Yvonne Gebauer
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem aktuellen ZDF-Politbarometer zufolge machen sich 47 % der Deutschen große bzw. sehr große Sorgen wegen der Energiekrise. Man muss kein Prophet sein, um zu verstehen, dass die Inflation und die stark gestiegenen Energiepreise einen nicht unerheblichen Anteil daran haben. Schließlich belasten sie viele Bereiche des öffentlichen, aber auch des privaten Lebens. Zwangsläufig wirken sich die Kostensteigerungen auch auf die Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen aus, für die sie zu einem existenziellen Risiko werden können. Insofern mag es populär sein, einen Schutzschirm in Höhe von 200 Millionen Euro für sozial- und gesundheitsbezogene Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu fordern. Doch wer Gutes beabsichtigt, sollte es sich handwerklich nicht zu einfach machen. Das gilt besonders für turbulente Zeiten wie diese, in denen Beschlüsse, die vormittags gefasst werden, am Nachmittag schon wieder überholt sein können. Ja, diese Zeiten sind ernst, und es ist die vornehmliche Aufgabe des Staates, die soziale Infrastruktur nicht nur bei uns in Nordrhein-Westfalen, sondern generell aufrechtzuerhalten. Und ja, dazu braucht es viel Geld. Aber nachdem sich Herr Kutschaty in der Presse bereits für eine Aussetzung der Schuldenbremse ausgesprochen hat, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die SPD die dadurch freiwerdenden Mittel in ihren Anträgen schon jetzt verplant. Aber, liebe SPD, bevor man Geld verteilt, egal von wem, wäre es in Anbetracht der nicht vorhersehbaren Entwicklungen ratsam, zunächst einen Austausch darüber zu führen, in welchem Umfang die öffentliche Hand die unbestrittenen Belastungen ausgleichen kann bzw. auch ausgleichen muss. Landtag Es braucht eine differenzierte Betrachtung, die die unterschiedlichen Finanzierungen im Sozial- und Gesundheitswesen berücksichtigt. Bei den Krankenhäusern ist grundsätzlich die Krankenversicherung für die Finanzierung der laufenden Kosten zuständig. Hier gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits Diskussionen über eine mögliche Entlastung. Das Land hingegen ist für die Finanzierung der Investitionskosten zuständig. Man könnte also in diesem Zusammenhang darüber nachdenken, Maßnahmen zur energetischen Sanierung neben der pauschalen Investitionsförderung gesondert zu fördern. Bei Pflegeeinrichtungen wären gestiegene Betriebskosten über die Heimentgelte zu finanzieren, was wiederum mit höheren Eigenanteilen der Bewohner verbunden wäre. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Planungen des Bundes sehen hier einen Ausgleich über einen Anspruch auf Wohngeld vor. Bei der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger zuständig. Dies betrifft insbesondere die fachlichen Leistungen zur Teilhabe. Meine Damen und Herren, allein diese wenigen Beispiele lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Ja, es braucht eine Unterstützung durch das Land, und ja, es braucht auch eine zügige Zusage durch das Land. Aber wem die nachhaltige Existenzsicherung unserer notleidenden Betriebe im Sozial- und Gesundheitsbereich wichtig ist, der muss hier auch differenzierte Lösungen anstreben. Dazu sind wir als FDP-Fraktion, was die Mitarbeit anbelangt, gerne bereit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und Thorsten Klute [SPD])
