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Dr. Marcus Optendrenk

28.09.2022 Sitzungen 18/8

Herr Kollege Witzel, ich teile nicht die Auffassung, dass der Bundesfinanzminister weiterhin die auf einem Sommerfest geäußerte Einschätzung vertritt, dass die Länder doch bitte die Frist verlängern mögen. Die Äußerungen des Bundesfinanzministeriums und des Bundesfinanzministers lauten offiziell, dass er sich der Linie der Länder anschließt und dringend darum bittet, dass möglichst viele Menschen ihre Erklärungen zum 31. Oktober 2022 eingereicht haben. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass das nicht etwas ist, was wir für uns selbst machen. Vielmehr stellen wir am Schluss Daten zur Verfügung, damit die kommunale Familie in der Lage sein wird, die Daten so aufzubereiten, dass daraus Grundsteuererklärungen in dem Sinne erfolgen, dass die Grundsteuer als Einnahmeart zum 1. Januar 2025 überhaupt noch vorhanden ist. Insofern haben wir an dieser Stelle das dringende Anliegen, dass wir den Kommunen dabei helfen, die Datengrundlage möglichst schnell herzustellen. Deshalb sind wir auch bereits dabei, die eingegangenen Grundsteuererklärungen zu bearbeiten, damit wir schon möglichst viel von dem erledigt haben, was wir erledigen müssen. Es kommt sicherlich nicht zu der Situation, dass wir unmittelbar nach dem 31. Oktober 2022 Sanktionen verhängen. Aber Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es für eine Verwaltung sehr viel leichter ist, wenn nicht alle fehlenden Erklärungen auf den letzten Drücker eingehen. Wir bitten daher dringend darum, dass alle im Interesse der Sache möglichst bald ihre Erklärungen abgeben.

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