Dr. Marcus Optendrenk
Sie haben eine wichtige Vorbemerkung gemacht, nämlich, dass wir bezogen auf die Gesamtkommune eine entsprechende Aufkommensneutralität möglich machen und erwarten. Das heißt: Wir werden den Kommunen im Jahr 2024 zur Verfügung stellen – auch öffentlich –, wie hoch der Hebesatz jeweils sein muss, damit man eine auf die gesamte Kommune bezogene Aufkommensneutralität erreicht. Dann legt jede Kommune in eigener Verantwortung – denn sie hat die Hebesatzhoheit – fest, was sie tatsächlich tut. Sie kann ja theoretisch auch Steuersätze senken. Sie kann sie auch erhöhen. Eine solche Reform kann niemals – das hat auch nie jemand behauptet – in allen Modellen aufkommensneutral für jedes einzelne Grundstück bzw. jeden einzelnen Bürger sein. Weil jede Steueränderung Auswirkungen im Positiven oder Negativen für jemanden hat, kann man auch nicht einen Ausgleich dahin gehend erwarten, dass die eine oder andere Person, die dann etwas mehr zahlt, vom Staat einen Ausgleich für das bekommt, was jemand anders durch ein geändertes Steuerrecht weniger zahlt. Die Festlegung steuerrechtlicher Art ist durch das Bundesmodell für Nordrhein-Westfalen erfolgt. Insofern gibt es hier keine Notwendigkeit eines Ausgleiches auf der Landesebene.
