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Mehrdad Mostofizadeh

GRÜNE 28.09.2022 Sitzungen 18/8

Es handelt sich beim vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen der Verweise an Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 wurde der Abschnitt 3 des Buches 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches vollständig neu gefasst. Die Verweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch im Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz müssen deshalb angepasst werden. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.9.2022 dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt, der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 21.September 2022 ebenfalls einstimmig zugestimmt. Insofern haben wir bereits in den Ausschüssen unsere inhaltliche Unterstützung deutlich gemacht und freuen uns, wenn der Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung abschließend beraten und beschlossen wird und stimmen dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zu.

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