kommunen weiterhin Geflüchtete zugewiesen. Wenn Kommunen aus bestimmten Gründen der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt haben, dass aufgrund von etwa Windpockenausbruch, technischer Defekte etc. keine Aufnahme von Geflüchteten möglich war, konnte dies im Einzelfall mit der Kommune und der Bezirksregierung stets geregelt worden. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Kollege Sven Wolf stellt seine zweite und somit letzte Nachfrage.

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Sven Wolf SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es gab bereits einige Fragen rund um das Thema „Erleichterung für Kommunen“. Ich will noch mal ganz konkret nachfragen: Wie wollen Sie als Landesregierung in den Kommunen die Nutzung von Turnhallen zur Aufnahme Geflüchteter verhindern?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Wolf, ich habe bereits mehrfach erläutert, dass wir landesseitig die Kapazitäten in den Landesaufnahmeeinrichtungen erhöhen. Wir tun dies jetzt in einem weiteren Schritt, und wir werden auch weiter daran arbeiten, die Kapazitäten zu erhöhen. Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass es Kommunen gibt, die derzeit auch Turnhallen belegen. Uns allen ist daran gelegen, möglichst schnell dafür zu sorgen, dass wir diese Situation überwinden können. Dies wollen wir im Übrigen vor allem aufgrund der Tatsache, dass wir uns einig sind, dass Turnhallen insbesondere für geflüchtete Familien und vor allem für Kinder kein guter Aufenthaltsort sind und allerhöchstens in Ausnahmefällen eine Option sein können sowie im Zweifelsfall auch mal eine Option sein müssen. Aber wir sind im engen Austausch mit den Kommunen, um hier zu schauen, wie weitere Kapazitäten geschaffen werden können. Wir versuchen, landesseitig weitere Kapazitäten aufzubauen. Wir werden weiterhin mit dem Bund im Gespräch darüber bleiben, wie er seinen – so sehe ich das – Verpflichtungen monetärer Art auch für das Jahr 2023 nachkommen kann, um die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Kirsch hat ihre zweite und somit letzte Nachfrage.

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Carolin Kirsch SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Nach unserer Information hat die Landesregierung der Nutzung der Eifelhöhen-Klinik als Geflüchtetenunterbringung eine Absage erteilt. Können Sie uns die Gründe dafür nennen? 28.09.2022

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen darauf antworten. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin Kirsch, in diesem Fall konnte keine Betriebserlaubnis erteilt werden bzw. kam keine zustande, weil erhebliche Brandschutzmängel vorlagen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Nachfrage kommt von der Kollegin Siebel.

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Christin Siebel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie stellt die Landesregierung sicher, dass die geflüchteten Menschen auch in die zugewiesenen Kommunen fahren? Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Haben Sie auf die Gruppe der ukrainischen Geflüchteten verwiesen, oder auf wen haben Sie verwiesen? Ich habe das Wort nicht verstanden.

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Berivan Aymaz

Man wird sie jetzt nicht mehr hören können, weil sie schon wieder ausgeloggt ist. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Das wäre allerdings essenziell für die Beantwortung der Frage.

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Berivan Aymaz

Ich habe es von hier aus allgemein verstanden. Da war kein Bezug speziell zur Ukraine, das habe ich nicht herausgehört. (Kopfnicken von Christin Siebel [SPD]) – Ich sehe ein Nicken. Es ging nicht speziell um die Ukraine. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ganz allgemein gibt es – wie ich vorhin schon ausgeführt habe – unterschiedliche Möglichkeiten: öffentliche Verkehrsmittel, spezielle Transporte etc. Mit Blick auf die ukrainischen Geflüchteten gilt, dass es da keine kommunalscharfe Wohnsitzzuweisung gibt. Für diese Gruppe stellt sich selbstverständlich auch die Frage nach dem Transport. Es sind entweder spezielle Transporte, wenn Behinderungen etc. vorliegen oder gegebenenfalls Busse bzw. der öffentliche Personennahverkehr. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt vom Kollegen Yetim. Das ist seine zweite und somit letzte Nachfrage.

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Ibrahim Yetim SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, erst einmal ganz herzlichen Dank, dass Sie mir das System der Zuweisungen erklärt haben. (Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr gerne!) Meine Frage war: Welche Kommunen haben um Befreiung von Zuweisungen gebeten? Das haben Sie mir nicht beantwortet. Wenn es keine Kommunen gibt, die um Befreiungen gebeten haben, ist das ja gut. Aber die Frage war, welche Kommunen um Befreiungen gebeten haben.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich erkläre Ihnen das gerne noch einmal, Herr Kollege Yetim: Natürlich gibt es immer wieder Kommunen, die um die Befreiung von Zuweisungen bitten. Das ist beispielsweise bei den Flutkommunen der Fall gewesen. Wie ich gerade schon erläutert habe, wird in diesen speziellen Fällen gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg an Lösungen gearbeitet. Selbstverständlich erreichen uns auch Zuschriften, in denen Kommunen ganz allgemein angeben, dass sie jetzt keine Geflüchteten mehr aufnehmen wollten bzw. dass ihre Kapazitäten erschöpft seien. Es gibt aber einen engen Austausch mit den Kommunen, um hier für Lösungen zu sorgen. Noch einmal – ich habe es schon gesagt, und Sie haben sich dafür bedankt, dass ich es gesagt habe –: Nach dem regulären System ist ein Aussetzen der Zuweisung bei Unterfüllung der FlüAG-Quote im Wege eines bilateralen Austauschs mit der Bezirksregierung Arnsberg möglich.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Yetim, ich sehe gerade, dass Sie sich noch einmal eingeloggt haben. Es war kein Versehen, aber das dritte Mal. Das geht nicht. (Zuruf: Genau, das geht nicht!) Sie haben lediglich die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen. Nur die antragstellende Kollegin Kapteinat hätte die Möglichkeit, drei Nachfragen zu stellen. Sorry, so sind die Regeln, und deshalb sind Sie jetzt auch wieder ausgeloggt. 28.09.2022 Ich sehe keine weiteren Nachfragen mehr, somit kommen wir zum Schluss der Fragestunde. Wobei hier noch eine weitere mündliche Anfrage vorliegt, und zwar die Mündliche Anfrage 7 des Abgeordneten Carlo Clemens von der Fraktion der AfD. Wir werden nicht mehr zur Beantwortung dieser mündlichen Anfrage kommen können, weil die Fragestunde vorbei ist. Ich frage Sie aber gerne, Herr Kollege, ob Sie eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünschen oder die mündliche Anfrage auf die nächste Sitzung schieben möchten.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dann gerne schriftlich – vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Das nehmen wir so auf. Vielen Dank. Ich rufe auf: 11 Respekt für unser Gesundheitspersonal sicherstellen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/970 Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Bakum von der antragsstellenden Fraktion das Wort.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor zehn Tagen wurden wir daran erinnert, dass wir darüber nachdenken sollten, wie wir mit unseren Mitmenschen umgehen. Der Tag des Respekts mag kein Feiertag sein, doch den genannten Zweck wird in diesem Hohen Hause wohl niemand infrage stellen – hoffe ich zumindest. Die SPD-Abgeordneten haben diesen Anlass genutzt, um in den Kommunen mit den Menschen zum Thema „Respekt“ ins Gespräch zu kommen. Ich selbst hatte in meiner Heimatstadt Mülheim an der Ruhr am Samstag davor Gelegenheit, mit vielen meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger darüber zu reden und zu erfragen, wem sie in besonderem Maße Respekt entgegenbringen. So viel vorweg: Respekt für die an diesem Tag mir gegenüber postierten und krakeelenden Coronaleugner und Verschwörungsextremisten, die Falschinformationen über das Impfen ausgehangen haben, wurde nicht geäußert. Die häufigste Antwort sollte jedoch niemanden verwundern. Den Menschen in unserem Land ist vollkommen bewusst, wie schwer die Last ist, die unser Gesund-Landtag heitspersonal zu tragen hat. Wie konnte man das auch während der Coronapandemie übersehen? Wir alle brauchen gelegentlich ärztliche Behandlung und gesunde Pflege. Wir wissen, unter welchen Bedingungen Pflegende, Ärztinnen und Ärzte und aber auch medizinische Fachangestellte ihre physisch und psychisch höchst anspruchsvolle Tätigkeit ausüben. Es steht völlig außer Frage, dass diesen Menschen unser allergrößter Respekt gebührt. Aber wie drücken wir diesen aus? (Beifall von der SPD) – Zum Beispiel durch Applaus, aber das wird nicht reichen. Ein guter Anfang wäre es, wenn wir dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen in diesem Jahr folgten und die Landesregierung aufforderten, das Meldesystem für Gewalt gegen Einsatzkräfte auch auf Gesundheitspersonal in den Kliniken, Praxen und Einrichtungen – wie ja auch ganz aktuell bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung – auszuweiten und flächendeckend zu etablieren. Wir müssen zudem dafür Sorge tragen, dass entsprechende Delikte natürlich mit Einverständnis der Betroffenen unter Freistellung von der Schweigepflicht konsequent geahndet werden, damit nicht weiterhin ein großer Teil solcher Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden muss. Fälle von Gewalt gegen Gesundheitspersonal müssen strukturiert aufgearbeitet werden. Es braucht außerdem flächendeckend niederschwellige psychologische Unterstützung und Hilfsangebote für Betroffene. Es ist nicht zu viel verlangt, diejenigen vor Gewalt zu schützen, die sich unter anderem um uns kümmern, wenn wir selbst Opfer von Gewalt werden. Im Gegenteil ist es pure Logik, moralisches Gebot und selbstverständlich ein Ausdruck des Respekts. Auch in unserem Land, in NRW, wurden Menschen im Gesundheitswesen während der Coronapandemie quasi als Repräsentanten des Staates Zielscheibe von Hass, anonymen Mails, Morddrohungen und erhielten zum Teil Paketsendungen mit gefährlichem Inhalt. Das kann ich Ihnen leider nicht nur durch die Lektüre des Deutschen Ärzteblattes, sondern auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Sie können es selbst probieren. Schauen Sie selbst im Internet nach. Geben Sie „lichtblickevblog“ ein, und schauen Sie nach dem Artikel – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –: „Dr. Mengeles Nachfahren nun auch in Gelsenkirchen? Oder beteiligen sich ‚Ärzte‘ der evangelischen Kliniken am Neo-faschistischen Faschissmuss?“ – Zitat Ende. In diesem wirren, hetzerischen Text eines bundesweit bekannten Reichsbürgers, in dem es um seine Sichtweise zu der Behandlung eines Gleichgesinnten zu Beginn der Coronapandemie geht, werden zwei Ärzte typischerweise mit dem NS-Kriegsverbrecher und Todesengel von Auschwitz, Josef Mengele, gleichgesetzt, diffamiert und an den 28.09.2022 Pranger gestellt. Der eine Arzt ist mein türkischstämmiger Oberarzt. Der andere bin ich, als Nachkomme von Holocaustverfolgten. Ich appelliere daher an Sie als demokratische Fraktionen, die genau wissen, wohin es führt, wenn derartiges Verhalten geduldet wird, wenn zugelassen wird, dass Menschen, die von extremistischen Kräften zu Zielen für Hass, Gewalt und Hetze erklärt werden, nicht durch die Rechtschaffenen geschützt werden. Unterstützen Sie unseren Antrag und lassen Sie uns gemeinsam die Landesregierung dazu auffordern, eine landeseinheitliche Strategie zur Prävention von Anfeindungen gegenüber Gesundheitspersonal und zum Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt zu entwickeln und Handreichungen sowie Förderung von Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen in Krankenhäusern, Praxen, Senioreneinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungs- und Behindertenhilfe bereitzustellen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Überweisung und um Unterstützung in den Ausschüssen, meine werten Kolleginnen und Kollegen. Ich bitte Sie um ein Zeichen des Respekts an das Gesundheitspersonal in unserem Land. – Glück auf! Bleiben Sie gesund. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die für CDU-Fraktion hat Guido Görtz das Wort. Es ist seine erste Rede hier im Hohen Haus. (Beifall von der CDU)

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Guido Görtz CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Plenarrede in unserem Landesparlament ist ein ganz besonderer Moment für mich. Ich fühle Dankbarkeit und Respekt. Respekt ist auch der Impuls für Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Der Titel Ihres Antrags lautet: „Respekt für unser Gesundheitspersonal sicherstellen!“ Beim Respekt für unser Gesundheitspersonal geht die CDU-Fraktion selbstverständlich mit. Respekt, also eine Haltung, einzufordern, ist sicher wünschenswert, aber eine gesellschaftliche Haltung per Antrag sicherzustellen, da verheben Sie sich unserer Meinung nach schon im Titel Ihres Antrags. Die von Ihnen geschilderte Ausgangslage, die Ist-Analyse, trifft aus unserer Sicht weitgehend zu. Es ist richtig, dem Thema zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen. In Teilen unserer Gesellschaft gehört Respekt leider nicht zu den gelebten Tugenden. Mancherorts mündet das bedauerlicherweise in Übergriffen auf Körper und Seele. Das ist im Übrigen ein Phänomen, dass wir nicht nur im Gesundheitssektor beklagen, sondern – um nur ein Beispiel zu nennen – auch im öffentlichen Landtag Nahverkehr. Das ist widerwärtig, und das verurteilt die CDU-Landtagsfraktion auf das Schärfste. (Beifall von der CDU) Die von Ihnen daraus gezogenen Schlüsse und den damit verbundenen Antrag teilen und unterstützen wir als CDU-Fraktion hingegen nicht. Für uns gilt: Respekt ja, Bevormundung nein. Warum? Auf der einen Seite weisen Sie darauf hin, dass Landesärztekammern, die Kassenärztliche Vereinigung und Träger von Einrichtungen bereits vielfältige Angebote unterbreiten. Angebote, die bereits helfen, die Situation von Beschäftigten im Gesundheitswesen zu verbessern. Auf der anderen Seite wollen Sie zusätzlich noch eine parallele Struktur etablieren. Da wären Reibungsverluste und Kompetenzgerangel vorprogrammiert. Sie fordern einen weiteren runden Tisch mit vielen Professionen, mit Feuerwehr, Polizei, Krankenhausbeschäftigten und Pflegekräften. Alle diese Bereiche haben andere Probleme, als an einen weiteren runden Tisch teilzunehmen. Alle genannten Bereiche leiden unter akutem Fachkräftemangel. Das vorhandene Personal für zusätzliche runde Tische abzustellen, wäre hier völlig fehl am Platz. Im Gesundheitswesen weiß man selbst am besten, was nötig ist. Bevormundung ist hier nicht angebracht. Das von Ihnen geforderte Deeskalationstraining für Beschäftigte wird vielerorts bereits umgesetzt. Aus persönlichen Gesprächen mit Gesundheitskräften weiß ich, dass das längst praktiziert wird. Meinen Sie etwa, die Beschäftigten im Gesundheitswesen schauen seit Jahren nur tatenlos zu? Auch eine Meldepflicht von Gewaltvorfällen und Rechtshilfe für Betroffene gibt es bereits – nette Prosa genau wie der Ruf nach einer Studie. Die Textpassage taugt – das sei mir mit einem Augenzwinkern gestattet – dann doch eher für die Parlamentariergruppe „Lyrik“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nur wirklich hilfreich sind Ihre Forderungen nicht. Sie kosten nur Geld. Wer soll das bezahlen? Wenn Ihr Antrag ausschließlich darauf abzielt, dass unser Finanzminister die Geldschatulle öffnet, so benennen Sie das bitte auch so. Das Gesundheitspersonal in Nordrhein-Westfalen kann sich auf seine Landesregierung verlassen. CDU und Grüne haben Respekt. Wir helfen, wo es nötig ist, wo wir zuständig sind und wo wir können. Aber um zu können, benötigen wir den entsprechenden finanziellen Spielraum. Belastungen von außen sind da eher hinderlich. Bauliche Präventionsmaßnahmen wie Zugangsbeschränkungen sind Sachen der örtlichen Träger. Die wissen viel besser als wir, was vor Ort angebracht und vor allem auch angemessen ist. Vergessen wir nicht: An den betreffenden Orten arbeiten Menschen 28.09.2022 vom Fach, leben Bewohner, liegen Patienten. Wir reden hier nicht von Hochsicherheitstrakten. Ausstattung mit Notrufgeräten? Die gibt es längst: die 110. Oder wollen Sie parallele Sicherheitsstrukturen schaffen? Interne Handlungsanweisungen, Supervision, Fallbesprechungen, Nachsorge und Hilfeangebote: Das passiert intern schon längst. Hier sollten wir keine Vorgaben machen, denn da wissen die Profis vor Ort, was nötig ist. Darf ich ein letztes Mal aus Ihrem Antrag zitieren? „Die Gewaltprävention in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen als Pflichtbestandteil in der Ausund Weiterbildung von Gesundheits-, Sozial-, Rettungs- und Sicherheitsberufen weiterentwickeln.“ Was genau meinen Sie damit? Was machen wir mit anderen Berufsgruppen, um hier noch einmal ein Beispiel aus dem Nahverkehr zu erwähnen? Ja, wir werden den Antrag natürlich mitüberweisen, aber unsere Kernbotschaft ist: Respekt ja, Bevormundung nein. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE])

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Christof Rasche

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem ersten Auftritt hier im Hohen Haus. – Meral Thoms hat jetzt das Wort für die Fraktion der Grünen. (Beifall von den GRÜNEN)

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Vorbereitung auf diese Debatte habe ich mit Ärzt:innen und Pflegepersonal gesprochen und gefragt, ob sie Gewalterfahrungen im Berufsalltag erlebt hätten. Es wurden mir einige Gewalterfahrungen geschildert, sehr eindrücklich, und eine habe ich Ihnen auch mitgebracht. Es geht hier um eine junge Assistenzärztin, die im Nachtdienst im Krankenhaus arbeitet. Eine schwangere Frau kommt mit ihrem Mann. Es gibt Komplikationen, man ist im Notdienst. Dem Kind geht es schlecht, es verstirbt trotz der Behandlung. Die aufgewühlten Eltern geben nun der Ärztin die Schuld am Tod des Kindes. Der Vater attackiert noch in der Nacht die Ärztin massiv verbal, beschimpft sie. Und auch im Nachgang wird diese Ärztin noch wochenlang vom Vater telefonisch bedroht und beschimpft. Was musste sie sich anhören? Sie hat es mir wortwörtlich gesagt: Ich bringe deine Kinder um – sie ist selber Mutter – genauso, wie du mein Kind umgebracht hast, sagte dieser Vater. Ich mache dich fertig. Landtag Sie bekam Angst, nicht nur um ihre eigene Sicherheit, sondern auch um die ihrer Familie, ihrer Kinder. Sie ging danach mit Sorge zur Arbeit, und sie lernte schließlich in ihrer Freizeit Kampfkunst, um sich bei einer möglichen Attacke, mit der sie rechnete, selbst verteidigen zu können. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Beschäftige in Gesundheitsberufen werden immer häufiger Opfer verbaler oder körperlicher Gewalt – nicht erst seit der Pandemie. Die Datenlage zu dem Thema ist noch recht dünn, aber zeigt besorgniserregende Tendenzen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat 2017 eine Studie, die zitierbar ist, in Krankenhäusern, Altenpflege und in der Behindertenhilfe durchgeführt. Hier gaben knapp 80 % der Beschäftigten an, in den letzten zwölf Monaten von Gewalt betroffen gewesen zu sein. Im Fokus hat man dann auch eine Teilgruppe der Beschäftigten in Krankenhäusern beleuchtet: Fast alle gaben hier an, in den letzten fünf Monaten Beschimpfungen erlebt zu haben, mehr als die Hälfte Bedrohungen, Kneifen oder Kratzen, über ein Drittel Schläge oder Tritte und mehr als ein Viertel rassistische Äußerungen. Diese Studie ist aus dem Jahr 2017, und in der Pandemie hat sich die Aggression gegen medizinisches Personal noch einmal verstärkt. Gewalterfahrungen belasten, und sie bedeuten auch ein gesundheitliches Risiko, zum Beispiel für Depressionen oder für psychosomatische Erkrankungen. Alle Beschäftigten – da sind wir uns alle einig – haben ein Recht auf ein angstfreies Arbeiten sowie körperliche und seelische Unversehrtheit. Das gilt für uns alle und selbstverständlich auch im Gesundheitswesen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Was steht nun an? Es fehlen belastbare Zahlen zur aktuellen Situation. Das heißt, die Datenlage muss verbessert werden. Auch die Wirksamkeit einzelner Präventionsmaßnahmen zum Thema „Gewaltschutz“ sind noch viel zu wenig bekannt. Die Fragen müssen beantwortet werden, bevor wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket definieren können. Und bei möglichen Maßnahmen müssen wir mit Augenmaß vorgehen, um den Beschäftigten, die in der Pandemie sehr belastet sind – wir haben auch den Fachkräftemangel –, nicht noch zusätzliche Lasten aufzubürden. Nicht überall muss das Rad neu erfunden werden. Wir können auf Vorhandenem aufbauen. Es gibt zahlreiche Fortbildungs- und Beratungsangebote. Wir haben den NRW-Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt“ zum Schutz von Feuerwehr und Rettungskräften oder die Landesinitiative Gewaltschutz mit Fokus auf der Behindertenhilfe. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir den Beschäftigten bei Schutz vor Gewalt beistehen. Übergriffe auf medizinisches Personal verurteilen wir aufs 28.09.2022 Schärfste. Die tiefergehende Debatte muss im Fachausschuss geführt werden. Unsere Fraktion wird der Übermittlung des Antrags zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat die Kollegin Yvonne Gebauer das Wort.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die tägliche Arbeit unseres Gesundheitspersonals ist nicht hoch genug einzuschätzen. Umso schockierender sind natürlich Gewaltausbrüche, die sich gegen jene richten, die für die Schwächsten unserer Gesellschaft da sind. Ob Polizeibeamte, Rettungssanitäter, Ärzte oder Lehrer – gegen viele Berufsgruppen verzeichnen wir seit geraumer Zeit einen Anstieg der Gewalt. Und dass diese besorgniserregende Entwicklung auch nicht vor Beschäftigten im Gesundheitswesen Halt macht, das liegt leider auf der Hand. Diese Gewalt beschäftigt das Land, beschäftigt die Landesregierung seit vielen Jahren. Bedauerlicherweise gehören auch aggressive Übergriffe von Patientinnen und Patienten für viele Beschäftigte mittlerweile zum beruflichen Alltag. Anfang 2019 wurde im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Berichtsanfrage von CDU und FDP zu Gewalt gegenüber Pflegekräften behandelt. Während Gewalt gegenüber Pflegebedürftigen bis dahin eher im Fokus stand als Gewalt gegenüber dem Pflegepersonal, ist die öffentliche Wahrnehmung heute eine andere. Einer 2018 veröffentlichten Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit dem Titel „Belastungen durch Aggression und Gewalt gegenüber Beschäftigten der Pflege- und Betreuungsbranche in Deutschland“ zufolge, hatten annähernd 80 % der Beschäftigten in den vorangegangenen zwölf Monaten Gewalt erlebt. Von diesen berichteten wiederum 94 % über verbale und immerhin 70 % über körperliche Gewalterlebnisse. Diese Zahlen sprechen eine sehr deutliche Sprache. Die Betroffenenrate im Gesundheits- und Sozialwesen ist hoch. Aggressive Übergriffe kamen am häufigsten in Krankenhäusern und in Wohnbereichen der Behindertenhilfe vor, überwiegend in Form von Beschimpfungen, Kneifen, Kratzen, Schlägen oder Bedrohungen. Die Betroffenen reagieren häufig mit Ärger, aber auch mit Hilflosigkeit oder Enttäuschung. Als Konsequenz sind sie in ihrem Handeln natürlich vorsichtiger, sie sind angespannter und haben auch weniger Freude an der Interaktion mit den Mitmenschen, mit ihren Patientinnen und Patienten. Gewalt gegen Pflegepersonal wirkt sich somit negativ auf alle Betrof-Landtag fenen aus – ob sie an den Gewalthandlungen beteiligt waren oder nicht. Wir alle können uns vorstellen, je besser das Pflegepersonal auf solche kritischen Situationen vorbereitet wird und je offener mit ihnen umgegangen wird, desto positiver wirkt sich dies auf das Belastungsempfinden und die Arbeitsfähigkeit aus. Daher spielen Fort- und Weiterbildung mit Kommunikationsund Deeskalationstrainings für Mitarbeitende sowie Gespräche und Teambesprechungen, in denen die Beobachtungen, die Einschätzungen und das eigene Erleben thematisiert werden, natürlich eine wichtige Rolle Liebe SPD-Fraktion, der vorliegende Antrag greift zweifelsohne ein relevantes Thema auf und enthält durchaus sinnvolle Maßnahmen, beispielsweise bauliche und technische Präventionsmaßnahmen, die Ausstattung mit Notrufgeräten, klinikinterne Leitlinien zur Gewaltprävention, Gewaltprävention als Pflichtbestandteil in der Aus- und Weiterbildung sowie Nachsorge und Hilfsangebote. Die Verengung der Betrachtung auf die Auseinandersetzungen im Umgang mit der Coronapandemie und tragische Fälle wie der Suizid dieser Dame werden der Komplexität des Themas hingegen nicht gerecht. Nach Meinung der FDP-Fraktion verdient das Thema dann doch eine vertiefte Betrachtung, meines Erachtens auch im Rahmen einer Anhörung, auch um aktionistische Schnellschüsse, die am Ende des Tages dann doch viel kosten, aber wenig bringen, zu vermeiden. Daher freue ich mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Dr. Martin Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Bakum, vielen Dank, dass Sie das Thema hier im Landtag einbringen. Das ist nämlich ein wichtiges Thema, das sich immer zu diskutieren lohnt. Daher lassen Sie uns direkt in medias res gehen und Ihren Antrag einmal beleuchten. Unter dem Feststellungsteil schreiben Sie – und da können wir zusammenkommen –, dass Bedrohungen und Übergriffe am Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr in erheblichem Maße zugenommen haben. Da sind wir völlig d'accord. Dann steht da, dass die nach dem § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen nicht ausreichen, um alle relevanten Aspekte über die Gewalt am Arbeitsplatz zu erfassen. Auch da sind wir absolut d'accord. 28.09.2022 Drittens heißt es, dass es keine Toleranz bei körperlicher Gewalt geben darf. Absolut d'accord. Da gehen wir völlig mit. Das stellt der Landtag fest, und auch von unserer Seite aus sehen wir da überhaupt kein Problem. Dann kommen wir zu den Forderungen des Landtag. Wozu fordern wir die Landesregierung also auf? Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die gegen Beschäftigte von öffentlichen und medizinischen Einrichtungen, insbesondere gegen Einsatz- und Rettungskräfte gerichtet sind, sind flächendeckend in einem einheitlichen System zu erfassen. – Sehr gut. Da sind wir dabei. In Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste soll ein runder Tisch zur Risikoevaluation eingeführt werden. – Da sind wir dabei. Super. Ein mehrstufiges Alarmierungssystem … Warten Sie, das war ja unser Antrag (Rodion Bakum [SPD]: Welch Comedy!) aus dem Jahr 2018, den ich gerade vortrage. (Andreas Keith [AfD]: Ich habe auch gedacht, ich hätte es schon mal gehört!) Wie Sie sehen, hat sich leider – das muss man an der Stelle sagen – nichts geändert. All das bleibt aktuell. All das, was Sie aufgreifen und wir schon 2018 aufgegriffen haben, ist tagesaktuell. Aber was hat Ihre Abgeordnete damals dazu gesagt? Sie sagt: „Ich mache es aber auch kurz. Der Antrag ist nichts Neues.“ Ja, das ist nichts Neues, aber es bleibt weiter aktuell. Uns wurde gerade dramatisch geschildert, was immer noch Kolleginnen und Kollegen da draußen passiert, was in Notaufnahmen passiert, was in Pflegeeinrichtungen passiert, was diesen Menschen widerfährt. Dies einfach so abzutun, wie Sie es 2018 getan haben, ist diesem ernsten Thema wirklich nicht angemessen. Wir können gerne im Fachausschuss darüber reden. Und dann stehen wir nicht nur auf Ihrer Seite, sondern vor allen Dingen auch auf der Seite der vielen Pflegekräfte, der vielen Ärzte, die dieser Gewalt in ihrem Alltag regelmäßig mit einer gewissen Hilfslosigkeit gegenüberstehen. Aber, um das an dieser Stelle noch mal zu sagen, ein gewisses System scheint ja mittlerweile dahinterzustecken. Letzten Monat hatte Sie unsere Hitzeaktionspläne aus dem Jahr 2019 aufgegriffen, dieses Jahr dann unsere Initiative für Respekt für die Pflegekräfte aus 2018. Landtag Mit etwas Zuvorkommen: Ich könnte mein Büro anweisen, Ihnen eine Liste aufzustellen. Wir haben in den letzten Jahren sehr viele gute Dinge beantragt, zum Beispiel die Stärkung der Palliativmedizin, die Medikamentenversorgungssicherheit, Adipositas-Prävention und einen Sepsisplan. Das sind alles Dinge, die Sie gerne noch mal aufnehmen können. Das sind alles aktuelle Themen. Die sind unter anderem von Ihrer Fraktion teilweise sehr wirsch abgelehnt und zurückgewiesen worden. Vielleicht haben Sie mehr Glück, wenn Sie das einbringen können. Das würde mich freuen. Wir können Ihnen das gerne zusammenstellen, vielleicht auch kategorisiert nach der Frechheit der Antworten Ihrer Fraktion. Vielleicht haben wir dann mehr Erfolg. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Minister Karl-Josef Laumann spricht für die Landesregierung. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die umfangreichen Debattenbeiträge haben deutlich gemacht, dass es hier im Haus eine große Übereinstimmung darüber gibt, dass wir Respektlosigkeit, Anfeindungen und Gewaltübergriffe in keiner Form tolerieren. Wir haben sicherlich auch alle das Gefühl, dass es besonders verwerflich ist, wenn so etwas gegenüber Menschen passiert, die anderen Menschen helfen wollen. In verschiedenen Bereichen hat die Landesregierung bereits Angebote geschaffen und Maßnahmen ergriffen, um das Personal zu schützen, weil es in der Tat kein neues Thema ist, sondern ein Thema ist, das uns schon länger beschäftigt und auch mir ein großes Anliegen ist. So ist im Bereich der Aus- und Fortbildung des Gesundheitsfachpersonals die Prävention und der Umgang mit Konflikt- und Gewaltphänomenen bereits fester Bestandteil. Hierbei wird das Personal auf entsprechende Erfahrungen vorbereitet und in Handlungsstrategien geschult. In den Krankenhäusern sind nach einer Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts aus dem Jahre 2019 die Notaufnahmen besonders betroffen. Diese sind vor diesem Hintergrund in den besonderen Schutz des § 115 Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Zusätzlich bestehen in vielen Krankenhäusern bereits jetzt Konzepte zur strukturellen Erfassung von körperlichen Übergriffen. Auch der Schutz von Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und den Werkstätten für behinderte Menschen wird durch die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Änderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes wesentlich gestärkt. In diesen Tagen startet die Landesregierung gemeinsam mit zentralen Akteuren der Behindertenhilfe die Landesinitiative „Gewaltschutz Nordrhein-Westfalen“. 28.09.2022 Unter dem Dach sollen die Kompetenzen und das Engagement wesentlicher Akteure der Behindertenhilfe in Nordrhein-Westfalen gebündelt und in einem gemeinsamen Diskussions- und Umsetzungsprozess die Empfehlungen einer Expertenkommission auf ihre Anwendung in NRW hin geprüft werden.

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Christof Rasche

Lieber Herr Minister, es liegt eine Zwischenfrage der AfD vor. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Gleich. Ich will erst mal zusammenhängend vortragen. Die Entwicklung alternativer Ansätze und Maßnahmen für einen besonderen Schutz vor Gewalt in der Praxis sind ein wesentlicher Bestandteil. Zentraler Baustein der Arbeit der Landesinitiative für Gewaltschutz ist auch hier die Unterstützung und Qualifizierung des Fachpersonals im Bereich der Gewaltprävention. Für den Rettungsdienst und die Feuerwehren wurde im Jahr 2019 der Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“ veröffentlicht. Dieser ist eine Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammen mit dem Innenministerium. Ergänzend wird das Thema „Prävention“ bereits seit Langem durch die Unfallversicherungsträger und den Arbeitsschutz angepackt. Durch die Unfallkassen NRW und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege wurden Forschungsvorhaben durchgeführt und eine Vielzahl von Leitfäden und Handlungshilfen zu Gewalt am Arbeitsplatz erarbeitet. Diese können durch die Arbeitgeber abgerufen und umgesetzt werden. Abschließend möchte ich noch betonen, dass dieses Thema unter keinen Umständen verharmlost werden darf. Der Schutz unseres Gesundheitspersonals ist eine Daueraufgabe, die uns fortlaufend beschäftigen wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Wollen Sie jetzt die Zwischenfrage zulassen? Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ja.

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Christof Rasche

Bitte, Herr Dr. Zerbin. Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe eine Frage, weil jetzt schon öfter die Gewalt in Notaufnahmezentren Landtag angebracht worden ist. Gibt es Erkenntnisse über die Täter, also eine Tätertypologie? Wer ist das? Nur so kann man ja effizient dagegen vorgehen. – Danke. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Herr Minister. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nein, ich habe zurzeit keine Erkenntnisse über die Täterstruktur. Ich weiß nur, dass es in der Regel an den Wochenenden sehr viel schlimmer ist als in der Woche. Das hört man ja bei jedem Besuch in den Notfallstationen. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass wir einen besonderen Straftatbestand in dieser Frage gemacht haben, sodass die Ermittlungsbehörden und am Ende auch die Vollzugsbehörden ganz andere Handhabungen haben, um gegen solche Gewaltdelikte vorzugehen. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Prof. Dr. Daniel Zerbin [AfD]: Das denke ich auch!)

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Christof Rasche

Herr Minister, herzlichen Dank. – Wir sind damit am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/970 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind alle fünf Fraktionen. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Dann ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 12 Den Kunst- und Kulturbetrieb Nordrhein-Westfalens sicher für den kommenden Herbst und Winter aufstellen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/980 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache. Dr. Werner Pfeil ist schon unterwegs.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die angespannte Energieversorgungslage und die damit verbundenen Auswirkungen für die Wirt-28.09.2022 schaft, die Industrie und die Privathaushalte bestimmen derzeit das politische Geschehen. Wir alle spüren die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Auch der Kunst- und Kulturbetrieb sowie die vielen Kunstschaffenden in NRW stehen vor erheblichen Schwierigkeiten durch explodierende Energie- und Gaspreise, denn insbesondere Museen werden aus konservatorischen Gründen, aber auch Theater in den Wintermonaten ausreichend Energie benötigen, unabhängig von kurzfristigen Energieeinsparungsbemühungen. Die Folgen des Ukrainekrieges treffen daher unsere gesamte Kulturlandschaft, gerade in einer Phase, in der bei Weitem noch nicht alle Folgen und Nachwirkungen der Coronapandemie behoben werden konnten. Nicht zuletzt drohen jetzt gerade, viele Zukunftsund Berufsperspektiven von Künstlerinnen und Künstlern durch die doppelte Unsicherheit aus Energiekrise und weiterem Pandemieverlauf von Corona dauerhaft zerschlagen zu werden. Hierauf hat der Kulturrat NRW gerade heute mit seiner Stellungnahme zur Situation der Künstlerinnen und Künstler angesichts der steigenden Energiekosten hingewiesen. Außerdem stehen viele Kommunen vor schweren Zielkonflikten bei der Frage, welche Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtung offengehalten werden sollten oder letztlich können. Auch die finanzielle Bewältigung der massiven Kostensteigerungen im Energiebereich stellen die Kommunen vor kaum lösbare Aufgaben. Ohne zielgerichtete Maßnahmen werden daher die bestehenden Sorgen nach über zwei harten Jahren Corona vieler Kulturschaffender, egal ob öffentlich oder privat gefördert, immer größer. Es ist daher richtig und dringend notwendig, dass sich die zuständige Kulturstaatsministerin sowie Vertreter der Länder und Kommunen auf Bundesebene über einheitliche Vorgehensweisen zur Bewältigung der mit der Energiekrise verbundenen Kostensteigerung für die Kultureinrichtungen konstruktiv beraten. Doch wo bleiben solche Maßnahmen hier in NRW? – Unser gemeinsames Ziel muss genau jetzt sein, unserer gesamten kulturellen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen, das heißt, unseren öffentlichen und privaten Kunst- und Kultureinrichtungen sowie allen Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen einheitliche und schnell umsetzbare Maßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen zukommen zu lassen, gerne mit Hilfe von Arbeitsgruppen auf Landesebene. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Auch die Bundesregierung ist sich der ernsten Lage der Kulturszene bewusst und berücksichtigt daher im dritten Entlastungspaket die Kultureinrichtungen mit finanziellen Hilfsmitteln, im Gegensatz zur Landes-Landtag regierung, die weiterhin komplett auf konkrete Maßnahmen oder gar Hilfen für unsere Kunst- und Kulturbranche warten lässt. Auch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 18/910 zur sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen im Kulturbetrieb lässt erkennen, dass bisher kein einziges Vorhaben in Planung ist. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns sicher alle darüber einig, dass Funktions- und Zukunftsfähigkeit unserer breiten und vielfältigen NRW-Kulturszene besonders jetzt in den anstehenden Herbst- und Wintermonaten zu sichern und zu gewährleisten ist. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD]) Schnelle, gezielte und unbürokratische Hilfe für die Kulturbranche dürfen nicht länger auf sich warten lassen. Daher braucht es gerade jetzt in Krisenzeiten nicht weniger, sondern mehr Kultur. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Andreas Bialas [SPD])

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Heike Wermer das Wort.

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Heike Wermer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! NRW ist ein Land vielfältiger Kunst, Kultur und Kreativität. Über 150 öffentliche Musikschulen gibt es in unserem Land. Über 100 Theaterspielstätten bieten unseren Künstlerinnen und Künstlern eine Bühne. Knapp 800 Museen und Ausstellungshäuser beherbergen Kunstschätze und Kulturgut. Weit über 1.000 Bibliotheksstandorte werden von Kommunen, Kirchengemeinden und weiteren Akteuren unterhalten, um Wissen, Kultur und Unterhaltung den Menschen wohnortnah zu ermöglichen. Nicht zu vergessen sind die unzähligen Orchester, Tanz- und Schauspielgruppen und, und, und. Ich könnte die Reihe noch weiter fortsetzen. Ich bin dankbar, dass wir als CDU in den letzten fünf Jahren zuverlässig und souverän die breitgefächerte Kulturszene in NRW unterstützt und gefördert haben. Wir haben den Landeshaushalt im Bereich Kultur um 50 % aufgestockt, von 200 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 315 Millionen Euro im Jahr 2022. Gerade während der Coronapandemie haben wir den Kulturbetrieb nicht vernachlässigt, sondern geschützt. Ich erinnere an das Soforthilfeprogramm für die vielen solo-selbstständigen Künstlerinnen und Künstler, deren soziale Absicherung uns am Herzen liegt. 28.09.2022 Ich erinnere an das Stärkungspaket Kunst und Kultur im Zuge des Coronasondervermögens im Umfang von insgesamt 185 Millionen Euro, um mit dem Stipendienprogramm und dem Kulturstärkungsfonds sowohl die Kunstschaffenden sowie deren Institution zu unterstützen und zu schützen. Jetzt stehen wir vor einer erneuten Herausforderung, nämlich der Energiepreissteigerung, verursacht durch den unsäglichen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Diese macht auch nicht halt vor den Kultureinrichtungen und der kulturellen Arbeit. Ich bin sehr froh, dass sich unsere Kulturministerin Ina Brandes schon früh diesem Thema gewidmet hat. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Ihr Antrag ist daher überflüssig. Unsere Ministerin hat sich schon mehrmals dazu bekannt, wie wichtig der kulturelle Betrieb für unser gesellschaftliches Miteinander ist, und das möchte ich für unsere CDU-Fraktion noch einmal bekräftigen. Kultur selbst ist Energiequelle unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Dennoch müssen wir uns alle die Frage stellen, wie wir Gas und Strom angesichts der aktuellen Situation einsparen können. Das gilt auch für den Kulturbetrieb. Die Bundesstaatsministerin für Kultur und die Kulturministerinnen und -minister der Länder haben sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten. Erstens – das ist mir besonders wichtig –. Unsere Kultureinrichtungen bleiben so lange wie möglich offen. Das ist im Sinne aller Künstlerinnen und Künstler sowie Nutzerinnen und Nutzer. Zweitens. Sensibles, wertvolles Kulturgut steht unter besonderem Schutz und gehört damit zur kritischen Infrastruktur. Drittens. Selbstverständlich werden auch die Kunstund Kulturbetriebe ihren Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Auch Ihre Forderung nach einem runden Tisch, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist überflüssig, denn es gibt bereits eine Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene mit den zuständigen Akteuren. Was Sie, liebe FDP, in Ihrem Antrag vergessen zu erwähnen, ist die Pflicht des Bundes, sich um unsere kulturellen Einrichtungen zu kümmern. Es ist allgemein bekannt, dass die Länder und die Staatsministerin sich bemühen, die Bundesmittel vom Sonderfonds „Kulturveranstaltung“ in eine Hilfe für die Energiepreissteigerung umzuwidmen. Was wir jetzt brauchen, ist ein abgestimmtes finanzierbares Gesamtkonzept für alle von der Energie-Landtag krise betroffenen Bereiche. Was wir brauchen, ist der gemeinsame Schulterschluss von Bund und Ländern. Unsere Landesregierung tut bereits aus bereiten Mitteln alles, was möglich ist. Darüber hinaus kann sie nur helfen, wenn der Bund finanzielle Spielräume lässt. Deshalb brauchen wir eine faire Lastenverteilung im Rahmen der Entlastungspakete. Dem Bundeskanzler wünsche ich angesichts seiner Coronaerkrankung eine schnelle Genesung. Die Ampel hat über den Sommer mit Blick auf Entlastung und Energiesicherheit wertvolle Zeit vertrödelt. Heute konnte und kann der Bundeskanzler der Ministerpräsidentenkonferenz nicht beiwohnen, und die dringend benötigten Besprechungen zwischen Bund und Ländern mussten auf nächste Woche verschoben werden. Jetzt zählt jeder Tag. Ich erwarte endlich couragiertes Handeln von der Bundesregierung. Wir lehnen den Antrag der FDP ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Herzlichen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Andreas Bialas.

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Andreas Bialas SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Wermer, bei dem Blick auf unsere Kulturlandschaft haben Sie meinen Applaus. Selbst bei dem Blick in die Vergangenheit haben Sie meinen Applaus. Aber ein Blick in eine positive Zukunft für die Kultur in Nordrhein-Westfalen wäre schön gewesen. Ich darf doch sagen: Kultur ist Ländersache. Jetzt nach Berlin zu spelunzen, die übrigens schon Hilfen angeboten haben, und auch noch einen Bundeskanzler hier anzuführen, der wegen Corona nicht an einer Sitzung teilnimmt, ist schon ein wenig seltsam. Das muss ich wirklich sagen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) In Krisen und in schweren Zeiten braucht es mehr Kultur. Da sind wir ganz nah bei dem, was gerade Herr Kollege Pfeil hier vorgetragen hat. Der Antrag der FDP ist gut; wir werden ihm auch zustimmen. Ja, wir sind gefordert. Wir sind aufgerufen, uns um vieles und viele zu kümmern, um die Bürgerinnen und Bürger, um die Wirtschaft und die Betriebe, um unsere Städte und ihre Einrichtungen und eben auch um die Kunst, um Künstlerinnen und Künstler und um die kulturellen Einrichtungen. In Krisen und in harten Zeiten brauchen wir Solidarität, wir brauchen Verständnis auch für schwere Entscheidungen und Wege, und wir brauchen Verteilungsgerechtigkeit. Wir brauchen Stätten der Gemeinschaft, Orte der Begegnung, Stätten der Bildung. Wir brauchen Orte des 28.09.2022 Aushandelns und Spürens von Identität, Identifikation, Werten und Zukunftsentwürfen. Denn wir müssen wissen können, wofür wir das Schwere eigentlich machen. Und wir brauchen Ziele. Kulturelle Angebote und Begegnungen in all ihren Facetten sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Kultur schafft Räume, in denen sich Menschen auch mit ihren Sorgen, mit ihren Ängsten und Nöten begegnen können, bereichert vom gemeinsamen Austausch stärken kultureller Erfahrungen, die gesellschaftliche Bindung, befähigen zur Teilhabe, befeuern auch Verantwortungsübernahme für sich und andere und können Einsamkeit vorbeugen. In der Beschlussfassung des Antrags der FDP werden richtige Forderungen aufgestellt – alle richtig, alle wichtig. Ich möchte noch hinzufügen: Nehmen Sie, da Sie gerade die Bundesregierung angesprochen haben, die ausgestreckte Hand der Bundesregierung zur Einrichtung eines Altschuldenfonds für die Kommunen zeitnah an. Das wäre eine große Hilfe. Spannen Sie über den Kommunen und den kulturellen Einrichtungen einen Rettungsschirm für Energiesicherheit und Existenzsicherung. Helfen Sie den Künstlerinnen und Künstlern. Ich darf hier die Forderung des Kulturrats aufgreifen. Die SPD bringt heute zu einem späteren Zeitpunkt einen ähnlichen Antrag ein. Dieser geht jedoch noch weiter als der hier vorliegende Antrag. Denn jenseits der Bewältigung der aktuellen Krise gilt es, das Thema „Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energieversorgung“ auch längerfristig zu betrachten und mittels Transformationsprozess in dem gesamten Kultursektor resilienter aufzustellen. Und: Obwohl das nach Strecke klingt, müssen wir da jetzt unverzüglich ran. Sie haben diese Themen in das letztjährig geänderte Kulturgesetz ein wenig wie ein Fremdkörper und ziemlich unausdiskutiert hineingeschrieben. Jetzt müssen Sie sich darum kümmern, und zwar schnell. Die Themen sind im Grunde genommen nicht neu, und sie sind als notwendig anerkannt. Die derzeitige Situation wirkt nur als Zeitbeschleuniger. Sie müssen Förderprogramme auflegen – die Szene wartet. Sie müssen vor allem erst einmal benennen, was Sie überhaupt in diesem Bereich meinen und was Sie wollen. Die ehemalige Ministerin wollte da nicht so nah ran; da fremdelte sie ein wenig. Sie müssen nun kurzfristig diese Diskurse führen, neben den Hilfsmaßnahmen, die im Antrag vorgeschlagen sind, und den zusätzlichen Punkten, die ich benannt habe. Sie müssen schnell die aus den Diskussionen sich ergebenden konkreten Ansätze als eine neue Aufgabe auch des Landes begreifen und konstituieren. Mit Beratungen und partizipativen Diskursforen fängt das an, aber auch mit Bau- und vor allen Dingen Umbauprojekten – die müssen in den Landtag Fokus genommen werden – sowie Strukturfördermaßnahmen und, und, und. Die Kulturpolitiker in diesem Haus haben bereits heute umfangreich mit dem Kulturrat reden können. Widmen Sie sich dieser wichtigen Aufgabe, die immer mit so einem etwas sperrigen Begriff wie „Transformation“ daherkommt. Eine letzte Bitte in diesem Zusammenhang habe ich. Natürlich steht die Kultur nicht zuletzt in haushalterischen Konkurrenzverhältnissen mit anderen wichtigen Aufgaben. Aber auch innerhalb der Kulturförderung selbst gibt es Konkurrenzen. Ich darf Ihnen ans Herz legen: Die kulturelle Bildung, die Möglichkeit für junge Menschen, Kunst zu erfahren und – noch mehr – sich als Künstlerinnen betätigen zu können, ist oftmals ohne große Lobby. Bereits in der Coronazeit haben wir sehr große Opfer von den von der Pandemie am wenigsten direkt schwer Betroffenen, nämlich von den Kindern und Jugendlichen, verlangt, damit die unvernünftigen Älteren überleben können. Mit einer erneuten Gefahr der Verknappung der Mittel dürfen wir die Kinder und Jugendlichen in der Kunst nicht vergessen. Wir müssen sie als ernstzunehmende Beteiligte am kulturellen Geschehen unseres Landes begreifen und in der Förderung weit nach oben stellen. Sie dürfen nicht zu Doppelleidtragenden werden. Daher brauchen wir parallel zu diesem Diskurs das in der letzten Sitzung vorgelegte Papier zur kulturellen Bildung in den Diskurs des Ausschusses. Ich darf abschließen: Gerade in Krisen und in schweren Zeiten braucht es mehr Kultur. Gehen Sie genauso mutige Schritte wie Ihre Vorgängerin bei der Bewältigung der Pandemie. Die Kultur darf nicht in der Kälte stehen bleiben. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Kollege Frank Jablonski hat jetzt für die Fraktion der Grünen das Wort. Er freut sich genauso wie wir auf seine erste Rede in diesem Hohen Haus. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Frank Jablonski GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Präsident, Sie haben recht; dies ist meine erste Rede im Landtag Nordrhein-Westfalen. Ich empfinde es als ein sehr großes Privileg, hier sprechen zu dürfen. Zum Antrag der FDP: Sehr viele Menschen im Kunstund Kulturbetrieb haben aufgrund der pandemischen Lage in den letzten Jahren gelitten. Die Einrichtungen standen unter einem enormen Druck. Teilweise mussten Theater, Galerien oder zum Beispiel Klubs geschlossen werden. 28.09.2022 An dieser Stelle möchte ich mit einem kleinen Lob beginnen. Wie ein Vergleich der Bundesländer zeigt, hat die Vorgängerregierung im Kulturbereich zwar nicht alles richtig, aber vieles auch nicht falsch gemacht. Deshalb haben wir Grüne eine konstruktive Oppositionsarbeit betrieben und zahlreiche Maßnahmen der Koalition mitgetragen. An diese Form von konstruktiver parlamentarischer Arbeit möchten wir in dieser Legislaturperiode anknüpfen, um gemeinsam die besten Bedingungen für die Kultur- und Kunstszene in NRW zu ermöglichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Uns als demokratische Fraktionen eint, dass wir – auch wenn es wieder ein Coronaherbst und -winter werden sollte – die Kultureinrichtungen geöffnet halten wollen. Wir haben die Menschen gehört und werden dafür Sorge tragen, dass es in NRW nicht wieder still wird. Dies entspricht den Grundüberzeugungen der Koalition und findet sich inhaltlich auch in ihrem Antrag wieder. Sie sprechen davon, dass Fördermittel unbürokratisch vergeben werden sollen. Da sind wir ganz bei Ihnen. Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Fördermittel evaluieren und gerne gemeinsam mit Ihnen die Bürokratie abbauen, die unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung aufgebaut wurde. (Ralf Witzel [FDP]: Wo denn?) Weiter heißt es in Ihrem Antrag, dass wir uns ein Beispiel an der Kulturstaatssekretärin Claudia Roth nehmen sollen – was wir als Grüne oft und gerne tun – und einen runden Tisch einberufen sollen. Bei uns heißt der runde Tisch „Arbeitsgemeinschaft“ und dient der Abstimmung und Koordination mit zum Beispiel den Landschaftsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden oder den jeweiligen Kunstund Kulturverbänden. Sie sehen: Wir hören die Menschen im Kunst- und Kulturbetrieb, und wir hören auf die Menschen, die in NRW Kunst und Kultur ermöglichen. Wir werden klimasensible Kunstwerke in den nächsten Monaten besonders schützen und zum Beispiel über den ÖkoKult-Fonds die ökologische Transformation im Kunst- und Kulturbereich vorantreiben. Das bringt mich zu dem letzten Punkt, den Finanzen. Wir haben im Koalitionsvertrag eine auskömmliche Finanzierung des Kunst- und Kulturbereichs vereinbart. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir uns in Zeiten multipler Krisen befinden. Die Energiekosten steigen aufgrund des russischen Überfalls auf die Ukraine in ungekannte Höhen. Landtag Die Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine stellt unsere Kommunen vor enorme Herausforderungen. Wir müssen den Klimawandel bekämpfen und unsere Gesellschaft nachhaltig transformieren. Alle diese Krisen spiegeln sich auch im Kunst- und Kulturbereich wider. Der Kunst- und Kulturbereich wird die vielfältigen Herausforderungen, vor denen er steht, nicht alleine bewältigen können. Wir müssen in NRW auch für den Kunst- und Kulturbereich Verantwortung übernehmen. Wie ich soeben ausgeführt habe, übernimmt die Koalition auch diese Verantwortung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir dafür die finanzielle Unterstützung des Bundes benötigen. Wie Sie den Medien entnehmen konnten – das war heute schon mehrfach Thema –, hat die MPK heute ohne den Bundeskanzler stattgefunden. Die Finanzverhandlungen zum Beispiel über die Restmittel des Coronafonds zwischen den Ländern und dem Bund finden also erst in den nächsten Tagen statt. Jetzt hier und heute ein Preisschild anzuheften, entspricht nicht seriöser Planung. Wir als Zukunftskoalition haben geliefert, und wir werden weiter liefern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Idee und Ausrichtung Ihres Antrages sind nicht schlecht. Der Zeitpunkt des Antrages ist – mit Verlaub – Kokolores. (Lachen von Ralf Witzel [FDP]) Deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Jablonski, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede hier im Parlament. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und sehr geehrte Herren! Kultur und Kunst haben in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrang. Art. 18 der Landesverfassung lautet: „Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.“ Daraus sollte sich ergeben, dass die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Kultur 28.09.2022 und Wissenschaft diesem Auftrag Rechnung tragen und das dazu Notwendige in die Wege leiten. Dies gilt gerade nach den Verwüstungen, die Lockdowns und andere Coronamaßnahmen im Kulturbereich bereits angerichtet haben. Die Zuschauerzahlen bei Aufführungen in den Theatern und Konzerten sind stark gesunken. Viele Abonnenten kehren nicht zurück. Die Konzert- und Veranstaltungsbranche hat es mit am schwersten getroffen. Sie hatte quasi Berufsverbot. Die Beschäftigten in diesem Bereich waren gezwungen, sich andere Arbeit zu suchen. Konzerte und Tourneen haben eine lange Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr und können bei unsicheren Rahmenbedingungen nicht realisiert werden – weder finanziell noch personell. Nach der Ankündigung von Bundesjustizminister Buschmann, der 20. März 2022 sei das endgültige Ende der Coronamaßnahmen, hatten die Veranstalter gehofft, für die Saison 2022/2023 unbehelligt planen zu können. Da diese Ankündigung sich nun als Makulatur erwiesen hat und sich Deutschland als einziges Land in Europa an der Maskenpflicht festklammert, ist diese Hoffnung auf Planungssicherheit nun dahin. Wer will schon finanzielle Risiken eingehen, wenn nicht absehbar ist, nach welchen neuerlichen Einschränkungen es den Landesregierungen gelüstet? Viele der gezwungenermaßen abgewanderten Fachkräfte kehren nicht zurück, was weniger die finanzkräftigen Großveranstalter als vielmehr die mittleren und kleinen Veranstalter trifft. Die geförderte Hochkultur steht noch vergleichsweise gut da – von den bereits erwähnten Einbrüchen bei den Besucherzahlen einmal abgesehen. Wenn die neue Landesregierung, wie zu erwarten steht, aber mit neuen Coronamaßnahmen aufwartet, wird das den Kulturbetrieb erneut schwächen. Auch wir befürworten die Förderung von Kultur und Kunst – insbesondere der Einrichtungen und Vereinigungen, die für jedermann zugänglich sind, so etwa der Bibliotheken, der für den ländlichen Raum so wichtigen Dritten Orte oder der Chöre. Wir finden jedoch, dass nicht alles und jedes gefördert werden muss. Qualität und Können sollten schon im Vordergrund stehen. Es darf auch daran erinnert werden, dass viele andere Berufsgruppen keinen geschützten Status haben. Sie müssen sehen, wie sie mit den jeweiligen Bedingungen zurechtkommen. Viele müssen sogar Coronahilfen zurückzahlen. Jedwede Förderung der Ausstellung antisemitischer Werke wie bei der umstrittenen Skandal-documenta Landtag und Veranstaltungen zu dahin leitenden Ideologien lehnen wir ab. Dort präsentierte Exponate gegen die angeblich so restriktive dänische Einwanderungspolitik müssen allerdings ebenfalls nicht gefördert werden. Den Antrag der FDP sowie den Antrag der SPD, der zunächst in den Ausschuss geht, darf man durchaus als wohlfeil bezeichnen. Beide Parteien waren und sind – entweder in der langen Merkel-Zeit oder jetzt in unterschiedlichen Regierungskonstellationen – für die krassen Fehlentscheidungen und ideologischen Blockaden verantwortlich, die zu der anlaufenden Energiekrise und durch die überzogenen Coronamaßnahmen zu schweren Störungen im Kulturbereich geführt haben. Die Folgen für die Kultur zu beklagen und sie durch Förderungen abmildern zu wollen ist, wie gesagt, wohlfeil. Die beste Hilfe für die Kultur ist, an die Wurzel zu gehen und erstens keine neuen Coronamaßnahmen mehr zu verhängen und zweitens die Energie bezahlbar zu machen. Von mehreren Vorrednern habe ich gehört, da solle die Transformation der Kultur als Aufgabe auferlegt werden. Gerade das ist aber das Problem. Die hohen Energiepreise der Transformation sorgen dafür, dass es der Kultur schlecht geht. Zum Antrag möchten wir die genauen Pläne der neuen Kulturministerin im Ausschuss kennenlernen und uns ansehen, was sie im Einzelnen tun und fördern möchte. Zur Not müssen wir sie dann eben zum Jagen tragen. Im Anschluss daran werden wir uns genauer positionieren. Dem hier zur Abstimmung stehenden Antrag der FDP stimmen wir daher, bei allerdings grundsätzlicher Sympathie, nicht zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Beucker. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Ina Brandes.

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Ina Brandes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde bereits mehrfach gesagt: Die Energiekrise stellt unsere Gesellschaft und damit selbstverständlich auch die Kultur vor große Herausforderungen. Bei der Bewältigung dieser Krise sind für mich drei Ziele handlungsleitend: Erstens. Wir wollen sicherstellen, dass die Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen geöffnet bleiben können. Gerade jetzt sind sie als Orte der Begegnung, gemeinsamer Erlebnisse und Freude unverzichtbar. Vor allen Dingen sind sie aber Arbeits- und Verdienstorte für unsere Künstlerinnen und Künstler. 28.09.2022 Zweitens. Wir wollen besonders bedeutende und klimasensible Kulturgüter schützen. Dafür wollen wir Archive und Sammlungen als kritische Infrastruktur einstufen. Drittens. Es ist wichtig, dass die Kultur, wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche auch, einen spürbaren Beitrag zum Energiesparen leistet. Lassen Sie mich kurz auf den Stand der Umsetzung dieser drei Ziele eingehen. Erstens. Am vergangenen Mittwoch fand ein kulturpolitisches Spitzengespräch der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit den Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Es bestand Einvernehmen darüber, dass Einrichtungen der kulturellen Bildung und Erinnerungsorten ein vergleichbarer Stellenwert wie schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten eingeräumt und ihr Betrieb gesichert werden muss. Entsprechendes gilt auch für Theater, Konzerthäuser und kulturelle „Dritte Orte“ mit verschiedenen Nutzungen, die zentrale Knotenpunkte des öffentlichen Lebens bilden. Zweitens. Die BKM, die Kulturministerkonferenz und die kommunalen Spitzenverbände haben außerdem Empfehlungen für den besonders sensiblen Bereich des Kulturgutschutzes ausgesprochen. In diesen Empfehlungen haben wir Kriterien beschrieben, mit deren Hilfe Kulturgut bewahrende Einrichtungen als schützenswerter Teil der kritischen Infrastruktur identifiziert werden können. Ihre Energieversorgung muss in einer Gasnotlage gewährleistet werden, zum Beispiel für Klimaanlagen usw. Wir sind diesbezüglich in sehr engem und auch sehr konstruktivem Austausch mit der Bundesnetzagentur. Drittens. Die Reduzierung des volkswirtschaftlichen Energieverbrauchs ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Kultureinrichtungen und -akteure werden ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe leisten und signifikante Einsparungen von Gas und Strom umsetzen. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden aktuell Leitfäden zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und Notfallplänen erarbeitet. Um dieses Maßnahmenpaket finanziell abzusichern, ist gemeinsames Ziel von BKM und Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder, dass Restmittel aus dem „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ genutzt werden, um die Mehrbelastungen durch gestiegene Energiepreise in den Kultureinrichtungen abzufangen. Wir als Land Nordrhein-Westfalen werden dazu selbstverständlich unseren Beitrag leisten und das sehr gerne kofinanzieren. Hierfür warten wir gespannt auf die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern am kommenden Dienstag. Zur Unterstützung der Kultureinrichtungen haben wir – das ist eben schon erwähnt worden – auf Landes-Landtag ebene eine Arbeitsgemeinschaft aus Vertreterinnen und Vertretern der Landschaftsverbände, der Bezirksregierungen, des Deutschen Bühnenvereins und des Deutschen Museumsbundes sowie weiteren Spartenvertretern und den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, die die Situation analysiert und eine Beratungsstruktur aufbaut. Nach dem One-Desk-Prinzip wollen wir Hilfsprogramme, Leitfäden, Regelungen, Best-Pratice-Beispiele, Checklisten usw. bündeln und gerade auch kleineren Kultureinrichtungen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können wir tatsächlich schon sehr kurzfristig Maßnahmen aus dem Programm ÖkoKult umsetzen. Dazu gehören Investitionen in Höhe von ca. 8 bis 10 Millionen Euro in die technische Infrastruktur. Außerdem werden wir Beratungsleistungen für die Klimabilanzierung der Einrichtungen sowie ein Weiterbildungsangebot zu „Transformationsmanagerinnen und -managern Nachhaltige Kultur“ anbieten. Abschließend und zusammenfassend kann ich feststellen, dass in der gebotenen Eile, Sorgfalt und Entschlossenheit entscheidende Schritte eingeleitet wurden, um die Kultur in Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung der Energiekrise und ihrer Auswirkungen zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/980. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/980 abgelehnt. Wir kommen zu: 13 Die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums in NRW sicherstellen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/988 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Professor Dr. Zerbin zu seiner ersten Rede im Parlament das Wort. (Beifall von der AfD) 28.09.2022

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Am Morgen des 14. Juli 1789 ging Pierre Augustin Hullin, ein Wäschereibesitzer aus Paris, mit seinen Gefährten zur Bastille und leitete Weltgeschichte ein. Dieser Akt war aus der Retrospektive weniger heldenhaft als zunächst romantisch verklärt. Er leitete aber eine Zeitenwende ein – in eine Zeit, die durch mehr Freiheit und Selbstbestimmung sowie eine Abkehr vom Aberglauben bestimmt war. Die Sturm-und-Drang-Zeit der Aufklärung katapultierte die Vernunft in das breite Verständnis der europäischen Gesellschaften. Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Diese Errungenschaft der Aufklärung gilt es zu verteidigen. (Beifall von der AfD) In seinem Werk „Kritik der reinen Vernunft“ erkennt Immanuel Kant, dass die Vernunft nur jenes „bewilligt, was ihre freie und öffentliche Prüfung hat aushalten können“. Diese freie und öffentliche Prüfung ist in Gefahr. Im Juli 2022 wollte die Biologin Marie-Luise Vollbrecht, Doktorandin an der Humboldt-Universität zu Berlin, einen Vortrag halten. Sie wurde weggecancelt. Im Nachhinein ist der Vortrag noch gehalten worden. Aber der Schaden war schon da. Der Vortrag war zur Langen Nacht der Wissenschaften geplant. Nach Kritik wurde er abgesagt. Das Thema lautete: „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Dabei ist diese Frage doch höchst relevant und ein wichtiges Thema. Dazu ein aktuelles Beispiel hier aus Nordrhein-Westfalen aus dem Kampfsport: Am 23. Oktober 2022 finden in Aachen die Landesmeisterschaften im Thaiboxen statt. Dazu hat sich bereits eine Sportlerin angemeldet, die biologisch ein Mann ist, de jure aber eine Frau. Was ist das jetzt für eine Person, Mann oder Frau? Das ist eine wichtige Frage – auch für die potenzielle Gegnerin; denn Thaiboxen bedeutet Vollkontakt. Zurück nach Berlin: Der arbeitskreis kritischer jurist*innen rief zu einer Demonstration gegen diesen Vortrag auf und bezeichnete die Thesen der Biologin als unwissenschaftlich, menschenverachtend, queer- und trans*feindlich. Auch der ReferentInnen-Rat der Universität schloss sich dem Boykott des Vortrages an und versandte eine E-Mail an die gesamte Studentenschaft, welche zur Teilnahme an der Demonstration gegen den Vortrag aufforderte. Welch ein Armutszeugnis devoten vorauseilenden Gehorsams! Dies sind keine Einzelfälle. Bernd Lucke kennen Sie wahrscheinlich alle. Als er von seinem Politikausflug zurückkam, fand er auch keine Gnade an seiner Hochschule. Er wurde ausgebuht. Es gab Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten im Audi-Landtag torium. Nur unter massiven Sicherheitsmaßnahmen konnte er weiter seine Vorlesungen abhalten. Ähnlich war es bei anderen Politikern, zum Beispiel bei Thomas de Maizière beim Göttinger Literaturherbst 2019 oder bei Christian Lindner hier an der Ruhr-Universität. Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen normiert in § 4 die Freiheit der Forschung, der Lehre und des Studiums. Insbesondere werden in Abs. 1 und Abs. 2 die Möglichkeiten der Verbreitung und des Austauschs von Meinungen und Forschungsergebnissen sowie der Durchführung von Lehrveranstaltungen benannt. Diese Theorie und die Praxis laufen häufig auseinander. Hierzu ein letztes Beispiel: Mouhanad Khorchide, Professor für Islamische Religionspädagogik an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, steht für Thesen wie die Barmherzigkeit des Islam und damit für eine Islamexegese, die diese Religion mit unserer Verfassung kompatibel macht. Khorchide steht aber unter Polizeischutz. Er muss um Leib und Leben fürchten. Wie berechtigt seine Befürchtungen sind, hat nicht zuletzt das Schicksal von Salman Rushdie gezeigt. Ich komme zum Schluss. Nordrhein-Westfalen und Deutschland dürfen nicht zurück ins ideologische Mittelalter fallen. Im Sinne von Karl Poppers evolutionärer Erkenntnistheorie sollten überholte Theorien und nicht Menschen sterben. In Zeiten von Krieg und Gewalt in Europa ist diese Aussage aktueller denn je. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Zerbin. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Björn Franken.

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Björn Franken CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Täglich grüßt das Murmeltier. Auch heute erleben wir wieder den üblichen Versuch der AfD, mit Pauschalisierungen Skandale zu produzieren. Um bei diesem Thema tatsächlich Fleisch an den Knochen zu bekommen und irgendwie etwas Inhaltliches zu generieren, müssen Sie tatsächlich bis ins Jahr 2019 zurückgehen. So rar sind Ihre Kronzeugen gesät. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Natürlich muss man die zitierten Fälle betrachten. Aber gerade über die genannten Fälle gab es doch reichhaltige öffentliche Diskussionen. Ob sich die Initiatoren angesichts dieser öffentlichen Debatte wirklich einen Gefallen getan haben, möchte ich mit einem dicken Fragezeichen versehen. (Vereinzelt Beifall von der CDU) 28.09.2022 Dass aber die Hochschulen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht nachkämen oder gar ein strukturelles Problem bestünde, kann man bei objektiver Betrachtung der Sachlage nun wirklich nicht unterstellen.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Franken, es besteht der Wunsch einer Zwischenfrage seitens des Abgeordneten Zerbin aus der AfD-Fraktion. Würden Sie diese zulassen?

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Björn Franken CDU

Herzlich gern.

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe, eine Nachfrage zu stellen. – Sie sagten gerade, dass 2019 schon lange her ist. Ich habe auch ein Beispiel aus dem Jahr 2022 erwähnt. Das ist keine drei oder vier Monate her. – Danke. (Beifall von der AfD – Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Was war jetzt die Frage? – Weitere Zurufe: Frage?) Ist Ihnen das geläufig?

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Rainer Schmeltzer

Entschuldigung, Herr Kollege. Ich bitte Sie, wenn Sie sich zu einer Zwischenfrage melden, zukünftig auch eine Frage zu stellen. (Beifall von der CDU)

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Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD

Entschuldigen Sie. Danke für den Hinweis. – Ich wollte noch fragen, ob Ihnen das aufgefallen ist. Das hatte ich vergessen.

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Björn Franken CDU

Ja, das ist mir aufgefallen. Das war ein Beispiel. Die anderen Beispiele stammten aus anderen Jahren. Sie hatten ja insgesamt vier Beispiele aufgeführt. Gehen wir einmal kurz darauf ein; denn mit Ihrer Zwischenfrage geben Sie mir glücklicherweise die Zeit dafür. Sie haben Mouhanad Khorchide angesprochen. Das sind kriminelle Handlungen bis hin zu religiös motivierten Straftaten. Das ist wirklich nichts, was mit Forschungsfreiheit oder Freiheit der Lehre zu tun hätte. Thomas de Maizière konnte seine Veranstaltungen mit polizeilichem Schutz durchführen. Auch da war die Öffentlichkeit derart klar auf seiner Seite, dass die Initiatoren sicherlich das Nachsehen hatten. Bei Frau Vollbrecht ist das Thema ähnlich zu sehen. Durch die Zeitungsveröffentlichung hatte sie eine wesentlich größere Öffentlichkeit für ihre Darstellungen, als es bei einer einzelnen Vortragsdiskussion der Fall gewesen wäre. Landtag Ohne die Kolleginnen und Kollegen der FDP zu sehr bauchpinseln zu wollen: Bei dem Vortrag von Christian Lindner, den ich mir am Tag nach dem Geschehen angesehen habe, wurden die Protestierenden so professionell abgekanzelt, dass sie mit dem, was sie da gemacht haben, wirklich ein Eigentor geschossen haben. So zeigt man, wie man auch solche Situationen gewinnen kann. (Beifall von der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, fest steht, dass die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland bereits ein geschütztes Gut ist. Der rechtliche Rahmen ist unmissverständlich definiert. Daher braucht es keine zusätzlichen Regelungen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Diese Auffassung wurde von zentralen Akteuren aus der Hochschullandschaft anlässlich der Anhörung zum Antrag der AfD „Wissenschaftsfreiheit gewinnen – Cancel Culture entgegentreten“ aus dem Jahr 2021 schon bestätigt. Dass Sie solche Themen im Jahresrhythmus durch dieses Parlament und andere Länderparlamente treiben, zeigt: Sie wollen Skandale produzieren und sind an tatsächlichen inhaltlichen Ergebnissen nicht interessiert. Dem Inhalt dieses Antrags können wir nichts abgewinnen. Der Überweisung stimmen wir aber natürlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Franken. – Für die SPD-Fraktion erhält zu seiner ersten Rede im Parlament der Abgeordnete Dr. Hartmann das Wort. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Dr. Bastian Hartmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion legt hier einen Antrag vor, mit dem sie suggerieren will, die Wissenschaftsfreiheit läge ihr am Herzen – ausgerechnet, möchte man sagen; ausgerechnet die Fraktion, deren Partei sich sonst gerne mit Wissenschaftsleugnern und Coronaschwurblern gemein macht und die sonst alles daransetzt, den Diskurs zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik zu unterwandern. Das muss man sich erst mal trauen. (Beifall von der SPD – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sagen wir, wie es ist. Es geht der AfD nicht um Wissenschaftsfreiheit. Dieser Antrag ist ein wissenschaftspolitisches Feigenblatt. Der Antrag enthält 28.09.2022 eine einzige Forderung. Diese zeigt vor allem, wie sehr die AfD das Thema eben nicht verstanden hat, wie sehr sie nämlich nicht verstanden hat, wie das Verhältnis zwischen politischem Willen und wissenschaftlicher Freiheit funktioniert. Denn sie verlangt, die Kodifizierung der Wissenschaftsfreiheit zu prüfen. Sie verlangt eine Kodifizierung der Landesregierung von oben herab, also letztlich ein hierarchisches Verständnis von Wissenschaftsfreiheit. Bei dem von ihr zitierten Hamburger Modell geht es aber um genau das Gegenteil. Dieser Kodex ist an der Universität entstanden – aus der Universität heraus, ohne politische Einmischung. Es geht, wie ein Zitat von Professor Trute, dem Hauptautor dieses Kodex, zeigt, ganz besonders um – ich zitiere – eine horizontale Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit, um die Solidarität der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und eben nicht darum, die Wissenschaftsfreiheit von oben per Gesetz sicherzustellen. (Beifall von der SPD) Hinzu kommt, dass das Problem, das die AfD hier aufmacht, so nicht existiert. 2021 erklärte der damalige Präsident der Rektorinnenkonferenz, Professor Baumann, ziemlich deutlich – ich zitiere –: „Die Hochschulleitungen sehen sich im Stande, der Wissenschaftsfreiheit in ihrem Verantwortungsbereich vollumfänglich Geltung zu verschaffen.“ (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ganz offen- sichtlich nicht!) Weiter: „Diese Verpflichtung ergibt sich allein aus dem Grundgesetz und bedarf daher keiner zusätzlichen Aufforderung durch das Land.“ (Beifall von der SPD) Dieser Feststellung schließen wir uns an. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das glaube ich!) Sie deckt sich auch mit aktuellen Forschungsergebnissen. Es gibt den sogenannten Academic Freedom Index. Dafür erstellen Wissenschaftlerinnen aus Göteborg und Erlangen ein globales Ranking der Wissenschaftsfreiheit. In der aktuellen Ausgabe vom März 2022 steht Deutschland auf Platz eins. Alles in allem geht der Antrag inhaltlich schwer am Thema vorbei. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Die Motivation des Antrags ist zynisch. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu. Vorweg darf ich die Spannung aber schon nehmen: Landtag Die AfD ist und bleibt für uns in der Sache kein ernst zu nehmender Gesprächspartner. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Hartmann, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Ebenfalls zu ihrer ersten Rede kommt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Eisentraut an das Redepult. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Frank Müller [SPD] und Angela Freimuth [FDP])

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Julia Eisentraut GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Uns liegt hier, wie so oft, ein Antrag der AfD vor, dessen Überschrift die Lösung eines Problems verspricht, welches die AfD selbst geschaffen hat, und dessen Erläuterungen das Problem zugunsten der AfD auch noch verschlimmern. Auch wenn in der Überschrift behauptet wird, die Freiheit von Forschung und Lehre zu sichern, geht es der AfD doch eigentlich darum, dass ideologisch getriebene Thesen und rechtsextreme Positionen unwidersprochen und mit wissenschaftlichem Anstrich veröffentlicht werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das kaschiert der Antrag nicht mal gut, wenn hier bemüht fünf Personen aus verschiedenen Bundesländern zusammengesucht werden, die teilweise gar nicht als aktiv Forschende oder Lehrende bei den thematisierten Szenarien anwesend waren. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) Was die AfD am meisten stört, ist doch, dass das Wissenschaftssystem sich selbst gut zu helfen weiß. Forschung und Lehre haben nämlich klare Regeln und Prozesse, um die Wissenschaftlichkeit von Arbeiten sicherzustellen. Im Fachdiskurs werden Widerspruch und sachlich-kritische Diskussionen klar gefördert. Ob eine Einordnung, ein Experiment oder eine Interpretation wissenschaftlich fundiert ist oder nicht, lässt sich klar entscheiden. Natürlich ist das ein Horrorszenario für eine Partei wie die AfD. Denn diese lebt von Unwissenschaftlichkeit in allen Gebieten – egal, ob es die menschengemachte Klimakrise, der Dieselskandal oder die COVID-Pandemie ist. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Man hätte hier natürlich auch echten Hass und Hetze auf Wissenschaftler*innen heranziehen können – beispielsweise Virolog*innen, die Politik und Gesell-28.09.2022 schaft in der Pandemie beraten haben und dafür beschimpft und bedroht wurden, oder Klimaforschende, deren drastische Ergebnisse manipulativ verdreht und ideologiegetrieben ignoriert werden. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Doch diese Beispiele zeigen ganz klar, dass gerade die AfD die Freiheit von Wissenschaft und Forschung bedroht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Deshalb lassen Sie mich eines klarstellen, liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen: Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Daher hat sich Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag klar dazu bekannt, die Wissenschaftsfreiheit zu sichern. Wir verurteilen alle Anfeindungen und Angriffe auf Wissenschaftler*innen und gehen konsequent dagegen vor. Da die AfD die Abschaffung ganzer Fakultäten und Disziplinen fordert, nur weil ihr zum Beispiel die Ergebnisse der Klima-, Gender- und Rassismusforschung unbequem sind, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) verteidigen wir die Freiheit von Forschung und Lehre auch gegen die AfD und ihre populistischen und manipulativen Anträge hier in diesem Parlament. – Danke. (Anhaltender Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. Auch Ihnen einen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede! – Für die FDP-Fraktion erhält die Kollegin Freimuth das Wort.

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Angela Freimuth FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in Art. 5 Abs. 3 eine ganz klare Regelung vor: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Damit ist eigentlich alles gesagt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zugleich ist damit auch entlarvt, dass das, was mit dem Antrag als Annahme formuliert wird, in keiner Weise real ist. Der Rechtsrahmen ist nämlich absolut klar und unmissverständlich. Deswegen darf hier in unserem Land – übrigens anders als in Ländern, die Landtag von ehemaligen oder vielleicht noch gegenwärtigen Kollegen gerne bereist werden – (Heiterkeit von der SPD) jeder Mensch seine Meinung sagen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Jeder Mensch darf forschen und lehren, was er für richtig hält, und – gerade das ist die Besonderheit – im wissenschaftlichen Diskurs stehen sich unterschiedliche Meinungen gegenüber, die miteinander in einem dialektischen Prozess die Erkenntnis suchen. Es ist eben von den Vorrednern bereits viel Richtiges gesagt worden, und dies möchte ich zu dieser Stunde nicht wiederholen. Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt, was eigentlich an Political Correctness verkehrt sein soll. Worum geht es denn bei Political Correctness? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Political Correctness ist doch nicht Zensur, sondern es geht dabei nur darum, dass man anständig miteinander umgeht. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Und das finde ich persönlich überhaupt nicht schlimm! (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ausgerechnet von der FDP auf den Punkt gebracht! – Christian Loose [AfD]: Wie der Kubicki bei Erdogan! – Zuruf von der SPD) Ob diejenigen, die ihre Meinung ehrverletzend vertreten, ihren eigenen Ansprüchen an Anstand, Wahrhaftigkeit und wissenschaftlichem Ethos überhaupt entsprechen, kann jeder in diesem Land Gott sei Dank selber bewerten und beurteilen. Für mich und meine Fraktion ist jedenfalls sehr klar, dass die Hochschulen die Instrumente wählen, mit denen sie fachlich arbeiten wollen. Darüber wird gemäß der Hochschulfreiheit entschieden, und das ist auch gut so. Ob sich die Hochschulen einen zusätzlichen Kodex – so wie im Antrag formuliert oder wie es offenbar in Hamburg zu sein scheint – geben wollen oder nicht, obliegt den Hochschulen selbst. Hierfür braucht es diesen Antrag nicht. Das Grundgesetz ist an der Stelle ein hinreichender Rechtsrahmen. Die Hochschulfreiheit gibt den Hochschulen dafür auch alle Möglichkeiten. Wir vertrauen darauf, dass Wissenschaft und Forschung diese Grundrechte hochhalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Freimuth, es liegt noch der Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Loose von der AfD vor. 28.09.2022

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Angela Freimuth FDP

Danke, nein.

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Rainer Schmeltzer

Dann ist das jetzt eine Kurzintervention. – Herr Kollege Loose, Sie haben 90 Sekunden Zeit für Ihre Kurzintervention. Bitte schön.

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Christian Loose AfD

Danke, Herr Präsident! Frau Freimuth, es werden auch in Deutschland Leute angegangen, wie zum Beispiel eine Nobelpreisträgerin, die sagt, dass es bei Säugetieren nur zwei biologische Geschlechter ergibt. Es gibt also eine starke Wissenschaftsleugnung bei vielen Altparteien und Kollegen, die hier sitzen. Sie haben gesagt, dass Sie politische Korrektheit wollen. Finden Sie es politisch korrekt, dass Ihr Kollege Herr Kubicki einen ausländischen Präsidenten als kleines Nagetier in der Kanalisation – den genauen Begriff kann ich hier nicht nennen, weil dies unparlamentarisch wäre – bezeichnet hat? (Beifall von der AfD – Zuruf von der CDU: Das ist keine Frage! – Christian Loose [AfD]: Das kann ich machen wie ich will, Herr Kollege!)

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Freimuth hat sich schon eingeloggt, wunderbar. Sie haben das Wort.

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Angela Freimuth FDP

Ob eine Kurzintervention als Frage formuliert wird oder nicht, ist jedem selber überlassen. Ich empfehle an der Stelle einfach mal die Lektüre des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nämlich Art. 5 Abs. 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Dazu gehört es auch, dass man sich über etwas eine Meinung bilden kann. Das kann jeder tun und muss dafür auch geradestehen. Es ist sodann in Art. 5 Abs. 2 zu lesen, dass diese Rechte ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden. Damit ist auch dieser Rechtsrahmen klar. Es gibt in Deutschland Gerichte, die Verletzungen dieser Rechte feststellen können. Damit ist alles gesagt. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Brandes. Landtag

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Ina Brandes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheit der Forschung und Lehre zählt zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und unserer Wissenschaftspolitik. Sie wird garantiert durch das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz, das auch Regelungen zum Schutz vor Gewaltanwendung umfasst. So stellen das Land und die Hochschulen gemäß § 4 Abs. 1 Hochschulgesetz sicher, dass die Mitglieder der Hochschulen ihre im Grundgesetz verbürgten Rechte in Lehre und Forschung wahrnehmen können. Dazu zählt die Freiheit, wissenschaftliche Meinungen zu verbreiten und auszutauschen. Innerhalb dieses Rahmens wird die Freiheit der Wissenschaft im Sinne der Hochschulautonomie von den Hochschulen gewährleistet. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine offene und freie Wissenschaft, Forschung und Lehre, und darauf können wir stolz sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Angela Freimuth [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD – Jo- chen Ott [SPD]: Daran sollten sich die anderen Minister ein Beispiel nehmen!)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/988 an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Der Form halber: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Somit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 14 Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/570 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/1009 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1). 28.09.2022 Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/1009, den Gesetzentwurf Drucksache 18/570 unverändert anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/570 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Der Form halber: Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/570 angenommen. Ich rufe auf: 15 Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/997 erste Lesung Frau Ministerin Ina Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 1). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/997 an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 16 Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2021 Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 18/839 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 18/839 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: Landtag 17 Unterstützung jetzt! Die Energiekrise darf nicht zur Krise der Kultur werden. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/971 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/971 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 18 Gemeinsam den „New Deal“ auf den Weg bringen und ein unabhängiges Gutachten zur Bildungsfinanzierung in Nordrhein-Westfalen beauftragen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/975 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/975 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 19 Nein zum Energie-Lockdown: Hallenbäder dürfen nicht zum Opfer einer verfehlten Energiepolitik werden! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/985 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. 28.09.2022 Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/985 an den Sportausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Somit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 20 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 ab 25.000 Euro Vorlage 18/145 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1014 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 18/1014, die in Vorlage 18/145 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage 18/145 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die mit Vorlage 18/145 erbetene Genehmigung erteilt. Ich rufe auf: 21 Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Beirat für Wohnraumförderung der NRW.BANK Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1049 – Neudruck Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1055 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1058 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1061 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelwahlen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden Landtag werden kann. – Ich sehe dazu keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1049 – Neudruck. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1049 – Neudruck – mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen. Zweitens stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1055 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1055 mit dem von mir soeben genannten Abstimmungsergebnis angenommen. Drittens stimmen wir über den Wahlvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1058 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1058 mit dem von mir soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen. Wir stimmen viertens über den Wahlvorschlag der FDP Drucksache 18/1061 ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1061 mit dem von mir soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt … Wie viele sind denn das? (Zuruf: 28!) – Puh. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Ich rufe auf: 22 Wahl von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen 28.09.2022 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1048 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1053 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1056 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1059 – Neudruck In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1048. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1048 mit dem von mir soeben festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1053 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1053 mit dem von mir gerade festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen drittens über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1056 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1056 mit dem von mir soeben festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen viertens über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1059 – Neudruck ab. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das ist die Fraktion der (Vizepräsident Rainer Schmeltzer schaut in Richtung der SPD-Fraktion.) Landtag – SPD. Geht doch. Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1059 – Neudruck – mit dem von mir soeben festgestellten Ergebnis angenommen. Wir kommen zu: 23 Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern sowie stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern in den Landeswahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1050 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1054 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1057 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1060 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1050. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1050 mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/1054 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1054 mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen drittens über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1057 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. 28.09.2022 Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1057 mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. Wir stimmen viertens über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1060 ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1060 mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. (Vizepräsident Rainer Schmeltzer blättert in seinen Unterlagen.) – Oh, es wird kürzer. Wir kommen zu: 24 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1051 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu der Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1051 mit dem von mir soeben festgestellten Ergebnis angenommen. Wir kommen zu: 25 Benennung eines Mitglieds in das Kuratorium der Stiftung Insel Hombroich Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1052 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu der Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1052 mit dem von mir gerade festgestellten Ergebnis angenommen. Wir kommen zu: Landtag 26 Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“ Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/992 Eine Aussprache ist auch zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu der Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/992 mit dem von mir festgestellten Ergebnis angenommen. Wir kommen zu: 27 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/3 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit Übersicht 18/3 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu der Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Der Form halber: Stimmt jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Auch nein. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/3 mit dem von mir festgestellten Ergebnis bestätigt. Wir kommen zu: 28 In Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 1 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/1039 Die Übersicht 1 enthält zwei Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse sind aus der Übersicht ersichtlich. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung der Übersicht 1. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – 28.09.2022 Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 18/1039 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse mit dem von mir festgestellten Ergebnis bestätigt. (Jochen Ott [SPD]: Wahnsinn! – Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns alle morgen – ich kann Ihnen garantieren – pünktlich um 10 Uhr wieder. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:55 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 14 – Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Seit dem 31.12.2021 ist das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz NRW (StrUG NRW) in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz wird dem Landtag bis zum Ende dieses Jahres gemäß § 64 StrUG NRW gesondert berichtet werden. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung geht es zunächst ausschließlich um eine redaktionelle Anpassung des StrUG NRW. Zu den Hintergründen der redaktionellen Anpassung hatte ich bereits in meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs berichtet: Das StrUG NRW verweist auf einzelne Paragraphen des BGB, die von einer umfangreichen Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) durch das Bundesgesetz zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts betroffen sind. Daher ist eine Anpassung dieser Verweise im StrUG NRW notwendig. Die betroffenen Paragrafen im BGB werden durch das neue Bundesgesetz nicht inhaltlich geändert, sondern lediglich im BGB anders verortet. Die Anpassung des StrUG mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ist deswegen lediglich redaktioneller Art. Das Gesetz soll sicherstellen, dass das StrUG NRW auf die richtigen Paragraphen verweist. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 21.09.2022 wurde der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen aller fünf Fraktionen angenommen. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Vor diesem Hintergrund kann ich mich an dieser Stelle kurzfassen und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

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Serdar Yüksel SPD

Der aktuelle Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW – StrUG NRW). Der Entwurf befasst sich mit den redaktionellen Änderungen, die in Folge des Gesetzes zur Re-28.09.2022 form des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BGBl. I S. 882) erforderlich geworden sind. Mit je- nem wurde das Buch 4 Abschnitt 3 des BGBs, auf welches das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz NRW referiert, umstrukturiert. Federführend hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Gesetzesentwurf bereits in seiner Sitzung am 21. September 2022 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Weil es sich nur um redaktionelle Folgeänderungen handelt, empfahl der Ausschuss der Landesregierung eine unveränderte Annahme. Wir als SPD-Landtagsfraktion stimmen dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zu, wollen darüber hinaus aber auch bemerken, dass die Regierungskoalitionen aus vergangener, wie jetziger Legislatur den Forensischen Kliniken, ihren Therapeut*innen, Ärzt*innen und Pflegepersonal eine echte und nachhaltige Fachkräfteoffensive schuldig geblieben sind. Während die redaktionelle Anpassung so zu erfolgen hatte, ändert sie nichts an dem Mangel an Standorten und Fachkräftepersonal. Nur ein zügiger Neubau der Forensischen Kliniken und der nachhaltige Einsatz für mehr Fachpersonal können zu einer patientenorientierten Behandlung und Unterbringung beitragen.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Es handelt sich beim vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen der Verweise an Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 wurde der Abschnitt 3 des Buches 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches vollständig neu gefasst. Die Verweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch im Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz müssen deshalb angepasst werden. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.9.2022 dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt, der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 21.September 2022 ebenfalls einstimmig zugestimmt. Insofern haben wir bereits in den Ausschüssen unsere inhaltliche Unterstützung deutlich gemacht und freuen uns, wenn der Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung abschließend beraten und beschlossen wird und stimmen dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zu.

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Yvonne Gebauer FDP

Nach intensiven Diskussionsprozessen wurde im Mai 2021 auf Bundesebene das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Landtag Erklärte Ziele der Reform des Betreuungsrechts sind, die Wünsche der Betreuten vermehrt in den Fokus zu nehmen, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken und gleichzeitig eine Qualitätssteigerung im Betreuungsrecht zu erreichen. Diese Reform ist auch notwendig, um das Betreuungsrecht stärker an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches vollständig neu gefasst. Das Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (StrUG NRW) verweist auf einige Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die von dieser Gesetzesreform betroffen sind. Dies erfordert eine redaktionelle Anpassung des StrUG NRW. Für uns Freie Demokraten ist sie eine juristische Notwendigkeit, die parlamentarisch umgesetzt werden muss. Wir stimmen dem Antrag deshalb zu. 28.09.2022 Landtag Anlage 2 Zu TOP 15 – Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Mit Urteil vom 17. Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) seine über 25 Jahre alte Rechtsprechung zur Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten (Abschreibungen und Zinsen) bei der Berechnung der Abwassergebühren. Hierdurch ist bei den Kommunen eine große rechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage entstanden, wie die kalkulatorischen Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Verzinsung, bei der Gebührenrechnung berücksichtigt werden dürfen. Die Kommunen haben zudem auf der Grundlage der bisherigen ständigen Rechtsprechung des OVG NRW ihre Gebühren für die Abwasserbeseitigung und weitere Benutzungsgebühren berechnet und auch ihre Finanzplanung daran ausgerichtet. Mit der Änderung und Ergänzung des § 6 des Kommunalabgabengesetzes wird die durch die OVG-Entscheidung vom 17. Mai 2022 geschaffene Rechtsunsicherheit beseitigt und das Gebührenrecht weiterentwickelt. Damit wird das im Koalitionsvertrag benannte Ziel realisiert, hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung zur Abwassergebühren- und entsprechenden Verzinsungsberechnung und den damit einhergehenden Auswirkungen den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen, um auch in Zukunft eine nachhaltige Abwasserwirtschaft finanzierbar zu gestalten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen berücksichtigt neben Änderungen im Gebührenrecht darüber hinaus das Schaffen rechtlicher Handlungsfähigkeit für die Kommunen über Änderungen im Haushaltsrecht: Die COVID-19-Pandemie und deren Folgen dauern bis ins Jahr 2022 weltweit an. Bürgerinnen und Bürger werden von deren Auswirkungen ebenso wie Unternehmen und Kommunen noch immer betroffen sein. Es zeichnet sich ab, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die kommunalen Haushalte bis in das Jahr 2023 belasten werden. Infolge des seit dem 24. Februar 2022 andauernden Krieges Russlands gegen die Ukraine treten außergewöhnliche Belastungen für die kommunalen Haushalte hinzu. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird deshalb das NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz (NKF-CIG) verlängert. Die Isolierung von pandemiebedingten Haushaltsbelas-28.09.2022 tungen wird durch eine Änderung des NKF-CIG verlängert: Die Isolierung pandemiebedingter Haushaltsbelastungen soll in 2023 enden. Darüber hinaus wird für die Haushaltssatzung 2023 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen dieser Änderung die Isolierung von Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg in der Ukraine vorgesehen. Auf diese Weise kann die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in schwieriger Zeit sichergestellt werden. Hierdurch werden die Kommunalhaushalte auch in diesen außergewöhnlichen Krisenzeiten tragfähig gehalten und die kommunale Handlungsfähigkeit sichergestellt.

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