Dr. Marcus Optendrenk
Zum einen möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in Nordrhein-Westfalen immer noch führend sind, was die Zurverfügungstellung öffentlich geförderten Wohnraums angeht. Wir fördern weiter, und das ist gut so. Damit haben wir eine soziale Verantwortung, die wir wahrnehmen. Das rechtfertigt ganz sicherlich auch, dass wir uns besonders anschauen, dass es insgesamt sozial zugeht und dann, wenn Wohnungen aus Bindungen herausfallen, diese Mieterinnen und Mieter auch in einer vernünftigen Weise weiterhin da wohnen können. Das ist in Nordrhein-Westfalen ein besonders hohes Gut. Der zweite Punkt besteht darin, dass Sie wieder bei der Gesetzgebung des Bundesmodells, die erfolgt ist, ansetzen. Da wir uns hier nicht im Gesetzgebungsverfahren befinden, sondern dieses schon eine Zeit lang abgeschlossen ist, halte ich das für eine rein hypothetische Frage, die Sie stellen.
