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Dr. Marcus Optendrenk

CDU 28.09.2022 Sitzungen 18/8

Herr Kollege Witzel, ich erinnere mich sehr gut an Ihre Frage. Ich erinnere Landtag mich auch sehr gut an meine Antwort dazu. Sie war mitnichten nur, dass ich einen Gesetzestext wiedergegeben habe. Vielmehr ist in der Antwort, die Sie noch einmal nachlesen können, ausdrücklich beschrieben worden, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Abgrenzungen aus Sicht der Finanzverwaltung diese Sachverhalte gegeben sind. Daher möchte ich es dem Plenum gerne ersparen, dass wir hier noch einmal erörtern, was in einer Drucksache nachlesbar ist. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist nicht nachlesbar, sondern nur allgemein beschrieben! Das ist nicht richtig!)

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