Angela Freimuth
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Es ist ja Aufkommensneutralität bei der Umstellung der Grundsteuer zugesagt worden. Das bedeutet faktisch, dass eine Kommune durch die entsprechende Nachjustierung beim Hebesatz in der Summe durch den Modellwechsel weder mehr noch weniger Grundsteueraufkommen zur Verfügung haben soll oder haben wird. 28.09.2022 Wenn das von Ihnen für NRW vorgesehene Modell unter der Nebenbedingung der Aufkommensneutralität ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern jetzt die angesprochenen Steuerrabatte einräumt, bedeutet das, dass diese Rabatte von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie Betrieben über eine noch höhere Grundsteuerlast aufgefangen werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich, wie Sie diese Mehrbelastung für die anderen Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe zur Gegenfinanzierung dieser politisch motivierten Steuerrabatte legitimieren oder rechtfertigen.
