Angela Freimuth
Ob eine Kurzintervention als Frage formuliert wird oder nicht, ist jedem selber überlassen. Ich empfehle an der Stelle einfach mal die Lektüre des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nämlich Art. 5 Abs. 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Dazu gehört es auch, dass man sich über etwas eine Meinung bilden kann. Das kann jeder tun und muss dafür auch geradestehen. Es ist sodann in Art. 5 Abs. 2 zu lesen, dass diese Rechte ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden. Damit ist auch dieser Rechtsrahmen klar. Es gibt in Deutschland Gerichte, die Verletzungen dieser Rechte feststellen können. Damit ist alles gesagt. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
