Marc Lürbke
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednern wurde zum Antrag schon umfassend Stellung bezogen. Ich will mich daher auf ein oder zwei Aspekte beschränken, die uns Freien Demokraten in diesem Zusammenhang besonders wichtig sind. 28.09.2022 Erstens. Die Freizügigkeit in Europa ist eine überragende Errungenschaft der europäischen Gemeinschaft. Der Versuch, sie durch die Hintertür einzuschränken, indem man wichtige Beratungsangebote wie in diesem Fall die Clearingstellen als vermeintliche Honigfallen zu degradieren versucht, finde ich schlicht und ergreifend unredlich. Dass die AfD das jetzt genau so versucht, mag uns kaum überraschen, aber ich will die Gelegenheit trotzdem noch einmal dafür nutzen, um genau diesen Punkt zu unterstreichen. Dieser leicht zu durchschauende Versuch ist nicht nur unredlich, sondern aus guten Gründen auch rechtlich unzulässig. Aus der gemeinschaftsrechtlichen Verankerung der Unionsbürgerfreizügigkeit folgt eine generelle Freizügigkeitsvermutung, und zwar ungeachtet eines Nachweises der einzelnen Freizügigkeitstatbestände. Nur wenn konkrete Zweifel daran bestehen, dass ein europäischer Bürger hier arbeiten möchte, wäre laut der EU-Richtlinie eine Überprüfung angemessen. Umfassende Kontrollen wie die im Antrag geforderte regelmäßige Vorlage eines Krankenversicherungsnachweises sind demnach europarechtlich unzulässig; da beißt die Maus auch keinen Faden ab. Das heißt aber im Umkehrschluss: Einzelfallprüfungen statt Generalverdacht. Das ist auch gut so, denn die Freizügigkeit ist eben eines der Fundamente der Europäischen Union. Das bedeutet natürlich nicht, naiv zu sein. Ich glaube, ich stehe nicht im Verdacht, in solchen Fragen blauäugig zu sein. Natürlich muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Freizügigkeit nicht von manchen als Freifahrtschein für deutsche Sozialleistungen missbraucht wird. Kriminelle, die den Staat und damit letztlich die Bürgerinnen und Bürger um Steuergeld erleichtern wollen, müssen Konsequenzen spüren. Dafür müssen Polizei, kommunale Behörden und Familienkassen bei der Identifizierung von missbräuchlichem Bezug beispielsweise von Kindergeld effektiv zusammenarbeiten. Dafür muss auch an den richtigen Stellschrauben gedreht werden wie etwa dem Ausländerrecht und dem Arbeitsrecht. Der Ansatz dieses Antrags ist dabei nicht dienlich. Erlauben Sie mir deswegen mal den Blick nach Berlin, denn ich glaube, der hilft eher. Die Ampelkoalition macht nämlich genau das, was die Union – sorry – bei diesen Fragen jahrelang verschleppt hat. Sie hat sich nämlich auf den Weg gemacht, ein neues, ein modernes, ein vernünftiges und tragfähiges Einwanderungsgesetz an den Start zu bringen. Ich glaube, das muss der Weg sein und ausdrücklich nicht die Abschaffung funktionierender staatlicher Hilfsangebote wie der Clearingstellen. Landtag Zweitens – damit komme ich auch schon zum Schluss – möchte ich auf einen Punkt aufmerksam machen, der etwas grundsätzlicher Natur ist. Ich habe ein Problem mit dem Menschenbild, das in Ihren Anträgen immer wieder mitschwingt und auch hier ganz konkret. Es ist doch so, dass gerade diese Menschen genauso Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft sind wie Sie und ich und einen ersten wichtigen Schritt auf die Gemeinschaft zugehen, indem sie diese Clearingstellen aufsuchen. Sie blenden völlig aus, dass die Gruppe der Sinti und der Roma auf eine jahrhundertelange Diskriminierungserfahrung zurückblickt, die nur allzu oft zur Gewalt, zu Totschlag und hier in Deutschland bis hin zur systematischen Ermordung im Dritten Reich – dem sogenannten Porajmos – geführt hat. Deswegen sorry: Ihr Antrag ist mit den Unterstellungen bei der EU-Freizügigkeit mit europakritischer Feder geschrieben. Indem Sie diesen Antrag auch noch auf Sinti und Roma verengen, ist er nichts anderes als antiziganistisch. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
