Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu einzelnen Forderungen des Antrags nehme ich gerne Stellung. Zunächst ein Hinweis vorweg: Mir ist es sehr wichtig, dass zukünftig keine Mehrfachanmeldungen mehr möglich sind. Deswegen werden aktuell die Regelungen zum Verbot von Mehrfachanmeldungen angepasst. Das ist erforderlich geworden, da das Oberverwaltungsgericht in einem Urteil festgehalten hat, dass es sich bei der bisherigen Regelung um eine rein interne Verwaltungsvorschrift ohne rechtssetzende Wirkung nach außen gehandelt hat. Infolgedessen kam es im letzten Anmeldeverfahren in manchen Kommunen zu Mehrfachanmeldungen in einem Ausmaß, das zu viel Unruhe bei den Eltern sowie bei den Schülerinnen und Schülern geführt hat. Dies wollen wir im nächsten Anmeldeverfahren zum Wohle der Kinder und der Eltern dringend vermeiden. Daher haben wir seitens des Ministeriums zügig einen entsprechenden Verordnungsentwurf für ein Verbot von Mehrfachanmeldungen auf den Weg gebracht. Der Abstimmungsprozess zu dieser Verord-28.09.2022 nung ist bereits weit fortgeschritten. Unser Ziel ist es, Mehrfachanmeldungen bereits zum kommenden Anmeldeverfahren, also zum 20. Januar 2023, rechtssicher zu vermeiden. Wir schaffen durch diese Verordnung keine neue Regelung, sondern es wird lediglich ein bereits bestehendes und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmtes Verfahren auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Damit entsprechen wir auch den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts. Davon losgelöst geht der vorliegende Antrag auf die Möglichkeit für Schulträger ein, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchzuführen. Vorgezogene Anmeldeverfahren sollen zu einem geregelten Verfahren beitragen, vor allem dann, wenn in einer Kommune mit Überhängen bei Anmeldungen an einer bestimmten Schulform zu rechnen ist. Das gilt gleichermaßen für alle Schulformen. Hierbei handelt es sich nicht um ein neues Verfahren. Vielmehr hat sich im Jahre 2013 eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Bezirksregierungen und des Schulministeriums auf die Ermöglichung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens verständigt, um Anmeldungen besser steuern zu können. Dieses Verfahren ist in den Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt und findet regelmäßig Anwendung. Bei dem vorgezogenen Anmeldeverfahren geht es nicht um eine Bevorzugung einer Schulform. Vielmehr kann der Schulträger für jeweils die Schulform ein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragen, an der er aufgrund seiner örtlichen Kenntnisse einen Überhang erwartet. Ob der Schulträger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen. Tatsache ist, dass es in einzelnen Kommunen nicht genügend Schulplätze an den von den Eltern gewünschten Schulformen und Schulstandorten gibt. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schulangebots ist jedoch Aufgabe der Schulträger. Auch die Bildung von Schuleinzugsbereichen ist ein geeignetes Steuerungsmittel im Rahmen der den Kommunen aufgegebenen Schulentwicklungsplanung. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird zusammen mit den kommunalen IT-Dienstleistern bereits intensiv an der OZG-konformen Weiterentwicklung der bestehenden Plattform „Schüler Online“ zu „Schüler Online 2.0“ gearbeitet. Ziel ist es, digitale Interessensbekundungen im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens an Grundschulen, an weiterführenden Schulen sowie den Bildungsangeboten der Sekundarstufe II zu ermöglichen. Perspektivisch sollen Interessensbekundungen für einzelne Schulformen dann im Sinne eines Zweit- und Drittwunsches für mehr als nur eine Schule erfolgen können. Eine aktuelle Erweiterung des Regelungsgehaltes der Verordnung, die jetzt im Abstimmungsprozess Landtag ist, wie es dieser Antrag fordert, steht für uns im Widerspruch zu unserem großen Interesse daran, bis zum Anmeldeverfahren am 20. Januar 2023 eine rechtssichere Lösung zu haben. Dazu ist das Verordnungsverfahren schon zu weit fortgeschritten. Jede mit dem Verbot von Mehrfachanmeldungen zusammenhängende Änderung würde einen Neubeginn des Verfahrens erforderlich machen. Somit würde das Ziel, Mehrfachanmeldungen bereits zum kommenden Anmeldeverfahren rechtssicher zu vermeiden, nicht mehr erreicht werden können. Das kann nicht in unser aller Interesse und vor allem nicht im Interesse der Eltern und Kinder sein. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
