Ralf Witzel
Herr Finanzminister, vielen Dank für Ihre bisherige Einschätzung, der ich mich intuitiv anschließen würde. Ich teile ausdrücklich die von Ihnen zuletzt geäußerte Vermutung, dass wir gemeinsam wahrscheinlich nicht auf 100 % bis zum 31. Oktober 2022 hoffen dürfen. Ich habe Ihren bisherigen Äußerungen hier im landespolitischen Kontext, aber auch den Medienberichterstattungen in den letzten Wochen entnommen, dass Sie auf das Datum 31. Oktober 2022 festgelegt sind und eine Verlängerung – anders als der Bundesfinanzminister, der ja in Richtung der Länder angeboten hat, über eine Fristverlängerung beispielsweise bis zum Jahresende nachzudenken, wie das auch viele Steuerberaterorganisationen fordern – sehr skeptisch sehen und bislang auch zurückweisen. Deshalb meine Frage: Wenn der Rücklauf der Einsendungen der Grundsteuerfeststellungen bis kurz vor Ende des Monats Oktober noch deutlich von der 100-%-Marke entfernt ist, wäre das für Sie ein Anlass, sich dann doch bereit zu erklären, die Frist für die Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen über den 31. Oktober 2022 hinaus zu verlängern, ohne dass die Betroffenen Sanktionen fürchten müssen? Landtag
