Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildung eröffnet uns nicht nur neue Möglichkeiten, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft. Die 131 Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen sind Teil unseres vielfältigen Schul- und Hochschulsystems. Sie sind der Kern der Erwachsenenbildung und elementarer Ort für das oft bemühte lebenslange Lernen. Der Erwerb von Schlüsselkompetenzen und Fachkenntnissen im beruflichen Bereich, aber auch im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich wie auch im Bereich der politischen Bildung entspricht dem Bildungsauftrag unseres Schulgesetzes. „Der Gesamtbereich der Weiterbildung ist gleichberechtigter Teil des Bildungswesens“, heißt es im Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Weiterbildung als solche genießt in Nordrhein-Westfalen gar Verfassungsrang. Erwachsenenbildung hat damit nicht nur eine individuelle Note, sondern ist auch an die Gesellschaft gekoppelt. Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft sind lokal breit verankert und richten ihr Kursangebot oftmals an besonderen regionalen Bedürfnissen und Perspektiven aus. Vor diesem Hintergrund wird die AfD-Fraktion natürlich das Vorhaben der Landesregierung mittragen, im Rahmen der Umsetzung der kommunalen Umsatzsteuerpflicht ab dem Jahr 2023 eine Umsatzsteuerbefreiung der Volkshochschulen und weiterer anerkannter Bildungseinrichtungen anzustreben. Entsprechend ist es auch nach § 4 Nr. 22 lit. a) des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, wonach Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit werden sollen, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Gegenüber der Bundesregierung muss sich die Landesregierung für eine zeitnahe Vorlage einer Regelung einsetzen, die den EU-Richtlinien entspricht. Sämtliche Angebote der Schul- und Hochschulbildung, der Aus- und Fortbildung sowie der beruflichen Umschulung müssen auch in Zukunft selbstverständlich von der Umsatzsteuer befreit sein. Gerade Volkshochschulen zeichnet ihr breites und umfassendes Angebot aus. Doch gerade deshalb, weil sie von der Gemeinnützigkeit getragen und steuerlich bevorzugt werden, muss der Bildungscharakter des Kursangebots eindeutig sein. Kurse dürfen keinen reinen Freizeitcharakter haben. Es braucht 28.09.2022 auch keine öffentliche Bezuschussung für Angebote, die auch zum Beispiel Sportvereine oder private Dienstleister anbieten können. Kurse müssen außerdem politisch ausgewogen sein. Das betrifft nicht nur Inhalte, sondern auch einschlägige Referenten. In der Vergangenheit fielen einzelne Volkshochschulen durch fragwürdige, ideologisch eher linkslastige Kursangebote auf. Dies beklagten übrigens nicht nur Kommunalpolitiker der AfD, sondern auch Kollegen anderer Parteien. Das darf nicht sein. Hier wird man auf kommunaler Ebene weiterhin ein wachsames Auge haben und notfalls den Rotstift ansetzen müssen, um die Gemeinnützigkeit zu wahren. (Beifall von der AfD) Zurück zum Antrag: Die AfD als demokratische Fraktion, Herr Kollege Kaiser, unterstützt jedes Vorhaben, das dazu dient, die Vielfalt unseres Bildungswesens zu stärken und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
