Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vielen akuten Krisen der jüngeren und der aktuellen Zeit kennen Sie alle: Corona, Ukraine-Krieg, Energie- und Lieferkettenprobleme, Inflation, drohende Rezension. Daneben pausieren auch die dauerhaften Krisen wie der Klimawandel nicht. Kurzum: Dieser erste Haushaltsentwurf der neuen Landesregierung, auch wenn es nur ein Nachtrag ist, fällt in eine Zeit der enormen Krisenverdichtungen. Wann, wenn nicht heute, sollte daher Klarheit darüber bestehen, wohin wir gemeinsam in Nordrhein-Westfalen wollen? 28.09.2022 Im Zahlenwerk eines Haushaltsplans zeigt sich die Handschrift von Politik. Als neue Landesregierung schreiben wir sie fort. Wir ergänzen und verändern sie aber auch dort, wo dies notwendig ist. Unser Ziel ist ein Staat, der für die Menschen da ist – ein Staat, dem die Menschen vertrauen; ein Staat, der dort leistungsfähig ist, wo er nicht nur, aber gerade auch in Krisenzeiten gebraucht wird. Nach der föderalen Verfassung bedeutet das für das Land Nordrhein-Westfalen konkret: bei Bildung, bei Sicherheit, beim Schutz von Schöpfung und Klima. Genau dort justieren wir mit dem vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2022 nach. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Stichwort „Bildung“: Ein gut funktionierender Staat braucht die besten Lehrerinnen und Lehrer. Mit dem Nachtrag zum Haushalt halten wir unser Versprechen. Wir erhöhen die Eingangsbesoldung schrittweise für alle Lehrämter auf die Stufe A13. Noch in diesem Jahr setzen wir die erste Stufe der Besoldungsanpassung um. Alle Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I erhalten rückwirkend zum 1. November 2022 eine ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe von 115 Euro, die spätestens Anfang 2023 ausgezahlt wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August um 115 Euro, also erstmals zum 1. August 2023. Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A13 überführt. Die Mehrausgaben für die Besoldung der Lehrkräfte belaufen sich allein im Zeitraum 2022 bis 2026 auf knapp 900 Millionen Euro. Die finanziellen Bedingungen für Lehrerinnen und Lehrer der Primarstufe und der Sekundarstufe I verbessern sich damit deutlich. Auf die damit verbundene Anpassung für die entsprechenden Tarifkräfte ist bereits öffentlich hingewiesen worden. Nordrhein-Westfalens Schulen werden attraktiver für leistungsbereite Nachwuchslehrkräfte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit der vorgesehenen Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen stellen wir mit dem Nachtragshaushalt 2022 außerdem die Weichen dafür, dass die wichtigen Programme im Schulbereich – hier nenne ich beispielhaft das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ – sowie im Bereich der Kitas – Stichwort „Alltagshelferprogramm“ – im Jahr 2023 lückenlos fortgesetzt werden können. Landtag Stichwort „Sicherheit“: Keine Aufgabe eines funktionstüchtigen Staates ist hoheitlicher als die der Sicherheit, in einem umfassenden Sinne gedacht. Mit dem Nachtrag zum Haushalt stellen wir Mittel für deutlich mehr Personal im Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie zur Durchführung der Transformationsprozesse im Bereich „Klimaanpassung und Energiewende“ bereit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Hierfür richten wir rund 250 neue Stellen ein. Im Polizeibereich werden die Einstellungsermächtigungen nochmals um 400 auf dann 3.000 jährlich erhöht. Stichwort „Schutz der Schöpfung und des Klimas“: 200 Millionen Euro stellen wir für die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen für die nordrhein-westfälische Industrie bereit. Wir schaffen so die Grundlage für die schnellere Transformation unseres Landes und für nachhaltiges Wachstum. Unser Ziel, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion zu machen, haben wir dabei fest im Blick. Das ist übrigens auch ein ganz konkreter Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entlastung des Mittelstandes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn diese Mittel kann unter anderem auch eine kleine mittelständische Bäckerei nutzen, um notwendige Investitionen vorzunehmen. Das sind Bereiche, die zu entlasten die Bundesregierung in Berlin leider bisher völlig vergessen hat. Das sind natürlich nur erste Zeichen eines neuen, eine eigene Handschrift für Nordrhein-Westfalen tragenden Kurses dieser neuen Landesregierung. Aber sie sind Kennzeichen einer vorausschauenden, einer vorsorgenden und einer nachhaltigen Politik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nachhaltigkeit besteht nach allgemeiner Auffassung aus drei Säulen: der sozialen, der ökologischen und der wirtschaftlichen. Als Minister der Finanzen gehört es zu meinen Aufgaben, diese dritte Säule ganz besonders mit im Blick zu halten: die wirtschaftliche, vor allem die finanzielle. Daher verzichten wir mit dem Nachtragshaushalt zum Beispiel auf die Kompensation aus dem NRW-Rettungsschirm, die ursprünglich vorgesehen war, und wir stärken darüber die Risikovorsorge, indem wir auf die Einnahmen aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 200 Millionen Euro in diesem Haushalt verzichten. (Beifall von der CDU) Dass ein solcher Nachtrag auch technisch überhaupt notwendig wurde, ergab sich aus dem Haushaltsvollzug und den sich abzeichnenden Mehrausgaben, die bei der Haushaltsaufstellung nicht absehbar waren. Zudem werden die Ergebnisse der Steuerschätzung 28.09.2022 vom Mai dieses Jahres und die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen im Vollzug abgebildet. Politisch wichtig ist mir dabei besonders, dass wir trotz eines Haushaltsvolumens, das um 897 Millionen Euro steigt, weiterhin ohne neue Schulden auskommen. (Beifall von der CDU) Die Mehrausgaben und Mindereinnahmen werden vollständig durch Minderausgaben und Mehreinnahmen gedeckt. Finanzpolitische Nachhaltigkeit in diesem Sinne geht natürlich nur dann, wenn auch im föderalen Aufbau faire Regeln gelten. Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf die Entlastungspakete der Bundesregierung. Es steht völlig außer Frage, dass die Regierungen von Bund und Ländern Menschen und Unternehmen dabei helfen müssen, die immensen Kosten infolge der Gasknappheit und der Energiekrise aufzufangen. Hierzu setzen mehrere Entlastungspakete an verschiedenen Stellen an. Diese Pakete haben allerdings durch ihren zwischen Bund und Ländern zu koordinierenden Finanzierungsmix starke Auswirkungen auf alle Landeshaushalte, und deren Spielräume sind ohnehin schon arg begrenzt. In Nordrhein-Westfalen schlägt allein die von den Ländern hälftig mitfinanzierte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen in diesem und im nächsten Jahr mit über 1 Milliarde Euro zu Buche. Insgesamt reden wir bei dem kürzlich vom Bund vorgestellten dritten Entlastungspaket von Mehrbelastungen für den Landeshaushalt 2023 von weit über 3 Milliarden Euro pro Jahr. Ich bin froh, dass diesbezüglich wichtige Gespräche geführt werden. Sie sind wahrlich notwendig; denn die Mär von den im Vergleich zum Bund angeblich reichen Ländern gehört ins Reich der Legende. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben das einmal ausgerechnet. Während der Bund die coronabedingten Lasten aus Cash, aus dem laufenden Haushalt, bezahlt hat, waren die Länder gezwungen, Kreditermächtigungen zu erteilen, etwas missverständlich auch zum Teil „Sondervermögen“ genannt. In der Summe addieren sich diese Lasten in den Bundesländern auf über 106 Milliarden Euro. Allein bei uns in Nordrhein-Westfalen – Sie wissen das – haben wir seinerzeit als Landtag eine Ermächtigung von 25 Milliarden Euro erteilt. 106 Milliarden Euro Lasten, die die Länder aus Kreditermächtigungen übernehmen: Das ist schon eine sehr massive Beteiligung an den Finanzierungslasten, die wir aufgrund der Coronapandemie als Gesamtstaat zu schultern haben. Ein Staat, der gut funktioniert und der Vertrauen erhält: Das ist unser Ziel. Aber wir reden nicht über irgendeinen Staat, sondern über das Land Nordrhein-Landtag Westfalen. Zur DNA dieses weltoffenen Landes zwischen Rhein, Ruhr und Weser gehört es seit 1946 auch immer wieder, Menschen in Notlagen Hilfe und Zuflucht zu gewähren. Das tut Nordrhein-Westfalen – und bei Weitem nicht an vorderster Stelle der Staat, sondern gerade in diesen Monaten die vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Lande, denen ich dafür im Namen der Landesregierung sehr herzlich danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der schreckliche Krieg in der Ukraine ist leider nur das aktuellste Beispiel. Selbstverständlich muss der Staat, wird das Land alles unternehmen, um die Mitmenschlichkeit auch hier zu fördern, um bestmögliche Rahmenbedingungen zu setzen. Auch mit diesem Nachtragshaushalt fließen daher erhebliche Mittel in die Bewältigung der humanitären Katastrophe mitten in Europa. Zur Finanzierung von Mehrbedarfen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. für Bürgerkriegsflüchtlinge aufgrund des Ukraine-Krieges werden mit dem Nachtragshaushalt 2022 mehr als 570 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Geld für 1.000 zusätzliche Lehrer soll zudem sicherstellen, dass die geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine hier einen guten Start haben. Das alles sind Maßnahmen, die Nordrhein-Westfalen stärker und zugleich menschlicher machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich hoffe deshalb, dass Sie diesem Gesetzentwurf die Zustimmung im Beratungsverfahren, das jetzt vor Ihnen liegt, geben und dass wir miteinander Nordrhein-Westfalen zu einem starken und zu einem menschlichen Land weiterentwickeln. Meine Hoffnung auf Zustimmung des Parlamentes richtet sich auch auf den gleichfalls hier beratenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sowie des Landesreisekostengesetzes. Damit korrigieren wir, sage ich ehrlicherweise, nur punktuell bestimmte Beträge im Landesbesoldungsgesetz. Aber einen Aspekt möchte ich besonders ansprechen. Es gibt ganz viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die mit ihrem eigenen Fahrzeug für das Land Nordrhein-Westfalen in dienstlichen Angelegenheiten unterwegs sind. Für sie erhöhen wir, zunächst befristet auf zwei Jahre, die Wegstreckenentschädigung aufgrund der gestiegenen Energiekosten um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer. Das ist sicherlich auch ein Beitrag dazu, die Folgen der Energiekrise leichter zu bewältigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das war ausdrücklich auch ein breit getragener Wunsch aus der kommunalen Familie, in der diese Fragestellung ebenfalls sehr drängend ist. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Gesetzentwurf heute mitberaten können. 28.09.2022 Ich freue mich auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen und bitte Sie um Zustimmung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
