Benjamin Rauer
Wenn Sie mich zu Ende reden lassen, hören Sie noch etwas dazu; dann können Sie mir die Frage gerne noch einmal stellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das Ministerium hat bereits angekündigt, dass die Landesregierung zu dem Vorhaben bis Ende des Jahres ein Konzept erarbeiten wird. In diesem Zusammenhang werden auch Möglichkeiten eines ergänzenden Onlineangebots geprüft. Das finde ich großartig, denn es zeigt, wie ernst die schwarz-grüne Landesregierung dieses Thema nimmt. Die AfD versucht mit diesem Antrag, gegen EU-Bürgerinnen zu hetzen, verschweigt aber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Weitergabe vertraulicher Daten eindeutig sind. Aus meiner Arbeit als Sozialarbeiter kenne ich diese Rahmenbedingungen über vertrauliche Daten von Klientinnen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass die Datenübermittlung gemäß Datenschutz-Grundverordnung untersagt ist und für bestimmte Berufsgruppen gemäß § 203 Strafgesetzbuch sogar strafbar sein kann. Das gilt unter anderem für Sozialarbeiter, Ärztinnen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Dieser Antrag dient einzig dazu, Menschen zu spalten und Menschen abzuwerten, indem ihnen ein kollektives Fehlverhalten vorgeworfen wird. Diesem Denken müssen wir Demokraten uns entschieden entgegenstellen, werden auch bei der Beratung im Integrationsausschuss eine klare Haltung zeigen und dort diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
